01.10.2026

Rück­füh­rungs­ver­ord­nung beschlos­sen: PRO ASYL kri­ti­siert nächs­te Verschärfungswelle

Die EU-Innenminister*innen haben die neue Rück­füh­rungs­ver­ord­nung beschlos­sen. Die Ver­ord­nung ermög­licht direkt mit Bekannt­ga­be im Amts­blatt der EU soge­nann­te Return Hubs außer­halb Euro­pas und Abschie­bun­gen in Dritt­staa­ten, zu denen Betrof­fe­ne kei­ner­lei Ver­bin­dung haben. Zudem sind weit­rei­chen­de Ver­schär­fun­gen bei Abschie­bun­gen, Inhaf­tie­run­gen und beim Rechts­schutz von Betrof­fe­nen vor­ge­se­hen, die ein Jahr spä­ter in Kraft treten.

Obwohl das refor­mier­te Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem erst seit weni­gen Mona­ten gilt, dis­ku­tie­ren euro­päi­sche Innen­mi­nis­ter bereits über die nächs­ten Ver­schär­fun­gen – bis hin zu einem „Not­fall­rah­men“, der den Zugang zu Asyl­ver­fah­ren wei­ter beschrän­ken soll.

Dazu Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL:

„Die Tin­te unter der letz­ten Asyl­rechts­ver­schär­fung ist kaum tro­cken, da wird schon die nächs­te vor­be­rei­tet. Die Innen­mi­nis­ter wol­len den Zugang zum Asyl­ver­fah­ren wei­ter beschnei­den, Abschie­bun­gen beschleu­ni­gen und Men­schen in Staa­ten außer­halb Euro­pas abschie­ben, zu denen sie kei­ner­lei Ver­bin­dung haben.

Die toxi­sche Rück­füh­rungs­ver­ord­nung ist Teil die­ser Ent­wick­lung. Return Hubs, mas­siv aus­ge­wei­te­te Abschie­bungs­haft und geschwäch­ter Rechts­schutz schaf­fen neue Risi­ken für Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Und jetzt wird bereits dar­über dis­ku­tiert, Men­schen in ver­meint­li­chen ‚Not­fäl­len‘ sogar den Zugang zum Ter­ri­to­ri­um und zu einem Asyl­ver­fah­ren zu verweigern.

Das ist ein gefähr­li­cher Wett­lauf um immer wei­te­re Ver­schär­fun­gen. Das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl und der Grund­satz, kei­nen Men­schen in Ver­fol­gung oder Fol­ter zurück­zu­wei­sen, sind kei­ne Schönwetterrechte.“

Alle Presse­mitteilungen