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Infoservice Nr. 77 - April 2003
 

Am 9. April 2003 hat der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu einem Fachgespräch „Menschenrechtliche Aspekte der EU-Harmonisierung der Flüchtlings- und Asylpolitik" eingeladen. Als Experten waren Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL und zugleich Vorstandsmitglied von ECRE, Anja Klug vom UNHCR (Stellungnahme) sowie Jürgen Marcetus, Abteilungsleiter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, eingeladen. Ein zentrales Anliegen der Anhörung war, den Stand der Vergemeinschaftung des Asylrechts herauszuarbeiten und die Rolle der Bundesregierung in diesem Prozeß zu bewerten. Kritische Stellungnahmen wurden zu der Tatsache vorgetragen, dass die Bundesregierung bei den zentralen EU-Richtlinien immer wieder als Bremser in Erscheinung tritt. Die PRO ASYL bzw. ECRE-Position ist in der schriftlichen Fassung der Stellungnahme von Karl Kopp nachzulesen.

Der Menschenrechtsausschuss hat mit der Durchführung dieses Fachgespräches der Bedeutung der europäischen Entwicklungen Rechnung getragen und damit dem ebenfalls zuständigen Innenausschuss vorgemacht, wie ein politisch sinnvoller Umgang mit den europäischen Prozessen aussehen kann. Auf EU-Ebene werden die menschenrechtlichen Standards im Flüchtlingsschutz verbindlich für die nächsten Jahre definiert. Solange das Europäische Parlament bei Asylthemen noch kein echtes Mitspracherecht hat, ist es um so dringlicher, diese Politikbereiche nicht den Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten allein zu überlassen, bei denen erfahrungsgemäß nicht der Hort des Fortschritts zu verorten ist. Europa braucht die kritische Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten.

Anlässlich des Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (5. April 1992) appellierte PRO ASYL in einer Presseerklärung an die Bundesregierung, sich aktiver für das Überleben und die humanitären Belange der irakischen Kinder einzusetzen. PRO ASYL verwies auf die erschütternden Ergebnisse von UNICEF- und IPPNW-Untersuchungen (IPPNW, Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung) über die verheerende gesundheitliche und psychische Situation irakischer Kinder: eine beängstigende Säuglingssterblichkeit und Todesrate von Kindern unter 5 Jahren; viele Vierjährige leiden unter Kriegs-Alpträumen; 40 % der Kinder glauben nicht mehr an ein lebenswertes Leben.

Die National Coalition hat anlässlich des 10. Jahrestages zum Thema „Rechte von Kindern ohne deutschen Pass" am 21./22. März 2002 ein fachpolitisches Forum durchgeführt. Nun ist die Dokumentation Kinder ohne deutschen Pass – Kinder ohne Rechte?" erschienen, die die Vorträge der Referentinnen und Referenten und Stellungnahmen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Der Band gibt eine interessante Zusammenschau verschiedener Sichtweisen, vorgetragen durch u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, von PRO ASYL, UNHCR, National Coalition u.v.m. Bestellt werden kann die Dokumentation unter: national-coalition@agj.de

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat Anfang März eine Widerrufsaktion für Staatsangehörige aus Serbien und Montenegro mit albanischer Volkszugehörigkeit eingeleitet, die seit dem 1.1.1995 im Asylverfahren eine positive Entscheidung nach Art. 16 a Abs. GG, § 51 AuslG bzw. § 53 AuslG erhalten haben und im Alter von 18 bis 49 Jahren sind.
Jedoch bedeutet der Widerruf des Flüchtlingsstatus nicht den automatischen Verlust des Aufenthaltsrechtes. Wenn dem Betroffenen unabhängig von seiner Anerkennung als Flüchtling eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden könnte, ist ein Widerruf des Aufenthaltstitels nicht möglich. Er hat also keine Ausweisung zu befürchten.

Anlässlich des Romatages am 8. April 2003 hat sich PRO ASYL in einer Presseerklärung für ein Bleiberecht für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Roma-Flüchtlinge aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien eingesetzt. PRO ASYL schließt sich damit dem u.a. von Paul Spiegel, dem Präsidenten des Zentralrates der Juden, unterzeichneten Berliner Appell an. Der Berliner Appell verweist auf die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber den 500.000 Opfern des Holocaust unter den europäischen Sinti und Roma. Die Situation ihrer Nachkommen sei in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien besonders prekär. Zehntausende von ihnen sind in den 80er und 90er Jahren aus allen Teilen Jugoslawiens geflohen und haben hierzulande Schutz vor Diskriminierung, Verelendung, Vertreibung und erzwungenen Militärdienst gesucht.

Bedeutende wissenschaftliche Fachgesellschaften aus den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse, Psychosomatik haben eine gemeinsame Stellungnahme zur „Untersuchung von Flüchtlingen vor Abschiebungen" veröffentlicht. Sie nimmt Bezug auf das Ansinnen der Innenministerkonferenz, künftig bei der Abschiebung von Traumatisierten nur noch auf die Reisefähigkeit abzustellen. Bei der letzten IMK im Dezember 2002 waren entsprechende Vorschläge auf breite Kritik – vor allem seitens der Ärzteschaft – gestoßen. Ein neuerlicher Vorstoß der Innenminister ist allerdings nicht ausgeschlossen. Auch wird in der Praxis oftmals so verfahren.
Die Ärzte stellen in ihrer Stellungnahme klar:
Die zwangsweise Rückführung selbst verstärkt den Traumatisierungsprozess weiter. Seine Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland wird durch eine möglicherweise vorhandene medizinische Infrastruktur nur unwesentlich beeinflusst. In räumlichem Kontakt mit den Orten der Gewalterfahrungen, ist nicht damit zu rechnen, dass bei den Betroffenen ein Gefühl innerpsychischer Sicherheit entsteht, das für einen Behandlungserfolg notwendig ist. Insofern verbessern im Herkunftsland bestehende Behandlungsmöglichkeiten die Prognose nur gering. Wichtig ist vielmehr, einen sicheren Lebensraum zu ermöglichen."

Birgit Schröder, Referentin der Bundestagsverwaltung, hat im Asylmagazin des Informationsverbundes einen Leitfaden für Asylpetitionen beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages veröffentlicht. Der Beitrag gibt einen guten Überblick über die Möglichkeiten und die Grenzen des Petitionsausschusses und stellt dar, wann es in einem noch laufenden oder bereits (negativ) abgeschlossenen Asylverfahren empfehlenswert sein kann, eine Petition beim Petitionsausschusses des Bundestages einzureichen. Oftmals ist die Petition die letzte Hoffnung für viele abgelehnte Asylsuchende, doch noch vor der Abschiebung bewahrt zu werden. Die Hürden für eine erfolgreiche Petition sind jedoch hoch.

Nicht wegen der – nicht gegebenen – Aktualität, sondern wegen der kuriosen Abwegigkeit weisen wir auf folgende Bundesamtsentscheidung hin:
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat am 17.3.2003 einen syrischen Staatsangehörigen, der im Irak Asyl erhalten hatte und aus dem Irak in die Bundesrepublik geflohen war, abgelehnt. Aufgrund von Verhaftungswellen Anfang der 90er Jahre war der Antragsteller in den Irak geflohen. Nachdem ihm die Zwangsrekrutierung in die sogenannte „Jerusalemarmee" drohte, floh er auch aus dem Irak. Das Bundesamt lehnte den Asylantrag wegen mangelnder Glaubwürdigkeit ab und kommt dabei zu ausführlichen Einschätzungen über die potentielle Einsatzfähigkeit der Jerusalemarmee: „Irakische Stellen beziffern die Zahl der Angehörigen der Jerusalemarmee auf 7 Millionen. Bei einer Gesamtbevölkerung des Irak von ca. 22 Millionen müsste demnach jeder dritte irakische Staatsangehörige (einschließlich der Frauen, Kinder und Alten) Angehöriger der Jerusalemarmee sein. Beabsichtigte der Irak tatsächlich, eine größere Anzahl von Truppen zum Einsatz bei der Befreiung Jerusalems zu entsenden, riefe das auch erhebliche logistische Problemen hervor, da der Irak keine direkte Landesgrenze mit Israel hat und demzufolge die Erlaubnis eines Nachbarstaates für einen Truppendurchzug benötigte. Eine solche Erlaubnis würde der Irak mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht erhalten. Überdies ist bisher nicht ein einziger Einsatz der Jerusalemarmee in der Weltöffentlichkeit bekannt geworden, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass es sich hierbei lediglich um ein Mittel für Propagandazwecke Saddam Husseins handelt." Es ist beeindruckend, wieviel militärpolitische Empathie der Mitarbeiter des Bundesamtes aufbringt, um hinter die operativen Ziele eines Saddam Hussein zu kommen. (BAFl-Geschäftszeichen 2813107-475)

Das Verwaltungsgericht Trier hat am 19.3.2003 (unter dem AZ 5 K 1318/DZ.TR) einer Klage stattgegeben, mit der sich eine Familie gegen ihre Unterbringung in dem Ausreiselager Ingelheim zur Wehr gesetzt hatte. Die Eltern wurden von der zuständigen Ausländerbehörde bereits seit über drei Jahren dazu verpflichtet (seit Dezember 1999) in dem Ausreisezentrum zu leben. Die beiden Kinder wurden in der Unterkunft im Jahr 2000 und 2001 geborenen. Obwohl in Rheinland-Pfalz bereits obergerichtlich festgestellt wurde, dass eine derartige lange Zwangsunterbringung rechtswidrig ist, wenn der Zweck, etwa die Passbeschaffung, erkennbar nicht erreichbar ist, hat sich die Ausländerbehörde geweigert, die Wohnsitznahme in der Unterkunft aufzuheben. Das Verwaltungsgericht stellte nun klar, dass die Ausländerbehörde rechtswidrig handelte. Der Betroffene müsse sich die „psychisch-soziale Betreuung" und die „ausländerrechtliche Beratung" nicht aufdrängen lassen. Das Gericht betont, dass die Beugung des Willens durch psychologische Maßnahmen rechtsstaatlich nicht vertretbar ist. Die Maßnahmen dürfen sich nicht als Schikane oder strafähnliche Maßnahmen darstellen. Im konkreten Fall hat das Gericht genau aus diesen Gründen der über Jahre dauernden Unterbringung ein Ende bereitet. Die Berufung wurde zugelassen.

Das Verfassungsgericht Brandenburg hat in einem Beschluss vom 20.3.2003 (Az.: VfGBbg 108/02) das Grundrecht auf ein zügiges Verfahren (Artikel 52 Absatz 4 der Verfassung Brandenburgs) aufgrund der Untätigkeit des Verwaltungsgerichtes Cottbus verletzt gesehen. Bereits im Juni 1999 hatte ein kolumbianischer Staatsangehöriger gegen seinen ablehnenden Asylbescheid vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Klage erhoben. Das Gericht ließ den Fall über 3 Jahre lang liegen. Das Verfassungsgericht sah die überlange Verfahrensdauer als nicht gerechtfertigt an. Die aufgrund der Wiedervereinigung notwendige Umstrukturierung der Justizorganisation des Landes Brandenburg sei nach über 10 Jahren kein zulässiges Argument mehr: „Das Rechtsstaatsprinzip erfordert eine funktionsfähige Rechtsprechung, zu der eine angemessene Ausstattung der Gerichte gehört". Ob dieser Gerichtsbeschluss Auswirkungen auf die künftige Personalausstattung des Verwaltungsgerichts Cottbus haben wird, ist noch nicht bekannt geworden.

Auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat sich vor dem Hintergrund des in der sächsischen Verfassung normierten Rechts auf ein zügiges Verfahren mit der Problematik langer und überlanger Asylverfahren auseinandergesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 24. April 2003 (AZ: Vf.4-IV-03) entschieden, dass im konkreten Einzelfall das Recht des Beschwerdeführers auf ein zügiges Asylverfahren dadurch verletzt war, dass bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde, zweieinhalb Jahre nach Klageerhebung, und auch danach, eine Anfechtungsklage weder terminiert noch entschieden wurde. Das in Artikel 78 Absatz 3 Satz 1 SächsVerfG normierte Recht auf ein zügiges Verfahren konkretisiere den im Rechtsstaatsprinzip verwurzelten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Zwar lasse sich nicht generell festlegen, ab wann ein Verfahren den Anforderungen in zeitlicher Hinsicht nicht mehr entspreche, allerdings verdichte sich mit zunehmender Dauer eines Verfahrens die Pflicht eines Gerichtes, sich nachhaltig um Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen.

Gegen neu eintreffende Asylbewerber wird in Chemnitz sofort wegen des Verdachts der illegalen Einreise ermittelt, wie das Infoblatt des Flüchtlingsrates Leipzig e.V. „Flucht und Asyl" berichtet. Die Landesregierung Sachsens hat dafür eine spezielle Einsatzgruppe der Polizei eingerichtet. Im sächsischen Landtag gab es darüber eine von der PDS-Fraktion initiierte Debatte. Wegen der Vermengungen der Aufgaben, die die Polizei hier wahrnimmt, nämlich der Entgegennahme des Asylantrages und der Überprüfung der illegalen Einreise, werden die betroffenen Flüchtlinge in wesentlichen Verfahrensrechten eingeschränkt. Z.B. besteht die Gefahr, dass das Aussageverweigerungsrecht der Strafprozeßordnung mißachtet wird. Mit rechtsstaatlichen Anforderungen hat diese Praxis nichts zu tun.

Das Bayerische Innenministerium hat auf der Basis der Verschärfung des Ausländerrechts nach dem 11. September 2001 einen ausführlichen, 20 Fragen umfassenden Fragebogen erstellt, den jede Ausländerin und jeder Ausländer ausfüllen muss, der in Bayern eine Aufenthaltsgenehmigung oder deren Verlängerung beantragt (vgl. Infoservice Nr. 75). Die Befürchtungen vieler Kritiker des Terrorismusbekämpfungsgesetzes scheinen sich zu bewahrheiten: In Bayern stehen alle Ausländer, die aus bestimmten Länder kommen, unter dem Generalverdacht, ein potenzieller Terrorist zu sein. Georg Warning von amnesty international aus Konstanz hat dazu einen treffenden Kommentar verfasst. Darin kommt er zu dem Ergebnis: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese von soviel Ignoranz getragene ‚Sicherheitsbefragung' gewiss nicht zur Sicherheit der Bürger in Deutschland oder anderswo beiträgt, gewiss aber zu einem weiteren Ausbau behördlicher Willkür in den Ausländerämtern, die nun in einem Sumpf von Daten waten, aus dem sie sich jeweils das passende Stück fischen werden, um mal wieder eine Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern oder nachträglich zu entziehen. Denn das ist der eigentliche Zweck der Liste. Dem Rechtsstaat den Boden unter den Füßen wegzuziehen."

Die rot-grüne Koalition hat Anfang April 2003 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Änderung der §§ 129a und 129b Strafgesetzbuch (StGB) enthält. Erst vor einem Jahr hatte Rot-Grün mit dem neuen § 129b die Strafbarkeit der Unterstützung von terroristischen Vereinigungen, die nur im Ausland existieren, eingeführt. Dies wurde von Seiten von Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisiert, da es rechtsstaatlich bedenklich sei, dass die Definition von ausländischen Terroristengruppen entscheidend von den außenpolitischen Interessen der Bundesregierung abhängig gemacht sei. Die Strafbarkeit sei hier nicht mehr objektiv vorhersehbar.
Diesen Bedenken hat Rot-Grün nicht Rechnung getragen. Stattdessen wurde die Strafrahmen-Obergrenze für die §§ 129a und 129b StGB von bisher fünf Jahren auf zehn hochgesetzt. Ein EU-Rahmenbeschluss, der eine entsprechende Gesetzgebung vorsieht, hatte dagegen nur acht Jahre als Höchstgrenze festgesetzt. Derselbe EU-Beschluss definiert auch, wann eine terroristische Tat vorliegt. Demnach gelten Taten dann als terroristisch, wenn sie einen Staat oder eine internationale Organisation "ernsthaft schädigen" können. Diese Definition hat Rot-Grün übernommen. Ob dies eine Einschränkung und damit eine Eingrenzung der Strafbarkeit bedeutet, wird von der Auslegung der Gerichte abhängen. Fest steht, dass mit der neuerlichen Gesetzesänderung die rechtsstaatlichen Bedenken nicht beseitigt werden. Viele Jahre wurde die Abschaffung des 129a StGB gefordert. Angesichts der politischen Hochkonjunktur der „Terrorismusbekämpfung" scheint dieses Ziel in weite Ferne gerückt zu sein.

Die Europaabgeordnete Feleknas Uca (PDS) hat eine Studie zu Rassismus in Europa herausgegeben. Es geht insbesondere um die Asyl- und Migrationspolitik in der EU nach dem 11.9.2001. Sie kann unter fuca@europarl.eu.int angefordert werden.

Keine räumlichen Beschränkungen für AsylbewerberInnen im öffentlichen Raum!. Dafür setzt sich die Aktion Freischwimmer ein, ein Konzept der AG significans Berlin. Gesammelt und addiert werden Kilometer, geschwommen in Hallenbädern, aus Protest gegen die Legitimierung unsichtbarer Gefängnisse im öffentlichen Raum. Anlass war u.a. ein Beschluss der Gemeinderäte eines Ortes im Kanton Zürich. Diese hatten im September 2002 beschlossen, Sperrzonen für Asylsuchende in der Gemeinde einzurichten. Sie sollten Schul- und Sportanlagen, den Dorfkern und das Hallenbad nur noch in Begleitung betreten dürfen. Der Protest im Schwimmbad richtet sich gegen die Schweizerische Version solcher diskriminierenden Regelung (Rayonverbot), ebenso wie das deutsche Pendant (Residenzpflicht). Die Freischwimmerpostkarten sollen an die Verantwortlichen in Politik und Behörden gehen.

Caritas kritisiert das Flughafenverfahren für Asylbewerber: Ablehnungsquote deutlich höher als im übrigen Deutschland
Bei einer Tagung der kirchlichen Flughafensozialdienste in Frankfurt am Main hat die Caritas Kritik am Flughafenasylverfahren geübt. Die Quote der Entscheidungen als offensichtlich unbegründet liege im Flughafenverfahren erheblich höher als bei Asylverfahren, die im Inland durchgeführt würden. Die Leiterin der Fachdienste Migration des Caritasverbandes Frankfurt, Jutta Eisert, kritisierte das Fehlen einer Verfahrensberatung vor der Erstbefragung und den Druck der extrem kurzen Fristen. Traumatisierte, vergewaltigte oder gefolterte Flüchtlinge müssten sofort einreisen dürfen, wenn sie dies glaubhaft machen. Die Zahl der Asylsuchenden auf deutschen Flughäfen ist weiterhin rückläufig. In Frankfurt sank sie von mehr als 1.300 Flüchtlingen im Jahr 2001 auf 931.

Auch nach der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 wird es eine polizeiliche Grenzüberwachung und Polizeikontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs zu Polen und Tschechien geben. Dies hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU mitgeteilt (BT Drucksache 15/722). Der Wegfall der Personenkontrollen nach dem Schengener Übereinkommen wird erst sehr viel später eingeführt und im Anschluss an eine Evaluierung vom Rat der EU entschieden.

Die Firma Melonet, Christmann und Schermer GbR, die als Dienstleistungsbetrieb u.a. die medizinisch begleitete Rückkehr von Menschen in Herkunftsländer organisiert und durchführt, legt in einem Schreiben an eine Flüchtlingsberatungsstelle des Diakonischen Werkes Wert auf die Feststellung, dass es ein Prinzip ihrer Arbeit sei, dass „Wir uns klar gegen Begleitung von behördlich angewiesenen Ausreisen stellen. Melonet führt keine Begleitung bei Abschiebungen durch." Man verfolge zwar wirtschaftliche Interessen, sei jedoch nicht bereit „Prinzipien diesen Interessen zu opfern".

In der Diskussion um Zulässigkeit von Folter in Deutschland tauchen parallel zum Prozessanlauf im Entführungs- und Mordfall des Bankierssohns Jakob von Metzler immer wieder Beiträge auf, die Folter in bestimmten Extremsituationen für zulässig halten oder sogar gesetzlich normiert sehen wollen. Den besten Beitrag zum ansonsten wenig satiregeeigneten Thema haben Wilhelm Achelpöhler, Dr. Stefan Riese, Dr. Holger Niehaus, Thomas Marczinkowski bereits vor einiger Zeit mit der Vorlage eines fiktiven „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Entführungsopfern und zur Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung" zur Diskussion gestellt.

Meldungen aus dem europäischen Ausland:

Dänemark
In Dänemark hat die Berufungsinstanz für Flüchtlingsfragen entschieden, dass Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak, die seit drei Jahren in Dänemark leben, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bekommen. Damit hat das Gericht noch die alte Rechtslage für anwendbar erklärt. Die Frist zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltstitel war zuletzt auf 7 Jahre hochgesetzt worden. Betroffen von dieser Entscheidung sind um die 9.000 afghanische und irakische Flüchtlinge. Die Regierung protestierte gegen diese Entscheidung mit der Begründung, dass beide Länder nun sicher genug seien, um die Flüchtlinge dorthin zurückzuschicken.

Frankreich
Innenminister
Sarkozy hat einen Gesetzentwurf zur Einreise und zum Aufenthalt von AusländerInnen in Frankreich vorgelegt, der bereits vom Ministerrat angenommen wurde. Im Vorwort wird das Ziel klar benannt: „die Lücken bei der Kontrolle der Migrationsströme schließen".
Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgendes vor:

  • Durch verschiedene Maßnahmen, wie Vereinheitlichung der Verfahren (nur noch Ofpra und nicht mehr die Präfekturen soll für die Bearbeitung der Anträge zuständig sein) soll die Frist für die Bearbeitung der Anträge verkürzt werden.
    Während auf der einen Seite auch die nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund anerkannt wird, werden bis dahin nicht vorhandene Konzepte wie „inländische Fluchtalternative" und „sichere Herkunftsländer" in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Das Konzept „sichere Herkunftsländer" hat eine schnellere Bearbeitung des Antrages zur Folge. Anhörung des Asylbewerbers und Rechtsmittel fallen nämlich weg!
  • Die Dauer der Abschiebungshaft wird von 12 auf 30 Tage verlängert und kann maximal sogar 60 Tage betragen. Nach 30 Tagen kann die Dauer vom Richter um 9 Tage verlängert werden, wenn die Abschiebung nicht durchgeführt werden konnte:
    weil das Konsulat keinen laisser-passer ausgestellt hat;
    weil kein Transportmittel zur Verfügung steht;
    weil ein Sammelflug abgewartet werden soll.
    In dringenden Fällen oder bei schwerer Verletzung der öffentlichen Ordnung oder wenn der Ausländer seine Papiere vernichtet hat, kann die Abschiebungshaft um weitere 30 Tage verlängert werden.
    Der Minister rechtfertigte diese Verlängerung mit einer Anpassung an die Praktiken der anderen europäischen Staaten.
  • Jede/r AusländerIn von außerhalb der EU muss bei der Beantragung eines Touristenvisums seine Fingerabdrücke abgeben, die elektronisch gespeichert werden.
  • Familienangehörige, die im Wege der Familienzusammenführung nach Frankreich kommen, erhalten nicht mehr automatisch einen Aufenthaltstitel, sondern nur eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Nach Ablauf von 5 Jahren erhalten sie einen Aufenthaltstitel nur, wenn sie sich – nachweislich - ausreichend in die französische Gesellschaft integriert haben.

(Zusammenfassung der Informationen aus Le Monde vom 23.3. und 10.4.2003, siehe auch Infoservice Nummer 74 von Januar 2003)

Der schon im Vorfeld von Menschenrechtsorganisationen kritisierte Gesetzesentwurf ist auch nach seinem Bekanntwerden auf Kritik gestossen. Gisti (Gruppe zur Information und Unterstützung von Migranten) hat eine umfassende Stellungnahme unter dem sprechenden Titel „Kontrollieren, überwachen und strafen" veröffentlicht.
Selbst die CNCDH (Nationale Kommission für Menschenrechte), unabhängig, aber beim Premierminister angesiedelt, hat eine äußerst negative Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben: „Die Kommission kann nur ihre große Beunruhigung gegenüber einem Gesetzesprojekt ausdrücken, das in vielerlei Hinsicht das Asylrecht schwer angreift". Weiterhin kritisiert die CNCDH die Motive des Gesetzesprojektes (im Vorwort wird es mit der wachsenden Zahl von Asylanträgen und Kosten für die Versorgung der AsylbewerberInnen begründet) seine „rein quantitative und ökonomische Herangehensweise" und unterstreicht den Charakter des Asylrechts als Verfassungsrecht.

Niederlande
Pressemeldungen war zu entnehmen, dass die vor zwei Jahren verschärften Asylgesetze in den Niederlanden aus Sicht von Menschenrechtsgruppen eklatant gegen internationale Standards verstoßen. So kritisierte die Europachefin der Organisation Human Rights Watch, Elizabeth Andersen, dass rund 60 Prozent aller Asylverfahren in einem beschleunigten Entscheidungsprozeß innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen würden. Es bestünde kaum Gelegenheit, die Schutzbedürftigkeit nachzuweisen, rechtlicher Rat sei nicht einholbar.

Österreich
Was sind GONGOS? Diese Frage beantwortet ein Artikel in der österreichischen Zeitung Zebratl Nummer 2/2003, der sich unter dem Titel „Divide et Impera" mit den Besonderheiten österreichischer Vergabepolitik für Dienstleitungen im Asylbereich beschäftigt. Anlass ist die Beauftragung der deutschen Firma European Homecare GmbH mit der Rückkehrberatung im Lager Traiskirchen. Anders als bei vielen Nichtregierungsorganisationen gibt es bei privaten Dienstleistern in diesem Bereich in der Regel keinerlei lästige Loyalitäten zu Randgruppen oder gesellschaftspolitische Prinzipien, so dass ein Konsortium der österreichischen Wohlfahrtsverbände aus dem Felde geschlagen wurde. In anderen Tätigkeitsfeldern wie der Schubhaftbetreuung werden kritische Wohlfahrtsverbände durch plötzlich auftauchende regierungsfreundliche NGOs ersetzt. Die bezeichnet man inzwischen in der österreichischen NGO-Szene als GONGOS: Governmental organised non government organisation.

Schweiz/Senegal
Das geplante Abkommen zwischen der Schweiz und Senegal ist gescheitert. Menschenrechtsorganisationen im Senegal und Teile der Regierung in Senegal hatten gegen die Pläne protestiert.

Liste


Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden.