01.05.2012

Newsletter May 2012

Län­der­ver­gleich rigi­den Poli­tik. Wer im Land­kreis Sta­de lebt, muss sich offen­bar noch auf zusätz­li­che Über­ra­schun­gen gefasst machen, wie eine Pres­se­mit­tei­lung des Nie­der­säch­si­schen Flücht­lings­ra­tes vom 5. April 2012 unter der Über­schrift „Land­kreis Sta­de miss­braucht Blei­be­rechts­re­ge­lung für sozia­le Aus­le­se“ belegt. Zwei arme­ni­sche Geschwis­ter, die grund­sätz­lich die Bedin­gun­gen der Blei­be­rechts­re­ge­lung erfül­len, wenn ihnen eine posi­ti­ve Inte­gra­ti­ons­pro­gno­se beschei­nigt wer­den kann, blitz­ten beim Land­kreis Sta­de ab. Eine Inte­gra­ti­ons­pro­gno­se müs­se die Mög­lich­keit berück­sich­ti­gen, ob und inwie­fern die­ser Abschluss aus­rei­chend sei, um unab­hän­gig von staat­li­chen Trans­fer­leis­tun­gen zu leben. Da rei­che der Haupt­schul­ab­schluss heut­zu­ta­ge nicht. „Beim Aus­wahl­ver­hal­ten der Aus­bil­dungs­be­trie­be ist der Mitt­le­re Bil­dungs­ab­schluss Grund­aus­stat­tung für die Auf­nah­me einer Aus­bil­dung in vie­len Beru­fen(…) Gene­rell sind Jugend­li­che mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund über­re­prä­sen­tiert unter denen, die mit wach­sen­dem zeit­li­chen Abstand zum Ende der Pflicht­schul­zeit aus dem Bil­dungs- und Aus­bil­dungs­sys­tem aus­schei­den, als Unge­lern­te arbei­ten und häu­fig arbeits­los sind (…)“. Hier wer­de unter Bezug­nah­me auf den unbe­stimm­ten Rechts­be­griff der posi­ti­ven Inte­gra­ti­ons­pro­gno­se die sozia­le Aus­le­se auf die Spit­ze getrie­ben, kom­men­tiert der Flücht­lings­rat. Min­dest­in­te­gra­ti­ons­vor­aus­set­zung: mitt­le­rer Bil­dungs­ab­schluss. Mor­gen könn­te es dann nach Gus­to des famo­sen Land­krei­ses Sta­de viel­leicht auch das Abitur sein.