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Asylsuchende an deutschen Grenzen zurückweisen, Familiennachzug verweigern und mehr abschieben – nun auch wieder nach Afghanistan und Syrien: Das ist die sogenannte »Migrationswende« der neuen Bundesregierung. Die gesunkenen Asylanträge verbucht sie medienwirksam als Erfolg. Zeit für eine faktenbasierte Einordnung der Asyl- und Abschiebungszahlen.

Lässt man das Coro­na-Jahr 2020, als die Gren­zen welt­weit geschlos­sen waren, außer Acht, war die Zahl der Asyl­su­chen­den im ver­gan­ge­nen Jahr in Deutsch­land so nied­rig wie seit 2013 nicht mehr.

Wur­den 2023 noch 329.120 Asy­l­erst­an­trä­ge in Deutsch­land gestellt, ging die Zahl bereits 2024 – also unter der Vor­gän­ger­re­gie­rung – um rund 100.000 auf 229.751 zurück. Im letz­ten Jahr hal­bier­te sie sich auf 113.326 Erst­an­trä­ge (-50,7 Pro­zent). Zieht man davon die 17.707 hier gebo­re­nen Kin­der von teils schon seit vie­len Jah­ren hier leben­den und aner­kann­ten Flücht­lin­gen ab, sind damit 95.529 Asyl­su­chen­de neu nach Deutsch­land eingereist.

Die­ser Trend hält auch 2026 an: Bis Ende Mai 2026 bean­trag­ten bis­lang ledig­lich 34.925 Men­schen Asyl (-35,3 Prozent).

Zurückweisungen von Asylsuchenden: legal, illegal, scheißegal?

Doch ste­cken hin­ter die­sen gesun­ke­nen Zah­len tat­säch­lich die Zurück­wei­sun­gen von Asyl­su­chen­den, die Innen­mi­nis­ter Alex­an­der Dob­rindt nach Amts­an­tritt ange­ord­net hat? Eher nein: Es wur­den näm­lich laut offi­zi­el­len Anga­ben vom 8. Mai 2025 bis zum 30. April 2026 »nur« 1.346 Asyl­su­chen­de an deut­schen Bin­nen­gren­zen zurück­ge­wie­sen – wobei die tat­säch­li­che Per­so­nen­zahl klei­ner sein dürf­te, weil Betrof­fe­ne es zum Teil mehr­fach ver­such­ten und dadurch Dop­pel­zäh­lun­gen ent­ste­hen. Ein mar­gi­na­ler Wert im Ver­gleich zu rund 80.000 neu ein­ge­reis­ten Asyl­su­chen­den in die­sem Zeit­raum, unter denen sich ver­mut­lich die meis­ten die­ser Zurück­ge­wie­se­nen befin­den dürften.

1.346

Asyl­su­chen­de wur­den zwi­schen Mai 2025 und April 2026 an deut­schen Bin­nen­gren­zen zurückgewiesen 

Eine Pra­xis, die offen­kun­dig rechts­wid­rig ist, wie das VG Ber­lin bereits vier Wochen nach der Anord­nung fest­stell­te. Trotz­dem hält der Innen­mi­nis­ter wei­ter an ille­ga­len Zurück­wei­sun­gen von Asyl­su­chen­den fest. Bis heu­te lie­fert er kei­ne nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung, war­um eine »Not­la­ge« im Sin­ne von Arti­kel 72 des Ver­trags über die Arbeits­wei­se der Euro­päi­schen Uni­on (AEUV) vor­lie­gen soll, die eine Zurück­wei­sung von Asyl­su­chen­den und damit ein Außer­kraft­set­zen des vor­ran­gig gel­ten­den EU-Rechts recht­fer­ti­gen könn­te. Die Not­la­ge hat schon in Zei­ten höhe­rer Antrags­zah­len nicht vor­ge­le­gen, erst recht nicht seit dem mas­si­ven Rück­gang der Zahlen.

Doch der staat­lich gebil­lig­te Rechts­bruch an deut­schen Gren­zen geht weit über die­se Fäl­le hin­aus: Seit Jah­ren wer­den jähr­lich zehn­tau­sen­de Men­schen an den deut­schen Gren­zen zurück­ge­wie­sen oder zurück­ge­scho­ben und dabei ver­gleichs­wei­se weni­ge Asyl­an­trä­ge regis­triert. Obwohl die Her­kunfts­län­der der Betrof­fe­nen zu den Haupt­her­kunfts­län­dern von Asyl­su­chen­den zäh­len, vie­le also ver­mut­lich auch Aus­sicht auf Erfolg in einem Asyl­an­trag hät­ten. Man muss anneh­men, dass vie­le Asyl­su­chen­de ihr Asyl­ge­such nicht äußern kön­nen oder die Bun­des­po­li­zei bei Grenz­kon­trol­len oder nach Fest­stel­lung einer uner­laub­ten Ein­rei­se das Asyl­ge­such schlicht »über­hört«. Ohne ein Asyl­ge­such wird näm­lich die Zurück­wei­sung nach Geset­zes­la­ge legal.

Es han­delt sich also vor allem um eine PR-Maß­nah­me des Innen­mi­nis­ters, die sowohl den Rechts­staat mas­siv schä­digt als auch die Rech­te von Schutz­su­chen­den mit Füßen tritt. 

Laut einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge der Lin­ken wur­den 2025 nur noch 5.128 Asyl­ge­su­che im Zusam­men­hang mit einer uner­laub­ten Ein­rei­se (62.959) regis­triert, ein Anteil von 8,1 Pro­zent. 2023 lag die­ser Wert noch bei 44,7 Pro­zent, 2024 bei 21,8 Prozent.

Eine Zurück­wei­sung bedeu­tet im Übri­gen nicht, dass es Schutz­su­chen­den nicht spä­ter doch noch gelingt, nach Deutsch­land ein­zu­rei­sen, um dort Asyl zu bean­tra­gen. Es han­delt sich also vor allem um eine PR-Maß­nah­me des Innen­mi­nis­ters, die sowohl den Rechts­staat mas­siv schä­digt als auch die Rech­te von Schutz­su­chen­den mit Füßen tritt. Und sie zeigt den popu­lis­ti­schen Kurs der CDU/CSU, die sich selbst gern als »Rechts­staats­par­tei« sieht – mit­ge­tra­gen von der SPD.

Afghanistan, Syrien, Türkei, Somalia: Diktaturen und Krisenregionen als Herkunftsländer

Auch in ganz Euro­pa sind die Asyl­zah­len deut­lich zurück­ge­gan­gen, ein Trend, der bereits 2024 begon­nen hat. Dabei spie­len weni­ger die Dobrindt‘schen Zurück­wei­sun­gen, son­dern die ver­schärf­ten Kon­trol­len ent­lang der Bal­kan­rou­te und ins­be­son­de­re an Ser­bi­ens Gren­zen eine Rol­le. Haupt­ur­säch­lich ist jedoch der Sturz von Dik­ta­tor Bas­har al-Assad im Dezem­ber 2024. Seit­dem ging im Ver­gleich zum Vor­jahr die Zahl syri­scher Schutz­su­chen­der um 52.793 auf 23.256 Erst­an­trä­ge zurück (-69.7 Pro­zent). Zum ers­ten Mal seit mehr als zehn Jah­ren war Syri­en damit nicht mehr das Hauptherkunftsland.

117,8 Mil­lio­nen

Men­schen waren Ende 2025 welt­weit gewalt­sam ver­trie­ben – der his­to­risch zweit­höchs­te jemals erfass­te Stand.

Mit 23.972 Men­schen kamen 2025 die meis­ten Asyl­su­chen­den aus Afgha­ni­stan – auch hier ein Rück­gang um 29,8 Pro­zent. Hin­ter Afgha­ni­stan und Syri­en folg­te die Tür­kei mit 11.919 Erst­an­trä­gen (ein Rück­gang um 59,1 Pro­zent). Dann folg­ten mit Soma­lia (4.340), dem Irak (3.860) der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on (3.100), Eri­trea (2.490) und dem Iran (2.271) mit deut­li­chem Abstand wei­te­re Staa­ten, in denen die Sicher­heits­la­ge insta­bil ist und wo Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der Tages­ord­nung sind.

Dies hat ins­be­son­de­re mit dem Ent­schei­dungs­stopp bei Syri­en nach dem Ende des Assad-Regimes zu tun, der erst im Sep­tem­ber teil­wei­se auf­ge­ho­ben wur­de. Aller­dings gab es auch bei allen ande­ren wich­ti­gen Her­kunfts­län­dern einen teils deut­li­chen Rück­gang der Schutz­quo­ten, selbst wenn sich die Men­schen­rechts­la­ge wie in Afgha­ni­stan oder im Iran sogar ver­schlech­tert hat.

Allein des­halb muss die Fra­ge erlaubt sein, ob deut­lich gesun­ke­ne Asyl­zah­len ein Grund zum Fei­ern sind, wenn sich die men­schen­recht­li­che Lage in wei­ten Tei­len der Welt kaum ver­bes­sert hat, neue Kri­sen­her­de hin­zu­ge­kom­men sind und Men­schen wei­ter in gro­ßer Zahl flie­hen müs­sen. Ende 2025 wur­de mit 117,8 Mil­lio­nen gewalt­sam Ver­trie­be­nen die his­to­risch zweit­höchs­te Zahl welt­weit gezählt. Allein 2025 muss­ten 5,4 Mil­lio­nen Men­schen wegen Krie­gen, Gewalt und Ver­fol­gung ihr Land ver­las­sen. Der erst­ma­li­ge Rück­gang der welt­wei­ten Ver­trie­be­nen­zahl erklärt sich vor allem durch Rückkehrer*innen nach Afgha­ni­stan und Syri­en – oft­mals gewalt­sam und zu einem hohen Preis erkauft.

BAMF: Asylbehörde wird zur Ablehnungsbehörde

Der flücht­lings­po­li­ti­sche Kurs der Bun­des­re­gie­rung, der bereits unter der Ampel­re­gie­rung sei­nen Anfang nahm, schlägt sich auch 2025 vor allem in dra­ma­tisch gesun­ke­nen Schutz­quo­ten nie­der, die die Rea­li­tä­ten in vie­len Her­kunfts­län­dern von Schutz­su­chen­den nicht abbil­den. Im ver­gan­ge­nen Jahr erhiel­ten nur noch 37,5 Pro­zent der Asyl­su­chen­den Schutz in Deutsch­land (berei­nig­te Schutz­quo­te ohne for­mel­le Ent­schei­dun­gen), ein Rück­gang von über 20 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr (59,2 Prozent).

Nur 37,5 %

der Asyl­su­chen­den erhiel­ten 2025 Schutz in Deutsch­land. Im Vor­jahr waren es noch 59,2 Prozent.

Von den nur noch 37,5 Pro­zent Schutz­aner­ken­nun­gen ent­fie­len fast die Hälf­te allein auf afgha­ni­sche Frau­en und Mäd­chen (45,6 Pro­zent). Die meis­ten von ihnen leb­ten bereits län­ger und oft nur mit einem Abschie­bungs­ver­bot in Deutsch­land. Nach dem EuGH-Urteil vom Okto­ber 2024 stell­ten vie­le Fol­ge­asyl­an­trä­ge, um ihren Sta­tus zu ver­bes­sern, wor­auf­hin das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) sie nun­mehr als Flücht­lin­ge aner­ken­nen muss­te. Ohne die erfolg­rei­chen Fol­ge­an­trä­ge afgha­ni­scher Frau­en und Mäd­chen sowie Fami­li­en­asyl für deren Ehe­män­ner, Väter und Kin­der ist die BAMF-Quo­te also noch desas­trö­ser: Die Schutz­quo­te für neu ein­ge­reis­te Asyl­su­chen­de ist dem­nach fast ins Boden­lo­se abgestürzt.

Neben 70.159 Flücht­lin­gen und Asyl­be­rech­tig­ten (30,1 Pro­zent) erhiel­ten 5.130 Schutz­su­chen­de den sub­si­diä­ren Schutz (2,2 Pro­zent), bei 12.105 Per­so­nen wur­de ein Abschie­bungs­ver­bot fest­ge­stellt (5,2 Pro­zent). Abge­lehnt wur­den 145.561 Per­so­nen (62,5 Pro­zent). Nicht in die­sen Berech­nun­gen ent­hal­ten sind 77.975 »sons­ti­ge Ver­fah­rens­er­le­di­gun­gen«, also Ver­fah­ren, in denen die Asyl­grün­de der Betrof­fe­nen aus for­mel­len Grün­den nicht geprüft wer­den, wes­halb sie die Aus­sa­ge­kraft der BAMF-Ent­schei­dungs­pra­xis verfälschen.

2026 setzt sich die­ser Trend wei­ter fort: Zwar stieg die Schutz­quo­te von Janu­ar bis Mai auf 47,5 Pro­zent. Jedoch machen auch hier fast zwei Drit­tel aller Schutz­zu­er­ken­nun­gen die Flücht­lings­an­er­ken­nun­gen für afgha­ni­sche Frau­en und Mäd­chen und das von ihnen abge­lei­te­te Fami­li­en­asyl aus. Zieht man die­se ab, bleibt die BAMF-Linie für neu ein­ge­reis­te Schutz­su­chen­de wie im Vor­jahr sehr restrik­tiv – offen­bar poli­tisch moti­viert, denn die zuneh­men­de Ver­wei­ge­rung von Schutz recht­fer­tigt sich wenig mit der tat­säch­li­chen Situa­ti­on in den Herkunftsländern:

Im Jahr 2024 lag die um »Fami­li­en­asyl« berei­nig­te Schutz­quo­te für afgha­ni­sche Män­ner noch bei 89,7 Pro­zent. Obwohl sich die Men­schen­rechts- und huma­ni­tä­re Lage in Afgha­ni­stan ver­schlech­tert hat, sank die­se Schutz­quo­te 2025 auf 35,3 Pro­zent – Ten­denz wei­ter stark sin­kend: Laut einer Ant­wort auf eine par­la­men­ta­ri­sche Fra­ge von Cla­ra Bün­ger lag die Quo­te der Schutz­ge­wäh­rung für afgha­ni­sche Män­ner im Janu­ar 2026 bei nur noch 16 Pro­zent. PRO ASYL hat in einem Poli­cy Paper zu Afgha­ni­stan die sin­ken­de Schutz­quo­te bei Afgha­ni­stan analysiert.

Trotz deut­lich zuneh­men­der Repres­si­on im Iran lehn­te das BAMF auch bei die­sem Her­kunfts­land rund drei Vier­tel aller Asyl­an­trä­ge ab. In den Jah­ren 2022 und 2023 erhiel­ten noch rund 45 Pro­zent Schutz, 2024 nur noch 36,7 Pro­zent und 2025 gar nur noch 26,8 Pro­zent. Von Janu­ar bis April 2026 stieg die Quo­te zwar wie­der an (40,3 Pro­zent). Dass aller­dings wei­ter­hin die Mehr­heit aller Asyl­su­chen­den aus dem Iran kei­ne Schutz­grün­de haben soll, ist ange­sichts der Repres­si­on im Iran und der Bru­ta­li­tät des Regimes kaum nachvollziehbar.

Dies sehen auch vie­le Gerich­te so: Im Jahr 2025 hoben Gerich­te in 2.021 über­prüf­ten Fäl­len 815 mal BAMF-Beschei­de als rechts­wid­rig auf (Bun­des­tag – Druck­sa­che 21/4448, S. 49). Die­se Auf­he­bungs­quo­te von 40,3 Pro­zent ist schlicht skan­da­lös und dürf­te sich kaum eine ande­re Behör­de in Deutsch­land leis­ten. Im Iran-Poli­cy-Paper gibt PRO ASYL Ein­bli­cke in die­se pro­ble­ma­ti­sche Entscheidungspraxis.

Nur 116

von 9.687 Men­schen erhiel­ten Schutz.

Seit Sep­tem­ber 2025 ent­schei­det das BAMF wie­der über Asyl­an­trä­ge von ins­be­son­de­re gesun­den und arbeits­fä­hi­gen Män­nern, die ara­bisch und sun­ni­tisch sind. Bei 9.687 ent­schie­de­nen Fäl­len, in denen es nicht um »Fami­li­en­asyl« ging, gewähr­te das BAMF nur 116 mal Schutz. Das ent­spricht einer Ableh­nungs­quo­te von fast 99 Pro­zent. Die­se Ent­schei­dungs­pra­xis ist ange­sichts der insta­bi­len Sicher­heits­la­ge in Syri­en, der man­geln­den grund­le­gen­den Ver­sor­gung mit Woh­nun­gen, Was­ser, Elek­tri­zi­tät, Bil­dung und Gesund­heit über­haupt nicht nachvollziehbar.

Selbst Ange­hö­ri­ge von Min­der­hei­ten, die beson­ders bedroht sind, kön­nen sich nicht mehr dar­auf ver­las­sen, in Deutsch­land Schutz zu bekom­men. In Syri­en kam es seit dem Macht­wech­sel regio­nal zu Gewalt­aus­brü­chen gegen Alawit*innen, Kurd*innen und Drus*innen. Die­se reli­giö­sen Min­der­hei­ten erhiel­ten 2025 in nur 5,3 Pro­zent der Fäl­le Schutz (Alawit*innen 20 Pro­zent, Christ*innen 17,1 Pro­zent, Drus*innen 9,1 Pro­zent, Yezid*innen 57,1 Pro­zent). In den ers­ten bei­den Mona­ten 2026 lag die Quo­te mit 10,4 Pro­zent zwar fast dop­pelt so hoch, aber den­noch ange­sichts der Mas­sa­ker auf unver­ant­wort­lich nied­ri­gem Niveau.

Von Janu­ar bis Mai 2026 wur­den wei­te­re 18.620 Men­schen aus Syri­en kom­plett abge­lehnt. Die Gesamt­schutz­quo­te ist zwar auf 21,5 Pro­zent gestie­gen. Das liegt aber haupt­säch­lich dar­an, dass es eine gesetz­li­che Frist von maxi­mal 21 Mona­ten gibt, bis zu der Asyl­an­trä­ge ent­schie­den sein müs­sen. Dadurch wer­den nun ver­mehrt Ent­schei­dun­gen zu »Alt­fäl­len« und damit zu Fami­li­en mit Kin­dern oder zu Min­der­hei­ten­an­ge­hö­ri­gen getrof­fen, wodurch die Quo­te steigt. Die kata­stro­pha­le huma­ni­tä­re Lage in Syri­en fin­det jedoch kaum mehr Berück­sich­ti­gung in den Ent­schei­dun­gen des BAMF.

Auch beim Blick auf Russ­land zeigt sich die­ser Ableh­nungs­trend: Wäh­rend 2022 noch 24 Pro­zent und 2023 sogar 29 Pro­zent Schutz erhiel­ten, sank die Quo­te 2024 auf 10,2 Pro­zent und im ver­gan­ge­nen Jahr auf nur noch 6,9 Pro­zent. Von Janu­ar bis April 2026 lag sie bei 9 Pro­zent, pen­delt sich also auf sehr nied­ri­gem Niveau ein. Dass Wla­di­mir Putin und sein Regime in men­schen­recht­li­cher Hin­sicht unpro­ble­ma­ti­scher gewor­den wären, ist hin­ge­gen nicht bekannt.

GEAS als Motor für mehr Ablehnungen?

Die stei­gen­den Ableh­nungs­quo­ten haben noch einen wei­te­ren Effekt: Bei der GEAS-Reform, die seit dem 12. Juni 2026 in Kraft ist, spielt die euro­pa­wei­te Schutz­quo­te eine ent­schei­den­de Rol­le. Wenn jemand aus einem Her­kunfts­land mit einer euro­pa­wei­ten Schutz­quo­te von 20 Pro­zent oder weni­ger kommt, dann muss der Asyl­an­trag immer in einem beschleu­nig­ten Ver­fah­ren bear­bei­tet wer­den. An den Außen­gren­zen müs­sen Asyl­su­chen­de aus den Her­kunfts­län­dern sogar ins Grenz­ver­fah­ren unter Haft­be­din­gun­gen. Das BAMF hat ange­sichts der vie­len Asy­l­ent­schei­dun­gen in Deutsch­land einen gro­ßen Ein­fluss auf die euro­pa­wei­te Schutz­quo­te. Laut einer Lis­te von Euro­stat lagen im Jahr 2025 zum Bei­spiel bei der Tür­kei, Irak und Russ­land die euro­pa­wei­ten Schutz­quo­ten unter 20 Pro­zent, womit die neu­en GEAS-Restrik­tio­nen für die­se Staats­an­ge­hö­ri­gen grei­fen werden.

Dublin: Über 50.000 Verfahren für 500 Asylsuchende weniger

Unter den »sons­ti­gen Ver­fah­rens­er­le­di­gun­gen« fin­den sich vie­le soge­nann­te Dub­lin-Fäl­le, für die Deutsch­land einen ande­ren euro­päi­schen Staat als zustän­dig erach­tet. Im ver­gan­ge­nen Jahr stell­te Deutsch­land 35.942 mal Über­nah­me­ersu­chen an ande­re Staa­ten. Bezo­gen auf die Asy­l­erst­an­trä­ge sind das fast ein Drit­tel (31,7 Pro­zent). In 23.912 Fäl­len stimm­ten die ange­frag­ten Staa­ten zu, über­stellt wur­den jedoch nur 5.377. Die Über­stel­lungs­quo­te lag damit bei 22,5 Pro­zent – im Ver­gleich zu 2024 (13,1 Pro­zent) fast eine Ver­dopp­lung. Den­noch: Die­se Quo­te bleibt ein Beleg für ein völ­lig dys­funk­tio­na­les Sys­tem, das trotz erheb­li­chen finan­zi­el­len und per­so­nel­len Auf­wands im In- und Aus­land nicht funktioniert.

An Deutsch­land rich­te­ten die euro­päi­schen Staa­ten 16.530 Über­nah­me­ersu­chen, 4.865 Per­so­nen wur­den letzt­lich über­stellt. Das BAMF war also in 52.472 Fäl­len mit ein- und aus­ge­hen­den Fra­gen der Zustän­dig­keit beschäf­tigt. Das Ergeb­nis: 512 Asyl­su­chen­de und inhalt­li­che Asyl­prü­fun­gen weni­ger für Deutsch­land. Eine sol­che Bilanz ist völ­lig absurd.

Mit GEAS wird alles besser oder: Warum große Zweifel angebracht sind

Den Ver­spre­chun­gen der Poli­tik zufol­ge soll mit der GEAS-Reform und dem neu­en »Soli­da­ri­täts-Mecha­nis­mus« ab Som­mer 2026 alles bes­ser wer­den. Doch dar­an darf allein des­halb gezwei­felt wer­den, weil der Groß­teil der Über­stel­lun­gen in den zustän­di­gen Dub­lin-Staat nicht am Ver­hal­ten der Betrof­fe­nen schei­tert (85,3 Pro­zent), wie oft sug­ge­riert wird. Nur eine Min­der­heit der Asyl­su­chen­den »taucht unter«, um sich der Abschie­bung zu ent­zie­hen (14,3 Pro­zent). Über 85 Pro­zent der Dub­lin-Über­stel­lun­gen schei­tern aus ande­ren Grün­den, mehr als die Hälf­te an den Staa­ten selbst – am zustän­di­gen Dub­lin-Staat (36,3 Pro­zent) oder an der zustän­di­gen Aus­län­der­be­hör­de (13,7 Prozent).

Dies soll nun­mehr »bes­ser« wer­den. Doch: War­um soll­te sich dies mit der GEAS-Reform ändern? War­um soll­ten Ita­li­en, Grie­chen­land oder Kroa­ti­en ab Juni 2026 so gut koope­rie­ren, dass das Sys­tem plötz­lich funk­tio­niert? 2025 ging mehr als die Hälf­te aller Dub­lin-Über­nah­me­ersu­chen allein an die­se drei Staa­ten mit flucht­re­le­van­ten EU-Außen­gren­zen: 6.518 an Grie­chen­land, 6.299 an Ita­li­en und 5.311 an Kroa­ti­en. Über­stellt wur­den 26 Per­so­nen nach Grie­chen­land, eine Per­son nach Ita­li­en und 572 Per­so­nen nach Kroatien.

Men­schen, die nichts ver­bro­chen haben, könn­ten dann noch mehr inhaf­tiert oder im rei­chen Deutsch­land obdach­los auf die Stra­ße gesetzt werden. 

GEAS lässt den unge­rech­ten Kern des Dub­lin-Sys­tems unver­än­dert, dass näm­lich ins­be­son­de­re die Außen­grenz­staa­ten für die Asyl­ver­fah­ren in der EU zustän­dig blei­ben. GEAS setzt ein Sys­tem fort, das trotz gro­ßen Auf­wands noch nie funk­tio­niert hat, anstatt Asyl­su­chen­de in Län­dern unter­zu­brin­gen, in denen es Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten gibt oder wo Ver­wand­te beim Ankom­men und der Inte­gra­ti­on hel­fen könn­ten. Doch solch prak­ti­ka­blen und men­schen­rechts­ori­en­tier­ten Lösun­gen sind der­zeit lei­der nicht modern. Es geht um Abschottung.

Ein Schei­tern die­ser neu­en Regeln könn­te also vor­pro­gram­miert sein, zu einem sehr hohen Preis: Men­schen, die nichts ver­bro­chen haben, könn­ten dann noch mehr inhaf­tiert oder im rei­chen Deutsch­land obdach­los auf die Stra­ße gesetzt werden.

Nur 7

Visa wur­den bis Mai 2026 über die Här­te­fall­re­ge­lung beim Fami­li­en­nach­zug erteilt.

Familiennachzug zu subsidiär Geschützte ausgesetzt – faktisch auch für Härtefälle

Ein wei­te­rer Bau­stein der »Migra­ti­ons­wen­de« der Bun­des­re­gie­rung ist die am 24. Juli 2025 in Kraft getre­te­ne zwei­jäh­ri­ge Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu sub­si­di­är Geschütz­ten. Die­ses Recht war bereits seit Jah­ren gesetz­lich mas­siv ein­ge­schränkt und zuletzt auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt wor­den. Dass dadurch für Tau­sen­de Fami­li­en eine jah­re­lan­ge Tren­nung und uner­mess­li­ches Leid bewusst in Kauf genom­men wird, soll­te dadurch abge­mil­dert wer­den, dass beson­de­re Här­te­fäl­le den­noch ein­rei­sen können.

Eine ent­spre­chen­de Wei­sung des Aus­wär­ti­gen Amtes wur­de jedoch so aus­ge­stal­tet, dass es kaum Här­te­fäl­le geben kann. Das Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te kam in sei­ner Stel­lung­nah­me vom Febru­ar 2026 sogar zum Ergeb­nis, dass die­se Wei­sung kei­ne effek­ti­ve Här­te­fall­re­ge­lung ent­hal­te und des­halb ein Ver­stoß gegen Arti­kel 8 Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on dro­he. Die vom Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te gefor­der­te umfas­sen­de, indi­vi­du­el­le Ein­zel­fall­prü­fung wer­de nicht gewähr­leis­tet. Aktu­el­le Zah­len von Mai 2026 bestä­ti­gen die­se Ein­schät­zung: Nur sie­ben (!) Visa wur­den auf Basis der Här­te­fall­re­ge­lung erteilt, bei 1.140 an das Aus­wär­ti­gen Amt über­mit­tel­te Ein­zel­fäl­le. Fünf der sie­ben Visa kamen erst durch gericht­li­che Ver­glei­che zustan­de. Eine sol­che Bilanz ist ein men­schen­recht­li­cher Skan­dal und zeigt, dass der Bun­des­re­gie­rung in ihrer Migra­ti­ons­po­li­tik jeg­li­che Huma­ni­tät abhan­den­ge­kom­men ist. Nack­te Zah­len schei­nen ihr wich­ti­ger zu sein als das Grund­recht auf Fami­lie – jeden­falls wenn es bei den Fami­li­en um Schutz­be­rech­tig­te geht.

Dobrindts »Abschiebungsoffensive« stößt an seine Grenzen

Als einen wei­te­ren »Erfolg« ver­bucht Innen­mi­nis­ter Dob­rindt, dass 2025 mehr Men­schen abge­scho­ben wur­den: 22.787 Abschie­bun­gen bedeu­ten ein Plus von 13,5 Pro­zent und den höchs­ten Wert seit 2018. Damit liegt die Zahl auf dem Niveau der vor-Coro­na-Zeit, aber trotz »Abschie­bungs­of­fen­si­ve« deut­lich unter dem Höchst­wert von 25.375 Abschie­bun­gen im Jahr 2016.

Dass trotz aller »Anstren­gun­gen« kaum mehr Abschie­bun­gen mög­lich sind, ver­deut­li­chen die aktu­ell wie­der rück­läu­fi­gen Abschie­bungs­zah­len: Ins­ge­samt 4.807 Men­schen muss­ten im ers­ten Quar­tal 2026 das Land zwangs­wei­se ver­las­sen, 1.344 weni­ger als im Vor­jah­res­zeit­raum unter der Ampel-Regierung.

Die meis­ten Abschie­bun­gen 2025 gin­gen in die Tür­kei (2.297), Geor­gi­en (1.690) und in die zwei Dub­lin-Staa­ten Spa­ni­en (1.162) und Frank­reich (1.053). Auch 2026 waren die Tür­kei (601) und Geor­gi­en (266) bis­lang die Haupt­ziel­län­der, auf Rang drei liegt Nord­ma­ze­do­ni­en (230). Dies sind alle­samt Staa­ten, in die Abschie­bun­gen ver­gleichs­wei­se pro­blem­los mög­lich sind.

Eine zuneh­mend unsi­che­re Welt treibt also nicht nur Men­schen in die Flucht, son­dern behin­dert auch einen Innen­mi­nis­ter, sein Ver­spre­chen, mehr Abschie­bun­gen durch­zu­füh­ren, voll­stän­dig einzulösen.

Sogenannte Ausreisepflichtige oft rechtlich gar nicht abschiebbar

Mit 232.067 war die Zahl der »Aus­rei­se­pflich­ti­gen« zum Jah­res­en­de 2025 zehn­mal so groß, wie die Zahl der im glei­chen Jahr Abge­scho­be­nen. Die meis­ten unter ihnen hat­ten eine Dul­dung (82,3 Pro­zent) und häu­fig sehr gute oder recht­lich sogar zwin­gen­de Grün­de, die einer Abschie­bung ent­ge­gen­ste­hen (zum Bei­spiel Aus­bil­dung, fami­liä­re Grün­de, gesetz­li­ches Abschie­bungs­ver­bot, unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge, Asylfolgeantrag).

Nur 9,2 Pro­zent unter ihnen hat­ten eine »Dul­dung light«. Es ist also eine klei­ne Min­der­heit, denen von ihrer Aus­län­der­be­hör­de unter­stellt wird, dass sie ihre Abschie­bung selbst verhindern.

In vie­le Staa­ten aber sind Abschie­bun­gen nicht so ein­fach mög­lich, bei­spiels­wei­se weil sie nicht koope­rie­ren oder wegen der dort unsi­che­ren Men­schen­rechts­la­ge. Eine Ursa­che für die 2026 gesun­ke­ne Zahl der Abschie­bun­gen dürf­ten – neben den ver­än­der­ten Haupt­her­kunfts­län­dern von abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den – die gestri­che­nen Flug­ver­bin­dun­gen infol­ge des Irankrie­ges sein. Eine zuneh­mend unsi­che­re Welt treibt also nicht nur Men­schen in die Flucht, son­dern behin­dert auch einen Innen­mi­nis­ter, sein Ver­spre­chen, mehr Abschie­bun­gen durch­zu­füh­ren, voll­stän­dig einzulösen.

Dies zei­gen auch die Haupt­her­kunfts­län­der der »Aus­rei­se­pflich­ti­gen«: Ende 2025 kamen die meis­ten aus der Tür­kei (24.355), dem Irak (20.851), Afgha­ni­stan (12.473), der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on (11.723) und Syri­en (10.283). Bis auf die Tür­kei aus­nahms­los Staa­ten, in die Abschie­bun­gen schwie­rig durch­zu­füh­ren sind, weil es unter ande­rem die Men­schen­rechts­la­ge kaum zulässt.

Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Symbolpolitik und ein verheerendes menschenrechtliches Signal

Auch ihr Wahl­ver­spre­chen, Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan und Syri­en durch­zu­füh­ren, ist die neue Bun­des­re­gie­rung ange­gan­gen. Bis Ende März 2026 hat sie 110 Men­schen nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben – ein ver­hee­ren­des men­schen­recht­li­ches Signal. Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan stel­len einen kla­ren Bruch des Refou­le­ment-Ver­bots dar, für das sich die Bun­des­re­gie­rung nicht zu scha­de ist, Deals mit inter­na­tio­nal geäch­te­ten Radi­kal­is­la­mis­ten ein­zu­ge­hen. Poli­ti­sche Deals muss man wohl auch mit Syri­ens neu­en Macht­ha­bern befürch­ten, um in ein nach 13 Jah­ren Bür­ger­krieg nahe­zu kom­plett zer­stör­tes und wei­ter­hin unsi­che­res Land ver­mehrt abschie­ben zu können.

80 % der Syrer*innen sol­len nach den Vor­stel­lun­gen von Bun­des­kanz­ler Merz Deutsch­land ver­las­sen – obwohl vie­le seit Jah­ren hier leben und ein Auf­ent­halts­recht besitzen.

Abschiebungen aus Deutschland zunehmend brutal und unmenschlich

Das poli­ti­sche Ziel »mehr Abschie­bun­gen« wird vor­aus­sicht­lich kaum zu deut­lich höhe­ren Abschie­bungs­zah­len füh­ren. Dafür aber zu mehr staat­li­cher Repres­si­on, Inhaf­tie­rung sowie zu inak­zep­ta­blen und unmensch­li­chen Prak­ti­ken und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Immer wie­der set­zen die Behör­den bei Abschie­bun­gen bru­ta­le Gewalt ein, tren­nen Fami­li­en, holen Kin­der direkt aus der Schu­le oder Betrof­fe­nen aus dem Kran­ken­haus ab. Dabei setzt die Bun­des­po­li­zei zuneh­mend »Hilfs­mit­tel kör­per­li­cher Gewalt« wie Hand- und Fuß­fes­seln oder »Body­cuffs« ein – die­se sind um 39,9 Pro­zent ange­stie­gen (BT-Druck­sa­che 20/4103, S.17 im Vgl. zu BT-Druck­sa­che 20/14946, S.21). Die »Abschie­bungs­of­fen­si­ve« ver­ur­sacht vor allem Bru­ta­li­tät und mensch­li­ches Leid.

Weder eine Erfolgsbilanz noch ein Grund zu feiern

Das poli­ti­sche Ziel der neu­en Regie­rung, die Asyl­zah­len zu sen­ken, ist erreicht. Ihre »Migra­ti­ons­wen­de« trägt jedoch bes­ten­falls einen gerin­gen Anteil dar­an, denn die gefei­er­ten »Erfol­ge« las­sen sich anhand der Zah­len kaum bele­gen. Die Bun­des­re­gie­rung pro­fi­tiert vor allem von Fak­to­ren, die außer­halb ihres Ein­fluss­be­reichs liegen.

Die­ser »Abschie­be­wahn« macht selbst vor Hun­dert­tau­sen­den seit Jah­ren hier leben­den, gut inte­grier­ten und vor allem auf­ent­halts­be­rech­tig­ten Syrer*innen nicht halt. Das Kanz­ler Merz davon fan­ta­siert, dass »80 Pro­zent« nach Hau­se gehen sol­len, wo längst Deutsch­land ihr zu Hau­se ist, ist Popu­lis­mus und recht­lich völ­lig unhalt­bar. Das Kal­kül dahin­ter ist klar: Man möch­te die Men­schen ver­un­si­chern und zur Rück­kehr bewe­gen, um Rück­kehr­zah­l­en prä­sen­tie­ren zu kön­nen. Ob eine Rück­kehr die­ser Men­schen gesell­schafts­po­li­tisch sinn­voll ist, ist offen­kun­dig nicht mal mehr zweit­ran­gig – Haupt­sa­che »Migra­ti­ons­wen­de«. Nach Syri­en gab es im Dezem­ber 2025 die ers­te Abschie­bung seit 2011, ein­zel­ne wei­te­re folgten.

Men­schen­recht­lich ist die Bilanz nach einem Jahr »Migra­ti­ons­wen­de« jedoch desas­trös. Die jah­re­lan­ge Tren­nung unzäh­li­ger beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern ist unmensch­lich und man muss sich fra­gen, wel­ches Men­schen­bild in der Bun­des­re­gie­rung herrscht, wenn man die Zer­stö­rung von Fami­li­en bewusst in Kauf nimmt.

Die Fort­set­zung ille­ga­ler Zurück­wei­sun­gen an deut­schen Gren­zen beschä­digt mas­siv den Rechts­staat und för­dert auto­ri­tä­re Ten­den­zen. Abschie­bun­gen aus Deutsch­land sind deut­lich bru­ta­ler gewor­den, Men­schen wer­den häu­fi­ger inhaf­tiert, und trotz­dem ist die Abschie­bungs­zahl 2026 wie­der rückläufig.

Die meis­ten Maß­nah­men der »Migra­ti­ons­wen­de« bewir­ken nicht, was sie ver­spre­chen, son­dern füh­ren vor allem zu einem unmensch­li­chen Umgang mit Schutz­su­chen­den. Zudem schafft sich die Bun­des­re­gie­rung neue Pro­ble­me: Die aktu­el­le Poli­tik wird – nach einem sehr deut­li­chen Rück­gang der »Aus­rei­se­pflich­ti­gen« durch das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht 2024 – künf­tig wie­der zu einem Anstieg die­ser Per­so­nen­grup­pe füh­ren, der bereit im ver­gan­ge­nen Jahr sei­nen Anfang nahm (+5,1 Pro­zent). Das ist Was­ser auf die Müh­len der Rech­ten, die die Bun­des­re­gie­rung »weg­re­gie­ren« woll­te. Kein Grund zu feiern.

(dmo)