Image

Immer noch ertrinken Menschen im Mittelmeer– und wenn sie von privaten Seenotretter*innen davor bewahrt werden, wiederholt sich das gleiche unwürdige Schauspiel: Die Schiffe kreuzen wochenlang auf dem Meer, bis die EU-Staaten sich zu einer Lösung durchringen. Es muss endlich eine europäische Initiative zur Rettung & Aufnahme von Flüchtlingen geben!

Das Risi­ko, auf der Flucht über das zen­tra­le Mit­tel­meer zu ster­ben, wird grö­ßer und grö­ßer. 2015 bis 2018 ertran­ken dort 12.748 Men­schen – und das sind nur die offi­zi­ell regis­trier­ten Todes­fäl­le. Für die­ses mas­sen­haf­te Ster­ben ist die Euro­päi­sche Uni­on mit­ver­ant­wort­lich. EU-Staa­ten wie Ita­li­en ver­hin­dern die zivi­le See­not­ret­tung und sper­ren ihre Häfen. Schif­fe dür­fen geret­te­te Men­schen nicht an Land bringen.

12.748

Tote im Mit­tel­meer, allein von 2015 – 2018

Gleich­zei­tig finan­ziert die EU die sog. »liby­sche Küs­ten­wa­che«. 2017 und 2018 haben War­lords und Men­schen­händ­ler im Inter­es­se der EU mehr als 30.000 Boots­flücht­lin­ge auf dem Meer auf­ge­grif­fen. Im Rah­men von Patrouil­len wird Gewalt gegen Män­ner, Frau­en und Kin­der ange­wen­det, Flücht­lin­ge wer­den zurück nach Liby­en gebracht und dort ein­ge­sperrt. Laut UN-Berich­ten wird in den liby­schen Haft­la­gern erpresst, gefol­tert, ver­ge­wal­tigt und gemor­det. Anga­ben und Schät­zun­gen über die Zahl der inhaf­tier­ten Flücht­lin­ge schwan­ken stark und sind schwer zu veri­fi­zie­ren – ver­mut­lich sind es Zehntausende.

»Wenn Euro­pa die Boots­flücht­lin­ge nicht ret­tet, hat es sein Herz und sei­ne See­le verloren.«

EU-Par­la­ments­prä­si­dent David Sassoli

Die­ses Vor­ge­hen ver­stößt sowohl gegen das Fol­ter­ver­bot in Arti­kel 3 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK), als auch gegen das Refou­le­ment-Ver­bot in Art. 33, Abs. 1 der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK). Durch das Dele­gie­ren an die »liby­sche Küs­ten­wa­che« ver­sucht die EU aber, das zu umgehen.

Image
Hilf mit, das Ster­ben end­lich zu been­den und sen­de die­se Post­kar­te an die desi­gnier­te EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursu­la von der Leyen!

Italiens unrühmliche Rolle

Mit Unter­stüt­zung der EU über­nimmt Ita­li­en aktu­ell eine beson­ders unrühm­li­che Rol­le. Ita­lie­ni­sche Ein­hei­ten zur Über­wa­chung des Mit­tel­meer­rau­mes hel­fen liby­schen Patrouil­len­ein­hei­ten beim Orten von Flücht­lin­gen. Die Ver­zwei­fel­ten lan­den oft erneut in den Fol­ter­la­gern, denen sie kurz zuvor ent­ron­nen sind. Und auch die EU-Grenz­agen­tur Fron­tex steht im Ver­dacht, die »liby­sche Küs­ten­wa­che« aktiv mit Infor­ma­tio­nen über die Posi­ti­on von Flücht­lings­boo­ten zu versorgen.

Image
Gra­fik: PRO ASYL

Zentral gelegene EU-Staaten schieben Verantwortung ab

Der star­ke Druck, den die zen­tral gele­ge­nen EU-Län­der durch das sys­te­ma­ti­sche Ab- und Zurück­schie­ben von Flücht­lin­gen an die Außen­gren­zen der EU aus­üben, ver­schärft die Situa­ti­on unter ande­rem im Mit­tel­meer­raum. Huma­ni­tä­re »Gna­den­ak­te« wie die Auf­nah­me von Boots­flücht­lin­gen aus ein­zel­nen Ret­tungs­ak­tio­nen täu­schen über die sys­te­ma­ti­sche Ver­let­zung von Men­schen- und Flücht­lings­rech­ten durch die EU hinweg.

»Wir kön­nen die­se Tra­gö­die been­den, wenn wir den Mut und den Weit­blick haben, über das nächs­te Boot hinauszublicken.«

UN-Flücht­lings­kom­mis­sar Filip­po Grandi

Europa braucht einen Plan!

Die Euro­päi­sche Uni­on kann und darf sich ihrer men­schen- und völ­ker­recht­li­chen Ver­pflich­tung nicht ent­zie­hen. Sie baut dar­auf auf, dass sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eben­so wie geflüch­te­te Men­schen auf unver­äu­ßer­li­che Rech­te beru­fen kön­nen. Dazu zählt das Recht auf Leben, Frei­heit und Sicher­heit eben­so wie das Fol­ter- und das Refou­le­ment-Ver­bot. Dazu zählt die Pflicht zur See­not­ret­tung und zur Aus­schif­fung geret­te­ter Men­schen in siche­re Häfen.

Um die­se Ver­pflich­tun­gen umzu­set­zen, muss sich eine Koali­ti­on auf­nah­me­be­rei­ter EU-Staa­ten zusam­men­fin­den, die den Not­fall­plan für die Auf­nah­me von Boots­flücht­lin­gen unter­ein­an­der orga­ni­siert. Die ein­zel­nen inein­an­der grei­fen­den Schrit­te des Plans:

Die Euro­päi­sche Uni­on muss unver­züg­lich einen eige­nen flä­chen­de­cken­den See­not­ret­tungs­dienst aufbauen.
Die Blo­cka­de und Kri­mi­na­li­sie­rung der zivi­len See­not­ret­tung muss ein Ende haben.
3. Die Zusam­men­ar­beit mit der »liby­schen Küs­ten­wa­che« und der damit ver­bun­de­ne fort­lau­fen­de Völ­ker­rechts­bruch im Mit­tel­meer muss sofort gestoppt wer­den. In Liby­en fest­sit­zen­de Flücht­lin­ge müs­sen umge­hend eva­ku­iert und in der EU in Sicher­heit gebracht werden.
Es dür­fen kei­ne Abkom­men mit Staa­ten außer­halb der EU geschlos­sen wer­den, um Flücht­lin­ge dort fest­zu­set­zen oder von der EU aus zurück­zu­schie­ben. Aus­schif­fun­gen in nord­afri­ka­ni­sche Häfen darf es nicht geben.
Es müs­sen siche­re und lega­le Flucht­we­ge nach Euro­pa geschaf­fen wer­den (huma­ni­tä­re Visa, Resett­le­ment­pro­gram­me, Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung, etc.) – dies gilt auch für die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von Kriegsflüchtlingen.
Boots­flücht­lin­gen ist nach der Anlan­dung in einem siche­ren euro­päi­schen Hafen eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me und der Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren in einem EU-Mit­glieds­staat zu gewäh­ren. Dies gilt auch für alle Schutz­su­chen­den, die auf ande­ren Wegen Zugang zur Euro­päi­schen Uni­on finden.
Hot­spots und Tran­sit­zen­tren an den Außen­gren­zen der EU sind Orte der Inhu­ma­ni­tät und Recht­lo­sig­keit, sie müs­sen geschlos­sen wer­den. Die Inhaf­tie­rung schutz­su­chen­der Men­schen ist sofort zu beenden.
Die Ver­tei­lung ange­kom­me­ner Flücht­lin­ge in den koope­rie­ren­den EU-Staa­ten muss einem fest­ge­leg­ten Soli­dar­me­cha­nis­mus fol­gen und darf nicht mehr von Fall zu Fall aus­ge­han­delt wer­den. Schutz­su­chen­den mit fami­liä­ren Bin­dun­gen wird die Wei­ter­rei­se zu ihren Ange­hö­ri­gen ermöglicht.
9. Zahl­rei­che Städ­te, Regio­nen und Gemein­den in Deutsch­land und Euro­pa haben bereits ihre Auf­nah­me­be­reit­schaft signa­li­siert. Für sie muss die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, Boots­flücht­lin­ge in Rah­men eines Relo­ca­ti­on-Pro­gramms aufzunehmen.

1. Die Euro­päi­sche Uni­on muss unver­züg­lich einen eige­nen flä­chen­de­cken­den See­not­ret­tungs­dienst aufbauen

2. Die Blo­cka­de und Kri­mi­na­li­sie­rung der zivi­len See­not­ret­tung muss ein Ende haben.

3. Die Zusam­men­ar­beit mit der »liby­schen Küs­ten­wa­che« und der damit ver­bun­de­ne fort­lau­fen­de Völ­ker­rechts­bruch im Mit­tel­meer muss sofort gestoppt wer­den. In Liby­en fest­sit­zen­de Flücht­lin­ge müs­sen umge­hend eva­ku­iert und in der EU in Sicher­heit gebracht werden.

4. Es dür­fen kei­ne Abkom­men mit Staa­ten außer­halb der EU geschlos­sen wer­den, um Flücht­lin­ge dort fest­zu­set­zen oder von der EU aus zurück­zu­schie­ben. Aus­schif­fun­gen in nord­afri­ka­ni­sche Häfen darf es nicht geben.

5. Es müs­sen siche­re und lega­le Flucht­we­ge nach Euro­pa geschaf­fen wer­den (huma­ni­tä­re Visa, Resett­le­ment­pro­gram­me, Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung, etc.) – dies gilt auch für die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von Kriegsflüchtlingen.

6. Boots­flücht­lin­gen ist nach der Anlan­dung in einem siche­ren euro­päi­schen Hafen eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me und der Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren in einem EU-Mit­glieds­staat zu gewäh­ren. Dies gilt auch für alle Schutz­su­chen­den, die auf ande­ren Wegen Zugang zur Euro­päi­schen Uni­on finden.

7. Hot­spots und Tran­sit­zen­tren an den Außen­gren­zen der EU sind Orte der Inhu­ma­ni­tät und Recht­lo­sig­keit, sie müs­sen geschlos­sen wer­den. Die Inhaf­tie­rung schutz­su­chen­der Men­schen ist sofort zu beenden.

8. Die Ver­tei­lung ange­kom­me­ner Flücht­lin­ge in den koope­rie­ren­den EU-Staa­ten muss einem fest­ge­leg­ten Soli­dar­me­cha­nis­mus fol­gen und darf nicht mehr von Fall zu Fall aus­ge­han­delt wer­den. Schutz­su­chen­den mit fami­liä­ren Bin­dun­gen wird die Wei­ter­rei­se zu ihren Ange­hö­ri­gen ermöglicht.

9. Zahl­rei­che Städ­te, Regio­nen und Gemein­den in Deutsch­land und Euro­pa haben bereits ihre Auf­nah­me­be­reit­schaft signa­li­siert. Für sie muss die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, Boots­flücht­lin­ge in Rah­men eines Relo­ca­ti­on-Pro­gramms aufzunehmen.

Um die ver­ant­wort­li­chen Politiker*innen zum Han­deln zu bewe­gen, haben wir eine Post­kar­ten­ak­ti­on an die desi­gnier­te Prä­si­den­tin der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on, Ursu­la von der Ley­en, gestar­tet. Die Post­kar­ten kön­nen HIER bestellt werden!