17.06.2026

Pres­se­state­ment

Mit einer Mehr­heit der kon­ser­va­ti­ven und rechts­au­ßen ste­hen­den Frak­tio­nen wur­de soeben die neue EU-Rück­füh­rungs­ver­ord­nung im Euro­pa­par­la­ment beschlos­sen. Der Beschluss im Rat – in der Regel eine Form­sa­che – steht noch aus. Die Ver­ord­nung ist Teil eines umfas­sen­den Umbaus des euro­päi­schen Asyl- und Migra­ti­ons­sys­tems und sieht weit­rei­chen­de Ver­schär­fun­gen bei Abschie­bun­gen, Inhaf­tie­run­gen und dem Rechts­schutz von Betrof­fe­nen vor.

Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL:

„Die toxi­sche Abschie­bungs­ver­ord­nung – und damit die Phan­ta­sie vie­ler rech­ter Hard­li­ner – wird Rea­li­tät. Im Euro­pa­par­la­ment wur­den Grund­rech­te zur Ver­hand­lungs­mas­se gemacht und migra­ti­ons­po­li­ti­sche For­de­run­gen der extre­men Rech­ten über­nom­men. Das gefähr­det nicht nur die Rech­te von Schutz­su­chen­den, son­dern auch die rechts­staat­li­chen und demo­kra­ti­schen Grund­la­gen der Euro­päi­schen Uni­on. Außer­eu­ro­päi­sche Abschie­bungs­zen­tren, mas­siv aus­ge­wei­te­te Abschie­bungs­haft und schwä­che­rer Rechts­schutz – das sind Zuta­ten für Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. PRO ASYL wird sich dem klar entgegenstellen.“

Return Hubs, mehr Abschie­bungs­haft und geschwäch­ter Rechtsschutz

Die Ver­ord­nung schafft die Grund­la­ge für Abschie­bun­gen in Dritt­staa­ten, zu denen Betrof­fe­ne kei­ner­lei Ver­bin­dung haben, und ermög­licht damit Abschie­bungs­zen­tren außer­halb Euro­pas (soge­nann­te Return Hubs). Erheb­li­che Men­schen­rechts­ri­si­ken wer­den dabei bewusst in Kauf genommen.

Gleich­zei­tig wer­den die Vor­aus­set­zun­gen für Abschie­bungs­haft und Haft­zei­ten aus­ge­wei­tet. Beson­ders besorg­nis­er­re­gend ist zudem die Schwä­chung des Rechts­schut­zes, wenn Abschie­bun­gen trotz lau­fen­der Gerichts­ver­fah­ren mög­lich werden.

Nach dem noch aus­ste­hen­den fina­len Beschluss im Rat muss die Ver­ord­nung noch im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­licht wer­den, um in Kraft zu tre­ten. Die Ver­ord­nung sieht grund­sätz­lich einen Umset­zungs­zeit­raum von zwölf Mona­ten vor. Die Regeln zu den Return Hubs sol­len direkt anwend­bar werden.

Alle Presse­mitteilungen