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Kontinuitäten ...
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tto Schily schien zufrieden, als das Innenministerium am 8. und 9. Januar die neuen Zahlen bekannt gab: Erstmalig sei die Quote von 100.000 Asylanträgen 1998 nicht überschritten worden; im gleichen Zeitraum wurden fast 91.000 »Illegale« an der deutschen Ostgrenze aufgegriffen. Befriedigt zeigte sich der neue Innenminister auch über die Kooperation mit den osteuropäischen Nachbarländern; vor allem Polen habe Fortschritte in der Bekämpfung von Flüchtlingen gemacht. Für Schily handelt es sich allerdings nur um einen Anfang: »Darauf aufbauend müssen weitere Schritte der konkreten Zusammenarbeit unternommen werden, um die illegale Einreise zu unterbinden.« In Klartext übersetzt: Die europäischen Außengrenzen müssen noch hermetischer gegen Asylsuchende abgeschottet werden. Eine erste derartige Maßnahme, die zeitlich mit der Übernahme des EU- Ratsvorsitzes der BRD zusammenfällt, kündigte das Innenministerium Anfang Januar an: Ein Beamter des Bundesgrenzschutzes soll nach Athen entsandt werden, um dort an der deutschen Botschaft »gemeinsam mit der griechischen Regierung die Schleuserkriminalität zu bekämpfen«. Bisher sind BGS- Verbindungsbeamte bereits in Bulgarien, Polen und Tschechien in gleicher Funktion tätig. Besonders die griechisch- türkische Grenze gilt für die europäischen Flüchtlingsbekämpfer als zu durchlässig, da sie im Gegensatz zu der deutschen oder österreichischen Landesgrenze nur schwer kontrollierbar ist. Hunderte von Inseln ermöglichen es Schleppern, in Nacht- und Nebelaktionen Flüchtlinge für horrende Summen nach Griechenland zu schleusen, von wo aus in der Regel dann eine Weiterflucht nach Italien versucht wird. Teurere Alternative ist die direkte Flucht von Griechenland nach Italien. Eigenen Angaben zufolge zahlen Flüchtlinge bis zu 4.000 US-$ pro Person für eine »Passage« auf oft völlig seeuntüchtigen und überfüllten Schiffen. Wie viele diese Fahrten nach Italien nicht überleben, ist unklar Das eigentliche Problem stellt in diesem Zusammenhang für die europäische Fluchtabwehrpolitik die Türkei dar, die sich mehr und mehr zu einem Auffangplatz und Transitlager für Flüchtlinge aus dem Irak, dem Iran, Afghanistan, Sri Lanka und anderen asiatischen, aber auch afrikanischen Ländern entwickelt hat. Aufgeschreckt durch die Bilder von überladenen Flüchtlingsschiffen, die im letzten Jahr an der italienischen Adriaküste landeten, hat schon unter Innenminister Kanther die alte Bundesregierung eine Zerschlagung der »Südroute« für Flüchtlinge zur Chefsache erklärt. Auf EU- Ebene wurde so bereits 1997 eine Expertenkommission gegründet, die sich mit dem Problem beschäftigen sollte. Fernziel dieses Gremiums war es, ein Abkommen mit der Türkei zu schließen, um damit eine Weiterflucht effektiv verhindern zu helfen. In einem internen Papier schlug es im Oktober 1997 vor, daß die »ideale Lösung ein Rücknahmeabkommen mit der Türkei sei, das auch für Angehörige für Dritt15 staaten Geltung haben solle«. Zugleich wurde der Türkei Hilfe bei der Bekämpfung »illegaler Flüchtlinge« vor allem aus dem Nordirak zugesichert. Nicht ohne Stolz melden türkische Stellen Teilvollzug, obwohl bisher kein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde: Allein in der Provinz Edirne, in der sich der einzige Landgrenzübergang mit Griechenland befindet, habe man im vergangenen Jahr 12.178 Flüchtlinge, die nach Griechenland ausreisen wollten, aufgegriffen, und 10.000 von ihnen umgehend in ihre Heimatländer abgeschoben (Meldung der halbamtlichen türkischen Nachrichtenagentur Anadolu vom 8.1.1999). In den letzten drei Jahren wurden, türkischen Quellen zufolge, auf diese Weise allein 15.000 Iraker in den Nordirak zurückgeschoben. Ähnlich hoch dürften die Zahlen bei zurückgeschobenen Iranern und bei Menschen sein, die aus den ehemaligen Sowjetrepubliken geflohen sind. Rechnet man die aus Edirne vorliegenden Zahlen auf alle türkischen Westpro vinzen und die Metropolen Istanbul und Ankara hoch, in denen regelmäßig Razzien stattfinden, um »Illegale« aufzuspüren, dürfte die Zahl, wie die von der deutschen Ostgrenze gemeldete, die Hunderttausend erreichen. Im Gegensatz zu Deutschland und seinen östlichen Nachbarstaaten aber ist die Türkei in dem - für hiesige Innenminister - beneidenswerten Zustand, an keine internationalen Verträge gebunden zu sein. Denn die Genfer Flüchtlingskonvention wurde von der Türkei nur mit dem Zusatz ratifiziert, daß sie ausschließlich für europäische Flüchtlinge Geltung hat. Folglich können asiatische Flüchtlinge ohne lästige Restriktionen abgeschoben werden. Obwohl die türkische Regierung im letzten Jahr ausgiebig von den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Gebrauch machte, scheinen den deutschen Behörden immer noch zu viele Flüchtlinge griechisches Hoheitsgebiet zu erreichen. Dabei sind sie auch in diesem Vorposten Schengen- Europas keinesfalls sicher. Vielmehr häufen sich Berichte, daß griechische Sicherheitsbeamte aufgebrachte Flüchtlingsschiffe aus der Türkei wieder zurückschicken, ohne den Betroffenen ein Asylverfahren zu gewähren. Diese Praxis veranlaßte etwa amnesty international im letzten Jahr, eine schwere Rüge gegen Griechenland auszusprechen. Aus Kreta nämlich wurden ohne Verfahren aktive Mitglieder der PKK direkt wieder in die Türkei zurückgeschoben. Von einer ähnlichen Praxis berichten auch irakische Flüchtlinge, die teilweise bis zu fünf Mal versucht hatten, per Schiff auf eine griechische Insel zu gelangen und jedesmal direkt wieder zurückgeschickt wurden. Unregelmäßig meldet selbst das griechische Militär derartige Erfolge, wenn nämlich die Marine in der Ägäis Flüchtlingsschiffe zur Umkehr gezwungen hat. Diese Vorgehensweise ist selbst nach den Schengen- Regularien, denen auch wohlwollende Geister nicht nachsagen können, flüchtlingsfreundlich zu sein, schlicht illegal. Daß diese Tatsache den Beamten des Bundesgrenzschutzes in seiner Ratgebertätigkeit irgendwie beeinflussen wird, ist nicht anzunehmen. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß die verbleibenden »Schlupflöcher«, die es trotz allem noch immer an der Südostgrenze der EU gibt, zukünftig »gestopft« werden sollen. Schon Kanther hatte 1997 eine Direktive ausgegeben, die auch unter der neuen Regierung ihre Gültigkeit bewahrt hat. Auf einer EURatstagung forderte er, die Politik müsse »sich an dem Leitprinzip orientieren, dem Migrationsphänomen nahe am Ausgangsherd entgegenzutreten, wo es sich noch im Zustand der Beherrschbarkeit befindet und somit effizienter zu bewältigen ist«. Daß bei dieser deutsch- griechischen Kooperation auch noch der letzte Rechtsschutz, den die Genfer Flüchtlingskonvention zumindest theoretisch für die Betroffenen bietet, de facto außer Kraft gesetzt wird, scheint dabei niemanden zu stören. Im Gegenteil, indem man auch die Türkei zunehmend in die europäische Antiflüchtlingspolitik einbindet, ist eine unbürokratische Abwicklung des Problems gewährleistet. Zudem bleibt die Bundesregierung auf einem weiteren außenpolitischen Feld ihrem Versprechen treu, Kontinuität zu wahren.
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