14.09.2020
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Obdachlose Geflüchtete im September 2020 auf dem zentralen Victoria Square in der griechischen Hauptstadt Athen. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Yorgos Karahalis

Viele anerkannte Flüchtlinge, die die Insel-Hotspots verlassen dürfen, landen in Athen auf der Straße. Gesetzesänderungen haben ihre Lebensbedingungen weiter verschlechtert. Für Schutzsuchende gibt es auch auf dem griechischen Festland keine Perspektive - das geht aus Berichten von PRO ASYL und Refugee Support Aegean (RSA) hervor.

Anfang Juli 2020 lie­gen hun­der­te aner­kann­te Flücht­lin­ge auf grau­en Decken auf dem Vic­to­ria Squa­re in Athen. Vie­le haben gera­de erst das Asyl­ver­fah­ren auf der Insel Les­bos durch­lau­fen. Zwar konn­ten sie Moria nach der Gewäh­rung eines Schutz­sta­tus ver­las­sen, Schutz und Sicher­heit erfah­ren Flücht­lin­ge nach dem Ver­fah­ren aller­dings nicht. Wie zuvor sind sie auch in Athen auf sich allei­ne gestellt.

Und die grie­chi­sche Regie­rung regiert auf die obdach­lo­sen Geflüch­te­ten mit wei­te­ren Repres­sio­nen, anstatt für ange­mes­se­ne Unter­brin­gung zu sor­gen: Sie ent­fernt Bän­ke, die zuvor auf dem Platz gewe­sen sind. Immer wie­der kommt es zu gewalt­sa­men Räu­mun­gen.

Die Betrof­fe­nen wer­den erneut in vol­le Lager gebracht, die sie eigent­lich ver­las­sen soll­ten. Erneut haben sie nur einen tem­po­rä­ren und pre­kä­ren Unter­schlupf. Mit den nächs­ten aner­kann­ten Flücht­lin­gen, die die Insel-Hot­spots ver­las­sen, wie­der­holt sich die Situa­ti­on. Alter­na­tiv­los lan­den vie­le erneut auf dem Vic­to­ria Square.

Die Situation von Flüchtlingen auf dem Victoria Square

Der Bericht »Reco­g­nis­ed but unpro­tec­ted: The situa­ti­on of refu­gees in Vic­to­ria Squa­re« (August 2020) von PRO ASYL / Refu­gee Sup­port Aege­an doku­men­tiert die Situa­ti­on meh­re­rer vul­nerabler afgha­ni­scher Fami­li­en, die im Som­mer 2020 beglei­tet wur­den. Die meis­ten erreich­ten die grie­chi­sche Insel Les­bos im Früh­jahr 2020. Ihre Asyl­an­trä­ge wur­den – auch vor dem Hin­ter­grund der Covid-19 Pan­de­mie – beschleu­nigt akzep­tiert und sie wur­den auf­ge­for­dert, das Lager zu verlassen.

»Ich habe in Myti­li­ni [der Insel­haupt­stadt von Les­bos] mein Kind zur Welt gebracht und kehr­te mit mei­nem Baby ins Zelt zurück. Es lei­det seit­dem unter häu­fi­gem Fie­ber … wir wur­den dar­über infor­miert, dass die Geld­zah­lun­gen ein­ge­stellt wer­den und wir muss­ten das Lager Moria ver­las­sen und nach Athen gehen. Jetzt sind wir seit über einer Woche obdachlos.«

Hawa*, Mut­ter von drei Kindern

Der Bericht zeigt, dass selbst Fami­li­en mit klei­nen oder kran­ken Kin­dern kei­ne Hil­fe erfah­ren und statt­des­sen Opfer von Poli­zei­ge­walt wer­den. Aber auch auf dem grie­chi­schen Fest­land gibt es für Flücht­lin­ge kaum eine Per­spek­ti­ve. Die­se aus­sicht­lo­se Situa­ti­on bringt vie­le Schutz­be­rech­tig­te dazu, Grie­chen­land ver­las­sen zu wol­len. Sie ver­su­chen, in ande­re EU-Staa­ten wei­ter­zu­flie­hen, um dort ein Leben in Wür­de füh­ren zu können.

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Szenenwechsel: Die Angst vor der Abschiebung zurück ins griechische Elend

Der Fall Dar­wesh gegen Grie­chen­land und Nie­der­lan­de vor dem euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) ist exem­pla­risch für vie­le Fäl­le: Eine vier­köp­fi­ge syri­sche Fami­lie mit Aner­ken­nung in Grie­chen­land fürch­tet die Abschie­bung aus den Nie­der­lan­den dort­hin zurück. Sie muss­ten bereits Obdach­lo­sig­keit und Per­spek­tiv­lo­sig­keit in Grie­chen­land erfah­ren und befürch­ten, erneut mit ihren zwei Klein­kin­dern ohne Unter­brin­gung, ohne Kran­ken­ver­si­che­rung, ohne Ein­kom­men in Armut zu lan­den. Die Mut­ter der Fami­lie ist durch eine Erkran­kung auf regel­mä­ßi­ge fach­ärzt­li­che Behand­lung ange­wie­sen. Sie fürch­tet, kei­nen Zugang zur lebens­wich­ti­gen Ver­sor­gung zu erhal­ten, soll­te sie und ihre Fami­lie nach Grie­chen­land abge­scho­ben werden.

Gemein­sam mit unse­rer grie­chi­schen Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA) haben wir mit einer Third Par­ty Inter­ven­ti­on in dem Fall interveniert.

Bei Ver­fah­ren vor dem EGMR haben NGOs und ande­re Drit­te, die selbst nicht Streit­par­tei­en sind, die Mög­lich­keit, Stel­lung­nah­men in Form von soge­nann­ten Dritt­in­ter­ven­tio­nen (»Third Par­ty Inter­ven­ti­on«) abzu­ge­ben. Von die­ser Mög­lich­keit macht unse­re grie­chi­sche Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA) gemein­sam mit der Stif­tung PRO ASYL im Fall der syri­schen Fami­lie Gebrauch.

Mit der am 4. Juni 2020 beim EGMR ein­ge­reich­ten Stel­lung­nah­me gehen unse­re Rechtsexpert*innen auf die aktu­el­le Situa­ti­on von Per­so­nen mit inter­na­tio­na­lem Schutz­sta­tus in Grie­chen­land in den Berei­chen Woh­nen, Beschäf­ti­gung, Sozi­al­hil­fe, Gesund­heits­ver­sor­gung und Rechts­schutz ein. Auf Grund­la­ge der Ana­ly­se bekräf­ti­gen wir die Befürch­tun­gen der Fami­lie. Inner­halb kur­zer Zeit droht Men­schen, die nach Grie­chen­land abge­scho­ben wur­den, unab­hän­gig von ihrem per­sön­li­chen Enga­ge­ment die Verelendung.

Bereits 2017 und 2018 haben wir, gemein­sam mit unse­rer Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on Refu­gee Sup­port Aege­an die Lebens­si­tua­ti­on inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ter in Grie­chen­land doku­men­tiert. Die Third Par­ty Inter­ven­ti­on aktua­li­siert die­se Stellungnahmen.

Seit dem Regie­rungs­wech­sel in Grie­chen­land im Juli 2019 haben sich die Lebens­be­din­gun­gen für Men­schen mit inter­na­tio­na­lem Schutz wei­ter ver­schlech­tert. Im April 2020 erklär­te der neue Minis­ter für Migra­ti­on und Asyl, Notis Mit­a­ra­kis, dass Per­so­nen, die einen Schutz­sta­tus erhal­ten, »von die­sem Zeit­punkt an ver­pflich­tet sind, für sich selbst zu sor­gen, so wie es jeder Bür­ger tut«.

Die­se Leit­li­nie wird in den jüngs­ten Geset­zes­än­de­run­gen deut­lich. Der Zugang zur staat­li­chen Hil­fe bleibt für aner­kann­te Flücht­lin­ge man­gel­haft, ein umfas­sen­des Inte­gra­ti­ons­pro­gramm ist wei­ter­hin nicht vor­han­den. Durch hohe Vor­aus­set­zungs­ket­ten sind ele­men­ta­re Leis­tun­gen wie die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung für vie­le nicht zugänglich.

Gesetzesnovelle setzt Anerkannte auf die Straße

Bis­her wur­den inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te in Grie­chen­land, die wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens in einer tem­po­rä­ren Auf­nah­me­ein­rich­tung gelebt hat­ten, nach posi­ti­vem Abschluss des Asyl­ver­fah­rens wei­te­re 6 Mona­te in den Unter­künf­ten gedul­det. Ab 1. Mai sind nun alle Per­so­nen ver­pflich­tet, 30 Tage nach Bekannt­ga­be des Schutz­sta­tus die tem­po­rä­ren Woh­nun­gen und Lager zu ver­las­sen. Ledig­lich in beson­de­ren Här­te­fäl­len ist eine Ver­län­ge­rung möglich.

Der Zugang zur staat­li­chen Hil­fe bleibt für aner­kann­te Flücht­lin­ge man­gel­haft, ein umfas­sen­des Inte­gra­ti­ons­pro­gramm ist wei­ter­hin nicht vor­han­den. Für vie­le sind ele­men­ta­re Leis­tun­gen wie die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung oft nicht zugänglich.

Trotz zahl­rei­cher War­nun­gen der grie­chi­schen Zivil­ge­sell­schaft und des UNHCR wur­den somit 11.237 Men­schen auf­ge­for­dert, ihre Unter­künf­te am 01. Juni zu ver­las­sen. Vie­le sind der Auf­for­de­rung nach­ge­kom­men. Hin­zu kom­men Tau­sen­de inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te, die bereits obdach­los sind, inof­fi­zi­ell in Camps oder unter ande­ren unzu­mut­ba­ren Woh­nungs­be­din­gun­gen leben, weil sie nie in Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen leben konn­ten, oder die­se bereits ver­las­sen muss­ten. Und die Zahl der Betrof­fe­nen steigt mit jeder Per­son, die einen Schutz­sta­tus erhält.

Abge­scho­be­ne aus ande­ren euro­päi­schen Län­dern erhal­ten wei­ter­hin kei­ne Unter­brin­gung. Auch von vie­len Unter­stüt­zungs­pro­gram­men sind sie aus­ge­schlos­sen. In der Regel kom­men sie am Flug­ha­fen von Athen in Grie­chen­land an und sind auf sich allein gestellt. Infor­ma­tio­nen über Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten wer­den ihnen nicht ausgehändigt.

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Foto: Sali­nia Stroux

Der Irrlauf durch die Behörden

Theo­re­tisch soll­ten Schutz­be­rech­tig­ten sozia­le Rech­te wie Sozi­al­leis­tun­gen, Leis­tun­gen des Gesund­heits­sys­tems und die Unter­brin­gung in Obdach­lo­sen­ein­rich­tun­gen offen ste­hen. Dafür wird eine Viel­zahl von Doku­men­ten benö­tigt. Die Aus­stel­lung die­ser Doku­men­te ist pro­ble­ma­tisch, da sie an Vor­aus­set­zun­gen geknüpft sind, die vie­le inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ten nicht erfül­len und teils wech­sel­sei­tig vom Vor­han­den­sein wei­te­rer Doku­men­te abhän­gig sind. Das führt dazu, dass die wenigs­ten inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ten in der Lage sind, sie zu beschaf­fen und von den begrenz­ten Hilfs­an­ge­bo­ten aus­ge­schlos­sen bleiben.

Kei­ne Steu­er-ID = Kei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer, kei­ne Woh­nung, kein Zugang zum Arbeits­markt, kei­ne medi­zi­ni­sche Versorgung.

Ein Bei­spiel die­ser end­lo­sen Schlei­fe ist die grie­chi­sche Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (AFM) – sie wird benö­tigt um eine Woh­nung zu mie­ten, eine Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer (AMKA) zu bean­tra­gen und Zugang zum Arbeits­markt und zur Sozi­al­hil­fe zu erhal­ten und ein Bank­kon­to zu eröff­nen. Um sich für die Aus­stel­lung der AFM beim Finanz­amt zu regis­trie­ren, ist ein Nach­weis über den Wohn­sitz not­wen­dig. Men­schen, die obdach­los sind oder einen ent­spre­chen­den Nach­weis nicht vor­le­gen kön­nen, erhal­ten kei­ne Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Zwar wür­de auch ein Nach­weis über die Woh­nungs­lo­sig­keit zur Aus­stel­lung genü­gen, der aller­dings ist für vie­le fast unmög­lich zu bekom­men. Der Nach­weis ist an die Bedin­gung geknüpft, dass Streetworker*innen der Stadt Athen Obdach­lo­se per­sön­lich auf der Stra­ße antreffen.

Schei­tern betrof­fe­ne Per­so­nen mit inter­na­tio­na­lem Schutz an der Aus­stel­lung einer Steu­er-ID, erhal­ten sie auch kei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer (AMKA), die aller­dings Grund­vor­aus­set­zung ist, um Zugang zum schwer gebeu­tel­ten Gesund­heits­sys­tem und Arbeits­markt zu erhal­ten. Wer kei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer hat, muss die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lung selbst tra­gen. Nicht nur in Fäl­len, in denen eine regel­mä­ßi­ge fach­ärzt­li­che Behand­lung not­wen­dig ist, kön­nen sich Betrof­fe­ne eine medi­zi­ni­sche Behand­lung daher nicht leisten.

EU Staaten halten an Abschiebungen fest

Trotz der sich ver­schär­fen­den Miss­stän­de hal­ten EU Staa­ten an Abschie­bun­gen nach Grie­chen­land fest. Von Janu­ar 2019 bis April 2020 wur­de Grie­chen­land laut grie­chi­scher Poli­zei in 2.299 Fäl­len ersucht, Aner­kann­te zurück zuneh­men – die meis­ten sol­cher Anfra­gen kamen aus Deutsch­land (56%). Im glei­chen Zeit­raum wur­den 328 Per­so­nen mit inter­na­tio­na­lem Schutz nach Grie­chen­land abge­scho­ben, 69 davon aus Deutsch­land. Von ins­ge­samt 28 Fami­li­en, die in dem genann­ten Zeit­raum nach Grie­chen­land abge­scho­ben wur­den, wur­den fünf Fami­li­en aus Deutsch­land abgeschoben.

Die Zahl der Abschie­bun­gen von aner­kann­ten Schutz­be­rech­tig­ten über­steigt somit die Zahl der Abschie­bun­gen von Asyl­su­chen­den unter der Dub­lin-Ver­ord­nung. Zum Ver­gleich: Zwi­schen Janu­ar 2019 und Febru­ar 2020 wur­den 39 Schutz­su­chen­de  unter Anwen­dung der Dub­lin-Ver­ord­nung nach Grie­chen­land abgeschoben.

Anerkannten Flüchtlingen droht Verelendung

Es ist Auf­ga­be des Staa­tes, inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ten Zugang zu sozia­len Rech­ten nicht nur theo­re­tisch, son­dern in der Pra­xis zu garan­tie­ren und alle not­wen­di­gen Maß­nah­men zu ergrei­fen, um sie vor Obdach­lo­sig­keit und exis­ten­ti­el­ler Not zu schüt­zen. Euro­pa- und men­schen­recht­lich ver­bie­ten sich des­halb Abschie­bun­gen nach Griechenland.

Und der Bericht zeigt: Auch für die Schutz­su­chen­den auf den ägäi­schen Inseln ist eine Über­stel­lung aufs Fest­land kei­ne Opti­on. Sie brau­chen eine dau­er­haf­te Lösung, die nur die Eva­ku­ie­rung in ande­re EU-Staa­ten sein kann.