„Es kann nicht sein, dass die EU die Ukrai­ne im aktu­el­len Kon­flikt mit Russ­land unter­stützt und auf der ande­ren Sei­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch die Ukrai­ne gegen­über schutz­lo­sen Flücht­lin­gen in Kauf nimmt.“ Dies sag­te PRO ASYL Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt dem Köl­ner Stadt­an­zei­ger vom 15. Febru­ar 2015. Er reagier­te damit auf Berich­te des ARD-Maga­zins Report Mainz und des Spie­gels, wonach in der Ukrai­ne Flücht­lin­ge über lan­ge Zeit hin­weg in Haft­an­stal­ten inhaf­tiert wer­den, deren Bau und Instand­hal­tung die EU mit Mil­lio­nen mit­fi­nan­ziert hat. Zuvor hat­ten Flücht­lin­ge berich­tet, sie sei­en an der EU-Außen­gren­ze rechts­wid­rig zurück­ge­scho­ben wor­den (Push­backs) und dadurch in der Ukrai­ne in Haft gera­ten. Die EU-Kom­mis­si­on will von die­sen Prak­ti­ken aber nichts gewusst haben. Soll­te sie aber.

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