30.06.2020

Men­schen­rech­te und Flücht­lings­schutz dür­fen kei­ne lee­ren Wor­te bleiben!

Anläss­lich des Beginns der deut­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft am 1. Juli for­dert PRO ASYL einen grund­le­gen­den Para­dig­men­wech­sel in der euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik. Die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und der Schutz von Flücht­lin­gen dür­fen kei­ne lee­ren Wor­te blei­ben, son­dern müs­sen umge­setzt wer­den. Die Rats­prä­si­dent­schaft Deutsch­lands folgt auf Kroa­ti­en, das wäh­rend der ers­ten Jah­res­hälf­te die Rats­prä­si­dent­schaft innehatte.

»Men­schen­rech­te sind in die­sem Jahr an den euro­päi­schen Außen­gren­zen zum rei­nen Lip­pen­be­kennt­nis ver­kom­men«, sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Im zen­tra­len Mit­tel­meer ver­wei­gern die See­not­leit­stel­len Ita­li­ens und Mal­tas ihre Pflicht zur See­not­ret­tung und las­sen statt­des­sen Schutz­su­chen­de in die Haft­la­ger Liby­ens zurück­schlep­pen. In der ers­ten Jah­res­hälf­te 2020 wur­de ein wei­te­rer Tief­punkt in der euro­päi­schen Asyl­po­li­tik erreicht: An der grie­chisch-tür­ki­schen Gren­ze wur­de mit Waf­fen­ge­walt gegen schutz­su­chen­de Men­schen vor­ge­gan­gen, wobei min­des­tens zwei Schutz­su­chen­de star­ben. Grie­chen­land setz­te zeit­wei­se das Asyl­recht aus.  Berich­te über gewalt­sa­me »Push-Backs« von Grie­chen­land in die Tür­kei oder von Kroa­ti­en nach Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na häu­fen sich.

Das grie­chi­sche Flücht­lings­la­ger Moria ist zum Sinn­bild der geschei­ter­ten EU-Poli­tik geworden.15.552 Men­schen leben dort unter schlimms­ten Bedin­gun­gen (Stand: Ende Juni 2020). Trotz­dem schlägt u.a. die Bun­des­re­gie­rung in ihrem Kon­zept­pa­pier vom 4. Febru­ar 2020 eine Vor­prü­fung aller Asyl­an­trä­ge unter »frei­heits­be­schrän­ken­den Maß­nah­men« an den euro­päi­schen Außen­gren­zen vor. Erneut soll ein am Reiß­brett ent­wor­fe­ner Plan durch­ge­setzt wer­den, der ange­sichts der Rea­li­tät vor Ort zu kata­stro­pha­len Unter­brin­gungs­be­din­gun­gen und unfai­ren Ver­fah­ren füh­ren wird. Das glei­che ist beim EU-Tür­kei-Deal gesche­hen, der anschei­nend als Blau­pau­se für die euro­päi­sche Asyl­rechts­re­form die­nen soll. Ein brei­tes Bünd­nis von 22 zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen hat bereits im März die Vor­schlä­ge der Bun­des­re­gie­rung kri­ti­siert und die damit ver­bun­de­ne mas­si­ve Aus­wei­tung von Ver­fah­ren an den Außen­gren­zen abgelehnt.

Eine Kom­po­nen­te der EU-Tür­kei-Erklä­rung ist, dass alle Asyl­su­chen­den, die auf den grie­chi­schen Inseln ankom­men, in die Tür­kei zurück­ge­scho­ben wer­den sol­len, da die­se ein »siche­rer Dritt­staat« für sie sei. Die Asyl­an­trä­ge sol­len des­we­gen als »unzu­läs­sig« abge­lehnt wer­den. Auch die Bun­des­re­gie­rung sieht in ihrem Kon­zept­pa­pier eine Vor­prü­fung vor, in der die Zuläs­sig­keit geprüft wer­den soll. De fac­to bedeu­tet dies, dass wei­ter­hin auf Part­ner wie die Tür­kei in der Flücht­lings­po­li­tik gesetzt wird. Die Tür­kei ist weder für eige­ne Staatsbürger*innen noch für Schutz­su­chen­de aus ande­ren Län­dern sicher. Asyl­su­chen­de aus der Tür­kei stel­len auf­grund von u.a. staat­li­cher Ver­fol­gung in Deutsch­land in die­sem Jahr die viert­größ­te Grup­pe der Asyl­su­chen­den. Syrer*innen erhal­ten in der Tür­kei nur einen tem­po­rä­ren Schutz, der jeder­zeit wider­ru­fen wer­den kann. Es gibt eine Viel­zahl an doku­men­tier­ten Abschie­bun­gen syri­scher Flücht­lin­ge nach Syri­en. Auch für Schutz­su­chen­de aus ande­ren Län­dern wie aus Afgha­ni­stan gibt es kei­nen tat­säch­li­chen Schutz in der Tür­kei, sie müs­sen teils Jah­re auf eine Regis­trie­rung war­ten und sind wäh­rend­des­sen de fac­to recht­los und von Abschie­bung bedroht.

»Mit einer Vor­prü­fung, in der die Zuläs­sig­keit des Asyl­an­trags geprüft wird, treibt die  Bun­des­re­gie­rung die Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes  auf außer­eu­ro­päi­sche Staa­ten wie die Tür­kei vor­an. Dort bekom­men die Men­schen aber kei­nen Schutz! Die Bun­des­re­gie­rung und die EU-Kom­mis­si­on müs­sen drin­gend von die­sen Über­le­gun­gen Abstand neh­men. Deutsch­land muss wäh­rend sei­ner Rats­prä­si­dent­schaft end­lich die Wei­chen für eine men­schen­rechts­ba­sier­te Flücht­lings­po­li­tik stel­len«, so Burkhardt.

Eine aus­führ­li­che Ana­ly­se der Vor­schlä­ge aus dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um, u.a. zu Zuläs­sig­keits­ver­fah­ren und dem Kon­zept des »siche­ren Dritt­staats«, fin­den Sie hier.

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