Nach der Landtagswahl am 6. September könnte erstmals eine vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei eine Landesregierung führen. Sollte sie ihre asyl- und migrationspolitischen Pläne umsetzen, droht ein massiver Angriff auf die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen – mit Folgen weit über Sachsen-Anhalt hinaus.

Aktu­el­le Umfra­gen für die Land­tags­wahl am 6. Sep­tem­ber sehen die Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD) deut­lich vor der CDU. Eine Regie­rungs­über­nah­me der extre­men Rech­ten ist damit mög­lich, aber kei­nes­wegs ent­schie­den. Umfra­gen sind kei­ne Wahl­er­geb­nis­se. Den­noch wäre es fahr­läs­sig, die Gefahr zu unter­schät­zen. Der AfD-Lan­des­ver­band bezeich­net sein Wahl­pro­gramm bereits als »Regie­rungs­pro­gramm« und hat detail­liert dar­ge­legt, wie er Sach­sen-Anhalt poli­tisch umbau­en will.

Eine AfD-geführ­te Lan­des­re­gie­rung könn­te die Hand­lungs­spiel­räu­me des Lan­des im Auf­ent­halts­recht, bei der Unter­brin­gung, bei Sozi­al­leis­tun­gen und Abschie­bun­gen sys­te­ma­tisch zulas­ten von Geflüch­te­ten aus­nut­zen. Auch die neu­en Mög­lich­kei­ten des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) könn­ten beson­ders restrik­tiv ange­wandt wer­den. Zugleich ent­hält das Wahl­pro­gramm der AfD zahl­rei­che For­de­run­gen, die außer­halb der Zustän­dig­keit eines Bun­des­lan­des lie­gen oder gar gegen gel­ten­des Recht verstoßen.

Saaeid Saaeid vom Flücht­lings­rat Sach­sen-Anhalt beschreibt gegen­über PRO ASYL, was bei einer Regie­rungs­über­nah­me durch die extre­me Rech­te kon­kret droht: »Wir befürch­ten mehr Abschre­ckung, mehr Druck auf Men­schen mit unsi­che­rem Auf­ent­halt, mehr zen­tra­le Unter­brin­gung, mehr Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen und weni­ger Zugang zu Bera­tung, Bil­dung und Teil­ha­be.« Schutz­su­chen­de und Men­schen mit Migra­ti­ons­ge­schich­te könn­ten noch stär­ker zu Feind­bil­dern gemacht wer­den. Gleich­zei­tig ste­hen Bera­tungs­stel­len und demo­kra­ti­sche Initia­ti­ven unter wach­sen­dem Druck.

Jedoch, selbst wenn die AfD kei­ne abso­lu­te Mehr­heit errei­chen soll­te, ste­hen Sach­sen-Anhalt nach der Wahl schwie­ri­ge Mona­te bevor. Denn die Regie­rungs­bil­dung wird auf jeden Fall äußerst kom­pli­ziert wer­den. Und es besteht die Gefahr, dass selbst im Fal­le einer Eini­gung der demo­kra­ti­schen Kräf­te die­se erneut ver­su­chen könn­ten, der extre­men Rech­ten durch asyl­po­li­ti­sche Här­te Stim­men abzunehmen.

Das gesam­te Pro­gramm ist durch­zo­gen von der Beschwö­rung von »Volk« und »Hei­mat« sowie von einem wei­ßen, homo­ge­nen und christ­li­chen Deutsch­land mit tra­di­tio­nel­len Familienverhältnissen.

Plan: Eine »migrationspolitische Kehrtwende um 180 Grad«

Das The­ma Asyl und Migra­ti­on nimmt mit mehr als 25 Sei­ten einen wich­ti­gen Platz im AfD-Pro­gramm ein. Die Par­tei wirbt für eine »migra­ti­ons­po­li­ti­sche Kehrt­wen­de um 180 Grad« und ver­wen­det den Begriff »Remi­gra­ti­on« offen­siv. Die Rechts­wis­sen­schaft­le­rin Dana Schmalz legt dar, dass damit eine rigo­ro­se Aus­wei­sungs­po­li­tik auf der Grund­la­ge eines eth­nisch defi­nier­ten Volks­be­griffs gemeint ist.

Die For­de­rung geht somit weit über die voll­zieh­ba­ren Abschie­bun­gen aus­rei­se­pflich­ti­ger Per­so­nen hin­aus – so wen­det sich das Pro­gramm auch klar gegen die Zuwan­de­rung »kul­tur­frem­der Fach­kräf­te«. Wäh­rend Plä­ne für einen »Mas­ter­plan« zur »Remi­gra­ti­on« im Früh­jahr 2024 noch die größ­te Pro­test­wel­le gegen Rechts­extre­mis­mus und für Demo­kra­tie in der Geschich­te der Bun­des­re­pu­blik aus­lös­ten, sind sol­che Über­le­gun­gen mitt­ler­wei­le salon­fä­hig.

In der Prä­am­bel zum Par­tei­pro­gramm stellt sich der Lan­des­ver­band als Stim­me des Vol­kes dar, das gegen eine angeb­lich abge­ho­be­ne Eli­te kämp­fen müs­se. Das gesam­te Pro­gramm ist durch­zo­gen von der Beschwö­rung von »Volk« und »Hei­mat« sowie von einem wei­ßen, homo­ge­nen und christ­li­chen Deutsch­land mit tra­di­tio­nel­len Familienverhältnissen.

Das Pro­gramm ist folg­lich mehr als eine Samm­lung radi­ka­ler Paro­len. Es ist der Ver­such, eine rechts­extre­me Regie­rungs­po­li­tik admi­nis­tra­tiv vor­zu­be­rei­ten. Offen­sicht­lich hat die AfD aus den Erfah­run­gen bei der Macht­über­nah­me von extre­men Rech­ten in ande­ren Län­dern gelernt. Dazu passt auch, dass die Par­tei flan­kie­rend zum Wahl­pro­gramm einen kon­kre­ten Zehn-Punk­te-Plan für die ers­ten 100 Tage vor­ge­legt hat.

Asyl­su­chen­de sol­len mög­lichst zen­tral unter­ge­bracht und zu schlecht bezahl­ter Arbeit ver­pflich­tet werden.

100 Tage der Entrechtung 

In ihrem Zehn-Punk­te-Plan ver­spricht die AfD unter ande­rem die Kün­di­gung des Rund­funk­staats­ver­trags, eine Kam­pa­gne #deutsch­den­ken und die Ein­rich­tung eines Coro­na-Unter­su­chungs­aus­schus­ses. Vier Punk­te betref­fen unmit­tel­bar Migra­ti­on und Asyl.

So ver­spricht die Par­tei, »alle Spiel­räu­me ein­schließ­lich der Abschie­be­haft« zu nut­zen, um »so vie­le ille­ga­le Ein­wan­de­rer wie nur irgend mög­lich abzu­schie­ben«. Min­des­tens 300 Abschie­be­haft­plät­ze sol­len geschaf­fen wer­den. Zum Ver­gleich: Sach­sen-Anhalt baut der­zeit in Volk­s­tedt für 37,4 Mil­lio­nen Euro eine Ein­rich­tung mit 30 Plät­zen. Die ange­kün­dig­te Ver­zehn­fa­chung wäre nicht nur ein poli­ti­sches Signal, son­dern der Auf­bau einer erheb­li­chen Haftinfrastruktur.

Asyl­su­chen­de sol­len mög­lichst zen­tral unter­ge­bracht und flä­chen­de­ckend zu schlecht bezahl­ter Arbeit ver­pflich­tet wer­den. Wer sich wei­gert, soll mit Leis­tungs­kür­zun­gen bestraft wer­den. Für Kin­der von Eltern ohne dau­er­haf­tes Blei­be­recht plant die AfD »Son­der­klas­sen«, die nicht auf einen Über­gang in das Regel­schul­sys­tem zie­len. Im übri­gen Bil­dungs­sys­tem sol­len Kin­der »im Geist der Lie­be zu Volk und Hei­mat« erzo­gen werden.

Hin­zu kommt die Ankün­di­gung, Zuschüs­se im gesam­ten Bereich von Migra­ti­on, Inte­gra­ti­on und Demo­kra­tie­för­de­rung mas­siv zu kür­zen. Betrof­fen wären Bera­tungs­stel­len, Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­te, Anti­ras­sis­mus­pro­jek­te und Initia­ti­ven gegen Rechts­extre­mis­mus. Eine sol­che Poli­tik wür­de nicht nur Geflüch­te­te tref­fen, son­dern gezielt auch jene Struk­tu­ren schwä­chen, die Rechts­ver­let­zun­gen doku­men­tie­ren, Betrof­fe­ne bera­ten und demo­kra­ti­schen Wider­spruch organisieren.

Vieles rechtswidrig …

Die Juris­ten Mark Niklas Cuno und Lukas Born­schein haben die migra­ti­ons­po­li­ti­schen For­de­run­gen des Gesamt­pro­gramms sys­te­ma­tisch geprüft. Ihr Ergeb­nis: Von 56 For­de­run­gen – 43 davon im ent­spre­chen­den Kapi­tel, der Rest ver­teilt im Pro­gramm – fal­len ledig­lich 31 über­haupt in den mög­li­chen Kom­pe­tenz­be­reich einer Lan­des­re­gie­rung. 18 die­ser 31 Vor­ha­ben sind nach ihrer Bewer­tung recht­lich unzu­läs­sig. Das Pro­gramm täuscht damit Hand­lungs­mög­lich­kei­ten einer Lan­des­re­gie­rung vor, die sie nicht besitzt.

Einen gene­rel­len Auf­nah­me­stopp kann eine Lan­des­re­gie­rung nicht ver­fü­gen. Sach­sen-Anhalt blie­be auch unter einer AfD geführ­ten Regie­rung ver­pflich­tet, die dem Land zuge­wie­se­nen Schutz­su­chen­den auf­zu­neh­men. Auch eine pau­scha­le und dau­er­haf­te Zen­tra­li­sie­rung aller Schutz­su­chen­den wäre recht­lich nicht zuläs­sig. Inner­halb des gel­ten­den Rechts könn­te eine Lan­des­re­gie­rung jedoch Gemein­schafts­un­ter­künf­te aus­bau­en, dezen­tra­le Unter­brin­gung zurück­drän­gen und vor­han­de­ne Spiel­räu­me beson­ders restrik­tiv nutzen.

Rechts­wid­rig sind auch die ange­kün­de­ten dau­er­haf­ten Son­der­klas­sen für Kinder.

Bei der Arbeits­auf­nah­me sind Asyl­su­chen­den enge gesetz­li­che Gren­zen gesetzt. Durch die Aus­wei­tung der Lis­te der siche­ren Her­kunfts­staa­ten durch das GEAS und die damit ver­bun­de­nen beschleu­nig­ten Ver­fah­ren, die mit einem Arbeits­ver­bot ein­her­ge­hen, dür­fen noch weni­ger Betrof­fe­ne arbei­ten. Eine flä­chen­de­cken­de Ver­pflich­tung zu nied­rig ver­gü­te­ter Arbeit, ver­bun­den mit dem Ent­zug exis­tenz­si­chern­der Leis­tun­gen bei Ver­wei­ge­rung, wie von der AfD in Sach­sen-Anhalt geplant, wäre defi­ni­tiv ver­fas­sungs­recht­lich nicht haltbar.

Voll­stän­di­gen Leis­tungs­aus­schlüs­sen setzt der grund­recht­li­che Anspruch auf ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­mum enge Gren­zen. Gleich­wohl ent­hält das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz weit­rei­chen­de Kür­zungs- und Aus­schluss­tat­be­stän­de. Gerich­te haben deren Anwen­dung in zahl­rei­chen Fäl­len unter­sagt. Folg­lich haben eini­ge Län­der ihre Behör­den ange­wie­sen, die rechts­wid­ri­gen Kür­zun­gen nicht anzu­wen­den. Anders die aktu­el­le Lan­des­re­gie­rung in Sach­sen-Anhalt. Sie for­dert Behör­den bereits heu­te dazu auf, die gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­zu­rei­zen. Eine AfD-Regie­rung könn­te die­se Pra­xis ver­schär­fen. Betrof­fe­ne müss­ten sich ein­zeln vor Gericht weh­ren – häu­fig in exis­ten­zi­el­ler Not.

Klar rechts­wid­rig sind auch die ange­kün­de­ten dau­er­haf­ten Son­der­klas­sen für Kin­der. Die neue EU-Auf­nah­me­richt­li­nie schreibt einen gleich­be­rech­tig­ten Zugang zum Bil­dungs­sys­tem vor; Unter­richt außer­halb des Regel­sys­tems darf nur für eine kur­ze Über­gangs­zeit stattfinden.

… aber der Schaden wäre groß

Eine AfD-geführ­te Regie­rung könn­te jedoch die durch GEAS erwei­ter­ten Mög­lich­kei­ten der Asyl­ver­fah­rens­haft offen­siv anwen­den und die Frei­heit von Men­schen in Ein­rich­tun­gen für Sekun­där­mi­gra­ti­on deut­lich ein­schrän­ken. Gera­de weil das neue euro­päi­sche Asyl­sys­tem den Mit­glied­staa­ten zusätz­li­che Instru­men­te der Kon­trol­le, Inter­nie­rung und Aus­gren­zung gibt, kommt es ent­schei­dend dar­auf an, wie Län­der und Behör­den die­se Mög­lich­kei­ten nutzen.

Eige­ne Hand­lungs­spiel­räu­me hat das Land auch bei Abschie­bun­gen. Eine Lan­des­re­gie­rung kann Ver­wal­tungs­ab­läu­fe anpas­sen, Per­so­nal und Poli­zei anders ein­set­zen, Abschie­be­haft­ka­pa­zi­tä­ten aus­bau­en und den Druck auf voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­ti­ge Men­schen erhö­hen. Sie könn­te auch nach Vor­bild der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs­be­hör­de ICE eine spe­zia­li­sier­te Ein­heit zur Orga­ni­sa­ti­on und Durch­set­zung von Abschie­bun­gen schaf­fen. Die­se hät­te jedoch nicht die umfang­rei­chen Kom­pe­ten­zen wie ICE.

Der gel­ten­de Rechts­rah­men reicht aus, um Poli­zei­ein­sät­ze in Woh­nun­gen und Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen erheb­lich aus­zu­wei­ten. Aller­dings kann auch eine sol­che Offen­si­ve nur Men­schen betref­fen, die voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­tig sind und bei denen kei­ne recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Abschie­bungs­hin­der­nis­se bestehen. Die gro­ße Mehr­heit der aus­rei­se­pflich­ti­gen Men­schen in Sach­sen-Anhalt aber besitzt eine Dul­dung, weil eine Abschie­bung der­zeit nicht mög­lich oder recht­lich unzu­läs­sig ist. Die AfD ver­schweigt die­se Realität.

Die ent­schei­den­de Gefahr liegt folg­lich weni­ger dar­in, dass sich jeder Pro­gramm­punkt sofort ver­wirk­li­chen lie­ße. Gefähr­lich ist die Ver­bin­dung aus tat­säch­lich vor­han­de­nen Spiel­räu­men, bewusst rechts­wid­ri­gen Vor­ha­ben und einer Ver­wal­tung, die sys­te­ma­tisch auf Abschre­ckung, Kon­trol­le und Abschie­bung aus­ge­rich­tet wer­den soll. Gefähr­lich ist also der Umstand, dass Sach­sen-Anhalt zu einem Test­la­bor für umfas­sen­de Restrik­tio­nen wer­den könn­te. In vie­len Fäl­len müss­ten die Betrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen ein­zeln anfech­ten. Ver­fah­ren dau­ern aber – wäh­rend­des­sen kön­nen Men­schen ihre Woh­nung, ihre Leis­tun­gen oder ihre Frei­heit verlieren.

Wer Schutz­su­chen­de vor allem als Sicher­heits­pro­blem, Belas­tung oder Kos­ten­fak­tor behan­delt, berei­tet den Boden für eine Poli­tik, die ihre Men­schen­rech­te grund­sätz­lich infra­ge stellt.

Die politische Mitte darf die Migrationspanik nicht weiter befeuern

Unter dem Druck der extre­men Rech­ten haben seit 2016 Bun­des­re­gie­run­gen unter­schied­li­cher Zusam­men­set­zung das Asyl- und Auf­ent­halts­recht wie­der­holt ver­schärft. Die gegen­wär­ti­ge Bun­des­re­gie­rung setzt auf Zurück­wei­sun­gen an den Gren­zen, mehr Abschie­bun­gen, Kon­trol­le und Haft. Mit der Umset­zung des GEAS wur­de das Asyl­recht erst vor weni­gen Wochen erneut tief­grei­fend ver­schärft. Den­noch ver­stum­men die For­de­run­gen nach wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen nicht.

Das Ein­schwen­ken demo­kra­ti­scher Par­tei­en auf eine Poli­tik der Här­te gegen Geflüch­te­te hat die extre­me Rech­te nicht geschwächt. Im Gegen­teil: Die stän­di­ge poli­ti­sche Insze­nie­rung von Migra­ti­on als Bedro­hung hat viel­mehr zen­tra­le Deu­tungs­mus­ter der extre­men Rech­ten legi­ti­miert, nor­ma­li­siert und damit die AfD beflü­gelt. Wer Schutz­su­chen­de vor allem als Sicher­heits­pro­blem, Belas­tung oder Kos­ten­fak­tor behan­delt, berei­tet den Boden für eine Poli­tik, die ihre Men­schen­rech­te grund­sätz­lich infra­ge stellt.

Kaum Antworten auf soziale und wirtschaftliche Herausforderungen

Um zu ver­ste­hen, wie tief solch men­schen­feind­li­che Ein­stel­lun­gen bereits ein­ge­si­ckert sind, ist der Blick in den Sach­sen-Anhalt-Moni­tor 2025 der Lan­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung auf­schluss­reich. Eine gro­ße Mehr­heit der Befrag­ten bezeich­net sich selbst als demo­kra­tisch. Zugleich ord­nen die Verfasser*innen nur 43,5 Pro­zent als »soli­de Demo­kra­ten« ein: Denn bei vie­len Befrag­ten geht die Zustim­mung zur Demo­kra­tie mit einer gleich­zei­ti­gen Offen­heit für auto­ri­tä­re Regie­rungs­for­men wie ein Ein­par­tei­en­sys­tem, einen star­ken Füh­rer oder gar eine Dik­ta­tur einher.

Der Aus­sa­ge, dass soge­nann­te Unru­he­stif­ter deut­lich zu spü­ren bekom­men soll­ten, dass sie in der Gesell­schaft uner­wünscht sei­en, stim­men 61 Pro­zent zumin­dest »ziem­lich« zu. Hin­zu kom­men ver­brei­te­te frem­den­feind­li­che und chau­vi­nis­ti­sche Ein­stel­lun­gen. Bemer­kens­wert ist hin­ge­gen, dass Migra­ti­on bei der offe­nen Fra­ge nach den wich­tigs­ten Pro­ble­men des Lan­des erst an fünf­ter Stel­le genannt wird – hin­ter Infra­struk­tur und Mobi­li­tät, Wirt­schaft und Finan­zen, Sozia­les und Gerech­tig­keit und Erwerbsarbeit.

Die AfD macht Migra­ti­on den­noch zum beherr­schen­den The­ma, weil sie damit gesell­schaft­li­che Unsi­cher­heit in ein eth­nisch auf­ge­la­de­nes Freund-Feind-Sche­ma über­set­zen und die Ein­bet­tung in eine angeb­lich hei­le Nati­on als Lösung anbie­ten kann. Und, weil sie so gut wie kei­ne Ant­wor­ten auf die zen­tra­len sozia­len und wirt­schaft­li­chen Pro­ble­me des Lan­des zu bie­ten hat.

So führt ihr Pro­gramm öko­no­misch in die Sack­gas­se. Das Leib­niz-Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung Hal­le errech­net für die bezif­fer­ba­ren Vor­ha­ben eine jähr­li­che Finan­zie­rungs­lü­cke von min­des­tens 2,2 Mil­li­ar­den Euro. Zugleich wür­de eine aggres­si­ve Poli­tik gegen Zuwan­de­rung den Fach­kräf­te­man­gel in einem struk­tur­schwa­chen und altern­den Bun­des­land wei­ter ver­schär­fen. Das Deut­sche Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung berech­ne­te zudem, dass aus­ge­rech­net struk­tur­schwa­che AfD-Hoch­bur­gen unter deren Regie­rung »am stärks­ten lei­den« würden.

»Wir wer­den wei­ter das tun, was wir seit Jah­ren tun: bera­ten, auf­klä­ren, doku­men­tie­ren, Miss­stän­de benen­nen und Men­schen in ihren Rech­ten stärken«

Menschenrechte und demokratische Strukturen verteidigen

Gewählt ist noch nicht. Fest steht jedoch, dass eine Regie­rung der AfD für Geflüch­te­te und Migrant*innen sowie für Demo­kra­tie und Men­schen­rech­te fatal wäre. Unter einer rechts­extre­men Regie­rung könn­te Sach­sen-Anhalt zum Test­la­bor für die Ent­rech­tung von Geflüch­te­ten wer­den. Im Ernst­fall müss­ten Gerich­te, Bun­des­be­hör­den und Ver­fas­sungs­or­ga­ne ihre jewei­li­gen Kon­troll- und Auf­sichts­be­fug­nis­se kon­se­quent nut­zen – ein auf­wen­di­ger und zeit­in­ten­si­ver Pro­zess. Es wäre fahr­läs­sig, dar­auf zu ver­trau­en, dass eine von der AfD geführ­te Regie­rung recht­li­che Gren­zen von sich aus respektiert.

Aber auch im Fal­le, dass es der AfD nicht gelingt, allein zu regie­ren, kom­men unru­hi­ge Zei­ten auf das Land zu. Eine Regie­rungs­bil­dung wird in jedem Fall äußerst schwie­rig. Umso wich­ti­ger ist es, dass sich Men­schen vor Ort für Demo­kra­tie und Men­schen­rech­te ein­set­zen. Am 26. August zum Bei­spiel setz­ten Migrant*innen im Rah­men des »Migra-Streik« ein star­kes Zei­chen und schlos­sen ihre Geschäf­te, um gemein­sam auf die Stra­ße zu gehen: »Men­schen, die noch vor weni­gen Mona­ten Angst hat­ten, spre­chen mit­ein­an­der, orga­ni­sie­ren sich und ste­hen für­ein­an­der ein«, sagt Saaeid Saaeid vom Flücht­lings­rat von Sach­sen-Anhalt. Gegen­über von PRO ASYL kün­digt er an, nicht klein beizugeben:

»Wir wer­den wei­ter das tun, was wir seit Jah­ren tun: bera­ten, auf­klä­ren, doku­men­tie­ren, Miss­stän­de benen­nen und Men­schen in ihren Rech­ten stär­ken. Gleich­zei­tig wol­len wir noch sicht­ba­rer machen, wel­che kon­kre­ten Fol­gen poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen für Geflüch­te­te, Fami­li­en, Kin­der und gan­ze Com­mu­ni­ties haben. Unser Ziel ist es, Men­schen­rech­te, Rechts­staat­lich­keit und Soli­da­ri­tät zu ver­tei­di­gen – fach­lich, öffent­lich und gemein­sam mit Betrof­fe­nen und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Bündnissen.«

Initia­ti­ven wie der Flücht­lings­rat Sach­sen-Anhalt brau­chen poli­ti­sche, öffent­li­che und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. Sie sichern Bera­tung, doku­men­tie­ren Rechts­ver­let­zun­gen und ver­tei­di­gen Räu­me, in denen Geflüch­te­te ihre Rech­te tat­säch­lich wahr­neh­men kön­nen. Auch PRO ASYL steht an ihrer Sei­te. Denn was zunächst an einer ent­rech­te­ten Min­der­heit erprobt wird, bleibt sel­ten auf die­se Min­der­heit begrenzt. Der Schutz der Rech­te von Geflüch­te­ten ist des­halb immer auch eine Ver­tei­di­gung von Rechts­staat und Demokratie.

(dm)