04.06.2019

PRO ASYL pran­gert in letz­ter Minu­te ein­ge­füg­te Ver­schär­fun­gen an

Noch wäh­rend der ges­tern im Bun­des­tag lau­fen­den Anhö­run­gen haben Uni­on und SPD offen­bar dar­an gear­bei­tet, die »Hau-ab-Schrau­be« wei­ter anzu­zie­hen. Kurz vor der Abstim­mung im Bun­des­tag wer­den dem Hau-ab-Gesetz, bekannt als »Geord­ne­tes-Rück­kehr-Gesetz«, jetzt noch wei­te­re bis­lang umstrit­te­ne Ver­schär­fun­gen, wie die län­ge­re Auf­ent­halts­dau­er in AnkER-Zen­tren und die Aus­wei­tung des Aus­rei­se­ge­wahr­sams, hinzugefügt.

Die Iso­lie­rung von Geflüch­te­ten in AnkER-Zen­tren und ande­ren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen soll bun­des­weit von sechs auf 18 Mona­te erhöht wer­den. Dazu sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL: »Die wei­te­re Ver­schär­fung des Hau-ab-Geset­zes ist ein Skan­dal. Mit der Ver­län­ge­rung der Unter­brin­gung in AnkER-Zen­tren auf bis zu andert­halb Jah­re wer­den die betrof­fe­nen Men­schen bewusst iso­liert, dies ist inte­gra­ti­ons­po­li­tisch eine Kata­stro­phe.« Bereits jetzt sieht man, dass in AnkER-Zen­tren unter­ge­brach­te Per­so­nen kaum Unter­stüt­zung bekom­men kön­nen, ins­be­son­de­re der Zugang zu recht­li­chem Bei­stand ist auf­grund der Abge­le­gen­heit der meis­ten AnkER-Zen­tren stark erschwert – damit besteht auch die Gefahr, dass die Zahl der zu Unrecht im Asyl­ver­fah­ren Abge­lehn­ten anstei­gen wird. Die gesell­schaft­li­che Iso­lie­rung wird zudem mit einem Arbeits­ver­bot von bis zu neun Mona­ten und einer Ver­wei­ge­rung von nor­ma­len Sozi­al­leis­tun­gen wäh­rend der 18 Mona­te untermauert.

Beson­ders bri­sant: Die Ände­rungs­vor­schlä­ge set­zen noch nicht ein­mal die im Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­che­ne unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung kon­se­quent um. Statt­des­sen wird fest­ge­schrie­ben, dass das BAMF – die staat­li­che Behör­de also, die selbst an dem Ver­fah­ren betei­ligt ist – »unab­hän­gig« bera­ten soll, wie es bereits in den bis­he­ri­gen AnkER-Zen­tren ein­ge­führt wur­de. Tat­säch­lich unab­hän­gi­ge Akteu­re wie die Wohl­fahrts­ver­bän­de dür­fen nur in einem zwei­ten Schritt eine indi­vi­du­el­le Bera­tung anbie­ten, es ist aber frag­lich wie das in der Pra­xis aus­se­hen wird. Hin­zu kommt, dass bereits vor Antrag­stel­lung und damit vor jeg­li­cher Prü­fung etwa­iger Erfolgs­aus­sich­ten, der Betrof­fe­ne gleich­zei­tig vom BAMF zur Rück­kehr bera­ten wer­den soll.

Extrem pro­ble­ma­tisch ist außer­dem die neue Mög­lich­keit, aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen schon 30 Tage nach Ablauf ihrer Aus­rei­se­frist ins Aus­rei­se­ge­wahr­sam zu neh­men – unab­hän­gig davon, ob sie Anzei­chen dafür zei­gen, unter­tau­chen zu wol­len. Gleich­zei­tig sol­len im Rah­men der Abschie­bung den Behör­den ermög­licht wer­den, ohne rich­ter­li­chen Beschluss die Woh­nung der Betrof­fe­nen zu betre­ten und die­se zum Flug­ha­fen zu bringen.

»Das ist die Preis­ga­be aller Inhal­te an eine auf rechts­staat­li­chen Abwe­gen wan­deln­de Uni­on. Der SPD geht der Macht­er­halt in einer tau­meln­den Gro­Ko vor dem Inhalt. Das ist eine huma­ni­tä­re Bank­rott­erklä­rung und kommt einer Selbst­auf­ga­be gleich. Der Appell von PRO ASYL und wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen an den Bun­des­tag, die­ses Gesetz nicht zu ver­ab­schie­den, ist nun umso dring­li­cher.« kom­men­tier­te Gün­ter Burkhardt.

Auch für das Gesetz über Dul­dung bei Aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung wur­den letz­te Ände­run­gen vor­ge­nom­men. Anstatt jedoch die in der Anhö­rung ges­tern von PRO ASYL vor­ge­tra­ge­nen not­wen­di­gen Ände­run­gen vor­zu­neh­men, damit die neu­en Dul­dungs­for­men nicht leer lau­fen, wer­den nun alle nach dem 1. August 2018 in Deutsch­land Ankom­men­den von der Beschäf­ti­gungs­dul­dung per se aus­ge­schlos­sen. Die mini­ma­le Ver­bes­se­rung bei der Aus­bil­dungs­dul­dung, durch die die Vor­dul­dungs­zeit von sechs auf drei Mona­te abge­senkt wur­de, begeg­net nicht den zahl­rei­chen vor­ge­tra­ge­nen Beden­ken. Dies gilt umso mehr, als dass durch einen neu­en Abän­de­rungs­an­trag die zuvor erfor­der­li­che Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis noch schwie­ri­ger zu erhal­ten sein wird. Die Aus­bil­dungs­dul­dung führt wei­ter­hin nicht zu der ver­spro­che­nen Rechts­si­cher­heit für die Betrof­fe­nen und die Arbeitgebenden.

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