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Landkreis Stade versagt Schülern Bleiberecht wegen bloßem Hauptschulbesuch
Ländervergleich rigiden Politik. Wer im Landkreis Stade lebt, muss sich offenbar noch auf zusätzliche Überraschungen gefasst machen, wie eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates vom 5. April 2012 unter der Überschrift „Landkreis Stade missbraucht Bleiberechtsregelung für soziale Auslese“ belegt. Zwei armenische Geschwister, die grundsätzlich die Bedingungen der Bleiberechtsregelung erfüllen, wenn ihnen eine positive Integrationsprognose bescheinigt werden kann, blitzten beim Landkreis Stade ab. Eine Integrationsprognose müsse die Möglichkeit berücksichtigen, ob und inwiefern dieser Abschluss ausreichend sei, um unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu leben. Da reiche der Hauptschulabschluss heutzutage nicht. „Beim Auswahlverhalten der Ausbildungsbetriebe ist der Mittlere Bildungsabschluss Grundausstattung für die Aufnahme einer Ausbildung in vielen Berufen(…) Generell sind Jugendliche mit Migrationshintergrund überrepräsentiert unter denen, die mit wachsendem zeitlichen Abstand zum Ende der Pflichtschulzeit aus dem Bildungs- und Ausbildungssystem ausscheiden, als Ungelernte arbeiten und häufig arbeitslos sind (…)“. Hier werde unter Bezugnahme auf den unbestimmten Rechtsbegriff der positiven Integrationsprognose die soziale Auslese auf die Spitze getrieben, kommentiert der Flüchtlingsrat. Mindestintegrationsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss. Morgen könnte es dann nach Gusto des famosen Landkreises Stade vielleicht auch das Abitur sein.