Das
Bundesjustizministerium hat am 12. Mai 2003 Bundesministerien, Landesjustizverwaltungen
und eine Reihe von Verbänden um Rückmeldung gebeten, ob und gegebenenfalls
welche Probleme im jeweiligen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des
Rechtsberatungsgesetzes bekannt geworden sind. Die Auswahl der um Auskunft
gebetenen Verbände ist schwer nachvollziehbar. Neben den einschlägigen
Organisationen der Anwaltschaft und den Wohlfahrtsverbänden fand sich unter den
angefragten Verbänden des Migrations- und Flüchtlingsbereichs gerade noch amnesty
international. PRO ASYL hat dem Bundesjustizministerium am 30. Juli 2003
deshalb unaufgefordert eine Stellungnahme
zur Reformbedürftigkeit des Rechtsberatungsgesetzes übermittelt.
Denn getroffen werden vom Verbot altruistischer rechtsberaterischer Betätigung
erfahrungsgemäß insbesondere altruistisch handelnde Einzelpersonen, die ihren
Rechtsrat sozial schwachen Personen und Flüchtlingen zukommen lassen.
„Darf der
Rechtsstaat seinen Bürgern verwehren, einander uneigennützig mit Hilfe und
Ratschlägen zur Seite zu stehen, wenn sie Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen,
vielleicht sogar Opfer von Verwaltungs- und Justizunrecht werden?“ So fasst
die Zeitung Freitag – Die Ost-West-Wochenzeitung in ihrer Ausgabe Nr. 26 vom
20. Juni 2003 die Kernfrage des Streites um das Rechtsberatungsgesetz
zusammen. „Sozialämter sehen besonders gern solche Bürger rechtlich
unberaten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, denen man aber mit juristischen
Kunstgriffen oder gar bewusst falschen Auskünften die Gelder versagen möchte.
Opfer des Rechtsberatungsgesetzes sind vor allem ausländische Flüchtlinge.“
So die weitere Diagnose des Autors, des Richters am Oberlandesgericht a.D. Dr.
Helmut Kramer, der seit langem für eine Veränderung des Rechtsberatungsgesetzes
eintritt und in einem konkreten Fall eine Menschenrechtsbeschwerde beim
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eingereicht hat. Der
Hintergrund des Falles nach seiner Schilderung: Dem lebensbedrohlich erkrankten
Sohn einer tschetschenischen Familie in Nürnberg war zunächst der Krankenschein
verweigert worden. Als das Sozialamt nach wochenlangem Hinauszögern einen
Krankenschein ausstellte, war er nutzlos, weil er am Ausstellungstag seine
Gültigkeit verlor. Der Geschäftsführer eines örtlichen Vereins, der sich für
Ausländer engagiert, erstattete in einem Parallelfall Strafanzeige gegen die
Mitarbeiter des Sozialamtes wegen unterlassener Hilfeleistung, worauf die
Staatsanwaltschaft mit einem Verfahren reagierte. Das Amtsgericht Nürnberg
verurteilte den Geschäftsführer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz
zu einer Geldbuße von 460,-- Euro. Der inzwischen selbst zum Sozialhilfeempfänger
Gewordene konnte die Geldbuße nicht auf einmal zahlen. Ohne umgehende Zahlung
des Gesamtbetrages soll der Verurteilte eine vom Amtsgericht verhängte
Erzwingungshaft von 15 Tage antreten. In Kenntnis der Bereitschaft Kramers, an
Stelle des zahlungsunfähigen Betroffenen die Geldbuße zu zahlen, hat die
Staatsanwaltschaft Nürnberg den sofortigen Vollzug des erlassenen Haftbefehls
angeordnet. Kramer zahlte dennoch und erstattete gegen den zuständigen
Staatsanwalt Strafanzeige wegen versuchter Freiheitsberaubung und Erpressung.
Die in diesem Fall in Straßburg anhängige Menschenrechtsbeschwerde vom 13. November 2002 hat die Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts e.V. dokumentiert.
Die Vertretung
des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland (UNHCR)
hat im August 2003 ein Papier zur
„Verpflichtung zur Registrierung von neugeborenen Kindern
Asylsuchender und Flüchtlinge“ veröffentlicht. Bei vielen der
Registrierungen bestehe die Gefahr, dass ein Kind staatenlos werden oder
mangels Rechtspersönlichkeit gezwungen sein könnte, eine Existenz in der
Illegalität zu führen. Auch könnten sich Schwierigkeiten ergeben, den
persönlichen Status zu ermitteln. Als deutschen Problemschwerpunkt sieht UNHCR
Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsanerkennung oder die fehlende gesetzliche
Vertretungsmöglichkeit durch die Eltern. UNHCR weist darauf hin, dass die
Verpflichtung zur Registrierung neugeborener Kinder in mehreren internationalen
und regionalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte niedergelegt ist.
Keinesfalls könne auf eine Weigerung der Eltern, Standesämtern geforderte
Dokumente vorzulegen, mit einer Nichtregistrierung oder einer unzureichenden
Registrierung der Kinder reagiert werden. Es sei zu unterscheiden zwischen der
im Einzelfall bestehenden Verpflichtung der Eltern zur Vorlage der Dokumente
und dem Recht des Kindes auf Registrierung. Erstere sei kein Bedingung für die
Registrierung, sondern diene lediglich der effektiven Umsetzung.
UNHCR hat am
13. August 2003 in einer Pressemitteilung gefordert,
den Abschiebestopp für Irak beizubehalten. Es fehle in vielen Teilen des Landes eine rechtsstaatliche Ordnung. Es
gebe zudem erhebliche Unterbringungsprobleme und eine Abhängigkeit der Mehrheit
der Bevölkerung von überlebensnotwendigen Hilfsgütern. Aus diesen Gründen sehe
sich UNHCR derzeit nicht in der Lage, die Rückkehr von Irakern gezielt zu
fördern. Eine Verschlechterung der Sicherheits- und Versorgungssituation sei
ebenfalls nicht ausgeschlossen. In individuellen Asylverfahren müsse die Gefahr
einer nichtstaatlichen Verfolgung berücksichtigt werden, da ein effektiver
Schutz in vielen Teilen Iraks nicht gewährleistet sei.
„LTU startet
ersten Direktflug nach Afghanistan“. „LTU sagt Afghanistan-Flug ab“. So wechselten die Schlagzeilen binnen weniger Tage.
Offenbar versucht sich die bisher als Ferienflieger bekannte LTU als Carrier
für Problemfälle zu profilieren, obwohl etwa das Auswärtige Amt weiter vor
Reisen in das bürgerkriegszerstörte Afghanistan warnt. Nach einem Bericht der
Westdeutschen Zeitung vom 7. August 2003 hält der Betriebsrat das entstehende
Risiko für Passagiere und Crew für nicht vertretbar. Immerhin fliege die
Bundeswehr nur mit gepanzerten Transall-Maschinen nach Kabul, die mit einem
Raketenabwehrsystem ausgerüstet seien. Dies erklärt ein LTU-Sprecher für
„Blödsinn“. Auch Hilfsorganisationen flögen ungepanzert und die Crews der LTU
ohnehin freiwillig. Nach dem ersten deutschen Direktflug sprach der deutsche
ISAF-Kommandeur von einem Zeichen für die zunehmende Sicherheit in Kabul.
Austrian Airlines hat hingegen aus sicherheitstechnischen Überlegungen ihren
Flugbetrieb nach Kabul nicht aufgenommen.
Nach einem Bericht der Jungen Welt vom 30. Juni 2003 gleicht die Fluglinie LTU
mit Abschiebungsflügen ihre Flaute in der Tourismusbranche aus. Geschäftsführer
Jürgen Marbach und der Direktor für Unternehmenskommunikation, Marco Dadomo
hätten bestätigt, dass es seit Oktober 2002 sieben LTU-Abschiebeflüge nach
Istanbul gegeben habe. Die LTU habe sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens
der Düsseldorfer Charterfirma Air Traffic GmbH aktiv um Abschiebeflüge
beworben. Sie stelle Flugzeuge und Bord- und Bodenpersonal zur Verfügung,
während Air Traffic die Logistik abwickle. Die Junge Welt weiter: „Da die
LTU in ihrem touristischen Kerngeschäft nicht ausgelastet sei, so die Unternehmensspitze,
sei das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen im Rahmen des laufenden
Sanierungsprogramms auch auf das Geschäftsfeld Deportationsflüge angewiesen.
Mit den etwa 50.000 Euro pro Abschiebeflug ‚haben wir das Jahresgehalt eines
unserer Mitarbeiter gesichert’, so Marbach.“ Es muss einem renommierten
Ferienflugunternehmen schon sehr schlecht gehen, wenn es sich um Image-Probleme
nicht mehr sorgt.
Am Düsseldorfer Flughafen war es in diesem Zusammenhang nach Aufrufen von
Menschenrechtsgruppen und Antirassistischen Initiativen zu vielfältigen
Protesten gekommen, an denen sich über 600 Menschen beteiligten. (Weitere
Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der autonomen Stattzeitung
für Politik und Kultur in Düsseldorf und Umgebung TERZ).
Vom 13. bis zum
15. Mai 2003 hat eine Delegation des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages Einrichtungen im Kosovo besucht und Gespräche mit
Politikern sowie mit Vertretern von UNMIK, KFOR, UNHCR, Hilfsorganisationen und
Vertretern der Bevölkerung geführt. In einem Schreiben hat sich die Vorsitzende
des Bundestags-Innenausschusses, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, an den
Vorsitzenden der Innenministerkonferenz gewendet und angeraten, Rückführungen
höchst behutsam zu betreiben und dem Prinzip der Freiwilligkeit absoluten
Vorrang zu geben, da in vielen Regionen die Lage instabil sei. Dies beinhalte
die Notwendigkeit für die Ausländerbehörden, bei Entscheidungen über Ausreisen
bei UNMIK sorgfältige Erkundigungen einzuholen. Rasche Rückführungen könnten
die Situation im Kosovo weiter destabilisieren.
Der Verein Opferperspektive e.V. hat in
einem Aufruf vom 11. August 2003 erneut darauf hingewiesen, dass der
41-jährige Togolese Orabi Mamavi, 1997 und 2002 jeweils Opfer
rassistischer Gewalt, am 4. September 2003 abgeschoben werden soll. Man
wolle nichts unversucht lassen, das Unrecht der Abschiebung eines Opfers
rassistischer Gewalt zu verhindern. Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis
sei angemessen. Opferperspektive e.V. bittet um Appelle an den brandenburgischen
Innenminister.
Stefan
Keßler, Referent des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen, weist auf eine Entscheidung eines britischen Obergerichts hin. Nach dessen Auffassung ist Deutschland kein
sicherer Drittstaat für Traumatisierte. Der Londoner Court of Appeal, die
Berufungsinstanz für England und Wales, hat im Fall eines Irakers entschieden,
dass die britischen Behörden einen Traumatisierten nicht unter Berufung auf das
Dubliner Übereinkommen nach Deutschland zurückschicken dürfen, weil dies eine
Verletzung seiner Rechte aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
darstellen würde. Auf die Berufung durch das britische Innenministerium hin
bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz: Die Zurückschiebung
nach Deutschland könne einen Verstoß gegen Artikel 8 EMRK bedeuten. Als Duldungsinhaber habe der
Betroffene in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf psychiatrische oder
psychotherapeutische Behandlung. Zudem genieße er dort nicht mehr die
notwendige Unterstützung durch seine in Großbritannien lebenden Verwandten und
Freunde. Eine Zurückschiebung würde zu einer drastischen Verschlechterung
seines Gesundheitszustandes führen. Die Maßnahme sei deshalb unverhältnismäßig
und auch nicht durch den Vorbehalt des Artikels 8 Abs. 2 EMRK gedeckt.
In einer Presseerklärung vom 18. August 2003 weist der Flüchtlingsrat Berlin e.V.
auf die erneute Inhaftierung des kongolesischen Flüchtlings Raphael B.
durch die Berliner Ausländerbehörde hin, nach dem zuvor mehrere Abschiebungsversuche
gescheitert waren. Der Flüchtlingsrat Berlin hatte sich im Juni 2003 mit der
Bitte um einen zeitweiligen Abschiebungsstopp an den Berliner Innensenator Dr.
Ehrhart Körting gewandt. Dieser habe immerhin zugesagt, jeden Einzelfall
sorgfältig zu prüfen. Inzwischen liegt allerdings ein neuer Lagebericht des
Auswärtigen Amtes zur DR Kongo vor, der Abschiebungen nach Kinshasa nicht
ausschließt. Der Flüchtlingsrat und die Evangelische Kirche in Berlin Brandenburg
fordern unter Verweis auf die katastrophale humanitäre und menschenrechtliche
Lage in der DR Kongo eine Aussetzung von Abschiebungen dorthin. Wie es vor Ort
aussieht belegt ein Bericht des angolanischen Staatsangehörigen Alfonso
Bunga Paulo vom 3. Juni 2003, der sich Ende Februar/Anfang März 2003 im
Auftrag der Afrikanischen Ökumenischen Kirche e.V. in Kinshasa aufgehalten hat.
Stefan Keßler, Referent des Flüchtlingsrates NRW e.V. hat weitere Informationen zur aktuellen Lage in der
Demokratischen Republik Kongo zusammengestellt .
Während im Jahre 2002 insgesamt 1.349 Flüchtlinge aus der Demokratischen
Republik Kongo einen Asylantrag gestellt haben, erhielten im gleichen Zeitraum
lediglich 25 Asyl, 42 einen Abschiebungsschutz. Da renommierte Fluggesellschaften
sich immer wieder weigern, Passagiere gegen ihren Willen zu befördern, versucht
die Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz bei der Durchsetzung von Abschiebungen
auf gecharterte Lear Jets zurückzugreifen, nach einem Bericht der tageszeitung
vom 1. August 2003 zum Preis von 30.000 Euro pro Flug.
Die Organisation
„Reporter ohne Grenzen“ hat in einer Pressemitteilung
vom 7. August 2003 gegen Todesurteile
für zwei afghanische Journalisten protestiert. Die beiden Journalisten
hatten kritische Artikel zur reaktionären Ausrichtung des Islam und zur
politischen Funktionalisierung von Religion durch konservative Führer
veröffentlicht und waren daraufhin wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt
worden. Der Präsident des Obersten Gerichtes folgte einer Entscheidung der islamischen
Gelehrten des Landes und bestätigte die Todesstrafe. Die beiden Verurteilten
halten sich versteckt. In einem Brief an Präsident Hamid Karsai bedauert
„Reporter ohne Grenzen“ den Einfluss der Konservativen auf das juristische
System. Die beiden jetzt verurteilten Journalisten waren bereits eine Woche in
Haft, bevor sie auf Präsident Karsais Intervention hin wieder auf freien Fuß gesetzt
wurden. Islamisten hatten wegen ihrer Freilassung demonstriert, afghanische
Zeitungen sogar Fatwas mit Todesdrohungen veröffentlicht.
In einer Presseinformation
vom 23. Juli 2003 hat Bayerns Innenminister Beckstein eine
positive Bilanz der Ausreiseeinrichtung Fürth gezogen. Die Einrichtung
sei zur Zeit mit 40 Personen belegt. Insgesamt 45 Personen seien nach der
Ankunft in der Einrichtung untergetaucht oder unbekannten Aufenthaltes. Becksteins
kreative Interpretation: „Es spricht einiges dafür, dass ein Großteil dieser
Personen Bayern und Deutschland verlassen hat, wenn sie trotz hoher
Kontrolldichte über einen längeren Zeitraum nicht aufgegriffen werden. Mittelbarer
Effekt des Untertauchens ist, dass für diese Personen keine Sozialleistungen
mehr anfallen.“ Diese Vermutung entwickelt der Bayerische Innenstaatssekretär
Hermann Regensburger in einer Pressemitteilung vom
gleichen Tag (23. Juli 2003) zu einer Modellrechnung weiter. Durch
jede erreichte Ausreise würden allein für Unterbringung und Versorgung ca.
6.000 Euro pro Jahr eingespart, Kosten für Betreuung, Verwaltung und Gerichte
noch nicht eingerechnet. 45 Untergetauchte und 13 Ausgereiste addieren sich so
auf 350.000 Euro. So stellt sich die Illegalisierung als glänzendes Geschäft
dar. Kaum weniger seriös wäre es, den geldwerten Vorteil zu beziffern, der sich
aus einem kompletten Untertauchen der bayerischen Staatsregierung ergäbe.
UNHCR hat
sich in der Pressemitteilung vom 31.
Juli 2003 dafür eingesetzt, liberianischen Asylsuchenden Schutz zu
gewähren. „Verheerende Lage erfordert
zumindest Abschiebestopp“, so die Überschrift.
Algeria-Watch
e.V. hat die Infomappe
24 vom Juli 2003 (Nr. 24 ist noch nicht
im Netz) veröffentlicht. Analysiert wird die politische Lage in Algerien
nach der Entlassung der beiden Führer der FIS Abbassi Madani und Ali Benhadj
aus langjähriger Haft. Im Hintergrund stehen Machtkämpfe innerhalb des algerischen
Establishments. Außerdem berichtet Algeria Watch über
Menschenrechtsverletzungen in Algerien. In einem Artikel vom 2. Juni 2003
befassen sich Salima Mellah und Prof.
Werner Ruf mit Fragen und Hypothesen zu den Touristenentführungen in der Sahara.
Ob sich der Nebel nach der Beendigung des Dramas und der Aufhebung der
faktischen Nachrichtensperre lüftet, bleibt ungewiss. Die aktuelle
Berichterstattung der Medien konzentriert
sich auf Mali und Libyen. Es bleibt die Vermutung, dass die Geiseln aus
der Zeit ihres Zwangsaufenthaltes in Algerien Dinge wissen, die die Entführung
in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten.
Mit der Rückkehrsituation
für afghanische Flüchtlinge beschäftigt sich UNHCR in einer Ausgabe
von Afghanistan Aktuell vom 18.
August 2003.. Bei allem
Verständnis für die Sachzwänge des UNHCR, Erfolgsmeldungen bei der
Flüchtlingsrückkehr vorweisen zu müssen, um den internationalen Geldgebern
einen Arbeitsnachweis zu liefern, überrascht die Einseitigkeit der Darstellung.
Zwar ist die Zahl von 2,3 Millionen Rückkehrern nach Afghanistan seit 2001 ein
Erfolg. Sie belegt allerdings auch, unter welch schwierigen Lebensbedingungen
ein Großteil der Rückkehrer in den Nachbarstaaten Afghanistans bislang gelebt
hat. Weder diese Problematik noch die Situation, in die die Flüchtlinge konkret
zurückkehren, wird ausreichend geschildert. Stattdessen stehen im Zentrum der
Erfolgsmeldung die Verteilung von 57.000 Hilfspaketen mit Grundausrüstung,
78.000 Plastikplanen, 124 Tonnen Seife, 80.000 Meter Hygieneartikel und 6.000
Tonnen Weizen. Die von anderen Quellen bestätigte Unsicherheit in weiten Teilen
des Landes wird bei UNHCR zur relativierenden Schlagzeile „Unsicherheit
beeinträchtigt einige Regionen“. Zwar handelt es sich bei dem Bericht nicht um
ein Produkt der Protection-Abteilung, so dass nicht zu erwarten war, dass die
Lage schutzbedürftiger Personengruppen oder die Rückkehr beeinträchtigende Sicherheitsrisiken
über Gebühr erwähnt werden. UNHCR selbst aber dürfte sich keinen Gefallen mit
einer Bagatellisierung der Sicherheitsprobleme tun, wenn es zu weiteren
Anschlägen kommt. Die wirtschaftlichen und sozialen Probleme Afghanistans sind
nämlich nicht nur, wie es UNHCR konzediert, sehr „eng verbunden mit der
unsicheren Lage in ländlichen Gebieten, wo die Hilfe am Nötigsten ist“, sondern
mit der Durchsetzungsfähigkeit der Regierung Karsai und dem Entstehen
dauerhafter Schutzstrukturen. Der Regierung Karsai aber hat Human Rights
Watch in einem kürzlich erschienen Bericht selbst für die in ihrem Einflussbereich liegenden
Süd-Ost-Provinzen Afghanistans drastische Menschenrechtsverletzungen zur Last
gelegt. Hält man die Berichte von Human Rights Watch und UNHCR nebeneinander,
dann erhält man den Eindruck, die Organisationen seien in zwei verschiedenen
Staaten gewesen.
Im Lagebericht
des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan vom 6. August 2003 wird auf den Druck
hingewiesen, dem afghanische Flüchtlinge etwa in Pakistan ausgesetzt sind. Die
Diskrepanz zwischen der Zahl von 1,6 Millionen aus Pakistan und lediglich etwa
300.000 aus dem Iran zurückgekehrten afghanischen Flüchtlinge „erklärt sich aus
der deutlich stärkeren wirtschaftlichen Verwurzelung der afghanischen
Flüchtlinge im Iran wie aus der verschärften Politik der pakistanischen
Regierung seit Herbst 2001“, so der Bericht. Unter diesen Voraussetzungen
freiwillig zurückkehrende Afghanen „kommen in den meisten Fällen bei Familienangehörigen,
zum Teil auch in ihrer ehemaligen Unterbringung unter, was die in der Regel nur
sehr knapp vorhandenen Ressourcen (Wohnraum, Versorgung) noch weiter
strapaziert“. Das Auswärtige Amt verweist in dem Lagebericht Afghanistan auch
auf die Tatsache, dass es weiterhin einen Flüchtlingsstrom aus Afghanistan in
fünfstelliger Größenordnung gibt. Vor allem aus Nordafghanistan flüchteten
weiterhin Afghanen wegen unzureichender Versorgung und kriegerischen
Auseinandersetzungen nach Pakistan. Anders als UNHCR weist das Auswärtige Amt
seriöserweise darauf hin, dass bei der Berichterstattung zu Afghanistan zu
berücksichtigen sei, „dass die Gewinnung korrekter Information in Afghanistan –
insbesondere außerhalb der Hauptstadt Kabul – nach wie vor außerordentlich
schwierig ist.“ Zur Sicherheitslage äußert sich das Auswärtige Amt
weniger optimistisch als UNHCR: „Die Sicherheitslage hat sich für
afghanische Staatsangehörige weiterhin landesweit nicht verbessert, in mancher
Beziehung sogar verschlechtert. Nach der Winterpause 2002/2003 sind in
verschiedenen Teilen des Landes entsprechend traditionellem Muster zwischen
militärischen und politischen Rivalen bittere Kämpfe ausgebrochen bzw.
erhebliche Spannungszustände entstanden. Gewaltsame Auseinandersetzungen dauern
in etlichen Provinzen regional bzw. lokal fort bzw. können wieder aufleben.
Eine Rückkehr dorthin ist nicht ohne Risiko für Leib und Leben möglich.“
Islamistische Kräfte würden im Osten, Südosten und Süden von Afghanistan
militärisch bekämpft. Ein dauerhafter Ausgleich zwischen innerafghanischen
Fraktionen sei noch nicht in greifbare Nähe gerückt. Es fehle an
Verwaltungsstrukturen. Von einem auch nur ansatzweise funktionierenden
Justizwesen könne nicht gesprochen werden. Es bestehe keine Einigkeit über
die Gültigkeit und die Anwendbarkeit von Rechtssätzen. Nicht einmal die Texte
der wichtigsten afghanischen Gesetze seien vorhanden. Im Raum Kabul sei die
Sicherheitslage aufgrund der Präsens der ISAF-Truppen vergleichsweise
zufriedenstellend, bleibe jedoch fragil. Die Aussage von UNHCR, seit Mitte 2003
sei die Lage dort für freiwillige Rückkehrer „ausreichend sicher“, wird
lediglich zitiert. Das Auswärtige Amt relativiert dem gegenüber: „Für frühere
Bewohner Kabuls ist sie in Teilen ausreichend sicher.“ Dann folgen ausführliche
Hinweise zu Sicherheitsproblemen. Aktuelle Entscheidungen des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zielen jedoch gerade darauf ab, einen
Großteil der afghanischen Asylantragsteller auf eine inländische
Fluchtalternative im Großraum Kabul zu verweisen.
Weiter weist der Lagebericht darauf hin, dass sich auch für die internationale
Gemeinschaft die Situation in Afghanistan verschlechtert hat und es wiederholt
zu Übergriffen auf Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen gekommen
ist.
Das Auswärtige Amt weist weiterhin auf Binnenvertreibungen in großen Teilen
des Landes hin sowie auf Fälle von Plünderungen und Erpressungen, deren
Opfer häufig Binnenvertriebene und Rückkehrer sind, von denen angenommen
werde, dass sie über finanzielle Ressourcen und oder Rückkehrbeihilfen verfügen.
Das Auswärtige Amt spricht von einem praktisch landesweit bestehenden Zustand
weitgehender Rechtlosigkeit des Einzelnen trotz intensiver internationaler
Bemühungen und institutioneller Fortschritte. Auch komme es weiterhin zu Repressionen
gegen ethnische Gruppen und Minderheiten sowie gegen politisch Andersdenkende.
Opposition gegen Warlords, Drogenbarone, Regionalkommandeure und Milizenführer
im jeweiligen Machtbereich werde unterdrückt und führe zu harten Sanktionen.
Frauen seien der Willkür von Machthabern in besonderer Weise ausgeliefert. Ein
Minimum an sozialer Sicherheit sei nicht vorhanden. Ebenso wenig gäbe es
hinreichende Möglichkeiten, einen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Die Diskrepanz zwischen dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes und der Erfolgsmeldungen
der Genfer Zentrale von UNHCR könnte nicht größer sein. Unter dem Druck der
Nachbarstaaten zur Organisation einer umfassenden „freiwilligen“ Rückkehr des
größten Teils der afghanischen Flüchtlinge sowie der Flüchtlingsaufnahmestaaten
außerhalb der Region und der Hauptgeberländer für humanitäre Hilfe droht UNHCR
eher Teil des Problems als seiner Lösung zu werden.
Welche Motive
afghanische Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten zu einer Rückkehr treiben,
ergibt sich aus einem neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Iran. So heißt es im Lagebericht zur asyl- und
abschiebungsrelevanten Lage im Iran vom 2. Juni 2003:
“aa. Die Akzeptanz der afghanischen Flüchtlinge durch die iranische Bevölkerung
ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Es gibt einzelne Berichte über
gewaltsame Übergriffe der einheimischen Bevölkerung auf Afghanen. Die Regierung
strebt eine möglichst schnelle Repatriierung an. Am 3.4.2002 wurde ein
Drei-Parteien-Abkommen zwischen den Regierungen von Afghanistan und Iran sowie
dem UNHCR unterzeichnet. Das Abkommen legt den rechtlichen und operativen
Rahmen für die freiwillige Rückkehr von Afghanen aus Iran fest.
bb. Die große Mehrheit afghanischer Flüchtlinge in Iran hat keinen legalen Status
und besitzt lediglich einen Registrierungsnachweis, an den sich keine Rechte
knüpfen. Etwa 500.000 Afghanen haben in den neunziger Jahren eine unbefristete
Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Weiteren 100.000 Afghanen wurden als politischen
Flüchtlingen (20.000 Personen) oder aus humanitären Gründen (80.000) sog.
„Joint Programme Certificates“ des Innenministeriums und des UNHCR ausgestellt,
deren Verlängerung bei Entfallen der Fluchtgründe abgelehnt werden kann. Einige
Hundert Personen besitzen einen Flüchtlingspass, der auf die Genfer
Flüchtlingskonvention Bezug nimmt.
Im April 2001 wurde ein generelles Arbeitsverbot für afghanische und irakische
Flüchtlinge verhängt und konsequent durchgesetzt. Iraner, die als Arbeitgeber
gegen das Verbot verstoßen, müssen mit Geld- und Gefängnisstrafen rechnen.
cc. Die iranischen Behörden waren bemüht, die afghanischen Flüchtlinge über das
Land zu verteilen. Dennoch halten sich die meisten afghanischen Flüchtlinge in
den Ostprovinzen Irans und in Teheran auf. Weniger als 5 % der afghanischen
Flüchtlinge leben in Flüchtlingslagern, die sich vorwiegend in den Ostprovinzen
Irans befinden. Reisen außerhalb ihres Aufenthaltsortes müssen angezeigt werden.
Die materielle Lage der in Camps lebenden Flüchtlinge ist schwierig.
dd. Seit einigen Jahren erhalten in Iran lebende Afghanen, die in ein Drittland
ausreisen wollen, in der Regel nach Abgabe ihres evtl. vorhandenen Flüchtlingsausweises
nur noch ein „final exit visa“. Dies bedeutet, dass sie, selbst wenn sie bisher
eine Daueraufenthaltsberechtigung für Iran hatten, nicht zur Rückkehr berechtigt
sind. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Iran nicht bereit ist, über Iran in
Drittländer ausgereiste Afghanen wieder zurück zu übernehmen.“
Der Transit
des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens steht seit langem wieder einmal im
Brennpunkt der Ereignisse. Die Evangelische Öffentlichkeitsarbeit hat den
Behörden in einer Pressemitteilung vom
8. August 2003 vorgeworfen,
Kinder von ihren Müttern zu trennen. Zweimal innerhalb von 14 Tagen seien
im Flughafen Mütter von ihren Kindern getrennt und in Haft genommen worden,
während man die Kinder ohne Erziehungsberechtigte im Flughafentransit
zurückgelassen habe. Lösungen müssten gesucht werden, um solche Situationen
künftig im Sinne des Kindeswohls zu regeln. Auf dem Rücken von Kindern dürfte
Zuständigkeiten nicht so hin und her geschoben werden, dass sie letztendlich
die Leidtragenden seien.
Die FDP-Fraktion
im Nordrhein-Westfälischen Landtag hat sich in einem Antrag (Lt-Ds 13/4161) dafür eingesetzt, das duale
Ausbildungssystem für junge, geduldete Ausländer zu öffnen. Die
Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, „dass
jungen geduldeten, abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlingen, die in
absehbarer Zeit aus humanitären Gründen nicht ins Heimatland abgeschoben werden
können, anstelle einer Duldung – abweichend von § 30 Abs. 3 AuslG – eine
Aufenthaltsbefugnis für die Dauer einer Berufsausbildung erteilt wird“. Die
Begründung des Antrages zeigt, dass man sich ernsthaft mit der Situation der
Betroffenen auseinandergesetzt hat.
Über Proteste
im Rendsburger Abschiebeknast berichtet der Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V. in einer Presseerklärung
vom 2. August 2003 .. 33
Häftlinge hatten sich dort über die schlechte Qualität der Gefängnisverpflegung,
den Mangel an sportlichen Betätigungsmöglichkeiten und über die in vielen
Fällen lange Haftdauer beschwert. Eines der Resultate: Umverlegungen in andere
Haftanstalten.
Einen Suizidversuch
aus Angst vor Abschiebung hat eine 32jährige Kenianerin im zentralen
Abschiebegefängnis Brandenburgs in Eisenhüttenstadt nur knapp überlebt.
Am 30. Mai 2003 trank sie ein giftiges Haarpflegemittel und wurde auf die
Intensivstation des Potsdamer Krankenhauses gebracht, wie die Junge Welt vom
20. August 2003 berichtet. Die immer noch in ärztlicher Behandlung Befindliche
gibt an, sie sei in Kenia als Mitglied einer religiösen Sekte, die politische
Ambitionen hegte, von der Regierung verfolgt worden.
Ein abgelehnter
Asylbewerber aus Algerien wirft algerischen Sicherheitsbeamten vor, ihn bei
einem Abschiebungsversuch auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen am 15.
Juni 2003 beschimpft und misshandelt zu haben. Seine Angaben gab er
einem Seelsorger zu Protokoll. Der Betroffene hält sich seit 1998 in
Deutschland auf und hatte angegeben, im Jahre 1997 aus der algerischen Armee
desertiert zu sein, was als Asylgrund nicht anerkannt wurde. Im Jahre 1998 und
1999 habe er 13 Monate in Abschiebungshaft verbracht und seit dem mit einer
Duldung in Deutschland gelebt. Nach Entzug der Duldung sei er am 29. Mai 2003
erneut in Abschiebungshaft genommen worden und von dort aus habe man ihn am 15.
Juni 2003 überraschend mit seiner Abschiebung konfrontiert. Mit der Air
Algerienne sollte er nach Algier ausgeflogen werden. Auf dem Flughafen habe ihn
eine Gruppe von ca. 10 BGS-Beamten erwartet. Diesen habe er erklärt, dass er
die Maschine nicht freiwillig betreten werde, weil er in Algerien um sein Leben
fürchten müsse. Er sei daraufhin gewaltsam die Gangway hinaufgeschoben worden.
Im Inneren des Flugzeugs hätten sich 5 algerische Sicherheitsbeamte in Zivil
auf ihn gestürzt, ihn beschimpft, getreten und gewürgt. Er habe um Hilfe
geschrieen und sich während des Gerangels mit einem Einwegrasierer aus Plastik,
den er noch aus der Abschiebungshaft hatte, drei tiefe Schnitte in den linken
Unterarm beigebracht. Daraufhin hätten zwei BGS-Beamte das Flugzeug betreten,
ihn aus dem Griff der algerischen Sicherheitsbeamten gelöst und aus der
Maschine gebracht. Nach medizinischer Versorgung sei er am folgenden Tag im
Gewahrsam des BGS verblieben und am 17. Juni 2003 nach Berlin in Abschiebungshaft
gebracht worden.
Die Praxis, dass algerische Sicherheitsdienste Abgeschobene noch auf dem
Frankfurter Flughafen in die eigene „Obhut“ übernehmen, existiert seit Jahren.
Es ist dies jedoch der erste Bericht, bei dem ein massiver Übergriff von Seiten
der algerischen Sicherheitsbeamten in Rede steht. Ein Asylfolgeantrag ist
gestellt.
Die Praxis,
abgelehnte Asylbewerber von angeblichen Experten ihres Herkunftsstaates
außerhalb von Botschaften verhören zu lassen, ist auf Kritik gestoßen, nachdem PRO ASYL in zwei
Presseerklärungen 4.
August und 15. August 2003 entsprechende Vorfälle öffentlich gemacht.
Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages und die zuständigen Abgeordneten
der Grünen würden diesen Vorfall zum Anlass nehmen, die gesetzlichen Grundlagen
dieses Verfahren zu überprüfen, so Jutta Graf vom Büro des
migrationspolitischen Sprechers, Josef Winkler, zur taz vom 16. August 2003.
Keine Auskunft will das BMI weiterhin darüber geben, ob in den Vereinbarungen
mit den mutmaßlichen Herkunftsstaaten der zwangsvorgeführten Personen definiert
ist, welche Qualifikation die eingesetzten „Experten“ haben. Der Einsatz
chinesischer Polizisten allerdings sei vertretbar.
Theresia
Bauer, die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen in
Baden-Württemberg hat im Rahmen
einer Pressekonferenz am 4. August 2003 gefordert, die im Lande geplante
Reform der Flüchtlingsunterbringung dürfe nicht auf dem Rücken der Kommunen und
Flüchtlinge ausgetragen werden. Die geplante Reform zielt u.a. darauf ab,
den Aufenthalt von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften weiter zu
verlängern, indem neue Tatbestände hierfür geschaffen werden. Betroffen sind
Personen, deren Aufenthalt aus von ihnen angeblich selbst zu vertretenden
Gründen nicht beendet werden kann, sowie Asylfolgeantragsteller, selbst wenn
sie schon eine andere Unterkunft hatten. Das bisherige differenzierte System
der Kostenerstattung des Landes an die Kommunen würde durch eine pauschalierte
Ausgabenerstattung ersetzt werden, hinter der sich nach Ansicht der Grünen eine
drastische Ausgabenkürzung verbirgt. Die pauschale Ausgabenerstattung ohne
Berichtspflicht erschwere letztendlich die Überprüfung, ob und wie die Gebietskörperschaften
die übertragenden Aufgaben erfüllen. Es werde immer weniger möglich sein, die unterschiedliche
Praxis der unteren Verwaltungsbehörden zu vergleichen, so Bauer. Dieser
Nachteil dürfte der Landesregierung allerdings eher lieb sein. Welche Qualität
zu welchem Preis erbracht wird – also die Frage der Qualitätskontrolle und des
Verbraucherschutzes – hat kaum eine deutsche Landesregierung in den letzten
Jahren jemals interessiert.
Meldungen aus dem europäischen Ausland
Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter
Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement empfohlene
Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy Group (MPG),
Brüssel,. Migration Policy Group 205 rue Belliard, box 1, B – 1040 Brussels,
Tel. & Fax +32 2 230 3750,E-Mail: mns@migpolgroup.com
Belgien
Die nationale Ausländerbehörde macht Druck auf die Regierung, zwei
weitere Abschiebungshaftanstalten, eine in Wallonien, eine in Flandern einzurichten.
Die Regierung sieht dem gegenüber vor dem Hintergrund eines Rückgangs der
Zugangszahlen von Asylsuchenden keinen Grund hierfür. Die aktuell leer stehenden
Kapazitäten in existierenden Abschiebungshaftanstalten rühren nach Auffassung
des Leiters der nationalen Ausländerbehörde daher, dass unzureichende
Anstrengungen unternommen würden, Ausländer nach Abschiebungsandrohung zu
inhaftieren und tatsächlich abzuschieben. Wenn die hierfür zuständigen Gemeinden
einen schärferen Kurs einschlügen, würden die Kapazitäten der Abschiebungshaft
bei weitem nicht ausreichen.
Dänemark
Pia Kjaersgaard, Parteichefin der
ausländerfeindlichen Dänischen Volkspartei hat sich erneut dafür eingesetzt,
dass sich Dänemark von zentralen Menschenrechtsabkommen verabschieden soll.
Es müsse eine Lösung zur Reduktion der Emigration gefunden werden, und wenn
dies die einzige Lösung sei, dann sollte man das tun, sagt Kjaersgaard, deren
Partei nicht in der Regierungsverantwortung steht. Die liberalkonservative
dänische Regierung ist jedoch auf Unterstützung bei Gesetzesvorhaben
angewiesen. Angehörige anderer Parteien haben das Ansinnen von Frau Kjaersgaard
zurückgewiesen.
Dänemark
Ende Juli versuchte die dänische
Polizei, die zwangsweise Abschiebung von zehn Afghanen in ihr Herkunftsland
durchzusetzen. Acht der Betroffenen tauchten unter, zwei wurden in
Polizeibegleitung nach Kabul geflogen. Die symbolische Absicht scheint
deutlich: die Abschiebungen wurden just zu dem Zeitpunkt betrieben, als die
dänische Volkspartei gedroht hatte, ihre Unterstützung für die Minderheitenregierung
zurück zu ziehen. Zu ihren erklärten Absichten gehört die Umsetzung eines
Planes, alle abgelehnte Asylsuchenden aus Dänemark abzuschieben.
Frankreich
Abschiebungen haben im ersten Halbjahr 2003 um 9,4 % zugenommen. Von 16.398 Abgeschobenen wurden 5.265 im
Inland aufgegriffen, 5.812 wurden an der Grenze zurückgeschoben. Weitere 5.816
wurden auf der Basis des Schengen-Abkommens in andere Schengen-Staaten
überstellt. Von den Abgeschobenen wurden 893 im Rahmen von
Sammel-Abschiebungen, zumeist an Bord von Charter-Maschinen, abgeschoben.
Griechenland
Das Durcheinander um die
Erteilung von Aufenthaltstiteln für die potenziell von einer Legalisierung
Begünstigten, die den Zeitraum zwischen Juni und August betraf, 2001 hält
an. Nach Ablauf einer Frist am 30. Juni 2003 waren immer noch 50.000
Ausländer nicht in der Lage, ihren Antrag bei den griechischen Behörden wirksam
anzubringen. Gründe: bürokratische Hindernisse, behördliche Desorganisation und
ständig wechselnde oder unklare Regelungen. Viele betroffene Migranten werfen
den Behörden auch vor, sie von einer Antragstellung abgehalten zu haben. Den
für den anhaltenden Behördenskandal zuständigen griechischen Innenminister
Costas Skandalidis hielt das Alles nicht davon ab, denjenigen, die ihre Anträge
erst kurz vor Ablauf der Frist einreichen konnten, die Warnung zukommen zu lassen,
dass sie unter Umständen abgeschoben werden. Kurz nach Ablauf der Frist kam es
in Athen und anderen größeren Städten zu umfangreichen Polizeikontrollen gegen
mutmaßliche „illegale“ Imigrantinnen und Imigranten.
Großbritannien
Der britische Premier Tony Blair
hat einen China-Besuch genutzt, um Peking zu mehr Kooperation im Umgang mit
illegaler Emigration aufzufordern. Chinas Vertreter soll nach einem Bericht
der Times vom 25. Juli 2003 aufgefordert worden sein, die Rücknahme
chinesischer Staatsangehöriger ohne Aufenthaltsstatus aus Großbritannien
möglich zu machen. Wie andere europäische Staaten sieht sich Großbritannien dem
Problem gegenüber, dass China bislang extrem zurückhaltend bei der Ausstellung
von Rückreisedokumenten war, wenn Identitätsnachweise nicht vorlagen.
Großbritannien
Der Oberrabbiner Großbritanniens
Dr. Jonathan Sacks hat sich in einem Interview mit dem Sunday Telegraph am 6.
Juli 2003 zu Asylfragen geäußert und das Land als im Belagerungszustand
befindlich bezeichnet („besieged“). Offene und wohlhabende Staaten seien,
um mit dem Philosophen Michael Walzer zu sprechen, wie Eliteuniversitäten
belagert von Antragstellern und nicht in der Lage, sie alle zuzulassen.
Allein der Druck der großen Zahl von Asylsuchenden im 21. Jahrhundert werde
den Westen zur Entwicklung einer neuen Ethik zwingen, die vermutlich in der Einrichtung
regionaler Schutzzonen unter der Ägide der Vereinten Nationen bestehen könnte,
so der Vorschlag des Chef-Rabbiners, der damit Tony Blairs Pläne aufgreift.
Seine Äußerungen wurden allerdings von anderen Mitgliedern der jüdischen
Gemeinde Großbritanniens mit Erstaunen und Betroffenheit aufgenommen.
Unterstützung finden Blairs Pläne auch auf der äußersten Rechten. Am 24. Juli
2003 hat die rechte Denkfabrik Migration Watch UK die Regierung aufgefordert,
sich aus internationalen Menschenrechtsabkommen zurück zu ziehen, die wie eine
Zwangsjacke wirkten und die britische Regierung daran hinderten, im wohl
verstandenen Interesse des britischen Volkes oder genuiner Flüchtlinge zu handeln.
Tony Blair hatte in einem Interview mit der BBC am 25. Januar 2003 dieselben
Überlegungen für den Fall angekündigt, dass die Asylbewerberzahlen durch andere
Maßnahmen der Regierung nicht drastisch zu reduzieren wären.
Italien
Während Aktivisten eines
Noborder-Camps am Militärflughafen von Bari palese eine Protestaktion
durchführten, gelang es einer Reihe von Zwangsinsassen aus dem dortigen
Internierungs- und Durchgangslager zu entkommen. Das noborder network
berichtet über die Aktion.
Niederlande
Eine Amnestie für Asylsuchende
mit langjährigem Aufenthalt hatte es geben sollen, so jedenfalls hatten es
die regierenden Koalitionsparteien am 16. Mai 2003 angekündigt. Begünstig
werden sollte eine nach den Vorstellungen der Koalition relativ kleine Gruppe
von Asylsuchenden, deren mehrjährige Wartezeit auf eine Entscheidung im
Asylverfahren auf Sachverhalte zurückgeht, für die die Verantwortung bei
Administration und Regierung liegt. Der ursprüngliche Vorschlag des früheren
Ministers für Ausländerfragen, Hilbrand Nawijn, war ein anderer gewesen.
Aufenthaltstitel sollten die wenigen Asylsuchenden erhalten, die seit mindestens
fünf Jahren auf eine Entscheidung in erster Instanz warten, die Niederländisch
sprechen und sich in die Gesellschaft integriert haben. In den folgenden
Debatten hatten sich Mehrheiten für die Bedingung gefunden, dass die potenziell
Begünstigten einer solchen Amnestie nicht straffällig geworden sein sollten und
aus Ländern kommen sollten, die in jüngster Vergangenheit Schauplatz von Krieg
und Bürgerkrieg oder Menschenrechtsverletzungen waren.
Obwohl die Kriterien für die Inanspruchnahme der Amnestie bislang noch nicht
vorliegen, sind offenbar die meisten bislang eingereichten Anträge mit Standardbriefen
zurück gewiesen worden. Der Niederländische Flüchtlingsrat VVN konnte beim besten
Willen kein System erkennen, das den Entscheidungen zugrunde lag. Die
niederländische Emigrationsbehörde hat sich geweigert zu offenbaren, wie viele
Anträge bereits abgelehnt wurden.
Norwegen
Nach einem Bericht der Zeitung
Aftenposten vom 2. Juli 2003 hat der Chef der Nationalen Kriminalpolizei die
Forderung erhoben, alle Asylsuchenden ohne gültige Identitätspapiere zu
inhaftieren. Sie sollten währen der ganzen Asylverfahrensdauer in Haft
bleiben. Bis 1996 hatten ähnliche Regelungen in Norwegen gegolten, waren jedoch
nach dem Selbstmord eines Asylsuchenden geändert worden.
Norwegen
Nach Ansicht des norwegischen Immigrationsdirektorats erhalten zu wenige
Asylsuchende einen Flüchtlingsstatus. Eine interne Arbeitsgruppe soll nun
ermitteln, warum viele Asylsuchende, die sich eigentlich für den Flüchtlingsstatus
qualifizieren könnten, lediglich eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
erhalten. Erste Vermutungen gehen dahin, dass dies an dem nicht ausreichenden
Training der Mitarbeiter liegt. Ebenso wird vermutet, dass die zuständigen
Bediensteten manchmal den humanitären Status schlicht gewähren, um Bearbeitungszeit
zu sparen.
Norwegen/Dänemark
Nach einem Bericht der taz vom 6.
August 2003 bezahlte die norwegische Regierung russische und ukrainische
TV-Teams im letzten Jahr für Horrorfilme. Potenzielle Asylsuchende sollten
durch eine Schilderung der Zustände in norwegischen Flüchtlingsunterkünften und
der schlechten Behandlung von Asylsuchenden abgeschreckt werden. Das Osloer
Innenministerium hält die Aktion für einen Erfolg, was die Zahlen der als
offensichtlich unbegründet abgewiesenen Asylsuchenden aus Russland und der
Ukraine zu bestätigen scheinen. Statt 4.000 sind es inzwischen nur noch 400.
Allerdings verzeichnen inzwischen Norwegens Nachbarländer Schweden und Finnland
wachsende Antragstellerzahlen aus den selben Ländern. Dänemark möchte das
norwegische Programm nachahmen und hat dabei Asylantragsteller aus Serbien und
Montenegro im Auge.
Österreich
Bei einer Massenschlägerei im Lager Traiskirchen kam ein tschetschenischer
Asylbewerber ums Leben. Flüchtlingsbetreuer hatten mehrmals vor einer
Eskalation gewarnt, der
österreichische Innenminister Strasser hat trotzdem nicht reagiert. Dies
berichtet das österreichische Magazin „Falter“ unter der Überschrift
„Traiskirchen: Flüchtlingsbetreuer haben vor einer Eskalation gewarnt“ in
seiner Ausgabe 33/03 von 13. August 2003. Während das Büro des österreichischen
Innenministers der Auffassung ist, die Vorfälle seien nicht vorhersehbar
gewesen, weisen Nichtregierungsorganisationen auf frühzeitige Warnungen. In
Kritik geriet auch die vor einiger Zeit mit der Betreuung im Lager beauftragte
deutsche Firma European Homecare. Von deren Seiten allerdings wird jede Verantwortung
zurückgewiesen. Man überlege bereits Klagen gegen Caritas und die Organisation
SOS Mitmensch, weil diese Vorwürfe verbreitet hätten, die Flüchtlinge würden
nur mangelhaft betreut.
Innenminister Strasser stellt sich hinter die Arbeit von European Homecare und
neigt zur Stigmatisierung tschetschenischer Flüchtlinge, wie ein Interview von
Ö3 im Mittagsjournal vom 12. August 2003 belegt. Gefragt, auf welche Informationen
er sich bei seinen Aussagen über tschetschenische Flüchtlinge bezieht, antwortet
Herr Strasser: „Mein Zitat war, dass wir erkennen müssen, dass es sich bei
tschetschenischen Asylwerbern um Asylwerber handelt, die eine neue Qualität von
Aggression nach Europa gebracht haben.“ Die Betreuungsqualität habe sich,
seit European Homecare die Arbeit übernommen hat, verbessert.
Die österreichische Zeitung „derStandard“ vom 11. August 2003 berichtet über
den 30-jährigen Sascha Korte als den jugendliche Frontmann der Flüchtlingsbetreuung
von European Homecare. Der mache kein Geheimnis daraus, dass sich die
Dienstleistung Flüchtlingsbetreuung gewinnbringend betreiben lasse. Dafür
stelle das Unternehmen allerdings auch Sozialarbeiter und Berater in Flüchtlingsheimen
und Wohnprojekten. Entstanden sei das Unternehmen mit 310 Mitarbeitern und Sitz
in Essen in den 90er-Jahren, als nach dem Fall der Berliner Mauer „plötzlich
unzählige aus Ostdeutschland Flüchtende mit Decken und einer Schlafstelle zu
versorgen waren“, so die Darstellung, deren historische Merkwürdigkeiten
entweder Korte oder dem „Standard“ zuzuordnen sind. Unzufrieden ist Korte laut
„derStandard“ mit dem Bild von European Homecare in der Öffentlichkeit: die
guten, karitativen oder staatlichen Organisationen gegen die bösen privaten.
European Homecare setzt auf Expansion. Mit einigen EU-Beitrittsländern hat
Korte bereits Kontakt aufgenommen, um dort künftig bei der Behebung des
„Flüchtlingsproblems“ behilflich zu sein.
Österreich
Ebenso unbekümmert, so die
Frankfurter Rundschau vom 12. August 2003, bewertet Strasser auch die
Todesumstände im Fall des Mauretaniers Cheibani Wague im Juli bei einem
Folklore-Festival in Wien. Polizei wurde gerufen, weil der Mauretanier
randalierte. Am Ende der polizeilichen Amtshandlung war der 33-jährige tot.
Ein Amateurvideo zeigt Sanitäter, die auf dem bäuchlings am Boden Liegenden
stehen. Polizisten ermitteln nun gegen Polizisten. Angeblich natürlich „völlig
unabhängig“. Mit dem Fall beschäftigt sich ausführlich das Wiener Magazin „Falter“
Nr. 30/03 vom 23. Juli 2003 unter den Überschriften „Tod, Lügen und
ein Video“ sowie „Kottan gegen Kottan“.
Rumänien
Die rumänische Grenzpolizei hat in
einer Stellungnahme vom 25. Juli 2003 darüber informiert, dass man inzwischen
die Pässe von mehr als 9.000 rumänischen Staatsangehörigen eingezogen habe.
Betroffen sind von dem damit verbundenen fünfjährigen Ausreiseverbot
Abgeschobene aus westeuropäischen Staaten.
Spanien/Marokko
Seit dem Abschluss eines Rückübernahmeabkommens
zwischen Spanien und Marokko im Februar 1992 spielt sich ein zäher
diplomatischer Krieg um dessen Umsetzung ab. Marokko, so die spanischen
Vorwürfe, stellt hohe Anforderungen an konkrete Beweise, dass aus Spanien
Abgeschobene tatsächlich zuvor über Marokko gereist sind. Allerdings hat
Marokko im Juni ein verschärftes Ausländergesetz eingeführt, das härtere
Strafen im Zusammenhang mit „Menschenschmuggel“ vorsieht. Bei einer Konferenz
über Immigration in Rabat am 26. Juli 2003 hat der frühere marokkanische
Kommunikationsminister Messari zum ersten Mal umfassendere Zahlen vorgelegt und
behauptet, im Jahre 2002 hätten marokkanische Behörden knapp 32.000 potenzielle
illegale Immigranten auf dem Weg nach Spanien sistiert, darunter 16.141
Marokkaner, 13.424 Menschen aus Staaten südlich der Sahara, 1.445 Algerier und
729 Personen aus verschiedenen asiatischen Staaten.
Spanien/Mauretanien
Am 2. Juli 2003 haben die spanische Außenministerin Palacio und ihr Mauretanisches
Gegenüber ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterschrieben. Mauretanien
hat sich darin verpflichtet, nicht nur seine eigenen Staatsangehörigen
zurückzunehmen, die in Spanien oder beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen
werden, sondern auch Angehörige anderer afrikanischer Staaten, die Mauretanien
zuvor als Transitland durchquert haben. Die Zahl der sich illegal in Spanien
aufhaltenden mauretanischen Staatsangehörigen ist gering. Spanien versucht auf
dem Wege des Rückübernahmeabkommens offensichtlich, sich Menschen aus anderen
subsaharischen Staaten zu entledigen. Diese stammen vorrangig aus Mali, Nigeria
und dem Senegal und nutzen Mauretanien als Sprungbrett auf dem gefährlichen Weg
in Richtung Kanarische Inseln. Ob das Rückübernahmeabkommen die von Spanien
erhoffte Wirkung zeigen wird, wird von vielen Faktoren abhängen, darunter nicht
zuletzt vermutlich materiell flankierende Maßnahmen. Ob Mauretanien sich zum
spanischen „Dumping-Ground“ für Abgeschobene mit ungeklärter
Staatsangehörigkeit entwickelt, wird wohl auch von der Stimmung im Lande selbst
abhängen.
Spanien
Statistisches Rätselraten auch auf der anderen Seite der Straße von Gibraltar.
Am 1. Juli 2003 hat der spanische Innenminister Acebes Zahlen vorgestellt, die
zumindest geeignet sind, das zu belegen, was Experten seit langem wissen: Dass
die spektakulären Bootsflüchtlinge nur einen kleinen Teil der Menschen
ausmachen, die vermutlich in Spanien ohne Rechtsstatus leben. Die große Mehrheit
betrete, so Acebes, das Land mit gültigen Einreisevisa und bleibe nach deren
Ablauf. In Spanien sind allein im Jahre 2002 1,15 Millionen mehr Einreisen von
Afrikanern und Lateinamerikanern registriert worden als Ausreisen. Auch der
Innenminister musste jedoch zugeben, dass die Differenz nicht unbedingt bedeute,
dass alle nicht Ausgereisten in Spanien als Papierlose lebten. Sie könnten auch
in andere Schengen-Staaten weiter gereist sein. Es gilt jedenfalls als sehr
unwahrscheinlich, dass die Zahl der heimlichen Immigranten in Spanien im Jahre
2002 tatsächlich um 1 Million gewachsen ist. Unter allen EU-Mitgliedsstaaten
hat Spanien die einzigartige Möglichkeit, dass sich alle Ausländer, ob mit oder
ohne Aufenthaltserlaubnis, zumindest bei den lokalen Behörden registrieren
lassen können. Viele MigrantInnen tun dies oft in der Hoffnung, eines Tages
ihren Aufenthalt legalisieren zu können oder medizinische Notfallversorgung zu
erhalten. Aus diesem Grund könnte sich eine annähernd realistische Zahl der
sich in Spanien aufhaltenden irregulären MigrantInnen aus der Differenz der in
der nationalen Statistik erfassten legalen Aufenthaltstitel und der Zahl der
Ausländerinnen ergeben, die sich bei den örtlichen Behörden haben registrieren
lassen. Im Jahre 2001 waren es 463.957 AusländerInnen, die lediglich auf
Gemeindeebene registriert waren, nicht aber in der nationalen Statistik
auftauchen.
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Liste
Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO
ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler
des Infoservice anzumelden.
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