Am 12. Juni 2015 befand ein Rich­ter des bri­ti­schen Obers­ten Gerichts­hofs die Bestim­mun­gen zur Beschwer­de­füh­rung im „Haft­schnell­ver­fah­ren“ (Detai­ned Fast Track) Groß­bri­tan­ni­ens für rechts­wid­rig. Die NGO Detenti­on Action hat­te die Rege­lun­gen recht­lich ange­foch­ten. Asyl­su­chen­de wer­den in das Haft­schnell­ver­fah­ren über­führt, sofern nach einer Befra­gung ent­schie­den wird, den Fall beschleu­nigt zu bear­bei­ten. Mit der Ent­schei­dung wer­den die Betrof­fe­nen in Admi­nis­tra­tiv­haft in beson­de­ren Haft­zen­tren genom­men, wo ihr Asyl­ge­such geprüft wird. Wird der Antrag abge­lehnt, müs­sen sie wäh­rend der Beschwer­de­füh­rung wei­ter­hin in Haft blei­ben, bis eine Ent­schei­dung über ihre Beschwer­de ergan­gen ist – bei über 2.000 Beschwer­de­ver­fah­ren jähr­lich. Kri­ti­siert wur­den in der Kla­ge ins­be­son­de­re die kür­ze­ren Fris­ten wäh­rend der Ver­fah­rens­schrit­te sowie die gerin­ge­ren rich­ter­li­chen Befug­nis­se auf das Ver­fah­ren ein­zu­wir­ken ver­gli­chen mit dem nor­ma­len Ver­fah­rens­ver­lauf. Rich­ter Nicol zufol­ge sei­en die Haft­schnell­ver­fah­ren „struk­tu­rell unfair“. Trotz des Urteils wur­den die Ver­fah­ren zunächst nicht aus­ge­setzt, um dem Innen­mi­nis­te­ri­um die Mög­lich­keit zu geben, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Jero­me Phelps, Direk­tor von Detenti­on Action äußer­te sich „scho­ckiert und ent­täuscht“, dass mit dem Urteil nicht die sofor­ti­ge Aus­set­zung der Schnell­ver­fah­ren erfolgt wäre. Tat­säch­lich kün­dig­te ein Spre­cher der bri­ti­schen Regie­rung an, von Sei­te des Innen­mi­nis­te­ri­ums wer­de man das Urteil anfech­ten. Erst am 2. Juli 2015 ver­kün­de­te James Bro­kenshire, bri­ti­scher Minis­ter für Sicher­heit und Ein­wan­de­rung, das Haft­schnell­ver­fah­ren wer­de „tem­po­rär aus­ge­setzt“ bis „die rich­ti­gen Struk­tu­ren ein­ge­rich­tet sind, um das Risi­ko der Unfair­ness zu minimieren“.

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