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Infoservice Nr. 89 - April 2004

INHALT

-amnesty international: Memorandum an den türkischen Ministerpräsidenten vorgelegt

-FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter hat Jahresbericht 2003 veröffentlicht

-Rückführungen in das Kosovo / UNHCR-Position zur Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo 

-Schweizerische Flüchtlingshilfe legt ihren Bericht „Serbien-Montenegro – Update zur sozialen und medizinischen Lage der intern Vertriebenen“ vor

-UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers: Stabilität ist der Schlüssel zur Rückkehr afghanischer Flüchtlinge 

-IOM: Afghanische Rückkehrer tragen zur Entwicklung und Demokratisierung Afghanistans bei

-Franck Düvell: Das globale Migrationsmanagement und die Rolle der IOM

-Rückführung afghanischer Staatsangehöriger ist Thema bei der nächsten IMK

-Gewalttätigkeiten gegen die kurdische Bevölkerung in den kurdischen Regionen Syriens

-Informationen zur Situation in der Tschetschenischen Republik und in der Republik Inguschetien

-Zum deutschen Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen

-PRO ASYL fordert Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

-Rudolf Bindig: Menschenrechte für Frauen müssen weltweit gelten

-amnesty international: Deutliche Kritik an Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily zur Terrorbekämpfung

-Neukonzeption für die niedersächsische Landesaufnahmestelle Bramsche

-Plenardebatte im Niedersächsischen Landtag zu den gestrichenen Fördermitteln für die Geschäftsführung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates

-Bayerische Landessynode fordert: Ausreisezentren in Bayern schließen!

-Kampagne zur Abschaffung der Residenzpflicht

-Erlass des Hessischen Innenministeriums zur eventuellen Bleiberechtsregelung für einen Teil der afghanischen Staatsangehörigen

-Tote an den Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland und den Außengrenzen der Europäischen Union

-Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Pohle, Jürgen Bregulla, bezeichnet einen wachsenden Ausländeranteil als „Tumor“

-Europa:

Gemeinsame Stellungnahme von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa zum EU-Richtlinienentwurf zu Asylverfahren

-Politische Einigung des Rates Justiz und Inneres über die Anerkennungsrichtlinie

-UNHCR veröffentlicht statistische Daten zur Asylantragstellung in 44 europäischen und sechs nicht-europäischen Staaten

-Europaparlament lehnt die italienische Initiative zur Organisation gemeinsamer Flüge für die Abschiebung illegaler Einwanderer ab

-Meldungen aus Europa


 

amnesty international: Memorandum an den türkischen Ministerpräsidenten vorgelegt

Anlässlich des Besuches einer Delegation unter Leitung seiner Generalsekretärin Irene Khan hat amnesty international im Februar 2004 ein Memorandum an den türkischen Ministerpräsidenten vorgelegt. amnesty international stellt darin fest, dass wirkliche Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte in der Türkei erfordert, dass der gegenwärtige Elan von Verfassungs- und Gesetzesreformen von allen staatlichen Akteuren und allen Teilen der Gesellschaft verinnerlicht werde. Tatsächlicher Wandel werde sich nur einstellen, wenn die Reformen vollständig und nachhaltig umgesetzt würden. Das Papier schildert umfassend fortdauernde Menschenrechtsverletzungen in der Türkei wie Folter und Misshandlung von Festgenommenen durch Sicherheitskräfte, die mangelnde Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit und fortdauernde Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Eingefordert wird die Umsetzung der Gesetze und weitere Reformen des Strafrechts.

FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter hat Jahresbericht 2003 veröffentlicht

Das FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter e.V. hat seinen Jahresbericht für 2003 vorgelegt. Er enthält viele Informationen zu weiter bestehenden Menschenrechtsproblemen in der Türkei, insbesondere zur weiterhin defizitären Strafverfolgung staatlicher Täter, wobei die Strategien der Verschleppung und der „Ermittlungspannen“ sowie rechtliche Hindernisse für die Strafverfolgung aufgezählt werden. Der Bericht enthält harsche Kritik an einzelnen Aussagen im Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei vom August 2003. Zum Beispiel zur „Sippenhaft“ und zur medizinischen Versorgung.

Rückführungen in das Kosovo / UNHCR-Position zur Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo

Rückführungen in das Kosovo sind zur Zeit für alle ethnischen Gruppen – bis auf weiteres – ausgesetzt. Flugabschiebungen finden nicht statt, da UNMIK eine Aufnahme im Moment nicht für möglich hält. Was „bis auf weiteres“ bedeutet, ist zur Zeit unklar. Die Abschiebungen sollen wieder aufgenommen werden, sobald UNMIK erklärte, dass diese wieder möglich seien. Während viele Kommentare in den Medien dahin gehen, dass die Vorstellungen von einem multiethnischen Kosovo gescheitert sind, scheint UNMIK daran festzuhalten, dass sich die Lage wieder beruhigt und ein Schutz von Minderheiten gewährleistet werden kann. Die Frage, wann Rückführungen von Minderheiten wieder möglich sind, betrifft die zentrale Frage der Perspektive der Protektoratskonstruktion. Die Bewertung der Tatsachen steht deshalb in einem hochpolitischen Kontext.

Opfer gewalttätiger Übergriffe wurden auch Ashkali, die nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz, anders als Roma und Serben aus dem Kosovo, nicht von Abschiebungen ausgenommen sind. In der Stadt Vuĉitrn kam es zu einem regelrechten Pogrom, bei dem mehr als 250 Ashkali aus ihrem Wohnviertel vertrieben wurden. Sie leben inzwischen in einem französischen Militärlager. Nicolaus von Holtey, Mitarbeiter von pax christi und in der Beratung von Roma und Ashkali tätig, hat die Betroffenen kurz nach den Ereignissen besucht und befragt. In seinem Bericht fasst er ihre Aussagen und Forderungen zusammen. Sie wollen von EU-Staaten aufgenommen werden.

Verhandlungen über ein weiteres memorandum of understanding zur Rückführung auch von Roma und Serben aus dem Kosovo befanden sich zum Zeitpunkt der Eskalation im Kosovo Mitte März erst im Anfangsstadium, so dass nach Ländererlassen deren Abschiebung um weitere sechs Monate ausgesetzt wurde. Der Versand des entsprechenden hessischen Erlasses erfolgte Ende März ohne irgendeine Bezugnahme auf die aktuellen Ereignisse.

Doch Abschiebungen für Kosovo-Albaner wieder ab Ende April? Aus der Berliner Ausländerbehörde war zu erfahren, das UNMIK ab Ostern wieder Abschiebungsversuche in den Kosovo prüft. Da hierfür jedoch eine Prüffrist von 14 Tagen vorgesehen ist, muss erst ab Ende April wieder mit Abschiebeflügen für die Kosovo-Albaner gerechnet werden.

Es ist davon auszugehen, dass UNMIK den Abschiebungen von Minderheiten (Angehörige aller Minderheitengruppen) längerfristig bzw. auf Dauer nicht mehr zustimmen wird. Die insoweit vorliegenden Vereinbarungen mit dem Bundesinnenministerium (memorandum of understanding) sind aufgrund der aktuellen Übergriffe von Kosovo-Albanern gegen Minderheiten gegenstandslos geworden.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verzichtet zur Zeit auf die Einleitung von Widerrufsverfahren gegen Flüchtlinge aus dem Kosovo. Aktuell besteht auch ein Entscheidungsstopp für Minderheitsangehörige.

UNHCR Deutschland hat am 30. März 2004 die deutsche Übersetzung einer aktuellen „UNHCR-Position zur Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo im Lichte der jüngsten ethnisch motivierten Auseinandersetzungen“ veröffentlicht. Nach dieser Darstellung sind die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen im Kosovo nach den gewalttätigen Ereignissen, die zwischen dem 15. und 21. März 2004 stattgefunden haben, extrem angespannt. Das Vertrauen der Minderheitenangehörigen in die Fähigkeit der KFOR-Truppen, sie und ihr Eigentum beschützen zu können, sei tief erschüttert. Nach der allgemein vorherrschenden Auffassung werde die KFOR im Falle eines erneuten Ausbruchs von Gewalttätigkeiten nicht mehr tun können, als wiederum die Angehörigen der Minderheitengruppen zu evakuieren. Diese und andere Faktoren würden auf lange Sicht ernsthafte Hindernisse für die Möglichkeit einer Rückkehr dorthin darstellen. Das Vertrauen der Minderheiten in die Polizei habe einen absoluten Tiefpunkt erreicht. UNMIK habe während der Tumulte zu langsam reagiert. Dies untergrabe die allgemeine Autorität der UNMIK. Genauere Stellungnahmen der Vereinten Nationen und der OSZE werde es vermutlich noch im April 2004 geben. UNHCR vertritt weiterhin die Auffassung, dass Angehörigen aller Minderheiten weiterhin Schutz in Asylländern gewährt werden soll. Auch die Lage der Bosniaken und Gorani habe sich nach den jüngsten Vorfällen verschlechtert. Eine erzwungene Rückkehr könnte das fragile ethnische Gleichgewicht aufs Spiel setzen und die Gefahr neuer interethnischer Zusammenstöße erhöhen.

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Brief an den Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. vom 5. April 2004 betreffend die Situation im Kosovo festgestellt, für einen regelrechten Abschiebungsstop nach § 54 AuslG sehe man ebenso wenig einen Handlungsbedarf wie für eine Bleiberechtsreglung zu Gunsten der Angehörigen ethnischer Minderheiten. Die UNMIK werde in den Kosovo abzuschiebende Personen erst nach sorgfältiger Prüfung der Situation wieder aufnehmen. Damit sei den Sicherheitsinteressen von Angehörigen ethnischer Minderheiten in vollem Umfang Rechnung getragen. Der Unterzeichner schließt ebenso hoffnungsvoll wie vermutlich realitätsfremd: „Wie wir alle habe ich allerdings die Hoffnung, dass es mit der Verstärkung der KFOR-Einheiten in absehbarer Zeit wieder gelingen wird, die Sicherheitslage in den betroffenen Gebieten zu stabilisieren.“

Schweizerische Flüchtlingshilfe legt ihren Bericht „Serbien-Montenegro – Update zur sozialen und medizinischen Lage der intern Vertriebenen“ vor

Im März 2004 hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe ihren Bericht „Serbien-Montenegro – Update zur sozialen und medizinischen Lage der intern Vertriebenen“ vorgelegt. Serbien und Montenegro beherbergen die größte Zahl von Flüchtlingen und intern Vertriebenen in Europa. Insgesamt 600.000 bis 700.000 Menschen benötigen eine dauerhafte Lösung ihrer Situation, darunter 234.000 intern Vertriebene. Mutmaßlich wurde ein großer Teil der Kosovo-Roma nicht registriert.

UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers: Stabilität ist der Schlüssel zur Rückkehr afghanischer Flüchtlinge 

Im Zusammenhang mit der Afghanistan-Konferenz in Berlin wurde von den Medien zum Teil unkritisch über die Lage im Lande, insbesondere Menschenrechts- und Sicherheitsprobleme, berichtet. Einseitig ist auch die Bewertung der Lage im Lande durch UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers, die als Presseerklärung von UNHCR Deutschland am 1. April 2004 unter der Überschrift „Lubbers: Stabilität ist der Schlüssel zur Rückkehr afghanischer Flüchtlinge“  veröffentlicht wurde. Die Rückkehr von Millionen von Flüchtlingen sei ein Zeichen des Vertrauens der Afghanen in ihre Regierung und in die Stabilität, die in vielen Regionen des Landes seit dem Fall des Taliban-Regimes wiedergewonnen wurde. Ausgeblendet wird, dass auf die Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten starker Druck zur Rückkehr ausgeübt wird. Nach Medienmeldungen vom 3. April 2004 hat etwa der Iran rund 1,5 Millionen afghanische Flüchtlinge im Land ultimativ zur Rückkehr in ihre Heimat aufgefordert. In „einer letzten Warnung“ hat das iranische Innenministerium sie aufgefordert, Iran freiwillig zu verlassen. Sonst drohe die Abschiebung. Begründung: Afghanistan sei ein unabhängiger Staat geworden. Afghanen hätten keinen Flüchtlingsstatus mehr. Auch die Benennung solcher Fakten gehört zur Aufgabe eines Flüchtlingshochkommissars, ebenso eine realistische Darstellung der Situation in den einzelnen Landesteilen und der Hinweis auf fortdauernde Menschenrechtsprobleme, für die zum Teil auch die Regierung Karsai und die mit ihr verbundenen Warlords verantwortlich sind.

IOM: Afghanische Rückkehrer tragen zur Entwicklung und Demokratisierung Afghanistans bei

Noch unkritischer agiert ihrer Rolle als Universaldienstleister in Sachen Migrationsmanagement entsprechend die Internationale Organisation für Migration (IOM) in einer Pressemitteilung vom 30. März 2004 unter der Überschrift  „Afghanische Rückkehrer tragen zur Entwicklung und Demokratisierung Afghanistans bei“. Immerhin enthält die Erklärung das Faktum, dass im Jahr 2003 lediglich 163 Afghaninnen und Afghanen aus Deutschland nach Afghanistan zurückgekehrt sind.

Franck Düvell: Das globale Migrationsmanagement und die Rolle der IOM

Was die ständig größer werdende und ihre Aufgaben erweiternde Organisation IOM eigentlich ist, beleuchtet Franck Düvell in einem Vortrag auf dem Antikriegskongress in München am 10. Januar 2004, der unter der Überschrift  „Das globale Migrationsmanagement und die Rolle der IOM“ im Infodienst 01 im Januar / Februar / März 2004 des Bayerischen Flüchtlingsrates veröffentlicht wurde.

Rückführung afghanischer Staatsangehöriger ist Thema bei der nächsten IMK

Wie Erlassen verschiedener Innenministerien zu entnehmen ist, wird die Rückführung afghanischer Staatsangehöriger erst bei der kommenden Innenministerkonferenz thematisiert werden, so dass Duldungen zunächst bis zum 31. Juli 2004 weiter verlängert werden können. Hinsichtlich Straftätern, sogenannten Sicherheitsgefährdern und Befugnisverlängerungen gelte die bisherige Erlasslage fort, so etwa ein Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 29. März 2004.

Gewalttätigkeiten gegen die kurdische Bevölkerung in den kurdischen Regionen Syriens

Seit dem 12. März 2004 kommt es in den kurdischen Regionen Syriens zu einer Vielzahl schwerster Gewalttätigkeiten gegen die kurdische Bevölkerung. Es soll bislang mehr als 70 Tote und Hunderte von Schwerverletzten gegeben haben. Informationen zu den Ereignissen und ihren Hintergründen enthält eine Presseerklärung des Internationalen Zentrums für die Menschenrechte der Kurden (IMK e.V.) vom 16. März 2004.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Claudia Roth, hat die syrische Regierung aufgefordert, die Umstände des Todes von mehr als 30 syrischen Kurden aufzuklären und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie appellierte gleichzeitig an die Regierung in Damaskus, den Kurden in Syrien die ihnen zustehenden Minderheitenrechte einzuräumen.

Informationen zur Situation in der Tschetschenischen Republik und in der Republik Inguschetien

Die Beobachtungsstelle der Menschenrechtsorganisation Memorial in Inguschetien hat im Februar 2004 Informationen zur Situation in der Tschetschenischen Republik und in der Republik Inguschetien  veröffentlicht. Sie schließen eine „Chronik der Gewalt“ ein.
Die Zweigstelle des UNHCR in Nürnberg hat am 29. Oktober 2003 auf eine Anfrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hin zur Situation tschetschenischer Binnenvertriebener in der Russischen Föderation, insbesondere in Inguschetien Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde im Initiativenrundbrief 01/04 des Bayerischen Flüchtlingsrates veröffentlicht.

Zum deutschen Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen

Zum deutschen Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen hat sich der Münchner Rechtsanwalt Albrecht Göring in einem Interview mit dem Informationsdienst des bayerischen Flüchtlingsrates (Ausgabe 01/Januar/Februar/März/04) geäußert.

Einen weiteren Hinweis auf den Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen in Deutschland enthält ein Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Inneres an den Flüchtlingsrat Berlin e.V. vom 24. März 2004. Darin heißt es: „Für den Personenkreis russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Volkszugehörigkeit bestand in Berlin bis zum 20. Juni 2003 ein genereller Abschiebungsstop. Dieser wurde nicht weiter verlängert, nachdem das BMI im Rahmen der Erörterungen der Lage in Tschetschenien in der Ausländerreferentenbesprechung des Bundes und der Länder im April 2003 mitgeteilt hatte, dass kein Anhaltspunkt für den weiteren Erlass eines generellen Abschiebungsstops mehr besteht. Auch dem aktuellen ad hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom Februar 2004 ist keine erhebliche Verschlechterung der Rückkehrsituation gegenüber dem vorangegangenen ad hoc-Bericht zu entnehmen. Ungeachtet dessen ist von Herrn Senator Dr. Körting entschieden worden, an der bereits früher geltenden Vorlageverpflichtung vor der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volkszugehörigkeit festzuhalten. Rückführungen dieses Personenkreises erfolgen somit weiterhin nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Herrn Senator Dr. Körting...“.

An der deutsch-polnischen Grenze aufgegriffen mutieren tschetschenische Flüchtlinge in Medienberichten zu „illegal eingereisten Tschetschenen“. So berichtet ap am 7. April 2004 darüber, dass bei einer gemeinsamen Fahndungsaktion von 100 polnischen und 200 deutschen Grenzpolizisten 55 illegal eingereiste Tschetschenen, drei polnische Schleuser und zwei polnische Zöllner festgenommen wurden. Ein Justizsprecher: „Wir sind für die EU-Erweiterung gewappnet.“ Letzter Satz der Meldung: „Den Tschetschenen droht die Abschiebung.“

PRO ASYL fordert Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

Anlässlich des 12. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich PRO ASYL in einer Presseerklärung erneut für die Rücknahme der deutschen Vorbehalte eingesetzt, die die Rechte von Flüchtlingskindern seit 12 Jahren massiv einschränken. Bei der zum gleichen Anlass in Berlin stattfindenden Pressekonferenz führte der Völkerrechtler Prof. Dr. Christian Tomuschat aus, es sei zentrale Leitlinie aller Menschenrechtsabkommen, das eigene und fremde Staatsangehörige im Grundsatz gleichgestellt sein sollen. Wenn ein genereller Vorbehalt gemacht werde, werde die Axt an einen Grundpfeiler des Menschenrechtsschutzes gelegt. Die Materialien zur Pressekonferenz, darunter ausführliche Stellungnahmen von Prof. Dr. Christian Tomuschat und Prof. Dr. Lothar Krappmann, deutsches Mitglied der Kommission für die Rechte des Kindes in Genf, können beim Berliner Flüchtlingsrat bestellt werden. E-Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Rudolf Bindig: Menschenrechte für Frauen müssen weltweit gelten

Für die praktische Umsetzung völkerrechtlicher Konventionen, die die Situation von Frauen betreffen, hat sich zum Internationalen Frauentag am 8. März Rudolf Bindig, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion, eingesetzt. Menschenrechte seien universell und dürften nicht nach dem kulturellen Hintergrund eines Landes unterschiedlich interpretiert werden. In seiner frauen- und völkerrechtsfreundlichen Erklärung erwähnt Bindig insbesondere die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) der Vereinten Nationen mit ihrem Zusatzprotokoll über ein Beschwerdeverfahren. Er kritisiert, dass zahlreiche Staaten zur Konvention Vorbehalte eingelegt haben, was bei den insbesondere angesprochenen islamischen Staaten weniger geeignet wäre, den Vorwurf moralischer Doppelstandards hervorzurufen, wenn die Bundesregierung endlich ihre völkerrechtsunfreundlichen Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurücknehmen würde und sich nicht auf diffuse Interpretationen zu ihrer Vertragsauslegung zurückzöge.

amnesty international: Deutliche Kritik an Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily zur Terrorbekämpfung

amnesty international hat deutliche Kritik an Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily zur Terrorbekämpfung geäußert. In einer Presseerklärung vom 22. März 2004 wird Schily vorgeworfen, mit seinen Äußerungen zu den Gefangenen in der US-Basis Guantánamo relativiere er den Menschenrechtsschutz. Schily hatte von einer Bande von Verbrechern gesprochen, die nicht resozialisierbar seien. amnesty international weist darauf hin, dass den meisten Gefangenen in Guantánamo zwei Jahre nach ihrer Inhaftierung noch nicht mitgeteilt worden sei, wessen sie beschuldigt werden. Die Vorgehensweise der USA in Guantánamo widerspreche den internationalen Standards für die Behandlung von Kriegsgefangenen wie auch von Straftätern. Mit seinen Äußerungen rechtfertige Schily die illegale und inhumane Behandlung der Gefangenen indirekt.

Neukonzeption für die niedersächsische Landesaufnahmestelle Bramsche

Für die niedersächsische Landesaufnahmestelle Bramsche, eine der bereits schon existierenden Ausreiseeinrichtungen, ist eine Neukonzeption vorgelegt worden. Alle zu ergreifenden Unterstützungsmaßnahmen hätten sich an dem Ziel der Rückkehr zu orientieren, so heißt es darin. Da ist die Lagerschule für die Kinder bereits inbegriffen. Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat die neue Konzeption veröffentlicht und ihre Intention ebenso kritisiert wie die vom Land und der Lagerleitung betriebene Informationspolitik.

Plenardebatte im Niedersächsischen Landtag zu den gestrichenen Fördermitteln für die Geschäftsführung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates

In einer Plenardebatte im Niedersächsischen Landtag ging es um eine Petition mit dem Ziel, die erneute Einstellung der gestrichenen Fördermittel für die Geschäftsführung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates in den Landeshaushalt zu erreichen. Hans-Christian Biallas von der CDU, nach Auffassung des niedersächsischen Flüchtlingsrates die treibende Kraft für die Streichung der Mittel in Höhe von 46.000 Euro, unterschritt das parlamentarische Niveau, als er es fertig brachte, mit einer Spendenbescheinigung zu wedeln und zu seinem alternativen Finanzierungsmodell schließlich mit einer Spende von 20 Euro beizutragen. Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat die Plenardebatte und die Spende kommentiert .

Bayerische Landessynode fordert: Ausreisezentren in Bayern schließen!

Die Landessynode der evangelischen Kirche in Bayern hat die bayerische Staatsregierung aufgefordert, das Ausreisezentrum in Fürth zu schließen und auf die Errichtung weiterer Ausreisezentren zu verzichten. Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Der Synodale Günter Beckstein, im Hauptberuf bayerischer Innenminister, war auf der Synode nicht anwesend. Der bayerische Flüchtlingsrat und die Organisation res publica haben den Beschluss in einer Pressemitteilung vom 25. März 2004 begrüßt.

Kampagne zur Abschaffung der Residenzpflicht

Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen setzt sich im Rahmen einer Kampagne erneut für die Abschaffung der Residenzpflicht in Deutschland ein. In ihrem Kampagnenmaterial unter dem Titel „Kampagne zur Abschaffung der Residenzpflicht – den Apartheidgesetzen in Deutschland“ werden Beispiele geschildert, die belegen, welche Folgen die Aufenthaltsbeschränkung für die politische Selbstorganisation der Betroffenen hat.

Erlass des Hessischen Innenministeriums zur eventuellen Bleiberechtsregelung für einen Teil der afghanischen Staatsangehörigen

Mit einem weiteren Erlass vom 26. Januar 2004 hat das Hessische Innenministerium eine Vorgriffsregelung in Hinsicht auf eine eventuelle Bleiberechtsregelung für einen Teil der afghanischen Staatsangehörigen getroffen. Im Erlass heißt es: „Im Hinblick auf eine zumindest nicht auszuschließende künftige Bleiberechtsregelung zu Gunsten afghanischer Staatsangehöriger können nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG erteilte Aufenthaltsbefugnisse derjenigen Personen verlängert werden, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Neuerteilung von Aufenthaltsbefugnissen wegen auslandsbezogener Abschiebungshindernissen kommt auch weiterhin nicht mehr in Betracht.“

Tote an den Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland und den Außengrenzen der Europäischen Union

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Fritz Rudolf Körper weiß mit guten Gründen wieder einmal vergleichsweise wenig. Auf die schlichte Frage der Abgeordneten Petra Pau im Bundestag, wie viele Personen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2003 an den Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland und den Außengrenzen der Europäischen Union tot aufgefunden worden seien, antwortet Körper: „Die Bundesregierung führt zu dieser Fragestellung statistische Erhebungen nur insoweit, als Deutschland selbst die Außengrenzsicherung der Europäischen Union wahrnimmt. Im Jahr 2003 wurden an der deutsch-polnischen Grenze und an der deutsch-tschechischen Grenze insgesamt fünf Personen tot aufgefunden.“ Die Bundesregierung könnte die EU-Partner durchaus einmal fragen.

Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Pohle, Jürgen Bregulla, bezeichnet einen wachsenden Ausländeranteil als „Tumor“

Nach einem Bericht der Schaumburger Zeitung vom 7. April 2004 hat der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Pohle, Jürgen Bregulla, in einer Rede zum Zuwanderungsgesetz einen wachsenden Ausländeranteil als „Tumor“ bezeichnet, der die Gesundheit unserer Gesellschaft bedrohe und von „politischen Chirurgen wegoperiert“ werden müsse. Gegenüber der Schaumburger Zeitung habe er die Verwendung dieses „nicht ganz korrekten“ Vokabulars bedauert, sehe sich aber einer Treibjagd gegenüber, bei der er der Hase sei. Dankenswerter Weis hat die Schaumburger Zeitung darauf hingewiesen, dass Bregulla auch an anderer Stelle seines Redemanuskriptes nicht mit rechter Rhetorik gespart hat. An einer Stelle habe er die sozialen Folgen der Zuwanderung mit denen der NS-Herrschaft verglichen: So wie „unsere Väter und Großväter gefragt haben, konntet ihr Hitler und den Nationalsozialismus nicht verhindern,... werden einmal unsere Enkel und Urenkel ihre Väter und Großväter fragen, konntet ihr die Zuwanderung in diesem Umfang nicht stoppen....“ Der schräge historische Vergleich und die im Stürmerstil vorgetragene Tumormetapher löste keinen Handlungsbedarf bei der Landes-CDU aus. Nach einer Entschuldigung bestehe keine Veranlassung zu formalen Schritten. Der Generalsekretär der Landes-CDU, Friedrich-Otto Ripke, hat sich nach seinen Angaben bei einem Treffen mit Bregulla davon überzeugen wollen, ob hinter den Worten eine inhaltlich rechtsradikale Überzeugung stecke. Nach seiner „jetzigen Überzeugung“ sei dies nicht der Fall. Ob Ripkes jetzige Überzeugung auch die von morgen ist, ist nach jetzigem Sachstand unklar.

Europa:

Gemeinsame Stellungnahme von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa zum EU-Richtlinienentwurf zu Asylverfahren

 „Die Europäische Union verspielt ihre Glaubwürdigkeit in der internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsdebatte“. Zu diesem Schluss kamen alle relevanten Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa in einer gemeinsamen Stellungnahme am 22. März 2004. Sie forderten Kommissar Antonio Vitorino auf, den EU-Richtlinienentwurf zu Asylverfahren zurückzuziehen. Würde diese Richtlinie zum europäischen Standard, könnten Asylsuchende in ein Land zurückgewiesen werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen oder gar die Kettenabschiebung bis ins Verfolgerland.

Politische Einigung des Rates Justiz und Inneres über die Anerkennungsrichtlinie

Der Rat Justiz und Inneres erzielte kurz vor Ladenschluss eine politische Einigung über die Anerkennungsrichtlinie . Unter dem Oberbegriff „internationaler Schutz” behandelt die Richtlinie die asylpolitische Kernfrage ”Wer ist Flüchtling ?” und ”Wer braucht so genannten ergänzenden oder anderweitigen Schutz ?”. Im zweiten Teil werden die sozialen Rechte dieser beiden Flüchtlingsgruppen geregelt.

Die Bundesregierung blockierte monatelang – gegen alle anderen EU-Mitgliedstaaten – die Verabschiedung dieser Richtlinie mit dem Hinweis: Erst das deutsche Zuwanderungsgesetz – Europa muss warten. Damit am 30. März 2004 doch noch das Fundament eines europäischen Asylrechts gelegt werden konnte, erfuhr die Richtlinie weitere Verwässerungen, um die zahlreichen deutschen Vorbehalte auszuräumen.

An einem zentralen Punkt musste sogar Deutschland Zugeständnisse machen: Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung fallen in den Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention. So sieht es die Richtlinie vor. Durch eine korrekte Umsetzung in nationales Recht könnte künftig eine zentrale Schutzlücke in Deutschland endlich geschlossen werden.

Bedauerlicherweise hat auch Deutschland im Laufe der Verhandlungen maßgeblich dazu beigetragen, dass eine restriktivere Definition für den ergänzenden bzw. subsidiären Schutz beschlossen wurde. Als Grundlage für die Anerkennung als Person, die Anspruch auf ergänzenden Schutz hat, kommen die internationalen Menschenrechtsabkommen, vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention in Betracht. Ursprüngliche sollten Opfer genereller Gewalt in Kriegs - und Bürgerkriegssituationen in diesen ergänzenden Schutzbereich fallen. In der Fassung der politische Einigung gilt dies nur noch bei "ernsthafter, individueller Bedrohung". Somit besteht die Gefahr, dass Bürgerkriegsflüchtlinge an diesen hohen Hürden scheitern.

Deutschland sorgte dafür, dass die Rechte von Flüchtlingen, denen menschenrechtlicher bzw. ergänzender Schutz gewährt wird, massiv herabgestuft wurden. Aus verbindlichen Mindeststandards wurden Kann-Bestimmungen. Deutschland setzte durch, dass dieser Flüchtlingsgruppe nur soziale und medizinische „Kernleistungen“ gewährt werden können. Der Zugang zum Arbeitsmarkt darf eingeschränkt werden. Integrationsleistungen werden nur noch angeboten, wenn es die Nationalstaaten als „sinnvoll“ erachten. Darüber hinaus können den Familienmitgliedern von diesen Flüchtlingen ein geringerer Status und weniger soziale Rechte zugestanden werden.

UNHCR veröffentlicht statistische Daten zur Asylantragstellung in 44 europäischen und sechs nicht-europäischen Staaten

UNHCR hat am 24. Februar 2004 ein umfangreiches Papier mit statistischen Daten zur Asylantragstellung in 44 europäischen und sechs nicht-europäischen Staaten für den Zeitraum 2003 und die vergangenen Jahre vorgelegt. Das unter der Überschrift „Asylum Levels and Trends: Europe and non-European Industrialized Countries, 2003“ verschienene Papier weist auch auf die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Daten in den verschiedenen Staaten und die unterschiedlichen statistischen Grundlagen hin.

Europaparlament lehnt die italienische Initiative zur Organisation gemeinsamer Flüge für die Abschiebung illegaler Einwanderer ab

Das Europaparlament hat am 31. März 2003 die italienische Initiative zur Organisation gemeinsamer Flüge für die Abschiebung illegaler Einwanderer abgelehnt. Der Rat behielt den Text dennoch bei und gab die Angelegenheit automatisch an die Kommission weiter, da die Anhörung des EP in diesem Themenbereich leider nur eine Formalität ist. Der Entwurf einer Richtlinie zu gemeinsamen Charterflügen enthält, über die von vielen europäischen Nichtregierungsorganisationen kritisierte Intention hinaus (vgl. Infoservice 86) viele Unklarheiten und Mängel. Er fällt in vieler Hinsicht sogar hinter die in Deutschland bislang als interne Dienstanweisung des Bundesgrenzschutz geltenden Bestimmungen über die Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen auf dem Luftweg zurück.

Meldungen aus Europa

Niederlande
Im ersten Verfahren, das vor einem niederländischen Gericht auf der Grundlage der Antifolterkonvention stattfand, hat ein Rotterdamer Gericht einen Ex-Offizier aus der Demokratischen Republik Kongo wegen Folter zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Verurteilte hatte 1998 in den Niederlanden Asyl beantragt.

Österreich
Österreichs Innenminister Ernst Strasser lädt Kollegen aus fünf EU-Staaten und fünf Beitrittsländern für den 16. April zu einem Minigipfel zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ ein. Strasser will Medienmeldungen zufolge einen sechs Punkte umfassenden Sicherheitsplan vorlegen. Dieser Plan soll vorsehen, Ermittlern aller Staaten Zugang zum europäischen digitalen Fingerabdrucksystem EURODAC zu verschaffen, das bisher nur für Asylverfahren verwendet werden darf. Außerdem ist ein Datenaustausch zwischen allen Schengenstaaten bezüglich der Daten von Visaantragstellern vorgesehen. Weitere Themen sind die Einführung biometrischer Daten in Reisepässe, die Angleichung der Sicherungsbestimmungen auf den Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und eine engere Zusammenarbeit von Europol und Interpol im Zusammenhang mit DNS-Dateien.

Österreich
Das Magazin profil hat in einem Bericht die medizinische Betreuung im Flüchtlingslager Traiskirchen kritisiert.
Unter Hinweis auf die niederösterreichische Ärztekammer wird von skandalösen Missständen und gar Seuchengefahr gesprochen. Die niederösterreichische Ärztekammer hat diese Aussagen dementiert, allerdings darauf hingewiesen, dass die Arbeitsbedingungen für die Mediziner selbst in Traiskirchen verbesserungswürdig seien. Wenn man 20 Flüchtlinge in einem Raum unterbringe, das Licht schlecht sei und es auch noch Sprachprobleme gebe, dann sei es schwer, seriöse Diagnosen zu stellen. Nach einem Bericht der Wiener Zeitung vom 5. April 2004 hat der österreichische Innenminister darauf hingewiesen, man nehme die medizinische Versorgung von Asylbewerbern ernst.

Schweden
Nach Medienmeldungen haben sich Hunderte von Asylbewerbern in Schweden die Fingerkuppen verstümmelt
, um ihre Identifizierung zu verhindern und damit eine Abschiebung zu erschweren. Allein seit Januar 2003 sollen sich nach Behördenangaben 400 – 500 Asylbewerber aus diesem Grund Selbstverletzungen zugefügt haben, insbesondere um ihre Rückführung in ein anderes EU-Land im Rahmen des Dublin-Verfahrens zu verhindern. Von 26.000 in Schweden erfassten Fingerabdrücken seien 1.300 nicht lesbar. Bei 400 bis 500 Fällen gehe dies auf Selbstverstümmelungen zurück. Die schwedische Einwanderungsbehörde spricht davon, dass es Fälle gebe, in denen die Fingerabdrücke vollständig zerstört waren, weil die Betroffenen Säure oder ähnliche Stoffe benutzt hätten.

Schweiz
Entgegen verbindlicher Vorschriften werde bei Ausschaffungen auf dem Züricher Flughafen noch immer geknebelt und medikamentös ruhig gestellt. Dies behauptet die schweizerische Gruppe augenauf in ihrem Bulletin 41 vom März 2004 unter der Überschrift: „Knebeln, spritzen, lügen“. In der Schweiz gebe es zwar eine am 11. April 2002 verabschiedete Vorschrift über zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg. Es fehle jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Gegen die Bestimmungen werde verstoßen. Was schweizer Polizisten an Zwangsmaßnahmen verboten sei, werde zum Teil delegiert an das Sicherheitspersonal ausländischer Airlines.

Zur juristischen Aufarbeitung des Abschiebungstodes von Khaled Abuzarifa vor fünf Jahren äußert sich die schweizerische Gruppe augenauf im selben Bulletin unter der Überschrift  „Fahrlässige Auftragstötung“.

Im Juni 2001 standen drei Polizisten und ein Arzt, der die Knebelung des mit der Atmung kämpfenden Opfers für unbedenklich erklärt hatte, vor Gericht. Der Arzt wurde schuldig gesprochen und zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Zwei Polizisten der Berner Antiterroreinheit, die die Abschiebung nach Kairo begleitet hatten, wurden freigesprochen, weil sie auf Befehl gehandelt hätten. Hinsichtlich des Chefs des Abschiebungsteams sollte durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden, ob dieser auch auf Weisung der Vorgesetzten gehandelt habe. Im Gegensatz zu allen Vorinstanzen waren jetzt Bundesrichter der Auffassung, dass zumindest der Arzt im Auftrag des Kantons Bern gehandelt habe, womit der Kanton Bern für den angerichteten Schaden haftbar sei. Bislang ist eine Schadenersatzzahlung nicht erfolgt.

Liste


 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.