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Infoservice Nr. 76 - März 2003

PRO ASYL hat unmittelbar vor Beginn des Irakkrieges in einer Presseerklärung vom 18. März 2003 nochmals auf den unverantwortlichen Umgang mit irakischen Flüchtlingen in Deutschland hingewiesen. Die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge folge einer gezielten Strategie, Deutschland als Zufluchtsland so unattraktiv wie möglich zu machen. Die in der Presse immer wieder zitierten Schutzbehauptungen des Bundesamtes, im wesentlichen habe die gesunkene Anerkennungsquote für irakische Staatsangehörige mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu tun, wird schon durch die graphische Darstellung der Ablehnungsquote widerlegt. Mit dem Konstrukt der inländischen Fluchtalternative Nordirak, an dessen Aufwertung das Amt kräftig mitgewirkt hat, dürfte die Behörde vor dem Hintergrund dessen, was in der Region passiert, einige Probleme haben. Merkwürdige Argumente zur inländischen Fluchtalternative vertrat bereits die Bundesamtssprecherin Marlene Kerpal in einem Artikel der Nürnberger Nachrichten vom 4. März 2003. Nach dem üblichen Hinweis des Hauses, im Nordirak gebe es für alle, die im Zentralirak flüchteten, eine ausreichende Lebensgrundlage, verwickelte sie sich in strategische Erwägungen. In dem Artikel heißt es: „Allerdings sei zu befürchten, dass das Saddam-Regime den Norden des Landes Richtung türkische Grenze – der im Fall eines Krieges von strategischer Bedeutung wäre – einen 30 km breiten Streifen von Zentralirak abtrennen wolle. Dann gäbe es keine inländische Fluchtalternative mehr. Wann es so weit ist mit dem trennenden Streifen, kann das Bundesamt noch nicht sagen. Man werde die aktuelle Entwicklung genau beobachten, sagt seine Sprecherin.“ Das Bundesamt behauptet also, inländische Fluchtalternativen sozusagen tagesaktuell nach Frontverlauf zu beurteilen. Eine zynische Parodie auf den Flüchtlingsschutz. Wenn die inländische Fluchtalternative durch die militärischen Handlungen nicht mehr erreichbar ist, dann gibt es sie nicht mehr. So niedrig liegt der Level für die Zumutbarkeit der inländischen Fluchtalternative. Natürlich wussten die Bundesamtsstrategen, dass ihnen durch einen Entscheidungsstopp weitere Scholastik erspart bleiben würde.

Der Irakkrieg ist unzweifelhaft ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. PRO ASYL hat in einer Presseerklärung vom 21. März 2003 konkrete Maßnahmen zum Schutz der irakischen Flüchtlinge gefordert und aufgerufen sich an Protestaktionen gegen den Krieg zu beteiligen.

Die Kriegsdienstverweigerer-Organisation Connection e.V. hat in einer Pressemitteilung vom 20. März 2003 darauf hingewiesen, dass Verweigerer und Deserteure des Golfkriegs Asyl brauchen. Connection e.V. ruft die Bundesregierung auf, Soldatinnen und Soldaten der in Deutschland stationierten Truppen der USA und Großbritanniens, die desertieren, nicht auszuliefern und sie zu schützen. Verweigerern und Deserteuren aus kriegführenden Ländern, zum Beispiel aus dem Irak und aus der Türkei müsse Asyl gewährt werden. KDV im Krieg, der Rundbrief mehrerer Kriegsdienstverweigerer-Organisationen, darunter Connection e.V., enthält in seiner Ausgabe Nummer 2/03 einen Bericht über „Deserteure im Irak“. Schon in den Monaten vor dem Krieg stieg die Zahl der Desertionen offenbar an, ebenso die Repression des Regimes gegen die Betroffenen.

Das Anti-Folter-Komitee des Europarates (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or degrading Treatment or Punishment – CPT) hat seinen Deutschlandbericht vorgelegt. Der am 12. März 2003 veröffentlichte Bericht bezieht sich auf eine Inspektionsreise im Dezember 2000. Besucht wurden u.a. Abschiebehaftanstalten, das damalige Flüchtlingsgebäude im Frankfurter Flughafen, Jugendgefängnisse und Psychiatrieeinrichtungen. Durch das zeitraubende Berichtsverfahren haben einige der Erkenntnisse an Aktualität verloren. So gibt es das heftig kritisierte Flüchtlingsgebäude im Frankfurter Flughafentransit und den Klapperfeldgewahrsam nicht mehr. Trotzdem wirft der Bericht ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mit Menschen in totalen Institutionen.

Herbe Kritik übt das Komitee an der Philosophie und Praxis der Abschiebungshaft in Deutschland: “For its part, the CPT considers that to hold immigration detainees in prison is a fundamentally flawed approach, even if the actual conditions of detention for the persons concerned in a given prison establishment are adequate. As already emphasized in paragraph 76 of the report on the 1996 visit, a prison is, by definition not an appropriate place in which to detain someone who is neither suspected nor convicted of a criminal offence.” (S. 25 des Berichtes ). Zwangssedierungen bei Abschiebungen , menschenunwürdige Verwahrboxen in Polizeigewahrsamen , Sicherheitszellen mit Folter -Outfit: „This cell was fitted with four metal rings anchored to the floor, in order to secure a persons hand and foot while lying prone and spread-eagled. Handcuffs and ankle cuffs were available in the room .“(S.32 des Berichtes betreffend die Abschiebungshaft in Eisenhüttenstadt).

Wer sich darüber informieren will, wie deutsche Staatsanwaltschaften mit den Fällen umgehen, in denen der Vorwurf von Misshandlungen in polizeilichen Einrichtungen im Raum steht und von CPT aufgegriffen wurde, sollte sich in Punkt 21 der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen, Anmerkungen und Informationswünschen des CPT vertiefen. Da wird etwa die zwangsweise Verabreichung einer Beruhigungsspritze bei einer Abschiebung im Zuge der Vorermittlungen als Verhinderung von Selbstverletzungen dargestellt, das Ermittlungsverfahren konsequenterweise gar nicht eingeleitet. Da wird die skandalöse Fesselung einer Abgeschobenen, die man wie erlegtes Wild mit Hilfe eines Stabes transportiert hat, als geeignetes und erforderliches Mittel bezeichnet, um ihre Widerstandshandlungen zu beenden, was die Staatsanwaltschaft Potsdam natürlich auch so gesehen hat. Auffällig ist ansonsten die strukturelle Langsamkeit von Ermittlungen, wann immer es um Misshandlungen von staatlicher Seite geht. So im Fall des am 28. Mai 1999 auf einem Lufthansaflug in BGS-Begleitung zu Tode gekommenen Aamir Ageeb : Immer noch ist es nicht zum Hauptverfahren gekommen.

Der Umgang mit diesem Themenkomplex ist geprägt von einer Haltung des Nichtwissenwollens. So erbat das Anti-Folter-Komitee für die Jahre 2000 und 2001 Auskünfte über die Anzahl der Beschwerden, Misshandlungen bei der Durchführung von Abschiebungen und für denselben Zeitraum über disziplinarische bzw. strafrechtliche Sanktionen, die aus diesem Grund verhängt wurden. In den Statistiken der Strafrechtspflege werden die Taten nicht gesondert erfasst. Eine Umfrage bei den Bundesländern und beim BGS hat kaum Erkenntnisse erbracht (S. 9 der Stellungnahme der Bundesregierung). Erbeten hat das Anti-Folter-Komitee zusätzliche Informationen zu besonderen Stellen außerhalb der operationellen Hierarchie der Polizei, deren Aufgabe es ist, allen Beschuldigungen wegen polizeilichen Fehlverhaltens nachzugehen. Die Frage impliziert einen konstruktiven Vorschlag, das Dunkelfeld möglichen polizeilichen Fehlverhaltens aufzuhellen. Vorzuweisen hat die Bundesregierung nur wenige Beiräte, die für Abschiebungsgewahrsame zusätzlich sind und 5 interne Ermittlungsteams des BGS, deren Aufgabe es ist, Rechtsbrüche und Fehlverhalten von Angehörigen des BGS zu verhindern und aufzudecken. Ansonsten muss die Bundesregierung vermelden, angesichts bereits bestehender Kontrollmechanismen beabsichtigten die Bundesländer nicht, entsprechende Stellen einzuführen. Ähnlich träge ist der Föderalismus auch, soweit es um die Idee der Anti-Folter-Kommission geht, unabhängige Stellen einzurichten, die mit dem Besuch polizeilicher Gewahrsamseinrichtungen betraut werden. Das könnte, so die Antwort, nur durch die Bundesländer geschehen, die „aufgrund der bereits existierenden Kontrollmechanismen die Einrichtung solcher Stellen derzeit nicht planen“. In einem etwas peinlichen Redeschwall stellt die Antwort der Bundesregierung dann die wunderbaren nationalen Instrumente dar, über die die Bundesrepublik zur Kontrolle von Einrichtungen, in denen Personen die Freiheit entzogen ist, bereits verfügt. Da haben wir etwa: die Dienst- und Fachaufsicht der Landesinnenministerien und der Landesjustizministerien, Anstaltsbeiräte, die Petitionsausschüsse, die unabhängige Überprüfung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften: „Auch die Staatsanwaltschaften prüfen Vorwürfe objektiv und unabhängig. Schließlich besteht in jedem Fall für Häftlinge die Möglichkeit, sich an Menschenrechtsorganisationen zu wenden. Auch auf die Besuche des CPT wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.“ Das darf man schon als Chuzpe werten: Dass Häftlinge hierzulande nicht der Incommunicado-Haft unterliegen und an Menschenrechtsorganisationen schreiben können, wird ebenso ins Selbstlob integriert wie die Besuche des CPT, die zumeist im Abstand vieler Jahre erfolgen. Nach der von Frankfurt ausgehenden Debatte um die Zulässigkeit von Folter in extremen Situationen darf man sich vom Anti-Folter-Komitee wohl eines wünschen: Bitte beehren Sie Deutschland bald wieder.

Der Bericht des Anti-Folter-Komitees beschäftigt sich auch mit Problemen der medizinischen Versorgung in Abschiebehaftanstalten. Wie das in der Praxis vor Ort aussieht, belegt ein Bericht der Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft Mannheim vom 1. Januar 2003 unter dem Titel „Medizinische Versorgung in der Abschiebehaftanstalt Mannheim“. Hintergrund ist der Eindruck der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in der Abschiebehaft Mannheim, dass die gesundheitlichen Probleme von Abschiebehäftlingen nicht ernst genommen und ausreichend behandelt werden.

Auf eine weitere bemerkenswerte Leistung der staatsanwaltschaftlichen Bewältigung von Misshandlungsvorwürfen weist die Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft Mannheim in einer Presseerklärung vom 23. März 2003 hin. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat am 31. Januar 2003 das Ermittlungsverfahren gegen BGS-Beamte wegen Misshandlung und zwangsweiser Verabreichung von Medikamenten beim Abschiebeversuch des Inders Raj Kumar eingestellt, obwohl neutrale Zeugenaussagen von Air France Bediensteten zumindest die Zwangsmedikation belegen. Die Strafanzeige wurde, so die Presseerklärung, von der Staatsanwaltschaft Frankfurt nur sehr schleppend bearbeitet, neutrale Zeugen erst spät vernommen. Gegen den Einstellungsbeschluss wurde Beschwerde eingelegt.

Von New Labour zur New Vision for Refugees : Der britische Premier und Völkerrechtsbrecher will jetzt auch die Axt an das internationale Flüchtlingsrecht anlegen. Unter der zynischen Überschrift „New Vision for Refugees “ hat die britische Regierung ein Konzept entwickelt, welches das Asylrecht in Europa in seiner Substanz angreift. Die Idee, Flüchtlinge, denen es gelingt, europäischen Boden zu erreichen, sollen unverzüglich in sogenannte Schutzzonen in ihrer Herkunftsregion zurückgeschafft werden. PRO ASYL hat auf die bekannt gewordenen Pläne mit einer Presseerklärung vom 19. März 2003 reagiert. In einem Faltblatt von PRO ASYL werden Details des britischen Projekts vorgestellt, mit dem hochrangige Abgesandte der Regierung zur Zeit überall in Europa antichambrieren. Der zugrundeliegende Text aus dem Blairschen think tank kursiert in mehreren leicht unterschiedlichen Versionen.

Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat den Entwurf eines Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes vorgelegt. Eine liberale Handschrift ist nur an einigen Stellen erkennbar. Positive Elemente: Der FDP-Entwurf enthält eine Altfallregelung für Geduldete. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind allerdings relativ streng. Die Duldung wird beibehalten. Wenn die Ausreisehindernisse nicht selbst zu vertreten sind, soll der Übergang zu einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Auch die lediglich Geduldeten sollen immerhin einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang nach einem Jahr bekommen. Der FDP-Entwurf enthält eine Härtefallregelung. Härtefall kann man auch aus wirtschaftlichen Gründen werden. An dieser Stelle scheint die in der FDP repräsentierte unternehmerische Lebenserfahrung den ausländerrechtlich Bedürftigen beizuspringen. Der FDP-Entwurf ist progressiv hinsichtlich der „nachholenden Integration“. Auch Ausländern, die schon bis zu 6 Jahren hier sind, gibt er einen Anspruch auf Sprachkurse. Asylbewerber sollen schon nach einem halben Jahr einen Arbeitsmarktzugang erhalten können. Beim Thema nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung schließt sich die FDP den Vorstellungen der Regierungskoalition an. Viele repressive Elemente des Gesetzentwurfes, so zum Beispiel die Schaffung von Ausreisezentren, werden von der FDP unkritisch mitgetragen. Zum Thema Terrorismusbekämpfung finden sich keinerlei liberale Akzente.

Claudia Gayer , Mitarbeiterin des Türkeiprojektes von PRO ASYL und dem niedersächsischen Flüchtlingsrat, hat sich mit den sogenannten Herkunftsländerleitsätzen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Türkei, die am 1. Juli 2002 ergingen, befasst. Eine Kritik dieser Leitsätze ist auch nach Wiederherstellung der Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz nicht überholt. Die Herkunftsländerleitsätze werden intern als Orientierungshilfen gehandelt und machen deutlich, was zumindest herrschende Meinung im Hause ist.

Die syrische Regierung hat im Zuge ihrer Arabisierungspolitik kurdischer Gebiete seit den 60er Jahren Kurden systematisch ausgebürgert, enteignet und ihnen zahlreiche Rechte vorenthalten. In der Bundesrepublik erhalten sie jedoch nicht die Rechtstellung der Staatenlosen. Warum es selbst bei verwaltungsgerichtlich festgestellter und vom Auswärtigen Amt bestätigter Verweigerung der Rücknahme durch den syrischen Staat nicht zu einem Bleiberecht in Deutschland kommt, dokumentiert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. unter der Überschrift: „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? – Vom Verwaltungsumgang mit staatenlosen Kurden aus Syrien“ in der Zeitschrift „Der Schlepper“ vom Herbst 2002.

Mit Erlass vom 6. März 2003 regelt das hessische Innenministerium die weitere Verfahrensweise bei Minderheitsangehörigen aus dem Kosovo, die nicht arbeiten. Die Abschiebung ausreisepflichtiger Minderheitsangehöriger, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, wird demnach bis auf weiteres um jeweils einen Monat ausgesetzt. Offenbar erwartet man, den Druck auf Minderheitsangehörige weiter erhöhen zu können, wenn die aktuell laufenden Gespräche zwischen dem Bundesministerium des Innern und UNMIK zur Abstimmung eines Memorandum of understanding zur Minderheitenrückkehr weitere Ergebnisse zeitigen. PRO ASYL erwartet, dass im Vorfeld der nächsten Innenministerkonferenz der Druck auf UNMIK, seine insbesondere auf Sicherheitsbedenken zurückgehende kritische Haltung zur Minderheitenrückkehr zu relativieren, wächst.

“Innenminister wollen ärztliche Abschiebehelfer”. Unter diesem Titel fasst Peter Kerbel in „Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“ Heft 91/92 vom Januar 2003 Versuche zusammen, Ärzte gegen ihre ethischen Überzeugungen als Vollstreckungshelfer für Abschiebungen zu instrumentalisieren.

Der Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) hat sich in einer Stellungnahme zur Abschiebung psychisch traumatisierter und erkrankter Flüchtlinge in Hamburg geäußert. Die zunehmende Härte im Umgang mit psychisch traumatisierten Flüchtlingen verkenne die Ernsthaftigkeit und Schwere dieser Form seelischer Erkrankung und bedeute eine Missachtung fundamentaler Menschenrechte.

Defizite in der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge identifiziert das Sonderheft 89/90 vom November 2002 von „Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“. Es handelt sich um eine Dokumentation im Rahmen des Projektes SPUK – Sprache und Kultur: Grundlagen für eine effektive Gesundheitsversorgung, das durch die Gemeinschaftsinitiative Equal der Europäischen Union gefördert wird. Die besondere Situation, in der sich Flüchtlinge befinden, und die daraus resultierenden Anforderungen an die medizinische Versorgung werden in Deutschland oftmals nicht ausreichend berücksichtigt – mit drastischen Folgen für die Gesundheit der Betroffenen. Neben Problemen, die aus Unkenntnis und Versorgungsmängeln entstehen, ist die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland auch rechtlich durch das Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt. Auch die mit dem Flüchtlingsschicksal zusammenhängenden Traumatisierungen bleiben oftmals unerkannt oder aus anderen Gründen unbehandelt. Die Schrift stellt die ganze Breite der Problematik dar.

Mehrere Rechtsanwaltsbüros haben Flüchtlingsorganisationen darauf aufmerksam gemacht, dass eine Vielzahl von Strafurteilen wegen Verstößen gegen die sogenannte Residenzpflicht zu Unrecht ergeht. Auf mindestens ein Drittel aller Verurteilungen wegen Verstoßes gegen § 85 Nummer 2 AsylVfG schätzt der Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch die Zahl der Fehlurteile. In einem Artikel in der Zeitschrift „Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“ Heft 91/92 vom Januar 2003 empfiehlt er, Verurteilungen wegen Residenzpflichtverletzung nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls Wiederaufnahmeverfahren mit Hilfe fachkundiger Rechtsanwälte zu betreiben. Im Erfolgsfall hat dies neben dem Freispruch in der Sache die Folge, dass eventuelle Strafregistereintragungen gelöscht werden, Geldstrafen auf Antrag zurückzuzahlen sind, unter Umständen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten erstattet werden. Darüber hinaus gibt es Betroffene, die wegen zu Unrecht erfolgter Verurteilungen nicht in den Genuss von Altfallregelungen gekommen sind. Auch sie könnten versuchen, das entsprechende Verfahren wieder aufzurollen.

Wird einem Ausländer die Straftat des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet nach § 92 Abs. 1 Nummer 1 Ausländergesetz vorgeworfen, müssen die Strafgerichte von Verfassung wegen selbständig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Duldung im Tatzeitraum gegeben waren. Dies hat die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 6. März 2003 entschieden. Der Beschwerdeführer war zuvor von bayerischen Gerichten wegen Verstoßes gegen § 92 Abs. 1 Nummer 1 AuslG verurteilt worden. Die Verurteilung wurde u.a. damit begründet, dass er Identitätsnachweise zur Beschaffung von Einreisepapieren nach Syrien habe erlangen können und die faktische Unmöglichkeit seiner Ausreise selbst herbeigeführt habe, weil er bereits mit einem gefälschten Pass eingereist sei. Der Verurteilung lag damit die Erwägung zugrunde, dass es zur Tatbestandsverwirklichung des § 92 Abs. 1 Nummer 1 AuslG nicht darauf ankomme, ob ein Anspruch auf Duldung bestehe oder nicht. Es könne aber, so das Bundesverfassungsgericht, nicht dem freien Ermessen der Ausländerbehörden überlassen bleiben, ob und in welchem Umfang ein Ausländer sich strafbar macht. Der Sachverhalt und die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichtes finden sich zusammengefasst in der Pressemitteilung Nr. 19/2003 vom 11. März 2003

Dubiose Kreise sollen für die Stadt Bottrop Pässe für abgelehnte Asylbewerber beschafft haben . Das berichtet die taz-ruhr in zwei Artikeln am 6.und 13. März 2003 Mitarbeiter des Sozialamtes Bottrop sollen über einen ominösen Passbeschaffer, gegen den inzwischen ein Ermittlungsverfahren läuft, Pässe gekauft haben. Auch andere Ausländerbehörden und Sozialämter sollen zumindest Interesse an der Praxis gezeigt haben. Der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten in Bottrop befürwortet die unkonventionelle Methode für eine erfolgreiche Abschiebung. Das Geld sei gut angelegt.

Die Terrorismusbekämpfung ist auf den Hund gekommen, zumindest im Main-Taunus-Kreis (Hessen). Die musste ein staatenloser Palästinenser erfahren, dem im Rahmen des Asylverfahrens Abschiebungshindernisse zuerkannt worden waren und der daraufhin ein Reisedokument und die Aufenthaltserlaubnis begehrte. Die Bearbeitung seines Begehrens gestaltete sich schleppend. Neben einer angeblichen Scheinehe wollte die Ausländerbehörde auch nochmals die Staatenloseneigenschaft in Frage stellen. Der auf die Bearbeitung seines Antrages drängende Y. geriet dann auch noch in Terrorismusverdacht. Ein Aktenvermerk der Ausländerbehörde gibt Herrn Y. mit den Worten wieder: „Ich werde demnächst einen Überraschungsbesuch bei Ihnen machen.“ Der Behördenmitarbeiter zog weitreichende Schlüsse aus dieser Ankündigung, wie sein Aktenvermerk dokumentiert: „Vor dem Hintergrund des 11. September ist diese Drohung m.E. ernst zu nehmen, auch, weil es sich um einen angeblich staatenlosen Palästinenser handeln soll, der im übrigen in Hamburg studiert hat.“ Erschwerend kam hinzu, so ein weiterer Aktenvermerk, dass Herr Y. bei einer anderen Behörde auch noch derart terroristische Äußerungen getan haben sollte wie: „Kein Wunder, dass euch niemand leiden kann.“

Auch im Widerspruchsverfahren ging die Sache schleppend voran. Der zuständige Sachbearbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt teilte Y.’s Rechtsanwalt mit, dass er sich aktuell nicht um ausländerrechtliche Verfahren kümmern könne, weil er mit der Hundeverordnung beschäftigt sei. Y.’s Widerspruch wurde zurückgewiesen, was der Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht als nicht überraschend kommentiert, „da Herr E. dem unterzeichnenden Rechtsanwalt telefonisch mitteilte, dass die Bearbeitung des vorliegenden ausländerrechtlichen Verfahrens einen erheblichen Verzug in der Bearbeitung der Hundeverordnung nach sich gezogen habe.“ Dieses konflikthafte Verhältnis zwischen Tier- und Menschenliebe wurde vom Verwaltungsgericht dann schließlich doch noch sachgerecht entschieden. Die Ausländerbehörde wurde vom VG verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Was unterscheidet einen „Gefangenentransporter“ von einem „Asylantentransporter“? Antwort gibt ein Prospekt des VW-Konzerns für Sonderfahrzeuge und – ausstattungen . Da heißt es unter Verwendung des politischen Kampfbegriffes „Asylanten“: „Da Asylanten eine Vergitterung entsprechend der Gefangenentransporte nicht zugemutet werden kann: Austausch der Seitenscheiben des Passagierraums sowie der Scheibe in der Trennwand gegen schlagfeste Kunststoffscheiben aus Polycarbonat (ebenfalls eingeklebt). Daueraktivierung der Kindersicherung der Schiebetür, sowie Austausch der Schiebetürverkleidung gegen eine solche aus Aluminiumblech. Zugehörige Befestigungsschrauben gesichert. Trennung des Kofferraumes von dem Passagierraum durch ein Gitter. Befestigungsschrauben mit Kunststoffeinsätzen gegen eine Demontage gesichert.“ Nimmt die Polizei nun für den Transport zur Abschiebungshaft eher den „Asylanten-“ oder den „Gefangenentransporter“?

Gut gemeint und schlecht gesagt? Oder gleich falsch zitiert? Diese Fragen stellen sich nach einer Agenturmeldung über einen Auftritt des Islambeauftragten des Auswärtigen Amtes, Gunther Mulack , vor dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien, bei dem er im Dialog mit dem Islam zum Umdenken aufforderte. In der Meldung heißt es: „ Mulack legte dar, der Dialog mit dem Islam sei als präventiver Dialog im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zu sehen.“ Wenn Otto Schily mit dem Imam schunkelt... Zur Ehrenrettung des Islambeauftragten: Der Rest des Vorgetragenen enthielt viel Diskussionswürdiges.

Meldungen aus dem europäischen Ausland

Meldungen aus dem europäischen Ausland, wie meistens unter Bezugnahme auf das von uns zum Abonnement empfohlene Migration News Sheet , Bestelladresse: Migration News Sheet , 172-174, rue Joseph II, B-1000 Brussels , Tel & Fax: 32 (2) 230 37 50.

" Die europäische Nichtregierungsorganisation PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) hat den ersten Teil des "Book of Solidarity" herausgegeben. Der Bericht gibt Einblicke in die Arbeitspraxis von Menschen in 10 Mitgliedsstaaten der EU, die Illegalisierte unterstützen. Anlässlich der Vorstellung fordert PICUM die Mitgliedsstaaten der EU und die Europäische Kommission auf, eine Sozialpolitik zu etablieren, die sich für die humanitäre Unterstützung der Illegalisierten einsetzt. Der erste Teil des Book of Solidarity befasst sich mit Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien. Schon aus der Analyse der Lage in diesen Ländern werde deutlich, so PICUM, dass die Glaubwürdigkeit und Effektivität einer einseitigen repressiven Haltung gegenüber illegaler Migration ernsthaft in Frage gestellt werden müsse. Zu bestellen ist der Bericht beiPICUM Gaucheretstraat 164 / B-1030 Brüssel / Tel.: +32 (2) 2741439 / Fax: +32 (2) 2741448 / Mail

Frankreich:

Auf einer Pressekonferenz am 6. März stellten ANAFE (Nationaler Verband zur Hilfe für Ausländer an den Grenzen) und Médecins du Monde ihren Bericht über die Situation in der Wartezone von Roissy (Flughafenunterkunft) vor. In der Einladung prangern die beiden Organisationen massive Missstände an  und kritisieren bewusste und wiederholte Verletzungen fundamentaler Rechte:

*die Registrierung von Asylanträgen wurde wiederholt abgelehnt,

*das Recht der Verbände auf Zugang zur Flughafenunterkunft wird behindert,

*täglich finden Abschiebungen bzw. Abschiebungsversuche von Personen statt, deren Asylanträge nicht berücksichtigt wurden;

*Druck, Einschüchterungen, Beleidigungen, Brutalitäten, Gewalttätigkeiten aller Art,

*der Zugang zu medizinischer Behandlung ist erschwert,

*die  Bedingungen für den täglichen Ausgang sind unangemessen.

Die beiden Organisationen kritisieren vor allem das brutale Vorgehen der Polizei an den Grenzen und bei Abschiebungen. Zahlreiche Zeugenaussagen zeigten, dass es sich nicht um ein vereinzeltes, sondern wiederholtes Verhalten handele.

Frankreich:

Am 3. März 2003 wurden 54 Afrikaner mit dem ersten Charterflug des Innenministers Sarkozy (unter der Regierung Jospin fanden keine Abschiebungen per Charter statt) vom Pariser Flughafen Roissy nach Abidjan und Dakar zurückgeschickt. Sie hatten keine Einreiseerlaubnis erhalten und waren deshalb vor der Abschiebung in der Wartezone (Flughafenunterkunft) des Flughafens Roissy untergebracht.

Der französische Innenminister Sarkozy will mit der wiederaufgenommenen Praxis der Charterflüge, die jetzt wegen des diskreditierten Wortes Charterflüge „Sammelflüge“ genannt werden, – nach eigenen Worten – seinen Willen zeigen, die „ Migrationsströme zu lenken“. Die französische Fluggesellschaft Euralair Horizons hat den Transport durchgeführt.

Unter den Abgeschobenen waren, wie die DGPN (nationale Polizeidirektion) sagt: „zwei oder drei Personen, die sich irregulär auf deutschem Boden aufgehalten haben.“ Beteiligt waren 89 französische Polizisten und 6 deutsche Beamte.Nach Ansicht des französischen Innenministeriums sei die Anwesenheit der deutschen Beamten zwar nur symbolisch, aber wichtig. Wie der Minister im September 2002 beim Gipfel in Kopenhagen angekündigt habe, gehe es darum, zwischen den Regierungen der Europäischen Union Sammelrückführungen von illegalen Ausländern zu organisieren. Frankreich hatte vorgeschlagen, als Koordinator dieser Operationen zu agieren.

Claire Rodier von Anafé (Organisation zur Hilfe für Ausländer an den Grenzen): Sammelrückführungen mit so massivem Polizeiaufgebot führen zu Spannung und Gewalt. Es bestehe die Gefahr, bei der Fesselung dieser Personen ihre physische Integrität und ihre Grundrechte zu verletzen. Auch das Asylrecht werde in Frage gestellt. Wenn ein Ausländer in einem normalen Flugzeug abgeschoben wird, könne er dagegen protestieren, dass sein Asylantrag nicht registriert wurde und so eine Abschiebung verhindern. ( Anm.d.Ü.: In den Wartezonen der Pariser Flughäfen haben sich Beamte wiederholt geweigert, Asylanträge aufzunehmen.)

Anafé befürchtet, dass die 15 Länder der EU die Abschiebungen rentabler gestalten wollen. „Ein Flugzeug chartern ist teuer, man kann sich vorstellen, dass die Fünfzehn versuchen werden, manchmal überstürzt einen Flug von Ausländern einer bestimmten Nationalität zusammenzustellen.“ Patrick Delouvin von amnesty international: „Es ist das erste Mal, dass Charter an der Grenze benutzt werden, d.h. für Ausländer, die gerade erst angekommen sind. Wir wissen nicht, wer sie sind“. Auch nicht, ob sie Asyl beantragt haben. Früher waren nur solche Personen per Charter abgeschoben worden, die auf französischem Territorium festgenommen worden waren, einen Rechtsanwalt einschalten und ihre Familie benachrichtigen konnten.

In Abidjan wurde das Flugzeug bei der Landung von einer aufgeregten Menschenmenge empfangen, die den Weiterflug der Maschine nach Dakar um zwei Stunden verzögerte. Die Demonstranten stießen mit den die Abgeschobenen begleitenden Polizisten zusammen. In Dakar wurden die Abgeschobenen von einer Delegation von Raddho (Afrikanische Begegnung für die Verteidigung der Menschenrechte) empfangen, die die von Frankreich veranstalteten „Massenabschiebungen“ anprangerten und sich „tief beunruhigt“ zeigten.

(Zusammenfassung von Zeitungsartikeln aus Le Monde vom 4. und 5. März 2003 und Libération vom 4. März 2003)

Großbritannien:

Nicht nur verschiedene europäische Staaten benutzen inzwischen kleine Geschäftsreiseflugzeuge zur Durchführung von Abschiebungen in besonderen Fällen, auch Asylsuchende benutzen dasselbe Verkehrsmittel in der Gegenrichtung. So kamen im Jahr 2002 nach einer Meldung der Sunday Times vom 24. November 2002 mit zwei Privatjets 16 Afghanen und 9 Tamilen von Moskau nach London.

Österreich:

Drastische Verschärfungen der österreichischen Asylpolitik drohen. „Das schwarz-blaue Regime bereitet die Abschaffung des Asylrechts vor“  resümiert die Gruppe Asyl in Not den Inhalt einer Erklärung vom 18. März 2003.

Österreich:

Die deutsche Privatfirma European Homecare betreut künftig in Österreich eingetroffene Flüchtlinge, nachdem sie ein Ausschreibungsverfahren gewonnen hat. Damit ist European Homecare ab 1. Juli 2003 für die Bundesbetreuungseinrichtungen in Traiskirchen, Thalham , Bad Kreuzen und Reichenau zuständig. Auftragssumme: ca. 5 Millionen Euro pro Jahr. Im Bewerbungsverfahren unterlag ein Konsortium der österreichischen Nichtregierungsorganisation gegen European Homecare . Auch der Bürgermeister des Lagerstandorts Traiskirchen äußerte sich kritisch: European Homecare sei bislang in Österreich nur durch eine sehr erfolglose Rückkehrberatung aufgefallen.

Schweiz:

Die schweizerische Justizministerin Ruth Metzler hat bedauert, dass ein Transitabkommen mit Senegal nicht zustande gekommen ist . Man werde aber weiter versuchen, nach innovativen Möglichkeiten für Rückschaffungen zu suchen. Mit dem Anfang Januar unterzeichneten Abkommen hatte man abgelehnte Asylbewerber aus Westafrika in Senegal „zwischengelagert“. In Senegal wäre dann gegebenenfalls die Abklärung einer nicht feststehenden Identität erfolgt und die weitere Abschiebung durchgeführt worden. Das Abkommen sollte experimentellen Charakter haben, wie der Direktor des schweizerischen Bundesamtes betonte. Hintergrund der veränderten senegalesischen Haltung ist eine kritische Öffentlichkeitsarbeit. Die Regierung Senegals hat in einem Schreiben vom 3. März 2003 darauf hingewiesen, dass die nationale und internationale öffentliche Meinung durch falsche und negative Informationen beeinflusst worden sei. Es dürften schon die richtigen Informationen gewesen sein, die die Absicht der Schweiz vereitelt haben, nämlich dass ein weiterer Versuch gemacht werden sollte, afrikanische Staaten als „ dumping grounds “ für Personen mit angeblich ungeklärter Identität zu nutzen.

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