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Symbolbild: Grenzabschottung.

Die Zahl der Asylerstanträge ist im ersten Halbjahr 2026 erneut gesunken, während die Schutzquote weiterhin erschreckend niedrig ist. Das reformierte GEAS verstärkt diese Tendenz, wie erste Zahlen zeigen. PRO ASYL befürchtet einen Einbruch der Schutzquote. Denn mehr beschleunigte Verfahren bedeuten auch: mehr Menschen, die durch das Raster fallen.

Seit dem 12. Juni 2026 wird die Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) ange­wen­det. In einem Poli­cy Paper hat PRO ASYL zu 100 Tagen GEAS-Reform in Deutsch­land eine ers­te Bilanz gezo­gen und dabei bereits sicht­ba­re Pro­blem­stel­lun­gen im Grenz­ver­fah­ren und bei der Ver­län­ge­rung der Dub­lin-Über­stel­lungs­frist benannt. Der Start­zeit­punkt des refor­mier­ten GEAS fällt in eine Zeit deut­lich sin­ken­der Asyl­an­trags­zah­len. Da mit Asyl­zah­len oft Poli­tik gemacht wird, ord­net PRO ASYL sie hier ein, wider­spricht gän­gi­gen Nar­ra­ti­ven und zeigt auf, wo durch GEAS wei­te­re Ver­schär­fun­gen zu erwar­ten sind.

VOR GEAS: WEITER SINKENDE ANTRAGSZAHLEN IM ERSTEN HALBJAHR 2026

Im ers­ten Halb­jahr 2026 wur­den etwas mehr als 39.600 Asy­l­erst­an­trä­ge gestellt, im Vor­jah­res­zeit­raum waren es noch rund 61.300. Dies bedeu­tet einen Rück­gang von 35,4 Pro­zent. Von die­sen Erst­an­trä­gen wur­den fast 7.000 von in Deutsch­land nach­ge­bo­re­nen Kin­dern gestellt, die also nicht neu ange­kom­men sind.

Nach den hohen Erst­an­trags­zah­len von über 329.000 im Jahr 2023 san­ken die Antrags­zah­len kon­ti­nu­ier­lich und lagen 2025 nur noch bei rund 113.000. Wenn sich der aktu­el­le Trend fort­setzt, wer­den die Asyl­an­trags­zah­len 2026 nied­ri­ger lie­gen als im Covid-Jahr 2020, in dem alle Gren­zen geschlos­sen waren.

Die Grün­de für die seit 2023 sin­ken­den Zah­len sind viel­fäl­tig. Sicher­lich sind sie jedoch – anders als von der Bun­des­re­gie­rung ger­ne dar­ge­stellt – weder pri­mär durch die Grenz­kon­trol­len an allen deut­schen Bin­nen­gren­zen seit Sep­tem­ber 2024 noch durch die Zurück­wei­sun­gen von Asyl­su­chen­den seit Mai 2025 zu erklä­ren. Dass es sich in bei­den Fäl­len um euro­pa­rechts­wid­ri­ge Maß­nah­men han­delt, wird schon gar nicht mehr debattiert.

Die Haupt­ur­sa­chen für die sin­ken­den Asyl­zah­len dürf­te viel­mehr dar­in lie­gen, dass die Ankünf­te in der gesam­ten EU seit 2024 gerin­ger gewor­den sind. Bis Mit­te Sep­tem­ber 2026 ver­zeich­net die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on mit knapp 60.000 Ankünf­ten über die See­rou­te nach Euro­pa einen Rück­gang der Zah­len um knapp 40 Pro­zent gegen­über dem Vorjahreszeitraum.

Siche­re Wege wie Resett­le­ment, huma­ni­tä­re Auf­nah­me oder Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te wur­den poli­tisch moti­viert fak­tisch verschlossen.

Grün­de dafür sind, dass weni­ger Men­schen aus Syri­en in Euro­pa Schutz suchen und dass die Grenz­re­gime ent­lang der gesam­ten Flucht­rou­ten deut­lich ver­schärft wur­den. Flucht­we­ge sind heu­te mehr­heit­lich stark kon­trol­liert und mit hohen Hür­den ver­se­hen. Siche­re Wege wie Resett­le­ment, huma­ni­tä­re Auf­nah­me oder Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te wur­den poli­tisch moti­viert fak­tisch verschlossen.

Dazu passt, dass trotz der nied­ri­ge­ren Ankunfts­zah­len die Zahl der Toten auf der See­rou­te von 2025 auf 2026 gestie­gen ist – von 1.999 auf 2.292 im jeweils ers­ten Halb­jahr. Die ver­hee­ren­de Gewalt im Bür­ger­krieg im Sudan und die dras­ti­schen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Afgha­ni­stan hal­ten wei­ter an. Auch aus ande­ren Staa­ten sehen sich die Men­schen wei­ter­hin zur Flucht gezwun­gen, kom­men aber weit sel­te­ner in Euro­pa an.

NIEDRIGE SCHUTZQUOTE TROTZ SCHLIMMER LAGE IN DEN HERKUNFTSLÄNDERN

Sor­ge berei­tet PRO ASYL, dass die Schutz­quo­te im deut­schen Asyl­ver­fah­ren wei­ter nied­rig ist, obwohl in vie­len Her­kunfts­län­dern Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, Kri­sen und huma­ni­tä­re Not­la­gen anhal­ten. Die­ser Trend war bereits vor dem GEAS-Start zu beob­ach­ten, als die Gesamt­schutz­quo­te bezüg­lich der Anträ­ge, über die inhalt­lich ent­schie­den wur­de, von 72,3 Pro­zent im Jahr 2023 im Jahr 2025 auf dra­ma­tisch tie­fe 37,5 Pro­zent sank. Im ers­ten Halb­jahr 2026 lag die berei­nig­te Schutz­quo­te mit 47,4 Pro­zent zwar wie­der höher, aber immer noch deut­lich nied­ri­ger als in den Jah­ren vor 2025.

Die wich­tigs­te Ursa­che hier­für liegt in der ver­än­der­ten Ent­schei­dungs­pra­xis bei syri­schen Asyl­su­chen­den und afgha­ni­schen Män­nern. Asyl­an­trä­ge von Syrer*innen wur­den 2025 fast gar nicht ent­schie­den und nur in 5,3 Pro­zent erhiel­ten sie einen Schutz­sta­tus, was zum Ein­bruch der Gesamt­schutz­quo­te maß­geb­lich bei­trug. Auch im ers­ten Halb­jahr 2026 lag die Schutz­quo­te für syri­sche Schutz­su­chen­de bei unter 25 Pro­zent. Dabei ist die Sicher­heits­la­ge im Land wei­ter vola­til, die huma­ni­tä­re Ver­sor­gungs­la­ge ist mise­ra­bel und ins­be­son­de­re Min­der­hei­ten, vul­nerable Grup­pen sowie poli­ti­sche Oppo­si­tio­nel­le befürch­ten erneu­te gewalt­sa­me Über­grif­fe, will­kür­li­che Ver­haf­tung und Verfolgung.

Beim Her­kunfts­land Afgha­ni­stan ist die Ent­wick­lung auf den ers­ten Blick weni­ger dra­ma­tisch: Die berei­nig­te Schutz­quo­te lag in den ers­ten sechs Mona­ten die­ses Jah­res wie­der bei knapp 90 Pro­zent, nach­dem sie 2025 unter 80 Pro­zent gerutscht war. Dies liegt aber vor allem dar­an, dass vie­le afgha­ni­sche Frau­en einen Fol­ge­an­trag stell­ten und einen Schutz nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on erhiel­ten – wie dann auch ihre Ehe­män­ner und min­der­jäh­ri­gen Kinder.

Für afgha­ni­sche Her­an­wach­sen­de und allein­ste­hen­de Män­ner im Alter von 18 bis 40 Jah­ren ist die Schutz­quo­te dage­gen wei­ter­hin dra­ma­tisch nied­rig. In den ers­ten vier Mona­ten 2026 lag sie bei nur rund 11 Pro­zent. PRO ASYL hat die Asyl­ver­fah­ren von afgha­ni­schen Män­nern ana­ly­siert und erheb­li­che Män­gel festgestellt.

Eine wich­ti­ge Ver­bes­se­rung ist in der Schutz­quo­te zum Iran zu beob­ach­ten: Die­se stieg von nur 26,8 Pro­zent im Jahr 2025 auf 42,4 Pro­zent im ers­ten Halb­jahr 2026. PRO ASYL hat­te im Febru­ar 2026 einen Bericht zur pro­ble­ma­ti­schen Ent­schei­dungs­pra­xis zum Iran vor­ge­legt, der auch von der Bun­des­re­gie­rung zur Kennt­nis genom­men wur­de, wie sie auf eine ent­spre­chen­de Fra­ge der Frak­ti­on Die Lin­ke antwortete.

Auch die Gerich­te sahen die bis­he­ri­ge Ent­schei­dungs­pra­xis zu Iran kri­tisch wie die hohe Auf­he­bungs­quo­te zeigt: Jeder zwei­te BAMF-Bescheid zum Iran wur­de in den ers­ten sechs Mona­ten die­ses Jah­res von den Gerich­ten als rechts­wid­rig aufgehoben.

Die ver­hee­ren­de Gewalt im Bür­ger­krieg im Sudan und die dras­ti­schen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Afgha­ni­stan hal­ten wei­ter an. Auch aus ande­ren Staa­ten sehen sich die Men­schen wei­ter­hin zur Flucht gezwun­gen, kom­men aber weit sel­te­ner in Euro­pa an.

GEAS BRINGT MEHR BESCHLEUNIGTE VERFAHREN UND WENIGER FAIRNESS

Die GEAS-Reform sieht nun die Mög­lich­keit von beschleu­nig­ten Asyl­ver­fah­ren in einer Viel­zahl von Fäl­len vor. Zum Bei­spiel wenn:

  • die Per­son aus einem als »sicher« erklär­ten Her­kunfts­land kommt,
  • die Per­son aus einem Staat mit einer euro­pa­wei­ten Aner­ken­nungs­quo­te von unter 20 Pro­zent kommt,
  • angeb­lich unwah­re oder offen­sicht­lich aus­sicht­lo­se Anga­ben im Asyl­ver­fah­ren gemacht wurden,
  • der Antrag nur dazu die­nen soll, den Voll­zug einer Abschie­bung zu verhindern,
  • es sich um einen Fol­ge­an­trag han­delt oder die Per­son nach Auf­fas­sung der Behör­den eine Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung dar­stellt, oder wenn
  • die recht­zei­ti­ge Antrags­stel­lung auf inter­na­tio­na­len Schutz ver­säumt wurde.

Das Asyl­ver­fah­ren muss, wenn beschleu­nigt durch­ge­führt, inner­halb von drei Mona­ten abge­schlos­sen wer­den. Für die Betrof­fe­nen ist ins­be­son­de­re pro­ble­ma­tisch, dass sie eine kür­ze­re Kla­ge­frist von nur einer statt zwei Wochen haben und ihre Kla­ge kei­ne auf­schie­ben­de Wir­kung hat. Sie kön­nen also wäh­rend des lau­fen­den Kla­ge­ver­fah­rens abge­scho­ben wer­den, wenn dies nicht mit einem gleich­zei­tig gestell­ten Eil­an­trag ver­hin­dert wird, in dem das Gericht die auf­schie­ben­de Wir­kung der Kla­ge anord­net. Für eini­ge Asyl­su­chen­de im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren gilt zudem ein Arbeits­ver­bot, so etwa für Men­schen aus »siche­ren Her­kunfts­staa­ten«.

WEGFALL DES FAMILIENASYLS VERZERRT ZUKÜNFTIG ASYLSTATISIK

Künf­tig wird zudem die Sta­tis­tik maß­geb­lich dadurch beein­flusst wer­den, dass durch die Reform das soge­nann­te Fami­li­en­asyl im deut­schen Asyl­ge­setz gestri­chen wur­de. Bis­lang erhiel­ten Ehepartner*innen, min­der­jäh­ri­ge Kin­der oder Eltern von min­der­jäh­ri­gen Kin­dern im Asyl­ver­fah­ren den glei­chen Schutz­sta­tus wie ihre Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen. Im ers­ten Halb­jahr 2026 betraf das rund 45,6 Pro­zent der­je­ni­gen, die einen Schutz­sta­tus nach die­ser Rege­lung zum Fami­li­en­asyl bekamen.

Wenn zum Bei­spiel ein Paar aus Syri­en sub­si­diä­ren Schutz in Deutsch­land erhielt, bekam ihr spä­ter hier gebo­re­nes Kind auch sub­si­diä­ren Schutz. Eben­so erhiel­ten Ehe­mann und Kin­dern einer afgha­ni­schen Frau, die auf­grund der frau­en­spe­zi­fi­schen Unter­drü­ckung einen Flücht­lings­sta­tus bekam, eben­falls den Flücht­lings­schutz. Gera­de letz­te­res hat in jüngs­ter Zeit in der Pra­xis eine gro­ße Rol­le gespielt, da vie­le afgha­ni­sche Frau­en einen Fol­ge­an­trag stell­ten, um nach einer frü­he­ren Ableh­nung nun doch vol­len Flücht­lings­schutz zu erhalten.

GEAS löst nun die Fra­ge des Sta­tus von Ange­hö­ri­gen auf ande­re Wei­se: Im Asyl­ver­fah­ren wird für jedes Fami­li­en­mit­glied ein­zeln geprüft, ob indi­vi­du­el­le Schutz­grün­de vor­lie­gen. Wenn dies ver­neint wird, wird die Per­son im Asyl­ver­fah­ren abge­lehnt. Zur Wah­rung der Fami­li­en­ein­heit erhal­ten Ehepartner*innen und min­der­jäh­ri­ge Kin­der Schutz­be­rech­tig­ter sowie Eltern von min­der­jäh­ri­gen, schutz­be­rech­tig­ten Kin­dern (wenn die Fami­lie schon vor Ankunft in der EU bestand) nun nach Arti­kel 23 der neu­en Sta­tus­ver­ord­nung einen abge­lei­te­ten Aufenthaltstitel.

Obwohl die Ange­hö­ri­gen einer Per­son, die inter­na­tio­na­len Schutz erhal­ten hat, recht­lich gleich­ge­stellt sind und des­halb legal in Deutsch­land blei­ben, wer­den sie anders als zuvor nicht mehr als »schutz­be­rech­tigt«, son­dern als im Asyl­ver­fah­ren »abge­lehnt« geführt (sie­he FAQ des BAMF zur neu­en Asyl­ge­schäfts­sta­tis­tik).

In der ers­ten Sta­tis­tik-Ver­öf­fent­li­chung des BAMF nach dem Start der GEAS-Reform wer­den kei­ne Anga­ben dazu gemacht, wie vie­le der abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den ein Auf­ent­halts­recht als Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge erhal­ten haben. Soll­te die Schutz­quo­te künf­tig deut­lich ein­bre­chen, dann könn­te dies auch dadurch mit­ver­ur­sacht sein, dass nun vie­le auf­ent­halts­be­rech­tig­te Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge als »abge­lehnt« in die Sta­tis­tik ein­ge­hen. Ver­stärkt wird die­se Ver­zer­rung auch dadurch, dass Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge den abge­lei­te­ten Schutz­sta­tus nur erhal­ten kön­nen, wenn sie zuvor einen Asyl­an­trag gestellt haben. Dies unge­ach­tet der Tat­sa­che, dass man­che, wie etwa neu gebo­re­ne Kin­der, kei­ne eige­nen Flucht­grün­de vor­brin­gen können.

Ers­te Zah­len bestä­ti­gen die Befürch­tung: Die Mehr­heit der Asyl­ver­fah­ren wird mit Start von GEAS nun beschleu­nigt durch­ge­führt. So heißt es in einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung, dass »im Zeit­raum vom 12. Juni 2026 bis zum 31. Juli 2026 [..] 2.093 beschleu­nig­te Ver­fah­ren nach Arti­kel 42 Asyl­VerfVO und 1.561 regu­lä­re Asyl­ver­fah­ren ein­ge­reicht [wur­den].«

VERZERRTE DEBATTE UND KONKRETE KONSEQUENZEN IRREFÜHRENDER STATISTIKEN

Durch die neu­en Regeln zu Her­kunfts­län­dern mit einer Schutz­quo­te von bis zu 20 Pro­zent haben sin­ken­de Schutz­quo­ten kon­kre­te Aus­wir­kun­gen auf die recht­li­che Situa­ti­on von Asyl­su­chen­den aus die­sen Län­dern. Sie müs­sen an der Außen­gren­ze ins Grenz­ver­fah­ren und auch im Inland ein beschleu­nig­tes Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen. Da in Deutsch­land im Ver­gleich zu ande­ren EU-Län­dern über­durch­schnitt­lich vie­le Asyl­ver­fah­ren bear­bei­tet, hat die deut­sche Ent­schei­dungs­pra­xis auch gro­ße Aus­wir­kun­gen auf die euro­päi­sche Gesamt­sta­tis­tik. PRO ASYL befürch­tet, dass auf­grund der neu­en Pra­xis, Men­schen mit einem abge­lei­te­ten Schutz­sta­tus als »abge­lehnt« zu füh­ren, künf­tig noch mehr Her­kunfts­län­der unter die neue 20 Pro­zent-Mar­ke fallen.

Hin­zu kommt, dass in den auf­ge­heiz­ten Debat­ten um Flucht und Migra­ti­on in Poli­tik und Medi­en immer wie­der mit fal­schen Zah­len argu­men­tiert wird. Eine nied­ri­ge Schutz­quo­te im Asyl­ver­fah­ren wird dahin­ge­hend inter­pre­tiert, dass Per­so­nen aus den Län­dern kei­nen Schutz­be­darf haben. Sug­ge­riert wird zudem, dass abge­lehn­te Asyl­su­chen­de pau­schal aus­rei­se­pflich­tig sei­en, obwohl dies nicht der Rea­li­tät ent­spricht. Ver­zerr­te Sta­tis­ti­ken dro­hen die­se für Geflüch­te­te nega­ti­ven Debat­ten noch mehr anzu­hei­zen. PRO ASYL for­dert, dass das BAMF in sei­ner Sta­tis­tik kennt­lich macht, wenn Per­so­nen trotz abge­lehn­ten Asyl­ge­suchs ein abge­lei­te­tes Auf­ent­halts­recht durch ein Schutz­sta­tus eines Fami­li­en­mit­glieds erhal­ten und damit nicht aus­rei­se­pflich­tig sind.

(wj/dm)