wird vom Europäischen
Flüchtlingsfonds gefördert

Donation

Suche

Infoservice Nr. 86 - Januar/Februar 2004
 

Anlässlich der Vorstellung der Asyljahresstatistik 2003  am 16. Januar 2004 ließ es sich Bundesinnenminister Otto Schily nicht nehmen, den niedrigsten Stand der Asylbewerberzugangszahlen seit 1984 für sein politisches Lebenswerk zu instrumentalisieren: „Diese positive Entwicklung wird die laufenden Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz sicherlich erleichtern. Ich bin zuversichtlich, dass die Union ihre bisherige Blockadehaltung aufgeben und der von der Bundesregierung vorgelegten dringend notwendigen Modernisierung des deutschen Ausländerrechtes zustimmen wird.“ Schilys Geschenk für die Union im Vermittlungsausschuss: Alle Flüchtlinge, die in Deutschland im Jahr 2003 einen effektiven Schutz vor Verfolgung erhalten haben, passen inzwischen in eine mittlere Konzerthalle. PRO ASYL hat dem Bundesinnenminister in zwei Presseerklärungen vom 16. Januar 2004 vorgeworfen, er plane eine Zukunft ohne Flüchtlinge. Er wolle offenbar durch verschärften Druck auf höhere Entscheidungszahlen noch vor dem möglichen Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Fakten schaffen und beim Bundesamt Kapazitäten freimachen für zukünftige Aufgabenbereiche. Vor dem Hintergrund von Schilys Quantitätsoffensive verkomme die Kernaufgabe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die Prüfung des Einzelschicksal von Flüchtlingen, zum Hantieren mit Textbausteinen.

Am 16. Januar 2004 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf den Zweit-Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention behandelt. Aus diesem Anlass hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 15. Januar 2004 auf die fortgesetzten Verstöße gegen elementare Kinderrechte durch die Bundesregierung hingewiesen. Immer noch würden durch die Aufrechterhaltung der deutschen Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention Flüchtlingskindern elementare Rechte vorenthalten. Unterstützung erfährt die Kritik von PRO ASYL durch eine Stellungnahme des Berliner Völkerrechtlers Prof. Dr. Christian Tomuschat , der die Auffassung vertritt, dass ein Vorbehalt unwirksam ist, „der gegen das Herzstück des menschenrechtlichen Schutzsystems gerichtet ist, indem er eine Scheidelinie zwischen eigenen und fremden Staatsangehörigen aufrichtet. UNICEF und die National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland haben in einer Presseerklärung zum selben Anlass die Frage gestellt: „Wie kinderfreundlich ist Deutschland?“

Bei der Hamburger Ausländerbehörde gibt es seit dem Sommer 2003 eine Sonderabteilung „Rückführung Afrika“. Personen mit angeblich ungeklärter Identität werden dort Verhören unterzogen und durchsucht. Aus ausgefundenen Adressen, Telefonnummern, usw. versucht die Ausländerbehörde eine Staatsangehörigkeit zu ermitteln und abzuschieben. Neuerdings geschieht dies nicht mehr mit durch die jeweiligen Botschaften des vermuteten Heimatstaates ausgestellten Passpapieren, sondern mit „EU-Standardreisedokumenten“ der Ausländerbehörde, die zur einmaligen Einreise in einen bestimmten Staat berechtigen. Da es offiziell keine Liste afrikanischer Staaten gibt, die ein solches Reisedokument akzeptieren, orientieren sich die Ausländerbehörden nach einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage vom 6. Januar 2004 „an Informationen des Auswärtigen Amtes zur Akzeptanz der Dokumente durch ausländische Staaten sowie an eigenen Erkenntnissen“. Angeblich handele es sich um Einzelfälle. Trotzdem konnte der Senat nicht angeben, in wie vielen Fällen solche Papiere benutzt wurden. Weitere Informationen finden sich in einer Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Hamburg vom 19. Januar 2004.

Wie Abschiebungsversuche mit den genannten Reisedokumenten aussehen, schildert ein Artikel des Neuen Deutschland (ND) vom 22. Dezember 2003. Nach Angaben des ND ist ein Fall dokumentiert, in dem die Hamburger Ausländerbehörde einem hochrangigen Polizeibeamten den Auftrag erteilt haben soll, die Herkunft eines Flüchtlings zu recherchieren und hierfür ein Honorar überwies. Trifft diese Darstellung zu, so bestünde die Gefahr, dass korruptive Praktiken zur Erhöhung der Rücknahmebereitschaft um sich greifen, möglicherweise auch in Fällen, in denen die Abgeschobenen nicht Staatsangehörige des Zielstaates der Abschiebung sind.

 

Auch ohne die Galionsfigur Ronald Schill geht die mit populistischen Sprüchen garnierte hamburgische Abschiebungspolitik unter dem jetzigen Innensenator Dirk Nockemann weiter. Anlässlich eines Besuches auf dem vielfach kritisierten Wohnschiff „Bibby Altona“, wo die Erstunterbringung von Asylsuchenden stattfindet, präsentierte sich, so das Hamburger Abendblatt vom 6. Januar 2004, Nockemann, als Hardliner. Die Zahl der Rückführungen steige seit Jahren an: „Zeichen einer immer konsequenteren Asylpolitik.“ Im Jahre 2003 seien 2.400 Asylsuchende nach Hamburg gekommen, aber 3.150 „zurückgeführt“ worden. Nockemann erneuerte seine schon zur letzten Innenministerkonferenz vorgetragene Ankündigung, sich dafür einsetzen zu wollen, dass „unbegleitet reisende junge Männer aus Afghanistan“ (als Flüchtlinge bezeichnet er sie bereits nicht mehr, PRO ASYL) schneller als bisher abgeschoben würden. Nockemann laut Hamburger Abendblatt: „In Afghanistan helfen unsere Menschen, zum Beispiel über das Technische Hilfswerk. Da fließen viele Millionen aus Deutschland hin. Insofern ist mir unverständlich, wieso diese Männer nicht dahin zurückkehren sollten.“

Ähnlich sieht dies inzwischen auch Bundesinnenminister Otto Schily. Am Rande eines Treffens der EU-Innen und –Justizminister in Dublin bezeichnete Schily nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 23. Januar 2004 die Rückführung der afghanischen Kriegsflüchtlinge als eine größere Gemeinschaftsaufgabe der EU: „Wenn man deutschen Polizisten, Soldaten und Angehörigen von Hilfsorganisationen den Aufenthalt in Afghanistan zumuten könne, dann auch afghanischen Staatsbürgern“. Härten sollten möglichst vermieden werden. Es ist nicht anzunehmen, dass Schily zur nächsten Innenministerkonferenz vorschlagen wird, rückzuführende afghanische Kriegsflüchtlinge – um Härten zu vermeiden – zu bewaffnen, damit sie hinsichtlich ihrer Sicherheitssituation mit deutschen Soldaten gleichziehen können.

Anlässlich der Übernahme des Vorsitzes der Innenministerkonferenz ist der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß in einer Pressemitteilung vom 12. Januar 2004 für ein Bleiberecht für afghanische Staatsangehörige eingetreten. Insbesondere alte Menschen, die in Afghanistan keine Familie, dafür aber im Bundesgebiet Kinder oder Enkel mit dauerhaftem Aufenthalt oder deutscher Staatsangehörigkeit haben, sollten nach Ansicht von Buß ein Bleiberecht bekommen. Gelten solle dies auch für Menschen, die sich mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten und seit mehr als zwei Jahren in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes, Helmut Frenz , sowie der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

haben die Initiative des Kieler Innenministers begrüßt, Einzelheiten der vorgeschlagenen Regelung jedoch kritisiert. Nach Auffassung des Flüchtlingsrates bergen insbesondere die im Entwurf formulierten Voraussetzungen der Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe, Erwerbstätigkeit und ausreichendem Wohnraum die Gefahr, regelmäßig als Ausschlusskriterium zu wirken.

Der Bundestagsabgeordnete Wimmer (CDU) hat Verteidigungsminister Struck aufgefordert, internationale Haftbefehle gegen afghanische Drogenbarone zu erwirken, die „in höchsten afghanischen Regierungsstellen“ tätig und Struck bekannt seien, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Januar 2004. Bis in die Kreise der derzeitigen afghanischen Regierung seien die Verantwortlichen für die auch Westeuropa bedrohenden Drogen auszumachen. „Wir müssen leider erkennen, dass durch den Ihnen bekannten Personenkreis unsere Sicherheit in einem Maße gefährdet ist, wie es selbst für die Taliban so nicht festzustellen war.“ Unmittelbar nach der ersten Reise eines deutschen Erkundungsteams nach Kundus sei dem Verteidigungsministerium berichtet worden, dass der afghanische Vizepräsident und Verteidigungsminister Fahim Khan die Region mit seiner Privatarmee kontrolliere. Seine Provinz Badakshan sei das drittgrößte Anbaugebiet für Schlafmohn in Afghanistan. Inzwischen seien aber auch die Bauern anderer Provinzen zum Anbau von Schlafmohn gezwungen worden.
Allerdings: Was Herr Wimmer aus Quellen de Verteidigungsministeriums erfahren haben will, stand schon vor einiger Zeit in der Zeitung und findet sich zu großen Teilen auch in einer Schrift Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit dem Titel „Afghanistan – Kurzinformation – Die Provinz Kundus“ vom September 2003. Darin heißt es zu den Machtverhältnissen: „Kundus ist das Einflussgebiet des afghanischen Verteidigungsministers Mohammed Fahim, der immer noch über eine starke Privatarmee verfügt und finanziell durch Drogengeschäfte abgesichert sein soll. Örtlicher Militärkommandeur ist Mohammad Daud – ein Veteran der Nordallianz und Freund des Verteidigungsministers Fahim.“ Auch zum Thema Opium weiß das Bundesamt unter Berücksichtigung des Reinheitsgebots einiges zu berichten: „Im Gebiet um die Stadt Kundus und im nahen Zentralasien befinden sich aber auch zahlreiche Drogenlabors, die das Rohopium zu Heroin verarbeiten. Der Drogenhandel spielt hier eine zentrale Rolle, in den alle wichtigen Personen mehr oder weniger involviert sein sollen. In der benachbarten Provinz Badakshan wächst angeblich das reinste Rohopium der Welt.“ Realismus am Hindukusch, so wird Herr Struck Herrn Wimmer wohl erklärt haben, heißt: Kooperation mit alten und neuen warlords und wegschauen bei der ökonomischen Grundlage ihrer Herrschaft. Die FAZ hatte dies mit einer Karikatur bereits im letzten Jahr zynisch kommentiert: Der deutsche Kundus-Orden – umrahmt von Hanfblättern. Die Verwechselung von Hanf und Schlafmohn allerdings wird bei den besonders kritischen FAZ-Lesern nicht durchgehen. „Eyes wide shut“ hat der Spiegel den Bundeswehreinsatz in Kundus zutreffend betitelt.
Herrn Wimmer wäre vielleicht zu raten, den Bundesinnenminister auf das Problem aufmerksam zu machen. Denn die Bundesrepublik Deutschland hat bereits zu Beginn des Jahres 2002 die internationale Führungsrolle für den Wiederaufbau der afghanischen Polizei übernommen, so ein Artikel der BMI-Internetredaktion vom 22. Januar 2004 . Auf diesem Gebiet habe es bereits in den 60er und 70er Jahren eine enge Zusammenarbeit mit Afghanistan gegeben. Ein seit April 2002 in Kabul tätiges deutsches Projektbüro, in dem zur Zeit 16 Beamte aus Bund und Ländern tätig sind, werde durch eine Projektgruppe im BMI unterstützt, nachdem Sitz- und Statusabkommen vom 15. März 2002 hat das Projektbüro eine ganze Reihe von Aufgaben, darunter die Beratung der afghanischen Sicherheitsbehörden beim Aufbau einer Polizei, die rechtsstaatlichen Grundsätzen und der Beachtung der Menschenrechte verpflichtet ist, und bei der Bekämpfung von Drogenanbau, –verarbeitung und –handel. Laut einer Pressemitteilung des BMI vom 28. Januar 2004 wird der Schwerpunkt für das Jahr 2004 bei der Ausdehnung der Ausbauarbeit in die Provinzen liegen. Dabei sollen fünf deutsche Polizeiberater nach Kundus und vier nach Herat entsandt werden. Für das Rückführungskonzept, welches Bund und Länder erarbeitet haben, bedeutet dies: Abhängig von der Sicherheitslage vor Ort sowie von aufenthaltsrechtlichen Kriterien soll möglichst noch in diesem Frühjahr mit der Rückführung begonnen werden.

Flüchtlinge, die eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sachleistungen und einen minimalen Bargeldbetrag) erhalten, müssen weder die nach der Gesundheitsreform vorgesehene Praxisgebühr noch Medikamentenzuzahlungen leisten. § 4 Asylbewerberleistungsgesetz legt die Zuständigkeit der Behörden für die eingeschränkte Gesundheitsversorgung fest. In den ersten drei Jahren des Aufenthaltes sind Asylbewerber nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wer Leistungen nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend BSHG erhält, unterliegt jedoch den Regelungen über Praxisgebühren und Zuzahlungen. Die Bild-Zeitung vom 22. Januar 2004 findet dies offenbar empörend, leitet sie doch einen kurzen Artikel zum Thema ein mit der Überschrift „Asylbewerber zahlen nix! Die verkorkste Gesundheitsreform sorgt jeden Tag für neuen Ärger! Jetzt kommt es heraus: Auch rund 200.000 Asylbewerber sind von der Praxisgebühr und der Medikamentenzuzahlung befreit.“ Asylsuchende sind leider auch von regulären Sozialhilfeleistungen weitgehend „befreit“.

Einen aktuellen Überblick zum Thema „Gesundheitsreform – Zuzahlungen, Befreiungen und Regelungslücken“ hat Georg Classen unter dem Titel Die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die medizinische Versorgung von Sozialhilfeberechtigten und Flüchtlingen - Rechtgrundlagen und Erläuterungen  veröffentlicht.

Zum Jahresende 2003 ist die soziale Betreuung von Flüchtlingen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Flughafensozialdienstes in der Flughafenunterkunft im Transitbereich des Frankfurter Flughafens zu Ende gegangen. Vielfältige Proteste gegen die Entscheidung des Landes Hessen, den Kirchen als Trägerorganisationen die Zuständigkeit für Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden zu entziehen, blieben erfolglos. Ende September 2003 hatte das Regierungspräsidium Darmstadt den kirchlichen Trägern das Ende der Arbeit angekündigt. Stattdessen sollen nun die bei der Schließung der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Schwalbach nicht mehr benötigten Landesbediensteten im Frankfurter Flughafentransit weiter beschäftigt werden. In einer Presseinformation vom 28. November 2003  teilt das Hessische Sozialministerium mit, dass der Evangelische Regionalverband und der Caritasverband in Frankfurt in zwei zur Verfügung gestellten Räumen Verfahrensberatung und –betreuung in der Einrichtung anbieten können. Kirchenvertreter hatten mehrfach ihre Absicht bekundet, Flüchtlinge auch künftig im Transit nicht allein zu lassen und die Aufgabe auf eigene Kosten zu übernehmen.

Auch 48 der im Rahmen der sogenannten asylrechtskundigen Beratung von Flüchtlingen am Rhein-Main-Flughafen tätigen Anwältinnen und Anwälte hatten sich für die Weiterführung der Arbeit des Flughafensozialdienstes in der bisherigen Form eingesetzt. Nach ihrer Erfahrung waren u.a. die Fremdsprachenkenntnisse der Bediensteten des Flughafensozialdienstes für die Kommunikation der auf dem Flughafen nur zeitweilig anwesenden Rechtsanwälte bei Nachfragen in laufenden Verfahren unentbehrlich (Pressemitteilung vom 6. November 2003) . Das Hessische Sozialministerium vertritt die Auffassung, dass mit der neuen Konstruktion den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der asylrechtskundlichen Beratung im Flughafen, wie sie das Urteil vom 14. Mai 1996 zum Flughafenverfahren vorsieht, Rechnung getragen ist.

Nach einem Bericht des Weser-Kuriers vom 6. Januar 2004 hat der Bundesgrenzschutz am Flughafen Frankfurt am Main den ersten Augenscanner in Betrieb genommen. Das Gerät erfasst Merkmale der Augeniris und speichert sie in einer lokalen Datenbank. Die Registrierung erfolgt zunächst bei Freiwilligen aus EU-Staaten, die zunächst grenzpolizeilich überprüft wurden. Sie können dann beim nächsten Grenzübertritt anhand ihrer Iris identifiziert werden. Im selben Artikel berichtet der Weser-Kurier darüber, dass in spätestens zwei Jahren nach dem Willen des EU-Ministerrats europaweit bislang noch nicht festgelegte biometrische Merkmale auf einem Chip im Visum gespeichert werden sollen. Erst später sollen die Reisepässe von EU-Bürgern mit biometrischen Daten versehen werden. Bereits jetzt würden allerdings in der deutschen Botschaft in Nigeria Visumantragstellern Fingerabdrücke abgenommen und mit dem deutschen Asyl- und Straftäterbestand abgeglichen. Das Innenministerium prüfe zur Zeit, ob das Pilotprojekt ausgeweitet werde. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in einer Rede, welche der Staatssekretär im BMI Lutz Diwell anlässlich des 5. Internationalen Airport Forums am 11. September 2003 in Frankfurt/M gehalten hat.

Bayern ist offenbar dabei, ein flächendeckendes System von Abschiebelagern aufzubauen. „Abschiebelager light“ nennt sie Alexander Thal von res publica im Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates vom Dezember 2003. Sinn und Zweck der Einweisung in solche Zentren sei nicht mehr die Effektivierung der Passersatzbeschaffung, wofür auch gar keine Fachleute vor Ort seien. Mit möglichst isolierter Unterbringung sollten Flüchtlinge unter Leidensdruck gesetzt werden, indem sie aus ihrer gewohnten Gegend herausgerissen werden. Betroffen sind auch Flüchtlinge, die seit Jahren in bayerischen Ballungszentren leben, die in das in der Nähe des Chiemsees gelegene Engelsberg eingewiesen werden.

Ausreisepflichtige Ausländer werden in Sachsen-Anhalt vor ihrer Abschiebung auch weiterhin zentral in Halberstadt untergebracht. Nach Angaben von Innenminister Klaus Jeziorsky in einer Pressemitteilung seines Hauses vom 18. Januar 2004 hat sich die zentrale Unterbringung bewährt. Der Grundgedanke sei „eine Kombination aus sozialer Betreuung und ausländerrechtlicher Beratung, insbesondere über Programme zur Unterstützung freiwilliger Rückkehr, die durch Sozialarbeiter und Dolmetscher erfolgt“. Den Untergebrachten solle verdeutlicht werden, „dass durch die Ausreisepflicht keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland und damit keine Alternative zur Ausreise bestehe.“ Der abschiebungsorientierten Sozialarbeit werden inzwischen auch kinderlose Ehepaare unterworfen. Straftäter und zur Gewalttätigkeit neigende Personen sind von der Unterbringung ausgenommen. Wie bei den Statistiken vergleichbarer Ausreisezentren anderer Bundesländer ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Zahlen und der Behauptung des Ministers, das Grundanliegen der Einrichtung würde durch die zentrale Unterbringung wesentlich gefördert. Seit Beginn des Projektes im Januar 2002 wurden der Einrichtung 106 Personen zugewiesen. Davon sind bis Oktober 2003 52 Personen „freiwillig ausgereist bzw. untergetaucht“. (Wie bei anderen Statistiken auch werden die zwei Fallgruppen zusammengezogen, da dem Innenministerium der Unterschied offensichtlich unwichtig ist.) Gerade mal 8 Abschiebungen nach Identitätsfeststellungen und 9 weitere Identitätsfeststellungen werden gemeldet.

Der Brandenburger Flüchtlingsrat hat die Zustände in der zentralen Abschiebungshaftanstalt des Landes in Eisenhüttenstadt kritisiert. Bemängelt werden die zum Teil mangelhafte medizinische Versorgung und die Nichtzulassung einer unabhängigen Rechtsberatung. Die Kritik wird vom deutschen Anwaltsverein und der evangelischen Landeskirche unterstützt. Die vom DAV angebotene kostenlose Rechtsberatung werde mit der Begründung abgelehnt, die Inhaftierten könnten sich an Wachpersonal oder die Mitarbeiter der Ausländerbehörde wenden. Ein Vertreter des DAV wies darauf hin, dass die Häftlinge in Eisenhüttenstadt lediglich eine Liste mit Telefonnummern überwiegend nicht spezialisierter Rechtsanwälte erhielten. Seit einigen Wochen liegen zwei Strafanzeigen gegen Bedienstete vor, eine wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung bei einer Vietnamesin, die ihr Kind verlor. Im zweiten Fall soll eine Kenianerin achtmal teilweise bis zu 10 Stunden in einer „Beruhigungszelle“ ans Bett gefesselt worden sein.

Am 17. Januar 1994 wurden die ersten Abschiebehäftlinge in der JVA Büren eingesperrt. 30.000 Menschen wurden dort inzwischen inhaftiert und anschließend abgeschoben. Eine kurze Bilanz der mit 560 Plätzen größten Abschiebehaftanstalt Europas nach 10 Jahren zieht der im Mai 1994 entstandene Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. in einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2004.

Der niedersächsische Landtagsausschuss für Inneres und Sport hat am 16. Dezember 2003 eine Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ durchgeführt. Der Entwurf eines neuen niedersächsischen Aufnahmegesetzes sieht u.a. die Unterbringung einer Vielzahl von Personen in Gemeinschaftsunterkünften vor, die einer Aufnahmeeinrichtung angegliedert sind. Er flankiert die bereits jetzt schon laufende Praxis der Unterbringung von Asylsuchenden in Großlagern, obwohl eine Verteilung neueinreisender Asylsuchender auf die Kommunen durchaus unproblematisch wäre. Die Auslastung von Überkapazitäten in den Großlagern wird zu einer aus sozialen und humanitären Gründen nicht hinnehmbaren Umverteilung von Personen, die in bereits gefestigten Lebensumständen leben. Der Förderverein niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. hat sich in einer Stellungnahme vom 22. Dezember 2003  u.a. für eine Weiterführung der Verteilung von Asylsuchenden auf die Kommunen sowie für die Schließung der großen Gemeinschaftsunterkünfte in den zentralen Anlaufstellen des Landes ausgesprochen. Der Flüchtlingsrat befürchtet auch, dass der Gesetzentwurf eine Kostenabwälzung auf die Kommunen darstellt, die zuletzt die Flüchtlinge selbst treffen wird, wenn der Kostendruck von den Kommunen an sie weitergegeben wird. Denn im Rahmen des Aufnahmegesetzes sollen die Kosten künftig auf eine Art und Weise pauschaliert werden, die der niedersächsische Flüchtlingsrat als unzureichend kritisiert.

Der "Gesetzes- und Beratungsdienst (GBD)" des niedersächsischen Landtags hält den Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Aufnahmegesetz in einer internen Stellungnahme für grundgesetzwidrig. Dies geht aus einer Presseerklärung des niedersächsischen Flüchtlingsrats vom 30.Januar 2004 hervor. Das Land habe mit dem Gesetzesentwurf seine Kompetenzen überschritten und Grundrechtseinschränkungen vorgenommen, die auf landesrechtlicher Grundlage nicht zulässig seien, so der GBD. Mit der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Möglichkeit, nicht nur Asylbewerber/innen und Bürgerkriegsflüchtlinge, sondern darüber hinaus auch weitere Personengruppen in das Aufnahme- und Verteilungssystem des Landes einzubeziehen, werde "in einem bundesgesetzlich nicht vorgesehenen Umfang in deren Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 1 GG eingegriffen".

Fünf Tage vor Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Winterabschiebestopperlasses für Roma-Flüchtlinge nutzte die Kölner Stadtverwaltung die Gelegenheit, noch 22 Roma abzuschieben. Der Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates Claus-Ulrich Prölß kritisiert den Vorgang: Nach einem Bericht des Auswärtigen Amtes könne für die Wintermonate nicht ausgeschlossen werden, dass die Kinder von Roma Familien auf Lebensverhältnisse treffen, in denen sie schwere Gesundheitsschäden erleiden. Es sei klar, dass der Winter jetzt schon in Jugoslawien eingezogen sei und damit das im Erlass genannte Problem bestehe. Trotzdem seien unter den 22 Abgeschobenen aus Köln allein 11 Kinder unter 16 Jahren gewesen.

Nach Medienberichten hat Bundesinnenminister Otto Schily nach Gesprächen mit seinem libanesischen Amtskollegen Elias Murr in Beirut bekannt gegeben, dass rund 10.000 Libanesen abgeschoben werden sollten. Ein Rücknahmeabkommen solle bis zu einem Gegenbesuch Murrs in Berlin erarbeitet werden. Zehntausende von Libanesen waren während des Bürgerkrieges von 1975 bis 1990 und während der israelischen Besetzung des Südlibanon bis 2000 geflohen. Unklar ist, auf welche Personengruppen die Vereinbarung zielt. Schily wies darauf hin, dass viele Libanesen nach dem Abzug der israelischen Truppen aus Südlibanon ihren Flüchtlingsstatus verloren hätten. Nach Schilys Äußerung steht jedenfalls jeder fünfte Libanese in Deutschland zur Abschiebung an.

Im Rahmen der Gespräche zwischen Schily und Murr ging es auch um eine Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus, illegale Einwanderung, das organisierte Verbrechen und den Drogenschmuggel. Anzunehmen ist, dass das Treffen und sein Ergebnis auch ein Resultat der Proteste des Bundesinnenministers gegen die Freilassung des vom Spiegel in seiner Ausgabe Nr. 1/2004 als „König der Schleuser“ bezeichneten Syrers Majed Berki ist. Berki war Anfang Oktober 2003 aufgrund einer Entscheidung eines Militärrichters aus der libanesischen Untersuchungshaft entlassen worden. Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Bundesgrenzschutz und zwei Staatsanwaltschaften hatten ihn, so der Spiegel, gejagt. Nachdem der libanesische Innenminister im April die Festnahme Berkis vor der Presse gefeiert hatte, schickte Schily Glückwünsche. Durch die Freilassung Berkis sah Schily sich desavouiert. Die Bundesregierung sei sich ziemlich sicher, dass Syrien, die wahre Macht im Libanon, Berkis Zellentür öffnen ließ. Schily fand sich im Spiegel zitiert mit der Äußerung, dass „die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Libanon und Deutschland durch diesen Vorfall keinen Schaden nimmt.“ Das geplante Rückübernahmeabkommen dürfte ein Effekt der bekräftigten partnerschaftlichen Zusammenarbeit sein. Schily wie Murr dürften sich im Vorfeld Rückendeckung in Damaskus geholt haben. Der militärische Geheimdienst Syriens steht laut vom Spiegel zitierten deutschen Geheimdienstquellen seit langem in Verdacht, Schiffsschleusungen entweder zu dulden, zu nutzen oder mit zu organisieren. Der französische, der italienische und der deutsche Botschafter in Damaskus hätten am 19. November 2003 im syrischen Außenministerium vorgesprochen, mit dem Ziel einer erneuten Verhaftung Berkis. Eigentlich, so der Spiegel, seien die deutsch-syrischen Beziehungen so gut wie nie. Geheimdienst- und Polizeidienstdelegationen pendelten nach dem 11. September ständig zwischen Damaskus und Berlin hin und her. Mehr am Rande seines Artikels referiert der Spiegel eine BND-Theorie zum möglichen Interesse des syrischen militärischen Geheimdienstes an der organisierten Fluchthilfe: „Außerdem sollen sie von den Schleppern Tipps bekommen, welcher Flüchtling bereit wäre, die syrische Exilgemeinde in Europa auszuhorchen, mutmaßt der BND.“ Hinter dem Rückübernahmeabkommen dürfte also auch Damaskus stehen. „Was also ist der Preis für Berki? Oder weiß er so viel, dass er unbezahlbar ist?“ Möglicherweise ist der Preis jetzt bekannt: 10.000 Abschiebungen, Berki unauffindbar.

Der Innensenator der Hansestadt Bremen, Thomas Röwekamp, hat nun, dem Hamburger Vorbild folgend, ein härteres Vorgehen bei der Prüfung gesundheitsbedingter Abschiebungshindernisse angekündigt. Neuerdings entscheidet die Innenbehörde, welche Ärzte Flüchtlinge medizinisch begutachten dürfen und welche nicht. Bisher lag die Zuständigkeit beim Bremer Gesundheitsamt. Das reagierte verwundert. Der Sprecher des Innensenators hingegen verlautbarte, man habe lediglich eine von mehreren Alternativen gewählt, um ein ärztliches Gutachten prüfen zu lassen. Bereits im September 2003 hatte Röwekamp die Begutachtungen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt als ärgerliches Abschiebungshindernis bezeichnet und Gespräche mit „betroffenen Stellen“ angekündigt. Der „Ratschlag Bremer Asylpolitik“ bezeichnet den Vorstoß in einer Presseerklärung vom 29. Januar 2004 als weiteren Schritt, einer Gruppe von Menschen, die bereits zu den Bedrängtesten unserer Gesellschaft gehört, den letzten, ihnen medizinisch und ethisch zustehenden Schutz zu nehmen.

Ein fragwürdiges Urteil des VG Kassel referiert der Einzelentscheiderbrief des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom November 2003 unter der Überschrift „PTBS: § 53 VI AuslG ungeeignet?“. Mit Urteil vom 9. September 2003 (AZ.: 6 E 166/02.A) hat das VG Kassel die Klage eines PTBS-kranken Türken abgelehnt. In einer Vielzahl von Verfahren wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) vorgetragen, die in der Türkei nicht hinreichend behandelt werden könne. Von der fehlenden Behandlungsmöglichkeit sei damit eine ganze Personengruppe betroffen. Ein individuelles Abschiebungshindernis könne ohne politische Leitentscheidung nach § 54 AuslG wegen der Sperrwirkung von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG nicht gewährt werden. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Betroffene durch die Rückkehr dem sicheren Tod oder vergleichbaren schweren Verletzungen ausgeliefert würden. Die in einer ärztlichen Stellungnahme des Behandlungszentrums für Folteropfer diagnostizierte Suizidalität könne im Rahmen einer psychiatrischen Akutbehandlung in der Türkei behandelt werden. Eine Gesprächstherapie in Deutschland könne der Betroffene aufgrund seiner mangelnden deutschen Sprachkenntnisse und des Fehlens muttersprachlicher Therapeuten, die wohl auch nicht zu bezahlen seien, kaum finden. Eine langfristig angelegte Psychotherapie werde aufgrund der Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht zu finanzieren sein, da dieses nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände vorsehe. Nach den ärztlichen Stellungnahmen sei für die Genesung ein gesichertes Aufenthaltsrecht bedeutsam. Dieses aber könne der Kranke auch mit der gesetzlich vorgesehenen Dreimonatsduldung über § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nicht erlangen. Selbst mit der Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses seien damit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie nicht zu schaffen. Falls Therapiemöglichkeiten in der Türkei nicht vorhanden seien, ergebe sich daraus gegenüber der geschilderten Konstellation keine günstigere Situation.

Dass posttraumatische Belastungsstörungen in Deutschland angeblich nicht behandelbar seien, findet sich in zumeist verkürzter Interpretation ärztlicher Stellungnahmen in verschiedenen Urteilen der letzten Jahre. Auffällig an der Entscheidung des VG Kassel ist der aufwändige Versuch, die Problematik im Rahmen eines tiefgestaffelten Argumentationssystems zu erledigen, demzufolge kein PTBS-Opfer in Deutschland mehr Abschiebungsschutz erhalten würde. Tenor: Wer in Deutschland mit einer 3-Monats-Duldung in der Tasche nicht gesund werden kann, der lebt auch im Zielland der Abschiebung nicht schlechter. Sinnvolle Langzeittherapien sind – eine höchst fragwürdige Interpretation des Gerichts – leistungsrechtlich ausgeschlossen. Und da es so viele gibt, die sich auf ein Trauma als Abschiebungshindernis berufen, möge sich doch die Innenministerkonferenz im Rahmen einer politischen Leitentscheidung mit dem Ganzen befassen.

Das Offenburger Tageblatt vom 19. Dezember 2003 berichtet über die Klage eines Asylbewerbers gegen die Stadt Offenburg. Seit sieben Jahren ist er gezwungen, mit seiner Familie auf engstem Raum in einer Unterkunft für Asylsuchende zu leben. Seit drei Jahren versuche er vergebens, mit Attesten zu ständig wiederkehrenden Hautinfektionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung eine anderweitige Unterbringung zu erreichen. Für Stadtoberrechtsrat Reiner Zind ist der Gesundheitszustand des Klägers noch nicht schwerwiegend genug, um von der Regelunterbringung abzuweichen, der Kreisamtsrat Hans-Peter Rothardt formuliert noch härter: „Kein Auszug, es sei denn, es liegen Krankheiten vor, wie schwere Diabetes mit Insulinpumpe oder Krebs“. Wer ausziehen darf, befindet sich schon in Grabesnähe. Rothardt: „Die meisten, die aus diesen Gründen eine Genehmigung erhalten hatten, sind kurze Zeit später auch gestorben.“ Was in Bayern seit einiger Zeit umgesetzt wird, ein „Lebenslang im Lager“ findet offenbar auch in Teilen Baden-Württembergs statt.

amnesty international hat am 14. Januar 2004 einen Bericht Erneut im Focus – Vorwürfe über polizeiliche Misshandlung und den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt in Deutschland veröffentlicht. Die fraglichen Übergriffe hätten sich, so ai, gewöhnlich bei der Festnahme der mutmaßlichen Opfer oder in Polizeihaft zugetragen. Es gebe jedoch auch Berichte über die Anwendung übermäßiger Gewalt gegenüber ausländischen Staatsbürgern, die aus Deutschland abgeschoben werden sollten. ai konstatiert eine relativ geringe Zahl dokumentierter Misshandlungsvorwürfe. Anlass zu Kritik gebe allerdings die Tatsache, „dass Misshandlungsopfer vielfach erst einen mühseligen und langwierigen Kampf haben ausfechten müssen, bevor die von ihnen beschuldigten Polizisten endlich vor Gericht gebracht wurden. Bis zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaften verstrich häufig eine unverhältnismäßig lange Zeitspanne von mehreren Monaten oder sogar Jahren. Manchmal konnten Misshandlungsopfer erst im Widerspruchsverfahren erwirken, dass vorherige Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellungen strafrechtlicher Ermittlungen aufgehoben wurden und gegen die beschuldigten Polizisten doch noch Anklage ergangen ist. Zwischen Anklageerhebung und Prozess vergingen anschließend nicht selten viele weitere Monate.“ (...) Dass der Misshandlung schuldig gesprochene Polizisten bisweilen Strafen erhielten, die in keinem Verhältnis zur Schwere der Tat standen, ist für amnesty international gleichfalls ein fragwürdiger Umstand. So wurden Polizeibeamte, unter deren Übergriffen Menschen schwere Verletzungen davon getragen haben, manchmal zu eher symbolisch anmutenden Strafen verurteilt, wie beispielsweise Bewährungs- oder Geldstrafen. Einen weiteren Missstand sieht ai darin, „dass die Staatsanwaltschaften Beschwerden über polizeiliche Misshandlungen oftmals gar nicht an die Gerichte weiterleiteten“. In der Praxis schienen Staatsanwaltschaften „nur all zu oft geneigt, der polizeilichen Version Glauben zu schenken, dass der Beschwerdeführer sich seine Verletzungen zugezogen habe, als er sich seiner Festnahme zu widersetzen versuchte.“ amnesty international macht in seinem Bericht eine Reihe von konstruktiven Vorschlägen, wie die statistische Erfassung von Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten, die Einführung unabhängiger Überwachungsmechanismen und Schutzmaßnahmen gegen Misshandlungen bei Abschiebungen. Die Kritik der Berufsorganisationen der Polizei war eindeutig: Das Problem wird weiterhin verleugnet. Bei amnesty international finden sich noch weitere Informationen zu dem Bericht.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat ihren Migrationsbericht 2003 vorgelegt. Er enthält eine Vielzahl von Daten und Fakten zur Migration von und nach Deutschland.

Heiratet jemand mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland eine Person ohne eigenes ausreichendes Aufenthaltsrecht und beantragt der Ehepartner aufgrund der Heirat eine Aufenthaltsgenehmigung, ergeben sich oftmals eine Vielzahl von Problemen. Eines davon ist der behördliche Verdacht, die Ehegatten führten lediglich eine sogenannte Scheinehe. Unter der Überschrift Verdacht der Scheinehe!? – Aufenthalt in Deutschland durch Eheschließung setzt sich Rechtsanwalt Christian Wächtler (München) mit der Gesamtproblematik auseinander. Der Artikel ist zuerst erschienen im Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates vom Dezember 2003.

Die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua hat am 15. Dezember 2003 mitgeteilt, dass verschiedene ostturkistanische Exilorganisationen, so der „Weltkongress der uighurischen Jugend“ und das „ostturkistanische Informationszentrums“ sowie namentlich benannte, im westlichen Ausland lebende uighurische Personen zu „Terroristen“ erklärt worden sind. Betroffen sind auch die in München residierenden Organisationen „Weltkongreß der uighurischen Jugend“ und das „Ostturkistan-Informationszentrum“. Nach Angaben der chinesischen Regierung sollen die insgesamt vier genannten Organisationen mit gewalttätigen Methoden das Ziel eines unabhängigen islamischen Staates Ostturkistan zu erreichen versuchen. Den Organisationen wird vorgeworfen, Trainingslager in Tschetschenien und Afghanistan zu unterhalten und zum Teil Mittel von al Qaida erhalten zu haben. Die chinesische Regierung erwartet Unterstützung von der internationalen Gemeinschaft und strebt Organisationsverbote und die Auslieferung der Führungspersonen an. Sprecher der beiden in Deutschland ansässigen Organisationen bestreiten die Vorwürfe und weisen darauf hin, dass sie sich im Rahmen deutscher Gesetzgebung bewegten und vom Verfassungsschutz nicht beobachtet würden. Bereits im August hatten chinesische Bestrebungen erreicht, dass die uighurische separatistische Bewegung „Islamische Bewegung Ostturkestan“ von den USA und später von den UN als terroristische Organisation eingestuft wurde. Amnesty international hat das chinesische Vorgehen gegen die uighurischen Organisationen und Einzelpersonen in einer Presseerklärung vom 19. Dezember 2003 als einen neuerlichen Versuch bezeichnet, die Stimmen uighurischer Aktivisten im Ausland zum Schweigen zu bringen, indem man ihre politischen Aktivitäten als „Terrorismus“ brandmarke. Chinesische Behörden machten weiterhin keine oder nur geringe Unterscheidung zwischen gewaltsamer Opposition und dem friedlichen Versuch, Menschenrechte auszuüben. China bezeichne jede Art des Eintretens für größere Autonomie oder Unabhängigkeit als ethnischen Separatismus, ein Verbrechen gegen die Staatssicherheit nach chinesischer Gesetzgebung. Mehrere hundert Uighuren seien seit Mitte der 90er Jahre nach einer Anklage wegen einer Verwicklung in solche Aktivitäten nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert und gefoltert worden. Der Ruf nach internationaler Kooperation zu Lasten uighurischer Dissidenten ordne sich in Chinas Versuche der vergangenen Jahre ein, auf Nachbarländer Druck auszuüben, um Auslieferungen der Betroffenen zu erreichen. Mehrere Uighuren sind u.a. aus Nepal und Pakistan abgeschoben worden, einige unter ihnen anerkannte Flüchtlinge. Anfang Dezember 2003 hatte amnesty international eine urgent action veröffentlicht, nachdem bekannt geworden war, dass us-amerikanische und chinesische Behörden Geheimverhandlungen über die Zwangsrückkehr von Uighuren geführt hatten, die zur Zeit auf dem US-Stützpunkt in Guantamo-Bay festgehalten werden. Die Betroffenen sollen angeblich in Afghanistan in 2001 festgenommen worden sein. Amnesty international bezweifelt nicht, dass einige uighurische Gruppen oder Personen für Gewaltakte verantwortlich sein könnten, tritt aber dennoch dafür ein, dass auch im Rahmen von Auslieferungsverfahren wegen des Risikos von Folter und Hinrichtung keine Uighuren nach China abgeschoben werden.

BBC-News vom 16. Dezember 2003 interpretiert die chinesischen Bemühungen im Rahmen der veränderten Politik nach dem 11. September 2001. Bis dahin habe man Separatisten als psychisch Kranke dargestellt. Nach dem 11. September 2001 habe China zugleich seinen Druck gegen die Uighuren erhöht und begonnen, Hilfe im Ausland einzuklagen. Was vorher ein geheimes und delikates inneres Problem Chinas gewesen sei, werde jetzt als integraler Teil eines Krieges gegen den globalen Terrorismus dargestellt. Während ExpertInnen eine Verbindung zwischen uighurischen Gruppen und Al Qaida für wenig wahrscheinlich halten, zitiert BBC-News einen Experten der Asia Pacific Foundation, der davon ausgeht, dass zumindest das Eastern Turkistan Islamic Movement (ETM) und die Eastern Turkestan Liberation Organisation (ETLO) enge Verbindungen mit den terroristischen Gruppen der Region haben.

Der in Deutschland lebende Dolquun Isa, früherer Präsident des Weltkongresses der uighurischen Jugend hat mit einer Erklärung in eigener Sache auf die gegen ihn von chinesischer Seite erhobenen Vorwürfe reagiert.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat in einer Presseerklärung vom 19. Dezember 2003 auf den chinesischen Vorstoß reagiert. Die Bundesregierung könne nicht zulassen, dass China seine umstrittene Anti-Terror-Kriegsführung auf Deutschland ausdehne. Bereits am 17. Dezember 2003 hatte die gfbv in einer weiteren Presseerklärung die türkische Regierung kritisiert. Uighuren aus aller Welt hatten keine Einreisevisa für die Teilnahme an der Gedenkfeier für den verstorbenen uighurischen Exilpolitiker Isa Yusuf Alptekin erhalten. Offenbar standen die Namen auf Listen, die von der chinesischen Botschaft in Ankara verbreitet wurden.

Die Unruhe unter den in Deutschland lebenden uighurischen Flüchtlingen ist verständlich, unterhält doch das chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit, das für die Vorwürfe gegen uighurische Organisationen verantwortlich zeichnet, inzwischen enge Kontakte zu deutschen Behörden. So hat das Bundesministerium des Innern im Jahr 2002 in China Gespräche mit der Abteilung für die Verwaltung der Aus- und Einreise im Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China geführt. Diese Gespräche dienten der Organisation und der Vorbereitung der im Jahr 2003 erfolgten umstrittenen Anhörungen chinesischer Staatsangehöriger durch chinesische Experten in Deutschland. Als Ländervertreter nahm der Leiter der Trierer Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebungen, Martini-Emden, teil. Für die chinesischen ExpertInnen wurden offenbar problemlos Einreisevisa erteilt. Im Herbst 2003 hielten sich eine hochrangige 12-köpfige Delegation des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit und der Leiter der chinesischen Grenzpolizei in Deutschland auf. Eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Grenzpolizeien der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland ist angestrebt, der Austausch von Polizeibeamten beider Länder als Dokumentenberater oder Verbindungsbeamte angedacht (vgl. Infoservice Nummer 85).

Weitere Informationen zur Situation der Uighuren finden sich auf folgenden Web-Seiten:

East Turkestan Information Center
Uyghur American Assocation
Uyghur Human Rights Coalition

Nach einer Meldung des IMK-Menschenrechtsinformationsdienstes Nr. 210-211 vom 15. Januar 2004 hat der türkische Justizminister Cemil Cicek bei der Beantwortung einer Anfrage im Parlament angegeben, dass die Türkei in 392 Verfahren, die bislang wegen des Vorwurfes der Folter vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gebracht wurden, 4,3 Millionen Euro an Entschädigungen zahlen muss. Weitere 149 Klagen in Straßburg seien derzeit noch anhängig. Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen der mutwilligen Zerstörung kurdischer Häuser in der Provinz Diyarbakir im Jahr 1993 verurteilt. Das Gericht gab fünf Klägern recht, die geltend machten, dass die Türkei gegen Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) und 8 (Recht auf Eigentum) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Türkische Behörden seien den Vorwürfen erst nachgegangen, nachdem die Klage in Straßburg bekannt geworden sei. Den fünf Klägern steht eine Entschädigung von mehr als 210.000 Euro zu.

Der Vorsitzende der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV), Yavuz Önen, hat in einer Botschaft der Annahme der EU widersprochen, dass unter der aktuellen Regierung wichtige Schritte in Richtung einer Demokratisierung umgesetzt worden seien und in seiner Bilanz für das Jahr 2003 eine Vielzahl von Problemen aufgezählt (Quelle: IMK-Menschenrechtsinformationsdienst Nr. 210-211).

Der IHD Diyarbakir hat seinen Jahresbericht 2003 über Menschenrechtsverletzungen im Osten und Südosten der Türkei veröffentlicht und eine starke Zunahme von Menschenrechtsverletzungen in der Region dargestellt, darunter eine Vielzahl von Fällen, in denen der Vorwurf von Folter und Misshandlung durch Sicherheitskräfte und Gendarmeriepersonal im Raum steht (Quelle: IMK-Menschenrechtsinformationsdienst Nr. 210-211).

Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei brauchen Asyl! Unter dieser Überschrift bittet die Initiative der kurdisch-türkischen KriegsgegnerInnen in Deutschland um Unterstützung für ihre Forderung nach Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund. Gefordert wird von den deutschen Behörden, insbesondere vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, eine Veränderung der Nichtanerkennungspraxis.

Anlässlich der Türkeireise von Bundesaußenminister Fischer hat Mehmet Sahin, Geschäftsführer des Dialog-Kreises „Türkei – die Zeit ist reif für eine politische Lösung“ kritisiert, dass man in Europa noch bis vor einigen Jahren offen von der ungelösten Kurdenfrage gesprochen und eine Lösung des Konflikts gefordert habe. Heute sei von einer europäischen Initiative keine Rede mehr. Nach der einseitigen Einstellung des bewaffneten Kampfes durch die PKK lasse man „quasi die Kurdenakte im Regal verstauben.“ Faktisch gebe es eine Zweiteilung der Türkei. Während sich der Westen der Türkei seit Jahrzehnten in vieler Hinsicht Europa annähere, so Sahin in einem Interview mit der Jungen Welt vom 22. Januar 2004, habe man in Kurdistan eine Politik der verbrannten Erde betrieben. Immer noch hätten über 10 Millionen Menschen, überwiegend Kurden, nicht einmal einen Dollar pro Tag zur Verfügung. Mit Blick auf die Menschenrechte, aber auch die ökonomischen Rahmenbedingungen, gebe es weiterhin erhebliche Defizite hinsichtlich der von der EU formulierten Beitrittskriterien. Mehmet Sahin hat seine Thesen zum EU-Beitritt bei einer Veranstaltung in Frankfurt am Main am 19. Januar 2004 vorgetragen. Die Überschrift: „Die EU-Kandidatin Türkei und die Kurden im Jahre 2004“ .

Zur Höflichkeit ermahnt der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander mit einem Höflichkeitserlass. „Es entspricht doch einfach angemessenen Umgangsformen, dass sich ein Vertreter einer Landesbehörde vorher anmeldet, wenn auf einem Grundstück Bestandserfassungen und Biotopkartierungen vorgenommen werden. Darum geht es im Höflichkeitserlass. Sind Sie wirklich der Überzeugung, dass wir uns diesen Umgang mit Menschen nicht leisten können?“
Zeitgemäße Umgangsformen sieht Sanders Kollege, der niedersächsische Innenminister Schünemann anders. Er will eine Vorschrift aus dem Jahr 1995 aufheben, in der den Ausländerbehörden detailliert das Verfahren bei der Einleitung von Abschiebungen vorgeschrieben wird. „Die dort festgelegte Informationspflicht der Ausländerbehörden an die Betroffenen über ihre bevorstehende Abschiebung ist nicht mehr zeitgemäß, denn die Praxis hat gezeigt, dass eine Vielzahl der Betroffenen diese Information benutzt, kurz vor dem Abschiebungstermin unterzutauchen,“ so der Minister.

dpa zitiert Bundesinnenminister Otto Schily bei einer Tagung des Deutschen Beamtenbundes in Bad Kissingen: „In meinem Ministerium darf jeder das tun, was ich will.“ Diese keineswegs selbstironische Darstellung des Innenministers gilt auch für nachgeordnete Bundesämter, die ebenfalls das tun dürfen, was Schily will. Da Schily seiner Maxime gerade am Beispiel des Bundeskriminalamtes Geltung zu schaffen versuchte, blieb der historische Tiefstand bei den Asylbewerberzahlen diesmal in den Medien eine Marginalie.

Meldungen aus dem europäischen Ausland

Anlässlich des Treffens der EU-Innen- und Justizminister am 22./23. Januar haben die 78 Mitgliedsorganisationen des Europäischen Flüchtlingsrats die rot/grüne Bundesregierung eindringlich aufgefordert, ihren Versuch aufzugeben, die deutsche Drittstaatenregelung im europäisch harmonisierten Asylrecht zu verankern. Die Übernahme der deutschen Regelung würde eine umfassende „Asylverweigerung“ in einer erweiterten Europäischen Union bedeuten. In einer Presseerklärung vom 21. Januar 2004  kritisiert Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL, die Tatsache, dass die rot/grüne Koalition diese Entwicklung maßgeblich forciert und gestaltet habe.

UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers hat in einer Rede vor dem EU-Ministerrat für Justiz- und Inneres davor gewarnt, dass die bevorstehende Erweiterung der EU die Asylsysteme in einigen der neuen Mitgliedsstaaten überfordern könne. In einer Presseerklärung vom 22. Januar 2004 wird auch kritisch darauf hingewiesen, dass der derzeitige Entwurf einer EU-Verfahrensrichtlinie allein 23 Kategorien von Fällen vorsieht, in denen Asylsuchende abgeschoben werden können, bevor ihre Asylentscheidung rechtlich überprüft wurde. Ein siebenseitiges Papier mit den Vorschlägen der UN-Flüchtlingsorganisation wurde den Regierungen kurz vor dem Treffen in Dublin übermittelt.

PRO ASYL hat mit einer Presseerklärung am 23. Januar 2004 zu Lubbers Warnungen und Vorschlägen Stellung genommen. Während PRO ASYL Lubbers kritische Diagnose zum Zustand des Asylsystems in Europa teilt, werden viele seiner Vorschläge für ein verändertes Asylsystem kritisch bewertet. Auch Lubbers Vorschläge liefen darauf hinaus, die schutzunwilligen und zahlenmäßig immer weniger belasteten EU-Staaten auf Kosten Dritter weiter zu entlasten.

Eines der Konferenzergebnisse ist die Einrichtung eines mit 30 Millionen Euro ausgestatteten EU-Fonds für gemeinsame Rückführungsmaßnahmen, wobei besonderer Wert auf den verstärkten Einsatz von Abschiebungscharterflügen gelegt wird. Die französische Flüchtlingsorganisation cimade hat sich in einem Appell, den inzwischen viele europäische Organisationen unterschrieben haben, gegen die demütigende Praxis der Charterflüge gewendet.

Unter der Überschrift Kalkulierte Katastrophen – in keinem Bereich klappt die Zusammenarbeit in der EU so gut wie in der Flüchtlingspolitik befasst sich Danièle Weber in der Zeitschrift jungle world Nummer 52 vom 17.12.2003 mit den jüngsten Restriktionen europäischer Asylpolitik.

Schweiz
Die schweizerische Organisation augenauf berichtet in ihrem Bulletin Nummer 40 vom Dezember 2003 über eine für den 20. August 2003 geplante und schließlich doch nicht zustande gekommene Abschiebungsaktion der Schweizer Behörden
mit der Fluggesellschaft Swiss. In Vorbereitung der Aktion habe das Schweizerische Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) am 4. Juni 2003 den Generaldirektor der kongolesischen Migrationsbehörde (DGM) Pierre Yambuya in der Schweiz empfangen. Mit dieser „schillernden Figur“, Autor eines Buches unter dem Titel „Ich war der Pilot von Mobutu“ habe der Vizedirektor des BFF am 5. Juni 2003 ein gemeinsames Kommuniqué unterzeichnet. Demnach sollte in Zukunft die kongolesische Grenzpolizei und Migrationsbehörde DGM für die Identifikation und Rückkehr von papierlosen Staatsangehörigen der DR Kongo zuständig sein. Die kongolesische Botschaft in der Schweiz, üblicherweise für die Beschaffung von Reisedokumenten zuständig, blieb aus dem Spiel. Tätig wurde allerdings der Leiter der sogenannten Abteilung „Vollzugsunterstützung“, der eine Liste der Abzuschiebenden an die DGM in Kinshasa übermittelte. Eine Delegation der DGM begutachtete die Abzuschiebenden in der Schweiz. Nachdem der Chef der Abteilung „Vollzugsunterstützung“ die Ankunft des Abschiebungsfluges in Kinshasa vorbereitet hatte, wurden die zur Abschiebung vorgesehenen zusammen mit 29 Polizisten auf die vom BFF gecharterte Swiss Maschine gebucht. Weder der Leiter der Abteilung „Vollzugsunterstützung“ noch die Begleitpolizisten hatten von der Botschaft ausgestellte Visa. Offenbar war es ein entscheidender, den Flug schließlich verhindernder Fehler, dass die Schweizer Behörden versucht hatten, sich lediglich auf die DGM zu verlassen. Drei Minister der kongolesischen Übergangsregierung ließen die Kooperation von BFF und DGM schließlich scheitern. Nach Ansicht von augenauf wirft der Vorgang Fragen auf: „Weshalb dürfen Vertreter der kongolesischen Migrationsbehörde in Schweizer Gefängnissen umherspazieren? Wie können die Vollzugsunterstützer garantieren, dass die von der DGM ausgewählten Flüchtlinge im Kongo nicht gefährdet sind? Seit wann werden abgewiesene Flüchtlinge den Behörden des Fluchtlandes und ihren Geheimdiensten auf dem Servierteller präsentiert? Was sagt Außenministerin Micheline Calmy-Rey zum Versuch des BFF, direkte Kontakte zu kongolesischen Polizeibehörden aufzubauen, deren Ruf alles andere als glänzend ist?!“ Als Konsequenz dieses und früherer Vorfälle bei Abschiebungen fordert augenauf die Abschaffung der BFF-Abteilung „Vollzugsunterstützung“. Im Bulletin Nummer 40 werden bisherige Fälle juristisch fragwürdigen Vorgehens bei Abschiebungsversuchen aufgezählt.

Am 3. Juli 2003 stürmte eine Sondereinheit der Polizei des Kantons Glarus zwei Durchgangszentren und zwei Wohnungen von Asylsuchenden. Die Bewohner wurden an Händen und Füßen gefesselt, ihnen wurden Säcke über den Kopf gestülpt, teilweise wurden sie nackt fotografiert. Kaum bekleidet und an Händen und Füßen gefesselt und mit dem Sack über dem Kopf wurden sie 6 Stunden festgehalten. Einigen Flüchtlingen wurde mit einem Klebeband der Mund zugeklebt, damit sie nicht sprechen konnten. So stellt die schweizerische Organisation augenauf ebenfalls im Bulletin Nummer 40 die Vorgänge dar, die zu einem Ermittlungsverfahren geführt haben. Inzwischen hat ein außerordentlicher Ermittlungsrichter die Vorgänge überprüft, die Ungesetzlichkeit des polizeilichen Vorgehens festgestellt, jedoch das Strafverfahren eingestellt. Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung seien erfüllt, die Hausdurchsuchungen hätten auch keine nennenswerten Ergebnisse ergeben. In Anbetracht der Tatsache, dass den Betroffenen die Augen verdeckt waren und das Verkleben des Mundes zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen bis hin zum Tode hätte führen können, müsse die Maßnahme nicht nur als unverhältnismäßig, sondern als unzulässig bezeichnet werden. Grund für dennoch erfolgte Einstellung der Verfahren: Die Polizeibeamten hätten nicht vorsätzlich oder mit bedingtem Vorsatz gehandelt.

Mangelnde Schulung, mangelnde Routine, zu wenig klare Dienstanweisungen führen offenbar zur Entlastung der verantwortlichen Beamten, so augenauf. Die Kenntnis einschlägiger Gesetze gehöre wohl nicht zu den Pflichten schweizerischer Beamter. Augenauf spricht von einer Geheimjustiz in der Schweiz, da viele Akten, auf denen die Entscheidung des Untersuchungsrichters basiere, nicht zugänglich sind. Polizeiinterne Unterlagen wie Dienstbefehle und Ausbildungsunterlagen würden nicht herausgegeben, so dass der Anwalt der Betroffenen keine Möglichkeit habe zu prüfen, ob die angewendeten Maßnahmen internen Vorschriften überhaupt entsprechen.

Liste


Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.