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Unklare Situation für Flüchtlinge aus der Ukraine
„Weder anerkannt noch abgeschoben“ werden aktuell Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Deutschland Asyl beantragen. Die Bundesregierung sei noch unschlüssig, wie man vor allem mit Kriegsdienstverweigerern umgehen solle, so die Frankfurter Rundschau vom 28. Juni 2015, die sich auf die Beantwortung einer Bundestagsanfrage der Fraktion Die Linke bezieht. Die Entscheidungen über Asylanträge ukrainischer Antragsteller werden demnach bereits seit August 2014 nachrangig bearbeitet. Das Bundesamt begründet dies damit, dass die Situation der Ukraine unübersichtlich und eine Entwicklung nicht absehbar sei. Auf der Hand liegen die Probleme der Kriegsdienstverweigerer, nachdem die Kiewer Regierung im Mai 2014 die Wehrpflicht wieder eingeführt hat. Das Recht auf Verweigerung beschränkt sich laut Bundesregierung auf Parlamentarier, Priester, Richter, Straftäter, Wehrpflichtige mit gesundheitlichen Einschränkungen und Väter von mehr als drei minderjährigen Kindern. Florian Rötzer hatte bereits am 1. Juni 2015 unter der Überschrift „Ukraine: Unter dem Nato-Russland-Konflikt leiden die Menschen“ auf die steigenden Zahlen von Flüchtlingen aus dem Ukraine-Konflikt hingewiesen. Nach Angaben der ukrainischen Behörden haben sich inzwischen 1,3 Millionen Menschen als Flüchtlinge gemeldet. Weitere 857.000 Menschen haben laut UNHCR Anträge auf Asyl oder Aufenthaltsstatus anderer Art in anderen Ländern gestellt. Hiervon sind fast 710.000 nach Russland gegangen. Dass es noch vergleichsweise wenige Ukrainer sind, die einen Asylantrag in EU-Staaten gestellt haben, versucht Rötzer damit zu erklären, dass viele Ukrainer möglicherweise noch darauf hofften, möglichst schnell eine legale Einreisemöglichkeit in EU-Staaten zu erhalten. Auf die kurzfristige Verwirklichung der visafreien Einreise deute aber nichts hin.