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50 Jahre Grundgesetz - (k)ein Feiertag für Flüchtlinge (?) Hubert Heinhold | |||
Betrachtet man vom Ausgangspunkt im Jahre 1949 unser aktuelles
Staatsverständnis, unseren Umgang mit der Macht, bedenkt
man, welche sozialen Errungenschaften erreicht sind und welche
Freiheiten uns längst selbstverständlich geworden sind
und von niemandem ernsthaft in Frage gestellt werden, darf uns
Stolz und Zufriedenheit erfüllen, auch wenn manche Ereignisse
in letzter Zeit zur Wachsamkeit herausfordern.
Von vielen dieser Errungenschaften profitieren auch Flüchtlinge.
Das für sie wesentliche Grundrecht jedoch ist demontiert.
Das Asylrecht in Deutschland konnte seinen 50. Geburtstag nicht
erleben. Art. 16 II GG der am 8.5.49 beschlossenen Verfassung
verkündete in seinem Satz 2 großartig »Politisch
Verfolgte genießen Asylrecht«; und wollte ein solches
umfassendes, unbedingtes, absolutes Recht auch gewähren:
»Entweder wir gewähren Asylrecht, ein Recht, das, glaube
ich, rechtshistorisch betrachtet, uralt ist, oder aber wir schaffen
es ab.«;, so der Abgeordnete Wagner (SPD) in der 44. Sitzung
der 2. Lesung im Grundrechtshauptausschuß am 19.1.49. Durch
den sogenannten Asylkompromiß wurde am 29.6.93 Art. 16 II
GG so geändert, daß er praktisch ins Leere geht.
Ein Pfeiler unserer Verfassung wurde damit zum Einsturz gebracht,
was das BVerfG in seiner Entscheidung vom 14.5.96 ausdrücklich
billigte. Das Grundrecht auf Asyl »stehe zur Disposition
des verfassungsändernden Gesetzgebers«;, dieser sei »nicht
gehindert, das Asylgrundrecht als solches aufzuheben.«
Unter diesem Freibrief leiden seitdem alle Flüchtlinge in
Deutschland. Denn die Verfassungsgerichtsentscheidungen markieren
Wendepunkte in der Haltung der deutschen Gesellschaft zu schutzsuchenden
Flüchtlingen. Bis dahin war die Stimmung zwar nicht gerade
von Offenheit und Sympathie geprägt, die deutsche Wohlstandsgesellschaft
war sich allerdings bewußt, Verpflichtungen gegenüber
den Ärmeren zu haben. Flüchtlingsinitiativen, die sich
gründeten, die Wohlfahrtsverbände und die Kirchen, die
im Beistand für die Schwachen schon immer ihre Aufgabe sahen,
wußten sich von einem gesellschaftlichen Konsens getragen,
daß zumindest den Schutzbedürftigen der Schutz nicht
versagt werden sollte. Hieran änderte eine rassistische und
populistische, teilweise parteipolitisch motivierte Propaganda
zunächst wenig. Im Gegenteil: Teile der Gesellschaft stemmten
sich durch Lichterketten, Anzeigenkampagnen und verstärkten
Eifer dieser Tendenz entgegen.
Der Asylkompromiß und die Verfassungsgerichtsurteile vom
14.5.96 veränderten auch das gesellschaftliche Klima gründlich.
Seitdem ist das Asylrecht nicht nur aus den Zeitungen als uninteressant
verbannt, sondern auch gesellschaftlich
ins Abseits gestellt. Flüchtlinge werden nicht mehr als Menschen,
die unsere Hilfe brauchen, gesehen, sondern als »Sozialschmarotzer«;
oder jedenfalls als Last für das Gemeinwesen; Helfer als
»Gutmenschen« oder Sozialromantiker diskreditiert; Behörden,
Bundesamtsentscheider und Gerichte werden nicht mehr an der Richtigkeit
und Menschlichkeit ihrer Entscheidung gemessen, sondern nach ihrer
Rigidität bewertet. Es gilt die Parole: »Alle raus so
rasch wie möglich und niemand mehr rein!«; Dies ist die
Essenz im Umgang mit Flüchtlingen im fünfzigsten Jahr
des Grundgesetzes, bewirkt durch vielfältige Rechtsbeschneidungen,
Diskriminierungen im Alltag, oberflächliche Gerichtsentscheidungen
und manchmal auch Behördenwillkür; unwiderlegbar dokumentiert
durch die Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes
im letzten Jahr.
Für Flüchtlinge gibt es 1999, trotz einer rot- grünen
Bundesregierung, nicht viel zu feiern.
In der Präambel des Grundgesetzes heißt es: »Im
Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem
vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.«
Fragen wir auch nach den Feierstunden unsere Politiker, aber auch
unsere Beamten und Richter, wie sie ihrer »Verantwortung
vor Gott« gerecht werden können und wollen, wenn Frauen
aus Afghanistan ein Asylrecht verwehrt wird, weil die Taliban
dort angeblich nicht einmal eine staatsähnliche Gewalt besitzen.
Diskutieren wir mit ihnen, ob nicht diese Formulierung der Verfassung,
die zum Ausdruck bringen will, daß sie die grundlegenden
Gerechtigkeitspostulate anerkennt, daß sie in Verantwortung
vor Gott an die unverbrüchlichen Menschen rechte als ethisches
Fundament von absoluter
Tragfähigkeit gebunden ist, jeglicher menschlichen Disposition
entzogen, das Kirchenasyl rechtfertigt, weil und solange die Asylrechtspraxis
fehlerhaft ist. Weisen wir Politiker darauf hin, daß die
Forderung der Präambel, in einem vereinten Europa dem Frieden
der Welt zu dienen, nicht nur den Schutz der Opfer des Unfriedens
verlangt, sondern auch das Gebot beinhaltet, dies europaweit durchzusetzen
und nicht umgekehrt, Europa abzuschotten.
Zuletzt: Gedenktage machen auch die Geschwindigkeit der Entwicklungen
deutlich. Vor 50 Jahren hätte sich niemand ein vereintes,
weitgehend grenzenloses und im Inneren Freizügigkeit gewährendes
Europa mit einheitlichem
Geld vorstellen können. Heute ist dies weitgehend Realität.
Die gesellschaftliche Ausgrenzung und menschliche Ablehnung als
Fremden trifft nicht mehr die EU- Bürger, sondern die Außenstehenden,
die Angehörigen der Dritten Welt. Diese Ausgrenzungsmentalität
ist rückwärts gewandt und historisch überholt.
Nicht nur einzelne Länder und große Konzerne agieren
global, sondern auch die Individuen sind in ihrer Kommunikation
und in ihrem kulturellen Verhalten weltläufig geworden. Auch
die Probleme sind längst internationalisiert: Konflikte sind
nicht mehr lokal begrenzbar; Krankheiten breiten sich weltweit
aus, das ökologische Desaster betrifft den ganzen Globus.
Die durch die Globalisierung der Wirtschaft, des Warenverkehrs,
der Information und der Kommunikation erzeugte Mobilität
der Menschen ist derzeit noch auf jene der Ersten Welt konzentriert.
Aus den Schwellenländern und der Dritten Welt werden noch
überwiegend Produkte (nicht mehr nur Rohstoffe) importiert.
Es zeigt sich jedoch bereits ein - von den Konzernen verlangter
und auch durchgesetzter - Import auch von Fachleuten der neuen
Technologien (und nicht nur von Spezialitätenköchen).
Dies wird sich weiter und immer schneller fortsetzen.
Die deutsche (und europäische) Abschottungspolitik wird hieran
nichts ändern. Sie feiert teuer erkaufte Scheinerfolge durch
die Abwehr der Schwächsten - derer, die vor politischer Verfolgung,
vor Menschenrechtsverletzungen oder auch nur großer Not
geflohen sind. Der Preis ist die Militarisierung an den Außengrenzen
und die Mißachtung der in der Präambel des Grundgesetzes
verankerten grundlegenden Gerechtigkeitspostulate.
Die Feierstunden zum fünfzigsten Jahrestag des Grundgesetzes
sollten daher Anlaß sein, sich der Zuwanderungsproblematik
aus der Dritten Welt mit Gelassenheit, Augenmaß und Offenheit
anzunehmen und sie nicht durch eine Abschottungspolitik zu verdrängen.
Dies ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch
der politischen Klugheit. |
