Der Begriff des Mehr­fach­tä­ters bil­det nur unzu­rei­chend das ab, was sich auf der Lei­tungs­ebe­ne des Bun­des­am­tes abspielt. Das Bun­des­amt hat, so ein Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Ans­bach, rechts­wid­rig meh­re­re Hun­dert neue Mit­ar­bei­ter unter Ver­let­zung der Betei­li­gungs­rech­te sei­nes Per­so­nal­ra­tes ein­ge­stellt. Das gan­ze 343-mal. Dafür müs­sen ande­re ganz schön schuf­ten, rein quan­ti­ta­tiv gese­hen. Der zustän­di­ge Dienst­stel­len­lei­ter war gestän­dig, so Spie­gel Online vom 5.8.2016.

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