11.06.2026

Ab dem 12. Juni gilt das refor­mier­te Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem (GEAS) in Deutsch­land und EU-weit. Die umfas­sends­te Ver­schär­fung des Asyl­rechts seit 30 Jah­ren umfasst unter ande­rem beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren, mehr Frei­heits­be­schrän­kun­gen und Haft. Das Dub­lin-Sys­tem bleibt bestehen und erfährt wei­te­re Ver­schär­fun­gen. Der neue Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus droht wir­kungs­los zu bleiben.

“Der 12. Juni ist kein ein­ma­li­ger Show­down, son­dern der Beginn einer lan­gen, schmerz­haf­ten recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung. Das restrik­ti­ve GEAS-Paket muss sich an der EU-Grund­rech­te­char­ta mes­sen las­sen. PRO ASYL unter­stützt Schutz­su­chen­de dabei, ihre Rech­te vor Gericht durch­zu­set­zen. Wir ste­hen an ihrer Sei­te – mit Rechts­be­ra­tung, unse­rem Rechts­hil­fe­fonds und einem star­ken Netz­werk in Deutsch­land und Euro­pa. Wo Grund- und Men­schen­rech­te an den Außen­gren­zen, in Grenz­ver­fah­ren und in den neu­en haft­ähn­li­chen Lagern ver­letzt wer­den, kämp­fen wir gemein­sam mit den Betrof­fe­nen für Gerech­tig­keit“, sagt Karl Kopp, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Nach zwei Jah­ren Umset­zungs­zeit­raum wird die GEAS-Reform ab dem 12. Juni 2026 anwend­bar. Die GEAS-Reform umfasst elf Rechts­ak­te, davon sind zehn als Ver­ord­nun­gen direkt anwend­ba­res Recht. In Deutsch­land waren zur Umset­zung der Reform die GEAS-Anpas­sungs­ge­set­ze erlas­sen wor­den, die eben­falls ab dem 12. Juni greifen.

Die Knack­punk­te des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asylsystems

In einem FAQ hat PRO ASYL die wich­tigs­ten Aspek­te der GEAS-Reform dar­ge­stellt. Aus Sicht von PRO ASYL sind fol­gen­de Ver­schär­fun­gen beson­ders kri­tisch für den Flüchtlingsschutz:

  • Ver­pflich­ten­de Grenz­ver­fah­ren: An den EU-Außen­gren­zen wer­den für Men­schen aus Län­dern mit einer Schutz­quo­te unter 20 Pro­zent Asyl­grenz­ver­fah­ren statt­fin­den, die bis zu drei Mona­te dau­ern kön­nen. Bei Ableh­nung folgt ein bis zu drei­mo­na­ti­ges Rück­füh­rungs­ver­fah­ren. Wäh­rend die­ser Zeit gel­ten die Betrof­fe­nen als „nicht ein­ge­reist“ und sind fak­tisch inhaf­tiert. In Deutsch­land sind sol­che Ver­fah­ren an sechs Flug­hä­fen geplant. PRO ASYL kri­ti­siert die Ver­fah­ren als unfair und warnt vor Fehlentscheidungen.
  • Beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren im Inland: Künf­tig wer­den vie­le Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land beschleu­nigt und mit ein­ge­schränk­tem Rechts­schutz durch­ge­führt, etwa für Men­schen aus soge­nann­ten siche­ren Her­kunfts­staa­ten oder Län­dern mit einer Schutz­quo­te unter 20 Pro­zent. Die neue EU-Lis­te „siche­rer Her­kunfts­staa­ten“ umfasst auch Ägyp­ten, Marok­ko, Tune­si­en und die Tür­kei. PRO ASYL lehnt das Kon­zept der “siche­ren Her­kunfts­staa­ten” ent­schie­den ab und warnt vor vor­ein­ge­nom­me­nen Verfahren.
  • Mehr Frei­heits­be­schrän­kung und Haft: Für vie­le Schutz­su­chen­de wird es nun zur Rea­li­tät, Unter­künf­te nicht ver­las­sen zu dür­fen oder inhaf­tiert zu wer­den – beson­ders an den EU-Außen­gren­zen, aber auch in Deutsch­land. PRO ASYL lehnt sol­che Frei­heits­be­schrän­kun­gen ent­schie­den ab. Sie sind psy­chisch belas­tend und erschwe­ren unab­hän­gi­ge Unterstützung.
  • Ver­tei­lungs­sys­tem bleibt unfair: Das seit Jah­ren dys­funk­tio­na­le Dub­lin-Sys­tem bleibt bestehen und wird für Betrof­fe­ne ver­schärft. Das Grund­pro­blem der unglei­chen Zustän­dig­keits­ver­tei­lung zwi­schen den EU-Staa­ten wird auch durch den Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus nicht gelöst, da vie­le Staa­ten – dar­un­ter Deutsch­land – die Auf­nah­me von Asyl­su­chen­den aus ande­ren EU-Län­dern ableh­nen. PRO ASYL for­dert ein wirk­lich soli­da­ri­sches Auf­nah­me­sys­tem und für Schutz­su­chen­de die Mög­lich­keit, ihren Schutz­ort selbst zu wählen.

 

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