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Bundestags-Debatte zum Thema Abschiebungshaft
Freie Rede im Bundestag. Da muss man auch akzeptieren, dass abenteuerliche Behauptungen von Seiten mancher Abgeordneter aufgestellt werden. So in einer Debatte zur Flüchtlingspolitik mit dem Schwerpunkt Abschiebungshaft, die am 26. April 2013 stattfand. Anlass waren große Anfragen der Fraktion Die Linke und der Grünen zur Praxis der Abschiebungshaft und zur Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie. (BT-Drucksache 17/7442, 17/10596) Bundestagsabgeordneter Frieser von der CDU/CSU behauptete, es sei klar, dass das Bundesverfassungsgericht alle Punkte, über die es zu urteilen hatte, in seinem Urteil als verfassungsgemäß bezeichnet habe. Diese Interpretation gibt das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz nun wirklich unter keinen Umständen her. Das Gericht sah sich ja sogar – ungewöhnlich genug – veranlasst, der langjährigen massiven Unterdeckung des Bedarfs durch eine Interimsregelung erst einmal abzuhelfen. Deutliche Worte hatte es unter anderem auch zu vielen anderen strukturellen Mängeln des Asylbewerberleistungsgesetzes gefunden und den drastischen Hinweis gegeben, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei.