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Griechenland: Kein Schutz für syrische Flüchtlinge
Am 17. April 2013 stellte UNHCR bei einer Pressekonferenz seine Position und Forderungen bezüglich syrischer Flüchtlinge in Griechenland vor. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat forderte mit Nachdruck, den Zugang zu griechischem Territorium für Flüchtlinge aus Syrien sowie den ungehinderten Zugang zum Asylverfahren sicher zu stellen. Solange sich die Sicherheits- und Menschenrechtssituation in der Region nicht bedeutend verbessern würde, sollten keine Syrer nach Syrien oder Nachbarstaaten abgeschoben werden, mahnte Giorgos Tsarbopoulos, Büroleiter des UNHCR in Griechenland. Syrische Flüchtlinge dürften nicht inhaftiert und Abschiebeanordnungen oder Rückkehrentscheidungen sollten suspendiert werden. Emmanuel Katriadakis, Generalmajor aus dem griechischen Ministerium für öffentliche Ordnung und Bürgerschutz, erläuterte eine Anordnung vom 9. April 2013, nach der Syrer nur für „wenige Tage“ inhaftiert werden könnten, um ihre Identität festzustellen. Außerdem wurden alle Abschiebungen für sechs Monate ausgesetzt mit der Möglichkeit um weitere sechs Monate Verlängerung. Nach offiziellen Angaben wurden 2012 keine syrischen Staatsangehörigen aus Griechenland abgeschoben. Menschenrechtsorganisationen und UNHCR liegen jedoch Zeugenaussagen über „Push-Backs“ und inoffizielle Zurückweisungen von Syrern an der griechischen Grenze vor. Dem Ministerium für öffentliche Ordnung und Bürgerschutz zufolge wurden 2012 insgesamt 7.927 Syrer beim „irregulären Grenzübertritt“ nach Griechenland festgenommen. Der Griechische Flüchtlingsrat, GCR, betont, dass die Inhaftierung Syrer davon abhalte, in Griechenland ein Asylgesuch zu stellen. Häufig würden sie bis zu sechs Monate inhaftiert werden, im Falle eines Asylgesuches gar bis zu zwölf Monate. Griechenland ist weit davon entfernt, den syrischen Flüchtlingen tatsächlich Schutz zu bieten.