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Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit Eritrea
Die Bundesregierung hat am 25.4.2016 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur „Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Eritrea zur Migrationskontrolle“ beantwortet (BT-Drucksachen 18/8012, 18/8216). Die Bundesregierung sieht offenbar keinen Widerspruch zwischen der angeblichen gemeinsamen Bekämpfung von Fluchtursachen in Eritrea und in Kooperation mit der dortigen Regierung und der Tatsache, dass führende Armee- und Regierungsmitglieder selbst der Menschenschmuggelei bezichtigt werden. Die Bundesregierung: Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Eritrea wie die Schaffung von Beschäftigungsperspektiven für die junge Bevölkerung erforderten eine solche Zusammenarbeit. Zum Menschenhandelsvorwurf gegen die Regierung habe man keine eigenen Erkenntnisse. Deutschland könne jedoch Unterstützung leisten für die eritreische Jugend und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort. Man möchte offenbar ein Beschäftigungsangebot jenseits des nationalen Dienstes, eines de facto unbefristeten Zwangsarbeitsdienstes, schaffen. Es gebe bereits Hinweise auf positive Entwicklungen, wie eine signifikante Anhebung der Entlohnung für den nationalen Dienst in Eritrea. Man wartet geradezu auf eine begleitende Presseerklärung der Bundesregierung mit dem Tenor: Sklaverei in Eritrea wird jetzt besser bezahlt. Eine Aufnahme der regulären Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea sei derzeit nicht geplant, wohl aber könnten punktuelle Maßnahmen geeignet sein, Fluchtursachen zu bekämpfen. „Gleichzeitig wird die EU eritreische Institutionen unterstützen, den Menschenhandel zu bekämpfen und Opfer zu schützen.“ Hier segelt die geplante Zusammenarbeit mit einem diktatorischen Regime zwecks Fluchtverhinderung unter der humanitären Flagge des Opferschutzes. Offenbar verfolgt die Bundesregierung intensiv den Kurs, die eritreische Regierung gegen Gegenleistungsversprechen dazu zu bringen, die Dauer des nationalen Zwangsdienstes auf die offiziellen 18 Monate zu beschränken. Offenbar rechnet man dann damit, dass Ablehnungen eritreischer Asylsuchender in großer Zahl möglich wären und unter Umständen vor Gericht Bestand hätten.