19.03.2020

Angesichts der Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland und weltweit braucht es einen sofortigen Abschiebungsstopp und die Freilassung von Menschen aus der Abschiebungshaft. Außerdem sollte das BAMF keine ablehnenden Bescheide mehr verschicken, da die Betroffenen aktuell keine Chance haben, innerhalb von zwei Wochen Klage einzureichen.

In Zei­ten einer Pan­de­mie ist geleb­te Soli­da­ri­tät so wich­tig wie nie und es gibt aktu­ell schö­ne Bei­spie­le, wie die Nach­bar­schafts­hil­fe. Die­se Soli­da­ri­tät muss über­all und für alle gel­ten! Von den grie­chi­schen Inseln bis hin zum AnkER-Zen­trum – vie­le geflüch­te­te Men­schen leben aktu­ell in pre­kä­ren Situa­tio­nen und sind dar­auf angewiesen.

Unter ihnen sind, wie auch in der all­ge­mei­nen Bevöl­ke­rung,  beson­ders gefähr­de­te Men­schen, oft müs­sen die­se mit vie­len ande­ren auf engem Raum leben. Auf­grund des Coro­na-Virus und der damit ein­her­ge­hen­den not­wen­di­gen Ein­schrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens bre­chen not­wen­di­ge Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren weg, die für die Men­schen zwin­gend not­wen­dig sind.

Ange­sichts von Covid-19 hat PRO ASYL fol­gen­de For­de­run­gen an Bun­des­re­gie­rung, Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um, Bun­des­län­der und das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF):

Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) hat das Coro­na-Virus als eine Pan­de­mie ein­ge­stuft, da dies ein neu­es Virus ist, das sich welt­weit aus­brei­tet. Des­we­gen ist kei­ne Panik ange­zeigt, aber alle Län­der soll­ten ihren Bei­trag dazu leis­ten, dass sich Covid-19 nicht wei­ter ausbreitet.

Über­stel­lun­gen im Rah­men der Dub­lin-III-Ver­ord­nung inner­halb der EU sowie von in ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten Aner­kann­ten müs­sen aus­ge­setzt wer­den. Bei Dub­lin-Rück­füh­run­gen nach Ita­li­en ist dies bereits der Fall. Für die Rück­füh­rung in Ita­li­en aner­kann­ter Flücht­lin­ge gilt dies bis­lang nicht offi­zi­ell, was ange­sichts der schwie­ri­gen Lage im Land auf­grund des Coro­na-Virus unver­ant­wort­lich ist. Die Aus­brei­tung des Virus in Euro­pa ist aktu­ell vola­til, zur Sicher­heit aller Betei­lig­ten soll­ten Rück­füh­run­gen ent­spre­chend nicht stattfinden.

Update 23.03.2020: Dub­lin-Über­stel­lun­gen sind bis auf wei­te­res aus­ge­setzt. Bei Kla­ge­ver­fah­ren wird die Über­stel­lungs­frist von Amts wegen aus­ge­setzt und damit unter­bro­chen. PRO ASYL for­dert min­des­tens ein Wei­ter­lau­fen der Fris­ten, da die Betrof­fe­nen ansons­ten noch län­ger als üblich in einem zer­mür­ben­den Schwe­be­zu­stand blei­ben. Am bes­ten wäre es, wenn Deutsch­land das Selbst­ein­tritts­recht aus­übt und die Asyl­ver­fah­ren hier durch­ge­führt werden.

PRO ASYL for­dert eine Aus­set­zung aller Abschie­bun­gen, damit der Virus nicht von Deutsch­land aus in ande­re Län­der gebracht wird.

PRO ASYL for­dert eine Aus­set­zung aller Abschie­bun­gen, damit der Virus nicht von Deutsch­land aus in ande­re Län­der gebracht wird. Die Ziel­län­der von Abschie­bun­gen haben oft weit­aus schlech­te­re Gesund­heits­sys­te­me als Deutsch­land und kön­nen bzw. könn­ten eine rasan­te Aus­brei­tung der Erkran­kung sowie eine Über­las­tung von Kran­ken­häu­sern kaum ver­hin­dern. Wenn es nicht die Res­sour­cen für Test­kits gibt, gibt es auch kei­ne zuver­läs­si­gen Aus­sa­gen über die aktu­el­le Ver­brei­tung von Coro­na in den Ländern.

Bis­lang schiebt Deutsch­land zum Bespiel monat­lich nach Afgha­ni­stan ab. Dort sind vie­le Kran­ken­häu­ser schon jetzt mit der Behand­lung von Kriegs- und Anschlags­ver­letz­ten über­las­tet. Im Nach­bar­land Iran star­ben bereits 800 Men­schen an dem Virus. Von dort keh­ren jetzt Zehn­tau­sen­de Afghan*innen aus Sor­ge vor dem Virus in ihr Hei­mat­land zurück. Eine Aus­brei­tung des Coro­na-Virus in Afgha­ni­stan wäre wohl kaum zu stop­pen. PRO ASYL unter­streicht des­we­gen erneut die For­de­run­gen nach einem grund­sätz­li­chen Abschie­bungs­stopp nach Afgha­ni­stan (sie­he PRO ASYL zum letz­ten Abschie­bungs­flug).

In einer Ant­wort auf Nach­fra­gen der Deut­schen Wel­le lässt das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um durch­bli­cken, dass de fac­to wohl bald kei­ne Abschie­bun­gen mehr durch­führ­bar sei­en. Für alle Betei­lig­ten (Behör­den, Kanz­lei­en, Gerich­te) braucht es aber eine kla­re Rege­lung und ins­be­son­de­re für die direkt betrof­fe­nen Per­so­nen braucht es Rechtssicherheit.

Schon allein aus Prak­ti­ka­bi­li­täts­grün­den ist aktu­ell von Abschie­bun­gen abzu­se­hen, da die­se ohne­hin nicht mehr gesi­chert durch­ge­führt wer­den kön­nen. Immer mehr inter­na­tio­na­le Flug­ver­bin­dun­gen wer­den ein­ge­stellt und Län­der ent­schei­den von einen Tag auf den ande­ren, Ein­rei­se­ver­bo­te zu erlas­sen. So hat Soma­lia jüngst einen Stopp inter­na­tio­na­ler Flü­ge ver­kün­det, nach­dem ers­te Coro­na-Fäl­le bekannt wur­den. Der für den 24. März geplan­te Abschie­be­flug nach Soma­lia muss­te ent­spre­chend abge­sagt wer­den. Auch wur­de nach PRO ASYL Infor­ma­tio­nen die für die zwei­te April­wo­che geplan­te Sam­mel­ab­schie­bung nach Afgha­ni­stan gecancelt.

Es darf nicht pas­sie­ren, dass Men­schen in Abschie­bungs­haft »ver­ges­sen« wer­den, weil sie nicht anwalt­lich ver­tre­ten sind und Unter­stüt­zungs­grup­pen aktu­ell kei­nen Zugang zu Haft­ein­rich­tun­gen mehr haben.

Aktu­ell in Abschie­bungs­haft fest­ge­hal­te­ne Men­schen sind zu ent­las­sen. Im Gesetz steht: »Die Siche­rungs­haft ist unzu­läs­sig, wenn fest­steht, dass aus Grün­den, die der Aus­län­der nicht zu ver­tre­ten hat, die Abschie­bung nicht inner­halb der nächs­ten drei Mona­te durch­ge­führt wer­den kann« (§ 62 Abs. 3 Auf­enthG). Dies ist auf­grund der schnel­len und unvor­her­seh­ba­ren Ver­brei­tung des Coro­na-Virus der Fall. Die zustän­di­gen Behör­den, meist die Aus­län­der­be­hör­de oder Bun­des­po­li­zei, soll­ten ihre Haft­an­trä­ge zurück­zie­hen, um eine mög­lichst rei­bungs­lo­se Frei­las­sung zu ermöglichen.

 Es darf nicht pas­sie­ren, dass Men­schen in Abschie­bungs­haft »ver­ges­sen« wer­den, weil sie nicht anwalt­lich ver­tre­ten sind und Unter­stüt­zungs­grup­pen aktu­ell kei­nen Zugang zu Haft­ein­rich­tun­gen mehr haben. Zur Erin­ne­rung: die­se Men­schen sit­zen nicht wegen Straf­ta­ten in Haft, son­dern allein zur Durch­set­zung der Abschie­bung. Nie­der­sach­sen geht hier in posi­ti­ven Sin­ne vor­an, indem sie alle Per­so­nen aus der Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in Lan­gen­ha­gen entlassen.

Ange­sichts der aktu­el­len Lage soll­ten Asyl-Anhö­run­gen grund­sätz­lich aus­ge­setzt wer­den. Anhö­run­gen wer­den meist in klei­nen Räu­men durch­ge­führt, wodurch Anste­ckun­gen nicht ver­meid­bar sind. Rechtsanwält*innen, die ihre Mandant*innen beglei­ten möch­ten, müs­sen zudem oft wei­te­re Stre­cken zu den ent­spre­chen­den BAMF-Außen­stel­len zurück legen.

Update 20.03.2020: Das Bun­des­amt hat alle Anhö­run­gen vor­läu­fig aus­ge­setzt. Asyl­an­trä­ge wer­den im Regel­fall schrift­lich ent­ge­gen­neh­men, Antrag­stel­len­de erhal­ten auf die­ser Grund­la­ge eine Aufenthaltsgestattung.

Wäh­rend die Ein­schrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens auf­grund des Coro­na-Virus anhal­ten, for­dert PRO ASYL ein Mora­to­ri­um für ableh­nen­de BAMF-Bescheide.

Wäh­rend die Ein­schrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens auf­grund des Coro­na-Virus anhal­ten, for­dert PRO ASYL ein Mora­to­ri­um für ableh­nen­de BAMF-Beschei­de. Die­se soll­ten vom BAMF nicht mehr ver­schickt wer­den. Denn wenn die Betrof­fe­nen die­se erhal­ten, müs­sen sie inner­halb von zwei Wochen Kla­ge ein­rei­chen. Dies wird für vie­le aktu­ell nicht mög­lich sein. Anwalts­kanz­lei­en sind zum Teil geschlos­sen bzw. der Kon­takt zu Rechtsanwält*innen ist erschwert. Auch die übli­che Bera­tungs­struk­tur ist aktu­ell aus­ge­dünnt. Beson­ders für Per­so­nen, die noch nicht anwalt­lich ver­tre­ten sind, wird es ver­mut­lich nahe­zu unmög­lich sein Rechtsanwält*innen zu fin­den, die in der aktu­el­len Situa­ti­on neue Man­da­te anneh­men. Damit ist kein effek­ti­ver Rechts­schutz mehr gewähr­leis­tet! Das erfor­dert das Moratorium.

»Social Distancing« ist das Schlag­wort der Stun­de. Alle in Deutsch­land sind dazu auf­ge­ru­fen, mit mög­lichst wenig Men­schen Kon­takt zu haben und wenn es geht zu Hau­se zu blei­ben. Ver­an­stal­tun­gen wer­den abgesagt.

Vie­le Geflüch­te­te leben in Deutsch­land aber in Mas­sen­un­ter­künf­ten mit meh­re­ren Hun­dert Bewohner*innen – jede die­ser Ein­rich­tun­gen ist eine »Groß­ver­an­stal­tung« und für die Men­schen dort ein Risi­ko. »Social Distancing« ist für sie unmöglich.

Wie hoch pro­ble­ma­tisch der Ansatz der Lager­un­ter­brin­gung ist, zeigt sich in der aktu­el­len Situa­ti­on umso mehr.

PRO ASYL for­dert von den Bun­des­län­dern, die für die Unter­brin­gung von asyl­su­chen­den Men­schen zustän­dig sind, die Men­schen sofort in dezen­tra­le, klei­ne­re Unter­künf­te zu brin­gen. Die Ver­pflich­tung in den meist sehr gro­ßen Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen zu woh­nen, wur­de 2019 mit dem »Hau-Ab-Gesetz II« noch aus­ge­wei­tet. Im § 49 Abs. 2 Asyl­ge­setz ist aber expli­zit vor­ge­se­hen, dass die­se Ver­pflich­tung »aus Grün­den der öffent­li­chen Gesund­heits­vor­sor­ge« been­det wer­den kann. Ein sol­cher Grund liegt hier zwei­fels­los vor. Im Fal­le eines Infi­zie­rungs­falls kann eine Qua­ran­tä­ne leich­ter bei einer klei­nen Grup­pe umge­setzt wer­den und ist auch für die­se erträglicher.

Die Kom­mu­nen soll­ten alle Mög­lich­kei­ten zur Unter­brin­gung in klei­ne­ren Grup­pen aus­schöp­fen. Dazu könn­ten auch Hotels und Hos­tels zäh­len, die auf­grund von Stor­nie­run­gen aktu­ell vie­le freie Zim­mer haben.

PRO ASYL kri­ti­siert gro­ße Unter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen wie AnkER-Zen­tren und ande­re Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen schon lan­ge, da die­se den Men­schen kaum Pri­vat­sphä­re bie­ten und ohne sozia­len Anschluss am Ran­de von Ort­schaf­ten lie­gen. Wie hoch pro­ble­ma­tisch der Ansatz der Lager­un­ter­brin­gung ist, zeigt sich in der aktu­el­len Situa­ti­on umso mehr.

Ter­mi­ne bei Behör­den ber­gen ein unab­seh­ba­res Infek­ti­ons­ri­si­ko, weil sich hier beson­ders vie­le Geflüch­te­te in engen War­te­be­rei­chen über län­ge­re Zeit auf­hal­ten müs­sen. Des­halb müs­sen alle Ter­mi­ne bei BAMF, Aus­län­der­be­hör­den, Sozi­al­äm­tern und Ver­wal­tungs­ge­rich­ten abge­sagt wer­den, um Infek­ti­ons­ge­fah­ren zu minimieren.

Durch einen sol­chen Weg­fall direk­ter Vor­spra­chen bei den Aus­län­der­be­hör­den kön­nen Aus­weis­pa­pie­re ablau­fen, die ver­län­gert wer­den müs­sen. Auf­ent­halts­ge­stat­tun­gen, Auf­ent­halts­er­laub­nis­se und Dul­dun­gen müs­sen vor­über­ge­hend unbü­ro­kra­tisch ver­län­gert und, sofern nicht anders mög­lich, mit der Post zuge­stellt werden.

»»Coro­na macht kei­nen Unter­schied nach Auf­ent­halts­sta­tus, Ver­si­che­rungs­sta­tus oder Wohn­si­tua­ti­on – ein Gesund­heits­sys­tem kann es sich nicht leis­ten, die­sen Unter­schied zu machen««

Fran­çois de Keers­mae­ker, Ärz­te der Welt Deutschland

Wie der Direk­tor von Ärz­te der Welt Deutsch­land, Fran­çois de Keers­mae­ker, rich­ti­ger­wei­se fest­stellt: »Coro­na macht kei­nen Unter­schied nach Auf­ent­halts­sta­tus, Ver­si­che­rungs­sta­tus oder Wohn­si­tua­ti­on – ein Gesund­heits­sys­tem kann es sich nicht leis­ten, die­sen Unter­schied zu machen«. Doch genau das ist durch das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz in Deutsch­land nicht der Fall. In der Regel muss zunächst ein Kran­ken­schein beim Sozi­al­amt bean­tragt werden.

Die Gesund­heits­ver­sor­gung und die freie Arzt­wahl müs­sen für alle Geflüch­te­te gesi­chert sein. Eine ärzt­li­che Behand­lung darf nicht vom Vor­lie­gen eines Kran­ken­scheins nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz abhän­gig gemacht werden.

Das Medi­bü­ro Ber­lin weist auf sei­ner Home­page dar­auf­hin hin: »Eine Kran­ken­ver­si­che­rung ist bei begrün­de­tem Ver­dacht (Atem­wegs­sym­pto­me und Kon­takt zu einem nach­ge­wie­sen Infizierten/Rückkehr aus einem Risi­ko­ge­biet) für einen Test auf das Coro­na-Virus sowie die Behand­lung eines schwe­ren Ver­laufs der Krank­heit nicht erfor­der­lich! Die Kos­ten wer­den über §19 des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes mit den Gesund­heits­äm­tern abge­rech­net

Noch pro­ble­ma­ti­scher ist die Situa­ti­on für Per­so­nen, die nir­gend­wo gemel­det und damit ille­ga­li­siert sind. Vie­le haben Angst bei Aus­län­der­be­hör­den oder der Poli­zei gemel­det zu wer­den, wenn sie sich beim Gesund­heits­amt als krank mel­den. Gera­de bei einer Pan­de­mie kann es aber nicht im Sin­ne der Gesell­schaft sein, dass kran­ke Men­schen kei­nen Zugang zum Gesund­heits­sys­tem haben

Im Rah­men von neu ein­ge­führ­ten Grenz­kon­trol­len und der Ver­wei­ge­rung von Ein­rei­sen an deut­schen Gren­zen und Flug­hä­fen darf es nicht zur Abwei­sung schutz­be­dürf­ti­ger Men­schen kom­men. Die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gel­ten auch in Zei­ten von Coro­na! Es ist des­halb rich­tig, dass die Bun­des­re­gie­rung bis­lang Asyl­ge­su­che als Aus­nah­me­tat­be­stand der neu ein­ge­führ­ten Regeln sieht. Dies muss in jedem Fall bei­be­hal­ten werden.

Die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gel­ten auch in Zei­ten von Corona!

Die grie­chi­schen Elend­sla­ger müs­sen sofort eva­ku­iert wer­den. Die Gefahr durch das Coro­na-Virus und der fürch­ter­li­che Brand im Lager Moria, bei dem min­des­tens ein sechs­jäh­ri­ges Kind ums Leben gekom­men ist, zei­gen ein­mal mehr, dass die mehr­fach über­be­leg­ten Lager auf den ägäi­schen Inseln so schnell wie mög­lich auf­ge­löst wer­den müssen.

Über 40.000 Men­schen leben dort unter erbärm­li­chen Zustän­den. Von ihnen sind über Zehn­tau­send min­der­jäh­rig. Die Schutz­su­chen­den müs­sen sofort eva­ku­iert und auf eine Koali­ti­on auf­nah­me­be­rei­ter Staa­ten ver­teilt werden.

Über 40.000 Men­schen leben dort unter erbärm­li­chen Zuständen.

Grie­chen­land hat schon vor der groß­flä­chi­gen Aus­brei­tung der Coro­na-Pan­de­mie in Euro­pa sys­te­ma­tisch inter­na­tio­na­les Recht miss­ach­tet. Men­schen wur­den unter Anwen­dung mas­si­ver Gewalt ille­gal in die Tür­kei zurück­ge­schleppt, das Recht auf Asyl vor­läu­fig abge­schafft. Immer noch har­ren Schutz­su­chen­de an der grie­chisch-tür­ki­schen Land­gren­ze in der Evros-Regi­on aus. Auch sie müs­sen Zugang zu Schutz in Euro­pa erhalten.

Die Bun­des­re­gie­rung und die EU dür­fen die Ent­rech­tung von Schutz­su­chen­den durch einen Mit­glieds­staat nicht wei­ter unter­stüt­zen. An den EU-Außen­gren­zen muss die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten gewähr­leis­tet wer­den. Schutz­su­chen­de müs­sen Zugang zum Asyl­sys­tem erhal­ten und inner­halb Euro­pas soli­da­risch ver­teilt werden.

Newsticker für Geflüchtete & Unterstützer*innen

Ange­sichts der dyna­mi­schen Ent­wick­lun­gen um das Coro­na­vi­rus sam­meln wir fort­lau­fend Infor­ma­tio­nen, die für Schutz­su­chen­de und Ihre Unterstützer*innen von Rele­vanz sind und ver­öf­fent­li­chen sie in einem News­ti­cker.

(wj)