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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 96 - Dezember 2004 |
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INHALT
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Zum internationalen Tag der Menschenrechte hat PRO ASYL in einer Presseerklärung kritisiert, dass die Zahl der Abschiebungen, bei denen Familien auseinander gerissen werden, drastisch zugenommen hat. Die politische Forderung: Der Schutz von Ehe und Familie, wie er im Grundgesetz und in internationalen Abkommen vorgesehen ist, aber bislang bei Abschiebungen kaum eine Rolle spielt, muss auch bei der Durchführung von Abschiebungen berücksichtigt werden. Zum Thema veröffentlichte PRO ASYL am selben Tage eine Broschüre mit dem Titel „Familientrennung durch Abschiebung".
Bestelladresse Kurz vor dem Tag der Menschenrechte statuierten die Ausländerbehörden in verschiedenen Bundesländern
neue Exempel zum selben Thema. In einer Presseerklärung vom 26. November
2004 schildert der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e. V. den skandalösen
Versuch, eine junge Familie mit staatlicher Gewalt auseinander zu reißen und eine kranke
Mutter mit ihren drei minderjährigen Kindern alleine ohne ihren Mann in den Kosovo abzuschieben.
Gegen den Widerstand der UNMIK sollte ein „skandalöser Versuch einer Familientrennung
mit staatlicher Gewalt" durchgezogen werden. Ein Protokoll
der Ereignisse hat der Flüchtlingsrat ebenfalls zusammengestellt. Einen Tag vor dem Tag der Menschenrechte wurde die schwerbehinderte Bosnierin Rabija Radoncic, eine halbseitig gelähmte Epileptikerin, ohne Wissen ihres Anwalts oder ihres Bruders in den Kosovo abgeschoben. Ihr Fall hätte in Kürze der Härtefallkommission vorgelegt werden sollen. Die Initiative gegen Abschiebehaft und der Flüchtlingsrat Berlin kritisieren in einer Pressemitteilung vom 14. Dezember 2004 , dass die Frau bereits am 13. Oktober 2004 in Abschiebehaft genommen worden war, obwohl ihr der behandelnde Facharzt für Neurologie Haftunfähigkeit attestiert hatte. Die überlebensnotwendigen Medikamente könnten jetzt im Kosovo nur in teuren Privatapotheken beschafft werden, was das Leben der Betroffenen gefährde. Ohne Rücksicht auf ihr autistisches zehnjähriges Kind ist eine vietnamesische Familie nach 13-jährigen Aufenthalt nachts aus den Räumen der St. Jakobi Gemeinde in Peine (Niedersachsen) geholt und abgeschoben worden. Damit ist es erstmals seit vier Jahren zu einem Bruch des kirchlichen Asyls in Niedersachsen gekommen, so eine Presseerklärung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates vom 07. Dezember 2004 . Der Flüchtlingsrat verurteilt die Vorgehensweise der Behörden. Es erscheine unfassbar, dass eine seit 13 Jahren in Deutschland lebende Familie auf diese unmenschliche Weise gegen den Widerstand der Kirchen zur Ausreise gezwungen werde. Die Abschiebung des behinderten Kindes stelle eine Verletzung des Rechtes auf Unversehrtheit und eine grob fahrlässige Gefährdung dar. Ärztliche Gutachten belegten, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Entwicklungsstillstand oder gar ein Entwicklungsrückschritt bei dem autistischen Kind eintreten werde, das auf Förderung angewiesen sei. In der Zwischenzeit hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen Strafanzeige gegen den Fachbereichsleiter Wolfgang Gemba (Landkreis Peine) und weitere Verantwortliche für die Abschiebung der vietnamesischen Familie erhoben. Tatvorwurf: Körperverletzung im Amt und Misshandlung Schutzbefohlener. Weitere Hintergründe finden sich in einer Presseerklärung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates vom 21. Dezember 2004 . Ein Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen wegen der Krankheit des Sohnes wurde vom OVG Lüneburg abgelehnt, u. a. mit der Begründung, dass dem Kind ein Non-Stopp-Flug nach Hanoi gesundheitlich zugemutet werden könne. Im Flugzeug werde er ohnehin von einem Arzt und einem Sanitäter begleitet, die ihn in einer speziellen Patientenkabine betreuen könnten. Damit treibt eine Entwicklung einem neuen Höhepunkt zu: Abschiebungsflüge werden immer mehr zu Ambulanzflügen – jetzt mit spezieller Patientenkabine. Was nach der Landung passiert, interessiert kaum
Sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nachrangig? Sind die deutschen Gerichte an die europäische Menschenrechtskonvention und die Entscheidungen des Menschenrechtsgerichtshofes gebunden oder nicht? Und wenn ja, in welchem Umfang? Norman Paech, Professor für Öffentliches Recht an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik hat diese Fragen nochmals aus Anlass des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Oktober 2004 (AZ: 2 BVR 1481/04) gestellt. Der Beschluss enthielt einige Bemerkungen zum Stellenwert des Gerichtshofes und der EMRK, die die Medien zum Teil so unterschiedlich interpretierten, dass bis in die Schlagzeilen hinein völlig unterschiedliche Einschätzungen diese Entscheidung zu Stande kam. Der Text ist in „Der Schlepper" Nr. 29/30/Winter 2004 abgedruckt.
In einer Presseerklärung vom 15. Dezember 2004 warnt PRO ASYL davor, bei Beitrittsverhandlungen mit der Türkei die Menschenrechtssituation zu verharmlosen. Absichtserklärungen der türkischen Regierung in Sachen Menschenrechte sind zwar ernst zu nehmen, dürfen aber im deutschen Asylverfahren nicht bereits zu Realitäten umgedeutet werden und dann dazu dienen, Flüchtlingen den Schutz zu verweigern. Die Linie muss sein: Keine Rabatte bei Menschenrechtsverletzungen, Abbau bestehender Demokratiedefizite und zügige Umsetzung notwendiger Justizreformen, konkrete Schritte zur Lösung der Kurdenfrage im Dialog. Etwa 200 kurdische Persönlichkeiten haben am 08.12.2004 in der „International Herald Tribune" und am 10.12.2004 in der französischen Tageszeitung „Le Monde" eine Anzeige unter dem Titel „Was fordern die Kurden in der Türkei" geschaltet. Die Unterzeichner dieses Appells setzen sich für eine EU-Beitrittsperspektive der Türkei ein und erhoffen sich eine Stärkung der Zivilgesellschaft und eine Reformdynamik in der Türkei . Angesichts der aktuellen Entwicklungen sei es von großer Bedeutung, sicherzustellen, dass bei künftigen EU-Beitrittsverhandlungen auch die berechtigten Belange der kurdischen Bevölkerung eine angemessene Berücksichtigung finden.
Die Liga zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran e. V., mit Sitz in Berlin hat ihren Liga-Report Nr. 25 pünktlich zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2004 vorgelegt. Er enthält eine Vielzahl von Quellen zu aktuellen Menschenrechtsverletzungen im Iran. Die Willkür herrscht, so die Einschätzung der Liga. Gnadenlos werde gegen Künstler, die Jugend, insbesondere aber gegen Frauen vorgegangen. Während der iranische Staat für Selbstmordattentäter werbe, richte er in erschreckender Ausmaß Menschen hin, darunter selbst Minderjährige. Rigide werde gegen die Medien vorgegangen, selbst Sippenhaft sei wieder real. Der Chef der iranischen Justiz, Shaarudi Hashemi hat Justiz, Polizei und Untersuchungsbeamten künftig Folterungen verboten, ein Beweis dafür, dass in der islamischen Republik in den vergangenen Jahren systematisch gefoltert wurde. Am 29. Oktober 2004 hat das Europäische Parlament eine Resolution zu Iran verabschiedet, in der festgestellt wird, dass sich die Situation seit den Parlamentswahlen im Februar 2004 verschlechtert hat. Zu beziehen über: Liga-Iran, Postfach 15 08 25, 10670 Berlin oder e-mail
Bereits am 20. September 2004 hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) einen Lagebericht zu Somalia unter dem Titel „Somalia – die aktuelle Situation und Trendanalyse" vorgelegt. Der Autor, Ken Menkhaus ist Professor der Politikwissenschaften, arbeitet regelmäßig als Berater für die UNO, für Nichtregierungsorganisationen und die US-Regierung. In mehreren Veröffentlichungen hat er sich mit dem Thema Staatenzerfall beschäftigt. Er setzt sich in seiner Einleitung mit einigen Hypothesen zu Somalias langjährigem Staatszusammenbruch auseinander. Es treffe nicht ohne weiteres zu, dass die lang anhaltende Abwesenheit einer funktionierenden Zentralregierung ipso facto einen Zustand schaffe, in dem menschliche Sicherheit und Menschenrechte nicht gewährleistet werden. Stattdessen hätten sich lokale Gemeinschaften auf verschiedene Art und Weise an die Situation angepasst, so dass ein genaue Analyse der Menschenrechtslage, sowie der Risikofaktoren jetzt viel komplexer sein müsse und die Situation auf lokaler und regionaler Ebene zu betrachten sei. Die erwartete Wiederbelebung der Zentralregierung nach Friedensverhandlungen in Kenia werde selbst im Erfolgsfalle nicht so segensreich sein wie von einigen vermutet werde. Im Kontext des zusammengebrochenen somalischen Staats stellt der Autor die auch im Kontext des Flüchtlingsschutzes wichtige Frage: Wer agiert? Er benennt dann die im politischen Kontext wesentlichen Organisationseinheiten und Akteure.
Irakische Staatsangehörige sind nach UNHCR-Stellungnahmen vom 05. Oktober und 12. November 2004 )weiterhin schutzbedürftig. Dies hindert manche Ausländerbehörde nicht, den Ausreisedruck zu erhöhen. Auf ganz besonders unverfrorene Weise tut dies die Ausländerbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg in einem Schreiben an einen geduldeten Iraker. Nachdem die Botschaft des Iraks ihren konsularischen Betrieb wieder aufgenommen habe, seien freiwillige Ausreisen verbunden mit der Möglichkeit einer finanziellen Förderung zur Zeit wieder möglich. Der Angeschriebene möge doch bis spätestens 15. Dezember 2004 bei der Ausländerbehörde vorsprechen, wo man ihn beim Organisieren und Durchführen der Ausreise unterstützen werde. Dann heißt es weiter: „Sofern keine freiwillige Ausreise erfolgen sollte, weise ich bereits jetzt daraufhin, dass in absehbarer Zeit auch zwangsweise Rückführungen in Ihr Heimatland wieder möglich sein werden." Sollte der Betroffene also nicht bereit sein, freiwillig zurückzukehren, könne eine Aufenthaltsbeendigung aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden. Dies habe eine Kürzung seiner Sozialhilfeleistungen nach § 1 a Nr. 2 AsylbLG oder ein Arbeitsverbot zur Folge. Antworte der Betroffene nicht fristgemäß, werde man seine Sozialhilfeleistungen kürzen oder ihm ggf. die Ausübung einer Erwerbstätigkeit untersagen. Gerade erst hatte die Innenministerkonferenz in Lübeck die Auffassung vertreten, das ein Beginn zwangsweiser Rückführungen zur Zeit nicht absehbar ist. Doch einige Ausländerbehörden schielen schon auf das neue Zuwanderungsgesetz und versuchen sich an einer restriktiven Interpretation des § 25 Abs. 5 AufenthG. PRO ASYL hatte schon vor Monaten die Befürchtung geäußert, der Gesetzeswortlaut werde von Ausländerbehörden so interpretiert werden, dass eine Ausreise selbst in Kriegs- und Krisengebiete „freiwillig" möglich ist. Statt einem objektiven Faktum wie bislang – Abschiebung möglich oder nicht – werde künftig möglicherweise eine willkürliche Bewertung von der freiwilligen Ausreisemöglichkeit die Grenze zwischen der Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und dem Elend der Dauerduldung ziehen. Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen hatten bei der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im Bundestag erklärt, dass bei der Frage, ob eine Ausreisemöglichkeit bestehe, auch die subjektive Möglichkeit und damit implizit die Zumutbarkeit der Ausreise zu prüfen sei. Dies müsse zwingend dazu führen, das zum Beispiel Minderheiten aus dem Kosovo und Flüchtlinge aus Afghanistan eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen sei.
Nach einem Bericht des Magazins „Der SPIEGEL" sollen deutsche Terrorfahnder in China Terrorvorwürfe gegen uigurische Organisationen mit Sitz in Deutschland untersuchen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat dies in einer Presseerklärung vom 13. Dezember 2004 als skandalöse Amtshilfe für den chinesischen Staatsterror gebrandmarkt. Das chinesische Außenministerium hatte bereits im Dezember 2003 mehre uigurische Organisationen, darunter die beiden uigurischen Vereine in Deutschland, zu terroristischen Organisationen erklärt und u. a. die Abschiebung ihrer Mitglieder nach China gefordert (vgl. Infoservice 86). Die Definition des Terrors, so ist zu befürchten verändert sich möglicherweise parallel zur Entwicklung der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen. Wusste der Bundesnachrichtendienst vor den Märzpogromen im Kosovo von den entsprechenden Plänen? Mehrere Zeitungen und das ZDF berichteten darüber, dass ihnen nach eigenen Angaben Abhörprotokolle von Telefonaten vorliegen, auf denen zu hören ist, wie UÇK-Veteranen eine „heiße Party" planen. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes August Hanning bestand gegenüber der ZEIT Nr. 49/2004 darauf, niemand habe die Unruhen voraussehen können. Er räumte allerdings ein, dass BND und Bundeswehr die entsprechende Meldung gemeinsam aufgefangen hätten, die dann von der German National Intelligence Cell in Prizren ausgewertet worden sei. Dort sei sie als nicht relevant eingestuft worden. Der telefonierende Untergrundkommandant sei lediglich eine Größe der organisierten Kriminalität und ein Islamist gewesen, nicht aber ein Hintermann der Ausschreitungen. Der Parlamentarische Kontrollausschuss für die Nachrichtendienste und der Verteidigungsausschuss des Bundestages haben den BND Präsidenten eingeladen. Mitglieder des Verteidigungsausschusses haben bereits durchdringen lassen, dass der BND gegenüber dem Ausschuss nach den März-Pogromen eingeräumt habe, dass ihnen vor Ort schlicht der Überblick fehle und man noch nicht einmal über geeignetes Abhörgerät verfüge. Als Beitrag im „Kampf gegen die neuen globalen Sozialtechniken der Steuerung von Migration über die Grenzen von Ländern und Kontinenten hinweg" versteht sich eine neue, vom Antirassismusbüro Bremen herausgegebene Broschüre mit dem Titel „Stop IOM!". Die Broschüre enthält Erkenntnisse, die die Autoren nach eigener Aussage im Rahmen einer Kampagne des internationalen No-Border-Netzwerkes unter dem Motto „Freedom of Movement against Global Migration" gewonnen haben. Die Artikel in der Broschüre stellen Modelle für eine internationale Migrationskontrolle vor, die WissenschaftlerInnen in den letzten Jahren entwickelt haben und beschäftigten sich wesentlich ausführlicher als bisher mit der Rolle der International Organization for Migration (IOM) in den verschiedensten Sektoren, bei der sogenannten freiwilligen Rückkehr, über deren tatsächliche Freiwilligkeit gestritten werden kann, beim Kampf gegen Frauen- und Menschenhandel, den die Autoren der Broschüre als Bestandteil einer Politik zur Zerstörung der Fluchtrouten begreifen, beim Aufbau von Migrationsregimen in einzelnen Ländern, so der Türkei. Beschrieben wird der in Europa kaum bekannt gewordene Skandal um ein Rückkehrprojekt von IOM in der Nähe der afghanischen Stadt Herat im Jahre 2002 und die Verantwortlichkeit die IOM für die „pazifische Lösung" der australischen Flüchtlingspolitik, die Flüchtlinge unter strengen Sicherheitsvorkehrungen auf der Insel Nauru interniert. Man muss nicht jede Prämisse der Autoren teilen, um zu dem Schluss zu kommen, dass IOM am Zuge ist, zu den massiven Vorwürfen hinsichtlich der praktischen Auswirkungen seiner Politik endlich einmal umfassend Stellung zu nehmen. Bisher sieht es so aus, als hätte IOM Kritik jeder Art, so von Human Rights Watch und amnesty international anlässlich der Jahresversammlung der IOM im Jahre 2002, ausgesessen in dem Bewusstsein, für die staatliche Seite ein bequemer Partner in Sachen Migrations- und Rückkehrmanagement zu sein. Verteilt wurde die „Stop IOM"- Broschüre auch anlässlich einer IOM-Tagung am 26. November 2004 in Nürnberg, bei der es insbesondere um Menschenhandel, freiwillige Rückkehr und minderjährige Opfer von Menschenhandel ging. Eine sogenannte „Putztruppe", eine Frauengruppe mit Putzkübeln, Besen und Feudeln begann im Saal zu putzen, so der Bericht eines Teilnehmers am Go In, kaperte das Mikro und verlas eine Erklärung, in der es u. a. heißt: „Wir putzen hier heute, weil es eine Putztruppe braucht, die Durchblick schafft über den Zusammenhang von Ausbeutung illegaler Emigrantinnen in der Prostitution und in den Haushalten der Reichen, Putzkolonnen und der Politik der Migrationskontrolle der IOM." Bestelladdresse per Post: Antirassismusbüro, Sielwall 38, 28203 Bremen, oder per e-mail oder Fax: 0421-706445
Anläßlich des Besuchs bei Infrastruktur-Kanzler Schröder (der Begriff Auto-Kanzler wäre angesichts der Energie-Interessen und der ICE-Verkaufsförderung zu kurz gegriffen) stellte Russlands Präsident Putin in einer Pressekonferenz die gewagte These auf, der Tschetschenien-Krieg sei bereits seit drei Jahren beendet und es gehe nun nur noch um den Wiederaufbau. Ganz anders sahen dies die Demonstranten, die ihm ein Schild »Stoppt den Krieg in Tschetschenien« entgegengehalten hatten. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein forderte in einer Presseerklärung vom 20. Dezember 2004 eine politische Lösung für den Tschetschenien-Krieg und rief den Bundeskanzler dazu auf, die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien nicht zu verschweigen.
Verschiedene Ländererlasse sehen vor, dass die Duldungen afghanischer Staatsangehöriger bis zum 31. Mai 2005 verlängert werden können, da der Zeitpunkt des Beginns von Rückführungen noch nicht feststehe. Offenbar geht man nach dem Beschluss der letzten Innenministerkonferenz zu Afghanistan und dem dazu gehörigen, offiziell immer noch unveröffentlichten, Bleiberechtsregelungsteil davon aus, dass ab Mai oder Juni mit Entscheidungen über eine Aufenthaltsverfestigung für die im unveröffentlichten Beschlussteil genannte Teilgruppe begonnen werden kann.
Das Innenministeriums Rheinland-Pfalz hat einen vorläufigen Abschiebestopp für ausreisepflichtige Ausländer bis zum 30. Juni 2005 erlassen. Dieser gelte für ausreisepflichtigen Personen, deren Fall bereits zur späteren Entscheidung in der Härtefallkommission zurückgestellt wurde, teilte Innenstaatssekretär Karl Peter Bruch (SPD) am Freitag in Mainz mit. Zudem seien die Ausländerbehörden in einem (Erlass) angewiesen worden, in Einzelfällen vorerst von einer Zwangsabschiebung abzusehen oder diese aufzuschieben, sofern eine «realistische Chance» bestehe, in den Fällen ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Die Regelungen und Formulierungen des Erlasses zeigen, dass Rheinland-Pfalz gewillt ist, die Härtefallregelung des Zuwanderungsgesetzes in einer ganzen Reihe von Fallkonstellationen zu nutzen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich mit dem ersten Aufenthaltsänderungsgesetz auseinander zu setzen. Nach dem die unionsgeführten Bundesländer einen Kompromiss scheitern ließen, bringt die Regierungskoalition die wesentlichen Teile in Form eines zustimmungsfreien Gesetzentwurfes ein. Über die Dissenspunkte im Vermittlungsausschuss wurde von den Medien zum Teil irreführend berichtet bzw. die Version der Unionsfraktion übernommen. Die angebliche Bleiberechtsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge ist auch nicht Bestandteil des nunmehr der Zustimmung des Bundesrates nicht mehr bedürfenden Entwurfes. Die entsprechenden Klarstellungen enthält eine Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Dezember 2004 .
Auch UNHCR hat die Absicht der rot-grünen Regierungskoalition und der FDP, eine Regelungslücke für Konventionsflüchtlinge mit dem Änderungsgesetz schließen zu wollen, begrüßt und sie referiert: „Danach soll folgende Regelung mit Beginn des neuen Jahres gelten: Wer zu diesem Zeitpunkt seit 3 Jahren als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland anerkannt ist, erhält eine Niederlassungserlaubnis." Der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund betonte, UNHCR sei nicht prinzipiell gegen die Möglichkeit, einen Flüchtlingsstatus zu widerrufen, jedoch sei die derzeitige deutsche Widerrufspraxis beispielsweise gegenüber anerkannten Flüchtlingen aus dem Irak mit den Realitäten vor Ort und den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.
Im Dezember 2004 hat Bernd Tobiassen für das Projekt „Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum" des Deutschen Roten Kreuzes Aurich die „Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz" kurz dargestellt. Da die Übergangsregelung des § 104 Abs. 2 AufenthG (erleichterte Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis) nur gilt, wenn die betreffende Person bis zum 31. Dezember 2004 im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, sollte beim Vorliegen der Voraussetzungen umgehend ein Antrag auf eine Aufenthaltsbefugnis gestellt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nur dann ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch vor Jahresende möglich.
Auf der Homepage des Berliner Flüchtlingsrates finden sich in übersichtlicher Form die Rechtsverordnungen zum Zuwanderungsgesetz mit Stand vom 01. Januar 2005 sowie das Zuwanderungsgesetz samt Begründung und das noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Auf der Homepage finden sich auch Kommentare zum Zuwanderungsgesetz, zu Hartz IV, Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf MigrantInnen und Flüchtlinge.
Wolfgang Kubicki, Fraktionsvorsitzender der FDP im schleswig-holsteinischen Landtag, hat in der Zeitschrift „Der Schlepper" Nr. 29/30/Winter 2004 des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V. unter der Überschrift „Ökonomisch sinnlos und gesellschaftspolitisch gefährlich" die arbeitsrechtlichen Beschränkungen für Flüchtlinge kritisiert.
Die schriftliche Form des Urteils im Verfahren um den Erstickungstod des sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung am 28. Mai 1999 liegt nun vor. PRO ASYL hatte das Urteil bereits nach seiner Verkündung am 18. Oktober 2004 in zwei Presseerklärungen kommentiert.
Immer häufiger entscheiden ärztliche Stellungnahmen über den Ausgang ausländerrechtlicher Verfahren und letztlich die Abschiebung. Ärztliche Gutachter drohen dabei zwischen die Fronten zu geraten. Diese Situation beleuchtet aufs Neue ein ausführlicher Artikel im Deutschen Ärzteblatt 101 vom 10. Dezember 2004 unter der Überschrift „Ärztliche Gutachten: Feigenblatt für die Abschiebung" . Heike Korzilius und Samir Rabbata schildern den Stand der Auseinandersetzung an verschiedenen Orten. Interessant ist insbesondere das bisher nicht bekannte Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer und der Innenministerkonferenz zum Thema der Gutachtenproblematik. Man habe sich darauf geeinigt, dass es zu verschiedenen Zeiten des Verfahrens unterschiedliche Fragestellungen an medizinische Gutachter gäbe, so der bei der Bundesärztekammer für das Thema zuständige Otmar Kloiber. Ärzten sei es aber erlaubt, jederzeit auf unzureichend berücksichtigte Gesundheitsprobleme des Abzuschiebenden hinzuweisen. Nach seinen Angaben gibt es inzwischen einen auf dieser Grundlage erarbeiteten Leitfaden für Ärzte. Dem entsprechenden Kompromisspapier hat der Vorstand der Bundesärztekammer Ende November grünes Licht gegeben, während die Innenministerkonferenz sich nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen konnte. Lediglich einige Bundesländer wollen das neue Verfahren, im Detail umsetzen. Unbeachtet bleibe auch die Frage, nach welchen Kriterien der Bundesgrenzschutz seine „freien" ärztlichen Gutachter rekrutiere. Der BGS hat einen Maulkorb von Seiten des Bundesinnenministeriums. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt hieß es: „Es werden auf keiner Ebene Gespräche gewünscht."
Der kommunikative Stil des Bundesinnenministeriums gilt auch für Nachfragen der Medien und des Koalitionspartners, was denn die Ergebnisse des Anti-Terror-Pakets II seien. Die Regierungskoalition hatte zusätzlich zu dem im Gesetz enthaltenen Überprüfungspflicht eine Absichtserklärung zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetzgebung bis Mitte der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag festgehalten. Nach einem Bericht der tageszeitung vom 13. Dezember 2004 hat eine Sprecherin des Ministeriums über den Hinweis hinaus, es gebe dazu interne Besprechungen, jeden Kommentar zu weiteren Fragen abgelehnt. Die FDP will sich nunmehr nicht länger hinhalten lassen. Auch MdB Christian Ströbele von den Grünen kommentiert die Angelegenheit als passend zum Kurs des Schily-Ministeriums. „Schließlich habe der Minister bisher immer nur dann ein Rekordtempo vorgelegt, wenn es um die Einschränkung von Bürgerrechten gegangen sei."
In der Zeitschrift "Der Schlepper" Nr. 29/30/Winter 2004 hat Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, unter der Überschrift „Der datentransparente Moslem" den Umgang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung – nicht nur im Falle von Muslimen – kritisiert.
Die Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994, 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 06. Juli 2004 drei Fälle betreffend entschieden
(BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6.7.2004, Absatz-Nr. (1 - 71). Die drei betroffenen Kläger hatten im maßgeblichen Zeitraum Aufenthaltsbefugnisse, aber keine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis. Durch eine Neuregelung des Bundeskindergeldgesetzes im Rahmen des ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms im Dezember 1993 wurde den Klägern Kindergeld verweigert, denn die gesetzliche Neuregelung sah einen Anspruch auf Kindergeld nur als gegeben an, wenn eine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis vorlag. Die entstehende Ungleichbehandlung traf besonders ausländische Eltern, deren Einkommen einerseits so niedrig war, dass sie nicht von den Kinderfreibeträgen profitierten, andererseits so hoch, dass sie nicht ausschließlich auf Sozialhilfe angewiesen waren. Diese Unklarheit sei sachlich nicht gerechtfertigt gewesen, so das Bundesverfassungsgericht. Zweck der Kindergeldzahlungen für die Gruppe der nicht steuerlich Begünstigten sei der Ausgleich der im Vergleich zur kinderlosen verminderten finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie. Die Aufenthaltsbefugnis stelle im Übrigen eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar, weshalb sie sich als Grundlage einer Prognose zur Dauer des Aufenthaltes und damit als Abgrenzungskriterium bei der Gewährung von Kindergeld nicht eigne. Die Regelung sei deshalb ungeeignet gewesen, das angebliche Ziel zu erreichen, Kindergeld nur solchen Ausländern zu gewähren, bei denen zu erwarten war, dass sie in Deutschland bleiben würden. Ungeeignet sei die Regelung auch zur Erreichung des Zwecks, vermeintliche Zuwanderungsanreize abzubauen. Dass die Kindergeldfrage hierauf Einfluss habe, sei weder belegt noch nachvollziehbar.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26.November 2004 den Bremer Gesetzentwurf zur dauerhaften Absenkung der Sozialleistungen für Asylbewerber und Geduldete doch angenommen (vgl. Infoservice 95). Laut einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 26. November 2004 sollen Asylbewerber künftig auch über die Dauer von 36 Monaten hinaus Grundleistungen erhalten, die rund 25 Prozent unterhalb des Niveaus der Sozialhilfe liegen. Der Gesetzentwurf könnte allerdings nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten.
München bekommt nun doch kein Abschiebelager, so die Menschenrechtsorganisation res publica in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2004 . Die Regierung von Oberbayern hat erklärt, auf die Einrichtung von Ausreisezentren auf Münchner Stadtgebiet zu verzichten. res publica wirft dem bayerischen Innenminister vor, seit Monaten einen Bericht im bayerischen Landtag zur Zukunft der Zentralen Rückführungsstelle und der bayerischen Abschiebelager zu verzögern.
Anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2004 hat der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt in einem gemeinsamen Appell mit anderen Organisationen und Einzelpersonen „Ein Leben in Menschenwürde statt Zwang und Isolation" die Landesregierung aufgefordert, das Ausreisezentrum in Halberstadt sofort und ersatzlos zu schließen.
Positive Nachrichten aus Thüringen. Am Erfurter Landgericht wurde am 13. Dezember das Verfahren gegen den palästinensischen Flüchtling Ahmed Sameer wegen Reisens ohne Urlaubsschein ohne Auflagen und negative Konsequenzen eingestellt. In der Tageszeitung "Junge Welt" bewertete Ahmed Sameer den Ausgang des Prozesses positiv: "Mit diesem Ergebnis können wir andere Asylbewerber motivieren, sich mutig über das Residenzpflichtgesetz hinwegzusetzen." Aufschlussreich ist auch die Befragung der für die Urlaubsscheinvergabe zuständigen Sachbearbeiterin durch die Richterin. Ulrich Klinggraff, Sameers Anwalt, erinnerte in seinem Schlussplädoyer noch einmal an eine Stellungnahme des UNHCR: „Der UNHCR hat, als dieses Gesetz im Jahre 1982 neu, in einem etwas anderes Wortlaut in Gesetzesform gegossen worden ist, folgendes gesagt: „In Deutschland gibt es ein System, dass durch Zwangsinternierung in Zentren, ernsthafte Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Arbeitsverbot bei gleichzeitiger Verpflichtung zu gemeinnützigen Diensten und Nichtanerkennung der Familieneinheit in Europa ein einzigartiges System zur Abschreckung von Asylbewerbern zu Tage gebracht hat."
Keine Ausnahmegenehmigung zum Verlassen des Aufenthaltsgestattungsbereichs wollte der Landkreis Peine einem kurdischen Flüchtlingsehepaar zum Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes in Braunschweig erteilen. Es gäbe keine zwingenden Gründe für die aus die Nordirak stammenden Flüchtlinge. Gottesdienstbesuche dienten ausschließlich der privaten Religionsausübung. Das erforderliche dringende öffentliche Interesse bestehe nicht. Eine Versagung der Erlaubnis sei auch keine unbillige Härte. Statt dessen wird der Besuch lokaler Gotteshäuser empfohlen, auch wenn dies für die Betroffenen schon aus sprachlichen Gründen schwierig ist. Die Ausländerbehörde: "Im Übrigen sind sie bereits Anfang 2003 eingereist, so dass davon auszugehen ist, dass die Predigt zumindest sinngemäß verstanden wird." Sprachliche Integration ist in Peine nicht Fördern, sondern nur Fordern – von Seiten der Ausländerbehörde. Ausnahmen macht sie da nicht: „Die Angabe, dass es sich bei Ihrer Tochter um eine Frühgeburt handelt und Sie sich durch den dadurch verbundenen Mehraufwand an Pflege und Fürsorge keine ausreichenden Deutschkenntnisse aneignen konnten, kann von hier nicht nachvollzogen werden, da zumindest ein Elternteil sich die nötigen Sprachkenntnisse hätte aneignen können." Es genügt ja, wenn einer die Predigt versteht, vielleicht der Haushaltsvorstand im sozialhilferechtlichen Sinne. Dass persönliche Beziehungsgeflecht, so die Ausländerbehörde weiter, könne durch Besuche von Freunden aufrecht erhalten werden. „Weiterhin können ihre türkischsprechenden Freunde Sie dort besuchen in Gotteshäusern im Landkreis Peine begleiten." So fördert Peine den interkulturellen Dialog. Dem Sprecher der Braunschweigischen Landeskirche, Michael Strauss, fällt laut Peiner Allgemeiner Zeitung vom 07. Dezember 2004 keineswegs eine Verteidigung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit ein. Auch die Kirche habe die Rechtslage zu akzeptieren, meint er, die aber dürfte in dieser Frage so eindeutig nicht sein.
Einen "angemessenen Umgang" mit Flüchtlingskindern forderten am 27. November 2004 die Teilnehmer einer Fachtagung zum Thema "Kinder auf der Flucht". In ihren Beiträgen kritisierten die ReferentInnen vor allem die Praxis der Altersfestsetzung bei jungen Flüchtlingen in Hamburg. Zu der Veranstaltung ist nun auch eine Dokumentation erschienen. Auf dem Symposium wurde darüber hinaus eine Resolution verteilt, die bis Weihnachten von möglichst vielen Menschen unterschrieben werden soll. Rücksendung bitte an: Flüchtlingspastorin Fanny Dethloff
Die Regierungskoalition hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien vorgelegt, nachdem bereits der Glaube zu schwinden begann, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zustande kommen würde. Das Artikelgesetz umfasst das eigentliche Antidiskriminierungsgesetz (Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung), ein besonderes Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierungen sowie Folgeänderungen in weiteren Gesetzen. Der Gesetzentwurf soll der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung dienen. Vollen Schutz vor Diskriminierung bis hin zu angemessenem Schadenersatz sieht das Antidiskriminierungsgesetz bei Benachteiligungen auf Grund der ethnischen Herkunft und der „Rasse" vor. Der Diskriminierungsschutz in Hinsicht auf andere Merkmale wie Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion, Weltanschauung ist hingegen beschränkt. Ob das Antidiskriminierungsgesetz für die Opfer von Diskriminierungen etwas Positives bewirken kann, wird erst die Praxis zeigen.
Hartmut Koschyk, Bundestagsabgeordneter der Unionsfraktion, traute sich im Bundestag Fragen
zu stellen, die PRO ASYL angesichts der Ankündigung des Bundesinnenministers zur Neuuniformierung
des Bundesgrenzschutzes auch kamen: „Welche Kosten wird die von der Bundesregierung angekündigte
Neueinkleidung der Bundesgrenzschutzbeamten mit blauen Uniformen verursachen?"
Die Antwort des Staatssekretärs Lutz Diwell vom 05. November 2004: „Für den Austausch
aufgetragener (durch natürlichen Gebrauch verschlissener) oder bei der Dienstausübung
beschädigte Dienstkleidung in den Farben moosgrün, braunbeige und bambusfarben verwendet
der Bundesgrenzschutz pro Jahr ca. 9 Mio. € (Ersatzbedarf) an Haushaltsmitteln. Eine Umstellung
auf eine blaue Dienstkleidung wird im Rahmen des Ersatzbedarfs sukzessive kostenneutral erfolgen
und ca. fünf Jahre in Anspruch nehmen. Eine sofortige Neueinkleidung aller BGS Angehörigen
ist nicht vorgesehen." Einen ersten Eindruck von der bereits existierenden Vielfalt polizeilicher Ausdrucksformen gewinnt man auf den Kinderseiten der jeweiligen Landespolizeien. So findet sich in Baden-Württemberg ein gewisser „Polifant" (hier: pfirsichfarben) und in Hessen ein namenloser Polizist im Schafspelz . Ihrer Zeit weit voraus eilt die Landespolizei Sachsen. Ihr Alle-Kinder-haben-mich-lieb-Polizist „Poldi" ist bereits wahlweise in grün oder, topmodern, in blau unterwegs. Respekt!
Wer einen Einblick in die Verzweigungen der Gesetzes- und Verordnungswelt dieser Republik erlangen möchte, dem sei die Homepage des Bundesinnenministeriums empfohlen und dort insbesondere der Entwurf eines Zweiten Bundesgrenzschutzänderungsgesetzes. Ausgelöst wird die Änderungslawine durch die Absicht, den Bundesgrenzschutz künftig zur Bundespolizei zu machen. In allen Gesetzen und Verordnungen, wo bisher „Bundesgrenzschutz" steht, muss künftig „Bundespolizei" stehen. Die daraus entstehende Sisyphusaufgabe ist wahrscheinlich der im Keller des Bundesinnenministeriums zu vermutenden Abteilung für volljuristische Galeerensträflinge übertragen worden. Am 2. Dezember 2004 beschloss der Rat den Europäischen Flüchtlingsfonds (European Refugee Fund - ERF II) für den Zeitraum 2005 bis 2010. Der Fonds kommt in allen EU-Mitgliedstaaten mit aus Ausnahme von Dänemark zur Anwendung. Die Summen für die ersten beiden Jahre betragen 114 Millionen Euro. Das für den Fonds ab 2007 verfügbare Budget wird auf der Grundlage des Gesamthaushaltsplans der EU für den Zeitraum 2007-2013 festgelegt. Das Budget des EFF II wird voraussichtlich substanziell erhöht. Der Kommissionsvorschlag sieht für die Gesamtzeit von sechs Jahre einen Betrag von 604 Millionen EURO vor. ECRE, der Europäische Flüchtlingsrat, hat in einer Stellungsnahme die wichtigsten Informationen zu ERF II zusammengetragen und einer ersten Analyse unterzogen. (Information Note on the Council Decision establishing the European Refugee Fund for the period 2005-2010) . Den zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten wird zusätzlich eine feste Summe von 500000 EURO zwischen 2005 und 2007 gewährt. Ansonsten bleibt es bei den bekannten Finanzkriterien. 70 % der vergebenen Mittel richten sie nach der Anzahl der Asylgesuche in den letzten drei Jahren und 30 % nach den Anerkennungsquoten in diesem Zeitraum. Insgesamt wird die Position der EU-Kommission gegenüber ERF I gestärkt: Sieben Prozent des EFF-II-Budgets werden von der Kommission für Projekte der gesamteuropäischen Forschung, Evaluierung und den Aufbau und die Entwicklung von Kapazitäten sowie für Sensibilisierungskampagnen verwendet. Im Rahmen des ERF II wird jeder Mitgliedstaat aufgefordert, bei der Kommission Mehrjahrespläne zur vorherigen Genehmigung einzureichen. Die Mitgliedstaaten müssen 3-Jahrespläne entwickeln, die ein Beschreibung der gegenwärtigen Situation, ein Analyse des Bedarfs und der Ziele hinsichtlich der Förderungsgebiete (Aufnahme, Asylverfahren, Integration und freiwillige Rückkehr) enthalten. Spätestens vier Monate nachdem die Kommission ihre Richtlinien für die Umsetzung und den ERF- Anteil für das jeweilige Land mitgeteilt hat, sollen diese Pläne über Strategie und Aktivitäten vorliegen - und zwar unter Berücksichtigung der Gespräche mit den Partnern. Da die Kommission im Januar 2005 die Umsetzungsrichtlinie etc. übermitteln will, wird diese Frist auf nationalstaatlicher Ebenen im Mai 2005 ablaufen. Dies ist auch der Zeitplan für die Nichtregierungsorganisationen, ihre Vorstellungen einzubringen. Das Forum Asyl, eine Plattform von Volkshilfe Caritas, Diakonie, amnesty international, Integrationshaus und Asylkoordination, hat 7 Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes einen Wahrnehmungsbericht (Langfassung/ Kurzfassung)über die Praxis und Praktiken der Asylbehörde vorgelegt. Der Bericht bestätigt die schlechte Qualität des Gesetzes und die inakzeptable Qualität der Bescheide der Erstaufnahmestellen. Die durch die Novelle 2003 eingeführte „Asylstraße" und sogenannte „Beschleunigung" der Verfahren ist nicht nur auf Kosten der Qualität gegangen, sondern Entscheidungen werden durch eine willkürliche Ansammlung von Textbausteinen ersetzt. Aus der ebenfalls veröffentlichten Bescheidanalyse dokumentieren wir einige Passagen im Wortlaut: "Beispielsweise steht es einem von privater Seite Verfolgten offen, in der Millionenstadt Lagos (in der Zone Lagos und Umgebung leben über 12 Millionen Menschen) - allenfalls unter Annahme einer anderen Identität - unterzutauchen bzw. sicher zu leben. In Nigeria besteht kein staatliches Meldewesen." "Die Mongolei ist 1,57 Mio. km2 groß und hat eine geringe Bevölkerungsdichte (...) bei der enormen Ausdehnung des Landes kann jedenfalls von einer innerstaatlichen Fluchtalternative ausgegangen werden." "Wenn Sie drei Stunden an einem Seil hängen, müsste die Narbe ringförmig den ganzen Unterschenkel umfassen. Bei Ihnen ist sie nur ca. 10 cm über den Umfang verteilt." Ein Flüchtling wird bei der ersten Einvernahme gebeten, seine Fluchtgründe "vorerst nur kurz" zu schildern. Als er bei der zweiten Einvernahme seine Angaben ergänzt, wird ihm vorgehalten: "Ihr gesamtes Vorbringen ist nicht glaubwürdig. (...) Sie haben - ohne ersichtlichen bzw. aus objektiver Sicht gesehen nachvollziehbaren Grund - ihr Vorbringen im Zuge der zweiten Einvernahme in einer gesteigerten Form dargebracht und wesentliche Bestandteile Ihres Vorbringens geändert." Einem nach eigenen Angaben minderjährigen Asylwerber wird mitgeteilt, dass seine Angaben zum Lebensalter auf Grund seines "äußeren Erscheinungsbildes" nicht glaubhaft erscheinen. Als er widerspricht, gibt sein Rechtsberater zu Protokoll: "Aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Verhaltensweise des Asylwerbers, die auf Lebenserfahrung schließen lässt, widerspricht der RB der Auffassung der Behörde nicht." Österreich "Österreich muß wieder Asylland werden. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land !", forderte Asyl in Not in einer Presseerklärung vom 10. Dezember 2004. Der Anlass: Der österreichische Innenminister Ernst Strasser von der konservativen Volkspartei (ÖVP) hat am Tag der Menschenrechte überraschend seinen Rücktritt erklärt. Insbesondere seine harte Haltung in der Asylpolitik festigte Strassers Ruf als Hardliner. Trotz Warnungen – auch aus seinem eigenen Haus - legte der Minister ein verfassungswidriges Asylgesetz vor und scheiterte am Verfassungsgericht. Im Oktober kippte das Verfassungsgericht zentrale Elemente seines umstrittenen Asylgesetzes. Die Opposition und Menschenrechtsorganisationen reagierten höchst erfreut auf Strassers Rücktritt. Doch auch Strasser zeigte nach seinem Rücktritt erste Ansätze von Selbstkritik: "Ein Fehler, den ich so nicht wiederholen würde, ist, dass ich zu wenig auf die Befindlichkeiten der Hilfsorganisationen eingegangen bin. Da habe ich manchmal zu wenig Geduld bewiesen", erklärte Strasser nach seinem Abgang gegenüber dem ORF-Radio. Asyl in Not spricht in der Presseerklärungen weniger von NGO-"Befindlichkeiten", sondern von manifesten Menschenrechtsverletzungen. Ernst Strasser schreckte nicht vor Bespitzelungen und Strafanzeigen gegen Menschenrechtsanwälte zurück. "Während seiner Amtszeit sind - vom Tod Seibane Wagues bis zu den Abschiebungen traumatisierter Flüchtlinge aus Traiskirchen - ungeheuerliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschehen, für die er persönlich die Verantwortung trägt", so Asyl in Not. Für wenige Tage leitete bezeichnenderweise der Verteidungsminister Günther Platter auch das Innenministerium. Mittlerweile wurde als erste Innenministerin Liese Prokop berufen. Großbritanien Fünf Tage, am 15. Dezember 2004, später trat ein weiterer Hardliner ab. Der britische Innenminister David Blunkett verabschiedete sich aus dem Kabinett, mit einem ungewöhnlichen Appell. Irgendwann werde man hoffentlich verstehen, was er für seine "große Liebe" durchgemacht habe. Blunkett trat wegen einer "privaten Affaire" und nicht wegen der schallenden Ohrfeige des höchsten britischen Gerichts zurück. Dieses hat die Blunketts Anti-Terror-Gesetze am 16. Dezember 2004 als schwere Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Die Gesetze seien mit den wichtigsten Grundsätzen des Rechtsstaates unvereinbar und verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, entschieden die Lordrichter des britischen Oberhauses. Es gehe bei der Entscheidung um "das Überleben einer althergebrachten Freiheit, auf die dieses Land immer stolz war: die Freiheit, nicht willkürlich eingesperrt zu werden...Die wahre Bedrohung für das Leben der Nation (...) geht nicht vom Terrorismus aus, sondern von Gesetzen wie diesen", kommentierte Lordrichter Leonard Hoffmann.Neun "Terrorismus-Verdächtige", die seit mehr als drei Jahren ohne Prozess in britischen Gefängnissen festgehalten werden, hatten gegen die Anti-Terror-Gesetze geklagt. Die Entscheidung wurde allgemein als schwerer Schlag für die Regierung von Premierminister Tony Blair gewertet.Als Blunketts Nachfolger trat der 54 Jahre alte bisherige Bildungsminister Charles Clarke an. Clarke versprach "Kontinuität". Schweden In einem Artikel der tageszeitung vom 15. Dezember 2004 wird an die Abschiebung von zwei ägyptischen Asylsuchenden durch US-Agenten am 18. Dezember 2001 erinnert: „Ahmed Agiza und Mohammad al-Zery waren in einer Blitzaktion am 18. Dezember 2001 verhaftet und zum Stockholmer Flughafen gebracht worden. Dort übergab man sie sechs bis acht maskierten US-Agenten. In einer Toilette wurden Agiza und al-Zery gewaltsam Stuhlzäpfchen in den After eingeführt und Windeln umgebunden. Mit einer Dreieckshaube über dem Kopf führte man sie zu einem Flugzeug, wo sie in Ledergeschirren festgegurtet wurden. Um 21.49 Uhr startete der Jet vom Typ Gulfstream 5 mit der Registriernummer N379P nach Kairo." Dies geschah offenbar mit Billigung der damaligen Außenministerin Anna Lindh. Die Außenministerin sei informiert gewesen, machte aber falsche Angaben gegenüber dem Parlament und der UN-Folterkommission. Die britische Sunday Times berichtete von mindestens 49 "Terroristentransporten" der N379P (nicht nur aus Schweden) in Zielstaaten wie Libyen, Jordanien, Syrien und Ägypten. "Special Access Program" (SAP) heißt laut dem neuesten Buch des US-Journalisten Seymour Hersh („Die Befehlskette") das Kommando: 200 Personen mit dem Mandat, zu kidnappen, zu foltern und zu töten. In der Süddeutschen Zeitung vom 04. Dezember 2004 erzählt Juan Moreno eine Schily-Anekdote, deren größter Nachteil möglicherweise darin besteht, dass sie wahr ist: „An Otto Schily gefallen mir die Stimme, seine Vorliebe für Rudolf Steiner und die Geschichte, die mir ein Kollege erzählt hat. Schily vor einem Interview über Sportpolitik zu dem Kollegen: „Was für ein Landsmann sind Sie?" Kollege: „Mein Vater ist in Chile geboren. Ich bin hier aufgewachsen und habe die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen" .Schily: „Na bitte, Sie sind doch mal ein schönes Beispiel für gelungene Integration." Mein Kollege wusste nicht, was er sagen sollte, eigentlich wollte er mit dem Innenminister ein Interview führen, jetzt machte ihm Otto Schily vermeintliche Komplimente – ich kann mir vorstellen, dass nur wenige Dinge auf der Welt irritierender sind. Mein Kollege sagte nichts, es folgte von Schily das, was ich so hübsch finde: „Wissen Sie, mit wem ich jetzt gleich verabredet bin?" - „Nein." - „Mit Ihrem Botschafter." Otto Schily ist nicht ausländerfeindlich, ganz sicher nicht. Er ist Bundesinnenminister, und Innenminister sind in der Regierung halt das, was der böse Polizist bei einer Polizeistreife ist. Es gibt den guten und den bösen Polizisten, denjenigen, der einen versteht, der bei der Kontrolle sagt, dass er die ASU für den Wagen auch immer vergisst, dass das jetzt nicht tragisch sei, und es gibt den anderen, den schlecht gelaunten, der nervös an seinem Halfter spielt, wenn man die Fahrzeugpapiere nicht gleich zur Hand hat. Schily spielt den Bösen. Ich bin der Meinung, dass er Erwartungen erfüllt, eine Rolle interpretiert, dass er funktioniert, weil die Deutschen solche Innenminister mögen. Schily fordert Anlaufstellen für Asylsuchende in Nordafrika, er fordert Sicherungshaft für Ausländer, auch wenn sie noch nichts verbrochen haben, er fordert Rasterfahndungen in ganz Europa, obwohl die in Deutschland schon vor ein paar Jahren nichts gebracht hat. Ich habe mich mit der Zeit daran gewöhnt, vor ihm waren es Seiters und Kanther, nach ihm wird es ein anderer sein, der ähnliche Dinge fordert und ähnlich streng dabei schaut." |
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