23.07.2026
 

Vor einem Jahr (24. Juli 2025) wur­de der Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten für zwei Jah­re aus­ge­setzt. Nur über ein Här­te­fall­ver­fah­ren ist es noch mög­lich, Ein­zel­fäl­le auf eine Visa­er­tei­lung hin prü­fen zu las­sen. Die Bilanz nach einem Jahr zeigt jedoch, dass die­se Rege­lung leer­läuft: Nur zehn Visa wur­den erteilt. PRO ASYL for­dert die Bun­des­re­gie­rung auf, die Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu been­den, die Ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen und das Recht auf Fami­li­en­le­ben wirk­sam zu gewährleisten.

Die Bun­des­re­gie­rung hat Fami­li­en ein Jahr lang auf ein Här­te­fall­ver­fah­ren ver­wie­sen, das die­sen Namen nicht ver­dient, unter ande­rem, weil die Hür­den viel zu hoch sind. In elf Mona­ten wur­den nur zehn Visa erteilt. Wenn kei­ne effek­ti­ve Ein­zel­fall­prü­fung statt­fin­det, ist das ein rechts­staat­li­cher Bank­rott und eine Ver­let­zung des Men­schen­rechts auf Fami­li­en­le­ben. Genau vor die­sem Sze­na­rio hat­te PRO ASYL gewarnt“, sagt Helen Reze­ne, Geschäfts­füh­re­rin von PRO ASYL.

PRO ASYL beglei­tet Betrof­fe­ne in ein­zel­nen Fäl­len inten­siv und unter­stützt sie im Ver­fah­ren auch mit Rechts­hil­fe. In meh­re­ren Fäl­len konn­ten auf die­sem Weg bereits posi­ti­ve Ergeb­nis­se erreicht werden.

Kata­stro­pha­le Fol­gen für getrenn­te Familien

Seit dem 24. Juli 2025 ist der Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten erneut voll­stän­dig aus­ge­setzt. Betrof­fen sind auch Fami­li­en, die ohne­hin schon seit Jah­ren auf War­te­lis­ten ste­hen. Dazu gehö­ren neben syri­schen Fami­li­en unter ande­rem Fami­li­en aus dem Sudan, Jemen und aus Afghanistan.

Für die betrof­fe­nen Fami­li­en ist das eine Kata­stro­phe – die Chan­ce, sich über­haupt eines Tages wohl­be­hal­ten in die Arme zu schlie­ßen, rückt in wei­te Fer­ne. Anders als bei der Aus­set­zung von 2016 bis 2018 gibt es kei­ne Über­gangs­re­ge­lung, wes­halb auch Tau­sen­de Fami­li­en betrof­fen sind, die schon seit vie­len Mona­ten oder Jah­ren auf den Fami­li­en­nach­zug ihrer engs­ten Ange­hö­ri­gen war­ten. Statt Inte­gra­ti­on zu för­dern, pro­du­ziert die­se Poli­tik Rechts­un­si­cher­heit, psy­chi­sche Belas­tun­gen, ein­sa­me Kind­hei­ten und gebro­che­ne Biografien.

„Seit drei Jah­ren habe ich mei­ne Kin­der nicht in den Arm neh­men kön­nen. Jeden Tag hof­fen wir auf einen Anruf, auf eine Nach­richt, dass wir end­lich wie­der als Fami­lie zusam­men­le­ben dür­fen. Schon vor zehn Mona­ten haben wir eine Här­te­fall­an­zei­ge gestellt, aber haben immer noch kei­ne Ant­wort“, berich­tet eine betrof­fe­ne Mut­ter aus Syrien. 

Zah­len zei­gen das Aus­maß des Scheiterns

Nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung wur­den in den ers­ten elf Mona­ten der Aus­set­zung ledig­lich zehn Här­te­fall­vi­sa erteilt – und die­se betra­fen gera­de ein­mal vier Fami­li­en. Selbst beson­ders dra­ma­ti­sche Fäl­le wur­den abge­lehnt, obwohl sich die Fami­li­en in huma­ni­tär extrem schwie­ri­gen Lagen befinden.

Acht der zehn Visa wur­den erst im Zuge gericht­li­cher Ver­glei­che erteilt – also in Fäl­len, in denen das Aus­wär­ti­ge Amt befürch­ten muss­te, dass ein posi­ti­ves Urteil erreicht wer­den könn­te. Dass in einem Ver­fah­ren Tau­sen­der Här­te­fall­an­zei­gen nur zwei Visa ohne juris­ti­sche Inter­ven­ti­on erteilt wur­den, zeigt, dass das Ver­fah­ren offen­sicht­lich nicht effek­tiv ist. Eine ech­te Ein­zel­fall­prü­fung wie vom Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te vor­ge­schrie­ben, fin­det nicht statt.

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