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Demonstration der Eritreischen Bewegung für Gerechtigkeit Berlin/Brandenburg am 7. Dezember 2019 zum Internationalen Menschenrechtstag. Foto: Bisrat Absrie

Aus Eritrea dringt so gut wie nichts nach außen. Umso bemerkenswerter ist ein Dokumentarfilm, der Aufnahmen aus den Gefängnissen zeigt, in denen so viele Flüchtlinge inhaftiert waren. Doch Eritreer*innen werden vom BAMF kaum noch als Flüchtlinge anerkannt. Stattdessen finanziert die Bundesrepublik indirekt das diktatorische Regime Eritreas mit.

In den letz­ten zwan­zig Jah­ren sind über eine hal­be Mil­li­on Men­schen aus ihrer Hei­mat Eri­trea geflo­hen, dar­un­ter Tau­sen­de Kin­der und Jugend­li­che. Bei einer Bevöl­ke­rung von cir­ca 3,6 Mil­lio­nen Men­schen spricht die­se Grö­ßen­ord­nung Bän­de. Als »eine der grau­sams­ten und geheims­ten Dik­ta­tu­ren der Welt« wird der ost­afri­ka­ni­sche Staat in einer aktu­el­len Doku­men­ta­ti­on von Arte bezeich­net. Ande­re nen­nen Eri­trea das »Nord­ko­rea Afri­kas»: Das Land ist geprägt von einem oft lebens­lan­gen Mili­tär­dienst, völ­li­ger Will­kür, Ver­schwin­den-las­sen und Folter.

Aus Eri­trea zu fil­men ist fast unmög­lich; umso bemer­kens­wer­ter ist die Doku­men­ta­ti­on, in der Ex-Häft­lin­ge und Geflo­he­ne eben­so zu Wort kom­men wie Gefäng­nis­wär­ter. Fünf Jah­re lang hat das Film­team ver­steckt gedreh­tes Video­ma­te­ri­al gesam­melt und mit Über­le­ben­den gespro­chen, die ent­kom­men sind. »Ich woll­te kei­nen Mili­tär­dienst leis­ten», sagt ein 14-jäh­ri­ges Mäd­chen, das in einem Flücht­lings­la­ger in Äthio­pi­en lebt. »Teil­wei­se holen sie dich schon ab, wenn du 16 bist. Nichts ist gut in Eri­trea. »Ein 12-jäh­ri­ger Jun­ge ergänzt: »Wenn ich zurück­gin­ge, wür­den sie mich ent­we­der umbrin­gen oder ins Gefäng­nis werfen.»

»Wenn ich zurück­gin­ge, wür­den sie mich ent­we­der umbrin­gen oder ins Gefäng­nis werfen.«

»Versklavung eines ganzen Volkes»

In einem der berüch­tig­ten Mili­tär­ge­fäng­nis­se, in denen Eritreer*innen ohne Ankla­ge auf unbe­stimm­te Zeit inhaf­tiert wer­den, hat der Häft­ling Micha­el heim­lich gefilmt und das Mate­ri­al außer Lan­des geschmug­gelt. Die Vide­os zei­gen Men­schen, die wie Tote neben­ein­an­der gesta­pelt lie­gen, über 2000 Häft­lin­ge sei­en in vier Räu­me gepfercht wor­den, teil­wei­se für meh­re­re Jah­re, erzählt Micha­el, der mitt­ler­wei­le im Exil lebt. Die meis­ten sei­en gefol­tert wor­den, auch mit Elek­tro­schocks, vie­le hät­ten den Ver­stand ver­lo­ren. Micha­el hat sein Leben für die­ses Film­ma­te­ri­al ris­kiert, weil er der Welt zei­gen will, was in Eri­trea passiert.

Doch die Welt weiß es – und zuckt mit den Schul­tern. Eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on des UN-Men­schen­rechts­rats hat eri­tre­ischen Funk­tio­nä­ren bereits im Juni 2016 Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit an der eige­nen Bevöl­ke­rung vor­ge­wor­fen. »Es gibt kei­ne unab­hän­gi­ge Jus­tiz, kein Par­la­ment und kei­ne ande­ren demo­kra­ti­schen Insti­tu­tio­nen im Land. Das hat zu einer Herr­schaft ohne jede Rechts­grund­la­ge geführt. Resul­tat ist seit einem Vier­tel­jahr­hun­dert ein Kli­ma der Straf­frei­heit bei Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit», sag­te der Vor­sit­zen­de der Unter­su­chungs­kom­mis­si­on, Mike Smith. Die Regie­rung gehö­re des­halb vor den Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof. Doch »aus uner­klär­li­chen Grün­den» ist seit­dem nichts wei­ter pas­siert, heißt es in den  Recher­chen des Film­teams.  Und so spricht Shei­la Keet­ha­ruth, UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin, auch heu­te – fünf Jah­re spä­ter – von der »Ver­skla­vung eines gan­zen Volkes».

Micha­el hat sein Leben für die­ses Film­ma­te­ri­al ris­kiert, weil er der Welt zei­gen will, was in Eri­trea passiert.

Die Erzäh­lun­gen von Geflüch­te­ten, die PRO ASYL beglei­tet, wer­den anhand des Films noch plas­ti­scher. So etwa die Geschich­te von Ama­nu­el (Name geän­dert), der als Min­der­jäh­ri­ger inhaf­tiert war, sogar die Namen der Fol­ter­me­tho­den benen­nen konn­te, die er beob­ach­ten muss­te – und vom BAMF trotz­dem abge­lehnt wurde.

Anerkennungsquote von Eritreern sank von mehr als 50 Prozent auf unter 5 Prozent

Die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in Eri­trea hat sich in den letz­ten Jah­ren nicht ver­bes­sert: der Natio­nal­dienst ist noch immer unbe­fris­tet, es gibt unzäh­li­ge gehei­me Gefäng­nis­se, inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen bekom­men kei­nen Zugang, der Staat geht will­kür­lich gegen die eige­ne Bevöl­ke­rung vor. Trotz­dem sieht das BAMF inzwi­schen viel sel­te­ner die Vor­aus­set­zun­gen für eine Flücht­lings­an­er­ken­nung im Sin­ne der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on: Wäh­rend 2017 noch über fünf­zig Pro­zent der neu in Deutsch­land ankom­men­den Asyl­su­chen­den aus Eri­trea den Flücht­lings­schutz beka­men (Fami­li­en­asy­l­an­trä­ge sind in die­sen Zah­len aus­ge­klam­mert), sind das seit 2019 nur noch cir­ca fünf Pro­zent. Die meis­ten bekom­men inzwi­schen nur noch sub­si­diä­ren Schutz oder ein Abschie­be­ver­bot. Und über ein Vier­tel wird kom­plett abge­lehnt. 2017 betraf das noch kei­ne drei Pro­zent der Antrag­stel­len­den. Das hat fata­le Aus­wir­kun­gen für die Betrof­fe­nen selbst, aber auch für ihre Fami­li­en: Erhal­ten Asyl­su­chen­de aus Eri­trea hier sub­si­diä­ren Schutz, ist der Nach­zug ihrer engs­ten Ange­hö­ri­gen wie des Ehe­gat­ten und der Kin­der als ohne­hin schon. Und bei einem Abschie­be­ver­bot besteht über­haupt kein Anspruch auf Familiennachzug.

Selbst aner­kann­te Flücht­lin­ge, die ein garan­tier­tes Recht auf den Fami­li­en­nach­zug haben, war­ten oft jah­re­lang auf den Nach­zug ihrer Liebs­ten. So wie Yeru­sa­lem (Name geän­dert), die zusam­men mit ihrem damals erst zwei Mona­te alten Baby im Gefäng­nis Adi Abey­to inhaf­tiert war, das in dem Doku­men­tar­film gezeigt wird. Sie lebt heu­te in Deutsch­land und ist als Flücht­ling aner­kannt. Doch ihre bei­den Kin­der war­ten noch immer auf ein Visum zum Fami­li­en­nach­zug. Die Bot­schaft for­der­te Doku­men­te, die Yeru­sa­lem nur über die Kon­takt­auf­nah­me mit der eri­tre­ischen Bot­schaft in Deutsch­land hät­te beschaf­fen kön­nen – für ein Fol­ter­op­fer unzu­mut­bar. Wel­che Hür­den es bei der Doku­men­ten­be­schaf­fung gibt, zeigt ein Gut­ach­ten, das PRO ASYL kofi­nan­ziert hat. Yeru­sa­lem hofft nun, mit­hil­fe ande­rer Unter­la­gen die Iden­ti­tät ihrer Kin­der nach­wei­sen zu kön­nen, sodass die­se nach Jah­ren der Tren­nung end­lich zu ihr kom­men dürfen.

Deutschland finanziert indirekt die Diktatur Eritreas mit

So wie Yeru­sa­lem geht es vie­len: Wol­len geflo­he­ne Eritreer*innen auf­grund der deut­schen Bestim­mun­gen zum Fami­li­en­nach­zug nach­träg­lich Doku­men­te beschaf­fen, müs­sen sie sich an den Staat wen­den, der sie in vie­len Fäl­len ver­folgt und gequält hat. Und nicht nur das: Sie sind ver­pflich­tet, eine soge­nann­te Reue­er­klä­rung abzu­ge­ben und eine »Dia­spo­ra-Steu­er» von zwei Pro­zent ihres Ein­kom­mens an den eri­tre­ischen Staat zu zah­len. Dies ver­langt Eri­trea als   Vor­aus­set­zung für die Inan­spruch­nah­me kon­su­la­ri­scher Leis­tun­gen. Indem die Bun­des­re­gie­rung dar­auf besteht, dass bestimm­te Doku­men­te vor­ge­legt wer­den, zwingt sie die Geflüch­te­ten, sich an eri­tre­ische Behör­den zu wen­den. Die Fol­ge ist, dass sie die Steu­er ent­rich­ten müs­sen, weil dies der ein­zi­ge Weg ist, um ihre Ehe­part­ner und Kin­der zu sich zu holen. Die Bun­des­re­gie­rung finan­ziert so indi­rekt die eri­tre­ische Dik­ta­tur mit. Die Steu­er macht Schät­zun­gen zufol­ge vier­zig Pro­zent des BIP von Eri­trea aus! Auch deut­sche Sozi­al­hil­fe fließt so zum Teil in die Taschen des skru­pel­lo­sen eri­tre­ischen Macht­ha­bers Isay­as Afe­werki. Deut­sche Poli­tik trägt dazu bei, dass die Opfer die­ser Dik­ta­tur eben­je­ne Dik­ta­tur finan­zi­ell am Leben hal­ten (müs­sen).

Die alte Bun­des­re­gie­rung hielt die Erhe­bung der Dia­spora­steu­er für »nicht grund­sätz­lich unzu­mut­bar» und mit deut­schem und inter­na­tio­na­lem Recht ver­ein­bar (BT-Drs. 19/19355) und auch Gerich­te bestä­tig­ten dies bis­her, wenn auch vom VG Han­no­ver (Urteil vom 20.05.2020 – 12 A 2452/19) ange­deu­tet wur­de, dass die Erhe­bung unzu­mut­bar sein könn­te, da sie Berich­ten zufol­ge auf will­kür­li­cher Grund­la­ge erfolgt.

Gerichte streiten darüber, ob die Abgabe der Reueerklärung zumutbar ist

Recht­lich extrem umstrit­ten ist auf jeden Fall die Fra­ge, ob die Abga­be der Reue­er­klä­rung zumut­bar ist. Zusam­men mit der Dia­spora­steu­er ist sie Vor­aus­set­zung für die Inan­spruch­nah­me kon­su­la­ri­scher Leis­tun­gen. Vor allem sub­si­di­är Geschütz­te, die von den Aus­län­der­be­hör­den auf­ge­for­dert wer­den, zur Pass­be­schaf­fung bei der eri­tre­ischen Bot­schaft vor­zu­spre­chen, ste­hen hier vor einem Pro­blem: Sie bereu­en die »Nicht­er­fül­lung natio­na­ler Ver­pflich­tun­gen« nicht. Eben­so wenig sind sie bereit, die »ange­mes­se­nen Maß­nah­men« zu akzep­tie­ren, die die eri­tre­ische Regie­rung androht.

2020 gab es zwei Gerichts­ur­tei­le (VG Han­no­ver und VG Wies­ba­den), die die die Abga­be der Reue­er­klä­rung durch sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te für unzu­mut­bar hiel­ten. Gegen die Ent­schei­dung aus Han­no­ver wur­de aber Beru­fung zuge­las­sen und das OVG Nie­der­sach­sen ent­schied anders (Urteil vom 18.03.2021 – 8 LB 97/20). Es rela­ti­viert die prak­ti­sche Bedeu­tung. Weil der Klä­ger in Revi­si­on gegan­gen ist, ist aber auch die­ses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt in Schles­wig ent­schied am 25. Juni 2021 trotz­dem: ein­mal posi­tiv (11 A 38/20) und ein­mal nega­tiv (11 A 270/20). In dem Fall, in dem es zur Über­zeu­gung gekom­men war, dass die Reue­er­klä­rung  den Über­zeu­gun­gen des Klä­gers zuwi­der läuft, hält es die Abga­be für unzu­mut­bar, da es sich um eine Selbst­be­zich­ti­gung einer Straf­tat han­delt, die nicht mit dem all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­recht ver­ein­bar ist.

Die neue deut­sche Bun­des­re­gie­rung soll­te eine kla­re Abgren­zung zum dik­ta­to­ri­schen Regime Eri­trea fin­den. Geflüch­te­te aus Eri­trea brau­chen Schutz und dür­fen nicht unter Druck gesetzt wer­den, den Ver­fol­ger­staat zu kon­tak­tie­ren, ihm gegen­über Reue zu beken­nen oder ihn durch Zah­lun­gen zu stabilisieren.

Der ARTE-Film »Eri­trea – Der gehei­me Skla­ven­staat» wur­de jüngst ins Deut­sche über­setzt und ist noch bis zum 11. Febru­ar hier in der Media­thek abruf­bar. Die eng­li­sche Fas­sung des Gut­ach­tens, das im Auf­trag der Orga­ni­sa­tio­nen Equal Rights Bey­ond Bor­ders und Inter­na­tio­nal Refu­gee Assis­tance Pro­ject erstellt wur­de, kann hier abge­ru­fen werden.

(er; jb)