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EU schließt „Mobilitätspartnerschaft“ mit Tunesien
Am 3. März 2014 unterzeichneten die EU und Tunesien eine sogenannte „Mobilitätspartnerschaft“. Der Begriff Mobilitätspartnerschaft und die Rede vom erleichterten Personenverkehr sind jedoch trügerisch: Europas zentrales Interesse liegt darin, im Rahmen der Partnerschaft ein sogenanntes Rückübernahmeabkommen zu schließen, das Abschiebungen nach Tunesien erleichtert. Auch die Stärkung der Kapazitäten der Länder im „Bereich Grenzmanagement, Dokumentensicherheit und Korruptionsbekämpfung, um irreguläre Migration weiter einzudämmen“ ist vorgesehen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht. Als Gegenleistung sollen für „bestimmte Personengruppen“ Visaerleichterungen verhandelt werden: „für tunesische Studierende, Hochschullehrer und Forscher zu Studien‑, Ausbildungs- oder Arbeitszwecken“. So wird mit Mobilitätsversprechen für privilegierte Gruppen der tunesischen Bevölkerung die Kooperation bei der Flüchtlings- und Migrationsabwehr erkauft. Die Partnerschaft umfasst auch den Ausbau der Kapazitäten der tunesischen Behörden, „unter den Migranten in Tunesien diejenigen zu ermitteln, die Anspruch auf internationalen Schutz haben (…) und ihnen dauerhafte Möglichkeiten für den Schutz anzubieten.“ Die Mobilitätspartnerschaft verlagert die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz damit weiter in die südlichen Mittelmeeranrainer – in Länder, in denen zurzeit noch kein Schutzsystem für Flüchtlinge existiert. Ein Abkommen mit dieser Reichweite abzuschließen, obwohl grundlegende Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen noch nicht gewährt werden, hat für die Betroffenen fatale Folgen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14–208_en.htm
Antwort Bundesregierung: https://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/1800270_militaerische_Fluechtlingsbekaempfung_LINKE.pdf