Nach den gro­ßen Flücht­lings­ka­ta­stro­phen der ver­gan­ge­nen Woche tra­fen sich die Staats- und Regie­rungs­chefs der EU am 23. April 2015 zu einem Son­der­gip­fel in Brüs­sel. Doch schon vor­ab hat­te die EU einen Zehn-Punk­te-Plan ver­öf­fent­licht, der nichts Gutes ver­hieß. Die Mehr­zahl der auf dem Son­der­gip­fel beschlos­se­nen Maß­nah­men zie­len, wie schon der vor­ab ver­öf­fent­lich­te Zehn-Punk­te-Plan zeig­te, auf Schlep­per­be­kämp­fung, Flucht­ver­hin­de­rung und Abschot­tung Euro­pas. Statt lega­le Ein­rei­se­we­ge für Flücht­lin­ge zu schaf­fen, die See­not­ret­tung aus­zu­wei­ten und damit das Ster­ben im Mit­tel­meer zu been­den, hat der Rat sich für eine wei­te­re mili­tä­ri­sche Auf­rüs­tung des Grenz­re­gimes entschieden.

Die bis­he­ri­gen Fron­tex-Mis­sio­nen Tri­ton und Posei­don sol­len finan­zi­ell um das Drei­fa­che gestärkt wer­den. Damit erhält Fron­tex für die­se Ope­ra­tio­nen unge­fähr das Bud­get, das der ita­lie­ni­schen Mari­ne­ope­ra­ti­on „Mare Nos­trum“ zur Ver­fü­gung stand – rund neun Mil­lio­nen Euro im Monat. Damit hat­te Mare Nos­trum wäh­rend sei­ner Lauf­zeit rund 140.000 Men­schen geret­tet – bis die Ope­ra­ti­on von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas De Mai­ziè­re und eini­ger sei­ner Amts­kol­le­gen als „Bei­hil­fe“ für Schleu­ser denun­ziert und schließ­lich auf deren Druck hin been­det wur­de. Doch im Gegen­satz zu Mare Nos­trum sind die Fron­tex-Ope­ra­ti­on Tri­ton nicht auf die Ret­tung von Flücht­lin­gen, son­dern auf den Schutz der EU-Außen­gren­zen aus­ge­rich­tet. Dass eine umfas­sen­de See­not­ret­tungs­ope­ra­ti­on nicht dem Man­dat von Fron­tex ent­spricht, bestä­tig­te auch Fron­tex-Direk­tor Fabri­ce Leg­ge­ri gegen­über dem Guar­di­an.

Schon der Zehn-Punk­te-Plan sprach von einer mili­tä­ri­schen Ope­ra­ti­on zur Zer­stö­rung der Schleu­ser­boo­te, ver­gleich­bar mit dem Ata­lan­ta-Ein­satz zur Bekämp­fung der Pira­te­rie vor Soma­lia – eine hoch­pro­ble­ma­ti­sche Ent­schei­dung. Da die euro­päi­schen Land­gren­zen durch Fron­tex-Ope­ra­tio­nen und natio­na­le Grenz­re­gime für Flücht­lin­ge abge­rie­gelt sind – etwa die bul­ga­risch-tür­ki­sche Gren­ze oder die tür­kisch-grie­chi­sche Land­gren­ze – , bleibt Schutz­su­chen­den fast nur noch der lebens­ge­fähr­li­che See­weg. Die Zer­stö­rung von Flücht­lings­boo­ten trifft daher nicht nur Schleu­ser: Zu befürch­ten ist, dass sie auch dazu führt, dass Flücht­lin­ge in Nord­afri­ka unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen fest­sit­zen oder auf neue, mit­un­ter noch gefähr­li­che­re Rou­ten aus­wei­chen müs­sen. Der neue Beschluss erwei­tert die mili­tä­ri­schen Maß­nah­men der EU nun noch­mals: Bestehen­de Mili­tär­ope­ra­tio­nen in Mali und im Sudan sol­len zur Grenz­si­che­rung umge­wid­met wer­den. Die­se völ­ker- und euro­pa­recht­lich höchst frag­wür­di­ge Maß­nah­me soll Migran­tin­nen und Migran­ten bereits inner­halb der afri­ka­ni­schen Tran­sit­staa­ten abfan­gen und fern­ab der euro­päi­schen Öffent­lich­keit dar­an hin­dern, in die EU ein­zu­rei­sen und dort einen Asyl­an­trag zu stellen.

Die EU beschloss am 23. April, in den kom­men­den Mona­ten auf Mal­ta einen gemein­sa­men Gip­fel mit der Afri­ka­ni­schen Uni­on und den afri­ka­ni­schen Haupt­her­kunfts­staa­ten der Migra­ti­ons­be­we­gun­gen durch­füh­ren.  Ziel sol­len  Koope­ra­tio­nen mit afri­ka­ni­schen Staa­ten zur Bekämp­fung der Schleu­ser­netz­wer­ke sein, so soll die angeb­lich „ille­ga­le“ Migra­ti­on ein­ge­dämmt werden.

Zusätz­lich zu den bereits im Zehn-Punk­te-Plan geplan­ten Sam­mel­ab­schie­bun­gen, die über Fron­tex orga­ni­siert wer­den sol­len, ver­weist der neue Beschluss auf die Durch­set­zung neu­er Rück­über­nah­me­ab­kom­men mit den afri­ka­ni­schen Staa­ten, die mit Ent­wick­lungs­hil­fe ver­knüpft wer­den sol­len. Dies ist in meh­re­rer Hin­sicht pro­ble­ma­tisch: Zum einen kann Ent­wick­lungs­hil­fe zur Ver­bes­se­rung der Men­schen­rechts­la­ge in den Her­kunfts­län­dern von Flücht­lin­gen oft wenig bei­tra­gen. Ange­sichts der Tat­sa­che, dass der Groß­teil der Flücht­lin­ge in den letz­ten fünf Jah­ren vor bewaff­ne­ten Kon­flik­ten und schwe­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen floh, offen­bart sich das Ver­spre­chen, durch Ent­wick­lungs­hil­fe die Situa­ti­on in den Her­kunfts­län­dern  ver­bes­sern zu wol­len, als Ablen­kungs­ma­nö­ver von der Ver­ant­wor­tung Euro­pas für den Flüchtlingsschutz.

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