Fachnewsletter
Die wundersame Welt des § 25 Abs. 5
Wer wissen möchte, wie es um die „Willkommenskultur“ in Deutschland bestellt ist, der könnte sich z.B. einmal mit den Ansprüchen auf Sozialleistungen und gesellschaftliche Teilhabe von Personen beschäftigen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, also aus humanitären Gründen, erhalten haben. Wer das tut, wird ein in „Die wundersame Welt des § 25 Abs. 5“, die Claudius Voigt von der GGUA in Münster beschreibt: „Das Ergebnis dieses Versuchs wird ein Lehrstück darüber sein, wie Gesetze aussehen müssen, damit sie niemand versteht; wie man Teilhabeansprüche ausländischer Staatsangehöriger dermaßen mit völlig abstrusen Ausschluss- und Ausnahmeregelungen überzieht, dass die Betroffenen resignieren, wie man die zuständigen oder auch nicht zuständigen Behörden zur Verzweiflung treibt und wie man (aus unserer Sicht: erfreulicherweise) die Existenzberechtigung der professionellen und bestens fortgebildeten Migrations- und Flüchtlingsberatung der interessierten Öffentlichkeit plakativ vor Augen hält.“ Claudius Voigt beschreibt das Ganze als „groteske Patchwork-Rechtslage“, die offenbar nur zwei Ursachen haben kann: Entweder habe der Gesetzgeber angesichts der komplexen Rechtslage selbst den Überblick vollständig verloren, oder man versuche an allen möglichen Stellen doch eine rechtliche Gleichstellung ausländischer Staatsangehöriger mit aller Macht zu verhindern.