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Trierer Landesunterkunft für Ausreisepflichtige wird geschlossen
Die Bundesregierung hat auf eine schriftliche Frage der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke, Katja Kipping, geantwortet, dass Leistungen im Rahmen des sogenannten Bildungspaktes im Rahmen des § 6 Asylbewerberleistungsgesetz auch den Kindern von Leistungsbeziehern nach diesem Gesetz gewährt werden können. Teilweise hatten Länder und Kommunen das Gegenteil behauptet. Auf der Basis der Bundestagsanfrage sollten Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Hilfe aus dem Bildungspaket beantragen, so Katja Kipping in einer Presseerklärung vom 8. Juni 2011.