01.05.2012

Newsletter May 2012

Jesui­ten-Flücht­lings­dienst, der eine Stu­die vor­ge­legt hat, die auf den Erfah­run­gen in meh­re­ren EU-Staa­ten basiert. Die Stu­die unter­sucht Alter­na­ti­ven zur Abschie­bungs­haft in drei euro­päi­schen Staa­ten: Bel­gi­en, Deutsch­land und Groß­bri­tan­ni­en. Vor dem Hin­ter­grund der Umset­zung der soge­nann­ten Rück­füh­rungs­richt­li­nie der EU, nach der Abschie­bungs­haft nur im Aus­nah­me­fall und nur dann erlaubt ist, wenn kei­ne weni­ger ein­schnei­den­den Mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, um die Aus­rei­se sicher­zu­stel­len, sind Alter­na­ti­ven zur Abschie­bungs­haft ernst­haft zu prü­fen. Auf kei­nen Fall eine Alter­na­ti­ve, so der Jesui­ten-Flücht­lings­dienst, ist die poli­ti­sche Pra­xis des Ein­sat­zes elek­tro­ni­scher Fuß­fes­seln à la Großbritannien.