UNHCR hat unter der Über­schrift „Pro­tec­ting the best inte­rests of the child in Dub­lin Pro­ce­du­res“ Kom­men­tie­run­gen zum Vor­schlag der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zur Ver­än­de­rung der Dub­lin-III-Ver­ord­nung vor­ge­legt. UNHCR begrüßt, dass der Kom­mis­si­ons­vor­schlag in posi­ti­ver Wei­se über die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes hin­aus­ge­he. Der Vor­schlag, dass unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge in dem Mit­glieds­staat blei­ben soll­ten, wo sie ihren Asyl­an­trag gestellt haben, falls dies im Inter­es­se des Kin­des­woh­les sei, sei geeig­net, bis­her ent­ste­hen­de Pro­ble­me zu lösen.

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