Am 9. Febru­ar 2015 berich­te­te die Mal­ta Today, dass die maxi­ma­le Haft­dau­er für Asyl­su­chen­de in Mal­ta von 12 Mona­ten auf neun Mona­te ver­kürzt wer­den soll. Dies gehe aus Plä­nen der Regie­rung her­vor, das Ein­wan­de­rungs­ge­setz zu ändern. Das Minis­ter­ko­mi­tee des Euro­pa­ra­tes hat­te Mal­ta nach­drück­lich dazu auf­ge­for­dert, die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te in drei Fäl­len umzu­set­zen, in denen Schutz­su­chen­de erfolg­reich gegen ihre ver­län­ger­te Inhaf­tie­rung geklagt hat­ten. Wäh­rend eines Tref­fens des Minis­ter­ko­mi­tees des Euro­pa­ra­tes im Juni 2014 ver­kün­de­te die mal­te­si­sche Regie­rung, eine Geset­zes­än­de­rung ent­wor­fen zu haben und dass die­se bis Ende 2014 ver­ab­schie­det wer­den soll­te. Den­noch wur­de das neue Ein­wan­de­rungs­ge­setz dem Par­la­ment bis­her noch nicht vorgelegt.

http://www.maltatoday.com.mt/news/national/49381/detention_for_asylum_seekers_could_be_reduced_to_nine_months#.VQbe746s1V7

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