01.09.2026

Die Bun­des­re­gie­rung bestä­tigt erheb­li­che Defi­zi­te bei Grund­frei­hei­ten und Rechts­staat­lich­keit in der Tür­kei. In ihrer Ant­wort auf eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen stellt sie fest, dass die Tür­kei die Kopen­ha­ge­ner Kri­te­ri­en für einen EU-Bei­tritt „der­zeit nicht aus­rei­chend“ erfüllt. Der EU-Bei­tritts­pro­zess ste­he des­halb seit 2018 still.

Umso wider­sprüch­li­cher ist es, dass die Tür­kei auf­grund ihres for­ma­len Sta­tus als EU-Bei­tritts­kan­di­da­tin nach der GEAS-Reform grund­sätz­lich als „siche­rer Her­kunfts­staat“ gilt. Die Bun­des­re­gie­rung erkennt die rechts­staat­li­chen und men­schen­recht­li­chen Defi­zi­te an – nimmt aber zugleich hin, dass für tür­ki­sche Asyl­su­chen­de eine gesetz­li­che Sicher­heits­ver­mu­tung gilt.

Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL, kommentiert:

„Seit Jah­ren wer­den kri­ti­sche Stim­men, Oppo­si­tio­nel­le, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen in der Tür­kei ver­folgt und unter­drückt. In poli­tisch auf­ge­la­de­nen Ver­fah­ren kann von einer unab­hän­gi­gen Jus­tiz und rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren kei­ne Rede sein.

Es ist des­halb absurd, dass die Tür­kei allein auf­grund ihres for­ma­len Sta­tus als EU-Bei­tritts­kan­di­da­tin als angeb­lich siche­rer Her­kunfts­staat gilt. Die Bei­tritts­ver­hand­lun­gen lie­gen seit 2018 auf Eis. Die Bun­des­re­gie­rung selbst stellt fest, dass die Tür­kei die Kopen­ha­ge­ner Kri­te­ri­en der­zeit nicht aus­rei­chend erfüllt.

Für tür­ki­sche Asyl­su­chen­de hat die Ein­stu­fung gra­vie­ren­de Fol­gen: Ihre Ver­fah­ren wer­den in der Regel beschleu­nigt. Sie müs­sen die gesetz­li­che Ver­mu­tung wider­le­gen, in der Tür­kei vor Ver­fol­gung sicher zu sein. Zudem dro­hen ihnen weit­rei­chen­de Arbeits­ver­bo­te – sowohl wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens als auch nach des­sen Ableh­nung mit einer Duldung.

Die Bun­des­re­gie­rung kennt die bri­san­te Men­schen­rechts­la­ge. Sie muss sich des­halb auf euro­päi­scher Ebe­ne dafür ein­set­zen, dass die Ein­stu­fung der Tür­kei als angeb­lich siche­rer Her­kunfts­staat unver­züg­lich aus­ge­setzt und anschlie­ßend dau­er­haft been­det wird. Solan­ge dies nicht gesche­hen ist, muss das BAMF die Ver­fol­gungs­ge­fah­ren in der Tür­kei in jedem Ein­zel­fall sorg­fäl­tig und unvor­ein­ge­nom­men prüfen.“

Hin­ter­grund zur Tür­kei als „siche­rer Herkunftsstaat“

Mit der GEAS-Reform wur­de eine EU-weit gül­ti­ge Lis­te angeb­lich siche­rer Her­kunfts­staa­ten ein­ge­führt, auf der auto­ma­tisch alle EU-Bei­tritts­kan­di­da­ten ste­hen. Nur die Ukrai­ne wur­de auf­grund des dor­ti­gen bewaff­ne­ten Kon­flik­tes aus­ge­nom­men. Die Ein­stu­fung als „siche­rer Her­kunfts­staat“ knüpft an die im EU-Bei­tritts­pro­zess geprüf­te Erfül­lung der Kopen­ha­ge­ner Kri­te­ri­en (Demo­kra­tie, Rechts­staat­lich­keit und Men­schen­rech­te) an. Nach Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung erfüllt die Tür­kei die­se jedoch nicht aus­rei­chend. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on kann Staa­ten von der Lis­te angeb­lich siche­rer Her­kunfts­staa­ten strei­chen, wenn die Bedin­gun­gen hier­für nicht mehr erfüllt sind. Hier­für soll­te sich die Bun­des­re­gie­rung ein­set­zen. PRO ASYL for­dert zudem grund­sätz­lich die Abkehr vom Kon­zept der „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ und die Strei­chung von Arbeitsverboten.

Zur Aus­wei­tung der Arbeits­ver­bo­te in Deutsch­land auf die neue EU-Lis­te hier­zu mehr: https://www.proasyl.de/news/integrationspolitische-katastrophe-mehr-sichere-herkunftsstaaten-mehr-arbeitsverbote/

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