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Großbritannien: Rechtswidrige Bestimmungen zu Beschwerdeführung bei Schnellverfahren in Haft
Am 12. Juni 2015 befand ein Richter des britischen Obersten Gerichtshofs die Bestimmungen zur Beschwerdeführung im „Haftschnellverfahren“ (Detained Fast Track) Großbritanniens für rechtswidrig. Die NGO Detention Action hatte die Regelungen rechtlich angefochten. Asylsuchende werden in das Haftschnellverfahren überführt, sofern nach einer Befragung entschieden wird, den Fall beschleunigt zu bearbeiten. Mit der Entscheidung werden die Betroffenen in Administrativhaft in besonderen Haftzentren genommen, wo ihr Asylgesuch geprüft wird. Wird der Antrag abgelehnt, müssen sie während der Beschwerdeführung weiterhin in Haft bleiben, bis eine Entscheidung über ihre Beschwerde ergangen ist – bei über 2.000 Beschwerdeverfahren jährlich. Kritisiert wurden in der Klage insbesondere die kürzeren Fristen während der Verfahrensschritte sowie die geringeren richterlichen Befugnisse auf das Verfahren einzuwirken verglichen mit dem normalen Verfahrensverlauf. Richter Nicol zufolge seien die Haftschnellverfahren „strukturell unfair“. Trotz des Urteils wurden die Verfahren zunächst nicht ausgesetzt, um dem Innenministerium die Möglichkeit zu geben, Widerspruch einzulegen. Jerome Phelps, Direktor von Detention Action äußerte sich „schockiert und enttäuscht“, dass mit dem Urteil nicht die sofortige Aussetzung der Schnellverfahren erfolgt wäre. Tatsächlich kündigte ein Sprecher der britischen Regierung an, von Seite des Innenministeriums werde man das Urteil anfechten. Erst am 2. Juli 2015 verkündete James Brokenshire, britischer Minister für Sicherheit und Einwanderung, das Haftschnellverfahren werde „temporär ausgesetzt“ bis „die richtigen Strukturen eingerichtet sind, um das Risiko der Unfairness zu minimieren“.