24.07.2026

Zur Ver­fas­sungs­be­schwer­de einer Frau aus Afgha­ni­stan hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt heu­te ent­schie­den, dass indi­vi­du­ell aus­ge­spro­che­ne Auf­nah­me­zu­sa­gen nicht will­kür­lich auf­ge­ho­ben wer­den dürfen.

Dazu sagt Helen Reze­ne, Geschäfts­füh­re­rin von PRO ASYL: „Die Ent­schei­dung aus Karls­ru­he ist mehr als nur ein juris­ti­scher Erfolg – sie ist eine schal­len­de Ohr­fei­ge für die Bun­des­re­gie­rung und ein deut­li­ches Signal: Ein­mal erteil­te Auf­nah­me­zu­sa­gen für hoch­ge­fähr­de­te Men­schen sind kei­ne poli­ti­sche Ver­fü­gungs­mas­se, die man nach Belie­ben pau­schal ein­kas­sie­ren kann. Auch in der Flücht­lings­po­li­tik gilt: Die Exe­ku­ti­ve ist nie ‚völ­lig frei‘, sie bleibt an Recht und Gesetz und ins­be­son­de­re an das Will­kür­ver­bot gebunden.

PRO ASYL gra­tu­liert Kabul Luft­brü­cke, der Gesell­schaft für Frei­heits­rech­te und vor allem den Betrof­fe­nen zu die­sem wich­ti­gen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht.

Auch PRO ASYL beglei­tet meh­re­re beson­ders gefähr­de­te Afghan*innen von der soge­nann­ten Men­schen­rechts­lis­te, deren Auf­nah­me­zu­sa­gen zurück­ge­nom­men wur­den. Wir las­sen sie in den wei­te­ren Ver­fah­ren anwalt­lich unter­stüt­zen. Für die Betrof­fe­nen geht es dabei nicht um eine abs­trak­te Rechts­fra­ge. Vie­le von ihnen sind in Afgha­ni­stan oder in Dritt­staa­ten wei­ter­hin akut bedroht. Sie leben in per­ma­nen­ter Angst vor einer Abschie­bung in die Gewalt der Taliban.

Die Bun­des­re­gie­rung muss jetzt Kon­se­quen­zen zie­hen: Sie muss die betrof­fe­nen Fäl­le unver­züg­lich indi­vi­du­ell prü­fen, die zuge­sag­te Auf­nah­me ermög­li­chen und die Unter­stüt­zung der War­ten­den so lan­ge fort­set­zen, bis eine ver­fas­sungs­ge­mä­ße Ent­schei­dung im Ein­zel­fall vorliegt.

Rechts­staat­lich­keit zeigt sich gera­de dann, wenn der Staat sei­ne Schutz­ver­spre­chen auch dann ein­hält, wenn sie poli­tisch unbe­quem gewor­den sind. Wer Men­schen, die in Lebens­ge­fahr sind, zur Auf­nah­me ein­lädt, trägt dafür recht­li­che und mora­li­sche Ver­ant­wor­tung – und zwar bis sie in Sicher­heit sind.“

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