16.06.2026

Am mor­gi­gen Mitt­woch beginnt die 225. Sit­zung der Innenminister*innenkonferenz (IMK). PRO ASYL rich­tet an die Innenminister*innen der Län­der den ein­dring­li­chen Appell, ihre Spiel­räu­me bei der Umset­zung der euro­päi­schen Asyl­re­form (GEAS), beim Abschie­be­stopp Iran und bei den Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen für Syrer*innen, kon­se­quent zuguns­ten von Schutz­su­chen­den zu nutzen.

“Gera­de in Zei­ten weit­rei­chen­der asyl­recht­li­cher Ver­schär­fun­gen kommt den Län­dern eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung zu: Men­schen­rech­te, Rechts­staat­lich­keit und die Wah­rung der Men­schen­wür­de müs­sen der Kom­pass poli­ti­schen Han­delns sein – auch bei der Umset­zung von GEAS”, so Helen Reze­ne, Geschäfts­füh­re­rin von PRO ASYL.

“Die Län­der sind nicht ver­pflich­tet, die restrik­tivs­ten Instru­men­te des neu­en Rechts aus­zu­schöp­fen. Sie kön­nen und soll­ten ihre Spiel­räu­me nut­zen, um fai­re Ver­fah­ren und men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me­be­din­gun­gen sicher­zu­stel­len”, so Reze­ne weiter.

Bei der GEAS-Umset­zung Spiel­räu­me nutzen

Mit der deut­schen GEAS-Umset­zung dro­hen soge­nann­te Sekun­där­mi­gra­ti­ons­zen­tren, zusätz­li­che Haft­mög­lich­kei­ten und weit­rei­chen­de Frei­heits­be­schrän­kun­gen für Schutz­su­chen­de. PRO ASYL lehnt die­se Maß­nah­men ent­schie­den ab. Beson­ders alar­mie­rend ist, dass selbst Kin­der und ande­re vul­nerable Per­so­nen von den neu­en Restrik­tio­nen betrof­fen sein kön­nen. PRO ASYL for­dert die Län­der auf, das Kin­des­wohl in den Mit­tel­punkt zu stel­len, den Zugang zu regu­lä­ren Schu­len sicher­zu­stel­len und Schutz­su­chen­den eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Gesund­heits­ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Eben­so müs­sen unab­hän­gi­ge Bera­tungs­stel­len und Fach­ver­bän­de aus­rei­chend finan­ziert und ver­bind­lich in die Iden­ti­fi­zie­rung und Unter­stüt­zung beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Men­schen ein­ge­bun­den werden.

Blei­be­recht statt Abschiebung

Die Innenminister*innen der Län­der müs­sen sich außer­dem für einen bun­des­wei­ten Abschie­bungs­stopp in den Iran ein­set­zen. Die Men­schen­rechts­la­ge im Iran ist wei­ter­hin geprägt von staat­li­cher Repres­si­on, poli­ti­scher Ver­fol­gung, will­kür­li­chen Inhaf­tie­run­gen, Fol­ter und Hin­rich­tun­gen. Ins­be­son­de­re Frau­en, que­e­re Men­schen, poli­ti­sche Oppo­si­tio­nel­le sowie eth­ni­sche und reli­giö­se Min­der­hei­ten sind einem hohen Ver­fol­gungs­ri­si­ko aus­ge­setzt. Abschie­bun­gen in den Iran sind vor die­sem Hin­ter­grund unverantwortlich.

Zudem for­dert PRO ASYL alle Län­der auf, sich beim Bund für eine Blei­be­rechts­re­ge­lung für Syrer*innen ein­zu­set­zen. Vie­le haben ihren Lebens­mit­tel­punkt seit Jah­ren in Deutsch­land, ihre Kin­der wach­sen hier auf, sie arbei­ten, ler­nen und gestal­ten die Gesell­schaft mit. Sie brau­chen Rechts­si­cher­heit und end­lich eine ver­läss­li­che Zukunfts­per­spek­ti­ve statt immer neu­er Debat­ten über Rückführungen

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