Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat bereits Ende Juli den Umgang mit Gefan­ge­nen nach dem Putsch­ver­such in der Tür­kei ange­pran­gert. Tau­sen­de von Men­schen wür­den an zum Teil nicht bekann­ten Orten fest­ge­hal­ten. Amnes­ty hat, so etwa Spie­gel Online vom 3.8.2016, men­schen­un­wür­di­ge Haft­be­din­gun­gen kri­ti­siert. Bis zu die­sem Zeit­punkt waren nach offi­zi­el­len Anga­ben 19.000 Men­schen fest­ge­nom­men wor­den. Aus Kapa­zi­täts­grün­den habe man vie­le in Sport­hal­len oder ande­ren Behelfs­un­ter­künf­ten unter­ge­bracht. Zugang zu Anwäl­ten sei oft nicht garan­tiert, aus­län­di­sche Beob­ach­ter nicht zuge­las­sen. Auch Inha­ber von Diplo­ma­ten­aus­wei­sen wür­den abge­wie­sen. Amnes­ty hat­te zuvor auf mög­li­che Fol­ter in Poli­zei­ge­wahr­sa­men hin­ge­wie­sen. Nach Medi­en­be­rich­ten vom 17.8.2016 hat die tür­ki­sche Regie­rung ange­kün­digt, bis zu 38.000 Häft­lin­ge aus Straf­an­stal­ten des Lan­des zu ent­las­sen. Die neue Rege­lung gilt nur für Gefan­ge­ne, die vor dem 1.7.2016 fest­ge­nom­men wur­den und damit nicht für Men­schen, die der Teil­nah­me am Putsch­ver­such bezich­tigt wur­den. Durch die Ent­las­sung von Straf­ge­fan­ge­nen soll offen­bar Platz geschaf­fen wer­den für Zehn­tau­sen­de, die mit dem Putsch­ver­such in Ver­bin­dung gebracht wer­den. Die Raz­zi­en und Ver­haf­tun­gen im Rah­men von „Säu­be­rungs­ak­tio­nen“ gehen wei­ter, ins­be­son­de­re gegen Mili­tär­an­ge­hö­ri­ge, Rich­ter, Staats­an­wäl­te, Per­so­nen aus dem Bil­dungs­we­sen und Journalisten.

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