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Zahlen zur ergänzenden Asylstatistik 2014
Wie immer auf Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hat die Bundesregierung die ergänzende Asylstatistik für das Jahr 2014 in Form einer Bundestagsdrucksache (BT-Drucksache 18/3850) vorgelegt. Sie enthält die wichtigen bereinigten Gesamtschutzquoten (Anteil aller positiven Entscheidungen an den Gesamtentscheidungen, ohne die sogenannten formellen Entscheidungen, in denen es zu einer inhaltlichen Entscheidung aus unterschiedlichen Gründen nicht gekommen ist). Die bereinigte Gesamtschutzquote betrug im Jahr 2014 durchschnittlich 48,5 Prozent. Jeder zweite Asylantrag endete mit der Zuerkennung eines Schutzstatus schon beim Bundesamt. Hinzu kommen die anerkennenden Gerichtsentscheidungen. Vor diesem Hintergrund kann man die Behauptung aufstellen, dass etwa jeder zweite Asylsuchende mit Fug und Recht in Deutschland bleiben darf, was als Realität in den Köpfen der Planer auch ankommen muss. Integration von Anfang an heißt die Parole. Ohne den Zubau von Wohnungen in den Ballungsgebieten wird man nicht auskommen können. Die bereinigte Gesamtschutzquote des Jahres 2014 ergibt sich, obwohl das Bundesamt Asylanträge aus den Staaten des Balkans priorisiert und diese überwiegend als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Da auf der anderen Seite aber z.B. syrische Staatsangehörige ebenfalls binnen weniger Monate überwiegend mit einer Anerkennung rechnen können, ist natürlich kurzfristig beim Bundesamt jede Quote darstellbar, gegebenenfalls durch die kurzfristige „Beimischung“ von Verfahren mit negativer oder positiver Prognose. Insgesamt geht der Trend weg von individuellen, sachgerechten und fairen Asylverfahren mit gegebenenfalls relativ hohem Ermittlungsaufwand, hin zur schnellen Abarbeitung der Verfahren, bei denen auf der einen Seite prima facie-Flüchtlinge, auf der anderen Seite Asylsuchende aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten mit überschaubarem Aufwand, textbausteinbasiert abgearbeitet werden können. So mischt sich denn in die Quotendiskussion ein ziemlich dicker Wermutstropfen. Der Beantwortung der Bundestagsanfrage der Fraktion Die Linke sind auch Angaben zur Dauer von Asylverfahren zu entnehmen. Diese Daten sind jetzt stärker ausdifferenziert. Es wird auch ausgewiesen die Dauer der Dublin-Verfahren, die Asylverfahrensdauer unter Herausrechnung der Dublin-Verfahren und priorisierte Verfahren sowie die Dauer von der Asylantragstellung bis zur Anhörung bzw. von der Anhörung bis zur Entscheidung. Überraschende Informationen gibt es von Seiten der Bundesregierung zu Dublin-Verfahren und dem Problem der praktischen Überstellungen. Die Überstellungsquote war im Jahr 2014 mit 17,5 Prozent (bezogen auf vorliegende Zustimmungen zur Rückübernahme) geringer als im Jahr 2013. Und das hat, anders als es die Kirchenasyl-Debatten der letzten Wochen glauben macht, ziemlich wenig mit Kirchenasylen zu tun, die es im Dublin-Kontext gibt. Allerdings erklärt umgekehrt das zum Teil zusammengebrochene Dublin-System die Aufgeregtheit, mit der staatlicherseits die Kirchenasyl-Debatte geführt wird. Übrigens: Abschiebungshaft ist kein probates Mittel zur Förderung der Überstellungen in andere EU-Staaten im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Dies hat ja bereit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2014 so gesehen. Im ersten Halbjahr 2014 war Dublin-Haft noch möglich. Es gab in diesem Zeitraum 2711 Überstellungen. Im zweiten Halbjahr 2014, als es keine Dublin-Haft mehr nach der Entscheidung des BGH gegeben hat, blieb die Überstellungsquote fast gleich. Die aktuellen Bemühungen, durch gesetzliche Neuregelungen neue Haftgründe zu schaffen und die sichtbaren Bemühungen, bestimmte Haftanstalten zu spezialisierten Abschiebungshaftanstalten zu machen, um das Trennungsgebot zwischen Strafgefangenen und Abschiebungshäftlingen verwirklichen zu können, sind vor diesem Hintergrund höchst zweifelhaft. Im Zweifel dann doch für die Freiheit.