Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge hat am 16. Dezember 2003 sein 50-jähriges Bestehen gefeiert. Aus diesem Anlass hat das Bundesinnenministerium
am selben Tag eine Presseerklärung
veröffentlicht. Seit dem Jahr 1953 führe das Bundesamt in Nürnberg das
gesetzlich geregelte Verfahren zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in
Deutschland durch. Schon diese Ausgangsbehauptung ist nur teilweise richtig.
Fast zwei Jahrzehnte lang führte das Amt ein Schattendasein abseits der
Aufgabe, Asylprüfungen auf der Basis des Artikels 16 GG vorzunehmen. Die
Frühgeschichte des Amtes, dessen Praxis entgegen historischer Überlieferung,
die Asylgewährung in Deutschland sei zumindest zeitweilig generös gewesen, nie so
gewesen ist, hat Rechtsanwalt Victor
Pfaff bereits im Jahre 1999 in einem Artikel im Heft zum Tag des
Flüchtlings unter der Überschrift „Zum 50. Jahrestag eines
geschundenen Grundrechts“ dargestellt.
Bundesinnenminister Schily erklärte laut Pressemitteilung seines Hauses, die
Bundesrepublik Deutschland gewähre seit mehr als 50 Jahren politisch Verfolgten
Schutz und setze sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein. Dies
zeichne die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus. Die Rolle Deutschlands
im europäischen Asylharmonisierungsprozess, in dem insbesondere der
Bundesinnenminister selbst lange Zeit für eine Politik des Bremsens und des
Eintretens für weitere Restriktionen stand, wird europafreundlich verklärt.
Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung vom 17. Dezember 2003 einen
Nachruf auf das Asylrecht verfasst „Die
Behörde zum letzten Geleit“. Darin heißt es: „Die Politiker haben sich zufrieden geäußert. Sie haben das Bundesamt
gelobt, sie haben sein Jubiläum zum Anlass genommen, es dafür zu preisen, dass
es seinem Namen nicht gerecht wird. Dieses Bundesamt war und ist nämlich kein
Amt ‚für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge’, sondern für deren
Ablehnung. Das ist nicht unbedingt dem Amt anzulasten. Es tut nur das, was
Politik und Gesetzgebung von ihm erwarten – es ist eine Art Beerdigungsinstitut
für das Asylgrundrecht. Es beherrscht die Prozeduren und Zeremonien zu diesem
Zwecke; es kennt die Formeln und Reden, die man zum letzten Geleit sprechen
muss – diese sind jetzt standardisiert (das Amt ist nämlich unter seinem
Präsidenten Albert Schmid gut organisiert). [...] Für ein dahingeschiedenes
Grundrecht braucht man keine riesige Behörde mehr. Deshalb betreiben die
Bundesinnenminister und der Bundesamts-Präsident die Umwandlung in ein
Kompetenzzentrum für Integration. Aus dem Beerdigungs- soll ein Heiratsinstitut
werden.“
Entscheider des Bundesamtes haben, so der Bundesinnenminister, seit seiner
Gründung mehr als 3,5 Millionen Anträge auf Asyl geprüft. PRO ASYL teilt
Schilys Auffassung, dass dies eine äußerst verantwortungsvolle Tätigkeit ist,
nicht jedoch seine Einschätzung, das Bundesamt gewährleiste zügige
Asylverfahren auf der Basis einer umfassenden und gewissenhaften Sachverhaltsaufklärung.
Nach Auffassung von PRO ASYL ist gerade das Kernstück des Asylverfahrens, die
Anhörung beim Bundesamt, in vielen Fällen mangelhaft, die Entscheidungspraxis
schematisch und textbausteinorientiert. Das Bundesamt leidet zur Zeit wieder
einmal unter der Vorgabe hoher Entscheidungszahlen, die die Qualität des
Verfahrens beeinträchtigen. Durch geringere Asylneuantragstellerzahlen
freigewordene Kapazitäten werden nicht für eine Verbesserung der
Sachverhaltsaufklärung genutzt, die manches gerichtliche Verfahren vereinfachen
oder ersparen würde, sondern sollen offenbar über kurz oder lang in die neuen
Aufgaben einfließen, die mit der Aufwertung des Amtes zu einem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge einhergeht. Das Bundesamt habe sich eine umfassende
Kompetenz in Migrationsfragen erworben und sich damit zu einer im In- und
Ausland anerkannten Institution entwickelt, behauptet Bundesinnenminister
Schily und verteilt damit eher Vorschusslorbeeren. Den Lobeshymnen zum Festakt
des 50-jährigen Bestehens und der Behauptung des UNHCR-Vertreters in
Deutschland Stephan Berglund, es gebe keine Behörde auf der Welt, „bei der es
so klappt“, fügte PRO ASYL in einigen Interviews am Festtag seinen
Geburtstagswunsch hinzu: Das Bundesamt möge bei seiner bisherigen Kernaufgabe,
der Entscheidung über den Status und das Schicksal von Asylsuchenden dafür
Sorge tragen, dass Qualität endlich vor Quantität gehe.
UNHCR Deutschland hat einen „Informationsdienst Irak“ eingerichtet. Auf diese Weise sollen die Positionen von UNHCR
und Stellungnahmen zur Lage im Irak und zur Situation der irakischen
Schutzsuchenden in anderen Asylländern verbreitet werden. Über aktuelle
Entwicklungen im Irak wird regelmäßig berichtet. Der Informationsdienst Irak
wird als E-Mail verschickt. Bitten um Aufnahme in den Verteiler sind zu richten
an IRAKTEAM@unhcr.ch.
Spezielle Anfragen zum Thema Irak können telefonisch an eine UNHCR Irak-Hotline
unter der Nummer 030/20220227/13 gerichtet werden.
Am 19.
September 2003 hat das Bundesamt die Entscheidungstätigkeit
in Verfahren von Asylantragstellern aus dem Irak wiederaufgenommen. Per
Weisung an die zuständigen Referatsleiter wird eine Prioritätenrangliste für die Entscheidungstätigkeit aufgestellt:
1. Vorrangig werden Antragsteller beschieden, die ihren Asylantrag
zurückgenommen haben, insbesondere dann, wenn sie ihre freiwillige
Rückkehrbereitschaft erklärt haben.
2. Antragsteller aus dem Nordirak
3. Antragsteller kurdischer Volkszugehörigkeit, auch soweit eine Herkunft aus
dem Nordirak nicht nachweisbar ist.
4. Sonstige Antragsteller, soweit nicht substanziiert Abschiebungshindernisse
nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG geltend gemacht werden.
5. Alle übrigen Fälle.
Familien und besonders schutzbedürftige Personen sollen grundsätzlich noch
nicht in die Entscheidungstätigkeit einbezogen werden. Bevorzugt zu entscheiden
sind insbesondere verurteilte Straftäter, Personen, bei denen Ausweisungsgründe
vorliegen und Personen, bei denen Hinweise für eine die innere Sicherheit gefährdende
Betätigung bestehen. Stufenweise wird auch mit Widerrufsverfahren begonnen. In
jedem Fall werden Widerrufsverfahren bereits durchgeführt, wenn Straftaten
vorliegen, die die Anwendung von § 51 Abs. 3 Satz 1 AuslG rechtfertigen oder
wenn Sicherheitsinteressen die Anwendung von § 51 Abs. § Satz 2 AuslG
erfordern. In Fällen, in denen im Zusammenhang mit einem gewünschten
Familiennachzug oder einem angestrebten Einbürgerungsverfahren Prüfanfragen an
das Bundesamt gerichtet werden, die Voraussetzungen für die Einleitung von
Widerrufsverfahren in jedem Fall sofort zu prüfen. Nach einer Information des
Einzelentscheider-Briefs vom September 2003 sollen ablehnende Bescheide die
Zusatzinformation enthalten, dass die Ausländerbehörde den genauen Zeitpunkt, den
Weg und den Zielort einer etwaigen Abschiebung bestimmt und Auskünfte hierzu
und zu möglichen Rückkehrhilfen bei freiwilliger Rückkehr gegeben werden.
Im Einzelentscheider-Brief vom September 2003 informiert das Bundesamt darüber, dass die Vergabe von Dolmetscher- und
Übersetzungsleistungen neu geregelt worden ist. Angesichts knapper
werdender Haushaltsmittel werde noch konsequenter auf Einsparmöglichkeiten
geachtet. Die Außenstellen erhalten nun die Möglichkeit, mit Dolmetschern
individuelle Vereinbarungen zu treffen, die der unterschiedlichen
Angebotssituation in den einzelnen Regionen Rechnung tragen können. Die
Dolmetscherleistungen sollen durch die Einzelentscheider mit Hilfe eines
einheitlichen Auswertungsbogens beurteilt werden. PRO ASYL hat erhebliche
Bedenken, dass dies weniger zu einer Qualitätssicherung der oft umstrittenen
Dolmetscherleistung führt, sondern dass billige und „pflegeleichte“ Dolmetscher
den Vorzug erhalten. Übersetzungsmängel werden aus den Protokollen naturgemäß
selten deutlich, fallen jedoch Verfahrensberatungsstellen und
Verfahrensbevollmächtigten, die bei Anhörungen anwesend sind, des öfteren ins
Auge.
Unter der
Überschrift „Zur Zurückweisung von
Verfahrensbevollmächtigten“ setzen sich Klaus-Peter Richert und Dr. Roland
Bell im Einzelentscheider-Brief vom Oktober 2003 mit der nur
begrenzt zulässigen Vertretung von Flüchtlingen durch Privatpersonen vor
Verwaltungsbehörden auseinander. Referiert werden die entsprechenden Regelungen
des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Rechtsberatungsgesetzes. Ob die
Vertretung von Flüchtlingen durch Privatpersonen quantitativ von Bedeutung ist,
ist unklar. Sie dürfte sich im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen auf
diejenigen Fälle beschränken, in denen eine sachkundige Vertretung aufgrund
besonderer Umstände nicht zu erlangen ist. PRO ASYL ist interessiert an Informationen,
ob es bei den Außenstellen des Bundesamtes vermehrt zur Zurückweisung von
Bevollmächtigten und Beiständen unter Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz
kommt.
Die Menschenrechtsorganisation res publica hat sich
in einem offenen Brief in Sachen Ausreisezentrum Fürth
vom 9. Dezember 2003 gegen die Tätigkeit des dort tätigen Sicherheitsdienstes
gewendet und der hierfür
zuständigen Firma Theodor Arndt GmbH und Co kritische Fragen gestellt.
Überraschend ist das Selbstverständnis der Firma, die auf ihrer Internetseite
für sich in Anspruch nimmt, aktiv für die gleichen Rechte von Frauen und
Männern, für deutsche und ausländische Mitbürger einzutreten. Res publica
fordert die Firma auf, ihren Anspruch einzulösen. In einem weiteren Schreiben werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Firma über ihr Tätigkeitsfeld informiert.
„Menschen gehören nicht in
Container“. So betitelt Monika
Steinhauser vom Münchener Flüchtlingsrat ihren Artikel zur Änderung des bayerischen Asylbewerberaufnahmegesetzes und den
Folgen, erschienen im Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates Nr. 5 vom
Oktober/November 2003. Als größte Zwangsumsiedlungsaktion in der Geschichte der
Bundesrepublik bezeichnet sie den erzwungenen Umzug einer Vielzahl von Menschen
aus städtischen Unterkünften und Wohnungen in staatliche Lager. Das bayerische
Sozialministerium ging davon aus, dass ca. 18.500 Menschen mit Duldung
betroffen waren. Mit welcher Rigidität die Regelung umgesetzt wird und zu
welchen Härten dies führt, wird im Einzelnen beschrieben. Auch Schwerstkranke,
Schwerbehinderte und Menschen, die traumatisiert sind, werden nicht verschont.
In Bayern ist die Erteilung von
Aufenthaltsbefugnissen mit einem Lottogewinn vergleichbar. So urteilt Rechtsanwalt Hubert Heinhold in einem Artikel unter der Überschrift „Her mit den
Aufenthaltsbefugnissen! – Zu den Voraussetzungen und zur rechtwidrigen Praxis
der Verweigerung von Aufenthaltsbefugnissen gemäß § 30, 3 AuslG und § 30,4
AuslG in Bayern“ über die bayerische Behördenpraxis. So verbietet das
bayerische Innenministerium mit Weisungen generell die Ersterteilung von
Aufenthaltsbefugnissen an afghanische Staatsangehörige. Bereits seit 1998 hat
man per Weisung die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen vom zweijährigen
Besitz einer Duldung abhängig gemacht und die Anwendung von § 30 Absatz 3 AuslG
ausgeschlossen. Heinholds kritischer Artikel ist erschienen im
Initiativenrundbrief des Bayerischen Flüchtlingsrates von Oktober/November
2003. In derselben Ausgabe findet sich ein hilfreiches Prüfungsschema
für Aufenthaltsbefugnisse vom selben Autor.
Die Rechtsberaterkonferenz (der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) hat am 10. November 2003 ein Bleiberecht für Kosovoflüchtlinge gefordert, darüber
hinaus einen Stopp der vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge angestrengten Widerrufsverfahren. Die Rechtsberaterkonferenz
verweist auf die weiterhin problematische Sicherheitslage im Kosovo, die
schwierigen Existenzbedingungen und die mangelnde medizinische Versorgung.
Anders lautende Auskünfte des Auswärtigen Amtes hätten sich als unzutreffend
und oberflächlich herausgestellt. Vor dem Hintergrund, dass viele der
betroffenen Flüchtlinge zum Teil seit Ende der 80er Jahre des letzten
Jahrhunderts in Deutschland leben, integriert sind und ihre Kinder in
Deutschland geboren und aufgewachsen sind, setzen sich die Rechtsberaterinnen
und Rechtsberater für ein Bleiberecht ein.
Die Beschlüsse der 173.
Sitzung der ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder
am 21. November 2003 in Jena waren demgegenüber wieder einmal Absichtserklärungen für eine Weiterführung
der bisherigen Abschiebungspolitik,
auch wenn die Lage in den Staaten, über die beraten wurde, Abschiebungen zur
Zeit nicht zulässt. Bezüglich der Rückkehr irakischer Staatsangehöriger soll
der Bund die Länder über die weitere Entwicklung der Lage unterrichten, damit
die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder rechtzeitig ein abgestimmtes
Konzept zur Rückkehr ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger vorlegen
können, sobald eine zwangsweise Rückführung möglich ist. Eine Mehrheit der
Länderinnenminister setzt sich in einer Protokollnotiz dafür ein, dass der
Bundesinnenminister das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
anweist, unverzüglich Widerrufsverfahren zumindest in den Fällen durchzuführen,
in denen die Ausländerbehörden oder andere öffentliche Stellen darum ersuchen.
Die Praxis des Bundesamtes geht bereits jetzt darüber hinaus. Hinsichtlich der
Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan wurde die bisherige Beschlusslage
der Innenministerkonferenz bekräftigt. Darüber hinaus wurde Wunschdenken
protokolliert: „Ein Rückführungsbeginn
möglichst noch im Frühjahr 2004 sollte angestrebt werden.“ Hamburg behält
sich nach einer Protokollnotiz vor, ab Frühjahr 2004 alleinstehende männliche
afghanische Staatsangehörige zurückzuführen. Der Versuch des
rechtspopulistischen Hamburger Innensenators, die Führungsrolle bei der
Durchführung von Abschiebungen nach Afghanistan zu übernehmen, hatte im Vorfeld
der Innenministerkonferenz zu erheblichen Debatten geführt.
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben nach einer Protokollnotiz
erklärt, dass sie angesichts der politischen Entwicklung in Afghanistan jedwede
Ankündigung eines möglichen Rückführungsbeginns für verfrüht halten. PRO ASYL
hat die Ergebnisse der Innenministerkonferenz in einer Presseerklärung vom 21.
November 2003 kommentiert.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland in Istanbul hat sich in einer Stellungnahme vom 16. Juli 2003 zur medizinischen Versorgungslage für
psychisch kranke Menschen in der Türkei geäußert. Eine der größten
Schwierigkeiten sei die fast völlige Ausweglosigkeit bestimmter betroffener
Gruppen, adäquate Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen zu können: Hierzu
gehörten traumatisierte Menschen, vergewaltigte Frauen, Menschen mit
Angsttrauma nach Misshandlungen, stark selbstmordgefährdete Menschen usw. Die Auskunft ist differenzierter als der Lagebericht des
Auswärtigen Amtes.
Thomas Uwer, Mitarbeiter der Hilfsorganisation Wadi e.V. hat sich unter dem Titel
„Irakische
Flüchtlinge nach dem Regime Change – vorläufige Einschätzung“ mit den
Folgen des Sturzes des Baath-Regimes und ihrer Bedeutung für irakische
Asylsuchende in Deutschland auseinandergesetzt. Der Text vom 8. November 2003
ist die überarbeitete und aktualisierte Fassung eines Beitrags zum Seminar
„Stand der europäischen Harmonisierung des Asylrechts – konkrete Auswirkungen
für die richterliche Praxis“, der 11. Asylfachtagung von UNHCR in
Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Verwaltungsrichter/innen, die vom 18. bis
zum 20. September 2003 in Stuttgart-Hohenheim stattgefunden hat.
Das
internationale katholische Missionswerk Missio
hat eine Broschüre mit dem Titel „Menschenrechte
in Nigeria: Hoffnungen und Hindernisse“ herausgegeben. Der Autor
Matthew Kukah ist Priester der katholischen Erzdiözese Kaduna in Nigeria. Die
Broschüre beschäftigt sich insbesondere mit den Auswirkungen der
Militärherrschaft und den gesellschaftlichen Reaktionen in Nigeria, dem
Entstehen der Zivilgesellschaft und den Auswirkungen der Scharia-Debatte.
Bezugsadresse: Internationales Katholisches Missionswerk, e.V. Fachstelle
Menschenrechte, Dr. Otmar Oehring (Hrsg.), Postfach 10 12 48, 52012 Aachen,
Tel. 0241-75 07-00, Fax: 0241-75 07-61253; E-Mail: menschenrechte@missio-aachen.de
.
Unter Missachtung geltenden Rechtes und in flagranter Verletzung des
Nichtzurückweisungsgebotes der Genfer Flüchtlingskonvention hat der Bundesgrenzschutz am Frankfurter
Flughafen einen schutzsuchenden algerischen Staatsangehörigen in die
Vereinigten Arabischen Emirate zurückgewiesen. Sein Asylbegehren wurde
nicht an das zuständige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
weitergeleitet. Bekannt wurde der Vorfall, der sich Anfang Mai 2003 zugetragen
hatte, nachdem der Betroffene erneut auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen
landete und sein Asylbegehren vortrug. Zuvor war er nach seinen eigenen Angaben
in Dubai monatelang inhaftiert. Das rechtswidrige Vorgehen des
Bundesgrenzschutzes ergibt sich aus dem Anhörungsprotokoll des Bundesamtes zum
jetzigen Asylverfahren. Der Algerier hatte nämlich gültige Reisedokumente, so
dass ihm bereits im Mai die Einreise und der Zugang zu einem Asylverfahren im
Inland hätte gewährt werden müssen. PRO
ASYL hat den Vorgang in einer Presseerklärung vom 18.
Dezember 2003 öffentlich gemacht und als stille Ausweitung des
Flughafenverfahrens kritisiert. Unklar bleibt, wie hoch die Dunkelziffer bei
rechtswidrigen Zurückweisungen ist. Die Vereinten Arabischen Emirate haben im
Laufe dieses Jahres eine Rolle als Zwischenstation bei Abschiebungsversuchen
von somalischen Staatsangehörigen gespielt. Unter ominösen Umständen hatten die
beteiligten Behörden versucht, bei angeblichen somalischen Auslandsvertretungen
in den Vereinigten Arabischen Emiraten Reisedokumente minderer Qualität zu
erhalten, darunter sogenannte go home documents, die den Eindruck erwecken, es
handele sich um eine Totalfälschung, jedoch nicht um ein Dokument irgendeiner
seriösen Auslandsvertretung.
Im Fall des bei einer Abschiebung am 28. Mai 1999
in der Obhut des Bundesgrenzschutzes zu Tode gekommenen Aamir Ageeb findet
endlich die Hauptverhandlung statt.
Prozessbeginn ist am 2. Februar 2004. Anberaumt sind mehrere
Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, jeweils montags und
mittwochs ab 9.00 Uhr. Über die merkwürdigen Umstände des sich extrem lang
hinziehenden Vorverfahrens hatte u.a. Der Spiegel in seiner Ausgabe Nr. 41/2003
berichtet. Seit Anklageerhebung sind bis zum Prozessbeginn fast 2 Jahre vergangen.
Die Landessynode der Evangelischen Kirche in
Berlin-Brandenburg hat sich bei ihrer Tagung vom 12. bis 15. November 2003 für einen Abschiebestopp
in die Demokratische Republik Kongo eingesetzt.
Flüchtlinge werden rechtswidrig in Asylverfahren
hineingedrängt, um sie kostensparend aus Hamburg wegverteilen zu können. Dies ist einer der Vorwürfe, die das Café Exil in Hamburg in einer Pressemitteilung
vom 16. Dezember 2003 erhebt. Im zentralen Erstaufnahmelager auf dem
Schiff Bibby Altona sei unbemerkt von der Öffentlichkeit ein rechtsfreier Raum
entstanden. Die auf dem Schiff residierende Ausländerbehörde schikaniere
Flüchtlinge zum Zweck der Beschleunigung ihrer Abschiebungsbemühungen.
Mitarbeiter der Ausländerbehörde durchsuchten ohne richterlichen Beschluss Hab
und Gut von Flüchtlingen, Leistungsansprüche würden zum Teil verweigert.
Mit Schreiben
vom 26. November 2003 teilt die nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete
Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen) mit, dass es auch in diesem Winter in
Nordrhein-Westfalen einen Abschiebestopp
für Roma-Familien mit Kindern unter 16 Jahren nach Serbien und Montenegro
geben werde. Der faktische Abschiebestopp gelte für den Zeitraum vom 22.
Dezember 2003 bis zum 31. März 2004. Bereits im Dezember 2002 hatte das
Innenministerium NRW eine vergleichbare Erlassregelung für die Wintermonate in
Kraft gesetzt.
Ausländerrechtlicher Schutz auch für das ungeborene
Leben: Mit Beschluss vom
22.10.2003 hat das VG Braunschweig die Abschiebung eines unehelichen Vaters aus
Vietnam ausgesetzt, dessen Kind erst noch geboren werden soll. Habe ein Vater
nach Artikel 6 Absatz 1 GG einen Anspruch auf den Schutz der familiären
Lebensgemeinschaft mit einem unehelichen Kind, so sei der Staat nach Artikel 1
Absatz 1 GG zugleich verpflichtet, Gefahren entgegenzutreten, die dem
ungeborenen Leben drohen (AZ.: 1 B 200/03). Ein Hinweis auf eine weitere
Entscheidung mit demselben Tenor findet sich im auch sonst lesenswerten Artikel
„Ausreiseverpflichtung
und Familienschutz“ von Rechtsanwalt
Klaus Peter Stiegeler, abgedruckt im Asylmagazin
12/2003 des Informationsverbundes Asyl/ZDWF e.V.
Die Diskussion um die Zwangsvorführung von
chinesischen Staatsangehörigen vor sogenannten „Experten“ ohne konsularischen
Status in den Räumen der Clearingstelle Rheinland-Pfalz (vgl.
PRO ASYL Presseerklärung vom 4. August 2003) geht weiter. Der
rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber hatte bereits in einer Presseerklärung vom 26.
September 2003 alle Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, leichtfertig
seien schwerste Vorwürfe gegen die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Clearingstelle erhoben worden. Zu den Tätigkeiten der chinesischen Experten
finden sich in der Presseerklärung interessante Fakten. Sie seien in
Deutschland „lediglich“ berechtigt, Ausreisepflichtige persönlich zu befragen
und hätten selbst keine Durchsetzungs- oder Entscheidungsbefugnis. Bei der
Befragung handele es sich um keine Anhörung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
was auch das Bundesinnenministerium schriftlich bestätigt habe. Die Befragung
diene vielmehr der Sachverhaltsaufklärung durch den fremden Staat und der ihm
zustehenden Entscheidung, ob die betreffende Person als sein Staatsangehöriger
zu betrachten ist und ein Pass auszustellen sei. Die Experten gäben lediglich
ein Votum ab. Zur Erinnerung: Beiständen hatte man den Zugang zu den Räumen
verweigert. Zubers Darstellung erhärtet aus Sicht von PRO ASYL den Eindruck,
dass ein rechtsfreier Raum gestaltet werden sollte, in dem das deutsche
Verwaltungsverfahrensgesetz offenbar nicht gelten soll.
Noch chaotischer stellt sich die Rechtsauffassung des rheinland-pfälzischen
Innenministeriums in der Beantwortung
einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Rainer Marz am 11. November 2003
dar. Soweit deutsche Behördenvertreter tätig geworden seien, sei dies auf der
Grundlage des § 70 Abs. 4 des Ausländergesetzes erfolgt. Bei der Befragung
durch die chinesischen Experten selbst handele es sich um ein Verfahren ausländischer
Stellen, deren Tätigkeit nicht als Verwaltungstätigkeit im Sinne des
Verwaltungsverfahrensgesetzes zu werten sei. Die Prüfung der
Staatsangehörigkeit sei durch die deutschen Behörden bereits abgeschlossen
gewesen, was nach Auffassung von PRO ASYL die Frage nach der Zulässigkeit des
Experteneinsatzes erneut aufwirft. Klargestellt wird in der Beantwortung der
kleinen Anfrage: „Die chinesischen
Experten genossen in der Bundesrepublik Deutschland keinen diplomatischen
Status und unterlagen daher auch bei der Befragung der deutschen Rechtsordnung
und damit – wie auch die deutschen Behördenvertreter – in vollem Umfang der
deutschen Strafgerichtsbarkeit.“
Wer waren die seltsamen Experten? Antwort Zuber: „Bei den chinesischen Experten handelt es sich um Mitarbeiter der
chinesischen Verwaltung für Aus- und Einreise, die vom Ministerium für
öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China entsandt wurden. Nähere
Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.“ Nähere Informationen
liegen hierzu PRO ASYL vor. Nach Angaben von amnesty international ist das
Ministerium für öffentliche Sicherheit in China primär für alle polizeilichen
Aufgaben zuständig. Das Ministerium verfügt im ganzen Land über „Büros für
öffentliche Sicherheit“, die weitgehend Polizeidienststellen entsprechen. Das
Ministerium ist jedoch auch für die politische Sicherheit zuständig, also auch
für Aufgaben, die dem Bereich des Staatsschutzes zugehören. Die Büros für
öffentliche Sicherheit sind auch für den Strafvollzug zuständig. Im Fall von Administrativhaftstrafen,
wie der „Umerziehung durch Arbeit“
sind sie an der Verhängung beteiligt und für den Vollzug zuständig. Sie
spielen, so amnesty weiter, eine zentrale Rolle bei der Verfolgung politischer
Dissidenten sowie ethnischer und religiöser Minderheiten in der Volksrepublik
China. Beamte der Büros für öffentliche Sicherheit tragen auch die
Verantwortung für die weite Verbreitung von Folter und Misshandlung. Das
Ministerium für öffentliche Sicherheit ist darüber hinaus für die
Grenzkontrollen sowie das Erteilen von Ausreisegenehmigungen zuständig. Damit
wird die Befragung abgelehnter chinesischer Asylbewerber in Deutschland von
Mitarbeitern ausgerechnet jenes Ministeriums durchgeführt, welches auch bei
Repressionen gegen politisch missliebige Staatsbürger sowie Übergriffen in Form
von Folter und Misshandlungen eine zentrale Rolle spielt.
Zubers Anfragebeantwortung weiter: „Die
Experten besaßen für den 6-wöchigen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland ein Visa.“ PRO ASYL hatte sich bereits am 14. August 2003 bei
der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin Müller über den Status und die
Tätigkeit der chinesischen Experten erkundigt. Das Antwortschreiben vom 10.
November 2003 liest sich, als sei es in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium
und dem rheinland-pfälzischen Innenministerium erstellt worden. Es ist
weitgehend ohne Inhalt und bestätigt lediglich die Selbstverständlichkeit, dass
die zuständigen deutschen Behörden dafür verantwortlich sind, dass dieses
Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Auch das Auswärtige Amt
verweist auf das eingestellte Strafverfahren, das mehrere der betroffenen
Chinesen wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung
anhängig machten. Um Auskunft gebeten über die Inhalte des den Befragungen
angeblich zugrundeliegenden Memorandums of Understanding, einer
deutsch-chinesischen Verwaltungsvereinbarung, zieht sich das Auswärtige Amt
darauf zurück, das Bundesministerium des Innern, das für ausländerrechtliche
Frage federführend zuständig sei, könne eventuell Auskunft geben. Aus dem BMI
aber ist seit langem der Text des Memorandums of Understanding nicht zu
erhalten.
Eine weitere Antwort aus der Beantwortung der kleinen Anfrage durch
Innenminister Zuber ist höchst interessant „Das
Bundesministerium des Innern führte im Jahre 2002 in China Gespräche mit der
Abteilung für die Verwaltung der Aus- und Einreise im Ministerium für
öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China. Diese Gespräche dienten der
Organisation und der Vorbereitung der im Jahre 2003 erfolgten
Expertenanhörungen. An diesen Gesprächen nahm der Leiter der Clearingstelle für
Passbeschaffung und Flugabschiebungen in Trier als Ländervertreter teil.“
An dieser Antwort ist zweierlei bemerkenswert: Das Haus behandelt das höchst
problematische chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit offenbar als
gleichberechtigten Gesprächs- und Verhandlungspartner, mit dem man
Vereinbarungen trifft wie mit demokratischen Staaten dieser Welt. Der Vertreter
der deutschen Länderinteressen war bei dieser Gelegenheit der nicht nur in
China bekannte Leiter der Trierer Clearingstelle Martini-Emden, dessen
Verantwortung für ungewöhnliche rheinland-pfälzische Praktiken bei der
Identitätsklärung und Staatsangehörigkeitsfeststellung mehrfach die Öffentlichkeit
aufhorchen ließen (vgl. Presseerklärung
von PRO ASYL vom 4. Februar 2002 und Infoservice Nr.79
Das
Auswärtige Amt lässt diese Reisegesellschaft gewähren, obwohl der Lagebericht
des Auswärtigen Amtes zu China zum undemokratischen Charakter des Landes und
zum Wirken von Polizei und Sicherheitsbehörden eine eindeutige Sprache spricht.
Mehr noch: Offenbar wurden in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes problemlos
Visa für die „Experten“ erteilt, als handele es sich um bloße
Spezialitätenköche.
Die deutsch-chinesischen Beziehungen verbessern sich kontinuierlich. So hat
eine hochrangige chinesische Delegation nach einem Bericht des Trierischen
Volksfreunds vom 3.November 2003 während ihres Deutschlandbesuches zwei Tage in
Trier, inzwischen bekannter durch Martini-Emden als durch Marx, verbracht. Es
handelte sich um 12 Personen des chinesischen Ministeriums für öffentliche
Sicherheit, den Leiter der chinesischen Grenzpolizei, General Guo Xiqin, den
chinesischen Konsul in Deutschland. Sie besuchten auch das
Bundesinnenministerium in Berlin. Nach dem Besuch verschiedener
Polizeiabteilungen, darunter der GSG 9 in St. Augustin erreichte die Delegation
die Mosel. Nach römischer Stadtführung und Weinprobe für die Gäste gab es eine
Besichtigung des Karl-Marx-Hauses, dessen Namensgeber sich wieder einmal mit
falschen Freunden konfrontiert sah. Hauptkommissar Wolfgang Annen vom
Grenzschutz Trier erläuterte den Zweck des Besuchs als „Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Grenzpolizeien der
Volksrepublik China und Deutschlands“. Am wichtigsten aber: Ein Austausch
von Polizeibeamten beider Länder als Dokumentenberater oder Verbindungsbeamte
sei denkbar. Deutsche Beamte künftig Tür an Tür mit der chinesischen Stasi in
China?
Was in China von deutschen Delegationen zu besichtigen wäre, schildert die taz
vom 19. Dezember 2003. Bezugnehmend auf eine afp-Meldung heißt es dort: „Der Oberste Gerichtshof in China hat den
Landestribunalen die Anschaffung mobiler
Hinrichtungszellen empfohlen. Mehrere Provinzen haben sich solche speziell
umgerüsteten Fahrzeuge bereits zugelegt. Während große Städte über feste
Hinrichtungsorte verfügten, sei in kleineren die Exekution Verurteilter
‚schwierig’, hieß es.“
Die Vorgänge um die Zwangsvorführungen in Trier sind die sichtbare Spitze eines
Eisbergs problematischer Kooperation. Zwangsvorführungen vor
nicht-konsularischem Personal in deutschen Behördenräumen haben nach Auffassung
von PRO ASYL trotz aller ministerieller Verlautbarungen keine Rechtsgrundlage.
Eine neue
Publikation aus dem von Loeper Literaturverlag „Kirchenasyl – Ein Handbuch“,
herausgegeben von Wolf-Dieter Just und Beate Sträter, gibt einen Überblick über
Geschichte, Hintergründe, Möglichkeiten und praktische Auswirkungen des
Kirchenasyls. Neben Erfahrungsberichten und rechtlichen Fragen werden auch
praktische Informationen und Tipps in dem Band dargestellt.
Bezugsadresse: von Loeper Literaturverlag, Kiefernweg 13, 76149 Karlsruhe, Tel. O721/706755,
Fax: 0721/788370, Mail: Buchservice@vonLoeper.de
Meldungen aus dem europäischen Ausland
Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme
auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News
Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy Group (MPG), Brüssel.
Migration Policy Group
205 rue Belliard, box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2 230 3750
E-Mail:
EU
UNHCR Genf
hat sich in einem aide mémoire sehr besorgt über den Entwurf einer
EU-Richtlinie über Mindeststandards zur Zuerkennung und Aberkennung der
Flüchtlingseigenschaft gezeigt. Besorgt sei man insbesondere darüber, dass
zu einem entscheidenden Zeitpunkt des EU-Harmonisierungsprozesses einige
bedeutende internationale Schutznormen nachdrücklich ausgehöhlt werden könnten.
Die Staaten seien inzwischen mehr daran interessiert sicherzustellen, dass die
eigenen nationalen Asylsysteme nicht geändert werden müssten. Die Richtlinie
würde damit auf eine Sammlung unverbindlicher Vorschriften reduziert, inklusive
solcher, die ausdrücklich im Gegensatz zu internationalen Schutzstandards
stehen. Die Kritik von UNHCR konzentriert sich insbesondere auf die Anwendung
der Konzepte des Erstasylstaates und des sicheren Drittstaates, die
vorgesehenen Sonderverfahren für Schutzsuchende an der Grenze und die Vielzahl
von durch die Richtlinie vorgesehenen Fallkonstellationen, in denen die Staaten
die Möglichkeit haben sollen, Asylsuchende noch während laufender Überprüfungs-
und Rechtsmittelverfahren außer Landes zu schaffen.
EU
Die Justiz- und Innenminister haben
sich am 27.11.2003 in Brüssel über die Errichtung einer gemeinsamen
Grenzschutzagentur geeinigt. Diese
neue, von Innenminister Otto Schily initiierte Institution soll die Überwachung
der Außengrenzen (Land, See, Luft) der EU koordinieren und allgemeine Aufgaben
übernehmen (z.B. Risikoanalyse, Ausbildung von Grenzpolizisten, Förderung der
Entwicklung von Detektionstechnik, Koordinierung gemeinsamer
Rückführungsmaßnahmen).
Die
Grenzschutzagentur soll die Arbeit der eigenständigen operativen Zentren
koordinieren: Mit der Schaffung des „Zentrums Landesgrenzen“ in Berlin hat die
EU bereits begonnen, in Griechenland und Spanien sollen Zentren für Seegrenzen
entstehen, in Italien das „Zentrum Luft“.
Die
EU stellt für die Überwachung der Außengrenzen 140 Mio. Euro (2004-2006) zur
Verfügung. Die Agentur und ihre Zentren sollen durch ein Drittel dieses Betrags
finanziert werden.
(Quellen:
MNS November / BMI-Pressemitteilung / Jungle World 22.10.2003)
EU
Am 6. November fiel in Brüssel eine weitreichende Entscheidung, bei der
die Stellungnahme des Europäischen Parlaments nicht abgewartet wurde: Die Sammelabschiebung per Charterflug soll EU-weit
geregelt werden.
Diese Art der Abschiebung unterläuft die Situation des Individuums und erschwert
die Kontrolle über die oft gewaltsamen Methoden.
Belgien
Im Prozess um den Tod von Semira
Adamu (vgl. Infoservice Nr. 84) ist es am 12. Dezember 03 nach über fünf
Jahren zu einem Urteil gekommen. Die angeklagten Polizeibeamten sind
verurteilt worden, den Tod der jungen Nigerianerin im September 1998
herbeigeführt zu haben. Die Strafen allerdings fielen äußerst milde aus. Drei
Beamte wurden zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt, der Aufsicht
führende Polizeioffizier erhielt 14 Monate auf Bewährung, ein nicht unmittelbar
beteiligter Polizeioffizier wurde freigesprochen. Ein symbolisches
Schmerzensgeld in Höhe von 500 € müssen die Angeklagten an die Angehörigen
zahlen.
Positiv
zu bewerten ist, dass das Gericht der belgischen Regierung eine Mitschuld am
Tod von Semira Adamu gab. Die Anweisungen für die schlecht ausgebildeten
Beamten seien „mangelhaft und lebensgefährlich“. Die Richtlinien zu
Abschiebungen sollen jetzt, auch auf Drängen der belgischen Polizei, von einem
Expertenteam untersucht werden. Doch dabei geht es wohl mehr um die Absicherung
der Beamten als um eine generelle Änderung der Abschiebepraxis.
Belgien
Die
Ministerin für Soziale Integration, Marie Arena, möchte ein Netzwerk zur besonderen Unterstützung für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entwickeln, und zwar sowohl für
anerkannte Flüchtlinge als auch für solche, denen dieser Status verwährt wurde.
Sie sollen die Möglichkeit bekommen, die ihnen verbleibende Zeit bis zu ihrer
Abschiebung für eine Ausbildung zu nutzen, um ihnen die Reintegration in ihrem
Herkunftsland zu erleichtern.
Das
Vorhaben der Ministerin wird mit dem Fall der Angolanerin Nicole Vutu in
Verbindung gebracht, die Ende September aus dem Transitbereich des Brüsseler
Flughafens, in dem sie bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden sollte,
geflohen sein soll. Vutu gab an, 15 Jahre alt zu sein, die Behörden gehen
jedoch davon aus, dass sie 23 Jahre alt ist. Ministerin Arena will nun
vermeiden, dass weitere jugendliche Asylsuchende untertauchen. Dazu sollen sie
gesondert betreut und auch gefördert werden. Um ihren Plan umsetzen zu können,
benötigt sie noch die Zustimmung des Innenministers. Auch ein im Dezember 2002
verabschiedetes Gesetz zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
ist noch nicht in Kraft getreten.
Belgien
Abgelehnte
Asylsuchende, die noch nicht abgeschoben werden können, dürfen in Belgien
bis zu zwei Monaten in Hafteinrichtungen festgehalten werden. Danach werden die
Behörden von den Gerichten aufgefordert, sie frei zu lassen. Stattdessen werden
die Flüchtlinge aber teilweise anschließend in den Transitbereich des Brüsseler
Internationalen Flughafens gebracht und dort festgehalten. Auf diese Weise will
man erreichen, dass sie sich „freiwillig“ zur Rückkehr in ihr Herkunftsland
entschließen. Es gibt für diese Menschen nur zwei Möglichkeiten: in ihre Heimat
zu fliegen oder im Transitbereich zu
bleiben. Viele von ihnen bleiben wochenlang dort. Vor allem wegen der
unmenschlichen Bedingungen in der Transitzone – ohne Schlaf- und
Waschgelegenheiten – protestieren nun belgische NGOs gegen diese Praxis.
Dänemark
Dänemark ist auf der Suche nach
afrikanischen Ländern, in die es den Flüchtlingsschutz auslagern kann. Der dänische Minister für Immigration und
Integration, Bertel Haarder, bestätigte, dass zur Zeit eine Durchführungsstudie laufe, deren
Ergebnisse für nächstes Jahr erwartet würden. Dänemark scheint vor allem
besorgt wegen der wachsenden somalischen Community im eigenen Land, die
inzwischen 13.300 Personen zählt. Diejenigen, die nicht als Flüchtlinge
anerkannt werden, sollen in Zukunft in Nachbarländer Somalias rückgeführt
werden.
Doch
der Plan geht noch weiter: Schutzsuchende sollen bereits in der Herkunftsregion
abgefangen werden, bevor sie sich überhaupt auf den Weg nach Europa und
insbesondere nach Dänemark machen. Flüchtlingslager in Tansania und Kenia sind
bereits angedacht. Diese beiden Länder sind strategisch geschickt ausgewählt
worden: sie liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Somalia.
Das Angebot zweier Länder im afrikanischen Westen,
Burkina Faso und Benin, Flüchtlinge aus Somalia bei sich aufzunehmen und sie so
an der Flucht nach Dänemark zu hindern, errgegt noch größere Aufmerksamkeit.
Sie können nicht wirklich als Herkunftsregion bezeichnet werden. Die
Flüchtlinge wären mindestens so lang unterwegs als wenn sie nach Dänemark
reisten. Doch Dänemark würde im Fall einer Vereinbarung Burkina Faso und Benin
großzügige finanzielle Unterstützung geben.
Griechenland
Am
3. Oktober wurden fünf ertrunkene
Flüchtlinge (wahrscheinlich aus dem Irak und Afghanistan) unweit der Insel
Evia geborgen. Nur eine Woche zuvor waren sieben
Flüchtlinge aus Pakistan in einem
Minenfeld umgekommen. Griechenland ratifizierte Ende September die „Ottawa
Konvention“ über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und
der Weitergabe von Antipersonenminen und zu deren Vernichtung. Bis die
Regierung die Konvention umsetzt, sterben weiter Asylsuchende in den
Minenfeldern.
26
andere Flüchtlinge aus Pakistan wurden am 9. und 10. September in dem Fluss
Evros gefunden. Auch sie waren ertrunken. In den ersten acht Monaten dieses
Jahres nahmen griechische Grenzbeamte und Soldaten 31.835 Menschen fest, die
versuchten hatten, das Land unbemerkt zu betreten.
Großbritannien
Innenminister David Blunkett
erarbeitet derzeit Maßnahmen, um Flüchtlinge aus dem Irak zwangsweise rückzuführen. Im Jahr 2002 haben 14.000 Iraker in
Großbritannien Asyl beantragt, die meisten von ihnen Kurden aus dem Nordirak.
Diese Region sei aber „insgesamt überwältigend sicher“, so Blunkett in einem
Interview mit der Tageszeitung The
Independent. Die Flüchtlinge hätten die „moralische Verpflichtung“, jetzt
zum Aufbau ihres Landes beizutragen. Ihre Rückkehr und Reintegration sollen
finanziell unterstützt werden. Großbritannien schlägt hier eine andere Richtung
ein als die USA, die Abschiebungen in den Irak zur Zeit nicht für möglich
halten.
(Quelle: The Independent
24.11.2003)
Großbritannien
Nach David
Blunketts Vorschlag zu einem neuen Asylgesetz (das fünfte in zehn Jahren)
bekommen Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, keinerlei finanzielle
Unterstützung mehr vom Staat (siehe Infoservice Nr. 84). Jetzt will Blunkett die Kinder dieser
Flüchtlinge von ihren Eltern trennen und sie in staatliche Betreuung geben.
Basis für diese Maßnahme soll das Argument sein, die Eltern hätten keine
finanziellen Mittel mehr, ihre Kinder ausreichend zu versorgen.
(Quelle:
The Independent 24.11.2003)
Großbritannien
Innenminister David Blunkett will so
bald wie möglich die „regionalen Schutzzonen“ in Herkunftsregionen einführen,
über die seit Monaten debattiert wird.
Großbritannien werde die ersten Lager dieser Art nächstes Jahr zusammen mit
Dänemark und den Niederlanden eröffnen, möglicherweise in Tansania. Einige
EU-Mitgliedstaaten haben starke Vorbehalte zu dieser Regelung geäußert.
Blunkett dazu: „Die Europäische Union war hiermit bisher sehr langsam, weil sie
sich an eine Agenda hält, die seit 10 Jahren veraltet ist.“ (Quelle: The
Independent 24.11.2003)
Großbritannien
Seit Anfang Oktober sind Reedereien,
deren Schiffe den Ärmelkanal überqueren, dazu verpflichtet, neue hochwertige
Erkennungsgeräte zu installieren, die versteckte Flüchtlinge entdecken. Wer dennoch Flüchtlinge unbemerkt nach England
bringt, muss pro „blinden Passagier“
2.000 Pfund (rund 2.800 Euro) zahlen. Über 4.000 Personen, die versucht
hatten, „illegal“ einzureisen, seien dank der neuen Technik schon erkannt und
gefasst worden.
Großbritannien
Sprachtests
sollen zukünftig ein integraler Bestandteil im Asylverfahren sein. Das
teilte die stellvertretende Ministerin für Immigration, Beverly Hughes, am 21.
Oktober mit. Pilotprojekte mit Sprachtests seien so erfolgreich gewesen, dass
man sie nun durchweg einsetzen will. Von den getesteten Asylsuchenden, die
angaben, aus Afghanistan, Somalia oder Sri Lanka zu kommen, hätten 9% die
Unwahrheit gesagt. 20% Antragsteller aus Somalia seien aus diesem Grund
abgelehnt worden.
Italien
Fast sieben
Jahre nach der Schiffskatastrophe, bei der am 26. Dezember 1996 283
Asylsuchende vor der Küste von Sizilien ums Leben gekommen sind, begann Ende
Oktober im sizilianischen Siracusa
das Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen. Jahrelang hatten die
zuständigen Behörden die Augenzeugenberichte der Überlebenden ignoriert. Auch
der Versuch eines italienischen Mitglieds des EU-Parlaments, die Kommission
einzuschalten, war erfolglos. Allein die hartnäckigen Nachforschungen der
italienischen Tageszeitung „La Repubblica“ führten letztendlich dazu, dass die
Verantwortlichen, darunter ein Schmuggler und zwei Kapitäne, jetzt vor Gericht
stehen.
Malta
Der Menschenrechtskommissar des
Europarates, Álvaro Gil-Robles, ist bestürzt über die Haftbedingungen für
Flüchtlinge in Malta. Nach einem
zweitägigen Besuch warf er der Regierung vor, die Bedingungen in den
Internierungslagern lägen weit unter dem Standard staatlicher Gefängnisse. Auch
die Praxis, Asylsuchende während ihres Verfahrens bis zu zwei Jahren
festzuhalten, sei inakzeptabel und müsse umgehend geändert werden. Die
Mittelmeerinsel, die im Mai 2004 EU-Mitglied werden soll, ist aufgrund ihrer
Lage zwischen Nordafrika und Italien mit einer relativ hohen Anzahl von
Asylsuchenden konfrontiert (1.686 im Jahr 2002), von denen viele nach Italien
wollen und „aus Versehen“ in Malta ankommen.
Niederlande
Das niederländische Justizministerium
erklärte am 24. Oktober, Flüchtlinge und Asylsuchende aus dem Irak, die wieder
in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, könnten dies nun via Jordanien und
mit Hilfe der Internationalen Organisation für Migration (IOM) tun. Die entsprechende Vereinbarung zwischen den
jordanischen Behörden und der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) ist
in ihrem „Memorandumof understanding“ festgehalten. Im Fall einer Ablehnung der
irakischen Rückkehrer an der jordanisch-irakischen Grenze würden die
Niederlande sie wieder aufnehmen.
Norwegen
Abgelehnte
Asylsuchende aus dem Irak, die bis vor Kurzem freiwillig in ihre Heimat
zurückgekehrt sind, bekamen ein Flugticket und zusätzlich 10.000 Kronen (ca.
1200 Euro) in bar. Diese Frist sei nun abgelaufen, teilte die
Innenministerin Erna Solberg mit. Von 1.500 Irakern, denen der
Flüchtlingsstatus verwährt wurde, haben nur 158 dieses Angebot angenommen. Die
Ministerin bestätigte ihre Haltung, die Flüchtlinge nicht zwangsweise in den
Irak abschieben zu wollen, bis die dortige Situation sich verbessert habe.
Norwegen
Innenministerin Erna Solberg will die
Zahl der Asylsuchenden in ihrem Land halbieren. Dazu sollen folgende Maßnahmen neu eingeführt
werden:
Aufnahmezentrum
in dem internationalen Flughafen Gardermoen, in dem die Anträge von Personen
aus „sicheren Herkunftsländern“ innerhalb von 48 Stunden überprüft werden
sollen (ein einfaches Berufungsverfahren eingeschlossen).
-
Stellt sich der Antrag als „unbegründet“ heraus, muss der Asylsuchende sogleich
das Land verlassen.
-
Informationskampagnen in den Herkunftsländern, um Asylsuchende ohne Aussicht
auf den Flüchtlingsstatus vor Ort „abzuschrecken“.
-
Zuschüsse, um Asylverfahren zu beschleunigen.
-
Größerer Handlungsspielraum für die Polizei bei Abschiebungen.
-
Abgelehnten Asylsuchenden sollen keine Unterkunftsplätze in Aufnahmezentren
mehr zugeteilt werden.
Vor
allem die 48-Stunden-Regel wurde vom Norwegischen Flüchtlingsrat (NRC), der
Norwegischen Organisation für Asylsuchende (NOAS) und dem Norwegischen
Helsinki-Komitee kritisiert.
Der
Leiter der neuen Zentralen Ausländerbehörde (CAU), Knut Holen, teilt mit, dass
ab 2004 diejenigen Asylsuchenden, deren Antrag innerhalb der 48 Stunden
abgelehnt wird, in den darauffolgenden 72 Stunden abgeschoben werden sollen.
Geplant sind Charterflüge in die Herkunftsländer.
Österreich
Die österreichische
Flüchtlingsorganisation Asyl in Not hat Strafanzeige gegen Innenminister Ernst
Strasser erstattet. Sie wirft ihm
Amtsmissbrauch, Nötigung, unterlassener Hilfeleistung, fahrlässige
Körperverletzung und Schlepperei vor.
Die Fakten: 74 Tschetschenen, die an der
österreichischen Grenze um Asyl baten, wurden nach Tschechien zurückgeschoben.
Nach österreichischem Asylgesetz (§ 3 Abs. 2) hätten ihre mündlichen
Asylanträge an das Bundesasylamt weitergeleitet werden müssen. Stattdessen
wurden die Schutzsuchenden unter Anwendung staatlicher Gewalt zurückgeschoben.
Der Innenminister war zur fraglichen Zeit vor Ort und hat, davon geht Asyl in
Not aus, die rechtswidrige Aktion seiner Beamten gesteuert.
Der
Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) hat in ständiger Rechtsprechung
festgestellt, dass Tschechien kein sicherer Drittstaat ist. Die
zurückgewiesenen Flüchtlinge halten sich derzeit in einem tschechischen
Flüchtlingslager auf, 22 von ihnen haben in „Protokollen“, die sie nach Österreich
schickten, beschrieben, wie ihre Zurückweisung ablief: Die österreichischen
Beamten hätten sie ausgelacht, als sie das Wort „Asyl!“ geschrieen hätten. Sie
seien von Hunden in den Grenzfluß Lainsitz getrieben und nach ihrer Ankunft in
Tschechien in nassen Kleidern eingesperrt worden.
In
Tschechien können sie nun keine Asylanträge mehr stellen, weil sie vorher schon
durch Tschechien gereist waren und dort kein Asyl beantragt hatten. Ihnen
drohen sechs Monate Abschiebungshaft und dann die Abschiebung. Wohin, ist
völlig offen. (Quelle: Asyl in Not, 11.11.03 / 16.12.2003)
Österreich
In Österreich hat sich die Lage für Asylsuchende auch in anderer Hinsicht
zugespitzt. Obwohl der österreichische Ministerrat am 16.12.2003 zugunsten
einer Vereinbarung zur Grundversorgung von Asylsuchenden entschieden hat und
damit alle Schutzsuchenden ab dem 1. Mai 2004 Anspruch auf Unterkunft und
Versorgung haben, trotzdem sind noch viele von ihnen ohne Winterquartier. Innenminister Strasser bezeichnete die
Entscheidung für die Grundversorgung als „humanitären Meilenstein“ – bei
genauerer Betrachtung wird deutlich, dass er vielmehr endlich das
österreichische Recht an eine bestehende EU-Richtlinie anpasst.
Doch
bis es soweit ist, müssen noch etwa 1.800 Asylsuchende eine Unterkunft für den
Winter finden. Strasser versucht, sie alle im Lager Traiskirchen unterzubringen
und entfachte dadurch einen noch nicht gelösten Streit mit dem Traiskirchener
Bürgermeister Fritz Knotzer.
Der
hatte angeboten, weitere 1000 Flüchtlinge aufzunehmen, wenn das
Innenministerium keine weiteren Personen mehr aus der Bundesbetreuung und damit
auf die Straße entlassen würde. Strassers Vorschlag lautet nun, niemanden mehr
aus der Bundesbetreuung zu entlassen, wenn Traiskirchen schriftlich zusichere,
1.8000 Asylsuchende aufzunehmen. Knotzer will sich nicht erpressen lassen, und
die Asylsuchenden sind weiterhin ohne Unterkunft und staatliche Versorgung auf
sich gestellt. (Quelle: Kurier, 15./16.12.2003)
Portugal
Ein in Portugal veröffentlichter offizieller
Bericht wirft deutschen Konsulaten in Moldawien, Russland und der Ukraine vor,
Personen in diesen Ländern in großem Stil Schengen-Visa ausgehändigt zu haben,
auf Basis derer Tausende von ihnen nach Portugal gekommen seien. Dem Bericht zufolge gaben 60% der in Portugal
interviewten Migranten an, ihre Visa in deutschen Konsulaten erhalten zu haben.
Auch hätten die Konsulate mit illegalen Gruppen zusammengearbeitet, die den
gesamten Ablauf von Visumsbeschaffung bis zur Einreise in Portugal organisiert
hätten. Prof. Maria I. Baganha, die die Studie leitete, sieht die
Einwanderungszunahme als eine negative Konsequenz der Schengen-Mitgliedschaft,
da viele Migranten mit temporären Schengen-Visa nach Portugal kämen und der
illegale Arbeitsmarkt floriere wie nie zuvor. Das neue portugiesische
Migrationsgesetz, das letztes Jahr in Kraft trat, sieht vor, dass nur noch
Menschen, die bereits einen Arbeitsvertrag haben und sich von ihrem
Herkunftsland aus bewerben, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen.
Schweiz
Ein Charterflug,
mit dem am 20. August 25 ausgewiesene Asylsuchende in ihr Herkunftsland DR
Kongo abgeschoben werden sollten, wurde in letzter Minute gestoppt, weil der neue verantwortliche Minister in Kinshasa dem
Flugzeug keine Landeerlaubnis gab, nachdem die Rücknahme mit seinem Vorgänger
verabredet worden war. Der Fehler verursachte der Schweiz hohe Kosten.
Schweiz
Während sich Bundespräsident Pascal Couchepin in
China mit Wirtschaftsführern traf, um die Handelsbeziehungen der beiden Länder
auszubauen, kam eine chinesische
Delegation in die Schweiz, um
dort in der siebten Runde den Anfang
der 90er-Jahre begonnnen Menschenrechtsdialog
fortzuführen. Dass diese beiden Treffen gleichzeitig stattfanden, sei
Zufall, so das Außenministerium. Schwerpunktthemen waren Strafrecht und
Strafvollzug, Minderheitenschutz und Religionsfreiheit. Amnesty International
und Human Rights Watch kritisieren den Menschenrechtsdialog als
„Feigenblatt-Politik“. Botschafter Peter Maurer dagegen meint, der Dialog habe
„nachweislich Einfluss auf Gesetzesreformen in China“ gehabt. Nun hapere es
noch mit der praktischen Unsetzung. (Quelle: St. Galler Tagblatt, 25. Nov.
2003)
Liste
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO
ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler
des Infoservice anzumelden.
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