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Foto: picture alliance/dpa | Sami Jan

Deutschland schiebt wieder Menschen nach Afghanistan ab, junge alleinstehende Männer erhalten kaum noch Asyl und schutzbringende Aufnahmeprogramme wurden ausgesetzt. Damit bricht Deutschland das Völkerrecht und ignoriert die desolate menschenrechtlichen sowie humanitären Umstände. PRO ASYL analysiert die Lage in einem Policy Paper.

Afgha­ni­stan zählt neben Syri­en zu den Haupt­her­kunfts­län­dern von Asyl­su­chen­den in Deutsch­land. Nach dem über­eil­ten Abzug der Trup­pen der Inter­na­tio­nal Secu­ri­ty Assis­tance Force (ISAF) im Jahr 2021 und der damit ver­bun­de­nen erneu­ten Macht­über­nah­me durch die Tali­ban zeig­te Deutsch­land Ver­ant­wor­tung: Die Ampel-Regie­rung leg­te huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gram­me auf, Afghan*innen wur­de im Asyl­ver­fah­ren Schutz gewährt. Zwi­schen 2021 und Dezem­ber 2025 sind rund 37.000 Schutz­be­dürf­ti­ge über unter­schied­li­che huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gram­me eingereist.

Im sel­ben Zeit­raum stell­ten rund 169.000 Afghan*innen einen Asy­l­erst­an­trag. Die berei­nig­te Schutz­quo­te lag zunächst bis Ende 2023 bei 99 Pro­zent. Für jun­ge allein­ste­hen­de afgha­ni­sche Män­ner ohne indi­vi­du­el­le Ver­fol­gung, die vor der Macht­über­nah­me der Tali­ban im Asyl­ver­fah­ren oft abge­lehnt wor­den waren, wur­den zumeist Abschie­bungs­ver­bo­te ver­fügt. Auch 2024 war die ent­spre­chen­de Schutz­quo­te mit 93 Pro­zent noch sehr hoch.

Sinkende Schutzquote bei jungen, alleinstehenden Männern

Mit dem Aus der Ampel-Regie­rung und dem Amts­an­tritt der von CDU/CSU geführ­ten Regie­rung mit der SPD sank die berei­nig­te Quo­te im Jahr 2025 merk­lich auf 79 Pro­zent. Wäh­rend Frau­en und ihre Ange­hö­ri­gen auf­grund eines Urteils des Gerichts­hofs der Euro­päi­schen Uni­on wei­ter­hin grund­sätz­lich Asyl erhal­ten, ist die berei­nig­te Schutz­quo­te für jun­ge allein­ste­hen­de Afgha­nen stark ein­ge­bro­chen und lag im Jahr 2025 bei weni­ger als 30 Pro­zent. In den ers­ten vier Mona­ten des Jah­res 2026 wur­den von Afghan*innen rund 7.800 Erst­an­trä­ge sowie knapp 8.000 Fol­ge­an­trä­ge gestellt. Die berei­nig­te Schutz­quo­te liegt hier­bei bei rund 89,4 Pro­zent, was vor allem an den vie­len erfolg­rei­chen Fol­ge­an­trä­gen von Frau­en liegt.

Das BAMF ver­kennt die Will­kür der Tali­ban, unter­stellt ihnen ein ratio­na­les und kal­ku­lier­ba­res Ver­fol­gungs­han­deln und prüft kaum das Risi­ko von Fol­ter oder ernied­ri­gen­der Behand­lung sowie die Aus­wir­kun­gen des repres­si­ven Regimes.

Für das Poli­cy Paper »Deso­la­te Men­schen­rechts­la­ge in Afgha­ni­stan – sin­ken­de Schutz­quo­te in Deutsch­land« hat PRO ASYL rund 50 nega­ti­ve Beschei­de aus den Jah­ren 2024 bis 2026 ana­ly­siert. Dabei wird deut­lich: Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ver­kennt die Will­kür der Tali­ban, unter­stellt ihnen ein ratio­na­les und kal­ku­lier­ba­res Ver­fol­gungs­han­deln und prüft kaum das Risi­ko von Fol­ter oder ernied­ri­gen­der Behand­lung sowie die Aus­wir­kun­gen des repres­si­ven Regimes. Auch erteilt das BAMF trotz der deso­la­ten huma­ni­tä­ren Lage in dem Land zumeist kein Abschiebungsverbot.

40 %

der Bevöl­ke­rung sind mit Ernäh­rungs­un­si­cher­heit konfrontiert

Aufnahmeprogramme gestoppt

Für Men­schen auf der Flucht kön­nen siche­re Flucht­we­ge lebens­ret­tend sein, doch sie wer­den zuneh­mend ver­sperrt. Bereits die Ampel-Regie­rung hat­te im Juli 2024 die Pro­gram­me aus­ge­setzt und kei­ne neu­en Zusa­gen mehr gemacht. Mit ihrer Abwahl im Febru­ar 2025 stell­te sie alle Flü­ge von schutz­su­chen­den Afghan*innen nach Deutsch­land ein.

Die aktu­el­le Bun­des­re­gie­rung kün­dig­te bereits in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag an, »frei­wil­li­ge Bun­des­auf­nah­me­pro­gram­me soweit wie mög­lich been­den (zum Bei­spiel Afgha­ni­stan) und kei­ne neu­en Pro­gram­me auf­le­gen« zu wol­len. Im Mai 2025 setz­te sie die Ein­rei­se von Afghan*innen aktiv aus und nahm sogar bereits getrof­fe­ne Zusa­gen zurück.

Zu dem Zeit­punkt war­te­ten noch rund 2.300 Men­schen mit Auf­nah­me­zu­sa­gen aus den unter­schied­li­chen Auf­nah­me­pro­gram­men in Paki­stan auf ihre Aus­rei­se nach Deutsch­land – Ende April 2026 waren es noch immer cir­ca 1.100 Men­schen. Recher­chen bele­gen, dass die Bun­des­re­gie­rung knapp 800 von ihnen die Auf­nah­me­zu­sa­ge ent­zo­gen haben dürf­te. Sie alle hat die Bun­des­re­pu­blik, die für sie Ver­ant­wor­tung trägt, auf sträf­li­che Wei­se im Stich gelas­sen. PRO ASYL unter­stützt 46 Betrof­fe­ne über den Rechts­hil­fe­fonds und erstritt für eini­ge von ihnen vor deut­schen Gerich­ten Einreiseerlaubnisse.

Für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te ist der Fami­li­en­nach­zug seit Juli 2025 für zwei Jah­re ganz ausgesetzt

Deutschland setzt den Familiennachzug teilweise aus 

Eben­falls zuneh­mend ver­sperrt ist der Weg nach Deutsch­land über den Fami­li­en­nach­zug. Wäh­rend die Bun­des­re­gie­rung den Wert der Fami­lie immer wie­der betont und das Recht auf Fami­lie sowohl in der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on als auch im deut­schen Grund­ge­setz ver­an­kert ist, arbei­tet sie hier expli­zit gegen die Ver­ei­ni­gung von Eltern, Kin­dern und Ehepartner*innen. Mit bit­te­ren Kon­se­quen­zen für die Betrof­fe­nen, die jah­re­lang für ihr Recht kämp­fen und unter der Tren­nung schmerz­haft lei­den müssen.

Für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te ist der Fami­li­en­nach­zug  seit Juli 2025 für zwei Jah­re ganz aus­ge­setzt – die Härt­fe­fall­re­ge­lung, mit der in der Ple­nar­sit­zung die­se har­te Maß­nah­me zum Teil gerecht­fer­tigt wur­de, greift in der Pra­xis fast gar nicht. Aber auch aner­kann­te Flücht­lin­ge lei­den seit Jah­ren an zum Teil mehr­jäh­ri­gen War­te­zei­ten im Familiennachzugsverfahren.

Für afgha­ni­sche Fami­li­en ist der Fami­li­en­nach­zug beson­ders hür­den­reich: Seit der Schlie­ßung der deut­schen Bot­schaft in Kabul im August 2021 müs­sen afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit Wohn­sitz in Afgha­ni­stan für Visa­an­trä­ge auf die Aus­lands­ver­tre­tun­gen in Tehe­ran (Iran) und Islam­abad (Paki­stan) aus­wei­chen. Nach offi­zi­el­len Anga­ben dau­ert es dort schon seit lan­gem über ein Jahr, bis ein Visums­an­trag über­haupt ange­nom­men wird. An PRO ASYL wen­den sich sogar Men­schen, die schon seit über drei Jah­ren auf einen Vor­spra­che­ter­min an der Bot­schaft Tehe­ran warten.

Auf­grund des aktu­el­len mili­tä­ri­schen Kon­flikts zwi­schen Afgha­ni­stan und Paki­stan ist die Antrag­stel­lung in Islam­abad noch schwie­ri­ger und im Iran wegen des Krie­ges zwi­schen Iran und Isra­el sowie den USA mitt­ler­wei­le ganz unmög­lich geworden.

Die zum Zweck der Abschie­bung auf­ge­nom­me­ne Koope­ra­ti­on mit den Tali­ban ver­harm­lost die­ses bru­ta­le Regime und bringt hier leben­de Afghan*innen in unzu­mut­ba­re Situationen.

2.300

Men­schen war­ten mit Auf­nah­me­zu­sa­gen auf ihre Aus­rei­se nach Deutschland

Abschiebung forciert

Die Bun­des­re­gie­rung geht aber noch wei­ter und schiebt mitt­ler­wei­le Men­schen in das von Repres­si­on, Armut und Hun­ger gepräg­te Land ab. Zunächst hat­te Deutsch­land 2021 Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan, die seit 2016 voll­zo­gen wor­den waren, aus­ge­setzt. Im August 2024 rück­te die dama­li­ge Regie­rung Scholz von die­sem Beschluss wie­der ab.

Die aktu­el­le Regie­rung unter Kanz­ler Merz setzt die­sen Kurs ver­schärft fort. Im Koali­ti­ons­ver­trag steht, dass Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan for­ciert wer­den sol­len, »begin­nend mit Straf­tä­tern und Gefähr­dern«. Die For­mu­lie­rung impli­ziert, dass es nicht bei die­ser Per­so­nen­grup­pe blei­ben wird. Bereits heu­te gibt es Hin­wei­se, dass Vor­be­rei­tun­gen für Abschie­bung auch wei­te­rer Per­so­nen­grup­pen lau­fen. Bis Ende April 2026 wur­den, soweit bekannt, 166 Män­ner in das von den Tali­ban beherrsch­te Land abge­scho­ben. Um die­se Abschie­bun­gen zu ermög­li­chen, wird offen­kun­dig mit den Tali­ban koope­riert. Zwar erkennt die Bun­des­re­gie­rung das Regime offi­zi­ell wei­ter­hin nicht als legi­ti­me Regie­rung an, den­noch hat sie Tali­ban-Ver­tre­tern die Ein­rei­se nach Deutsch­land gestat­tet, um in afgha­ni­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen kon­su­la­ri­sche Auf­ga­ben zu über­neh­men. Aktu­ell leben in Deutsch­land cir­ca 13.000 aus­rei­se­pflich­ti­ge Afghan*innen, davon sind rund 10.000 im Besitz einer Duldung.

Für PRO ASYL ist klar: Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan ver­sto­ßen ange­sichts der schlech­ten men­schen­recht­li­chen und huma­ni­tä­ren Situa­ti­on vor Ort gegen das völ­ker­recht­li­che Abschie­bungs­ver­bot und ins­be­son­de­re das abso­lu­te Fol­ter­ver­bot gilt für alle. Die zum Zweck der Abschie­bung auf­ge­nom­me­ne Koope­ra­ti­on mit den Tali­ban ver­harm­lost die­ses bru­ta­le Regime und bringt hier leben­de Afghan*innen in unzu­mut­ba­re Situa­tio­nen. Sie muss daher drin­gend ein­ge­stellt werden.

Der Men­schen­rechts­kom­mis­sar der Ver­ein­ten Natio­nen, Vol­ker Türk, bezeich­ne­te Afgha­ni­stan im März 2026 als »Fried­hof für die Menschenrechte«.

Menschenrechtslage desolat

Von Ent­rech­tung und Repres­si­on sind in Afgha­ni­stan ins­be­son­de­re Frau­en und Mäd­chen, Ange­hö­ri­ge der LGBTIQ*-Community sowie Ange­hö­ri­ge eth­ni­scher und reli­giö­ser Min­der­hei­ten betrof­fen. Aber auch für Män­ner ist Afgha­ni­stan alles ande­re als sicher. Die Tali­ban agie­ren will­kür­lich und set­zen Grund­rech­te für alle aus – nur ein Bei­spiel ist die dras­ti­sche Beschnei­dung der Mei­nungs­frei­heit. Der Men­schen­rechts­kom­mis­sar der Ver­ein­ten Natio­nen, Vol­ker Türk, bezeich­ne­te Afgha­ni­stan im März 2026 als »Fried­hof für die Men­schen­rech­te«.

Ein wei­te­rer star­ker Beleg für die Will­kür der Tali­ban ist das im Janu­ar 2026 neu ein­ge­führ­te Straf­ge­setz­buch. Durch die Neu­fas­sung wird die Gleich­heit vor dem Gesetz expli­zit auf­ge­ho­ben, es gilt nun die Klas­sen­zu­ge­hö­rig­keit als Kri­te­ri­um. Zudem ver­langt das Gesetz abso­lu­ten Gehor­sam gegen­über der reli­gi­ös-poli­ti­schen Füh­rung. Dabei wird Will­kür zum Pro­gramm. Abge­schafft wur­den grund­le­gen­de Prin­zi­pi­en eines fai­ren Gerichts­ver­fah­rens, dar­un­ter die Unschulds­ver­mu­tung, das Recht auf anwalt­li­che Ver­tei­di­gung, das Schwei­ge­recht sowie der Schutz vor Folter.

Im Poli­cy Paper legt PRO ASYL dar, dass das BAMF häu­fig fälsch­li­cher­wei­se davon aus­geht, dass sich Ver­fol­gung auf »expo­nier­te« Per­so­nen sowie Frau­en beschränkt. Die­se Annah­me steht im Wider­spruch zu Berich­ten inter­na­tio­na­ler Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Amnes­ty Inter­na­tio­nal oder Human Rights Watch. Sie bele­gen will­kür­li­che Maß­nah­men wie Inhaf­tie­rung, Miss­hand­lung oder Bedrohung.

Humanitäre Katastrophe negiert

Das neue restrik­ti­ve Vor­ge­hen bei den Asyl­an­trä­gen ermög­licht das BAMF offen­bar auch dadurch, indem es die deso­la­te huma­ni­tä­re Lage in Afgha­ni­stan ver­kennt oder klein­re­det. In den von PRO ASYL ana­ly­sier­ten nega­ti­ven Beschei­den ver­weist das BAMF regel­mä­ßig auf Fami­li­en­struk­tu­ren vor Ort, die vor Ver­elen­dung schüt­zen wür­den. Dem­ge­gen­über urteilt der Afgha­ni­stan-Exper­te Tho­mas Rut­tig im Asyl­ma­ga­zin, dass die Netz­wer­ke lan­des­weit »zum Zer­rei­ßen gespannt oder bereits zusam­men­ge­bro­chen« sind.

65 bis 90%

der Bevöl­ke­rung sind von Armut betroffen.

Dabei belegt das BAMF in einem Län­der­por­trait selbst, wie schlecht die Lage in Afgha­ni­stan ist und spricht von einer »anhal­ten­den schwe­ren huma­ni­tä­ren Kri­se«. Je nach Berech­nungs­art sind 65 bis 90 Pro­zent der Bevöl­ke­rung von Armut betrof­fen. 40 Pro­zent der Bevöl­ke­rung (Stand Febru­ar 2026), dar­un­ter über­pro­por­tio­nal vie­le Frau­en und Mäd­chen, sind mit Ernäh­rungs­un­si­cher­heit kon­fron­tiert. Das Land ist von einer Kin­der­hun­gers­not und aku­ter Man­gel­er­näh­rung »auf einem Niveau, das seit 25 Jah­ren nicht mehr gese­hen wur­de« geprägt, zitiert das BAMF das UN World Food Pro­gram­me. Auch das Gesund­heits­sys­tem steht vie­ler­orts vor dem Kollaps.

Bundesregierung muss Lage neu bewerten

PRO ASYL for­dert einen sofor­ti­gen Abschie­be­stopp für Afgha­ni­stan. Auf­nah­me­ver­spre­chen müs­sen ein­ge­hal­ten, Auf­nah­me­pro­gram­me fort­ge­führt und der Fami­li­en­nach­zug ermög­licht wer­den. Die Tali­ban müs­sen als Ver­fol­ger ernst genom­men, die Zusam­men­ar­beit mit ihnen ein­ge­stellt und die Maxi­me »Kei­ne Koope­ra­ti­on mit den Tali­ban« wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Men­schen mit Dul­dungs­sta­tus brau­chen ein effek­ti­ves Blei­be­recht. Geflüch­te­ten darf nicht zuge­mu­tet wer­den, mit den Tali­ban-Behör­den, zum Bei­spiel zur Pass­be­schaf­fung, zu kooperieren.

(dm)