|
wird
vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert | |
|
||
|
Infoservice Nr. 76 - März 2003 |
||
![]() |
PRO ASYL hat
unmittelbar vor Beginn des Irakkrieges in einer Presseerklärung vom
18. März 2003 nochmals auf den unverantwortlichen
Umgang mit irakischen Flüchtlingen in Deutschland hingewiesen. Die
Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge folge einer gezielten Strategie, Deutschland als Zufluchtsland so
unattraktiv wie möglich zu machen. Die in der Presse immer wieder zitierten
Schutzbehauptungen des Bundesamtes, im wesentlichen habe die gesunkene
Anerkennungsquote für irakische Staatsangehörige mit der obergerichtlichen
Rechtsprechung zu tun, wird schon durch die graphische Darstellung der
Ablehnungsquote widerlegt. Mit dem Konstrukt der inländischen Fluchtalternative
Nordirak, an dessen Aufwertung das Amt kräftig mitgewirkt hat, dürfte die
Behörde vor dem Hintergrund dessen, was in der Region passiert, einige Probleme
haben. Merkwürdige Argumente zur inländischen Fluchtalternative vertrat bereits
die Bundesamtssprecherin Marlene Kerpal in einem
Artikel der Nürnberger Nachrichten vom 4. März 2003. Nach dem üblichen Hinweis
des Hauses, im Nordirak gebe es für alle, die im Zentralirak flüchteten, eine
ausreichende Lebensgrundlage, verwickelte sie sich in strategische Erwägungen.
In dem Artikel heißt es: „Allerdings sei
zu befürchten, dass das Saddam-Regime den Norden des Landes Richtung türkische
Grenze – der im Fall eines Krieges von strategischer Bedeutung wäre – einen 30
km breiten Streifen von Zentralirak abtrennen wolle. Dann gäbe es keine
inländische Fluchtalternative mehr. Wann es so weit ist mit dem trennenden
Streifen, kann das Bundesamt noch nicht sagen. Man werde die aktuelle
Entwicklung genau beobachten, sagt seine Sprecherin.“ Das Bundesamt
behauptet also, inländische Fluchtalternativen sozusagen tagesaktuell nach
Frontverlauf zu beurteilen. Eine zynische Parodie auf den Flüchtlingsschutz.
Wenn die inländische Fluchtalternative durch die militärischen Handlungen nicht
mehr erreichbar ist, dann gibt es sie nicht mehr. So niedrig liegt der Level
für die Zumutbarkeit der inländischen Fluchtalternative. Natürlich wussten die
Bundesamtsstrategen, dass ihnen durch einen Entscheidungsstopp weitere
Scholastik erspart bleiben würde. |
|
![]() |
Der Irakkrieg ist unzweifelhaft ein
völkerrechtswidriger Angriffskrieg. PRO
ASYL hat in einer Presseerklärung vom 21. März
2003 konkrete Maßnahmen zum Schutz der irakischen Flüchtlinge gefordert
und aufgerufen sich an Protestaktionen gegen den Krieg zu beteiligen. |
|
![]() |
Die Kriegsdienstverweigerer-Organisation Connection e.V. hat in einer Pressemitteilung vom
20. März 2003 darauf hingewiesen, dass Verweigerer und Deserteure des
Golfkriegs Asyl brauchen. Connection e.V. ruft
die Bundesregierung auf, Soldatinnen und Soldaten der in Deutschland
stationierten Truppen der USA und Großbritanniens, die desertieren, nicht
auszuliefern und sie zu schützen. Verweigerern und Deserteuren aus
kriegführenden Ländern, zum Beispiel aus dem Irak und aus der Türkei müsse Asyl
gewährt werden. KDV im Krieg, der Rundbrief mehrerer
Kriegsdienstverweigerer-Organisationen, darunter Connection
e.V., enthält in seiner Ausgabe Nummer
2/03 einen Bericht über „Deserteure im
Irak“. Schon in den Monaten vor
dem Krieg stieg die Zahl der Desertionen offenbar an, ebenso die Repression des
Regimes gegen die Betroffenen.
|
|
![]() |
Das Anti-Folter-Komitee des Europarates (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or degrading Treatment or Punishment – CPT) hat seinen Deutschlandbericht vorgelegt. Der am 12. März 2003 veröffentlichte Bericht bezieht sich auf eine Inspektionsreise im Dezember 2000. Besucht wurden u.a. Abschiebehaftanstalten, das damalige Flüchtlingsgebäude im Frankfurter Flughafen, Jugendgefängnisse und Psychiatrieeinrichtungen. Durch das zeitraubende Berichtsverfahren haben einige der Erkenntnisse an Aktualität verloren. So gibt es das heftig kritisierte Flüchtlingsgebäude im Frankfurter Flughafentransit und den Klapperfeldgewahrsam nicht mehr. Trotzdem wirft der Bericht ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mit Menschen in totalen Institutionen.
Herbe Kritik übt das Komitee
an der Philosophie und Praxis der Abschiebungshaft in Deutschland: “For its part, the CPT considers that to hold
immigration detainees in prison is a fundamentally flawed approach, even if the
actual conditions of detention for the persons concerned in a given prison
establishment are adequate. As already emphasized in paragraph 76 of the report
on the 1996 visit, a prison is, by definition not an appropriate place in which
to detain someone who is neither suspected nor convicted of a criminal
offence.” (S. 25 des Berichtes ). Zwangssedierungen bei Abschiebungen , menschenunwürdige Verwahrboxen in Polizeigewahrsamen ,
Sicherheitszellen mit Folter -Outfit: „This
cell was fitted with four metal rings anchored to the floor, in order to secure
a persons hand and foot while lying prone and
spread-eagled. Handcuffs and ankle cuffs were
available in the room .“(S.32 des Berichtes betreffend die
Abschiebungshaft in Eisenhüttenstadt). |
|
![]() |
Der Bericht des Anti-Folter-Komitees beschäftigt
sich auch mit Problemen der medizinischen Versorgung in Abschiebehaftanstalten.
Wie das in der Praxis vor Ort aussieht, belegt ein Bericht der Arbeitsgemeinschaft für Menschen in
Abschiebehaft Mannheim vom 1. Januar 2003 unter dem Titel „Medizinische
Versorgung in der Abschiebehaftanstalt Mannheim“. Hintergrund ist der
Eindruck der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in der Abschiebehaft
Mannheim, dass die gesundheitlichen Probleme von Abschiebehäftlingen nicht
ernst genommen und ausreichend behandelt werden. |
|
![]() |
Auf eine weitere bemerkenswerte Leistung der
staatsanwaltschaftlichen Bewältigung von Misshandlungsvorwürfen weist die Arbeitsgemeinschaft für Menschen in
Abschiebehaft Mannheim in einer Presseerklärung
vom 23. März 2003 hin. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat am
31. Januar 2003 das Ermittlungsverfahren
gegen BGS-Beamte wegen Misshandlung und zwangsweiser
Verabreichung von Medikamenten beim Abschiebeversuch des Inders Raj Kumar eingestellt, obwohl neutrale Zeugenaussagen von Air France
Bediensteten zumindest die Zwangsmedikation belegen. Die Strafanzeige wurde, so
die Presseerklärung, von der Staatsanwaltschaft Frankfurt nur sehr schleppend
bearbeitet, neutrale Zeugen erst spät vernommen. Gegen den
Einstellungsbeschluss wurde Beschwerde eingelegt.
|
|
![]() |
Von New Labour zur New Vision for
Refugees : Der
britische Premier und Völkerrechtsbrecher will jetzt auch die Axt an das internationale Flüchtlingsrecht anlegen.
Unter der zynischen Überschrift „New Vision for Refugees “ hat die
britische Regierung ein Konzept entwickelt, welches das Asylrecht in Europa in
seiner Substanz angreift. Die Idee, Flüchtlinge, denen es gelingt, europäischen
Boden zu erreichen, sollen unverzüglich in sogenannte Schutzzonen in ihrer
Herkunftsregion zurückgeschafft werden. PRO
ASYL hat auf die bekannt gewordenen Pläne mit einer Presseerklärung vom
19. März 2003 reagiert. In einem Faltblatt von PRO ASYL werden Details des britischen
Projekts vorgestellt, mit dem hochrangige Abgesandte der Regierung zur Zeit überall in Europa antichambrieren. Der
zugrundeliegende Text aus dem Blairschen think tank
kursiert in mehreren leicht unterschiedlichen Versionen.
|
|
![]() |
Auch die FDP-Bundestagsfraktion
hat den Entwurf eines
Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes vorgelegt. Eine liberale
Handschrift ist nur an einigen Stellen erkennbar. Positive Elemente: Der
FDP-Entwurf enthält eine Altfallregelung für Geduldete. Die Voraussetzungen für
die Inanspruchnahme sind allerdings relativ streng. Die Duldung wird
beibehalten. Wenn die Ausreisehindernisse nicht selbst zu vertreten sind, soll
der Übergang zu einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Auch die lediglich
Geduldeten sollen immerhin einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang nach einem
Jahr bekommen. Der FDP-Entwurf enthält eine Härtefallregelung. Härtefall kann
man auch aus wirtschaftlichen Gründen werden. An dieser Stelle scheint die in
der FDP repräsentierte unternehmerische Lebenserfahrung den ausländerrechtlich
Bedürftigen beizuspringen. Der FDP-Entwurf ist progressiv hinsichtlich der
„nachholenden Integration“. Auch Ausländern, die schon bis zu 6 Jahren hier
sind, gibt er einen Anspruch auf Sprachkurse. Asylbewerber sollen schon nach
einem halben Jahr einen Arbeitsmarktzugang erhalten können. Beim Thema
nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung schließt sich die FDP den
Vorstellungen der Regierungskoalition an. Viele repressive Elemente des
Gesetzentwurfes, so zum Beispiel die Schaffung von Ausreisezentren, werden von
der FDP unkritisch mitgetragen. Zum Thema Terrorismusbekämpfung finden sich
keinerlei liberale Akzente.
|
|
![]() |
Claudia Gayer , Mitarbeiterin des Türkeiprojektes von PRO ASYL
und dem niedersächsischen Flüchtlingsrat, hat
sich mit den sogenannten Herkunftsländerleitsätzen
des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Türkei, die am 1. Juli 2002
ergingen, befasst. Eine Kritik dieser Leitsätze ist auch nach Wiederherstellung der
Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider infolge der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz nicht überholt. Die
Herkunftsländerleitsätze werden intern als Orientierungshilfen gehandelt und machen
deutlich, was zumindest herrschende Meinung im Hause ist.
|
|
![]() |
Die syrische Regierung hat im Zuge ihrer
Arabisierungspolitik kurdischer Gebiete seit den 60er Jahren Kurden
systematisch ausgebürgert, enteignet und ihnen zahlreiche Rechte vorenthalten.
In der Bundesrepublik erhalten sie jedoch nicht die Rechtstellung der
Staatenlosen. Warum es selbst bei verwaltungsgerichtlich festgestellter und vom
Auswärtigen Amt bestätigter Verweigerung der Rücknahme durch den syrischen
Staat nicht zu einem Bleiberecht in Deutschland kommt, dokumentiert der
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. unter der Überschrift: „Weil nicht sein kann,
was nicht sein darf? – Vom Verwaltungsumgang mit staatenlosen Kurden aus
Syrien“ in der Zeitschrift „Der
Schlepper“ vom Herbst 2002.
|
|
![]() |
Mit Erlass vom 6. März 2003
regelt das hessische Innenministerium
die weitere Verfahrensweise bei
Minderheitsangehörigen aus dem Kosovo, die nicht arbeiten. Die Abschiebung
ausreisepflichtiger Minderheitsangehöriger, die nicht in einem Arbeitsverhältnis
stehen, wird demnach bis auf weiteres um jeweils einen Monat ausgesetzt.
Offenbar erwartet man, den Druck auf Minderheitsangehörige weiter erhöhen zu
können, wenn die aktuell laufenden Gespräche zwischen dem Bundesministerium des
Innern und UNMIK zur Abstimmung eines Memorandum of understanding
zur Minderheitenrückkehr weitere Ergebnisse zeitigen. PRO ASYL erwartet, dass
im Vorfeld der nächsten Innenministerkonferenz der Druck auf UNMIK, seine
insbesondere auf Sicherheitsbedenken zurückgehende kritische Haltung zur
Minderheitenrückkehr zu relativieren, wächst. |
|
![]() |
“Innenminister
wollen ärztliche Abschiebehelfer”. Unter diesem Titel fasst Peter
Kerbel in „Flüchtlingsrat –
Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“ Heft 91/92 vom Januar 2003
Versuche zusammen, Ärzte gegen ihre ethischen Überzeugungen als
Vollstreckungshelfer für Abschiebungen zu instrumentalisieren.
|
|
![]() |
Der Berufsverband
deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) hat sich in einer Stellungnahme zur
Abschiebung psychisch traumatisierter und erkrankter
Flüchtlinge in Hamburg geäußert. Die zunehmende Härte im Umgang mit
psychisch traumatisierten Flüchtlingen verkenne die Ernsthaftigkeit und Schwere
dieser Form seelischer Erkrankung und bedeute eine Missachtung fundamentaler
Menschenrechte.
|
|
![]() |
„Defizite in der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge“ identifiziert
das Sonderheft 89/90 vom November
2002 von „Flüchtlingsrat – Zeitschrift
für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“. Es handelt sich um eine
Dokumentation im Rahmen des Projektes SPUK – Sprache und Kultur: Grundlagen für
eine effektive Gesundheitsversorgung, das durch die Gemeinschaftsinitiative Equal der Europäischen Union gefördert wird. Die besondere
Situation, in der sich Flüchtlinge befinden, und die daraus resultierenden
Anforderungen an die medizinische Versorgung werden in Deutschland oftmals
nicht ausreichend berücksichtigt – mit drastischen Folgen für die Gesundheit
der Betroffenen. Neben Problemen, die aus Unkenntnis und Versorgungsmängeln
entstehen, ist die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland auch
rechtlich durch das Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt. Auch die mit dem
Flüchtlingsschicksal zusammenhängenden Traumatisierungen bleiben oftmals
unerkannt oder aus anderen Gründen unbehandelt. Die Schrift stellt die ganze
Breite der Problematik dar. |
|
![]() |
Mehrere Rechtsanwaltsbüros haben
Flüchtlingsorganisationen darauf aufmerksam gemacht, dass eine Vielzahl von Strafurteilen wegen Verstößen
gegen die sogenannte Residenzpflicht zu Unrecht ergeht. Auf mindestens ein
Drittel aller Verurteilungen wegen Verstoßes gegen § 85 Nummer 2 AsylVfG schätzt der Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch die Zahl der Fehlurteile. In einem Artikel
in der Zeitschrift „Flüchtlingsrat –
Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“ Heft 91/92 vom Januar 2003 empfiehlt
er, Verurteilungen wegen Residenzpflichtverletzung nochmals zu überprüfen und
gegebenenfalls Wiederaufnahmeverfahren mit Hilfe fachkundiger Rechtsanwälte zu
betreiben. Im Erfolgsfall hat dies neben dem Freispruch in der Sache die Folge,
dass eventuelle Strafregistereintragungen gelöscht werden, Geldstrafen auf
Antrag zurückzuzahlen sind, unter Umständen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten
erstattet werden. Darüber hinaus gibt es Betroffene, die wegen zu Unrecht
erfolgter Verurteilungen nicht in den Genuss von Altfallregelungen gekommen
sind. Auch sie könnten versuchen, das entsprechende Verfahren wieder
aufzurollen.
|
|
![]() |
Wird einem Ausländer die Straftat des unerlaubten
Aufenthalts im Bundesgebiet nach § 92 Abs. 1 Nummer 1 Ausländergesetz
vorgeworfen, müssen die Strafgerichte von Verfassung wegen selbständig prüfen,
ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Duldung im
Tatzeitraum gegeben waren. Dies hat die 3.
Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss
vom 6. März 2003 entschieden. Der Beschwerdeführer war zuvor von
bayerischen Gerichten wegen Verstoßes gegen § 92 Abs. 1 Nummer 1 AuslG verurteilt worden. Die Verurteilung wurde u.a. damit
begründet, dass er Identitätsnachweise zur Beschaffung von Einreisepapieren
nach Syrien habe erlangen können und die faktische Unmöglichkeit seiner
Ausreise selbst herbeigeführt habe, weil er bereits mit einem gefälschten Pass
eingereist sei. Der Verurteilung lag damit die Erwägung zugrunde, dass es zur
Tatbestandsverwirklichung des § 92 Abs. 1 Nummer 1 AuslG
nicht darauf ankomme, ob ein Anspruch auf Duldung bestehe oder nicht. Es könne
aber, so das Bundesverfassungsgericht, nicht dem freien Ermessen der
Ausländerbehörden überlassen bleiben, ob und in welchem Umfang ein Ausländer
sich strafbar macht. Der Sachverhalt und die Erwägungen des
Bundesverfassungsgerichtes finden sich zusammengefasst in der Pressemitteilung
Nr. 19/2003 vom 11. März 2003
|
|
![]() |
Dubiose
Kreise sollen für die Stadt Bottrop Pässe für abgelehnte Asylbewerber beschafft
haben . Das berichtet die taz-ruhr in
zwei Artikeln am 6.und 13.
März 2003 Mitarbeiter des Sozialamtes Bottrop sollen über einen ominösen
Passbeschaffer, gegen den inzwischen ein Ermittlungsverfahren läuft, Pässe
gekauft haben. Auch andere Ausländerbehörden und Sozialämter sollen zumindest
Interesse an der Praxis gezeigt haben. Der Fraktionsvorsitzende der
Christdemokraten in Bottrop befürwortet die unkonventionelle Methode für eine
erfolgreiche Abschiebung. Das Geld sei gut angelegt. |
|
![]() |
Die Terrorismusbekämpfung
ist auf den Hund gekommen, zumindest im Main-Taunus-Kreis (Hessen). Die musste
ein staatenloser Palästinenser erfahren, dem im Rahmen des Asylverfahrens
Abschiebungshindernisse zuerkannt worden waren und der daraufhin ein
Reisedokument und die Aufenthaltserlaubnis begehrte. Die Bearbeitung seines
Begehrens gestaltete sich schleppend. Neben einer angeblichen Scheinehe wollte
die Ausländerbehörde auch nochmals die Staatenloseneigenschaft in Frage
stellen. Der auf die Bearbeitung seines Antrages drängende Y. geriet dann auch
noch in Terrorismusverdacht. Ein Aktenvermerk der Ausländerbehörde gibt Herrn
Y. mit den Worten wieder: „Ich werde
demnächst einen Überraschungsbesuch bei Ihnen machen.“ Der
Behördenmitarbeiter zog weitreichende Schlüsse aus dieser Ankündigung, wie sein
Aktenvermerk dokumentiert: „Vor dem
Hintergrund des 11. September ist diese Drohung m.E. ernst zu nehmen, auch,
weil es sich um einen angeblich staatenlosen Palästinenser handeln soll, der im
übrigen in Hamburg studiert hat.“ Erschwerend kam hinzu, so ein weiterer
Aktenvermerk, dass Herr Y. bei einer anderen Behörde auch noch derart
terroristische Äußerungen getan haben sollte wie: „Kein Wunder, dass euch niemand leiden kann.“ |
|
![]() |
Was
unterscheidet einen „Gefangenentransporter“ von einem „Asylantentransporter“? Antwort
gibt ein Prospekt des VW-Konzerns für Sonderfahrzeuge und – ausstattungen . Da heißt es unter Verwendung des
politischen Kampfbegriffes „Asylanten“: „Da
Asylanten eine Vergitterung entsprechend der Gefangenentransporte nicht zugemutet
werden kann: Austausch der Seitenscheiben des Passagierraums sowie der Scheibe
in der Trennwand gegen schlagfeste Kunststoffscheiben aus Polycarbonat
(ebenfalls eingeklebt). Daueraktivierung der Kindersicherung der Schiebetür,
sowie Austausch der Schiebetürverkleidung gegen eine solche aus Aluminiumblech.
Zugehörige Befestigungsschrauben gesichert. Trennung des Kofferraumes von dem
Passagierraum durch ein Gitter. Befestigungsschrauben mit Kunststoffeinsätzen
gegen eine Demontage gesichert.“ Nimmt die Polizei nun für den Transport
zur Abschiebungshaft eher den „Asylanten-“ oder den „Gefangenentransporter“? |
|
![]() |
Gut gemeint und schlecht gesagt? Oder gleich falsch zitiert? Diese Fragen stellen sich nach einer Agenturmeldung über einen Auftritt des Islambeauftragten des Auswärtigen Amtes, Gunther Mulack , vor dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien, bei dem er im Dialog mit dem Islam zum Umdenken aufforderte. In der Meldung heißt es: „ Mulack legte dar, der Dialog mit dem Islam sei als präventiver Dialog im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zu sehen.“ Wenn Otto Schily mit dem Imam schunkelt... Zur Ehrenrettung des Islambeauftragten: Der Rest des Vorgetragenen enthielt viel Diskussionswürdiges. Meldungen aus dem europäischen AuslandMeldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet , Bestelladresse: Migration News Sheet , 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels , Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50. |
|
| " Die europäische Nichtregierungsorganisation PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) hat den ersten Teil des "Book of Solidarity" herausgegeben. Der Bericht gibt Einblicke in die Arbeitspraxis von Menschen in 10 Mitgliedsstaaten der EU, die Illegalisierte unterstützen. Anlässlich der Vorstellung fordert PICUM die Mitgliedsstaaten der EU und die Europäische Kommission auf, eine Sozialpolitik zu etablieren, die sich für die humanitäre Unterstützung der Illegalisierten einsetzt. Der erste Teil des Book of Solidarity befasst sich mit Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien. Schon aus der Analyse der Lage in diesen Ländern werde deutlich, so PICUM, dass die Glaubwürdigkeit und Effektivität einer einseitigen repressiven Haltung gegenüber illegaler Migration ernsthaft in Frage gestellt werden müsse. Zu bestellen ist der Bericht beiPICUM Gaucheretstraat 164 / B-1030 Brüssel / Tel.: +32 (2)
2741439 / Fax: +32 (2) 2741448 / Mail
|
|
![]() |
Frankreich:
Auf einer Pressekonferenz am 6. März stellten ANAFE (Nationaler Verband zur
Hilfe für Ausländer an den Grenzen) und Médecins du
Monde ihren Bericht über die Situation in der Wartezone von Roissy
(Flughafenunterkunft) vor. In der Einladung prangern die beiden Organisationen massive Missstände an und kritisieren bewusste und wiederholte Verletzungen fundamentaler Rechte: |
|
![]() |
Frankreich:
Am 3. März 2003 wurden 54 Afrikaner mit
dem ersten Charterflug des Innenministers Sarkozy
(unter der Regierung Jospin fanden keine Abschiebungen per Charter statt) vom Pariser Flughafen Roissy
nach Abidjan und Dakar zurückgeschickt. Sie hatten keine Einreiseerlaubnis
erhalten und waren deshalb vor der Abschiebung in der Wartezone
(Flughafenunterkunft) des Flughafens Roissy
untergebracht. |
|
![]() |
Großbritannien:
Nicht nur verschiedene europäische Staaten benutzen inzwischen kleine
Geschäftsreiseflugzeuge zur Durchführung von Abschiebungen in besonderen
Fällen, auch Asylsuchende benutzen dasselbe Verkehrsmittel in der
Gegenrichtung. So kamen im Jahr 2002 nach einer Meldung der Sunday Times vom
24. November 2002 mit zwei Privatjets 16 Afghanen und 9 Tamilen von Moskau nach
London. |
|
![]() |
Österreich:
Drastische Verschärfungen der österreichischen Asylpolitik drohen. „Das schwarz-blaue
Regime bereitet die Abschaffung des Asylrechts vor“ resümiert die Gruppe Asyl in Not den Inhalt einer Erklärung
vom 18. März 2003. |
|
![]() |
Österreich: Die deutsche Privatfirma European Homecare betreut künftig in Österreich eingetroffene
Flüchtlinge, nachdem sie ein Ausschreibungsverfahren gewonnen hat. Damit
ist European Homecare ab 1. Juli 2003 für die
Bundesbetreuungseinrichtungen in Traiskirchen, Thalham ,
Bad Kreuzen und Reichenau zuständig. Auftragssumme: ca. 5 Millionen Euro pro
Jahr. Im Bewerbungsverfahren unterlag ein Konsortium der österreichischen
Nichtregierungsorganisation gegen European Homecare .
Auch der Bürgermeister des Lagerstandorts Traiskirchen äußerte sich kritisch:
European Homecare sei bislang in Österreich nur durch
eine sehr erfolglose Rückkehrberatung aufgefallen. |
|
![]() |
Schweiz:
Die schweizerische
Justizministerin Ruth Metzler hat bedauert, dass ein Transitabkommen mit
Senegal nicht zustande gekommen ist . Man werde aber weiter
versuchen, nach innovativen Möglichkeiten für Rückschaffungen zu suchen. Mit
dem Anfang Januar unterzeichneten Abkommen hatte man abgelehnte Asylbewerber
aus Westafrika in Senegal „zwischengelagert“. In Senegal wäre dann
gegebenenfalls die Abklärung einer nicht feststehenden Identität erfolgt und
die weitere Abschiebung durchgeführt worden. Das Abkommen sollte
experimentellen Charakter haben, wie der Direktor des schweizerischen
Bundesamtes betonte. Hintergrund der veränderten senegalesischen Haltung ist
eine kritische Öffentlichkeitsarbeit. Die Regierung Senegals hat in einem
Schreiben vom 3. März 2003 darauf hingewiesen, dass die nationale und
internationale öffentliche Meinung durch falsche und negative Informationen
beeinflusst worden sei. Es dürften schon die richtigen Informationen gewesen
sein, die die Absicht der Schweiz vereitelt haben, nämlich dass ein weiterer
Versuch gemacht werden sollte, afrikanische Staaten als „ dumping
grounds “ für Personen mit angeblich ungeklärter
Identität zu nutzen. | |
| Liste |
||
|
Sie haben die Möglichkeit, sich bei PRO ASYL für die Aufnahme in den e-mail-Verteiler des Infoservice anzumelden. |
||