01.06.2026

Pres­se­state­ment

Die Tri­log­ver­hand­lun­gen zwi­schen dem Rat der EU, dem Euro­pa­par­la­ment und der EU-Kom­mis­si­on zur geplan­ten EU-Rück­füh­rungs­ver­ord­nung sol­len am heu­ti­gen 1. Juni abge­schlos­sen wer­den. Bereits am 21. Mai wur­de eine weit­ge­hen­de poli­ti­sche Eini­gung getrof­fen, noch aus­ste­hend ist die Fra­ge, wann die Rege­lun­gen in Kraft treten.

PRO ASYL warnt vor einem wei­te­ren Abbau rechts­staat­li­cher Garan­tien und einer sys­te­ma­ti­schen Ent­rech­tung Schutz­su­chen­der. Im Zen­trum der Kri­tik von PRO ASYL ste­hen unter ande­rem die geplan­te Aus­wei­tung der Abschie­be­haft, soge­nann­te Return Hubs außer­halb der EU sowie die ver­stärk­te Zusam­men­ar­beit kon­ser­va­ti­ver Par­tei­en mit der extre­men Rech­ten im Euro­päi­schen Parlament.

Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL: 

„Die Tri­log­ver­hand­lun­gen zur Rück­füh­rungs­ver­ord­nung stan­den unter mas­si­vem poli­ti­schen Druck. Die EU und ihre Mit­glied­staa­ten – auch die Bun­des­re­gie­rung – dräng­ten auf eine schnel­le Eini­gung bei einem hoch­um­strit­te­nen Vor­ha­ben, das tief in fun­da­men­ta­le Rech­te von Geflüch­te­ten ein­greift. Die geplan­te Ver­ord­nung steht für eine Poli­tik der Abschre­ckung, Ent­rech­tung und Inhaf­tie­rung. Statt rechts­staat­li­che Stan­dards zu stär­ken, droht die EU ein Sys­tem zu eta­blie­ren, das Abschie­bung um jeden Preis orga­ni­siert – bis hin zu haft­ähn­li­chen Lagern außer­halb Europas.

 Beson­ders besorg­nis­er­re­gend ist, dass die­se Ver­schär­fun­gen zuneh­mend unter dem Druck und mit Unter­stüt­zung der extre­men Rech­ten vor­an­ge­trie­ben wer­den. Wer euro­päi­sche Grund­rech­te dem poli­ti­schen Kal­kül opfert, gefähr­det nicht nur den Schutz Geflüch­te­ter, son­dern auch die demo­kra­ti­schen Grund­wer­te der Euro­päi­schen Union.

 Euro­pa braucht kei­ne immer här­ter wer­den­de Abschot­tungs­po­li­tik, son­dern fai­re Asyl­ver­fah­ren, rechts­staat­li­che Garan­tien und men­schen­wür­di­ge Aufnahmebedingungen.“

Die neue Rück­füh­rungs­ver­ord­nung muss noch final vom Rat und dem Euro­pa­par­la­ment beschlos­sen wer­den – dies soll zeit­nah erfolgen.

 

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