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Infoservice Nr. 81 - August 2003

 

*      Das Bundesjustizministerium hat am 12. Mai 2003 Bundesministerien, Landesjustizverwaltungen und eine Reihe von Verbänden um Rückmeldung gebeten, ob und gegebenenfalls welche Probleme im jeweiligen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Rechtsberatungsgesetzes bekannt geworden sind. Die Auswahl der um Auskunft gebetenen Verbände ist schwer nachvollziehbar. Neben den einschlägigen Organisationen der Anwaltschaft und den Wohlfahrtsverbänden fand sich unter den angefragten Verbänden des Migrations- und Flüchtlingsbereichs gerade noch amnesty international. PRO ASYL hat dem Bundesjustizministerium am 30. Juli 2003 deshalb unaufgefordert eine Stellungnahme zur Reformbedürftigkeit des Rechtsberatungsgesetzes übermittelt. Denn getroffen werden vom Verbot altruistischer rechtsberaterischer Betätigung erfahrungsgemäß insbesondere altruistisch handelnde Einzelpersonen, die ihren Rechtsrat sozial schwachen Personen und Flüchtlingen zukommen lassen.

*      Darf der Rechtsstaat seinen Bürgern verwehren, einander uneigennützig mit Hilfe und Ratschlägen zur Seite zu stehen, wenn sie Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, vielleicht sogar Opfer von Verwaltungs- und Justizunrecht werden?“ So fasst die Zeitung Freitag – Die Ost-West-Wochenzeitung in ihrer Ausgabe Nr. 26 vom 20. Juni 2003 die Kernfrage des Streites um das Rechtsberatungsgesetz zusammen. „Sozialämter sehen besonders gern solche Bürger rechtlich unberaten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, denen man aber mit juristischen Kunstgriffen oder gar bewusst falschen Auskünften die Gelder versagen möchte. Opfer des Rechtsberatungsgesetzes sind vor allem ausländische Flüchtlinge.“ So die weitere Diagnose des Autors, des Richters am Oberlandesgericht a.D. Dr. Helmut Kramer, der seit langem für eine Veränderung des Rechtsberatungsgesetzes eintritt und in einem konkreten Fall eine Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eingereicht hat. Der Hintergrund des Falles nach seiner Schilderung: Dem lebensbedrohlich erkrankten Sohn einer tschetschenischen Familie in Nürnberg war zunächst der Krankenschein verweigert worden. Als das Sozialamt nach wochenlangem Hinauszögern einen Krankenschein ausstellte, war er nutzlos, weil er am Ausstellungstag seine Gültigkeit verlor. Der Geschäftsführer eines örtlichen Vereins, der sich für Ausländer engagiert, erstattete in einem Parallelfall Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Sozialamtes wegen unterlassener Hilfeleistung, worauf die Staatsanwaltschaft mit einem Verfahren reagierte. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Geschäftsführer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz zu einer Geldbuße von 460,-- Euro. Der inzwischen selbst zum Sozialhilfeempfänger Gewordene konnte die Geldbuße nicht auf einmal zahlen. Ohne umgehende Zahlung des Gesamtbetrages soll der Verurteilte eine vom Amtsgericht verhängte Erzwingungshaft von 15 Tage antreten. In Kenntnis der Bereitschaft Kramers, an Stelle des zahlungsunfähigen Betroffenen die Geldbuße zu zahlen, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg den sofortigen Vollzug des erlassenen Haftbefehls angeordnet. Kramer zahlte dennoch und erstattete gegen den zuständigen Staatsanwalt Strafanzeige wegen versuchter Freiheitsberaubung und Erpressung. Die in diesem Fall in Straßburg anhängige Menschenrechtsbeschwerde vom 13. November 2002 hat die Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts e.V. dokumentiert.

*      Die Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland (UNHCR) hat im August 2003 ein Papier  zur Verpflichtung zur Registrierung von neugeborenen Kindern Asylsuchender und Flüchtlinge“ veröffentlicht. Bei vielen der Registrierungen bestehe die Gefahr, dass ein Kind staatenlos werden oder mangels Rechtspersönlichkeit gezwungen sein könnte, eine Existenz in der Illegalität zu führen. Auch könnten sich Schwierigkeiten ergeben, den persönlichen Status zu ermitteln. Als deutschen Problemschwerpunkt sieht UNHCR Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsanerkennung oder die fehlende gesetzliche Vertretungsmöglichkeit durch die Eltern. UNHCR weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Registrierung neugeborener Kinder in mehreren internationalen und regionalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte niedergelegt ist. Keinesfalls könne auf eine Weigerung der Eltern, Standesämtern geforderte Dokumente vorzulegen, mit einer Nichtregistrierung oder einer unzureichenden Registrierung der Kinder reagiert werden. Es sei zu unterscheiden zwischen der im Einzelfall bestehenden Verpflichtung der Eltern zur Vorlage der Dokumente und dem Recht des Kindes auf Registrierung. Erstere sei kein Bedingung für die Registrierung, sondern diene lediglich der effektiven Umsetzung.

*      UNHCR hat am 13. August 2003 in einer Pressemitteilung gefordert, den Abschiebestopp für Irak beizubehalten. Es fehle in vielen Teilen des Landes eine rechtsstaatliche Ordnung. Es gebe zudem erhebliche Unterbringungsprobleme und eine Abhängigkeit der Mehrheit der Bevölkerung von überlebensnotwendigen Hilfsgütern. Aus diesen Gründen sehe sich UNHCR derzeit nicht in der Lage, die Rückkehr von Irakern gezielt zu fördern. Eine Verschlechterung der Sicherheits- und Versorgungssituation sei ebenfalls nicht ausgeschlossen. In individuellen Asylverfahren müsse die Gefahr einer nichtstaatlichen Verfolgung berücksichtigt werden, da ein effektiver Schutz in vielen Teilen Iraks nicht gewährleistet sei.

*      „LTU startet ersten Direktflug nach Afghanistan“. „LTU sagt Afghanistan-Flug ab“. So wechselten die Schlagzeilen binnen weniger Tage. Offenbar versucht sich die bisher als Ferienflieger bekannte LTU als Carrier für Problemfälle zu profilieren, obwohl etwa das Auswärtige Amt weiter vor Reisen in das bürgerkriegszerstörte Afghanistan warnt. Nach einem Bericht der Westdeutschen Zeitung vom 7. August 2003 hält der Betriebsrat das entstehende Risiko für Passagiere und Crew für nicht vertretbar. Immerhin fliege die Bundeswehr nur mit gepanzerten Transall-Maschinen nach Kabul, die mit einem Raketenabwehrsystem ausgerüstet seien. Dies erklärt ein LTU-Sprecher für „Blödsinn“. Auch Hilfsorganisationen flögen ungepanzert und die Crews der LTU ohnehin freiwillig. Nach dem ersten deutschen Direktflug sprach der deutsche ISAF-Kommandeur von einem Zeichen für die zunehmende Sicherheit in Kabul. Austrian Airlines hat hingegen aus sicherheitstechnischen Überlegungen ihren Flugbetrieb nach Kabul nicht aufgenommen.
Nach einem Bericht der Jungen Welt vom 30. Juni 2003 gleicht die Fluglinie LTU mit Abschiebungsflügen ihre Flaute in der Tourismusbranche aus. Geschäftsführer Jürgen Marbach und der Direktor für Unternehmenskommunikation, Marco Dadomo hätten bestätigt, dass es seit Oktober 2002 sieben LTU-Abschiebeflüge nach Istanbul gegeben habe. Die LTU habe sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens der Düsseldorfer Charterfirma Air Traffic GmbH aktiv um Abschiebeflüge beworben. Sie stelle Flugzeuge und Bord- und Bodenpersonal zur Verfügung, während Air Traffic die Logistik abwickle. Die Junge Welt weiter: „Da die LTU in ihrem touristischen Kerngeschäft nicht ausgelastet sei, so die Unternehmensspitze, sei das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen im Rahmen des laufenden Sanierungsprogramms auch auf das Geschäftsfeld Deportationsflüge angewiesen. Mit den etwa 50.000 Euro pro Abschiebeflug ‚haben wir das Jahresgehalt eines unserer Mitarbeiter gesichert’, so Marbach.“ Es muss einem renommierten Ferienflugunternehmen schon sehr schlecht gehen, wenn es sich um Image-Probleme nicht mehr sorgt.
Am Düsseldorfer Flughafen war es in diesem Zusammenhang nach Aufrufen von Menschenrechtsgruppen und Antirassistischen Initiativen zu vielfältigen Protesten gekommen, an denen sich über 600 Menschen beteiligten. (Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der autonomen Stattzeitung für Politik und Kultur in Düsseldorf und Umgebung TERZ).

*      Vom 13. bis zum 15. Mai 2003 hat eine Delegation des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Einrichtungen im Kosovo besucht und Gespräche mit Politikern sowie mit Vertretern von UNMIK, KFOR, UNHCR, Hilfsorganisationen und Vertretern der Bevölkerung geführt. In einem Schreiben hat sich die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz gewendet und angeraten, Rückführungen höchst behutsam zu betreiben und dem Prinzip der Freiwilligkeit absoluten Vorrang zu geben, da in vielen Regionen die Lage instabil sei. Dies beinhalte die Notwendigkeit für die Ausländerbehörden, bei Entscheidungen über Ausreisen bei UNMIK sorgfältige Erkundigungen einzuholen. Rasche Rückführungen könnten die Situation im Kosovo weiter destabilisieren.

*      Der Verein Opferperspektive e.V. hat in einem Aufruf vom 11. August 2003  erneut darauf hingewiesen, dass der 41-jährige Togolese Orabi Mamavi, 1997 und 2002 jeweils Opfer rassistischer Gewalt, am 4. September 2003 abgeschoben werden soll. Man wolle nichts unversucht lassen, das Unrecht der Abschiebung eines Opfers rassistischer Gewalt zu verhindern. Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis sei angemessen. Opferperspektive e.V. bittet um Appelle an den brandenburgischen Innenminister.

*      Stefan Keßler, Referent des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen, weist auf eine Entscheidung eines britischen Obergerichts hin. Nach dessen Auffassung ist Deutschland kein sicherer Drittstaat für Traumatisierte. Der Londoner Court of Appeal, die Berufungsinstanz für England und Wales, hat im Fall eines Irakers entschieden, dass die britischen Behörden einen Traumatisierten nicht unter Berufung auf das Dubliner Übereinkommen nach Deutschland zurückschicken dürfen, weil dies eine Verletzung seiner Rechte aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen würde. Auf die Berufung durch das britische Innenministerium hin bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz: Die Zurückschiebung nach Deutschland könne einen Verstoß gegen Artikel 8  EMRK bedeuten. Als Duldungsinhaber habe der Betroffene in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung. Zudem genieße er dort nicht mehr die notwendige Unterstützung durch seine in Großbritannien lebenden Verwandten und Freunde. Eine Zurückschiebung würde zu einer drastischen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes führen. Die Maßnahme sei deshalb unverhältnismäßig und auch nicht durch den Vorbehalt des Artikels 8 Abs. 2 EMRK gedeckt.

*      In einer Presseerklärung vom 18. August 2003  weist der Flüchtlingsrat Berlin e.V. auf die erneute Inhaftierung des kongolesischen Flüchtlings Raphael B. durch die Berliner Ausländerbehörde hin, nach dem zuvor mehrere Abschiebungsversuche gescheitert waren. Der Flüchtlingsrat Berlin hatte sich im Juni 2003 mit der Bitte um einen zeitweiligen Abschiebungsstopp an den Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting gewandt. Dieser habe immerhin zugesagt, jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Inzwischen liegt allerdings ein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur DR Kongo vor, der Abschiebungen nach Kinshasa nicht ausschließt. Der Flüchtlingsrat und die Evangelische Kirche in Berlin Brandenburg fordern unter Verweis auf die katastrophale humanitäre und menschenrechtliche Lage in der DR Kongo eine Aussetzung von Abschiebungen dorthin. Wie es vor Ort aussieht belegt ein Bericht des angolanischen Staatsangehörigen Alfonso Bunga Paulo vom 3. Juni 2003, der sich Ende Februar/Anfang März 2003 im Auftrag der Afrikanischen Ökumenischen Kirche e.V. in Kinshasa aufgehalten hat.
Stefan Keßler, Referent des Flüchtlingsrates NRW e.V. hat weitere Informationen  zur aktuellen Lage in der Demokratischen Republik Kongo zusammengestellt .
Während im Jahre 2002 insgesamt 1.349 Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo einen Asylantrag gestellt haben, erhielten im gleichen Zeitraum lediglich 25 Asyl, 42 einen Abschiebungsschutz. Da renommierte Fluggesellschaften sich immer wieder weigern, Passagiere gegen ihren Willen zu befördern, versucht die Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz bei der Durchsetzung von Abschiebungen auf gecharterte Lear Jets zurückzugreifen, nach einem Bericht der tageszeitung vom 1. August 2003 zum Preis von 30.000 Euro pro Flug.

*      Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hat in einer Pressemitteilung vom 7. August 2003 gegen Todesurteile für zwei afghanische Journalisten protestiert. Die beiden Journalisten hatten kritische Artikel zur reaktionären Ausrichtung des Islam und zur politischen Funktionalisierung von Religion durch konservative Führer veröffentlicht und waren daraufhin wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Der Präsident des Obersten Gerichtes folgte einer Entscheidung der islamischen Gelehrten des Landes und bestätigte die Todesstrafe. Die beiden Verurteilten halten sich versteckt. In einem Brief an Präsident Hamid Karsai bedauert „Reporter ohne Grenzen“ den Einfluss der Konservativen auf das juristische System. Die beiden jetzt verurteilten Journalisten waren bereits eine Woche in Haft, bevor sie auf Präsident Karsais Intervention hin wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Islamisten hatten wegen ihrer Freilassung demonstriert, afghanische Zeitungen sogar Fatwas mit Todesdrohungen veröffentlicht.

*      In einer Presseinformation vom 23. Juli 2003 hat Bayerns Innenminister Beckstein eine positive Bilanz der Ausreiseeinrichtung Fürth gezogen. Die Einrichtung sei zur Zeit mit 40 Personen belegt. Insgesamt 45 Personen seien nach der Ankunft in der Einrichtung untergetaucht oder unbekannten Aufenthaltes. Becksteins kreative Interpretation: „Es spricht einiges dafür, dass ein Großteil dieser Personen Bayern und Deutschland verlassen hat, wenn sie trotz hoher Kontrolldichte über einen längeren Zeitraum nicht aufgegriffen werden. Mittelbarer Effekt des Untertauchens ist, dass für diese Personen keine Sozialleistungen mehr anfallen.“ Diese Vermutung entwickelt der Bayerische Innenstaatssekretär Hermann Regensburger in einer Pressemitteilung vom gleichen Tag (23. Juli 2003) zu einer Modellrechnung weiter. Durch jede erreichte Ausreise würden allein für Unterbringung und Versorgung ca. 6.000 Euro pro Jahr eingespart, Kosten für Betreuung, Verwaltung und Gerichte noch nicht eingerechnet. 45 Untergetauchte und 13 Ausgereiste addieren sich so auf 350.000 Euro. So stellt sich die Illegalisierung als glänzendes Geschäft dar. Kaum weniger seriös wäre es, den geldwerten Vorteil zu beziffern, der sich aus einem kompletten Untertauchen der bayerischen Staatsregierung ergäbe.

*      UNHCR hat sich in der Pressemitteilung vom 31. Juli 2003 dafür eingesetzt, liberianischen Asylsuchenden Schutz zu gewähren. „Verheerende Lage erfordert zumindest Abschiebestopp“, so die Überschrift.

*      Algeria-Watch e.V. hat die Infomappe 24 vom Juli 2003 (Nr. 24 ist noch nicht im Netz) veröffentlicht. Analysiert wird die politische Lage in Algerien nach der Entlassung der beiden Führer der FIS Abbassi Madani und Ali Benhadj aus langjähriger Haft. Im Hintergrund stehen Machtkämpfe innerhalb des algerischen Establishments. Außerdem berichtet Algeria Watch über Menschenrechtsverletzungen in Algerien. In einem Artikel vom 2. Juni 2003 befassen sich Salima  Mellah und Prof. Werner Ruf mit Fragen und Hypothesen zu den Touristenentführungen in der Sahara. Ob sich der Nebel nach der Beendigung des Dramas und der Aufhebung der faktischen Nachrichtensperre lüftet, bleibt ungewiss. Die aktuelle Berichterstattung der Medien konzentriert  sich auf Mali und Libyen. Es bleibt die Vermutung, dass die Geiseln aus der Zeit ihres Zwangsaufenthaltes in Algerien Dinge wissen, die die Entführung in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten.

*      Mit der Rückkehrsituation für afghanische Flüchtlinge beschäftigt sich UNHCR in einer Ausgabe von Afghanistan Aktuell vom 18. August 2003.. Bei allem Verständnis für die Sachzwänge des UNHCR, Erfolgsmeldungen bei der Flüchtlingsrückkehr vorweisen zu müssen, um den internationalen Geldgebern einen Arbeitsnachweis zu liefern, überrascht die Einseitigkeit der Darstellung. Zwar ist die Zahl von 2,3 Millionen Rückkehrern nach Afghanistan seit 2001 ein Erfolg. Sie belegt allerdings auch, unter welch schwierigen Lebensbedingungen ein Großteil der Rückkehrer in den Nachbarstaaten Afghanistans bislang gelebt hat. Weder diese Problematik noch die Situation, in die die Flüchtlinge konkret zurückkehren, wird ausreichend geschildert. Stattdessen stehen im Zentrum der Erfolgsmeldung die Verteilung von 57.000 Hilfspaketen mit Grundausrüstung, 78.000 Plastikplanen, 124 Tonnen Seife, 80.000 Meter Hygieneartikel und 6.000 Tonnen Weizen. Die von anderen Quellen bestätigte Unsicherheit in weiten Teilen des Landes wird bei UNHCR zur relativierenden Schlagzeile „Unsicherheit beeinträchtigt einige Regionen“. Zwar handelt es sich bei dem Bericht nicht um ein Produkt der Protection-Abteilung, so dass nicht zu erwarten war, dass die Lage schutzbedürftiger Personengruppen oder die Rückkehr beeinträchtigende Sicherheitsrisiken über Gebühr erwähnt werden. UNHCR selbst aber dürfte sich keinen Gefallen mit einer Bagatellisierung der Sicherheitsprobleme tun, wenn es zu weiteren Anschlägen kommt. Die wirtschaftlichen und sozialen Probleme Afghanistans sind nämlich nicht nur, wie es UNHCR konzediert, sehr „eng verbunden mit der unsicheren Lage in ländlichen Gebieten, wo die Hilfe am Nötigsten ist“, sondern mit der Durchsetzungsfähigkeit der Regierung Karsai und dem Entstehen dauerhafter Schutzstrukturen. Der Regierung Karsai aber hat Human Rights Watch in einem kürzlich erschienen Bericht selbst für die in ihrem Einflussbereich liegenden Süd-Ost-Provinzen Afghanistans drastische Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt. Hält man die Berichte von Human Rights Watch und UNHCR nebeneinander, dann erhält man den Eindruck, die Organisationen seien in zwei verschiedenen Staaten gewesen.

*      Im Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan vom 6. August 2003 wird auf den Druck hingewiesen, dem afghanische Flüchtlinge etwa in Pakistan ausgesetzt sind. Die Diskrepanz zwischen der Zahl von 1,6 Millionen aus Pakistan und lediglich etwa 300.000 aus dem Iran zurückgekehrten afghanischen Flüchtlinge „erklärt sich aus der deutlich stärkeren wirtschaftlichen Verwurzelung der afghanischen Flüchtlinge im Iran wie aus der verschärften Politik der pakistanischen Regierung seit Herbst 2001“, so der Bericht. Unter diesen Voraussetzungen freiwillig zurückkehrende Afghanen „kommen in den meisten Fällen bei Familienangehörigen, zum Teil auch in ihrer ehemaligen Unterbringung unter, was die in der Regel nur sehr knapp vorhandenen Ressourcen (Wohnraum, Versorgung) noch weiter strapaziert“. Das Auswärtige Amt verweist in dem Lagebericht Afghanistan auch auf die Tatsache, dass es weiterhin einen Flüchtlingsstrom aus Afghanistan in fünfstelliger Größenordnung gibt. Vor allem aus Nordafghanistan flüchteten weiterhin Afghanen wegen unzureichender Versorgung und kriegerischen Auseinandersetzungen nach Pakistan. Anders als UNHCR weist das Auswärtige Amt seriöserweise darauf hin, dass bei der Berichterstattung zu Afghanistan zu berücksichtigen sei, „dass die Gewinnung korrekter Information in Afghanistan – insbesondere außerhalb der Hauptstadt Kabul – nach wie vor außerordentlich schwierig ist.“ Zur Sicherheitslage äußert sich das Auswärtige Amt weniger optimistisch als UNHCR: „Die Sicherheitslage hat sich für afghanische Staatsangehörige weiterhin landesweit nicht verbessert, in mancher Beziehung sogar verschlechtert. Nach der Winterpause 2002/2003 sind in verschiedenen Teilen des Landes entsprechend traditionellem Muster zwischen militärischen und politischen Rivalen bittere Kämpfe ausgebrochen bzw. erhebliche Spannungszustände entstanden. Gewaltsame Auseinandersetzungen dauern in etlichen Provinzen regional bzw. lokal fort bzw. können wieder aufleben. Eine Rückkehr dorthin ist nicht ohne Risiko für Leib und Leben möglich.“ Islamistische Kräfte würden im Osten, Südosten und Süden von Afghanistan militärisch bekämpft. Ein dauerhafter Ausgleich zwischen innerafghanischen Fraktionen sei noch nicht in greifbare Nähe gerückt. Es fehle an Verwaltungsstrukturen. Von einem auch nur ansatzweise funktionierenden Justizwesen könne nicht gesprochen werden. Es bestehe keine Einigkeit über die Gültigkeit und die Anwendbarkeit von Rechtssätzen. Nicht einmal die Texte der wichtigsten afghanischen Gesetze seien vorhanden. Im Raum Kabul sei die Sicherheitslage aufgrund der Präsens der ISAF-Truppen vergleichsweise zufriedenstellend, bleibe jedoch fragil. Die Aussage von UNHCR, seit Mitte 2003 sei die Lage dort für freiwillige Rückkehrer „ausreichend sicher“, wird lediglich zitiert. Das Auswärtige Amt relativiert dem gegenüber: „Für frühere Bewohner Kabuls ist sie in Teilen ausreichend sicher.“ Dann folgen ausführliche Hinweise zu Sicherheitsproblemen. Aktuelle Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zielen jedoch gerade darauf ab, einen Großteil der afghanischen Asylantragsteller auf eine inländische Fluchtalternative im Großraum Kabul zu verweisen.

Weiter weist der Lagebericht darauf hin, dass sich auch für die internationale Gemeinschaft die Situation in Afghanistan verschlechtert hat und es wiederholt zu Übergriffen auf Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen gekommen ist.

Das Auswärtige Amt weist weiterhin auf Binnenvertreibungen in großen Teilen des Landes hin sowie auf Fälle von Plünderungen und Erpressungen, deren Opfer häufig Binnenvertriebene und Rückkehrer sind, von denen angenommen werde, dass sie über finanzielle Ressourcen und oder Rückkehrbeihilfen verfügen.

Das Auswärtige Amt spricht von einem praktisch landesweit bestehenden Zustand weitgehender Rechtlosigkeit des Einzelnen trotz intensiver internationaler Bemühungen und institutioneller Fortschritte. Auch komme es weiterhin zu Repressionen gegen ethnische Gruppen und Minderheiten sowie gegen politisch Andersdenkende. Opposition gegen Warlords, Drogenbarone, Regionalkommandeure und Milizenführer im jeweiligen Machtbereich werde unterdrückt und führe zu harten Sanktionen. Frauen seien der Willkür von Machthabern in besonderer Weise ausgeliefert. Ein Minimum an sozialer Sicherheit sei nicht vorhanden. Ebenso wenig gäbe es hinreichende Möglichkeiten, einen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Die Diskrepanz zwischen dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes und der Erfolgsmeldungen der Genfer Zentrale von UNHCR könnte nicht größer sein. Unter dem Druck der Nachbarstaaten zur Organisation einer umfassenden „freiwilligen“ Rückkehr des größten Teils der afghanischen Flüchtlinge sowie der Flüchtlingsaufnahmestaaten außerhalb der Region und der Hauptgeberländer für humanitäre Hilfe droht UNHCR eher Teil des Problems als seiner Lösung zu werden.

*      Welche Motive afghanische Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten zu einer Rückkehr treiben, ergibt sich aus einem neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Iran. So heißt es im Lagebericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage im Iran vom 2. Juni 2003:
aa. Die Akzeptanz der afghanischen Flüchtlinge durch die iranische Bevölkerung ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Es gibt einzelne Berichte über gewaltsame Übergriffe der einheimischen Bevölkerung auf Afghanen. Die Regierung strebt eine möglichst schnelle Repatriierung an. Am 3.4.2002 wurde ein Drei-Parteien-Abkommen zwischen den Regierungen von Afghanistan und Iran sowie dem UNHCR unterzeichnet. Das Abkommen legt den rechtlichen und operativen Rahmen für die freiwillige Rückkehr von Afghanen aus Iran fest.
bb. Die große Mehrheit afghanischer Flüchtlinge in Iran hat keinen legalen Status und besitzt lediglich einen Registrierungsnachweis, an den sich keine Rechte knüpfen. Etwa 500.000 Afghanen haben in den neunziger Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Weiteren 100.000 Afghanen wurden als politischen Flüchtlingen (20.000 Personen) oder aus humanitären Gründen (80.000) sog. „Joint Programme Certificates“ des Innenministeriums und des UNHCR ausgestellt, deren Verlängerung bei Entfallen der Fluchtgründe abgelehnt werden kann. Einige Hundert Personen besitzen einen Flüchtlingspass, der auf die Genfer Flüchtlingskonvention Bezug nimmt.
Im April 2001 wurde ein generelles Arbeitsverbot für afghanische und irakische Flüchtlinge verhängt und konsequent durchgesetzt. Iraner, die als Arbeitgeber gegen das Verbot verstoßen, müssen mit Geld- und Gefängnisstrafen rechnen.
cc. Die iranischen Behörden waren bemüht, die afghanischen Flüchtlinge über das Land zu verteilen. Dennoch halten sich die meisten afghanischen Flüchtlinge in den Ostprovinzen Irans und in Teheran auf. Weniger als 5 % der afghanischen Flüchtlinge leben in Flüchtlingslagern, die sich vorwiegend in den Ostprovinzen Irans befinden. Reisen außerhalb ihres Aufenthaltsortes müssen angezeigt werden. Die materielle Lage der in Camps lebenden Flüchtlinge ist schwierig.
dd. Seit einigen Jahren erhalten in Iran lebende Afghanen, die in ein Drittland ausreisen wollen, in der Regel nach Abgabe ihres evtl. vorhandenen Flüchtlingsausweises nur noch ein „final exit visa“. Dies bedeutet, dass sie, selbst wenn sie bisher eine Daueraufenthaltsberechtigung für Iran hatten, nicht zur Rückkehr berechtigt sind. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Iran nicht bereit ist, über Iran in Drittländer ausgereiste Afghanen wieder zurück zu übernehmen.

*      Der Transit des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens steht seit langem wieder einmal im Brennpunkt der Ereignisse. Die Evangelische Öffentlichkeitsarbeit hat den Behörden in einer Pressemitteilung vom 8. August 2003  vorgeworfen, Kinder von ihren Müttern zu trennen. Zweimal innerhalb von 14 Tagen seien im Flughafen Mütter von ihren Kindern getrennt und in Haft genommen worden, während man die Kinder ohne Erziehungsberechtigte im Flughafentransit zurückgelassen habe. Lösungen müssten gesucht werden, um solche Situationen künftig im Sinne des Kindeswohls zu regeln. Auf dem Rücken von Kindern dürfte Zuständigkeiten nicht so hin und her geschoben werden, dass sie letztendlich die Leidtragenden seien.

*      Die FDP-Fraktion im Nordrhein-Westfälischen Landtag hat sich in einem Antrag (Lt-Ds 13/4161)  dafür eingesetzt, das duale Ausbildungssystem für junge, geduldete Ausländer zu öffnen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, „dass jungen geduldeten, abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlingen, die in absehbarer Zeit aus humanitären Gründen nicht ins Heimatland abgeschoben werden können, anstelle einer Duldung – abweichend von § 30 Abs. 3 AuslG – eine Aufenthaltsbefugnis für die Dauer einer Berufsausbildung erteilt wird“. Die Begründung des Antrages zeigt, dass man sich ernsthaft mit der Situation der Betroffenen auseinandergesetzt hat.

*      Über Proteste im Rendsburger Abschiebeknast berichtet der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. in einer Presseerklärung vom 2. August 2003 .. 33 Häftlinge hatten sich dort über die schlechte Qualität der Gefängnisverpflegung, den Mangel an sportlichen Betätigungsmöglichkeiten und über die in vielen Fällen lange Haftdauer beschwert. Eines der Resultate: Umverlegungen in andere Haftanstalten.

*      Einen Suizidversuch aus Angst vor Abschiebung hat eine 32jährige Kenianerin im zentralen Abschiebegefängnis Brandenburgs in Eisenhüttenstadt nur knapp überlebt. Am 30. Mai 2003 trank sie ein giftiges Haarpflegemittel und wurde auf die Intensivstation des Potsdamer Krankenhauses gebracht, wie die Junge Welt vom 20. August 2003 berichtet. Die immer noch in ärztlicher Behandlung Befindliche gibt an, sie sei in Kenia als Mitglied einer religiösen Sekte, die politische Ambitionen hegte, von der Regierung verfolgt worden.

*      Ein abgelehnter Asylbewerber aus Algerien wirft algerischen Sicherheitsbeamten vor, ihn bei einem Abschiebungsversuch auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen am 15. Juni 2003 beschimpft und misshandelt zu haben. Seine Angaben gab er einem Seelsorger zu Protokoll. Der Betroffene hält sich seit 1998 in Deutschland auf und hatte angegeben, im Jahre 1997 aus der algerischen Armee desertiert zu sein, was als Asylgrund nicht anerkannt wurde. Im Jahre 1998 und 1999 habe er 13 Monate in Abschiebungshaft verbracht und seit dem mit einer Duldung in Deutschland gelebt. Nach Entzug der Duldung sei er am 29. Mai 2003 erneut in Abschiebungshaft genommen worden und von dort aus habe man ihn am 15. Juni 2003 überraschend mit seiner Abschiebung konfrontiert. Mit der Air Algerienne sollte er nach Algier ausgeflogen werden. Auf dem Flughafen habe ihn eine Gruppe von ca. 10 BGS-Beamten erwartet. Diesen habe er erklärt, dass er die Maschine nicht freiwillig betreten werde, weil er in Algerien um sein Leben fürchten müsse. Er sei daraufhin gewaltsam die Gangway hinaufgeschoben worden. Im Inneren des Flugzeugs hätten sich 5 algerische Sicherheitsbeamte in Zivil auf ihn gestürzt, ihn beschimpft, getreten und gewürgt. Er habe um Hilfe geschrieen und sich während des Gerangels mit einem Einwegrasierer aus Plastik, den er noch aus der Abschiebungshaft hatte, drei tiefe Schnitte in den linken Unterarm beigebracht. Daraufhin hätten zwei BGS-Beamte das Flugzeug betreten, ihn aus dem Griff der algerischen Sicherheitsbeamten gelöst und aus der Maschine gebracht. Nach medizinischer Versorgung sei er am folgenden Tag im Gewahrsam des BGS verblieben und am 17. Juni 2003 nach Berlin in Abschiebungshaft gebracht worden.
Die Praxis, dass algerische Sicherheitsdienste Abgeschobene noch auf dem Frankfurter Flughafen in die eigene „Obhut“ übernehmen, existiert seit Jahren. Es ist dies jedoch der erste Bericht, bei dem ein massiver Übergriff von Seiten der algerischen Sicherheitsbeamten in Rede steht. Ein Asylfolgeantrag ist gestellt.

*      Die Praxis, abgelehnte Asylbewerber von angeblichen Experten ihres Herkunftsstaates außerhalb von Botschaften verhören zu lassen, ist auf Kritik gestoßen, nachdem PRO ASYL in zwei Presseerklärungen  4. August  und 15. August 2003  entsprechende Vorfälle öffentlich gemacht. Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages und die zuständigen Abgeordneten der Grünen würden diesen Vorfall zum Anlass nehmen, die gesetzlichen Grundlagen dieses Verfahren zu überprüfen, so Jutta Graf vom Büro des migrationspolitischen Sprechers, Josef Winkler, zur taz vom 16. August 2003. Keine Auskunft will das BMI weiterhin darüber geben, ob in den Vereinbarungen mit den mutmaßlichen Herkunftsstaaten der zwangsvorgeführten Personen definiert ist, welche Qualifikation die eingesetzten „Experten“ haben. Der Einsatz chinesischer Polizisten allerdings sei vertretbar.

*      Theresia Bauer, die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen in Baden-Württemberg hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 4. August 2003 gefordert, die im Lande geplante Reform der Flüchtlingsunterbringung dürfe nicht auf dem Rücken der Kommunen und Flüchtlinge ausgetragen werden. Die geplante Reform zielt u.a. darauf ab, den Aufenthalt von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften weiter zu verlängern, indem neue Tatbestände hierfür geschaffen werden. Betroffen sind Personen, deren Aufenthalt aus von ihnen angeblich selbst zu vertretenden Gründen nicht beendet werden kann, sowie Asylfolgeantragsteller, selbst wenn sie schon eine andere Unterkunft hatten. Das bisherige differenzierte System der Kostenerstattung des Landes an die Kommunen würde durch eine pauschalierte Ausgabenerstattung ersetzt werden, hinter der sich nach Ansicht der Grünen eine drastische Ausgabenkürzung verbirgt. Die pauschale Ausgabenerstattung ohne Berichtspflicht erschwere letztendlich die Überprüfung, ob und wie die Gebietskörperschaften die übertragenden Aufgaben erfüllen. Es werde immer weniger möglich sein, die unterschiedliche Praxis der unteren Verwaltungsbehörden zu vergleichen, so Bauer. Dieser Nachteil dürfte der Landesregierung allerdings eher lieb sein. Welche Qualität zu welchem Preis erbracht wird – also die Frage der Qualitätskontrolle und des Verbraucherschutzes – hat kaum eine deutsche Landesregierung in den letzten Jahren jemals interessiert.

Meldungen aus dem europäischen Ausland

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf Presseberichte und auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet, eine Veröffentlichung der Migration Policy Group (MPG), Brüssel,. Migration Policy Group 205 rue Belliard, box 1, B – 1040 Brussels, Tel. & Fax +32 2 230 3750,E-Mail: mns@migpolgroup.com

*      Belgien
Die nationale Ausländerbehörde macht Druck auf die Regierung, zwei weitere Abschiebungshaftanstalten, eine in Wallonien, eine in Flandern einzurichten. Die Regierung sieht dem gegenüber vor dem Hintergrund eines Rückgangs der Zugangszahlen von Asylsuchenden keinen Grund hierfür. Die aktuell leer stehenden Kapazitäten in existierenden Abschiebungshaftanstalten rühren nach Auffassung des Leiters der nationalen Ausländerbehörde daher, dass unzureichende Anstrengungen unternommen würden, Ausländer nach Abschiebungsandrohung zu inhaftieren und tatsächlich abzuschieben. Wenn die hierfür zuständigen Gemeinden einen schärferen Kurs einschlügen, würden die Kapazitäten der Abschiebungshaft bei weitem nicht ausreichen.

*      Dänemark
Pia Kjaersgaard,
Parteichefin der ausländerfeindlichen Dänischen Volkspartei hat sich erneut dafür eingesetzt, dass sich Dänemark von zentralen Menschenrechtsabkommen verabschieden soll. Es müsse eine Lösung zur Reduktion der Emigration gefunden werden, und wenn dies die einzige Lösung sei, dann sollte man das tun, sagt Kjaersgaard, deren Partei nicht in der Regierungsverantwortung steht. Die liberalkonservative dänische Regierung ist jedoch auf Unterstützung bei Gesetzesvorhaben angewiesen. Angehörige anderer Parteien haben das Ansinnen von Frau Kjaersgaard zurückgewiesen.

*      Dänemark
Ende Juli versuchte die dänische Polizei, die zwangsweise Abschiebung von zehn Afghanen in ihr Herkunftsland durchzusetzen. Acht der Betroffenen tauchten unter, zwei wurden in Polizeibegleitung nach Kabul geflogen. Die symbolische Absicht scheint deutlich: die Abschiebungen wurden just zu dem Zeitpunkt betrieben, als die dänische Volkspartei gedroht hatte, ihre Unterstützung für die Minderheitenregierung zurück zu ziehen. Zu ihren erklärten Absichten gehört die Umsetzung eines Planes, alle abgelehnte Asylsuchenden aus Dänemark abzuschieben.

*      Frankreich
Abschiebungen haben im ersten Halbjahr 2003
um 9,4 % zugenommen. Von 16.398 Abgeschobenen wurden 5.265 im Inland aufgegriffen, 5.812 wurden an der Grenze zurückgeschoben. Weitere 5.816 wurden auf der Basis des Schengen-Abkommens in andere Schengen-Staaten überstellt. Von den Abgeschobenen wurden 893 im Rahmen von Sammel-Abschiebungen, zumeist an Bord von Charter-Maschinen, abgeschoben.

*      Griechenland
Das Durcheinander um die Erteilung von Aufenthaltstiteln für die potenziell von einer Legalisierung Begünstigten, die den Zeitraum zwischen Juni und August betraf, 2001 hält an. Nach Ablauf einer Frist am 30. Juni 2003 waren immer noch 50.000 Ausländer nicht in der Lage, ihren Antrag bei den griechischen Behörden wirksam anzubringen. Gründe: bürokratische Hindernisse, behördliche Desorganisation und ständig wechselnde oder unklare Regelungen. Viele betroffene Migranten werfen den Behörden auch vor, sie von einer Antragstellung abgehalten zu haben. Den für den anhaltenden Behördenskandal zuständigen griechischen Innenminister Costas Skandalidis hielt das Alles nicht davon ab, denjenigen, die ihre Anträge erst kurz vor Ablauf der Frist einreichen konnten, die Warnung zukommen zu lassen, dass sie unter Umständen abgeschoben werden. Kurz nach Ablauf der Frist kam es in Athen und anderen größeren Städten zu umfangreichen Polizeikontrollen gegen mutmaßliche „illegale“ Imigrantinnen und Imigranten.

*      Großbritannien
Der britische Premier Tony Blair hat einen China-Besuch genutzt, um Peking zu mehr Kooperation im Umgang mit illegaler Emigration aufzufordern. Chinas Vertreter soll nach einem Bericht der Times vom 25. Juli 2003 aufgefordert worden sein, die Rücknahme chinesischer Staatsangehöriger ohne Aufenthaltsstatus aus Großbritannien möglich zu machen. Wie andere europäische Staaten sieht sich Großbritannien dem Problem gegenüber, dass China bislang extrem zurückhaltend bei der Ausstellung von Rückreisedokumenten war, wenn Identitätsnachweise nicht vorlagen.

*      Großbritannien
Der Oberrabbiner Großbritanniens Dr. Jonathan Sacks hat sich in einem Interview mit dem Sunday Telegraph am 6. Juli 2003 zu Asylfragen geäußert und das Land als im Belagerungszustand befindlich bezeichnet („besieged“). Offene und wohlhabende Staaten seien, um mit dem Philosophen Michael Walzer zu sprechen, wie Eliteuniversitäten belagert von Antragstellern und nicht in der Lage, sie alle zuzulassen.
Allein der Druck der großen Zahl von Asylsuchenden im 21. Jahrhundert werde den Westen zur Entwicklung einer neuen Ethik zwingen, die vermutlich in der Einrichtung regionaler Schutzzonen unter der Ägide der Vereinten Nationen bestehen könnte, so der Vorschlag des Chef-Rabbiners, der damit Tony Blairs Pläne aufgreift. Seine Äußerungen wurden allerdings von anderen Mitgliedern der jüdischen Gemeinde Großbritanniens mit Erstaunen und Betroffenheit aufgenommen.
Unterstützung finden Blairs Pläne auch auf der äußersten Rechten. Am 24. Juli 2003 hat die rechte Denkfabrik Migration Watch UK die Regierung aufgefordert, sich aus internationalen Menschenrechtsabkommen zurück zu ziehen, die wie eine Zwangsjacke wirkten und die britische Regierung daran hinderten, im wohl verstandenen Interesse des britischen Volkes oder genuiner Flüchtlinge zu handeln. Tony Blair hatte in einem Interview mit der BBC am 25. Januar 2003 dieselben Überlegungen für den Fall angekündigt, dass die Asylbewerberzahlen durch andere Maßnahmen der Regierung nicht drastisch zu reduzieren wären.

*      Italien
Während Aktivisten eines Noborder-Camps am Militärflughafen von Bari palese eine Protestaktion durchführten, gelang es einer Reihe von Zwangsinsassen aus dem dortigen Internierungs- und Durchgangslager zu entkommen. Das noborder network berichtet über die Aktion.

*      Niederlande
Eine Amnestie für Asylsuchende mit langjährigem Aufenthalt hatte es geben sollen, so jedenfalls hatten es die regierenden Koalitionsparteien am 16. Mai 2003 angekündigt. Begünstig werden sollte eine nach den Vorstellungen der Koalition relativ kleine Gruppe von Asylsuchenden, deren mehrjährige Wartezeit auf eine Entscheidung im Asylverfahren auf Sachverhalte zurückgeht, für die die Verantwortung bei Administration und Regierung liegt. Der ursprüngliche Vorschlag des früheren Ministers für Ausländerfragen, Hilbrand Nawijn, war ein anderer gewesen. Aufenthaltstitel sollten die wenigen Asylsuchenden erhalten, die seit mindestens fünf Jahren auf eine Entscheidung in erster Instanz warten, die Niederländisch sprechen und sich in die Gesellschaft integriert haben. In den folgenden Debatten hatten sich Mehrheiten für die Bedingung gefunden, dass die potenziell Begünstigten einer solchen Amnestie nicht straffällig geworden sein sollten und aus Ländern kommen sollten, die in jüngster Vergangenheit Schauplatz von Krieg und Bürgerkrieg oder Menschenrechtsverletzungen waren.
Obwohl die Kriterien für die Inanspruchnahme der Amnestie bislang noch nicht vorliegen, sind offenbar die meisten bislang eingereichten Anträge mit Standardbriefen zurück gewiesen worden. Der Niederländische Flüchtlingsrat VVN konnte beim besten Willen kein System erkennen, das den Entscheidungen zugrunde lag. Die niederländische Emigrationsbehörde hat sich geweigert zu offenbaren, wie viele Anträge bereits abgelehnt wurden.

*      Norwegen
Nach einem Bericht der Zeitung Aftenposten vom 2. Juli 2003 hat der Chef der Nationalen Kriminalpolizei die Forderung erhoben, alle Asylsuchenden ohne gültige Identitätspapiere zu inhaftieren. Sie sollten währen der ganzen Asylverfahrensdauer in Haft bleiben. Bis 1996 hatten ähnliche Regelungen in Norwegen gegolten, waren jedoch nach dem Selbstmord eines Asylsuchenden geändert worden.

*      Norwegen
Nach Ansicht des norwegischen Immigrationsdirektorats erhalten zu wenige Asylsuchende einen Flüchtlingsstatus. Eine interne Arbeitsgruppe soll nun ermitteln, warum viele Asylsuchende, die sich eigentlich für den Flüchtlingsstatus qualifizieren könnten, lediglich eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Erste Vermutungen gehen dahin, dass dies an dem nicht ausreichenden Training der Mitarbeiter liegt. Ebenso wird vermutet, dass die zuständigen Bediensteten manchmal den humanitären Status schlicht gewähren, um Bearbeitungszeit zu sparen.

*      Norwegen/Dänemark
Nach einem Bericht der taz vom 6. August 2003 bezahlte die norwegische Regierung russische und ukrainische TV-Teams im letzten Jahr für Horrorfilme. Potenzielle Asylsuchende sollten durch eine Schilderung der Zustände in norwegischen Flüchtlingsunterkünften und der schlechten Behandlung von Asylsuchenden abgeschreckt werden. Das Osloer Innenministerium hält die Aktion für einen Erfolg, was die Zahlen der als offensichtlich unbegründet abgewiesenen Asylsuchenden aus Russland und der Ukraine zu bestätigen scheinen. Statt 4.000 sind es inzwischen nur noch 400. Allerdings verzeichnen inzwischen Norwegens Nachbarländer Schweden und Finnland wachsende Antragstellerzahlen aus den selben Ländern. Dänemark möchte das norwegische Programm nachahmen und hat dabei Asylantragsteller aus Serbien und Montenegro im Auge.

*      Österreich
Bei einer Massenschlägerei im Lager Traiskirchen kam ein tschetschenischer Asylbewerber ums Leben. Flüchtlingsbetreuer hatten mehrmals vor einer Eskalation gewarnt,
der österreichische Innenminister Strasser hat trotzdem nicht reagiert. Dies berichtet das österreichische Magazin „Falter“ unter der Überschrift „Traiskirchen: Flüchtlingsbetreuer haben vor einer Eskalation gewarnt“ in seiner Ausgabe 33/03 von 13. August 2003. Während das Büro des österreichischen Innenministers der Auffassung ist, die Vorfälle seien nicht vorhersehbar gewesen, weisen Nichtregierungsorganisationen auf frühzeitige Warnungen. In Kritik geriet auch die vor einiger Zeit mit der Betreuung im Lager beauftragte deutsche Firma European Homecare. Von deren Seiten allerdings wird jede Verantwortung zurückgewiesen. Man überlege bereits Klagen gegen Caritas und die Organisation SOS Mitmensch, weil diese Vorwürfe verbreitet hätten, die Flüchtlinge würden nur mangelhaft betreut.
Innenminister Strasser stellt sich hinter die Arbeit von European Homecare und neigt zur Stigmatisierung tschetschenischer Flüchtlinge, wie ein Interview von Ö3 im Mittagsjournal vom 12. August 2003 belegt. Gefragt, auf welche Informationen er sich bei seinen Aussagen über tschetschenische Flüchtlinge bezieht, antwortet Herr Strasser: „Mein Zitat war, dass wir erkennen müssen, dass es sich bei tschetschenischen Asylwerbern um Asylwerber handelt, die eine neue Qualität von Aggression nach Europa gebracht haben.“ Die Betreuungsqualität habe sich, seit European Homecare die Arbeit übernommen hat, verbessert.
Die österreichische Zeitung „derStandard“ vom 11. August 2003 berichtet über den 30-jährigen Sascha Korte als den jugendliche Frontmann der Flüchtlingsbetreuung von European Homecare. Der mache kein Geheimnis daraus, dass sich die Dienstleistung Flüchtlingsbetreuung gewinnbringend betreiben lasse. Dafür stelle das Unternehmen allerdings auch Sozialarbeiter und Berater in Flüchtlingsheimen und Wohnprojekten. Entstanden sei das Unternehmen mit 310 Mitarbeitern und Sitz in Essen in den 90er-Jahren, als nach dem Fall der Berliner Mauer „plötzlich unzählige aus Ostdeutschland Flüchtende mit Decken und einer Schlafstelle zu versorgen waren“, so die Darstellung, deren historische Merkwürdigkeiten entweder Korte oder dem „Standard“ zuzuordnen sind. Unzufrieden ist Korte laut „derStandard“ mit dem Bild von European Homecare in der Öffentlichkeit: die guten, karitativen oder staatlichen Organisationen gegen die bösen privaten. European Homecare setzt auf Expansion. Mit einigen EU-Beitrittsländern hat Korte bereits Kontakt aufgenommen, um dort künftig bei der Behebung des „Flüchtlingsproblems“ behilflich zu sein.

*      Österreich
Ebenso unbekümmert
, so die Frankfurter Rundschau vom 12. August 2003, bewertet Strasser auch die Todesumstände im Fall des Mauretaniers Cheibani Wague im Juli bei einem Folklore-Festival in Wien. Polizei wurde gerufen, weil der Mauretanier randalierte. Am Ende der polizeilichen Amtshandlung war der 33-jährige tot. Ein Amateurvideo zeigt Sanitäter, die auf dem bäuchlings am Boden Liegenden stehen. Polizisten ermitteln nun gegen Polizisten. Angeblich natürlich „völlig unabhängig“. Mit dem Fall beschäftigt sich ausführlich das Wiener Magazin „Falter“ Nr. 30/03 vom 23. Juli 2003 unter den Überschriften „Tod, Lügen und ein Video“ sowie „Kottan gegen Kottan“.

*      Rumänien
Die rumänische Grenzpolizei hat in einer Stellungnahme vom 25. Juli 2003 darüber informiert, dass man inzwischen die Pässe von mehr als 9.000 rumänischen Staatsangehörigen eingezogen habe. Betroffen sind von dem damit verbundenen fünfjährigen Ausreiseverbot Abgeschobene aus westeuropäischen Staaten.

*      Spanien/Marokko
Seit dem Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen Spanien und Marokko im Februar 1992 spielt sich ein zäher diplomatischer Krieg um dessen Umsetzung ab. Marokko, so die spanischen Vorwürfe, stellt hohe Anforderungen an konkrete Beweise, dass aus Spanien Abgeschobene tatsächlich zuvor über Marokko gereist sind. Allerdings hat Marokko im Juni ein verschärftes Ausländergesetz eingeführt, das härtere Strafen im Zusammenhang mit „Menschenschmuggel“ vorsieht. Bei einer Konferenz über Immigration in Rabat am 26. Juli 2003 hat der frühere marokkanische Kommunikationsminister Messari zum ersten Mal umfassendere Zahlen vorgelegt und behauptet, im Jahre 2002 hätten marokkanische Behörden knapp 32.000 potenzielle illegale Immigranten auf dem Weg nach Spanien sistiert, darunter 16.141 Marokkaner, 13.424 Menschen aus Staaten südlich der Sahara, 1.445 Algerier und 729 Personen aus verschiedenen asiatischen Staaten.

*      Spanien/Mauretanien
Am 2. Juli 2003 haben die spanische Außenministerin Palacio und ihr Mauretanisches Gegenüber ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterschrieben. Mauretanien hat sich darin verpflichtet, nicht nur seine eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, die in Spanien oder beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden, sondern auch Angehörige anderer afrikanischer Staaten, die Mauretanien zuvor als Transitland durchquert haben. Die Zahl der sich illegal in Spanien aufhaltenden mauretanischen Staatsangehörigen ist gering. Spanien versucht auf dem Wege des Rückübernahmeabkommens offensichtlich, sich Menschen aus anderen subsaharischen Staaten zu entledigen. Diese stammen vorrangig aus Mali, Nigeria und dem Senegal und nutzen Mauretanien als Sprungbrett auf dem gefährlichen Weg in Richtung Kanarische Inseln. Ob das Rückübernahmeabkommen die von Spanien erhoffte Wirkung zeigen wird, wird von vielen Faktoren abhängen, darunter nicht zuletzt vermutlich materiell flankierende Maßnahmen. Ob Mauretanien sich zum spanischen „Dumping-Ground“ für Abgeschobene mit ungeklärter Staatsangehörigkeit entwickelt, wird wohl auch von der Stimmung im Lande selbst abhängen.

*      Spanien
Statistisches Rätselraten auch auf der anderen Seite der Straße von Gibraltar. Am 1. Juli 2003 hat der spanische Innenminister Acebes Zahlen vorgestellt, die zumindest geeignet sind, das zu belegen, was Experten seit langem wissen: Dass die spektakulären Bootsflüchtlinge nur einen kleinen Teil der Menschen ausmachen, die vermutlich in Spanien ohne Rechtsstatus leben. Die große Mehrheit betrete, so Acebes, das Land mit gültigen Einreisevisa und bleibe nach deren Ablauf. In Spanien sind allein im Jahre 2002 1,15 Millionen mehr Einreisen von Afrikanern und Lateinamerikanern registriert worden als Ausreisen. Auch der Innenminister musste jedoch zugeben, dass die Differenz nicht unbedingt bedeute, dass alle nicht Ausgereisten in Spanien als Papierlose lebten. Sie könnten auch in andere Schengen-Staaten weiter gereist sein. Es gilt jedenfalls als sehr unwahrscheinlich, dass die Zahl der heimlichen Immigranten in Spanien im Jahre 2002 tatsächlich um 1 Million gewachsen ist. Unter allen EU-Mitgliedsstaaten hat Spanien die einzigartige Möglichkeit, dass sich alle Ausländer, ob mit oder ohne Aufenthaltserlaubnis, zumindest bei den lokalen Behörden registrieren lassen können. Viele MigrantInnen tun dies oft in der Hoffnung, eines Tages ihren Aufenthalt legalisieren zu können oder medizinische Notfallversorgung zu erhalten. Aus diesem Grund könnte sich eine annähernd realistische Zahl der sich in Spanien aufhaltenden irregulären MigrantInnen aus der Differenz der in der nationalen Statistik erfassten legalen Aufenthaltstitel und der Zahl der Ausländerinnen ergeben, die sich bei den örtlichen Behörden haben registrieren lassen. Im Jahre 2001 waren es 463.957 AusländerInnen, die lediglich auf Gemeindeebene registriert waren, nicht aber in der nationalen Statistik auftauchen.


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