03.09.2026
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Foto: Als PRO ASYL am 8. September 1986 gegründet wird, ist der erste Sprecher der Organisation gar nicht dabei. Pfarrer Herbert Leuninger befindet sich an diesem Tag in einer Flüchtlingsunterkunft in Schwalbach, um dort mit einem Hungerstreik für bessere Unterbringungsbedingungen zu streiten. Foto: picture-alliance / dpa | Thelen

Seit 1986 steht PRO ASYL an der Seite von Menschen auf der Flucht. Was mit 15 Engagierten begann, ist heute eine starke und unabhängige Stimme für Flüchtlingsrechte in Deutschland und Europa. Vier Jahrzehnte PRO ASYL erzählen von rechtlichen Erfolgen und politischen Niederlagen, von gelebter Solidarität und dem Einsatz für die Menschenwürde.

PRO ASYL wird 40. Unzäh­li­ge Men­schen haben Schutz­su­chen­de bera­ten und beglei­tet, Abschie­bun­gen ver­hin­dert, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen doku­men­tiert, vor Gericht für Recht gestrit­ten und die­se Arbeit über Jahr­zehn­te ermög­licht. All ihnen gebührt gro­ßer Dank.

Dass PRO ASYL 2026 wei­ter­hin drin­gend gebraucht wird, ist aller­dings kein Grund zum Fei­ern. Flücht­lin­ge wer­den pau­schal stig­ma­ti­siert, ihre Rech­te ein­ge­schränkt und rechts­staat­li­che Gren­zen ver­scho­ben. An Euro­pas Außen­gren­zen gehö­ren Gewalt, Haft und rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen zum All­tag. Regie­run­gen lagern den Flücht­lings­schutz an auto­ri­tä­re Staa­ten aus; selbst Gerichts­ur­tei­le wer­den poli­tisch infra­ge gestellt oder ignoriert.

Doch die Geschich­te von PRO ASYL zeigt: Ent­rech­tung muss nicht hin­ge­nom­men wer­den. Wo Men­schen wider­spre­chen, sich zusam­men­schlie­ßen und Recht durch­set­zen, lässt sie sich aufhalten.

1986: Das Grundrecht auf Asyl verteidigen

Die Geschich­te von PRO ASYL beginnt nicht erst 1986. Schon Anfang der 1980er Jah­re wird das im Grund­ge­setz garan­tier­te Asyl­recht zuneh­mend infra­ge gestellt. Schutz­su­chen­de wer­den in Poli­tik und Medi­en als Belas­tung und Bedro­hung dar­ge­stellt. Am 30. August 1983 stürzt sich der 23-jäh­ri­ge tür­ki­sche Flücht­ling Cemal Kemal Alt­un wäh­rend sei­nes Asyl­ver­fah­rens aus einem Fens­ter des Ber­li­ner Ver­wal­tungs­ge­richts in den Tod – aus Angst vor der Aus­lie­fe­rung an die tür­ki­sche Mili­tär­dik­ta­tur. Sein Tod erschüt­tert die Öffent­lich­keit und wird zu einem Wen­de­punkt für die ent­ste­hen­de Asyl­be­we­gung. Ers­te Flücht­lings­rä­te, Bera­tungs­stel­len und Kir­chen­asyle leis­ten kon­kre­te Hil­fe und hal­ten dagegen.

Am 8. Sep­tem­ber 1986 grün­den 15 Enga­gier­te aus Flücht­lings­rä­ten, Kir­chen, Amnes­ty Inter­na­tio­nal, terre des hom­mes, Wohl­fahrts­ver­bän­den und der IG Metall die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft PRO ASYL. Ihr Ziel ist eben­so ein­fach wie grund­le­gend: Flücht­lin­ge sol­len in der öffent­li­chen Debat­te eine hör­ba­re Stim­me bekom­men, und ihr Recht auf Asyl soll ver­tei­digt werden.

Von Anfang an ver­bin­det PRO ASYL drei Ebe­nen: die Unter­stüt­zung des ein­zel­nen Men­schen, die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung und das Ein­tre­ten für eine offe­ne und huma­ne Gesellschaft.

Noch im sel­ben Jahr orga­ni­siert PRO ASYL bun­des­wei­te Aktio­nen zum ers­ten »Tag des Flücht­lings«. Tagun­gen, Doku­men­ta­tio­nen und poli­ti­sche Inter­ven­tio­nen fol­gen; zugleich ver­net­zen sich die Flücht­lings­rä­te der Länder.

Im Dezem­ber 1987 wird der För­der­ver­ein PRO ASYL gegrün­det. Er schafft die Grund­la­ge für unab­hän­gi­ge, haupt­amt­li­che Arbeit und kon­kre­te Hil­fe in Einzelfällen.

Mit­glieds­bei­trä­ge und Spen­den finan­zie­ren die Arbeit des För­der­ver­eins. Zehn­tau­sen­de Men­schen ermög­li­chen so bis heu­te, dass PRO ASYL unab­hän­gig han­delt und unbe­que­me Wahr­hei­ten aus­spricht, auch bei star­kem poli­ti­schem Gegenwind.

Von Anfang an ver­bin­det PRO ASYL drei Ebe­nen: die Unter­stüt­zung des ein­zel­nen Men­schen, die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung und das Ein­tre­ten für eine offe­ne und huma­ne Gesellschaft.

Die 1990er Jahre: Rassistische Gewalt und die Grundgesetzänderung 

Anfang der 1990er Jah­re suchen immer mehr Men­schen in Deutsch­land Schutz – vor Krieg, Ver­fol­gung und dem Zer­fall Jugo­sla­wi­ens. Zugleich eska­liert die poli­ti­sche und media­le Debat­te. Begrif­fe wie »Flut« und »Ansturm« ent­mensch­li­chen Schutz­su­chen­de und berei­ten den Boden für offe­ne ras­sis­ti­sche Gewalt. Die Pogro­me von Hoyers­wer­da und Ros­tock-Lich­ten­ha­gen, die töd­li­chen Anschlä­ge von Mölln und Solin­gen: Die­se Namen ste­hen bis heu­te für eine gesell­schaft­li­che und poli­ti­sche Eskalation.

Doch statt Flücht­lin­ge wirk­sa­mer zu schüt­zen und Ras­sis­mus ent­schie­den ent­ge­gen­zu­tre­ten, eini­gen sich Uni­on, FDP und SPD auf den soge­nann­ten Asyl­kom­pro­miss. Am 26. Mai 1993 beschließt der Bun­des­tag die weit­rei­chen­de Ein­schrän­kung des Grund­rechts auf Asyl. Der Satz »Poli­tisch Ver­folg­te genie­ßen Asyl­recht« bleibt in Arti­kel 16a Absatz 1 zwar erhal­ten; die nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen schrän­ken sei­ne Anwen­dung jedoch dras­tisch ein. Alle Nach­bar­staa­ten Deutsch­lands wer­den zu »siche­ren Dritt­staa­ten« erklärt, zugleich wird das Kon­zept siche­rer Her­kunfts­staa­ten im Grund­ge­setz ver­an­kert. Wei­te­re Ver­schär­fun­gen fol­gen: das Flug­ha­fen­ver­fah­ren unter haft­ähn­li­chen Bedin­gun­gen, häu­fi­ger und län­ger ver­häng­te Abschie­be­haft sowie der mas­si­ve Aus­bau zen­tra­li­sier­ter Erst­auf­nah­me­la­ger. Wenig spä­ter tritt das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz in Kraft und eta­bliert ein abge­senk­tes Son­der­leis­tungs­sys­tem für Geflüch­te­te.

Hun­dert­tau­sen­de pro­tes­tie­ren gegen die Grund­ge­setz­än­de­rung, PRO ASYL gehört zu den beharr­lichs­ten Stim­men. Die Nie­der­la­ge von 1993 prägt die wei­te­re Arbeit: Beschnei­den poli­ti­sche Mehr­hei­ten Rech­te, müs­sen Öffent­lich­keit, Zivil­ge­sell­schaft und Gerich­te Gren­zen set­zen. PRO ASYL baut des­halb die Ein­zel­fall- und Rechts­hil­fe aus. Seit 1997 unter­stützt der Rechts­hil­fe­fonds exis­ten­zi­el­le Ver­fah­ren von grund­sätz­li­cher Bedeutung.

Beschnei­den poli­ti­sche Mehr­hei­ten Rech­te, müs­sen Öffent­lich­keit, Zivil­ge­sell­schaft und Gerich­te Gren­zen setzen.

Demo gegen den Bonner Asylkompromiss 1993
Demons­tra­ti­on gegen den Bon­ner »Asyl­kom­pro­miss« 1993. Hun­dert­tau­sen­de demons­trie­ren in die­sen Jah­ren für das Recht auf Asyl. PRO ASYL – Spre­cher Her­bert Leu­nin­ger skan­dier­te auf der Demo »Wir sind der Ver­fas­sungs­schutz«. Foto: ima­go / sepp spiegl
Kara­wa­ne für die Rech­te der Flücht­lin­ge und Migran­tIn­nen in Frank­furt, 1998
Demons­tra­ti­on vor der Abschie­be­haft­an­stalt in Ingel­heim, 1998
Her­bert Leu­nin­ger schon 1999 bei einer Anhö­rung zu Asyl im EU-Parlament.
Demons­tra­ti­on bei der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz 2003 zur PRO ASYL Kam­pa­gne „Hier geblieben!“
Über­ga­be der Unter­schrif­ten­ak­ti­on „Deutsch­land wird Abschie­be­welt­meis­ter“ im Bun­des­tag, 2006

Tod während der Abschiebung

Am 30. August 1994 stirbt Kola Ban­ko­le bei sei­ner Abschie­bung am Frank­fur­ter Flug­ha­fen. Beam­te des Bun­des­grenz­schut­zes hat­ten ihn an Hän­den, Füßen und Knien gefes­selt, mit einem Gurt um den Brust­korb im Sitz fixiert und gekne­belt. Fünf Jah­re spä­ter, am 28. Mai 1999, erstickt Aamir Age­eb wäh­rend sei­ner Abschie­bung, als ihn drei Beam­te des Bun­des­grenz­schut­zes gefes­selt und mit nach vorn gedrück­tem Ober­kör­per im Flug­zeug­sitz fest­hal­ten. 2004 wer­den die Beam­ten wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­fol­ge zu Bewäh­rungs­stra­fen verurteilt.

PRO ASYL for­dert Auf­klä­rung und Kon­se­quen­zen. Doch erst nach dem zwei­ten Todes­fall erlässt Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Otto Schi­ly umfas­sen­de Bestim­mun­gen über die Rück­füh­rung auf dem Luft­weg. Ihre Maxi­me lau­tet: »Kei­ne Rück­füh­rung um jeden Preis.« Atem­be­hin­dern­de Zwangs­tech­ni­ken wer­den ver­bo­ten. Für Kola Ban­ko­le und Aamir Age­eb kom­men die­se Kon­se­quen­zen zu spät.

2000: Gemeinsam Kurs auf Europa

Als Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Otto Schi­ly die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on infra­ge stellt, ant­wor­tet die Zivil­ge­sell­schaft. Im Sep­tem­ber 2000 legt ein brei­tes Bünd­nis um PRO ASYL das Memo­ran­dum zum Flücht­lings­schutz vor. Die spä­ter so bezeich­ne­te Memo­ran­dums­grup­pe for­dert, die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on voll­stän­dig im deut­schen Recht zur Gel­tung zu brin­gen – und rich­tet den Blick zugleich auf das ent­ste­hen­de Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem. Die Alli­anz nimmt Kurs auf Euro­pa: Flücht­lings­schutz soll nicht auf den kleins­ten gemein­sa­men Nen­ner abge­senkt, son­dern gemein­sam gestärkt werden.

2002 wird die Stif­tung PRO ASYL gegrün­det. Sie soll die Flücht­lings- und Men­schen­rechts­ar­beit lang­fris­tig absi­chern. Seit 2006 zeich­net sie mit ihrem Men­schen­rechts­preis Per­sön­lich­kei­ten und Orga­ni­sa­tio­nen aus, die sich in her­aus­ra­gen­der Wei­se für die Rech­te von Flücht­lin­gen ein­set­zen – häu­fig unter hohem per­sön­li­chem Risiko.

Rechte erkämpfen, Recht verändern

Die Geschich­te von PRO ASYL ist nicht nur eine Geschich­te der Abwehr. Beharr­li­che poli­ti­sche und recht­li­che Arbeit ver­än­dert auch das Recht: Mit dem Zuwan­de­rungs­ge­setz von 2005 wird nicht­staat­li­che und geschlechts­spe­zi­fi­sche Ver­fol­gung aus­drück­lich als Grün­de für Flücht­lings­schutz aner­kannt – For­de­run­gen, für die PRO ASYL und ande­re Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen lan­ge gestrit­ten hatten.

2010 nimmt Deutsch­land sei­ne aus­län­der­recht­li­chen Vor­be­hal­te gegen die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zurück. Damit gilt end­lich unein­ge­schränkt, was selbst­ver­ständ­lich sein soll­te: Flücht­lings­kin­der sind in ers­ter Linie Kin­der und haben die­sel­ben Rech­te wie alle ande­ren Kinder.

Grund- und Men­schen­rech­te wir­ken nicht von selbst. Sie müs­sen ein­ge­for­dert und erstrit­ten werden.

2012 erklärt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die dama­li­ge Höhe der Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz für ver­fas­sungs­wid­rig. Die Men­schen­wür­de, so die unmiss­ver­ständ­li­che Begrün­dung, ist migra­ti­ons­po­li­tisch nicht zu rela­ti­vie­ren. Das men­schen­wür­di­ge Exis­tenz­mi­ni­mum gilt für alle.

Die­se Erfol­ge fol­gen dem­sel­ben Prin­zip: Grund- und Men­schen­rech­te wir­ken nicht von selbst. Sie müs­sen ein­ge­for­dert und erstrit­ten wer­den. Nicht jede Ver­schär­fung konn­te ver­hin­dert, nicht jeder Pro­zess gewon­nen wer­den. Doch unzäh­li­ge Male gelang es, Abschie­bun­gen zu stop­pen, Fami­li­en zusam­men­zu­füh­ren, Schutz­an­sprü­che durch­zu­set­zen und staat­li­chem Han­deln Gren­zen zu setzen.

Europa macht dicht – PRO ASYL wird europäischer

Die Aus­ein­an­der­set­zung ver­la­gert sich zuneh­mend nach Euro­pa. Ent­schei­dun­gen über Schutz fal­len immer häu­fi­ger in Brüs­sel und an den Außen­gren­zen der Euro­päi­schen Uni­on. Dort zeigt sich der Preis der Abschot­tung – und die Not­wen­dig­keit grenz­über­schrei­ten­der Zusammenarbeit.

Ab 2004 wird die­se Zusam­men­ar­beit sys­te­ma­tisch: PRO ASYL koor­di­niert das »Infor­ma­ti­on and Coope­ra­ti­on Forum (ICF)«. In zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Foren ver­glei­chen Orga­ni­sa­tio­nen aus sie­ben Staa­ten Auf­nah­me­be­din­gun­gen, Unter­brin­gung, Haft und Ver­sor­gung. Aus dem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch wächst euro­päi­sche Koope­ra­ti­on – das Fun­da­ment für gemein­sa­me Recher­chen und poli­ti­sche Interventionen.

Menschenfeindliches Dublin-System und Pushbacks

Die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Dub­lin-Sys­tem wird zum recht­li­chen Schwer­punkt. Gemein­sam mit Flücht­lin­gen, Anwält*innen und Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen bringt PRO ASYL die Zustän­de in Grie­chen­land vor deut­sche und euro­päi­sche Gerich­te. 2011 setzt Deutsch­land Dub­lin-Über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land aus; im sel­ben Jahr stellt der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te im Fall M.S.S. gegen Bel­gi­en und Grie­chen­land gra­vie­ren­de Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen fest. Die Bot­schaft ist ein­deu­tig: Gegen­sei­ti­ges Ver­trau­en zwi­schen EU-Staa­ten darf nicht blind sein. Wo Men­schen­rech­te ver­letzt wer­den, darf nie­mand dort­hin zurück­ge­schickt werden.

Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gemein­sam mit Betrof­fe­nen und loka­len Part­nern recher­chie­ren, öffent­lich machen und recht­lich angreifen.

2007 recher­chiert PRO ASYL gemein­sam mit grie­chi­schen Kolleg*innen auf Les­bos, Chi­os, Samos und Patras. Der Bericht »The Truth May Be Bit­ter, But It Must Be Told« doku­men­tiert Miss­hand­lun­gen, rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen, men­schen­un­wür­di­ge Haft und den viel­fach ver­wehr­ten Zugang zu fai­ren Asyl­ver­fah­ren. Die Ver­öf­fent­li­chung macht die Zustän­de an Grie­chen­lands Gren­zen euro­pa­weit sicht­bar. PRO ASYL baut die Hil­fe vor Ort aus und drängt dar­auf, Über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land zu stoppen.

Aus der Recher­che folgt öffent­li­cher Druck: 2008 star­tet PRO ASYL die Kam­pa­gne »Stoppt das Ster­ben!«. Die fol­gen­den Jah­re bestä­ti­gen die War­nung: Push­backs, Lager, Grenz­zäu­ne, die Zusam­men­ar­beit mit der soge­nann­ten liby­schen Küs­ten­wa­che und Abkom­men mit Dritt­staa­ten sol­len ver­hin­dern, dass Schutz­su­chen­de Euro­pa erreichen.

PRO ASYL – Kam­pa­gne „Schäub­le-Rei­sen“, 2007
Zur Kam­pa­gne „Stoppt das Ster­ben“ wer­den 2008 sym­bo­lisch Was­ser­lei­chen im Main in Frank­furt platziert.
„save-me: Flücht­lin­ge auf­neh­men“ – Akti­on in Ber­lin, 2009
Demons­tra­ti­on gegen Abschie­bun­gen am Flug­ha­fen in Frank­furt, 2010
2011 wird auf dem Hes­sen­tag in Ober­ur­sel mit einem Con­tai­ner auf die Zustän­de in Flücht­lings­un­ter­künf­ten auf­merk­sam gemacht.
Gemein­sa­me Akti­on mit amnes­ty inter­na­tio­nal mit Boo­ten vor dem Deut­schen Bun­des­tag, 2011
Gemein­sa­me Akti­on mit cam­pact! am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zum Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz.
Gemein­sam mit den Toten Hosen wird 2012 die Unter­schrif­ten­ak­ti­on „Flucht ist kein Ver­bre­chen“ im Bun­des­tag abgegeben.

2012 zieht der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te eine wei­te­re Gren­ze. Im Fall Hir­si Jamaa und ande­re gegen Ita­li­en ver­ur­teilt sei­ne Gro­ße Kam­mer Ita­li­en wegen der Zurück­wei­sung soma­li­scher und eri­tre­ischer Flücht­lin­ge auf hoher See nach Liby­en. PRO ASYL unter­stützt das Ver­fah­ren mit Mit­teln sei­nes Rechts­hil­fe­fonds. Das weg­wei­sen­de Urteil stellt klar: Die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gilt auch jen­seits des eige­nen Staats­ge­biets, sobald ein Staat Hoheits­ge­walt über Men­schen aus­übt. Nie­mand darf ohne indi­vi­du­el­le Prü­fung in ein Land zurück­ge­bracht wer­den, in dem Miss­hand­lung oder Ket­ten­ab­schie­bung dro­hen. Das Mit­tel­meer ist kei­ne men­schen­rechts­freie Zone.

Urtei­le set­zen Gren­zen – doch die Pra­xis der Push­backs geht wei­ter. 2013 doku­men­tiert PRO ASYL gemein­sam mit grie­chi­schen Kolleg*innen im Bericht Pushed Back sys­te­ma­ti­sche und gewalt­sa­me Zurück­wei­sun­gen an der grie­chisch-tür­ki­schen Gren­ze. Die Recher­che belegt: Push­backs sind kei­ne Ein­zel­fäl­le, son­dern orga­ni­sier­te Abschot­tungs­pra­xis. Dar­aus ent­steht ein Arbeits­mo­dell, das bis heu­te trägt: Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gemein­sam mit Betrof­fe­nen und loka­len Part­nern recher­chie­ren, öffent­lich machen und recht­lich angreifen.

2015: Ein Sommer der Solidarität – und die Rückkehr zur Abschottung

Der Som­mer 2015 zeigt ein ande­res Deutsch­land. Hun­dert­tau­sen­de hel­fen an Bahn­hö­fen, orga­ni­sie­ren Unter­künf­te, Sprach­kur­se und Bera­tung, beglei­ten Geflüch­te­te zu Behör­den und öff­nen ihre Gemein­den. Die­se Will­kom­mens­kul­tur ist eine gro­ße zivil­ge­sell­schaft­li­che Leistung.

Auch wir sind mit­ten­drin. Die Bera­tungs­an­fra­gen stei­gen rasant. Wir berei­ten recht­li­che Infor­ma­tio­nen auf, unter­stüt­zen Flücht­lin­ge und ihre Begleiter*innen. 2015 beweist: Eine Gesell­schaft kann vie­le Schutz­su­chen­de auf­neh­men, wenn Poli­tik, Ver­wal­tung und Zivil­ge­sell­schaft gemein­sam han­deln und früh in Teil­ha­be investieren.

Doch schon bald kehrt die Abschot­tung zurück. In schnel­ler Fol­ge wer­den die Asyl­ge­set­ze ver­schärft. Der EU-Tür­kei-Deal von 2016 wälzt die Ver­ant­wor­tung für den Flücht­lings­schutz auf einen Staat außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on ab. Für Schutz­su­chen­de bedeu­tet die­se ver­meint­li­che »euro­päi­sche Lösung« vor allem Ent­rech­tung, men­schen­un­wür­di­ge Lebens­be­din­gun­gen und einen erschwer­ten Zugang zu fai­ren Asylverfahren.

Der Deal wird zur Blau­pau­se für die Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes. Unter dem Druck aus Ber­lin und Brüs­sel wird das grie­chi­sche Asyl­recht inner­halb von fünf Jah­ren sechs­mal ver­schärft. Gemein­sam mit unse­ren grie­chi­schen Kolleg*innen legen wir offen, wie demo­kra­ti­sche Insti­tu­tio­nen umgan­gen und wirk­sa­me recht­li­che Kon­trol­le aus­ge­he­belt wer­den. Zusam­men weh­ren wir uns gegen Rück­füh­run­gen in die Tür­kei und ver­hin­dern sie in zahl­rei­chen Ver­fah­ren. Zugleich doku­men­tie­ren wir die Fol­gen des Deals: EU-Hot­spots wie Moria wer­den zu Orten dau­er­haf­ter Ent­rech­tung und einer bei­spiel­lo­sen huma­ni­tä­ren Krise.

2017 grün­den wir gemein­sam mit den Kolleg*innen aus Grie­chen­land »Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA)«. Die Schwes­ter­or­ga­ni­sa­ti­on ver­bin­det Recher­che, Rechts­ar­beit und kon­kre­te Unter­stüt­zung vor Ort. Die­se Koope­ra­ti­on ist ein Mei­len­stein unse­rer euro­päi­schen Arbeit.

Wie lang der Weg zur Gerech­tig­keit sein kann, zeigt der Fall Farm­a­ko­ni­si. Am 20. Janu­ar 2014 sinkt ein mit 27 Flücht­lin­gen besetz­tes Fischer­boot im Schlepp der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che. Drei Frau­en und acht Kin­der ster­ben. Über­le­ben­de berich­ten, die Küs­ten­wa­che habe das Boot mit hoher Geschwin­dig­keit in Rich­tung Tür­kei zurück­schlep­pen wollen.

Kla­re Bot­schaft beim „wir sind mehr“ Kon­zert in Chem­nitz, 2018. Foto: Bas­ti­an Bochinski
Zusam­men mit Betrof­fe­nen wird 2018 eine Peti­ti­on für den Fami­li­en­nach­zug im Bun­des­tag übergeben.
See­brü­cke-Demons­tra­ti­on in Frank­furt, 2018.
Erneut wird gemein­sam mit den Toten Hosen eine Unter­schrif­ten­ak­ti­on gestar­tet. 2019 wird die Peti­ti­on „Gemein­sam gegen Ras­sis­mus“ im Bun­des­tag übergeben.
Die Unter­schrif­ten­ak­ti­on für den Schutz von gefähr­de­ten Afghan*innen wird im Rah­men des Orts­kräf­te­kon­gress in Ber­lin an die Men­schen­rechts­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung übergeben.
Wei­ter­hin beschäf­tigt uns auch das The­ma Fami­li­en­nach­zug – wie hier zusam­men mit terre des hom­mes vor dem Par­la­ment 2023.

Statt ihre Aus­sa­gen wirk­sam auf­zu­klä­ren, behan­deln die Behör­den sie ent­wür­di­gend und kla­gen sogar einen Über­le­ben­den an. Gemein­sam mit grie­chi­schen Part­nern unter­stüt­zen wir die recht­li­che Auf­ar­bei­tung bis vor den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te. Am 7. Juli 2022 ver­ur­teilt der Gerichts­hof Grie­chen­land im Fall Safi und ande­re: Die Behör­den hat­ten das Recht auf Leben ver­letzt, den Unter­gang nicht wirk­sam unter­sucht und Über­le­ben­de ernied­ri­gend behan­delt. Farm­a­ko­ni­si steht für einen Kern unse­rer Arbeit: Betrof­fe­ne auch über Jah­re nicht allein zu las­sen und mit ihnen den lan­gen Weg zur Gerech­tig­keit zu gehen.

2020 bis 2022: Schutz in der Krise – und mit zweierlei Maß

Mit der Coro­na-Pan­de­mie gera­ten auch die Rech­te von Geflüch­te­ten unter Druck: Der Fami­li­en­nach­zug kommt nahe­zu zum Erlie­gen, der Zugang zu Behör­den, Bera­tung und Asyl­ver­fah­ren wird erschwert. Wir infor­mie­ren fort­lau­fend über die Rechts­la­ge, for­dern einen Abschie­be­stopp und kämp­fen dafür, dass Schutz­rech­te auch im Aus­nah­me­zu­stand gel­ten. In Sam­mel­un­ter­künf­ten wird die Pan­de­mie zum Brenn­glas: Abstand und Selbst­schutz sind kaum mög­lich, gan­ze Ein­rich­tun­gen wer­den unter Qua­ran­tä­ne gestellt. Mit der Stu­die »Bedeu­tet unser Leben nichts?« doku­men­tie­ren wir die Erfah­run­gen der Bewohner*innen und drän­gen auf dezen­tra­le Unter­brin­gung. Als Moria im Sep­tem­ber 2020 nie­der­brennt, for­dern wir gemein­sam mit RSA die sofor­ti­ge Eva­ku­ie­rung und Auf­nah­me der Schutz­su­chen­den. Die Pan­de­mie legt offen: Lager schüt­zen nicht – sie gefähr­den Menschen.

Nach dem rus­si­schen Angriff auf die Ukrai­ne 2022 zeigt Euro­pa, dass schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Auf­nah­me mög­lich ist. Mil­lio­nen Men­schen erhal­ten ohne lang­wie­ri­ges Asyl­ver­fah­ren vor­über­ge­hen­den Schutz sowie Zugang zu Arbeit, Sozi­al­leis­tun­gen und medi­zi­ni­scher Versorgung.

Nach dem rus­si­schen Angriff auf die Ukrai­ne 2022 zeigt Euro­pa, dass schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Auf­nah­me mög­lich ist. Mil­lio­nen Men­schen erhal­ten ohne lang­wie­ri­ges Asyl­ver­fah­ren vor­über­ge­hen­den Schutz sowie Zugang zu Arbeit, Sozi­al­leis­tun­gen und medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung. Wir begrü­ßen die­se his­to­ri­sche Leis­tung – und for­dern, ihre Leh­ren auf alle Schutz­su­chen­den zu über­tra­gen. Schutz darf weder von Her­kunft und Haut­far­be noch von poli­ti­schem Kal­kül abhän­gen. Euro­pa kann soli­da­risch han­deln, wenn es poli­tisch will.

2024 bis 2026: Sie nennen es ein reformiertes Asylsystem

Vier­zig Jah­re nach der Grün­dung steht der Flücht­lings­schutz erneut an einem Wen­de­punkt. 2024 beschließt die Euro­päi­sche Uni­on die umfas­sends­te Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems. Seit dem 12. Juni 2026 wer­den die neu­en Regeln angewendet.

Die Reform ver­schärft den Zugang zum Schutz grund­le­gend: Beschleu­nig­te Grenz­ver­fah­ren wer­den aus­ge­wei­tet; selbst Fami­li­en mit Kin­dern kön­nen unter haft­ähn­li­chen Bedin­gun­gen fest­ge­hal­ten wer­den. Unab­hän­gi­ge Bera­tung und effek­ti­ver Rechts­schutz wer­den erschwert. Die Logik des dys­funk­tio­na­len Dub­lin-Sys­tems bleibt bestehen, wäh­rend die Ver­la­ge­rung der Schutz­ver­ant­wor­tung auf Dritt­staa­ten erleich­tert wird.

Damit droht wahr zu wer­den, wovor wir seit Jah­ren war­nen: Der per­ma­nen­te Aus­nah­me­zu­stand an Euro­pas Gren­zen wird zum Sys­tem – bis nach Deutsch­land hinein.

Nein zu einem Euro­pa der Haft­la­ger! Die zuge­hö­ri­ge Peti­ti­on wird 2023 im EU-Par­la­ment übergeben.
Recht auf Zukunft! Demons­tra­ti­on am Ran­de der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Würzburg.
Zusam­men mit Lea­ve no one behind, sea-watch und See­brü­cke erin­nern wir 2023 auf dem Ora­ni­en­platz in Ber­lin mit einer Lich­ter­ak­ti­on an die uni­ver­sel­le Gül­tig­keit der Menschenrechte.
Unter dem Mot­to „Hand in Hand“ demons­trie­ren 2024 300.000 Men­schen in Berlin.
Das neue Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem wird beschlos­sen – beglei­tet von Protestaktionen.
GEAS ist in Kraft getre­ten – und wir bezie­hen am glei­chen Tag Stel­lung am Flug­ha­fen BER.

Wer Flüchtlingsrechte verteidigt, verteidigt den Rechtsstaat

Vie­les klingt im Jubi­lä­ums­jahr erschre­ckend ver­traut: Kom­ple­xe gesell­schaft­li­che Pro­ble­me wer­den mit Flucht und Migra­ti­on ver­knüpft, die Ein­schrän­kung von Rech­ten gilt als Beweis staat­li­cher Hand­lungs­fä­hig­keit. Wer wider­spricht, gerät unter Druck.

Der Angriff auf den Rechts­staat kommt nicht nur von Rechts­extre­men. Auch demo­kra­ti­sche Par­tei­en beschä­di­gen ihn, wenn sie deren Posi­tio­nen über­neh­men, indi­vi­du­el­le Rech­te zur Dis­po­si­ti­on stel­len, rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen anord­nen oder inter­na­tio­na­le Ver­pflich­tun­gen als Hin­der­nis­se behandeln.

Es geht um mehr als Flücht­lings­po­li­tik. Men­schen­wür­de, Demo­kra­tie, Rechts­staat­lich­keit und Men­schen­rech­te sind das Fun­da­ment des Grund­ge­set­zes und der Euro­päi­schen Union.

Es geht um mehr als Flücht­lings­po­li­tik. Men­schen­wür­de, Demo­kra­tie, Rechts­staat­lich­keit und Men­schen­rech­te sind das Fun­da­ment des Grund­ge­set­zes und der Euro­päi­schen Uni­on. Sie gel­ten uni­ver­sell. Gera­de beim Schutz von Min­der­hei­ten muss sich der Rechts­staat bewähren.

Aus einer Initiative ist ein starkes Netzwerk geworden

PRO ASYL hat sich seit 1986 ver­än­dert, der Kern der Arbeit nicht. Aus der Initia­ti­ve ist eine pro­fes­sio­nel­le Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on mit einem star­ken Netz­werk in Deutsch­land und Euro­pa geworden.

PRO ASYL ver­bin­det Bera­tung, Unter­stüt­zung der Flücht­lings­rä­te und Initia­ti­ven, Rechts­hil­fe und stra­te­gi­sche Pro­zess­füh­rung mit poli­ti­scher Inter­ven­ti­on und der Doku­men­ta­ti­on von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Aus Erfah­run­gen in Ein­zel­fäl­len ent­ste­hen poli­ti­sche Initia­ti­ven und Ver­fah­ren bis vor die höchs­ten deut­schen und euro­päi­schen Gerichte.

PRO ASYL sind vie­le: Geflüch­te­te, Unterstützer*innen, Bera­tungs­stel­len, Flücht­lings­rä­te, Anwält*innen, Initia­ti­ven, Kir­chen, Gewerk­schaf­ten sowie Wohl­fahrts- und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen – getra­gen von Zehn­tau­sen­den Mit­glie­dern, Spender*innen und Fördernden.

40 Jahre – und das war erst der Anfang

Vier Jahr­zehn­te PRO ASYL ste­hen für Schutz und Men­schen­wür­de, gegen Ras­sis­mus, Ent­rech­tung und staat­lich ver­ur­sach­tes Leid. Die­se Geschich­te kennt schwe­re Nie­der­la­gen – und die Kraft beharr­li­chen Wider­spruchs: Men­schen fan­den Schutz, Rech­te wur­den durch­ge­setzt, Rechts­brü­che offengelegt.

Men­schen­rech­te zu ver­tei­di­gen heißt, hin­zu­se­hen, wenn Ein­zel­ne ent­rech­tet wer­den, und zu wider­spre­chen, wenn gan­ze Grup­pen unter Ver­dacht gera­ten. Es heißt zu wider­spre­chen, wenn völ­ki­sche Ideo­lo­gien zurück­keh­ren, die Men­schen in Wür­di­ge und Unwür­di­ge ein­tei­len. Es heißt, Recht nicht nur zu beschwö­ren, son­dern auch zu ver­tei­di­gen und durchzusetzen.

40 Jah­re PRO ASYL sind ein Auf­trag: mutig und aus­dau­ernd zu blei­ben, mit Exper­ti­se für die Rech­te Schutz­su­chen­der zu strei­ten und soli­da­risch zusammenzustehen.

Das neue euro­päi­sche Asyl­sys­tem und die immer stär­ker wer­den­den Angrif­fe auf Flücht­lings- und Men­schen­rechts­kon­ven­tio­nen wer­den uns viel abver­lan­gen. Wo Rech­te beschnit­ten wer­den, wer­den wir um sie kämp­fen. Wo Men­schen zurück­ge­wie­sen wer­den, wer­den wir ihre Stim­men hör­bar machen. Denn der Schutz des ein­zel­nen Men­schen ist kein Rand­the­ma des Rechts­staats. Er ist sei­ne Bewährungsprobe.

40 Jah­re PRO ASYL sind ein Auf­trag: mutig und aus­dau­ernd zu blei­ben, mit Exper­ti­se für die Rech­te Schutz­su­chen­der zu strei­ten und soli­da­risch zusam­men­zu­ste­hen.

Der Ein­zel­fall zählt. Damals wie heute.

(kk)