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Infoservice Nr. 78 - Mai 2003

Die Innenminister und –senatoren der Länder haben am 14. und 15. Mai 2003 in Erfurt ihre turnusmäßige Frühjahrstagung durchgeführt. Schwerpunkt u.a.: Fragen der Rückführung von Flüchtlingen aus dem Irak, Afghanistan und dem Kosovo. Die Beschlüsse hat PRO ASYL in einer Presseerklärung vom 15. Mai kritisiert. So soll bei der Rückführung von Minderheiten in das Kosovo Druck auf die Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) zur Erweiterung der Rückführungsmöglichkeiten ausgeübt werden. Dies betrifft insbesondere ca. 30.000 Roma, die bislang noch von der Rückführung/Abschiebung ausgenommen worden sind. Aber auch die Situation anderer Minderheiten ist höchst problematisch.
Zur Sicherheitslage in Afghanistan hatte sich UNHCR am 14. Mai 2003 in einer Presseerklärung mit der Überschrift „Prekäre Sicherheitslage berücksichtigen" geäußert. Diese hat sich u.a. nach Informationen des UN-Sondergesandten für Afghanistan Lakhdar Brahimi erheblich verschlechtert. Dennoch hielten die Innenminister es für nötig, im Rahmen psychologischer Kriegsführung ein Rahmenkonzept für Rückführungen nach Afghanistan zu verabschieden. Allerdings enthält dies keinen Zeitpunkt für den Beginn der Rückführungen.
Mit evidenten Problemthemen, die über die Flüchtlingsorganisationen an die Innenministerkonferenz herangetragen worden waren, haben sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erst gar nicht befasst. Kein Wort findet sich über die katastrophale Menschenrechtslage in Tschetschenien oder einen Abschiebungsstopp angesichts der dramatischen Entwicklung und der Häufung der Probleme in der Demokratischen Republik Kongo.
Wenig beachtet wurde der von derselben Innenministerkonferenz behandelte Tagesordnungspunkt „Verweigerte Mitwirkung von Ausländern bei ärztlichen Begutachtungen in Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen". Für ärztliche Untersuchungen zur Abklärung von Vollzugshindernissen im Rahmen ausländerrechtlicher Maßnahmen, insbesondere bei der Feststellung der (Flug-) Reisetauglichkeit wird eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für erforderlich gehalten. Dies heißt wohl auch, dass die bisherigen Praktiken für rechtlich fragwürdig gehalten werden. Hinsichtlich der ärztlichen Untersuchungen soll eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums bis zur nächsten Innenministerkonferenz prüfen, ob bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft, gegebenenfalls erst bei einem nochmaligen Hinweis auf die drohenden Rechtsfolgen, nicht bei (evidenter) Gefährdungslage, die Reisefähigkeit unterstellt werden kann. Im Klartext: Man möchte erreichen, dass bei einem (angeblichen) Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, wozu auch die Verweigerung einer Untersuchung bei einem der ominösen Fachärzte für Abschiebungen gehören könnte, die Reisefähigkeit einfach fingiert wird.

Wie bereits in einer Vorausgabe berichtet, hat das Bundesamt in mehreren Außenstellen Widerrufsverfahren für Flüchtlinge aus dem Kosovo eingeleitet. Anerkennende Entscheidungen aus dem Zeitraum, für den jetzt Widerrufsverfahren eingeleitet werden, waren oftmals nicht ausführlich begründet, so dass die Entscheider nunmehr nochmals eingehend prüfen müssen. Die Betroffenen werden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Viele Flüchtlinge reagieren auf die entsprechenden Schreiben nicht. Wenn abgewartet wird, bis das Widerrufsverfahren abgeschlossen ist und das Bundesamt dies der Ausländerbehörde mitteilt, kann es zu spät sein, um in das ausländerrechtliche Verfahren noch eingreifen zu können. Beratungsstellen und Rechtsanwälte sollten die Flüchtlinge daher auf die entsprechenden Schreiben des Bundesamtes vorbereiten und in den geforderten Stellungnahmen auch auf die Gründe für eine mögliche Festigung des Aufenthaltes eingehen. In allen in Frage kommenden Fällen muss geprüft werden, ob ein Antrag auf Aufenthaltsberechtigung in Frage kommt.

Nach dem sogenannten Memorandum Of Understanding zwischen der UNMIK und dem Bundesinnenministerium sollen bis Ende des Jahres 2003 keine Abschiebungen von Roma und Serben in das Kosovo stattfinden. Die Angehörigen dieser beiden Gruppen haben, einen bislang dreijährigen Aufenthalt vorausgesetzt, Anspruch auf Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, der gegebenenfalls durchgesetzt werden muss. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat weist auf einschlägige positive Entscheidungen des VG Lüneburg hin.

Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten will die Frage des Vorhandenseins einer inländischen Fluchtalternative für russische Staatsangehörige tschetschenischer Volkszugehörigkeit in allen anderen Landesteilen der russischen Föderation, insbesondere in Dagestan und Inguschetien, geklärt wissen. In den entsprechenden Begründungen der Anträge auf Zulassung der Berufung werden aktuelle Lageberichte nicht zur Kenntnis genommen, sondern die unterschiedliche Beurteilung der Fakten durch die Verwaltungsgerichte zugrunde gelegt. Tatarenmeldungen aus dem Umfeld der russischen Regierung werden dagegen zitiert: „Diese eher positive Einschätzung durch einen überwiegenden Teil der Rechtsprechung wird gestützt durch Presseberichte, wonach die russische Regierung mit gemäßigten und „moskautreuen" tschetschenischen Politikern und Geistlichen in Kontakt getreten und bemüht sei, Tschetschenien durch politische Lösungsansätze zu entschärfen. So hat Präsident Putin ein Referendum über eine Verfassung in Tschetschenien vorgeschlagen, was umgehend von der deutschen Regierungsspitze als „guter Ansatz" gewürdigt wurde." Dass Schröder aus diplomatischen Gründen einmal mehr gute Ansätze in Tschetschenien sehen möchte, wird umgehend zum Versuch, Tschetschenen das Verbleiben in Russland nahezulegen. Völlig entgegen der aktuellen Faktenlage werden Verwaltungsgerichte mit dem überholten Hinweis zitiert, dass Tschetschenen in großer Zahl Aufnahme in den angrenzenden Teilrepubliken, so auch in Inguschetien finden könnten. Trotz Asylbewerberzahlen, die in diesem Jahr auf dem niedrigen Niveau von 1987 angekommen sind, konnte sich der Bundesbeauftragte auch nicht enthalten, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung seines Antrages mit dem Argument der großen Zahl zu untermauern. „Infolge des Tschetschenienkonflikts hatten 1999 um fast 100 % mehr Asylsuchende mit einschlägigem Vorbringen in Deutschland um Schutz nachgesucht als im Vorjahreszeitraum. Für Januar-März 2000 stieg deren Anzahl nochmals um 20 % (...). Nicht nur im Jahr 2000, sondern weiterhin zählt die Russische Föderation zu einem der zehn aufkommensstärksten Herkunftsländer (...), wobei der Großteil der Schutzsuchenden ebenfalls zur tschetschenischen Volksgruppe gehört und sich im wesentlichen auf Gefährdungen wegen bzw. infolge des Tschetschenienkonflikts beruft." Das personell abgespeckte Amt des Bundesbeauftragten findet weiterhin Zeit für seine traditionelle Aufgabe: Anerkennungen um fast jeden Preis abzuwenden.


Bundesinnenminister Schily hat einen Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration berufen. Der entsprechenden Pressemitteilung vom 26. Mai 2003 sind auch dessen Mitglieder zu entnehmen. Ein ausgesprochener Spezialist für Flüchtlingsthemen ist nicht darunter.

Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat bereits im April 66 Forderungen zum Flüchtlingsrecht, Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht veröffentlicht. Hintergrund: Mit der Notwendigkeit der neuen Diskussion des Zuwanderungsgesetzes sei ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, Ansprüche zu formulieren. Hervorgehoben wird in dem Papier jeweils, wo eine Gesetzesänderung nötig und eine Veränderung auf dem Ordnungswege möglich ist. Damit werden Reformmöglichkeiten auch jenseits der festgefahrenen Zuwanderungsgesetzdiskussion aufgezeigt.

Konsequenzen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 fordern die Flüchtlingsräte mehrerer Bundesländer. Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem entsprechenden Beschluss darauf hingewiesen, dass immer dann, wenn ein ausreisepflichtiger Ausländer nicht „ohne Verzögerung (abgeschoben) werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss ... ist" ein gesetzlicher Anspruch auf die Erteilung einer Duldung besteht. Liege diese Voraussetzung vor, sei keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte. Immer noch müssen offenbar Duldungsansprüche gegen die Ausländerbehörden mit einstweiligen Anordnungen bei den Verwaltungsgerichten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes durchgesetzt werden.

Unter dem Motto „Einspruch! Gegen die Hamburger Flüchtlingspolitik" haben sich 28 Einrichtungen und Institutionen aus dem Migrationsbereich und zahlreiche Einzelpersonen des Hamburger öffentlichen Lebens zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Der Einspruch gilt den dramatischen Verschlechterungen der hamburgischen Migrations- und Flüchtlingspolitik. Sie ist geprägt von systematischen Rechtsbrüchen, einem rigiden Umgang mit kranken Flüchtlingen, extremen Abschiebungspraktiken. Im Rahmen eines Hearings am 19. Mai 2003 stellten Fachleute verschiedener Hamburger Organisationen und Institutionen die Einzelthemen einem fachkundig besetzten Podium dar. UNHCR-Vertreter Stefan Berglund machte deutlich, dass auch er die Fülle der vorgetragenen Probleme für mehr als ungewöhnlich halte und ein Gespräch mit Innensenator Schill suchen wolle. Zu den Problemen gehören: Die Verschleppung oder Nichtbearbeitung von Anträgen, die willkürliche Ablehnung von Befugnisanträgen, nötigende Verhaltensweisen von Seiten der Ausländerbehörde, Verweigerung der Akteneinsicht auch für Rechtsanwälte, das Anlegen getrennter Geheimakten, gelegentliche Falschangaben gegenüber Gerichten und Nichtumsetzung von Gerichtsbeschlüssen. Darüber hinaus sind die Praktiken bei der „Altersfeststellung" bei jugendlichen Flüchtlingen skandalös. Bei Abschiebungen finden überraschende Festnahmen in den Nachtstunden vermehrt statt – auch bei Familien mit Kindern und psychisch Kranken. Bei dem Hearing wurde vorgetragen, dass dabei regelmäßig keine Gerichtsbeschlüsse für die Festnahmen und das Aufbrechen der Wohnungen eingeholt werden. Eine umfassende Dokumentation zum Hearing wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das Robert-Koch-Institut hat am 24. März 2003 eine Anfrage zu gesundheitlichen Risiken HIV-positiver MigrantInnen bei Ausreise in afrikanische Länder beantwortet . Neben differenzierten Informationen zum Thema stellt das Robert-Koch-Institut abschließend fest: „Die Anerkennung einer nach ärztlichem Urteil behandlungsbedürftigen HIV-Infektion als Abschiebungshindernis so lange wie im Herkunftsland des Patienten eine angemessene medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist, würde daher de facto der Mehrzahl dieser Menschen erlauben zu überleben, es würde die Ernsthaftigkeit des deutschen Engagements bei der weltweiten Bekämpfung von Aids unterstreichen und müsste keineswegs zu einer die deutschen Sozialsysteme über Gebühr beanspruchenden Belastung durch gezielte Zuwanderung aus stark von Aids betroffenen Regionen führen. Nicht zuletzt würde es denen in die Verfahren involvierten deutschen Staatsbürgern eine Situation ersparen, in der sie das Lebensrecht von hilfsbedürftigen Personen mit zweierlei Mass messen müssen."

Am 22. Mai 2003 – dem Tag vor dem Verfassungstag – wurde der jährliche Grundrechtereport zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland der Öffentlichkeit präsentiert. In 34 Beiträgen zieht der sich als „alternativer Verfassungsschutz" verstehende Report Bilanz. Der von PRO ASYL mit herausgegebene Grundrechtereport enthält auch Beiträge zu Ausreisezentren, zum Zuwanderungsgesetz und zur Einführung des neuen Paragraphen 129 b Strafgesetzbuch, der terroristische Vereinigungen im Ausland betrifft. Der Grundrechtereport 2003 erscheint im Rowohlt-Verlag, Reinbek, (Reihe aktuell), ISBN 3-4l99l-234129-X, 240 S., 9,90 Euro und kann über PRO ASYL bestellt)werden.

Jungen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen soll die Aufnahme eines Studiums und einer Berufsausbildung ermöglicht werden. Dafür hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 15/1622 vom 30. April 2003) in Abgeordnetenhaus in Berlin eingesetzt. Junge Asylsuchende und Flüchtlinge brauchten Zukunftsperspektiven, so die Begründung. Dabei sei es unerheblich, ob sie die erworbenen Kenntnisse nach der Rückkehr in ihre Heimat oder im Fall eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland nutzen könnten.

Die Initiative gegen Abschiebehaft in Berlin hat im März 2003 eine Broschüre unter dem Titel „Abschiebehaft abschaffen! Einblick in die Realität der Abschiebehaft in Berlin" veröffentlicht. Im Jahre 2001 wurden über 2.000 Personen in Berlin in Abschiebungshaft genommen. Die 67-seitige Broschüre schildert die Gesetze und Verwaltungsvorgänge, die Geschichte der Abschiebehaft in Berlin und den konkreten Alltag der Abschiebehaft, wie er sich aus Gesprächen mit ehemaligen Häftlingen ergibt. Die Zustände in der Abschiebungshaft Köpenick beschäftigen in ihren extremen Auswirkungen wie Hungerstreiks und Selbstmordversuche seit langem die Öffentlichkeit.
Die Broschüre ist zu beziehen über: Initiative gegen Abschiebehaft, c/o KSG, Klopstockstr. 31, 10557 Berlin.

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hat dem Berliner Flüchtlingsrat mit Schreiben vom 15. April 2003 mitgeteilt, dass für die besonders schutzbedürftigen Personengruppen, für die grundsätzlich keine Haftanträge gestellt werden, die Höchstdauer der Abschiebungshaft auf drei Monate begrenzt wurde. Die entsprechende Weisung betrifft Schwangere sowie nachweislich Minderjährige nach Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
MitarbeiterInnen verschiedener Organisationen, die sich mit den Zuständen in der Berliner Abschiebungshaft befassen, hatten zuvor die Innenverwaltung darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige bestimmter Staaten bis zu 6 Monaten inhaftiert worden seien, obwohl keine Abschiebungen in die entsprechenden Staaten bekannt geworden seien, wenn nicht bereits zuvor Reisedokumente für die Betroffenen vorgelegen hätten. Moniert wurden die Qualität der Beratung der Inhaftierten beim Passbeschaffungsverfahren. So wurden auch unvollständig ausgefüllte Passantragsformulare nicht während der ausländerbehördlichen Beratung, sondern erst Monate später in der Haftverlängerungsverhandlung hingewiesen. Beim Ausfüllen der Formulare gebe es keine offiziellen Übersetzer. Eine Statistik, aus der hervorgeht, welcher Staatsangehörige wie lange inhaftiert war, ob er schließlich abgeschoben oder ins Inland entlassen wurde und ob persönliche Dokumente bereits vorhanden waren, wird nach Auskunft der Innenverwaltung nicht geführt.

Auch vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Sudanesen Aamir Ageeb während seines Abschiebeflugs von Frankfurt am Main nach Khartoum am 28. Mai 1999, ist der Fall noch immer nicht gerichtlich geklärt. Drei Bundesgrenzschutzbeamte, die damals für die Umstände der Abschiebung verantwortlich waren, sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, doch nicht einmal der Verhandlungsbeginn ist bis heute terminiert. Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 2. Juni 2003 spricht die Organisation Ärzte in sozialer Verantwortung in diesem Zusammenhang von Prozessverschleppung. Am „Fall" Ageeb werde wieder einmal deutlich, dass sich die Justiz in Fällen gravierender Menschenrechtsverletzungen schwer tue. Obwohl seit Anklageerhebung bereits 15 Monate vergangen sind, wisse der zuständige Amtsrichter immer noch nicht, welche der Zeugen, die damals in der Lufthansamaschine gesessen haben, zum Prozess geladen werden sollten. Von einem Prozessbeginn werde jedoch noch in diesem Jahr ausgegangen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag hat einen Entschließungsantrag (Drucksache 15 / 0107) gestellt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative zur Erteilung eines Bleiberechts für langjährig geduldete Flüchtlinge auf den Weg zu bringen. Der Entschließungsantrag greift die Forderungen der PRO ASYL-Bleiberechtskampagne auf. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Polizei der Stadt München schikaniert Asylbewerber mit unsinnigen Strafanzeigen, um Pluspunkte für die Beförderung zu sammeln. Diesen Vorwurf erhebt die Initiative Bayerischer Strafverteidiger. Betroffen sind Menschen mit Duldungsbescheinigung mit Lichtbild, die nicht als Passersatz gilt und deren Herkunftsstaaten oftmals keine Nationalpässe ausstellen. Regelmäßig, so der Münchener Rechtsanwalt und PRO ASYL-Vorstandsmitglied Hubert Heinhold, gibt die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft ab. Formblattmäßig wird dann ein Strafbefehl beantragt, den Richter in der Regel genauso routinemäßig unterschreiben. Eine Rückfrage bei der Ausländerbehörde, ob sich der Ausländer um einen Pass bemüht hat, unterbleibt zumeist. Uninformierte oder überforderte Betroffene akzeptieren zumeist den Strafbefehl, womit die Kriminalstatistik einen Fall mehr hat. Für die Betroffenen bedeutet dies in der Regel eine Geldstrafe von ca. 150 Euro. Eine weitere Folge ist, dass ihnen später aufgrund des Deliktes keine Aufenthaltsgenehmigung mehr erteilt wird. Die Vorwürfe werden angeblich überprüft, so die rechtsstaatliche Formel.

Die Stadt Celle hat entschieden, Flüchtlinge künftig in einer einsam gelegenen, videoüberwachten Unterkunft in Scheuen, weitab sonstiger Bebauung unterzubringen. Dies kritisiert der Niedersächsische Flüchtlingsrat in einer Presseerklärung vom 14. Mai 2003 mit dem Hinweis, nach dem berüchtigten „Celler Mauerbau" mache die Stadt wieder Schlagzeilen mit abschreckenden Maßnahmen, die eine Isolation und Ausgrenzung von Flüchtlingen bewirken.

Am 23. Mai 2003 hat die Polizei im Kreis Viersen das Kloster der Dominikanerinnen von Schwalmtal-Waldniel gestürmt, um drei dort lebende Kurden aus der Türkei in Abschiebungshaft nehmen zu können. Der Bruch des Kirchenasyls wurde ebenso wie der Widerspruch der Ordensleute dokumentiert.

Am diesjährigen Ökumenischen Kirchentag in Berlin konnten nach langwieriger Abstimmung zwischen den Ländern auch Asylbewerber teilnehmen, so ein Schreiben des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz vom 17. April 2003 an die Präsidentin und den Präsidenten des Kirchentages. Unter den Innenministern bestehe Einverständnis, dass man sich dem Anliegen selbstverständlich nicht verschließen werde, „sofern ein kirchliches Engagement der Betroffenen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird." Diese kleinkarierte Formulierung ließ vermuten, dass im Vorfeld des Kirchentages bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen zum Verlassen des Aufenthaltgestattungsbereiches intensivste Glaubensüberprüfungen stattgefunden hätten. Bislang sind PRO ASYL entsprechende Berichte oder Probleme der Betroffenen nicht bekannt geworden. Dass Kirchentage keineswegs nur innerkirchliche Veranstaltungen bereits religiös engagierter Menschen sind, ist dem ausländerrechtlichen Tunnelblick der Innenminister, darunter auch Christen im Amte, offenbar entgangen.

Wo hat nicht Bundesinnenminister Otto Schily überall seine Finger drin. Aber sind es wirklich seine Finger und ist es wirklich er? Diese Frage stellt sich nach einem Bericht der taz vom 19. Mai 2003. Die berichtet, dass Schily die Grenzen biometrischer Verfahren am eigenen Leibe erfuhr. Bei drei Versuchen in der privatisierten Bundesdruckerei mit dem Zweck, sich die neusten biometrischen Verfahren vorführen zu lassen, ist der Versuch, Schily an seinem Fingerabdruck zu identifizieren, jedes Mal gescheitert. Daraus ergeben sich riesige Folgeprobleme. Die Planungen für die Aufnahme eines biometrischen Datums in Ausweispapiere geraten in die Krise. Falls Schily nicht Schily ist – wer ist dann Bundesinnenminister? Ist Schily ein Außerirdischer ohne Fingerabdruck? Dann entsteht ein bislang unbekanntes ausländerrechtliches Problem: Wohin soll abgeschoben werden? Die Antwort der Bundesdruckerei, nach dem 70. Lebensjahr sei die charakteristische Struktur der Fingerkuppen schwächer ausgeprägt und deshalb versagten die hochempfindlichen Scanner, ist ein wenig dünn, denn Schily wird erst im Juli 71 Jahre alt, falls eine Altersfeststellung nichts anderes ergibt. Eine Röntgenaufnahme seines Handwurzelknochens wird ihm hierbei weder der Koalitionspartner zumuten wollen, noch wäre die Methode aussichtsreich, da Schilys Handwurzelknochen schon seit mehreren Jahrzehnten geschlossen sind. Die bei deutschen Behörden im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen vielfach praktizierte Methode, statt einer regulären Altersfeststellung Altersschätzungen durch die Gegenüberstellung mit hierfür angeblich erfahrenem Personal vorzunehmen, würde im Fall des angeblichen „Otto Schily" ebenfalls Probleme aufwerfen, da der Großteil des hierfür in Frage kommenden Personals seiner Dienstaufsicht unterliegt, was für die Genauigkeit der Schätzungen nichts Gutes ahnen lässt. Wenn die Erklärung nicht greift, dass Otto Schily alias N.N. sich die Fingerkuppen beim vielen Aktenlesen abgewetzt hat und auch ein Blick in den Irisscanner Zweifel an der Identität hinterlässt, dann wird es ganz eng. Denn eines steht fest und ist von erheblicher ausländerrechtlicher Relevanz: Flugreisefähig ist der Mann allemal. Hoffen wir also, dass der einfache Indizienbeweis genügt. Schily verhält sich immer wie Schily. So sieht dies auch der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Hermann Gröhe MdB, der anlässlich einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 7. Mai 2003 zu dem Schluss kam: „Schily bleibt sich treu. Erneut brüskiert er den Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Als sich dieser Ausschuss am gestrigen Tag mit der Sitzung der Innenministerkonferenz befassen wollte, die am 14./15. Mai 2003 in Erfurt stattfinden wird und bei der es auch um Fragen des Flüchtlingsschutzes und der Rückführung von Flüchtlingen gehen wird, verweigerte sich das Innenministerium. (...) Kein Bild, kein Ton – Schily macht das schon." Kein Bild, kein Ton? Man könnte fast schon wieder misstrauisch werden.


Meldungen aus Europa


Frankreich
In einem
gemeinsamen Kommuniqué haben französische Nichtregierungsorganisationen aus dem Flüchtlings- und Menschenrechtsbereich am 6. Mai 2003 gegen das neue Anti-Migranten-Gesetz des französischen Innenministers Sarkozy Stellung genommen. Hintergrund ist auch der Versuch, öffentlich erklärte Aktionen zum Anlass für Versuche der Kriminalisierung zu nehmen. So läuft gegen ein Mitglied der Gruppe C’sur, das sich daran beteiligt hat, den nach der Schließung des Lagers von Sangatte auf die Strasse gesetzten Flüchtlingen humanitäre Hilfe in Form von warmen Mahlzeiten, Kleidung, Duschmöglichkeiten und Übernachtungsmöglichkeiten zu geben, ein Untersuchungsverfahren wegen „in einer Bande organisierte Beihilfe zu irregulärer Einreise oder illegalem Aufenthalt eines Ausländers." Auf einer Pressekonferenz am 7. Juni hat die Gruppe C’sur das „Manifest der Solidaritätsdelinquenten" der Öffentlichkeit vorgestellt. Mehr als 2.150 Personen (darunter Danielle Mitterand, José Bové, Ariane Mnouchkine) haben es unterzeichnet. In dem Text heisst es u.a.: „Wir erklären, dass wir Ausländern in irregulärer Situation geholfen haben. Wir erklären, dass wir den festen Willen haben, dies weiterhin zu tun. (...) Wenn Solidarität ein Delikt ist, will ich wegen dieses Delikts verfolgt werden."

Frankreich
Die französische Tageszeitung Le Monde hat am 6. Juni einen Artikel unter der ÜberschriftDie Beerdigung des Asylrechts" veröffentlicht. In dem Artikel geht es um den Gesetzentwurf zur Reform des Asylrechts in Frankreich, das am gleichen Abend im Parlament nach der ersten Lesung angenommen wurde. Die 4 AutorInnen (Politologin, Historiker, Soziologe): Während die Regierung die Gesetzesreform als simple Abänderung darstelle, würde sie in Wirklichkeit das Asylrecht selbst gefährden, da sie drei wesentliche Prinzipien der Genfer Konvention angreife. Der Gesetzentwurf beziehe sich an keiner Stelle auf die Genfer Konvention, sondern spreche nur von Rationalisierung des Verfahrens, von Konzentration, um effektiver zu arbeiten, von der Angleichung an die europäischen Partner. Das Projekt stelle auch das Prinzip der territorialen Souveränität der Nationen/Staaten in Frage, indem es den konfusen Begriff des „internen Asyls" vertrete. „Personen, die Schutz in Frankreich suchen, weil sie aus einem Land kommen, wo die Armee, die Polizei, die Miliz ihr Leben bedrohen, laufen jetzt Gefahr, in dieses Land zurückgeschickt zu werden, unter dem Vorwand, sie könnten in einen ruhigeren Landesteil ziehen oder um den Schutz einer eventuell auch ‚privaten’ Organisation (z.B. die Mafia?) bitten."
Das Reformprojekt greife auch den individuellen Charakter des Flüchtlingsstatus an. Wenn das Gesetzesprojekt durchkomme, würden die Personen, die aus sogenannten sicheren Ländern kommen, praktisch des Asylrechts beraubt, denn die Prüfung ihres Antrags erfolge innerhalb ganz kurzer Fristen, so dass sie kaum in der Lage sein werden, das Ofpra (wie BAFl) davon zu überzeugen, dass sie verfolgt wurden. (Zusammenfassende Übersetzung des Le Monde Artikels)
In der Debatte der französischen Nationalversammlung hat Sarkozy das ‚asile interne’ (inländische Fluchtalternative) gegenüber der heftigen Kritik der Opposition (Sozialisten, Kommunisten, Grüne) mit dem Hinweis auf die Zustimmung aller europäischen Staaten zu diesem Konzept verteidigt. Er verteidigte auch die Entwicklung, dass Schutz nicht mehr nur von Staaten, sondern auch von nicht-staatlichen Akteuren, wie UNO und UNHCR gegeben würde. „Ein nichtstaatlicher Schutz kann effektiv sein. Frankreich hat aus Srebrenica gelernt. Unsere Interventionen – direkt oder unter der Ägide der UNO – sind sehr zahlreich. Denken Sie an den Kosovo oder Afghanistan. Ein französisches Bataillon wird bald im Nordosten des Kongo im Rahmen einer multilateralen Truppe stationiert werden, um die Massaker dort zu stoppen."
Mit dieser Koppelung von Militärinterventionen mit „Flüchtlingsschutz" als „friedenssichernde Maßnahme" schließt Frankreich an das Konzept des britischen Premiers Blair an, der ebenfalls unter dem Titel „A new vision of refugees" Militärinterventionen als geeignetes Instrument zur Fluchtursachenbekämpfung dargestellt hat. Die Aushöhlung des Asylrechts im Inland geht einher mit einem immer selbstgewisser daher kommenden Interventionismus.

Nach Berichten verschiedener Medien schulen indianische Fährtensucher aus den USA polnische Beamte an der künftigen EU-Außengrenze beim Aufspüren unerwünschter Einwanderer. Es handelt sich um Sioux- und Navajo-Indianer, die in der südostpolnischen Grenzregion zur Ukraine tätig werden. 75 polnische Zollbeamte sollen in mehrtägigen Intensivkursen geschult werden. Der Indianereinsatz an der Grenze ist ein Vorspiel zur geplanten EU-Erweiterung im Mai 2004, mit der sich die EU-Außengrenze nach Osten verschiebt. Dort hat eine Finanzspritze der EU für die drastische Aufstockung des polnischen Grenzschutzes und einer Ausstattung mit Nachtsichtgeräten, Wärmebildkameras und weiterem technischen Gerät geführt. Dass Angehörige bedrohter Völker nunmehr als fehlgeleitete rote Brüder an europäischen Außengrenzen Dienst tun, entbehrt nicht einer traurigen Ironie.

Schweiz
Der senegalesische Präsident Abdoulaye Wade hat am 3. Juni 2003 gegenüber einer schweizerischen Zeitung bekräftigt, dass die
Schweiz keine Chance mehr hat, mit seinem Land ein Asyltransitabkommen zu schließen . Schweizerische Nichtregierungsorganisationen hatten sich vor Ort gegen das Zustandekommen des Abkommens und seiner äußerst fragwürdigen Umstände eingesetzt. Der Bundesrat hat deren Arbeit heftig kritisiert. Der Solothurner Nationalrat Alex Heim wollte u.a. wissen, ob der Bund, falls diese Organisationen bekannt seien und staatliche Zuschüsse erhielten – seine Praxis überdenken würde. Die beiden an der Arbeit beteiligten Organisationen „augenauf" und „Solidarités sans frontières" bekommen jedoch vom Bund kein Geld. Da bleibt dem Bundesrat nur folgenlose Traurigkeit. Er „bedauert, dass mit offenbar einseitigen Informationen ein Abkommen verhindert wurde, das aus Sicht der Schweiz ein wichtiges Instrument einer kohärenten und auch menschenrechtskonformen Rückkehrpolitik darstellt." Warum es menschenrechtskonform sein soll, den Senegal oder andere afrikanische Staaten zum dumping ground auch für Personen machen zu wollen, die gar nicht dort herkommen, wie dies das Abkommen vorsah, bleibt unerfindlich.

Großbritannien
Der iranische Flüchtling Abbas Amini hat sich aus Protest gegen die drohende Abschiebung am 30. Mai 2003 in Nottingham Lippen und Augenlider zugenäht. Er wollte damit auf die Situation der iranischen Flüchtlinge in Großbritannien aufmerksam machen und eine humanere Behandlung von Asylsuchenden in Großbritannien fordern. Nach einer Entscheidung des sogenannten Tribunals, das schließlich dem britischen Innenministerium untersagte, Berufung gegen eine Gerichtsentscheidung einzulegen, mit der ein unbegrenztes Bleiberecht für Abbas Amini eingeräumt wurde, beendete er seine Aktion und seinen vorangegangenen Hungerstreik.

Liste

Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.