wird vom Europäischen
Flüchtlingsfonds gefördert

Donation

Suche

Infoservice Nr. 85 - Dezember 2003
 

* Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat am 16. Dezember 2003 sein 50-jähriges Bestehen gefeiert. Aus diesem Anlass hat das Bundesinnenministerium am selben Tag eine Presseerklärung veröffentlicht. Seit dem Jahr 1953 führe das Bundesamt in Nürnberg das gesetzlich geregelte Verfahren zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Deutschland durch. Schon diese Ausgangsbehauptung ist nur teilweise richtig. Fast zwei Jahrzehnte lang führte das Amt ein Schattendasein abseits der Aufgabe, Asylprüfungen auf der Basis des Artikels 16 GG vorzunehmen. Die Frühgeschichte des Amtes, dessen Praxis entgegen historischer Überlieferung, die Asylgewährung in Deutschland sei zumindest zeitweilig generös gewesen, nie so gewesen ist, hat Rechtsanwalt Victor Pfaff bereits im Jahre 1999 in einem Artikel im Heft zum Tag des Flüchtlings unter der Überschrift Zum 50. Jahrestag  eines geschundenen Grundrechts dargestellt.

Bundesinnenminister Schily erklärte laut Pressemitteilung seines Hauses, die Bundesrepublik Deutschland gewähre seit mehr als 50 Jahren politisch Verfolgten Schutz und setze sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein. Dies zeichne die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus. Die Rolle Deutschlands im europäischen Asylharmonisierungsprozess, in dem insbesondere der Bundesinnenminister selbst lange Zeit für eine Politik des Bremsens und des Eintretens für weitere Restriktionen stand, wird europafreundlich verklärt.

Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung vom 17. Dezember 2003 einen Nachruf auf das Asylrecht verfasst „Die Behörde zum letzten Geleit“. Darin heißt es: „Die Politiker haben sich zufrieden geäußert. Sie haben das Bundesamt gelobt, sie haben sein Jubiläum zum Anlass genommen, es dafür zu preisen, dass es seinem Namen nicht gerecht wird. Dieses Bundesamt war und ist nämlich kein Amt ‚für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge’, sondern für deren Ablehnung. Das ist nicht unbedingt dem Amt anzulasten. Es tut nur das, was Politik und Gesetzgebung von ihm erwarten – es ist eine Art Beerdigungsinstitut für das Asylgrundrecht. Es beherrscht die Prozeduren und Zeremonien zu diesem Zwecke; es kennt die Formeln und Reden, die man zum letzten Geleit sprechen muss – diese sind jetzt standardisiert (das Amt ist nämlich unter seinem Präsidenten Albert Schmid gut organisiert). [...] Für ein dahingeschiedenes Grundrecht braucht man keine riesige Behörde mehr. Deshalb betreiben die Bundesinnenminister und der Bundesamts-Präsident die Umwandlung in ein Kompetenzzentrum für Integration. Aus dem Beerdigungs- soll ein Heiratsinstitut werden.“

Entscheider des Bundesamtes haben, so der Bundesinnenminister, seit seiner Gründung mehr als 3,5 Millionen Anträge auf Asyl geprüft. PRO ASYL teilt Schilys Auffassung, dass dies eine äußerst verantwortungsvolle Tätigkeit ist, nicht jedoch seine Einschätzung, das Bundesamt gewährleiste zügige Asylverfahren auf der Basis einer umfassenden und gewissenhaften Sachverhaltsaufklärung. Nach Auffassung von PRO ASYL ist gerade das Kernstück des Asylverfahrens, die Anhörung beim Bundesamt, in vielen Fällen mangelhaft, die Entscheidungspraxis schematisch und textbausteinorientiert. Das Bundesamt leidet zur Zeit wieder einmal unter der Vorgabe hoher Entscheidungszahlen, die die Qualität des Verfahrens beeinträchtigen. Durch geringere Asylneuantragstellerzahlen freigewordene Kapazitäten werden nicht für eine Verbesserung der Sachverhaltsaufklärung genutzt, die manches gerichtliche Verfahren vereinfachen oder ersparen würde, sondern sollen offenbar über kurz oder lang in die neuen Aufgaben einfließen, die mit der Aufwertung des Amtes zu einem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einhergeht. Das Bundesamt habe sich eine umfassende Kompetenz in Migrationsfragen erworben und sich damit zu einer im In- und Ausland anerkannten Institution entwickelt, behauptet Bundesinnenminister Schily und verteilt damit eher Vorschusslorbeeren. Den Lobeshymnen zum Festakt des 50-jährigen Bestehens und der Behauptung des UNHCR-Vertreters in Deutschland Stephan Berglund, es gebe keine Behörde auf der Welt, „bei der es so klappt“, fügte PRO ASYL in einigen Interviews am Festtag seinen Geburtstagswunsch hinzu: Das Bundesamt möge bei seiner bisherigen Kernaufgabe, der Entscheidung über den Status und das Schicksal von Asylsuchenden dafür Sorge tragen, dass Qualität endlich vor Quantität gehe.

* UNHCR Deutschland hat einen „Informationsdienst Irak“ eingerichtet. Auf diese Weise sollen die Positionen von UNHCR und Stellungnahmen zur Lage im Irak und zur Situation der irakischen Schutzsuchenden in anderen Asylländern verbreitet werden. Über aktuelle Entwicklungen im Irak wird regelmäßig berichtet. Der Informationsdienst Irak wird als E-Mail verschickt. Bitten um Aufnahme in den Verteiler sind zu richten an IRAKTEAM@unhcr.ch.

Spezielle Anfragen zum Thema Irak können telefonisch an eine UNHCR Irak-Hotline unter der Nummer 030/20220227/13 gerichtet werden.

 

* Am 19. September 2003 hat das Bundesamt die Entscheidungstätigkeit in Verfahren von Asylantragstellern aus dem Irak wiederaufgenommen. Per Weisung an die zuständigen Referatsleiter wird eine Prioritätenrangliste für die Entscheidungstätigkeit aufgestellt:
1. Vorrangig werden Antragsteller beschieden, die ihren Asylantrag zurückgenommen haben, insbesondere dann, wenn sie ihre freiwillige Rückkehrbereitschaft erklärt haben.
2. Antragsteller aus dem Nordirak
3. Antragsteller kurdischer Volkszugehörigkeit, auch soweit eine Herkunft aus dem Nordirak nicht nachweisbar ist.
4. Sonstige Antragsteller, soweit nicht substanziiert Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG geltend gemacht werden.
5. Alle übrigen Fälle.
Familien und besonders schutzbedürftige Personen sollen grundsätzlich noch nicht in die Entscheidungstätigkeit einbezogen werden. Bevorzugt zu entscheiden sind insbesondere verurteilte Straftäter, Personen, bei denen Ausweisungsgründe vorliegen und Personen, bei denen Hinweise für eine die innere Sicherheit gefährdende Betätigung bestehen. Stufenweise wird auch mit Widerrufsverfahren begonnen. In jedem Fall werden Widerrufsverfahren bereits durchgeführt, wenn Straftaten vorliegen, die die Anwendung von § 51 Abs. 3 Satz 1 AuslG rechtfertigen oder wenn Sicherheitsinteressen die Anwendung von § 51 Abs. § Satz 2 AuslG erfordern. In Fällen, in denen im Zusammenhang mit einem gewünschten Familiennachzug oder einem angestrebten Einbürgerungsverfahren Prüfanfragen an das Bundesamt gerichtet werden, die Voraussetzungen für die Einleitung von Widerrufsverfahren in jedem Fall sofort zu prüfen. Nach einer Information des Einzelentscheider-Briefs vom September 2003 sollen ablehnende Bescheide die Zusatzinformation enthalten, dass die Ausländerbehörde den genauen Zeitpunkt, den Weg und den Zielort einer etwaigen Abschiebung bestimmt und Auskünfte hierzu und zu möglichen Rückkehrhilfen bei freiwilliger Rückkehr gegeben werden.

* Im Einzelentscheider-Brief vom September 2003 informiert das Bundesamt darüber, dass die Vergabe von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen neu geregelt worden ist. Angesichts knapper werdender Haushaltsmittel werde noch konsequenter auf Einsparmöglichkeiten geachtet. Die Außenstellen erhalten nun die Möglichkeit, mit Dolmetschern individuelle Vereinbarungen zu treffen, die der unterschiedlichen Angebotssituation in den einzelnen Regionen Rechnung tragen können. Die Dolmetscherleistungen sollen durch die Einzelentscheider mit Hilfe eines einheitlichen Auswertungsbogens beurteilt werden. PRO ASYL hat erhebliche Bedenken, dass dies weniger zu einer Qualitätssicherung der oft umstrittenen Dolmetscherleistung führt, sondern dass billige und „pflegeleichte“ Dolmetscher den Vorzug erhalten. Übersetzungsmängel werden aus den Protokollen naturgemäß selten deutlich, fallen jedoch Verfahrensberatungsstellen und Verfahrensbevollmächtigten, die bei Anhörungen anwesend sind, des öfteren ins Auge.

* Unter der Überschrift „Zur Zurückweisung von Verfahrensbevollmächtigten“ setzen sich Klaus-Peter Richert und Dr. Roland Bell im Einzelentscheider-Brief vom Oktober 2003 mit der nur begrenzt zulässigen Vertretung von Flüchtlingen durch Privatpersonen vor Verwaltungsbehörden auseinander. Referiert werden die entsprechenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Rechtsberatungsgesetzes. Ob die Vertretung von Flüchtlingen durch Privatpersonen quantitativ von Bedeutung ist, ist unklar. Sie dürfte sich im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen auf diejenigen Fälle beschränken, in denen eine sachkundige Vertretung aufgrund besonderer Umstände nicht zu erlangen ist. PRO ASYL ist interessiert an Informationen, ob es bei den Außenstellen des Bundesamtes vermehrt zur Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen unter Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz kommt.

* Die Menschenrechtsorganisation res publica hat sich in einem offenen Brief in Sachen Ausreisezentrum Fürth vom 9. Dezember 2003 gegen die Tätigkeit des dort tätigen Sicherheitsdienstes gewendet und der hierfür zuständigen Firma Theodor Arndt GmbH und Co kritische Fragen gestellt. Überraschend ist das Selbstverständnis der Firma, die auf ihrer Internetseite für sich in Anspruch nimmt, aktiv für die gleichen Rechte von Frauen und Männern, für deutsche und ausländische Mitbürger einzutreten. Res publica fordert die Firma auf, ihren Anspruch einzulösen. In einem weiteren Schreiben werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma über ihr Tätigkeitsfeld informiert.

* Menschen gehören nicht in Container. So betitelt Monika Steinhauser vom Münchener Flüchtlingsrat ihren Artikel zur Änderung des bayerischen Asylbewerberaufnahmegesetzes und den Folgen, erschienen im Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates Nr. 5 vom Oktober/November 2003. Als größte Zwangsumsiedlungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik bezeichnet sie den erzwungenen Umzug einer Vielzahl von Menschen aus städtischen Unterkünften und Wohnungen in staatliche Lager. Das bayerische Sozialministerium ging davon aus, dass ca. 18.500 Menschen mit Duldung betroffen waren. Mit welcher Rigidität die Regelung umgesetzt wird und zu welchen Härten dies führt, wird im Einzelnen beschrieben. Auch Schwerstkranke, Schwerbehinderte und Menschen, die traumatisiert sind, werden nicht verschont.

* In Bayern ist die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen mit einem Lottogewinn vergleichbar. So urteilt Rechtsanwalt Hubert Heinhold in einem Artikel unter der Überschrift Her mit den Aufenthaltsbefugnissen! – Zu den Voraussetzungen und zur rechtwidrigen Praxis der Verweigerung von Aufenthaltsbefugnissen gemäß § 30, 3 AuslG und § 30,4 AuslG in Bayern über die bayerische Behördenpraxis. So verbietet das bayerische Innenministerium mit Weisungen generell die Ersterteilung von Aufenthaltsbefugnissen an afghanische Staatsangehörige. Bereits seit 1998 hat man per Weisung die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen vom zweijährigen Besitz einer Duldung abhängig gemacht und die Anwendung von § 30 Absatz 3 AuslG ausgeschlossen. Heinholds kritischer Artikel ist erschienen im Initiativenrundbrief des Bayerischen Flüchtlingsrates von Oktober/November 2003. In derselben Ausgabe findet sich ein hilfreiches Prüfungsschema für Aufenthaltsbefugnisse vom selben Autor.

* Die Rechtsberaterkonferenz (der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem  Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) hat am 10. November 2003 ein Bleiberecht für Kosovoflüchtlinge gefordert, darüber hinaus einen Stopp der vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge angestrengten Widerrufsverfahren. Die Rechtsberaterkonferenz verweist auf die weiterhin problematische Sicherheitslage im Kosovo, die schwierigen Existenzbedingungen und die mangelnde medizinische Versorgung. Anders lautende Auskünfte des Auswärtigen Amtes hätten sich als unzutreffend und oberflächlich herausgestellt. Vor dem Hintergrund, dass viele der betroffenen Flüchtlinge zum Teil seit Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts in Deutschland leben, integriert sind und ihre Kinder in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, setzen sich die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater für ein Bleiberecht ein.

*Die Beschlüsse der 173. Sitzung der ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder am 21. November 2003 in Jena waren demgegenüber wieder einmal Absichtserklärungen für eine Weiterführung der  bisherigen Abschiebungspolitik, auch wenn die Lage in den Staaten, über die beraten wurde, Abschiebungen zur Zeit nicht zulässt. Bezüglich der Rückkehr irakischer Staatsangehöriger soll der Bund die Länder über die weitere Entwicklung der Lage unterrichten, damit die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder rechtzeitig ein abgestimmtes Konzept zur Rückkehr ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger vorlegen können, sobald eine zwangsweise Rückführung möglich ist. Eine Mehrheit der Länderinnenminister setzt sich in einer Protokollnotiz dafür ein, dass der Bundesinnenminister das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anweist, unverzüglich Widerrufsverfahren zumindest in den Fällen durchzuführen, in denen die Ausländerbehörden oder andere öffentliche Stellen darum ersuchen. Die Praxis des Bundesamtes geht bereits jetzt darüber hinaus. Hinsichtlich der Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan wurde die bisherige Beschlusslage der Innenministerkonferenz bekräftigt. Darüber hinaus wurde Wunschdenken protokolliert: „Ein Rückführungsbeginn möglichst noch im Frühjahr 2004 sollte angestrebt werden.“ Hamburg behält sich nach einer Protokollnotiz vor, ab Frühjahr 2004 alleinstehende männliche afghanische Staatsangehörige zurückzuführen. Der Versuch des rechtspopulistischen Hamburger Innensenators, die Führungsrolle bei der Durchführung von Abschiebungen nach Afghanistan zu übernehmen, hatte im Vorfeld der Innenministerkonferenz zu erheblichen Debatten geführt. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben nach einer Protokollnotiz erklärt, dass sie angesichts der politischen Entwicklung in Afghanistan jedwede Ankündigung eines möglichen Rückführungsbeginns für verfrüht halten. PRO ASYL hat die Ergebnisse der Innenministerkonferenz in einer Presseerklärung vom 21. November 2003 kommentiert.

*Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul hat sich in einer Stellungnahme vom 16. Juli 2003 zur medizinischen Versorgungslage für psychisch kranke Menschen in der Türkei geäußert. Eine der größten Schwierigkeiten sei die fast völlige Ausweglosigkeit bestimmter betroffener Gruppen, adäquate Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen zu können: Hierzu gehörten traumatisierte Menschen, vergewaltigte Frauen, Menschen mit Angsttrauma nach Misshandlungen, stark selbstmordgefährdete Menschen usw. Die Auskunft ist differenzierter als der Lagebericht des Auswärtigen Amtes.

* Thomas Uwer, Mitarbeiter der Hilfsorganisation Wadi e.V. hat sich unter dem Titel Irakische Flüchtlinge nach dem Regime Change – vorläufige Einschätzung mit den Folgen des Sturzes des Baath-Regimes und ihrer Bedeutung für irakische Asylsuchende in Deutschland auseinandergesetzt. Der Text vom 8. November 2003 ist die überarbeitete und aktualisierte Fassung eines Beitrags zum Seminar „Stand der europäischen Harmonisierung des Asylrechts – konkrete Auswirkungen für die richterliche Praxis“, der 11. Asylfachtagung von UNHCR in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Verwaltungsrichter/innen, die vom 18. bis zum 20. September 2003 in Stuttgart-Hohenheim stattgefunden hat.

*Das internationale katholische Missionswerk Missio hat eine Broschüre mit dem Titel „Menschenrechte in Nigeria: Hoffnungen und Hindernisse“ herausgegeben. Der Autor Matthew Kukah ist Priester der katholischen Erzdiözese Kaduna in Nigeria. Die Broschüre beschäftigt sich insbesondere mit den Auswirkungen der Militärherrschaft und den gesellschaftlichen Reaktionen in Nigeria, dem Entstehen der Zivilgesellschaft und den Auswirkungen der Scharia-Debatte.
Bezugsadresse: Internationales Katholisches Missionswerk, e.V. Fachstelle Menschenrechte, Dr. Otmar Oehring (Hrsg.), Postfach 10 12 48, 52012 Aachen, Tel. 0241-75 07-00, Fax: 0241-75 07-61253; E-Mail: menschenrechte@missio-aachen.de .

* Unter Missachtung geltenden Rechtes und in flagranter Verletzung des Nichtzurückweisungsgebotes der Genfer Flüchtlingskonvention hat der Bundesgrenzschutz am Frankfurter Flughafen einen schutzsuchenden algerischen Staatsangehörigen in die Vereinigten Arabischen Emirate zurückgewiesen. Sein Asylbegehren wurde nicht an das zuständige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weitergeleitet. Bekannt wurde der Vorfall, der sich Anfang Mai 2003 zugetragen hatte, nachdem der Betroffene erneut auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen landete und sein Asylbegehren vortrug. Zuvor war er nach seinen eigenen Angaben in Dubai monatelang inhaftiert. Das rechtswidrige Vorgehen des Bundesgrenzschutzes ergibt sich aus dem Anhörungsprotokoll des Bundesamtes zum jetzigen Asylverfahren. Der Algerier hatte nämlich gültige Reisedokumente, so dass ihm bereits im Mai die Einreise und der Zugang zu einem Asylverfahren im Inland hätte gewährt werden müssen. PRO ASYL hat den Vorgang in einer Presseerklärung vom 18. Dezember 2003 öffentlich gemacht und als stille Ausweitung des Flughafenverfahrens kritisiert. Unklar bleibt, wie hoch die Dunkelziffer bei rechtswidrigen Zurückweisungen ist. Die Vereinten Arabischen Emirate haben im Laufe dieses Jahres eine Rolle als Zwischenstation bei Abschiebungsversuchen von somalischen Staatsangehörigen gespielt. Unter ominösen Umständen hatten die beteiligten Behörden versucht, bei angeblichen somalischen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Reisedokumente minderer Qualität zu erhalten, darunter sogenannte go home documents, die den Eindruck erwecken, es handele sich um eine Totalfälschung, jedoch nicht um ein Dokument irgendeiner seriösen Auslandsvertretung.

* Im Fall des bei einer Abschiebung am 28. Mai 1999 in der Obhut des Bundesgrenzschutzes zu Tode gekommenen Aamir Ageeb findet endlich die Hauptverhandlung statt. Prozessbeginn ist am 2. Februar 2004. Anberaumt sind mehrere Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, jeweils montags und mittwochs ab 9.00 Uhr. Über die merkwürdigen Umstände des sich extrem lang hinziehenden Vorverfahrens hatte u.a. Der Spiegel in seiner Ausgabe Nr. 41/2003 berichtet. Seit Anklageerhebung sind bis zum Prozessbeginn fast 2 Jahre vergangen.

*Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat sich bei ihrer Tagung vom 12. bis 15. November 2003 für einen Abschiebestopp in die Demokratische Republik Kongo eingesetzt.

* Flüchtlinge werden rechtswidrig in Asylverfahren hineingedrängt, um sie kostensparend aus Hamburg wegverteilen zu können. Dies ist einer der Vorwürfe, die das Café Exil in Hamburg in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2003 erhebt. Im zentralen Erstaufnahmelager auf dem Schiff Bibby Altona sei unbemerkt von der Öffentlichkeit ein rechtsfreier Raum entstanden. Die auf dem Schiff residierende Ausländerbehörde schikaniere Flüchtlinge zum Zweck der Beschleunigung ihrer Abschiebungsbemühungen. Mitarbeiter der Ausländerbehörde durchsuchten ohne richterlichen Beschluss Hab und Gut von Flüchtlingen, Leistungsansprüche würden zum Teil verweigert.

*Mit Schreiben vom 26. November 2003 teilt die nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen) mit, dass es auch in diesem Winter in Nordrhein-Westfalen einen Abschiebestopp für Roma-Familien mit Kindern unter 16 Jahren nach Serbien und Montenegro geben werde. Der faktische Abschiebestopp gelte für den Zeitraum vom 22. Dezember 2003 bis zum 31. März 2004. Bereits im Dezember 2002 hatte das Innenministerium NRW eine vergleichbare Erlassregelung für die Wintermonate in Kraft gesetzt.

* Ausländerrechtlicher Schutz auch für das ungeborene Leben: Mit Beschluss vom 22.10.2003 hat das VG Braunschweig die Abschiebung eines unehelichen Vaters aus Vietnam ausgesetzt, dessen Kind erst noch geboren werden soll. Habe ein Vater nach Artikel 6 Absatz 1 GG einen Anspruch auf den Schutz der familiären Lebensgemeinschaft mit einem unehelichen Kind, so sei der Staat nach Artikel 1 Absatz 1 GG zugleich verpflichtet, Gefahren entgegenzutreten, die dem ungeborenen Leben drohen (AZ.: 1 B 200/03). Ein Hinweis auf eine weitere Entscheidung mit demselben Tenor findet sich im auch sonst lesenswerten Artikel „Ausreiseverpflichtung und Familienschutz“ von Rechtsanwalt Klaus Peter Stiegeler, abgedruckt im Asylmagazin 12/2003 des Informationsverbundes Asyl/ZDWF e.V.

* Die Diskussion um die Zwangsvorführung von chinesischen Staatsangehörigen vor sogenannten „Experten“ ohne konsularischen Status in den Räumen der Clearingstelle Rheinland-Pfalz (vgl. PRO ASYL Presseerklärung vom 4. August 2003) geht weiter. Der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber hatte bereits in einer Presseerklärung vom 26. September 2003 alle Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, leichtfertig seien schwerste Vorwürfe gegen die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Clearingstelle erhoben worden. Zu den Tätigkeiten der chinesischen Experten finden sich in der Presseerklärung interessante Fakten. Sie seien in Deutschland „lediglich“ berechtigt, Ausreisepflichtige persönlich zu befragen und hätten selbst keine Durchsetzungs- oder Entscheidungsbefugnis. Bei der Befragung handele es sich um keine Anhörung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes, was auch das Bundesinnenministerium schriftlich bestätigt habe. Die Befragung diene vielmehr der Sachverhaltsaufklärung durch den fremden Staat und der ihm zustehenden Entscheidung, ob die betreffende Person als sein Staatsangehöriger zu betrachten ist und ein Pass auszustellen sei. Die Experten gäben lediglich ein Votum ab. Zur Erinnerung: Beiständen hatte man den Zugang zu den Räumen verweigert. Zubers Darstellung erhärtet aus Sicht von PRO ASYL den Eindruck, dass ein rechtsfreier Raum gestaltet werden sollte, in dem das deutsche Verwaltungsverfahrensgesetz offenbar nicht gelten soll.

Noch chaotischer stellt sich die Rechtsauffassung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums in der Beantwortung einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Rainer Marz am 11. November 2003 dar. Soweit deutsche Behördenvertreter tätig geworden seien, sei dies auf der Grundlage des § 70 Abs. 4 des Ausländergesetzes erfolgt. Bei der Befragung durch die chinesischen Experten selbst handele es sich um ein Verfahren ausländischer Stellen, deren Tätigkeit nicht als Verwaltungstätigkeit im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu werten sei. Die Prüfung der Staatsangehörigkeit sei durch die deutschen Behörden bereits abgeschlossen gewesen, was nach Auffassung von PRO ASYL die Frage nach der Zulässigkeit des Experteneinsatzes erneut aufwirft. Klargestellt wird in der Beantwortung der kleinen Anfrage: „Die chinesischen Experten genossen in der Bundesrepublik Deutschland keinen diplomatischen Status und unterlagen daher auch bei der Befragung der deutschen Rechtsordnung und damit – wie auch die deutschen Behördenvertreter – in vollem Umfang der deutschen Strafgerichtsbarkeit.“

Wer waren die seltsamen Experten? Antwort Zuber: „Bei den chinesischen Experten handelt es sich um Mitarbeiter der chinesischen Verwaltung für Aus- und Einreise, die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China entsandt wurden. Nähere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.“ Nähere Informationen liegen hierzu PRO ASYL vor. Nach Angaben von amnesty international ist das Ministerium für öffentliche Sicherheit in China primär für alle polizeilichen Aufgaben zuständig. Das Ministerium verfügt im ganzen Land über „Büros für öffentliche Sicherheit“, die weitgehend Polizeidienststellen entsprechen. Das Ministerium ist jedoch auch für die politische Sicherheit zuständig, also auch für Aufgaben, die dem Bereich des Staatsschutzes zugehören. Die Büros für öffentliche Sicherheit sind auch für den Strafvollzug zuständig. Im Fall von Administrativhaftstrafen, wie der „Umerziehung durch Arbeit“ sind sie an der Verhängung beteiligt und für den Vollzug zuständig. Sie spielen, so amnesty weiter, eine zentrale Rolle bei der Verfolgung politischer Dissidenten sowie ethnischer und religiöser Minderheiten in der Volksrepublik China. Beamte der Büros für öffentliche Sicherheit tragen auch die Verantwortung für die weite Verbreitung von Folter und Misshandlung. Das Ministerium für öffentliche Sicherheit ist darüber hinaus für die Grenzkontrollen sowie das Erteilen von Ausreisegenehmigungen zuständig. Damit wird die Befragung abgelehnter chinesischer Asylbewerber in Deutschland von Mitarbeitern ausgerechnet jenes Ministeriums durchgeführt, welches auch bei Repressionen gegen politisch missliebige Staatsbürger sowie Übergriffen in Form von Folter und Misshandlungen eine zentrale Rolle spielt.

Zubers Anfragebeantwortung weiter: „Die Experten besaßen für den 6-wöchigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ein Visa.“ PRO ASYL hatte sich bereits am 14. August 2003 bei der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin Müller über den Status und die Tätigkeit der chinesischen Experten erkundigt. Das Antwortschreiben vom 10. November 2003 liest sich, als sei es in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und dem rheinland-pfälzischen Innenministerium erstellt worden. Es ist weitgehend ohne Inhalt und bestätigt lediglich die Selbstverständlichkeit, dass die zuständigen deutschen Behörden dafür verantwortlich sind, dass dieses Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Auch das Auswärtige Amt verweist auf das eingestellte Strafverfahren, das mehrere der betroffenen Chinesen wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung anhängig machten. Um Auskunft gebeten über die Inhalte des den Befragungen angeblich zugrundeliegenden Memorandums of Understanding, einer deutsch-chinesischen Verwaltungsvereinbarung, zieht sich das Auswärtige Amt darauf zurück, das Bundesministerium des Innern, das für ausländerrechtliche Frage federführend zuständig sei, könne eventuell Auskunft geben. Aus dem BMI aber ist seit langem der Text des Memorandums of Understanding nicht zu erhalten.

Eine weitere Antwort aus der Beantwortung der kleinen Anfrage durch Innenminister Zuber ist höchst interessant „Das Bundesministerium des Innern führte im Jahre 2002 in China Gespräche mit der Abteilung für die Verwaltung der Aus- und Einreise im Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China. Diese Gespräche dienten der Organisation und der Vorbereitung der im Jahre 2003 erfolgten Expertenanhörungen. An diesen Gesprächen nahm der Leiter der Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebungen in Trier als Ländervertreter teil.“ An dieser Antwort ist zweierlei bemerkenswert: Das Haus behandelt das höchst problematische chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit offenbar als gleichberechtigten Gesprächs- und Verhandlungspartner, mit dem man Vereinbarungen trifft wie mit demokratischen Staaten dieser Welt. Der Vertreter der deutschen Länderinteressen war bei dieser Gelegenheit der nicht nur in China bekannte Leiter der Trierer Clearingstelle Martini-Emden, dessen Verantwortung für ungewöhnliche rheinland-pfälzische Praktiken bei der Identitätsklärung und Staatsangehörigkeitsfeststellung mehrfach die Öffentlichkeit aufhorchen ließen (vgl. Presseerklärung von PRO ASYL vom 4. Februar 2002 und Infoservice Nr.79

* Das Auswärtige Amt lässt diese Reisegesellschaft gewähren, obwohl der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu China zum undemokratischen Charakter des Landes und zum Wirken von Polizei und Sicherheitsbehörden eine eindeutige Sprache spricht. Mehr noch: Offenbar wurden in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes problemlos Visa für die „Experten“ erteilt, als handele es sich um bloße Spezialitätenköche.

Die deutsch-chinesischen Beziehungen verbessern sich kontinuierlich. So hat eine hochrangige chinesische Delegation nach einem Bericht des Trierischen Volksfreunds vom 3.November 2003 während ihres Deutschlandbesuches zwei Tage in Trier, inzwischen bekannter durch Martini-Emden als durch Marx, verbracht. Es handelte sich um 12 Personen des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit, den Leiter der chinesischen Grenzpolizei, General Guo Xiqin, den chinesischen Konsul in Deutschland. Sie besuchten auch das Bundesinnenministerium in Berlin. Nach dem Besuch verschiedener Polizeiabteilungen, darunter der GSG 9 in St. Augustin erreichte die Delegation die Mosel. Nach römischer Stadtführung und Weinprobe für die Gäste gab es eine Besichtigung des Karl-Marx-Hauses, dessen Namensgeber sich wieder einmal mit falschen Freunden konfrontiert sah. Hauptkommissar Wolfgang Annen vom Grenzschutz Trier erläuterte den Zweck des Besuchs als „Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Grenzpolizeien der Volksrepublik China und Deutschlands“. Am wichtigsten aber: Ein Austausch von Polizeibeamten beider Länder als Dokumentenberater oder Verbindungsbeamte sei denkbar. Deutsche Beamte künftig Tür an Tür mit der chinesischen Stasi in China?

Was in China von deutschen Delegationen zu besichtigen wäre, schildert die taz vom 19. Dezember 2003. Bezugnehmend auf eine afp-Meldung heißt es dort: „Der Oberste Gerichtshof in China hat den Landestribunalen die Anschaffung  mobiler Hinrichtungszellen empfohlen. Mehrere Provinzen haben sich solche speziell umgerüsteten Fahrzeuge bereits zugelegt. Während große Städte über feste Hinrichtungsorte verfügten, sei in kleineren die Exekution Verurteilter ‚schwierig’, hieß es.“

Die Vorgänge um die Zwangsvorführungen in Trier sind die sichtbare Spitze eines Eisbergs problematischer Kooperation. Zwangsvorführungen vor nicht-konsularischem Personal in deutschen Behördenräumen haben nach Auffassung von PRO ASYL trotz aller ministerieller Verlautbarungen keine Rechtsgrundlage.

* Eine neue Publikation aus dem von Loeper Literaturverlag „Kirchenasyl – Ein Handbuch“, herausgegeben von Wolf-Dieter Just und Beate Sträter, gibt einen Überblick über Geschichte, Hintergründe, Möglichkeiten und praktische Auswirkungen des Kirchenasyls. Neben Erfahrungsberichten und rechtlichen Fragen werden auch praktische Informationen und Tipps in dem Band dargestellt.
Bezugsadresse: von Loeper Literaturverlag, Kiefernweg 13, 76149 Karlsruhe, Tel. O721/706755, Fax: 0721/788370, Mail: Buchservice@vonLoeper.de

Meldungen aus dem europäischen Ausland

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy Group (MPG), Brüssel.

Migration Policy Group
205 rue Belliard, box 1
B – 1040 Brussels
Tel. & Fax +32 2 230 3750
E-Mail:

* EU

UNHCR Genf hat sich in einem aide mémoire sehr besorgt über den Entwurf einer EU-Richtlinie über Mindeststandards zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft gezeigt. Besorgt sei man insbesondere darüber, dass zu einem entscheidenden Zeitpunkt des EU-Harmonisierungsprozesses einige bedeutende internationale Schutznormen nachdrücklich ausgehöhlt werden könnten. Die Staaten seien inzwischen mehr daran interessiert sicherzustellen, dass die eigenen nationalen Asylsysteme nicht geändert werden müssten. Die Richtlinie würde damit auf eine Sammlung unverbindlicher Vorschriften reduziert, inklusive solcher, die ausdrücklich im Gegensatz zu internationalen Schutzstandards stehen. Die Kritik von UNHCR konzentriert sich insbesondere auf die Anwendung der Konzepte des Erstasylstaates und des sicheren Drittstaates, die vorgesehenen Sonderverfahren für Schutzsuchende an der Grenze und die Vielzahl von durch die Richtlinie vorgesehenen Fallkonstellationen, in denen die Staaten die Möglichkeit haben sollen, Asylsuchende noch während laufender Überprüfungs- und Rechtsmittelverfahren außer Landes zu schaffen.

* EU

Die Justiz- und Innenminister haben sich am 27.11.2003 in Brüssel über die Errichtung einer gemeinsamen Grenzschutzagentur geeinigt. Diese neue, von Innenminister Otto Schily initiierte Institution soll die Überwachung der Außengrenzen (Land, See, Luft) der EU koordinieren und allgemeine Aufgaben übernehmen (z.B. Risikoanalyse, Ausbildung von Grenzpolizisten, Förderung der Entwicklung von Detektionstechnik, Koordinierung gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen).

Die Grenzschutzagentur soll die Arbeit der eigenständigen operativen Zentren koordinieren: Mit der Schaffung des „Zentrums Landesgrenzen“ in Berlin hat die EU bereits begonnen, in Griechenland und Spanien sollen Zentren für Seegrenzen entstehen, in Italien das „Zentrum Luft“.

Die EU stellt für die Überwachung der Außengrenzen 140 Mio. Euro (2004-2006) zur Verfügung. Die Agentur und ihre Zentren sollen durch ein Drittel dieses Betrags finanziert werden.                                 

(Quellen: MNS November / BMI-Pressemitteilung / Jungle World 22.10.2003)  

* EU

Am 6. November fiel in Brüssel eine weitreichende Entscheidung, bei der die Stellungnahme des Europäischen Parlaments nicht abgewartet wurde: Die Sammelabschiebung per Charterflug soll EU-weit geregelt werden. Diese Art der Abschiebung unterläuft die Situation des Individuums und erschwert die Kontrolle über die oft gewaltsamen Methoden.  

* Belgien

Im Prozess um den Tod von Semira Adamu (vgl. Infoservice Nr. 84) ist es am 12. Dezember 03 nach über fünf Jahren zu einem Urteil gekommen. Die angeklagten Polizeibeamten sind verurteilt worden, den Tod der jungen Nigerianerin im September 1998 herbeigeführt zu haben. Die Strafen allerdings fielen äußerst milde aus. Drei Beamte wurden zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt, der Aufsicht führende Polizeioffizier erhielt 14 Monate auf Bewährung, ein nicht unmittelbar beteiligter Polizeioffizier wurde freigesprochen. Ein symbolisches Schmerzensgeld in Höhe von 500 € müssen die Angeklagten an die Angehörigen zahlen.

Positiv zu bewerten ist, dass das Gericht der belgischen Regierung eine Mitschuld am Tod von Semira Adamu gab. Die Anweisungen für die schlecht ausgebildeten Beamten seien „mangelhaft und lebensgefährlich“. Die Richtlinien zu Abschiebungen sollen jetzt, auch auf Drängen der belgischen Polizei, von einem Expertenteam untersucht werden. Doch dabei geht es wohl mehr um die Absicherung der Beamten als um eine generelle Änderung der Abschiebepraxis.

* Belgien

Die Ministerin für Soziale Integration, Marie Arena, möchte ein Netzwerk zur besonderen Unterstützung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entwickeln, und zwar sowohl für anerkannte Flüchtlinge als auch für solche, denen dieser Status verwährt wurde. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, die ihnen verbleibende Zeit bis zu ihrer Abschiebung für eine Ausbildung zu nutzen, um ihnen die Reintegration in ihrem Herkunftsland zu erleichtern.

Das Vorhaben der Ministerin wird mit dem Fall der Angolanerin Nicole Vutu in Verbindung gebracht, die Ende September aus dem Transitbereich des Brüsseler Flughafens, in dem sie bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden sollte, geflohen sein soll. Vutu gab an, 15 Jahre alt zu sein, die Behörden gehen jedoch davon aus, dass sie 23 Jahre alt ist. Ministerin Arena will nun vermeiden, dass weitere jugendliche Asylsuchende untertauchen. Dazu sollen sie gesondert betreut und auch gefördert werden. Um ihren Plan umsetzen zu können, benötigt sie noch die Zustimmung des Innenministers. Auch ein im Dezember 2002 verabschiedetes Gesetz zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist noch nicht in Kraft getreten.

* Belgien

Abgelehnte Asylsuchende, die noch nicht abgeschoben werden können, dürfen in Belgien bis zu zwei Monaten in Hafteinrichtungen festgehalten werden. Danach werden die Behörden von den Gerichten aufgefordert, sie frei zu lassen. Stattdessen werden die Flüchtlinge aber teilweise anschließend in den Transitbereich des Brüsseler Internationalen Flughafens gebracht und dort festgehalten. Auf diese Weise will man erreichen, dass sie sich „freiwillig“ zur Rückkehr in ihr Herkunftsland entschließen. Es gibt für diese Menschen nur zwei Möglichkeiten: in ihre Heimat zu fliegen oder im Transitbereich zu bleiben. Viele von ihnen bleiben wochenlang dort. Vor allem wegen der unmenschlichen Bedingungen in der Transitzone – ohne Schlaf- und Waschgelegenheiten – protestieren nun belgische NGOs gegen diese Praxis. 

* Dänemark

Dänemark ist auf der Suche nach afrikanischen Ländern, in die es den Flüchtlingsschutz auslagern kann. Der dänische Minister für Immigration und Integration, Bertel Haarder, bestätigte, dass zur Zeit eine Durchführungsstudie laufe, deren Ergebnisse für nächstes Jahr erwartet würden. Dänemark scheint vor allem besorgt wegen der wachsenden somalischen Community im eigenen Land, die inzwischen 13.300 Personen zählt. Diejenigen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, sollen in Zukunft in Nachbarländer Somalias rückgeführt werden.

Doch der Plan geht noch weiter: Schutzsuchende sollen bereits in der Herkunftsregion abgefangen werden, bevor sie sich überhaupt auf den Weg nach Europa und insbesondere nach Dänemark machen. Flüchtlingslager in Tansania und Kenia sind bereits angedacht. Diese beiden Länder sind strategisch geschickt ausgewählt worden: sie liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Somalia.

Das Angebot zweier Länder im afrikanischen Westen, Burkina Faso und Benin, Flüchtlinge aus Somalia bei sich aufzunehmen und sie so an der Flucht nach Dänemark zu hindern, errgegt noch größere Aufmerksamkeit. Sie können nicht wirklich als Herkunftsregion bezeichnet werden. Die Flüchtlinge wären mindestens so lang unterwegs als wenn sie nach Dänemark reisten. Doch Dänemark würde im Fall einer Vereinbarung Burkina Faso und Benin großzügige finanzielle Unterstützung geben.  

* Griechenland

Am 3. Oktober wurden fünf ertrunkene Flüchtlinge (wahrscheinlich aus dem Irak und Afghanistan) unweit der Insel Evia geborgen. Nur eine Woche zuvor waren sieben Flüchtlinge aus Pakistan in einem Minenfeld umgekommen. Griechenland ratifizierte Ende September die „Ottawa Konvention“ über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und zu deren Vernichtung. Bis die Regierung die Konvention umsetzt, sterben weiter Asylsuchende in den Minenfeldern.

26 andere Flüchtlinge aus Pakistan wurden am 9. und 10. September in dem Fluss Evros gefunden. Auch sie waren ertrunken. In den ersten acht Monaten dieses Jahres nahmen griechische Grenzbeamte und Soldaten 31.835 Menschen fest, die versuchten hatten, das Land unbemerkt zu betreten.   

* Großbritannien

Innenminister David Blunkett erarbeitet derzeit Maßnahmen, um Flüchtlinge aus dem Irak zwangsweise rückzuführen. Im Jahr 2002 haben 14.000 Iraker in Großbritannien Asyl beantragt, die meisten von ihnen Kurden aus dem Nordirak. Diese Region sei aber „insgesamt überwältigend sicher“, so Blunkett in einem Interview mit der Tageszeitung The Independent. Die Flüchtlinge hätten die „moralische Verpflichtung“, jetzt zum Aufbau ihres Landes beizutragen. Ihre Rückkehr und Reintegration sollen finanziell unterstützt werden. Großbritannien schlägt hier eine andere Richtung ein als die USA, die Abschiebungen in den Irak zur Zeit nicht für möglich halten.

(Quelle: The Independent 24.11.2003)  

* Großbritannien

Nach David Blunketts Vorschlag zu einem neuen Asylgesetz (das fünfte in zehn Jahren) bekommen Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, keinerlei finanzielle Unterstützung mehr vom Staat (siehe Infoservice Nr. 84). Jetzt will Blunkett die Kinder dieser Flüchtlinge von ihren Eltern trennen und sie in staatliche Betreuung geben. Basis für diese Maßnahme soll das Argument sein, die Eltern hätten keine finanziellen Mittel mehr, ihre Kinder ausreichend zu versorgen.

(Quelle: The Independent 24.11.2003)

* Großbritannien

Innenminister David Blunkett will so bald wie möglich die „regionalen Schutzzonen“ in Herkunftsregionen einführen, über die seit Monaten debattiert wird. Großbritannien werde die ersten Lager dieser Art nächstes Jahr zusammen mit Dänemark und den Niederlanden eröffnen, möglicherweise in Tansania. Einige EU-Mitgliedstaaten haben starke Vorbehalte zu dieser Regelung geäußert. Blunkett dazu: „Die Europäische Union war hiermit bisher sehr langsam, weil sie sich an eine Agenda hält, die seit 10 Jahren veraltet ist.“ (Quelle: The Independent 24.11.2003)

* Großbritannien

Seit Anfang Oktober sind Reedereien, deren Schiffe den Ärmelkanal überqueren, dazu verpflichtet, neue hochwertige Erkennungsgeräte zu installieren, die versteckte Flüchtlinge entdecken. Wer dennoch Flüchtlinge unbemerkt nach England bringt, muss pro „blinden Passagier“  2.000 Pfund (rund 2.800 Euro) zahlen. Über 4.000 Personen, die versucht hatten, „illegal“ einzureisen, seien dank der neuen Technik schon erkannt und gefasst worden.

* Großbritannien

Sprachtests sollen zukünftig ein integraler Bestandteil im Asylverfahren sein. Das teilte die stellvertretende Ministerin für Immigration, Beverly Hughes, am 21. Oktober mit. Pilotprojekte mit Sprachtests seien so erfolgreich gewesen, dass man sie nun durchweg einsetzen will. Von den getesteten Asylsuchenden, die angaben, aus Afghanistan, Somalia oder Sri Lanka zu kommen, hätten 9% die Unwahrheit gesagt. 20% Antragsteller aus Somalia seien aus diesem Grund abgelehnt worden.

* Italien

Fast sieben Jahre nach der Schiffskatastrophe, bei der am 26. Dezember 1996 283 Asylsuchende vor der Küste von Sizilien ums Leben gekommen sind, begann Ende Oktober im sizilianischen Siracusa das Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen. Jahrelang hatten die zuständigen Behörden die Augenzeugenberichte der Überlebenden ignoriert. Auch der Versuch eines italienischen Mitglieds des EU-Parlaments, die Kommission einzuschalten, war erfolglos. Allein die hartnäckigen Nachforschungen der italienischen Tageszeitung „La Repubblica“ führten letztendlich dazu, dass die Verantwortlichen, darunter ein Schmuggler und zwei Kapitäne, jetzt vor Gericht stehen.

* Malta

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Álvaro Gil-Robles, ist bestürzt über die Haftbedingungen für Flüchtlinge in Malta. Nach einem zweitägigen Besuch warf er der Regierung vor, die Bedingungen in den Internierungslagern lägen weit unter dem Standard staatlicher Gefängnisse. Auch die Praxis, Asylsuchende während ihres Verfahrens bis zu zwei Jahren festzuhalten, sei inakzeptabel und müsse umgehend geändert werden. Die Mittelmeerinsel, die im Mai 2004 EU-Mitglied werden soll, ist aufgrund ihrer Lage zwischen Nordafrika und Italien mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden konfrontiert (1.686 im Jahr 2002), von denen viele nach Italien wollen und „aus Versehen“ in Malta ankommen.  

* Niederlande

Das niederländische Justizministerium erklärte am 24. Oktober, Flüchtlinge und Asylsuchende aus dem Irak, die wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, könnten dies nun via Jordanien und mit Hilfe der Internationalen Organisation für Migration (IOM) tun. Die entsprechende Vereinbarung zwischen den jordanischen Behörden und der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) ist in ihrem „Memorandumof understanding“ festgehalten. Im Fall einer Ablehnung der irakischen Rückkehrer an der jordanisch-irakischen Grenze würden die Niederlande sie wieder aufnehmen.

* Norwegen

Abgelehnte Asylsuchende aus dem Irak, die bis vor Kurzem freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt sind, bekamen ein Flugticket und zusätzlich 10.000 Kronen (ca. 1200 Euro) in bar. Diese Frist sei nun abgelaufen, teilte die Innenministerin Erna Solberg mit. Von 1.500 Irakern, denen der Flüchtlingsstatus verwährt wurde, haben nur 158 dieses Angebot angenommen. Die Ministerin bestätigte ihre Haltung, die Flüchtlinge nicht zwangsweise in den Irak abschieben zu wollen, bis die dortige Situation sich verbessert habe.

 * Norwegen

Innenministerin Erna Solberg will die Zahl der Asylsuchenden in ihrem Land halbieren. Dazu sollen folgende Maßnahmen neu eingeführt werden:

Aufnahmezentrum in dem internationalen Flughafen Gardermoen, in dem die Anträge von Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ innerhalb von 48 Stunden überprüft werden sollen (ein einfaches Berufungsverfahren eingeschlossen).  

- Stellt sich der Antrag als „unbegründet“ heraus, muss der Asylsuchende sogleich das Land verlassen.
- Informationskampagnen in den Herkunftsländern, um Asylsuchende ohne Aussicht auf den Flüchtlingsstatus vor Ort „abzuschrecken“.
- Zuschüsse, um Asylverfahren zu beschleunigen.
- Größerer Handlungsspielraum für die Polizei bei Abschiebungen.
- Abgelehnten Asylsuchenden sollen keine Unterkunftsplätze in Aufnahmezentren mehr zugeteilt werden.

Vor allem die 48-Stunden-Regel wurde vom Norwegischen Flüchtlingsrat (NRC), der Norwegischen Organisation für Asylsuchende (NOAS) und dem Norwegischen Helsinki-Komitee kritisiert.

Der Leiter der neuen Zentralen Ausländerbehörde (CAU), Knut Holen, teilt mit, dass ab 2004 diejenigen Asylsuchenden, deren Antrag innerhalb der 48 Stunden abgelehnt wird, in den darauffolgenden 72 Stunden abgeschoben werden sollen. Geplant sind Charterflüge in die Herkunftsländer.

* Österreich

Die österreichische Flüchtlingsorganisation Asyl in Not hat Strafanzeige gegen Innenminister Ernst Strasser erstattet. Sie wirft ihm Amtsmissbrauch, Nötigung, unterlassener Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung und Schlepperei vor.

Die Fakten: 74 Tschetschenen, die an der österreichischen Grenze um Asyl baten, wurden nach Tschechien zurückgeschoben. Nach österreichischem Asylgesetz (§ 3 Abs. 2) hätten ihre mündlichen Asylanträge an das Bundesasylamt weitergeleitet werden müssen. Stattdessen wurden die Schutzsuchenden unter Anwendung staatlicher Gewalt zurückgeschoben. Der Innenminister war zur fraglichen Zeit vor Ort und hat, davon geht Asyl in Not aus, die rechtswidrige Aktion seiner Beamten gesteuert.

Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass Tschechien kein sicherer Drittstaat ist. Die zurückgewiesenen Flüchtlinge halten sich derzeit in einem tschechischen Flüchtlingslager auf, 22 von ihnen haben in „Protokollen“, die sie nach Österreich schickten, beschrieben, wie ihre Zurückweisung ablief: Die österreichischen Beamten hätten sie ausgelacht, als sie das Wort „Asyl!“ geschrieen hätten. Sie seien von Hunden in den Grenzfluß Lainsitz getrieben und nach ihrer Ankunft in Tschechien in nassen Kleidern eingesperrt worden.

In Tschechien können sie nun keine Asylanträge mehr stellen, weil sie vorher schon durch Tschechien gereist waren und dort kein Asyl beantragt hatten. Ihnen drohen sechs Monate Abschiebungshaft und dann die Abschiebung. Wohin, ist völlig offen. (Quelle: Asyl in Not, 11.11.03 / 16.12.2003)

* Österreich

In Österreich hat sich die Lage für Asylsuchende auch in anderer Hinsicht zugespitzt. Obwohl der österreichische Ministerrat am 16.12.2003 zugunsten einer Vereinbarung zur Grundversorgung von Asylsuchenden entschieden hat und damit alle Schutzsuchenden ab dem 1. Mai 2004 Anspruch auf Unterkunft und Versorgung haben, trotzdem sind noch viele von ihnen ohne Winterquartier. Innenminister Strasser bezeichnete die Entscheidung für die Grundversorgung als „humanitären Meilenstein“ – bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass er vielmehr endlich das österreichische Recht an eine bestehende EU-Richtlinie anpasst.

Doch bis es soweit ist, müssen noch etwa 1.800 Asylsuchende eine Unterkunft für den Winter finden. Strasser versucht, sie alle im Lager Traiskirchen unterzubringen und entfachte dadurch einen noch nicht gelösten Streit mit dem Traiskirchener Bürgermeister Fritz Knotzer. 

Der hatte angeboten, weitere 1000 Flüchtlinge aufzunehmen, wenn das Innenministerium keine weiteren Personen mehr aus der Bundesbetreuung und damit auf die Straße entlassen würde. Strassers Vorschlag lautet nun, niemanden mehr aus der Bundesbetreuung zu entlassen, wenn Traiskirchen schriftlich zusichere, 1.8000 Asylsuchende aufzunehmen. Knotzer will sich nicht erpressen lassen, und die Asylsuchenden sind weiterhin ohne Unterkunft und staatliche Versorgung auf sich gestellt. (Quelle: Kurier, 15./16.12.2003)

* Portugal

Ein in Portugal veröffentlichter offizieller Bericht wirft deutschen Konsulaten in Moldawien, Russland und der Ukraine vor, Personen in diesen Ländern in großem Stil Schengen-Visa ausgehändigt zu haben, auf Basis derer Tausende von ihnen nach Portugal gekommen seien. Dem Bericht zufolge gaben 60% der in Portugal interviewten Migranten an, ihre Visa in deutschen Konsulaten erhalten zu haben. Auch hätten die Konsulate mit illegalen Gruppen zusammengearbeitet, die den gesamten Ablauf von Visumsbeschaffung bis zur Einreise in Portugal organisiert hätten. Prof. Maria I. Baganha, die die Studie leitete, sieht die Einwanderungszunahme als eine negative Konsequenz der Schengen-Mitgliedschaft, da viele Migranten mit temporären Schengen-Visa nach Portugal kämen und der illegale Arbeitsmarkt floriere wie nie zuvor. Das neue portugiesische Migrationsgesetz, das letztes Jahr in Kraft trat, sieht vor, dass nur noch Menschen, die bereits einen Arbeitsvertrag haben und sich von ihrem Herkunftsland aus bewerben, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen.

* Schweiz

Ein Charterflug, mit dem am 20. August 25 ausgewiesene Asylsuchende in ihr Herkunftsland DR Kongo abgeschoben werden sollten, wurde in letzter Minute gestoppt, weil der neue verantwortliche Minister in Kinshasa dem Flugzeug keine Landeerlaubnis gab, nachdem die Rücknahme mit seinem Vorgänger verabredet worden war. Der Fehler verursachte der Schweiz hohe Kosten.  

* Schweiz

Während sich Bundespräsident Pascal Couchepin in China mit Wirtschaftsführern traf, um die Handelsbeziehungen der beiden Länder auszubauen, kam eine chinesische Delegation in die Schweiz, um dort in der siebten Runde den Anfang der 90er-Jahre begonnnen Menschenrechtsdialog fortzuführen. Dass diese beiden Treffen gleichzeitig stattfanden, sei Zufall, so das Außenministerium. Schwerpunktthemen waren Strafrecht und Strafvollzug, Minderheitenschutz und Religionsfreiheit. Amnesty International und Human Rights Watch kritisieren den Menschenrechtsdialog als „Feigenblatt-Politik“. Botschafter Peter Maurer dagegen meint, der Dialog habe „nachweislich Einfluss auf Gesetzesreformen in China“ gehabt. Nun hapere es noch mit der praktischen Unsetzung. (Quelle: St. Galler Tagblatt, 25. Nov. 2003)

 

Liste


 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.