01.06.2013

Newsletter Jun 2013

Die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hil­fe (SFH) hat sich in einer Aus­kunft ihrer Län­der­ana­ly­se zum The­ma „Tsche­tsche­ni­en: Ver­fol­gung von Per­so­nen mit Kon­tak­ten zu den Mud­scha­hed“ (Autor: Adri­an Schus­ter) geäu­ßert. Dem­nach sind außer­ge­richt­li­che Tötun­gen und Ent­füh­run­gen bei Anti­ter­ror-Ope­ra­tio­nen häu­fig. Ein ver­mu­te­ter Kon­takt zu Auf­stän­di­schen kann die Gefähr­dung erhö­hen. Außer­ge­richt­li­che Tötun­gen wer­den sel­ten unter­sucht, mög­li­che Täter durch Behör­den geschützt. Akti­vis­ten, die Auf­klä­rung for­dern, wer­den selbst bedroht. Das­sel­be gilt für Ange­hö­ri­ge von Per­so­nen, die den Auf­stän­di­schen zuge­rech­net werden.