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BGH bestätigt Urteile wegen gewerbsmäßiger Einschleusung syrischer Flüchtlinge
Wer syrische Flüchtlinge von Griechenland nach Deutschland bringt, macht sich, die sonstigen Voraussetzungen des Schleuser-Paragraphen einmal vorausgesetzt, strafbar. Das entschied der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes am 26. Februar 2015. Gegen die Strafbarkeit könne nicht angeführt werden, dass fast alle syrischen Flüchtlinge in Deutschland die Asylberechtigung erhielten und es in Griechenland kein funktionierendes Asylverfahren gebe. Dieser Entscheidung zugrunde lag der Fall zweier Syrer, die das Landgericht Essen im Dezember 2013 zu je drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Vorwurf: Gewerbsmäßige Einschleusung von Ausländern. Die Angeklagten bzw. ihre Mittäter hätten den Flüchtlingen gefälschte Ausweise verschafft und die Weiterreise nach Deutschland organisiert. Die Flüchtlinge seien unerlaubt eingereist, weil sie nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt hätten. Auch auf das Asylgrundrecht hätten sie sich nicht berufen können, weil ihre Einreise aus dem sicheren Drittstaat Griechenland erfolgt ist. Daran ändere der Umstand, dass die Bundesrepublik seit Jahren bei Asylsuchenden, die sich zuvor in Griechenland aufgehalten haben, das Asylverfahren selbst durchführt und von Rücküberstellungen nach Griechenland absieht. Die Asylbewerber selbst bleiben als Flüchtlinge straflos, weil dies Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention vorsehe. Dieser persönliche Strafaufhebungsgrund komme denjenigen nicht zugute, die sie geschleust hätten. Dass der BGH sich nicht die Argumentation des Landgerichts Essen zu eigen machte, die Schleuser hätten mit dem Arrangement der Flucht nach Deutschland das Leben der Flüchtlinge aufs Spiel gesetzt, ist wenig genug. Man würde gerne wissen, ob sich das Gericht wenigstens im Hinterzimmer mit der Historie seiner Entscheidungen zum Schleusertum in Zeiten des Kalten Krieges auseinandergesetzt hat. Womit sich das Gericht nicht befasste, darüber hat der Journalist Stefan Buchen ein kritisches Buch geschrieben: „Die neuen Staatsfeinde“.