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Keine amtlichen Erkenntnisse zu den Toten an den EU-Außengrenzen
Die Bundesregierung hat am 26. März 2014 eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke „Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2013“ (BT-Drucksache 18/743, 18/927) beantwortet. Die Bundesregierung hat keine amtlichen Erkenntnisse zu den Toten an den EU-Außengrenzen. Es bestehe grundsätzlich kein Bedarf an einer systematischen Erhebung der angefragten Daten. Da jeder bekanntgewordene Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten grundsätzlich aufgeklärt werde, sei ein Mehrwert einer derartigen Statistik nicht erkennbar. Das ist bürokratisch kaltschnäuzig, wobei die Behauptung, dass jeder bekanntgewordene Einzelfall in den in Rede stehenden Ländern aufgeklärt werde, der Realität keineswegs entspricht, wie immer wieder Angehörige von Toten und Verschwundenen kritisieren. Den Mehrwert hatte die Bundesregierung auch nicht sehen und sich auch nicht dafür einsetzen wollen, dass etwa im Rahmen der Tätigkeit von Frontex solche Daten systematisch erhoben werden. Frontex habe nur ein sehr begrenztes und zweckgebundenes Mandat zur Erfassung von personenbezogenen Daten. Datenschutz und Desinteresse gehen eine enge Verbindung ein in dieser makabren Leichensache.