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vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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Infoservice Nr. 89 - April 2004 |
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INHALT
-amnesty international: Memorandum an den türkischen Ministerpräsidenten vorgelegt -FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter hat Jahresbericht 2003 veröffentlicht -Rückführungen in das Kosovo / UNHCR-Position zur Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo -IOM: Afghanische Rückkehrer tragen zur Entwicklung und Demokratisierung Afghanistans bei -Franck Düvell: Das globale Migrationsmanagement und die Rolle der IOM -Rückführung afghanischer Staatsangehöriger ist Thema bei der nächsten IMK -Gewalttätigkeiten gegen die kurdische Bevölkerung in den kurdischen Regionen Syriens -Informationen zur Situation in der Tschetschenischen Republik und in der Republik Inguschetien -Zum deutschen Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen -PRO ASYL fordert Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention -Rudolf Bindig: Menschenrechte für Frauen müssen weltweit gelten -Neukonzeption für die niedersächsische Landesaufnahmestelle Bramsche -Bayerische Landessynode fordert: Ausreisezentren in Bayern schließen! -Kampagne zur Abschaffung der Residenzpflicht -Politische Einigung des Rates Justiz und Inneres über die Anerkennungsrichtlinie | ||
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Anlässlich des Besuches
einer Delegation unter Leitung seiner Generalsekretärin Irene Khan hat amnesty
international im Februar 2004 ein Memorandum an den
türkischen Ministerpräsidenten vorgelegt. amnesty international stellt
darin fest, dass wirkliche Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte in der
Türkei erfordert, dass der gegenwärtige Elan von Verfassungs- und
Gesetzesreformen von allen staatlichen Akteuren und allen Teilen der
Gesellschaft verinnerlicht werde. Tatsächlicher Wandel werde sich nur
einstellen, wenn die Reformen vollständig und nachhaltig umgesetzt würden. Das
Papier schildert umfassend fortdauernde Menschenrechtsverletzungen in
der Türkei wie Folter und Misshandlung von Festgenommenen durch Sicherheitskräfte,
die mangelnde Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit und
fortdauernde Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Eingefordert wird
die Umsetzung der Gesetze und weitere Reformen des Strafrechts.
Das FrauenRechtsBüro
gegen sexuelle Folter e.V. hat seinen Jahresbericht
für 2003 vorgelegt. Er enthält
viele Informationen zu weiter bestehenden Menschenrechtsproblemen in der
Türkei, insbesondere zur weiterhin defizitären Strafverfolgung staatlicher
Täter, wobei die Strategien der Verschleppung und der „Ermittlungspannen“
sowie rechtliche Hindernisse für die Strafverfolgung aufgezählt werden.
Der Bericht enthält harsche Kritik an einzelnen Aussagen im Lagebericht
des Auswärtigen Amtes zur Türkei vom August 2003. Zum Beispiel zur
„Sippenhaft“ und zur medizinischen Versorgung.
Rückführungen in das Kosovo sind zur Zeit für alle ethnischen Gruppen – bis auf weiteres – ausgesetzt. Flugabschiebungen finden nicht statt, da UNMIK eine Aufnahme im Moment nicht für möglich hält. Was „bis auf weiteres“ bedeutet, ist zur Zeit unklar. Die Abschiebungen sollen wieder aufgenommen werden, sobald UNMIK erklärte, dass diese wieder möglich seien. Während viele Kommentare in den Medien dahin gehen, dass die Vorstellungen von einem multiethnischen Kosovo gescheitert sind, scheint UNMIK daran festzuhalten, dass sich die Lage wieder beruhigt und ein Schutz von Minderheiten gewährleistet werden kann. Die Frage, wann Rückführungen von Minderheiten wieder möglich sind, betrifft die zentrale Frage der Perspektive der Protektoratskonstruktion. Die Bewertung der Tatsachen steht deshalb in einem hochpolitischen Kontext. Opfer gewalttätiger Übergriffe wurden auch Ashkali, die nach den Beschlüssen der Innenministerkonferenz, anders als Roma und Serben aus dem Kosovo, nicht von Abschiebungen ausgenommen sind. In der Stadt Vuĉitrn kam es zu einem regelrechten Pogrom, bei dem mehr als 250 Ashkali aus ihrem Wohnviertel vertrieben wurden. Sie leben inzwischen in einem französischen Militärlager. Nicolaus von Holtey, Mitarbeiter von pax christi und in der Beratung von Roma und Ashkali tätig, hat die Betroffenen kurz nach den Ereignissen besucht und befragt. In seinem Bericht fasst er ihre Aussagen und Forderungen zusammen. Sie wollen von EU-Staaten aufgenommen werden. Verhandlungen über ein weiteres memorandum of understanding zur Rückführung auch von Roma und Serben aus dem Kosovo befanden sich zum Zeitpunkt der Eskalation im Kosovo Mitte März erst im Anfangsstadium, so dass nach Ländererlassen deren Abschiebung um weitere sechs Monate ausgesetzt wurde. Der Versand des entsprechenden hessischen Erlasses erfolgte Ende März ohne irgendeine Bezugnahme auf die aktuellen Ereignisse. Doch Abschiebungen für Kosovo-Albaner wieder ab Ende April? Aus der Berliner Ausländerbehörde war zu erfahren, das UNMIK ab Ostern wieder Abschiebungsversuche in den Kosovo prüft. Da hierfür jedoch eine Prüffrist von 14 Tagen vorgesehen ist, muss erst ab Ende April wieder mit Abschiebeflügen für die Kosovo-Albaner gerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass UNMIK den Abschiebungen von Minderheiten (Angehörige aller Minderheitengruppen) längerfristig bzw. auf Dauer nicht mehr zustimmen wird. Die insoweit vorliegenden Vereinbarungen mit dem Bundesinnenministerium (memorandum of understanding) sind aufgrund der aktuellen Übergriffe von Kosovo-Albanern gegen Minderheiten gegenstandslos geworden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verzichtet zur Zeit auf die Einleitung von Widerrufsverfahren gegen Flüchtlinge aus dem Kosovo. Aktuell besteht auch ein Entscheidungsstopp für Minderheitsangehörige. UNHCR Deutschland hat am 30. März 2004 die deutsche Übersetzung einer aktuellen „UNHCR-Position zur Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo im Lichte der jüngsten ethnisch motivierten Auseinandersetzungen“ veröffentlicht. Nach dieser Darstellung sind die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen im Kosovo nach den gewalttätigen Ereignissen, die zwischen dem 15. und 21. März 2004 stattgefunden haben, extrem angespannt. Das Vertrauen der Minderheitenangehörigen in die Fähigkeit der KFOR-Truppen, sie und ihr Eigentum beschützen zu können, sei tief erschüttert. Nach der allgemein vorherrschenden Auffassung werde die KFOR im Falle eines erneuten Ausbruchs von Gewalttätigkeiten nicht mehr tun können, als wiederum die Angehörigen der Minderheitengruppen zu evakuieren. Diese und andere Faktoren würden auf lange Sicht ernsthafte Hindernisse für die Möglichkeit einer Rückkehr dorthin darstellen. Das Vertrauen der Minderheiten in die Polizei habe einen absoluten Tiefpunkt erreicht. UNMIK habe während der Tumulte zu langsam reagiert. Dies untergrabe die allgemeine Autorität der UNMIK. Genauere Stellungnahmen der Vereinten Nationen und der OSZE werde es vermutlich noch im April 2004 geben. UNHCR vertritt weiterhin die Auffassung, dass Angehörigen aller Minderheiten weiterhin Schutz in Asylländern gewährt werden soll. Auch die Lage der Bosniaken und Gorani habe sich nach den jüngsten Vorfällen verschlechtert. Eine erzwungene Rückkehr könnte das fragile ethnische Gleichgewicht aufs Spiel setzen und die Gefahr neuer interethnischer Zusammenstöße erhöhen. Das Innenministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Brief an den Förderverein
Kölner Flüchtlingsrat e.V. vom 5. April 2004 betreffend die Situation
im Kosovo festgestellt, für einen regelrechten Abschiebungsstop
nach § 54 AuslG sehe man ebenso wenig einen Handlungsbedarf wie für eine
Bleiberechtsreglung zu Gunsten der Angehörigen ethnischer
Minderheiten. Die UNMIK werde in den Kosovo abzuschiebende Personen erst
nach sorgfältiger Prüfung der Situation wieder aufnehmen. Damit sei den
Sicherheitsinteressen von Angehörigen ethnischer Minderheiten in vollem Umfang
Rechnung getragen. Der Unterzeichner schließt ebenso hoffnungsvoll wie
vermutlich realitätsfremd: „Wie wir alle habe ich allerdings die
Hoffnung, dass es mit der Verstärkung der KFOR-Einheiten in absehbarer
Zeit wieder gelingen wird, die Sicherheitslage in den betroffenen Gebieten
zu stabilisieren.“
Im März 2004 hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe ihren Bericht „Serbien-Montenegro – Update zur sozialen und medizinischen Lage der intern Vertriebenen“ vorgelegt. Serbien und Montenegro beherbergen die größte Zahl von Flüchtlingen und intern Vertriebenen in Europa. Insgesamt 600.000 bis 700.000 Menschen benötigen eine dauerhafte Lösung ihrer Situation, darunter 234.000 intern Vertriebene. Mutmaßlich wurde ein großer Teil der Kosovo-Roma nicht registriert.
Im Zusammenhang mit der Afghanistan-Konferenz in Berlin wurde von den Medien zum Teil unkritisch über die Lage im Lande, insbesondere Menschenrechts- und Sicherheitsprobleme, berichtet. Einseitig ist auch die Bewertung der Lage im Lande durch UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers, die als Presseerklärung von UNHCR Deutschland am 1. April 2004 unter der Überschrift „Lubbers: Stabilität ist der Schlüssel zur Rückkehr afghanischer Flüchtlinge“ veröffentlicht wurde. Die Rückkehr von Millionen von Flüchtlingen sei ein Zeichen des Vertrauens der Afghanen in ihre Regierung und in die Stabilität, die in vielen Regionen des Landes seit dem Fall des Taliban-Regimes wiedergewonnen wurde. Ausgeblendet wird, dass auf die Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten starker Druck zur Rückkehr ausgeübt wird. Nach Medienmeldungen vom 3. April 2004 hat etwa der Iran rund 1,5 Millionen afghanische Flüchtlinge im Land ultimativ zur Rückkehr in ihre Heimat aufgefordert. In „einer letzten Warnung“ hat das iranische Innenministerium sie aufgefordert, Iran freiwillig zu verlassen. Sonst drohe die Abschiebung. Begründung: Afghanistan sei ein unabhängiger Staat geworden. Afghanen hätten keinen Flüchtlingsstatus mehr. Auch die Benennung solcher Fakten gehört zur Aufgabe eines Flüchtlingshochkommissars, ebenso eine realistische Darstellung der Situation in den einzelnen Landesteilen und der Hinweis auf fortdauernde Menschenrechtsprobleme, für die zum Teil auch die Regierung Karsai und die mit ihr verbundenen Warlords verantwortlich sind.
Noch unkritischer agiert ihrer Rolle als
Universaldienstleister in Sachen Migrationsmanagement entsprechend die Internationale
Organisation für Migration (IOM) in einer Pressemitteilung vom 30. März
2004 unter der Überschrift „Afghanische Rückkehrer
tragen zur Entwicklung und Demokratisierung Afghanistans bei“. Immerhin
enthält die Erklärung das Faktum, dass im Jahr 2003 lediglich 163 Afghaninnen
und Afghanen aus Deutschland nach Afghanistan zurückgekehrt sind.
Was die ständig
größer werdende und ihre Aufgaben erweiternde Organisation IOM eigentlich
ist, beleuchtet Franck Düvell
in einem Vortrag auf dem Antikriegskongress in München am 10. Januar 2004,
der unter der Überschrift „Das globale Migrationsmanagement
und die Rolle der IOM“ im
Infodienst 01 im Januar / Februar / März 2004 des Bayerischen Flüchtlingsrates
veröffentlicht wurde.
Wie Erlassen
verschiedener Innenministerien zu entnehmen ist, wird die Rückführung
afghanischer Staatsangehöriger erst bei der kommenden
Innenministerkonferenz thematisiert werden, so dass Duldungen zunächst bis zum 31. Juli
2004 weiter verlängert werden können. Hinsichtlich Straftätern,
sogenannten Sicherheitsgefährdern und Befugnisverlängerungen gelte die
bisherige Erlasslage fort, so etwa ein Erlass des Hessischen Innenministeriums
vom 29. März 2004.
Seit dem 12. März 2004 kommt es in den kurdischen
Regionen Syriens zu einer Vielzahl schwerster Gewalttätigkeiten gegen
die kurdische Bevölkerung. Es soll bislang mehr als 70 Tote und
Hunderte von Schwerverletzten gegeben haben. Informationen zu den
Ereignissen und ihren Hintergründen enthält eine Presseerklärung
des Internationalen Zentrums für die Menschenrechte der Kurden (IMK e.V.)
vom 16. März 2004.
Die Beobachtungsstelle der
Menschenrechtsorganisation Memorial in Inguschetien hat im Februar
2004 Informationen zur Situation in der Tschetschenischen
Republik und in der Republik Inguschetien
veröffentlicht. Sie schließen eine „Chronik der Gewalt“
ein.
Zum deutschen Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen hat sich der Münchner Rechtsanwalt Albrecht Göring in einem Interview mit dem Informationsdienst des bayerischen Flüchtlingsrates (Ausgabe 01/Januar/Februar/März/04) geäußert. Einen weiteren Hinweis auf den Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen in Deutschland enthält ein Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Inneres an den Flüchtlingsrat Berlin e.V. vom 24. März 2004. Darin heißt es: „Für den Personenkreis russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Volkszugehörigkeit bestand in Berlin bis zum 20. Juni 2003 ein genereller Abschiebungsstop. Dieser wurde nicht weiter verlängert, nachdem das BMI im Rahmen der Erörterungen der Lage in Tschetschenien in der Ausländerreferentenbesprechung des Bundes und der Länder im April 2003 mitgeteilt hatte, dass kein Anhaltspunkt für den weiteren Erlass eines generellen Abschiebungsstops mehr besteht. Auch dem aktuellen ad hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom Februar 2004 ist keine erhebliche Verschlechterung der Rückkehrsituation gegenüber dem vorangegangenen ad hoc-Bericht zu entnehmen. Ungeachtet dessen ist von Herrn Senator Dr. Körting entschieden worden, an der bereits früher geltenden Vorlageverpflichtung vor der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volkszugehörigkeit festzuhalten. Rückführungen dieses Personenkreises erfolgen somit weiterhin nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Herrn Senator Dr. Körting...“. An der deutsch-polnischen Grenze aufgegriffen mutieren tschetschenische Flüchtlinge in Medienberichten zu „illegal eingereisten Tschetschenen“. So berichtet ap am 7. April 2004 darüber, dass bei einer gemeinsamen Fahndungsaktion von 100 polnischen und 200 deutschen Grenzpolizisten 55 illegal eingereiste Tschetschenen, drei polnische Schleuser und zwei polnische Zöllner festgenommen wurden. Ein Justizsprecher: „Wir sind für die EU-Erweiterung gewappnet.“ Letzter Satz der Meldung: „Den Tschetschenen droht die Abschiebung.“
Anlässlich des 12. Jahrestages der
Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich PRO ASYL
in einer Presseerklärung erneut für die Rücknahme
der deutschen Vorbehalte eingesetzt, die die Rechte von
Flüchtlingskindern seit 12 Jahren massiv einschränken. Bei der zum
gleichen Anlass in Berlin stattfindenden Pressekonferenz führte der Völkerrechtler
Prof. Dr. Christian Tomuschat aus, es sei zentrale Leitlinie aller
Menschenrechtsabkommen, das eigene und fremde Staatsangehörige im Grundsatz
gleichgestellt sein sollen. Wenn ein genereller Vorbehalt gemacht werde,
werde die Axt an einen Grundpfeiler des Menschenrechtsschutzes gelegt. Die
Materialien zur Pressekonferenz, darunter ausführliche Stellungnahmen von
Prof. Dr. Christian Tomuschat und Prof. Dr. Lothar Krappmann, deutsches
Mitglied der Kommission für die Rechte des Kindes in Genf, können beim
Berliner Flüchtlingsrat bestellt werden. E-Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de Für die praktische Umsetzung völkerrechtlicher Konventionen, die die Situation von Frauen betreffen, hat sich zum Internationalen Frauentag am 8. März Rudolf Bindig, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion, eingesetzt. Menschenrechte seien universell und dürften nicht nach dem kulturellen Hintergrund eines Landes unterschiedlich interpretiert werden. In seiner frauen- und völkerrechtsfreundlichen Erklärung erwähnt Bindig insbesondere die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) der Vereinten Nationen mit ihrem Zusatzprotokoll über ein Beschwerdeverfahren. Er kritisiert, dass zahlreiche Staaten zur Konvention Vorbehalte eingelegt haben, was bei den insbesondere angesprochenen islamischen Staaten weniger geeignet wäre, den Vorwurf moralischer Doppelstandards hervorzurufen, wenn die Bundesregierung endlich ihre völkerrechtsunfreundlichen Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurücknehmen würde und sich nicht auf diffuse Interpretationen zu ihrer Vertragsauslegung zurückzöge.
amnesty international hat deutliche Kritik an Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily zur Terrorbekämpfung geäußert. In einer Presseerklärung vom 22. März 2004 wird Schily vorgeworfen, mit seinen Äußerungen zu den Gefangenen in der US-Basis Guantánamo relativiere er den Menschenrechtsschutz. Schily hatte von einer Bande von Verbrechern gesprochen, die nicht resozialisierbar seien. amnesty international weist darauf hin, dass den meisten Gefangenen in Guantánamo zwei Jahre nach ihrer Inhaftierung noch nicht mitgeteilt worden sei, wessen sie beschuldigt werden. Die Vorgehensweise der USA in Guantánamo widerspreche den internationalen Standards für die Behandlung von Kriegsgefangenen wie auch von Straftätern. Mit seinen Äußerungen rechtfertige Schily die illegale und inhumane Behandlung der Gefangenen indirekt.
Für die
niedersächsische Landesaufnahmestelle Bramsche, eine der bereits schon
existierenden Ausreiseeinrichtungen, ist eine Neukonzeption
vorgelegt worden. Alle zu
ergreifenden Unterstützungsmaßnahmen hätten sich an dem Ziel der Rückkehr
zu orientieren, so heißt es darin. Da ist die Lagerschule für die Kinder
bereits inbegriffen. Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat die neue
Konzeption veröffentlicht und ihre Intention ebenso kritisiert wie die vom
Land und der Lagerleitung betriebene Informationspolitik.
In einer Plenardebatte im Niedersächsischen
Landtag ging es um eine Petition mit dem Ziel, die erneute Einstellung
der gestrichenen Fördermittel für die Geschäftsführung des Niedersächsischen
Flüchtlingsrates in den Landeshaushalt zu erreichen.
Hans-Christian Biallas von der CDU, nach Auffassung des niedersächsischen
Flüchtlingsrates die treibende Kraft für die Streichung der Mittel in Höhe
von 46.000 Euro, unterschritt das parlamentarische Niveau, als er es
fertig brachte, mit einer Spendenbescheinigung zu wedeln und zu seinem
alternativen Finanzierungsmodell schließlich mit einer Spende von 20 Euro
beizutragen. Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat die Plenardebatte und die Spende kommentiert .
Die Landessynode der
evangelischen Kirche in Bayern hat die bayerische Staatsregierung
aufgefordert, das Ausreisezentrum in Fürth zu schließen und auf die
Errichtung weiterer Ausreisezentren zu verzichten. Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit
verabschiedet. Der Synodale Günter Beckstein, im Hauptberuf bayerischer
Innenminister, war auf der Synode nicht anwesend. Der bayerische Flüchtlingsrat
und die Organisation res publica haben den Beschluss in einer Pressemitteilung vom 25. März 2004 begrüßt.
Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge
und MigrantInnen setzt sich im Rahmen einer Kampagne erneut für
die Abschaffung der Residenzpflicht in Deutschland ein. In ihrem
Kampagnenmaterial unter dem Titel „Kampagne zur
Abschaffung der Residenzpflicht – den Apartheidgesetzen in Deutschland“
werden Beispiele geschildert, die belegen, welche Folgen die Aufenthaltsbeschränkung
für die politische Selbstorganisation der Betroffenen hat.
Mit einem weiteren Erlass vom 26. Januar 2004
hat das Hessische Innenministerium eine Vorgriffsregelung in Hinsicht
auf eine eventuelle Bleiberechtsregelung für einen Teil der
afghanischen Staatsangehörigen getroffen. Im Erlass
heißt es: „Im Hinblick auf eine zumindest nicht auszuschließende
künftige Bleiberechtsregelung zu Gunsten afghanischer Staatsangehöriger
können nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG erteilte Aufenthaltsbefugnisse derjenigen
Personen verlängert werden, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die
Neuerteilung von Aufenthaltsbefugnissen wegen auslandsbezogener Abschiebungshindernissen
kommt auch weiterhin nicht mehr in Betracht.“
Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesinnenministerium Fritz Rudolf Körper weiß mit guten Gründen wieder
einmal vergleichsweise wenig. Auf die schlichte Frage der Abgeordneten
Petra Pau im Bundestag, wie viele Personen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2003 an den Landesgrenzen der Bundesrepublik
Deutschland und den Außengrenzen der Europäischen Union tot aufgefunden
worden seien, antwortet Körper: „Die Bundesregierung führt zu dieser
Fragestellung statistische Erhebungen nur insoweit, als Deutschland selbst
die Außengrenzsicherung der Europäischen Union wahrnimmt. Im Jahr 2003
wurden an der deutsch-polnischen Grenze und an der deutsch-tschechischen
Grenze insgesamt fünf Personen tot aufgefunden.“ Die Bundesregierung
könnte die EU-Partner durchaus einmal fragen.
Nach einem Bericht
der Schaumburger Zeitung vom 7. April 2004 hat der Vorsitzende des
CDU-Ortsverbandes Pohle, Jürgen Bregulla, in einer Rede zum
Zuwanderungsgesetz einen wachsenden Ausländeranteil als „Tumor“ bezeichnet, der die Gesundheit unserer Gesellschaft
bedrohe und von „politischen Chirurgen wegoperiert“ werden müsse. Gegenüber
der Schaumburger Zeitung habe er die Verwendung dieses „nicht ganz
korrekten“ Vokabulars bedauert, sehe sich aber einer Treibjagd gegenüber,
bei der er der Hase sei. Dankenswerter Weis hat die Schaumburger Zeitung
darauf hingewiesen, dass Bregulla auch an anderer Stelle seines
Redemanuskriptes nicht mit rechter Rhetorik gespart hat. An einer Stelle
habe er die sozialen Folgen der Zuwanderung mit denen der NS-Herrschaft
verglichen: So wie „unsere Väter und Großväter gefragt haben, konntet ihr
Hitler und den Nationalsozialismus nicht verhindern,... werden einmal
unsere Enkel und Urenkel ihre Väter und Großväter fragen, konntet ihr die
Zuwanderung in diesem Umfang nicht stoppen....“ Der schräge historische
Vergleich und die im Stürmerstil vorgetragene Tumormetapher löste keinen
Handlungsbedarf bei der Landes-CDU aus. Nach einer Entschuldigung bestehe
keine Veranlassung zu formalen Schritten. Der Generalsekretär der Landes-CDU,
Friedrich-Otto Ripke, hat sich nach seinen Angaben bei einem Treffen mit Bregulla
davon überzeugen wollen, ob hinter den Worten eine inhaltlich
rechtsradikale Überzeugung stecke. Nach seiner „jetzigen Überzeugung“ sei
dies nicht der Fall. Ob Ripkes jetzige Überzeugung auch die von morgen
ist, ist nach jetzigem Sachstand unklar.
„Die Europäische Union
verspielt ihre Glaubwürdigkeit in der internationalen Flüchtlings- und
Menschenrechtsdebatte“. Zu diesem Schluss kamen alle relevanten
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa in einer gemeinsamen Stellungnahme am 22. März 2004. Sie forderten Kommissar Antonio Vitorino auf,
den EU-Richtlinienentwurf zu Asylverfahren zurückzuziehen. Würde diese
Richtlinie zum europäischen Standard, könnten Asylsuchende in ein Land
zurückgewiesen werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen oder
gar die Kettenabschiebung bis ins Verfolgerland.
Der Rat Justiz und
Inneres erzielte kurz vor Ladenschluss eine politische
Einigung über die Anerkennungsrichtlinie . Unter dem Oberbegriff „internationaler Schutz”
behandelt die Richtlinie die asylpolitische Kernfrage ”Wer ist Flüchtling
?” und ”Wer braucht so genannten ergänzenden oder anderweitigen Schutz ?”.
Im zweiten Teil werden die sozialen Rechte dieser beiden Flüchtlingsgruppen
geregelt.
UNHCR hat am 24. Februar 2004 ein umfangreiches Papier
mit statistischen Daten zur Asylantragstellung in 44 europäischen und
sechs nicht-europäischen Staaten für den Zeitraum 2003 und die
vergangenen Jahre vorgelegt. Das unter der Überschrift „Asylum
Levels and Trends: Europe and non-European Industrialized Countries, 2003“
verschienene Papier weist auch auf die Schwierigkeiten bei der Gewinnung
von Daten in den verschiedenen Staaten und die unterschiedlichen
statistischen Grundlagen hin.
Das Europaparlament
hat am 31. März 2003 die italienische Initiative zur
Organisation gemeinsamer Flüge für die Abschiebung illegaler Einwanderer
abgelehnt. Der Rat behielt den
Text dennoch bei und gab die Angelegenheit automatisch an die Kommission
weiter, da die Anhörung des EP in diesem Themenbereich leider nur eine
Formalität ist. Der Entwurf einer Richtlinie zu gemeinsamen Charterflügen
enthält, über die von vielen europäischen Nichtregierungsorganisationen
kritisierte Intention hinaus (vgl. Infoservice 86) viele Unklarheiten und
Mängel. Er fällt in vieler Hinsicht sogar hinter die in Deutschland
bislang als interne Dienstanweisung des Bundesgrenzschutz geltenden
Bestimmungen über die Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen auf
dem Luftweg zurück. Niederlande
Österreich Österreich Schweden Schweiz Zur juristischen Aufarbeitung des Abschiebungstodes von Khaled Abuzarifa vor fünf Jahren äußert sich die schweizerische Gruppe augenauf im selben Bulletin unter der Überschrift „Fahrlässige Auftragstötung“. Im Juni 2001 standen drei Polizisten und ein Arzt, der die Knebelung des mit der Atmung kämpfenden Opfers für unbedenklich erklärt hatte, vor Gericht. Der Arzt wurde schuldig gesprochen und zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Zwei Polizisten der Berner Antiterroreinheit, die die Abschiebung nach Kairo begleitet hatten, wurden freigesprochen, weil sie auf Befehl gehandelt hätten. Hinsichtlich des Chefs des Abschiebungsteams sollte durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden, ob dieser auch auf Weisung der Vorgesetzten gehandelt habe. Im Gegensatz zu allen Vorinstanzen waren jetzt Bundesrichter der Auffassung, dass zumindest der Arzt im Auftrag des Kantons Bern gehandelt habe, womit der Kanton Bern für den angerichteten Schaden haftbar sei. Bislang ist eine Schadenersatzzahlung nicht erfolgt. |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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