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Malta: Verkürzung der Haftdauer von Asylsuchenden
Am 9. Februar 2015 berichtete die Malta Today, dass die maximale Haftdauer für Asylsuchende in Malta von 12 Monaten auf neun Monate verkürzt werden soll. Dies gehe aus Plänen der Regierung hervor, das Einwanderungsgesetz zu ändern. Das Ministerkomitee des Europarates hatte Malta nachdrücklich dazu aufgefordert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in drei Fällen umzusetzen, in denen Schutzsuchende erfolgreich gegen ihre verlängerte Inhaftierung geklagt hatten. Während eines Treffens des Ministerkomitees des Europarates im Juni 2014 verkündete die maltesische Regierung, eine Gesetzesänderung entworfen zu haben und dass diese bis Ende 2014 verabschiedet werden sollte. Dennoch wurde das neue Einwanderungsgesetz dem Parlament bisher noch nicht vorgelegt.