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UNHCR kommentiert Vorschlag zur Veränderung der Dublin-III-Verordnung
UNHCR hat unter der Überschrift „Protecting the best interests of the child in Dublin Procedures“ Kommentierungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Veränderung der Dublin-III-Verordnung vorgelegt. UNHCR begrüßt, dass der Kommissionsvorschlag in positiver Weise über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hinausgehe. Der Vorschlag, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in dem Mitgliedsstaat bleiben sollten, wo sie ihren Asylantrag gestellt haben, falls dies im Interesse des Kindeswohles sei, sei geeignet, bisher entstehende Probleme zu lösen.