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wird
vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
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| Infoservice Nr. 77 - April 2003 | ||
![]() | Am 9. April 2003 hat der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu einem Fachgespräch „Menschenrechtliche Aspekte der EU-Harmonisierung der Flüchtlings- und Asylpolitik" eingeladen. Als Experten waren Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL und zugleich Vorstandsmitglied von ECRE, Anja Klug vom UNHCR (Stellungnahme) sowie Jürgen Marcetus, Abteilungsleiter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, eingeladen. Ein zentrales Anliegen der Anhörung war, den Stand der Vergemeinschaftung des Asylrechts herauszuarbeiten und die Rolle der Bundesregierung in diesem Prozeß zu bewerten. Kritische Stellungnahmen wurden zu der Tatsache vorgetragen, dass die Bundesregierung bei den zentralen EU-Richtlinien immer wieder als Bremser in Erscheinung tritt. Die PRO ASYL bzw. ECRE-Position ist in der schriftlichen Fassung der Stellungnahme von Karl Kopp nachzulesen. Der Menschenrechtsausschuss hat mit der Durchführung dieses
Fachgespräches der Bedeutung der europäischen Entwicklungen Rechnung
getragen und damit dem ebenfalls zuständigen Innenausschuss vorgemacht, wie
ein politisch sinnvoller Umgang mit den europäischen Prozessen aussehen
kann. Auf EU-Ebene werden die menschenrechtlichen Standards im
Flüchtlingsschutz verbindlich für die nächsten Jahre definiert. Solange das
Europäische Parlament bei Asylthemen noch kein echtes Mitspracherecht hat,
ist es um so dringlicher, diese Politikbereiche nicht den Innen- und
Justizminister der EU-Mitgliedstaaten allein zu überlassen, bei denen
erfahrungsgemäß nicht der Hort des Fortschritts zu verorten ist. Europa
braucht die kritische Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten.
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![]() | Anlässlich des Jahrestages der Ratifizierung der
UN-Kinderrechtskonvention (5. April 1992) appellierte PRO ASYL in
einer
Presseerklärung
an die Bundesregierung, sich aktiver für das Überleben und die humanitären
Belange der irakischen Kinder einzusetzen. PRO ASYL verwies auf die
erschütternden Ergebnisse von UNICEF- und IPPNW-Untersuchungen (IPPNW, Ärzte
für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung) über die
verheerende gesundheitliche und psychische Situation irakischer Kinder: eine
beängstigende Säuglingssterblichkeit und Todesrate von Kindern unter 5
Jahren; viele Vierjährige leiden unter Kriegs-Alpträumen; 40 % der Kinder
glauben nicht mehr an ein lebenswertes Leben.
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![]() | Die
National Coalition
hat anlässlich des 10. Jahrestages zum Thema „Rechte von Kindern ohne
deutschen Pass" am 21./22. März 2002 ein fachpolitisches Forum
durchgeführt. Nun ist die Dokumentation
„Kinder ohne deutschen Pass – Kinder ohne
Rechte?" erschienen, die die Vorträge der Referentinnen und Referenten und
Stellungnahmen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Der
Band gibt eine interessante Zusammenschau verschiedener Sichtweisen,
vorgetragen durch u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, von PRO
ASYL, UNHCR, National Coalition u.v.m. Bestellt werden kann die Dokumentation
unter:
national-coalition@agj.de | |
![]() | Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat
Anfang März eine Widerrufsaktion für Staatsangehörige aus Serbien und
Montenegro mit albanischer Volkszugehörigkeit eingeleitet, die seit dem
1.1.1995 im Asylverfahren eine positive Entscheidung nach Art. 16 a Abs. GG,
§ 51 AuslG bzw. § 53 AuslG erhalten haben und im Alter von 18 bis 49 Jahren
sind. | |
![]() | Anlässlich des Romatages am 8. April 2003 hat sich PRO ASYL in einer
Presseerklärung
für ein Bleiberecht für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland
lebende Roma-Flüchtlinge aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien
eingesetzt. PRO ASYL schließt sich damit dem u.a. von Paul Spiegel, dem
Präsidenten des Zentralrates der Juden, unterzeichneten Berliner Appell an.
Der Berliner Appell verweist auf die besondere historische Verantwortung
Deutschlands gegenüber den 500.000 Opfern des Holocaust unter den
europäischen Sinti und Roma. Die Situation ihrer Nachkommen sei in den
Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien besonders prekär. Zehntausende
von ihnen sind in den 80er und 90er Jahren aus allen Teilen Jugoslawiens
geflohen und haben hierzulande Schutz vor Diskriminierung, Verelendung,
Vertreibung und erzwungenen Militärdienst gesucht. | |
![]() | Bedeutende wissenschaftliche Fachgesellschaften aus den Bereichen
Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse, Psychosomatik haben eine
gemeinsame Stellungnahme zur
„Untersuchung von Flüchtlingen vor
Abschiebungen" veröffentlicht. Sie
nimmt Bezug auf das Ansinnen der Innenministerkonferenz, künftig bei der
Abschiebung von Traumatisierten nur noch auf die Reisefähigkeit abzustellen.
Bei der letzten IMK im Dezember 2002 waren entsprechende Vorschläge auf
breite Kritik – vor allem seitens der Ärzteschaft – gestoßen. Ein neuerlicher
Vorstoß der Innenminister ist allerdings nicht ausgeschlossen. Auch wird in
der Praxis oftmals so verfahren. | |
![]() |
Birgit Schröder, Referentin der Bundestagsverwaltung, hat im
Asylmagazin des Informationsverbundes einen
Leitfaden für Asylpetitionen beim
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
veröffentlicht. Der Beitrag gibt einen guten Überblick über die
Möglichkeiten und die Grenzen des Petitionsausschusses und stellt dar, wann
es in einem noch laufenden oder bereits (negativ) abgeschlossenen
Asylverfahren empfehlenswert sein kann, eine Petition beim
Petitionsausschusses des Bundestages einzureichen. Oftmals ist die Petition
die letzte Hoffnung für viele abgelehnte Asylsuchende, doch noch vor der
Abschiebung bewahrt zu werden. Die Hürden für eine erfolgreiche Petition sind
jedoch hoch. | |
![]() | Nicht wegen der – nicht gegebenen – Aktualität, sondern wegen der
kuriosen Abwegigkeit weisen wir auf folgende Bundesamtsentscheidung
hin: | |
![]() | Das Verwaltungsgericht Trier hat am 19.3.2003
(unter dem AZ 5 K 1318/DZ.TR)
einer Klage stattgegeben, mit der sich eine Familie gegen ihre
Unterbringung in dem Ausreiselager Ingelheim zur Wehr gesetzt
hatte. Die Eltern wurden von der zuständigen Ausländerbehörde bereits seit
über drei Jahren dazu verpflichtet (seit Dezember 1999) in dem
Ausreisezentrum zu leben. Die beiden Kinder wurden in der Unterkunft im Jahr
2000 und 2001 geborenen. Obwohl in Rheinland-Pfalz bereits obergerichtlich
festgestellt wurde, dass eine derartige lange Zwangsunterbringung
rechtswidrig ist, wenn der Zweck, etwa die Passbeschaffung, erkennbar nicht
erreichbar ist, hat sich die Ausländerbehörde geweigert, die Wohnsitznahme in
der Unterkunft aufzuheben. Das Verwaltungsgericht stellte nun klar, dass die
Ausländerbehörde rechtswidrig handelte. Der Betroffene müsse sich die
„psychisch-soziale Betreuung" und die „ausländerrechtliche Beratung" nicht
aufdrängen lassen. Das Gericht betont, dass die Beugung des Willens durch
psychologische Maßnahmen rechtsstaatlich nicht vertretbar ist. Die
Maßnahmen dürfen sich nicht als Schikane oder strafähnliche Maßnahmen
darstellen. Im konkreten Fall hat das Gericht genau aus diesen Gründen der
über Jahre dauernden Unterbringung ein Ende bereitet. Die Berufung wurde
zugelassen. | |
![]() | Das Verfassungsgericht Brandenburg hat in einem
Beschluss vom 20.3.2003 (Az.: VfGBbg 108/02)
das Grundrecht auf ein zügiges Verfahren (Artikel 52 Absatz 4 der
Verfassung Brandenburgs) aufgrund der Untätigkeit des Verwaltungsgerichtes
Cottbus verletzt gesehen. Bereits im Juni 1999 hatte ein kolumbianischer
Staatsangehöriger gegen seinen ablehnenden Asylbescheid vor dem
Verwaltungsgericht Cottbus Klage erhoben. Das Gericht ließ den Fall über 3
Jahre lang liegen. Das Verfassungsgericht sah die überlange Verfahrensdauer
als nicht gerechtfertigt an. Die aufgrund der Wiedervereinigung notwendige
Umstrukturierung der Justizorganisation des Landes Brandenburg sei nach über
10 Jahren kein zulässiges Argument mehr: „Das Rechtsstaatsprinzip
erfordert eine funktionsfähige Rechtsprechung, zu der eine angemessene
Ausstattung der Gerichte gehört". Ob dieser Gerichtsbeschluss
Auswirkungen auf die künftige Personalausstattung des Verwaltungsgerichts
Cottbus haben wird, ist noch nicht bekannt geworden. | |
![]() | Auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat sich
vor dem Hintergrund des in der sächsischen Verfassung normierten Rechts auf
ein zügiges Verfahren mit der Problematik langer und überlanger
Asylverfahren auseinandergesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat mit
Beschluss vom 24. April 2003 (AZ: Vf.4-IV-03)
entschieden, dass im konkreten Einzelfall das Recht des
Beschwerdeführers auf ein zügiges Asylverfahren dadurch verletzt war, dass
bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde, zweieinhalb Jahre
nach Klageerhebung, und auch danach, eine Anfechtungsklage weder terminiert
noch entschieden wurde. Das in Artikel 78 Absatz 3 Satz 1 SächsVerfG
normierte Recht auf ein zügiges Verfahren konkretisiere den im
Rechtsstaatsprinzip verwurzelten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz.
Zwar lasse sich nicht generell festlegen, ab wann ein Verfahren den
Anforderungen in zeitlicher Hinsicht nicht mehr entspreche, allerdings
verdichte sich mit zunehmender Dauer eines Verfahrens die Pflicht eines
Gerichtes, sich nachhaltig um Beschleunigung des Verfahrens und dessen
Beendigung zu bemühen. | |
![]() |
Gegen neu eintreffende Asylbewerber wird in Chemnitz sofort wegen des
Verdachts der illegalen Einreise ermittelt, wie das
Infoblatt des Flüchtlingsrates Leipzig e.V.
„Flucht und Asyl" berichtet. Die
Landesregierung Sachsens hat dafür eine spezielle Einsatzgruppe der Polizei
eingerichtet. Im sächsischen Landtag gab es darüber eine von der PDS-Fraktion
initiierte Debatte. Wegen der Vermengungen der Aufgaben, die die Polizei hier
wahrnimmt, nämlich der Entgegennahme des Asylantrages und der Überprüfung der
illegalen Einreise, werden die betroffenen Flüchtlinge in wesentlichen
Verfahrensrechten eingeschränkt. Z.B. besteht die Gefahr, dass das
Aussageverweigerungsrecht der Strafprozeßordnung mißachtet wird. Mit
rechtsstaatlichen Anforderungen hat diese Praxis nichts zu tun. | |
![]() | Das Bayerische Innenministerium hat auf der Basis der Verschärfung
des Ausländerrechts nach dem 11. September 2001 einen ausführlichen, 20
Fragen umfassenden
Fragebogen
erstellt, den jede Ausländerin und jeder Ausländer ausfüllen muss, der in
Bayern eine Aufenthaltsgenehmigung oder deren Verlängerung beantragt
(vgl. Infoservice Nr. 75).
Die Befürchtungen vieler Kritiker des Terrorismusbekämpfungsgesetzes scheinen
sich zu bewahrheiten: In Bayern stehen alle Ausländer, die aus bestimmten
Länder kommen, unter dem Generalverdacht, ein potenzieller Terrorist zu sein.
Georg Warning von amnesty international aus Konstanz hat dazu einen
treffenden
Kommentar
verfasst. Darin kommt er zu dem Ergebnis: „Zusammenfassend lässt sich
sagen, dass diese von soviel Ignoranz getragene ‚Sicherheitsbefragung' gewiss
nicht zur Sicherheit der Bürger in Deutschland oder anderswo beiträgt, gewiss
aber zu einem weiteren Ausbau behördlicher Willkür in den Ausländerämtern,
die nun in einem Sumpf von Daten waten, aus dem sie sich jeweils das passende
Stück fischen werden, um mal wieder eine Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern
oder nachträglich zu entziehen. Denn das ist der eigentliche Zweck der Liste.
Dem Rechtsstaat den Boden unter den Füßen wegzuziehen." | |
![]() |
Die rot-grüne Koalition hat Anfang April 2003 einen
Gesetzesentwurf
vorgelegt, der eine Änderung der §§ 129a und 129b Strafgesetzbuch (StGB)
enthält. Erst vor einem Jahr hatte Rot-Grün mit dem neuen § 129b die
Strafbarkeit der Unterstützung von terroristischen Vereinigungen, die nur im
Ausland existieren, eingeführt. Dies wurde von Seiten von
Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisiert, da es rechtsstaatlich
bedenklich sei, dass die Definition von ausländischen Terroristengruppen
entscheidend von den außenpolitischen Interessen der Bundesregierung abhängig
gemacht sei. Die Strafbarkeit sei hier nicht mehr objektiv vorhersehbar. | |
![]() | Die Europaabgeordnete Feleknas Uca (PDS) hat eine Studie zu
Rassismus in Europa herausgegeben. Es geht insbesondere um die Asyl- und
Migrationspolitik in der EU nach dem 11.9.2001. Sie kann unter
fuca@europarl.eu.int angefordert
werden. | |
![]() |
Keine räumlichen Beschränkungen für
AsylbewerberInnen im öffentlichen Raum!.
Dafür setzt sich die Aktion Freischwimmer ein, ein Konzept der
AG significans Berlin.
Gesammelt und addiert werden Kilometer, geschwommen in Hallenbädern, aus
Protest gegen die Legitimierung unsichtbarer Gefängnisse im öffentlichen
Raum. Anlass war u.a. ein Beschluss der Gemeinderäte eines Ortes im Kanton
Zürich. Diese hatten im September 2002 beschlossen, Sperrzonen für
Asylsuchende in der Gemeinde einzurichten. Sie sollten Schul- und
Sportanlagen, den Dorfkern und das Hallenbad nur noch in Begleitung betreten
dürfen. Der Protest im Schwimmbad richtet sich gegen die Schweizerische
Version solcher diskriminierenden Regelung (Rayonverbot), ebenso wie das
deutsche Pendant (Residenzpflicht). Die
Freischwimmerpostkarten
sollen an die Verantwortlichen in Politik und Behörden gehen. | |
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Caritas kritisiert das Flughafenverfahren für Asylbewerber:
Ablehnungsquote deutlich höher als im übrigen Deutschland | |
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Auch nach der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 wird es eine polizeiliche
Grenzüberwachung und Polizeikontrollen des grenzüberschreitenden
Verkehrs zu Polen und Tschechien geben. Dies hat die Bundesregierung in
einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU mitgeteilt
(BT Drucksache 15/722).
Der Wegfall der Personenkontrollen nach dem Schengener Übereinkommen wird
erst sehr viel später eingeführt und im Anschluss an eine Evaluierung vom Rat
der EU entschieden.
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Die Firma Melonet, Christmann und Schermer GbR, die als
Dienstleistungsbetrieb u.a. die medizinisch begleitete Rückkehr von Menschen
in Herkunftsländer organisiert und durchführt, legt in einem Schreiben
an eine Flüchtlingsberatungsstelle des Diakonischen Werkes Wert auf die
Feststellung, dass es ein Prinzip ihrer Arbeit sei, dass „Wir uns klar gegen
Begleitung von behördlich angewiesenen Ausreisen stellen. Melonet führt
keine Begleitung bei Abschiebungen durch." Man verfolge zwar wirtschaftliche
Interessen, sei jedoch nicht bereit „Prinzipien diesen Interessen zu opfern". | |
![]() | In der Diskussion um Zulässigkeit von Folter in Deutschland tauchen parallel zum Prozessanlauf im Entführungs- und Mordfall des Bankierssohns Jakob von Metzler immer wieder Beiträge auf, die Folter in bestimmten Extremsituationen für zulässig halten oder sogar gesetzlich normiert sehen wollen. Den besten Beitrag zum ansonsten wenig satiregeeigneten Thema haben Wilhelm Achelpöhler, Dr. Stefan Riese, Dr. Holger Niehaus, Thomas Marczinkowski bereits vor einiger Zeit mit der Vorlage eines fiktiven „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Entführungsopfern und zur Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung" zur Diskussion gestellt. Meldungen aus dem europäischen Ausland: |
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Dänemark | |
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Frankreich
(Zusammenfassung der Informationen aus Le Monde vom 23.3. und 10.4.2003,
siehe auch
Infoservice Nummer 74 von Januar
2003) |
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Niederlande | |
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Österreich | |
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Schweiz/Senegal | |
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Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
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