Die Bun­des­re­gie­rung hat am 25.4.2016 eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke zur „Zusam­men­ar­beit der Bun­des­re­gie­rung mit Eri­trea zur Migra­ti­ons­kon­trol­le“ beant­wor­tet (BT-Druck­sa­chen 18/8012, 18/8216). Die Bun­des­re­gie­rung sieht offen­bar kei­nen Wider­spruch zwi­schen der angeb­li­chen gemein­sa­men Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen in Eri­trea und in Koope­ra­ti­on mit der dor­ti­gen Regie­rung und der Tat­sa­che, dass füh­ren­de Armee- und Regie­rungs­mit­glie­der selbst der Men­schen­schmug­ge­lei bezich­tigt wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung: Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen in Eri­trea wie die Schaf­fung von Beschäf­ti­gungs­per­spek­ti­ven für die jun­ge Bevöl­ke­rung erfor­der­ten eine sol­che Zusam­men­ar­beit. Zum Men­schen­han­dels­vor­wurf gegen die Regie­rung habe man kei­ne eige­nen Erkennt­nis­se. Deutsch­land kön­ne jedoch Unter­stüt­zung leis­ten für die eri­tre­ische Jugend und bei der Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen vor Ort. Man möch­te offen­bar ein Beschäf­ti­gungs­an­ge­bot jen­seits des natio­na­len Diens­tes, eines de fac­to unbe­fris­te­ten Zwangs­ar­beits­diens­tes, schaf­fen. Es gebe bereits Hin­wei­se auf posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen, wie eine signi­fi­kan­te Anhe­bung der Ent­loh­nung für den natio­na­len Dienst in Eri­trea. Man war­tet gera­de­zu auf eine beglei­ten­de Pres­se­er­klä­rung der Bun­des­re­gie­rung mit dem Tenor: Skla­ve­rei in Eri­trea wird jetzt bes­ser bezahlt. Eine Auf­nah­me der regu­lä­ren Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit mit Eri­trea sei der­zeit nicht geplant, wohl aber könn­ten punk­tu­el­le Maß­nah­men geeig­net sein, Flucht­ur­sa­chen zu bekämp­fen. „Gleich­zei­tig wird die EU eri­tre­ische Insti­tu­tio­nen unter­stüt­zen, den Men­schen­han­del zu bekämp­fen und Opfer zu schüt­zen.“ Hier segelt die geplan­te Zusam­men­ar­beit mit einem dik­ta­to­ri­schen Regime zwecks Flucht­ver­hin­de­rung unter der huma­ni­tä­ren Flag­ge des Opfer­schut­zes. Offen­bar ver­folgt die Bun­des­re­gie­rung inten­siv den Kurs, die eri­tre­ische Regie­rung gegen Gegen­leis­tungs­ver­spre­chen dazu zu brin­gen, die Dau­er des natio­na­len Zwangs­diens­tes auf die offi­zi­el­len 18 Mona­te zu beschrän­ken. Offen­bar rech­net man dann damit, dass Ableh­nun­gen eri­tre­ischer Asyl­su­chen­der in gro­ßer Zahl mög­lich wären und unter Umstän­den vor Gericht Bestand hätten.

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