01.05.2012

Newsletter May 2012

schwe­di­sche Fern­se­hen berich­te­te am 14. März 2012, dass Ärz­te die Pra­xis des Hand­wur­zel­rönt­gens von vier jun­gen Afgha­nen zur Fest­stel­lung ihrer Min­der­jäh­rig­keit in Fra­ge gestellt haben. Nach der Unter­su­chung war das schwe­di­sche Migra­ti­ons­amt zu dem Schluss gekom­men, dass die vier Afgha­nen über 18 Jah­re alt sei­en und somit kein Anrecht auf eine bevor­zug­te Behand­lung hät­ten. Den Ärz­ten zufol­ge ist die Metho­de zu unge­nau, um das Alter einer Per­son festzustellen.